Aus dem Kreistag 2023

Kreistagssitzung am 18. Juli 2023 in Dielheim

Bei seiner letzten öffentlichen Sitzung vor der Sommerpause in der Dielheimer Kulturhalle stimmte der Kreistag einer Neubesetzung innerhalb des Jugendhilfeausschusses, der Wahlkreiseinteilung für die Kreistagswahl 2024 – die unverändert gegenüber 2019 sein wird - und der Verlängerung der Bestellung von Herrn Robert Bittner als Leiter des Medienzentrums für weitere sechs Jahre zu.

Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder in der Kindertagespflege

Anschließend bat Landrat Stefan Dallinger, dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 1,7 Millionen € zur Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder in der Kindertagespflege rückwirkend ab 1. Januar 2023 zuzustimmen.

Kreisrat Tobias Rehorst führte in seiner Stelungnahme hierzu aus, dass die Freien Wähler die Tagespflegepersonen als sinnvolle Ergänzung der Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft betrachten. Gerade durch ihre Flexibilität seien sie eine wichtige Stütze, wenn es darum geht, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen.

So wie die Freien Wähler bereits in der Vergangenheit die Bezuschussung durch den Kreis unterstützt haben, stimmten sie auch heute gerne der durch den KVJS empfohlenen Erhöhung zu, ebenso wie der von der Kreisverwaltung empfohlenen, darüber hinausgehenden Erhöhung, die dafür sorge, dass die bisherige Zuschusssystematik beibehalten und niemand schlechter gestellt wird. Tobias Rehorst schloss mit einem Dankeschön an alle, die sich als Kindertageseltern betätigen für ihre sehr wertvolle Arbeit.

 

Fortschreibung des Integrationskonzepts

Danach befasste sich das Gremium mit der Fortschreibung des Integrationskonzepts des Rhein-Neckar-Kreises 2023 bis 2028. Integrationsarbeit soll sich danach nicht mehr schwerpunktmäßig auf geflüchtete Menschen beziehen, sondern die gesamte Bevölkerung in den Blick nehmen.

Durch ein teilhabeorientiertes Integrationsverständnis könne eine tatsächliche inklusive Wirkung der Maßnahmen erzielt werden. Der Ansatz verdeutliche sich in den Inhalten und Zielen von sieben Handlungsfeldern. Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich namens der Freien Wähler für diese umfassende Werk, das als Ergebnis eines langen und intensiven Beteiligungsprozesses entstanden sei, in den auch die Fraktionen mehrfach eingebunden waren – eine Beteiligungsmöglichkeit, die die Freien Wähler durchaus auch zu konstruktiv-kritischen Beiträgen genutzt hätten.

Die Gelegenheit, nun aus einem über 100-seitigen Werk einzelne Formulierungen herauszugreifen und zu zerpflücken, werde er nicht wahrnehmen, dazu hätten genügend Möglichkeiten im Vorfeld bestanden.

Wichtig sei es auch zu betonen, dass man im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nur begrenzt Einfluss nehmen könne, insbesondere auch keine Restriktionen oder Sanktionen einführen oder gar mögliche Versäumnisse der Migrationspolitik der Vergangenheit mit der Auflage eines Integrationskonzept wegzaubern könne.

Die Neuauflage sei zum einen den geänderten Rahmenbedingungen wie etwa dem Ukrainekrieg geschuldet, insbesondere aber auch der breiteren Aufstellung der Stabstelle, die nun als „Stabsstelle für Integration und gesellschaftliche Entwicklung“ bezeichnet wird. Wer ein so breites, nahezu kaum zu begrenzendes Aufgabenspektrum hat, der brauche schlichtweg auch eine Handreichung, um die Arbeitsschwerpunkte ausmachen zu können.

Wichtig sei den Freien Wählern, dass die grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Kreis und Kreiskommunen gewahrt bleibt, worauf sie bereits im Entstehungsprozess mehrfach hingewiesen hätten. Er wünsche sich vom Kreis Rezepte, die man vor Ort je nach lokalem Gusto und Bedarf anwenden kann, aber keine Doppelverköstigung. Nicht dass die Freien Wähler das dem Landkreis nicht zutrauen würden! Angesichts der doch begrenzten Personalressourcen in der Stabstelle sähe man aber die Gefahr, dass die konkrete Umsetzung von Projekten auf der lokalen Ebene nur punktuell erfolgen kann, quasi mit dem Schöpflöffel - was zwangsläufig zu ungleichen Ergebnissen führen werde. Dort wo die Stabsstelle Versorgungslücken zwischen Bundes- oder Landesangeboten sehe - etwa bei der Förderung von Sprachkursen -, seien ergänzende Angebote natürlich willkommen, sofern sie ein kreisweites Bedürfnis erfüllen. Erfolgreiche Aktionen aus der Vergangenheit wie der konzipierte Deutschkurs für Frauen mit Kindern hätten gezeigt, dass der Kreis diesem Anspruch durchaus gerecht werden könne.

Trotz dieses Leitfadens für die Arbeit müsse diese natürlich flexibel bleiben, um auf unerwartete Ereignisse reagieren zu können. Wichtig sei den Freien Wählern dabei vor allem der stetige Austausch mit dem kommunalen Integrationsmanagement, um kreisweite Bedarfe vor Ort frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls beraten zu können. Dass dies praktiziert und die, in den Kommunen Aktiven ernst genommen werden, sei ein sehr wichtiges Anliegen. Abschließend stimmte Tobis Rehorst für die Freien Wähler dem Integrationskonzept für die Jahre 2023 bis 2028 zu.

 

Finanzen: Jahresabschlüsse 2022, Verlustausgleich der GRN und strategische Ziele 2024

Weiter ging es dann wieder mit den Finanzen: Der Kreistag stellte die Jahresabschlüsse 2022 des Rhein-Neckar-Kreises, der Freiherr von Ulner`schen Stiftung sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik fest.

Im Anschluss beschäftigte sich der Kreistag noch mit den GRN-Kliniken und den strategischen Ziele 2024, die integrativer Bestandteil der Haushaltsplanung 2024 sein werden. Kreisrat Peter Riemensperger stellte in seinen Ausführungen für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass der Kernhaushalt 2022 mit einem Ergebnis von 12,2 Millionen € abschließt. Im Vergleich zur Planung spreche man nach Berücksichtigung der Haushaltsübertragungen über eine Verbesserung von 23,4 Millionen €.

Die Entscheidung, den Hebesatz für die Kreisumlage für 2022 um 0,5 Prozentpunkte auf 24,5 % zu senken – seiner Zeit ein deutliches Signal des Landkreises, die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu erhalten, obwohl damit das im Haushaltplan 2022 ausgewiesene Gesamtergebnis mit 16 Millionen negativ war, erweise sich somit auch im Nachhinein als richtig!

Die Liquidität des Landkreises habe Ende 2022 61,4 Millionen € betragen - 27 Millionen € mehr als ein Jahr zuvor. Auch der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik habe mit einem Überschuss von mehr als 500.000 € ein Ergebnis erzielt, das um 1,2 Millionen € über dem Wirtschaftsplan lag.

Die Gesamtverschuldung von Landkreis und Eigenbetrieb sei aufgrund der getätigten Investitionen auf zusammen knapp 77 Millionen € gestiegen. Und nicht zuletzt schließe die Freiherr von Ulner´sche Stiftung das Jahr 2022 einmal mehr mit einer schwarzen Null ab. Zusammenfassend könne man feststellen, dass 2022 finanziell ein sehr gutes Jahr für den Rhein-Neckar-Kreis war. Erstmals berichte die Verwaltung transparent über die Erreichung der strategischen Ziele im Jahr 2022 und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Das freue die Freien Wähler sehr. Etwas schade fänden sie, dass sich dieser Bericht fast schon versteckt erst als allerletzte Anlage des Jahresabschlusses findet. Da müsse man schon ein sehr interessierter und geduldiger Leser sein, um so weit in den umfangreichen Unterlagen vorzudringen.

Aus Sicht der Freien Wähler hätte dieser Bericht einen prominenteren Platz verdient. Peter Riemensperger bedankte sich für die Freien Wähler bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kernverwaltung, des Eigenbetriebs sowie der Stiftung für ihr Engagement und die gute Arbeit im vergangenen Jahr und stimmte der Feststellung der drei Jahresabschlüsse und der Umbuchung des Teils der Rücklage, der nicht durch Liquidität gedeckt ist, ins Basiskapital zu.

Auch dem überplanmäßigen Aufwand von gut zehn Millionen € zum Ausgleich des Jahresverlusts 2022 der GRN stimmten die Freien Wähler zu. Im Haushaltsplan 2023 des Rhein-Neckar-Kreises sei bereits ein Ansatz zur Verlustabdeckung von 5,5 Millionen € eingeplant gewesen.

Die Genehmigung dieser weiteren Mittel diene letztlich der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der GRN. Massive Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen, ein verstärkter Einsatz von teuren Leasingkräften aufgrund akuten Personalmangels und eine nur langsame Erholung der Fallzahlen im Pandemiejahr 2022 seien die Hauptursachen gewesen, so Peter Riemensperger. Zudem seien die pandemiebedingten Hilfszahlungen im zweiten Halbjahr 2022 ausgelaufen, die Quarantäneregelungen für Patientinnen und Patienten, die an Corona erkrankt waren, seien aber weiter einzuhalten gewesen. Und damit nicht genug: Die aktuelle Diskussion über die Klinikreform führe zu weiteren Unsicherheiten.

Man müsse leider davon ausgehen, dass 2022 unter finanziellen Aspekten bis auf weiteres das letzte gute Jahr war. Dies lenke den Blick auf die Haushaltsplanungen für 2024 und die strategischen Ziele für das kommende Jahr. Erneut hätten zwei Workshops stattgefunden, in denen Vertreter aus Kreistag und Verwaltung über die Vorschläge für die strategischen Ziele für das nächste Jahr diskutierten.

Anschließend folgten Aussprachen über die strategischen Ziele in den Fachausschüssen, ohne diese – wie in den vergangenen Jahren auch – zu beschließen. Dies werde erst mit der Abstimmung über den Haushalt 2024 geschehen. Dies sei auch richtig so, denn erst dann lägen die finanziellen Rahmenbedingungen vollständig auf dem Tisch.

Und es sei wegen

 des absehbaren Rückgangs beim Rückgang Grunderwerbsteuer-Aufkommen,

 dem erneut drohenden hohen Verlustausgleich bei den GRN sowie

 in Anbetracht der anstehenden Investitionen zu erwartenden höheren Belastungen

durch gestiegene Zinsen keineswegs auszuschließen, dass nicht alles Wünschenswerte im nächsten Jahr angegangen werden kann, sondern geschoben werden muss

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 4. Juli 2023

Die Finanzen und die kreiseigenen Gesellschaften und Beteiligungen standen im Mittelpunkt der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses.

 

AVR UmweltService GmbH: Geschäftsführungsangelegenheiten

Nachdem der Aufsichtsrat der AVR UmweltService GmbH Georg Eicker zum neuen Geschäftsführer bestellt hatte, stimmte nun auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss dem zu. Georg Eicker wird ab 1. Januar 2024 der Geschäftsführung der AVR UmweltService GmbH auch die der AVR UmweltService Verwaltungs GmbH, der AVR Energie GmbH und der AVR BioGas GmbH übernehmen.

Peter Mülbaier, der bisherige Geschäfts- führer der AVR UmweltService GmbH und der Tochterunternehmen, bleibt bis zur Übernahme durch Georg Eicker in diesen Positionen. Seinen Geschäftsführungsvertrag, der eigentlich zum 30. September 2023 ausgelaufen wäre, hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss bis 31. Dezember 2023 verlängert.

 

Haushaltsentwicklung 2023

Nach Hochrechnungen der Verwaltung wird das Defizit im Ergebnishaushalt 2023 bis Jahresende um 17,4 Millionen € auf dann 56,6 Millionen € steigen. Hauptursache sind deutliche Rückgänge bei den Erträgen aus der Grunderwerbssteuer sowie der überplanmäßig hohe Verlustausgleich der GRN gGmbH.

Kreisrat Peter Riemensperger wertete dies für die Freien Wähler so, dass das Liquiditätspolster, das durch Überschüsse der letzten Jahre angesammelt wurde, dadurch weitgehend ausgebraucht sei. Deutlich schwieriger werde 2024 werden. Die Haushaltsberatungen dürften alles als andere als leicht werden. Insbesondere gelte es, die Kreisgemeinden nicht über Gebühr mit höheren Kreisumlagezahlungen zu überfordern.

 

Feststellung der Jahresabschlüsse 2022

der Eigengesellschaften und Beteiligungen Wie jedes Jahr musste der Verwaltungs- und Finanzausschuss Landrat Stefan Dallinger legitimieren, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen das Stimmrecht für den Rhein-Neckar-Kreis für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften und Beteiligungen auszuüben.

Kreisrat Peter Riemensperger bezeichnete in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler die Jahresabschlüsse der AVR-Gesellschaften als insgesamt erneut erfreulich. Insbesondere das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von knapp 2,8 Millionen € - nach drei Millionen € ein Jahr zuvor sowie 3,6 Millionen € in 2020 – sei mehr als zufriedenstellend – vor allem, wenn man berücksichtigt, dass das Ergebnis 2020 mit Sondereffekten von über zwei Millionen € bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beeinflusst war.

Aus der Gewinnrücklage werden drei Millionen € an den Landkreis ausgeschüttet. Dies begrüßte er – gerade auch mit Blick auf das Ergebnis bei den GRN Gesundheitszentren mit einem Defizit von 17,3 Millionen €, das ganz überwiegend aus dem Kreishaushalt auszugleichen sein werde. In den GRN Gesundheitszentren werde hervorragende Arbeit geleistet. Aber zurzeit scheine sich alles gegen sie verschworen zu haben. War im Jahr 2020 noch ein Überschuss von 220.000 € erzielt worden, habe sich nach dem negativen Ergebnis 2021 von 3,9 Millionen € der Verlust im vergangenen Jahr auf 17,3 Millionen € erhöht.

Massive Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen, ein verstärkter Einsatz von teuren Leasingkräften aufgrund akuten Personalmangels und eine nur langsame Erholung der Fallzahlen im Pandemiejahr 2022 seien die Hauptursachen gewesen. Zudem seien die pandemiebedingten Hilfszahlungen im zweiten Halbjahr 2022 ausgelaufen, die Quarantäneregelungen für Patientinnen und Patienten, die an Corona erkrankt waren, waren aber weiter einzuhalten. Letztlich hätten die Belegungszahlen wegen der Nachwirkungen der Pandemie noch nicht die Höhe aus Vor-Corona-Zeiten erreicht.

Und damit nicht genug: Die aktuelle Diskussion über die Klinikreform führe zu weiteren Unsicherheiten. Bei der Stift Sunnisheim gGmbH setze sich der positive Trend fort. Und dies nicht nur finanziell mit einem Jahresüberschuss von 19.000 € im Geschäftsjahr 2022, auch das Angebot einer niedrigschwelligen Lern-Praxis- Werkstatt für Personen unter 25 Jahren mit Migrationshintergrund bis August 2022 sei sehr erfolgreich gewesen, so Peter Riemensperger.

Die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH schlossen mit einem Jahresverlust von 470.000 € ab. Zurückzuführen sei dieses Defizit auf das 70. Jubiläum der Schwetzinger Festspiele im vergangenen Jahr. Durch ein dem Jubiläum angemessenes Programm seien die Aufwendungen stark gestiegen.

Alle Jahresabschlüsse 2022 seien geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt worden. Deshalb stimmten die Freien Wähler gerne der Feststellung der Jahresabschlüsse zu.

Kindertagespflege: Erhöhung der laufenden Geldleistung

Seit 2018 gewährt der Rhein-Neckar-Kreis den Tagespflegepersonen für die Betreuung aller Kinder von 0 bis 6 Jahren eine laufende Geldleistung in Höhe von 6,50 €/Std. Seit Januar 2019 wird Tagespflegepersonen, die außerhalb des eigenen Haushalts in anderen geeigneten Räumen betreuen, zusätzlich ein Sachkostenzuschlag für erhöhte Sachkosten wie Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattung von 1,00 €/Std./Kind gezahlt und die Betreuung in den Randzeiten mit einem weiteren Zuschlag von 1,00 €/Std. gefördert.

Damit gewährte der Kreis in den letzten Jahren Geldleistungen in der Tagespflege, die über die landesweiten Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden- Württemberg – KVJS - und der kommunalen Landesverbände hinausgingen.

Schon länger drängten die Interessenverbände der Tagespflegepersonen auf eine Erhöhung der laufenden Geldleistung und Anpassung der landesweiten Empfehlungen. Begründet wurde die Forderung mit einer angemessenen Vergütung als Zeichen der Wertschätzung, steigenden Kosten der Tagespflegestellen und höheren Qualitätsanforderungen.

Nun erfolgte rückwirkend ab Januar 2023 die landesweite Empfehlung zur Anpassung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege. Die Beträge der bisherigen Empfehlungen wurden jeweils um 1,00 €/Std. erhöht. Nach den neuen landesweiten Empfehlungen ergibt sich hieraus bei Kindern unter 3 Jahren eine Vergütung von 7,50 €/Std. und bei Kindern über 3 Jahren von 6,50 €/Std. Die Festschreibung der Geldleistung erfolgt auf mindestens drei Jahre. Im Rhein-Neckar-Kreis würde die unveränderte Umsetzung der landesweiten Empfehlungen bedeuten, dass nach einer jahrelangen einheitlichen Vergütung der Betreuung von Kindern bis sechs Jahren - aktuell 6,50 €/Std. - wieder zu einer differenzierten Vergütung zurückgekehrt würde und die Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit 7,50/Std. bzw. über drei Jahren mit nur 6,50/Std. gefördert würde. Die Rückkehr zur differenzierten Vergütungssystematik ist nicht empfehlenswert. Zwar ist die Betreuung von Kindern über drei Jahren in der Tagespflege gesetzlich nur ergänzend zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Allerdings mehren sich aufgrund fehlender Plätze in den Tageseinrichtungen die Fälle, in denen Kinder auch nach der Vollendung des dritten Lebensjahres noch übergangsweise in der Tagespflege betreut werden müssen, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung zu gewährleisten. Würden altersabhängig unterschiedlich hohe Geldleistungen gewährt, wäre die Gefahr groß, dass die Betreuung von Kindern über drei Jahren aus finanziellen Gründen von Tagespflegepersonen trotz bestehender Notwendigkeit beendet würde.

Um die aktuell altersunabhängige Vergütungssystematik im Landkreis fortzuführen, soll deshalb im Rhein-Neckar-Kreis lediglich die empfohlene Anpassung der laufenden Geldleistung um 1,00 €/Std. übernommen werden, was dazu führt, dass der Rhein-Neckar-Kreis rückwirkend ab Januar 2023 für alle Kinder von 0 bis 6 Jahren eine laufende Geldleistung in Höhe von 7,50 €/Std. gewährt.

Die Zuschläge für die Betreuung in sog. Randzeiten und der Sachkostenzuschlag für Tagespflege in anderen geeigneten Räumen von jeweils 1,00 €/Std. sollen unverändert beibehalten werden. Die Erstattung der Beiträge für die Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der Beiträge zur Alterssicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben wie bisher bestehen.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfahl dem Kreistag, der Bewilligung eines überplanmäßigen Aufwands in Höhe von 1,7 Millionen € zur Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder in der Kindertagespflege wird rückwirkend ab Januar 2023 zuzustimmen.

 

Strategische Ziele 2024

Das Wissen um die Endlichkeit der Ressourcen und die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen hat das Handeln des Rhein-Neckar-Kreises in den vergangenen Jahren in vielfältiger Weise geprägt. Ausgehend von den siebzehn UN-Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals – SDGs -, soll das Thema Nachhaltigkeit auch im Kreis noch stärker in den Fokus gerückt werden.

Für die strategischen Ziele 2024 wurde daher auch das Handlungsfeld Nachhaltigkeit mit zwei Zielen neu etabliert. Davon wurde das erste Ziel wird im Verwaltungs- und Finanzausschuss behandelt, während das zweite Ziel in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft fällt.

Der Rhein-Neckar-Kreis will in einem ersten Schritt den Status Quo der nachhaltigen Themen erheben und diese in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren. Die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung des Landkreises soll nachhaltig gefördert werden.

Der Kreis will bis Ende 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, auf dessen Grundlage wird ein Nachhaltigkeits-management etabliert werden soll. Das für die Kreiskommunen zentrale strategische Ziel soll unverändert bleiben: „Durch die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel bei begrenzter Verschuldung und bei gleichzeitiger Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichert der Rhein-Neckar-Kreis die finanzielle Handlungsfähigkeit des Gesamtkonzerns Rhein-Neckar-Kreis“.

Endgültig beschließen wird der Kreistag zusammen mit dem Haushalt 2024 in seiner Dezember-Sitzung.

 

Sitzung des Kreistags am 25. April 2023 in Eberbach

Das Ausscheiden einer Kreisrätin und Nachrücken eines Kreisrats, die damit einhergehenden Neubesetzungen der Ausschüsse, die Neubestellung eines Naturschutzbeauftragten sowie der geplante Verkauf des ehemaligen Kreispflegezentrums in Hockenheim an die Stadt waren nur einige der insgesamt 15 Tagesordnungspunkte, mit denen sich der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten Sitzung beschäftigte.
Zunächst begrüßte unser Kreistagskollege Bürgermeister Peter Reichert die Anwesenden in Eberbach.
Trotzdem war die Kreistagssitzung mit gerade einmal 25 Minuten Sitzungsdauer rekordverdächtig kurz.

 

Wechsel im Kreistag
Erneut gab es einen Wechsel im Kreistag: Die langjährige Kreisrätin Monika Maier-Kuhn (SPD)
schied wegen ihres Umzugs in einen anderen Landkreis aus dem Gremium aus. Für sie rückte
Moses Ruppert aus Ketsch nach. Mit diesem Wechsel gingen auch die Neubesetzung
verschiedener Gremien sowie des Verwaltungsrats der AVR Kommunal einher.

 

Neuer Bildungsgang
Einstimmig beschloss der Kreistag, dass mit Beginn des Schuljahres 2023/24 an der Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim am Technischen Gymnasium der Schwerpunkt Umwelttechnik als neuer Bildungsgang eingerichtet wird.

Die Friedrich-Hecker-Schule bietet seit vielen Jahren die berufsbezogenen Schwerpunkte Mechatronik und Informationstechnik an und bereitet natur-wissenschaftlich-technisch oder informationstechnisch interessierte und entsprechend begabte junge Menschen sowohl auf das Studium an einer Hochschule als auch in besonderer Weise auf die Berufswelt vor. Zur Ergänzung der vorhandenen Schwerpunkte und damit zur Erweiterung des Bildungsangebotes an der Schule wird nun der neue Schwerpunkt Umwelttechnik eingerichtet.
Der Unterricht im Schwerpunkt Umwelttechnik am Technischen Gymnasium soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre eigene Verantwortung der Umwelt und zukünftigen Generationen gegenüber zu erkennen und aktiv wahrzunehmen, in dem sie globale Zusammenhänge von Natur, Technik und Wirtschaft verstehen und lernen, dass durch die Verknüpfung unterschiedlichster Technologien mit intelligentem Energiemanagement Systemlösungen geschaffen werden können, welche unsere Ressourcen und Umwelt schont.
Der Unterricht verknüpft naturwissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Chemie, Physik und Biologie mit
technologischen Anwen-dungen aus den vielfältigen Bereichen der Umwelt- und Energie-technik. Mithilfe dieser
Fachkompetenzen können die Schülerinnen und Schüler auch komplexe Problemstellungen der Umwelttechnik erfassen, da sie die grundlegenden Wirkungsprinzipien technischer Systeme verstehen und ingenieur- und naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden können. Methodenkompetenz erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler anhand geeigneter Leitbeispiele aus den Themenfeldern Gebäudetechnik, Mobilität, Erneuerbare Energien sowie Umweltschutz mit Gewässerschutz und Luftreinhaltung. Durch die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf ingenieur- oder naturwissenschaftliche Studiengänge mit Schwerpunkten im Bereich Umwelt- oder Energietechnik sowie auf einschlägige Berufsausbildungen in diesem gesellschaftlich immer bedeutender werdenden Zukunftsfeld vorbereitet. Im umfangreichen Laborunterricht machen sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von handlungsorientierter Themenbearbeitung mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen vertraut und entwickeln ihre Handlungs- und Problemlösungskompetenz.

 

Verkauf des ehemalige Kreispflegezentrums Hockenheim
Der Kreistag stimmte auch dem Verkauf einer kreiseigenen Liegenschaft in Hockenheim, dem ehemaligen Kreispflegezentrum, zum Kaufpreis von 6,5 Millionen € an die Stadt Hockenheim zu. Während seitens des Landkreises keine weitere Nutzung der Liegenschaft angedacht ist, benötigt die Stadt Hockenheim dringend Unterkünfte für Geflüchtete.

Festakt zum Kreisjubiläum am 22. April 2023 in Wiesloch

Mit einem Festakt im Kongress- und Kulturzentrum „Palatin“ in Wiesloch starteten die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Rhein-Neckar-Kreises. Zahlreiche Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie natürlich auch Einwohnerinnen und Einwohner waren da, um mit unserem Landkreis dieses runde
Jubiläum zu feiern. Als Ehrengäste begrüßte Landrat Stefan Dallinger unter anderem seinen Amtsvorgänger Dr. Jürgen Schütz, Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.

 

Oft heiße es ja, Geburtstage seien Markierungspunkte auf dem Weg zwischen Vergangenheit und Zukunft. Der offizielle Geburtstag des Rhein-Neckar-Kreises war der 1. Januar 1973, als das Kreisreformgesetz in Kraft trat. Und wenn man heute das 50-jährige Bestehen mit Ihnen, den Gästen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft,
den Kreisrätinnen und Kreisräten, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis feiere, könne sich das Erreichte wirklich sehen lassen, betonte der Landrat.

 

Die Zukunft beleuchtete Dr. Eike Wenzel in seinem Vortrag „Wie wir morgen leben werden“. Der renommierte Trend- und Zukunftsforscher zeichnete ein spannendes Bild der Lebensstile und Werte von Morgen, der zukünftig dominierenden Märkte und Konsumgewohnheiten, und zeigte auf, wie Unternehmen und Behörden sich auf die Bedürfnisse der Menschen im kommenden Jahrzehnt einstellen könnten.


„Hausherr“ Oberbürgermeister Dirk Elkemann und Kreisrat Franz Schaidhammer als Vertreter
der Fraktionen des Kreistags betonten in ihren Grußworten die Zukunftsfähigkeit und Leistungsstärke des einwohnerstärksten Landkreises in Baden-Württemberg. „Mit Verantwortung in die Zukunft – unter diesem Motto verbinde der Rhein-Neckar-Kreis vielfältige Kompetenzen und Visionen zu einem der
innovativsten Landkreise Deutschlands, so Dirk Elkemann. Neben dem Aufbau einer fortschrittlichen
Abfallwirtschaft, vorbildlich ausgestatteter Kreisschulen und dem Erhalt einer wohnortnahen Krankenhausversorgung sei es gelungen, „auch die größten Herausforderungen der letzten Jahre, nämlich der Zustrom vieler Geflüchteter und die Bekämpfung der Corona-Pandemie, zu meistern“, unterstrich Franz Schaidhammer.


Eine besondere Geburtstags-Überraschung überbrachte Landrat Stefan Dallinger gegen Ende des Festakts: Ein großformatiges „Willkommensschild“, das gemeinsam mit 69 weiteren künftig an den Landkreisgrenzen jeden Ankommenden begrüßen wird.


Durch das Programm führte der Kurpfälzer Kabarettist und Musiker Arnim Töpel und begeisterte mit Mundart- und Gesangseinlagen sein Publikum. Musikalisch begleitet wurde die rundum gelungene Veranstaltung außerdem durch das Rhein-Neckar Jazz-Orchester.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 21. März 2023

Unter anderem mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis samt einer neuen Zielvereinbarung sowie mit den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung befasste sich der Ausschuss für Soziales.

 

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis: Zielerreichung 2022, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 und neue Zielvereinbarung

Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und -einwohner beschäftigten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit dem Jobcenter und nahmen vom Bericht zum Zielerreichungsstand der im Jahr 2022 vereinbarten kommunalen Ziele sowie vom Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Kenntnis. Zudem stimmte der Ausschuss für Soziales der Zielvereinbarung zwischen dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2023 zu.

Jugendliche und junge Erwachsenen bis 25 Jahre zu aktivieren, das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen und die Beratenen als Bewerber in die Berufsberatung zu überführen, lautet ein Ziel. Die anderen beiden Ziele sind die Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden sowie die Förderung von Menschen mit Behinderung.

Kreisrat Tobias Rehorst begrüßte zunächst Frau Jung herzlich für die Fraktion der Freien Wähler als neue Geschäftsführerin des Jobcenters Rhein-Neckar. Er wünschte ihr ein gutes Ankommen in der neuen Position und hofft auf gute Zusammenarbeit.

Hinsichtlich der Zielerreichung des Jobcenters für 2022 falle das Ergebnis grundsätzlich positiver aus als im Vorjahr. Teilweise seien die Ziele nur sehr knapp verfehlt worden und unser Jobcenter habe nahezu immer besser als die übrigen Jobcenter abgeschnitten. Trotzdem bedeute „verfehlt“ immer noch „verfehlt“, wie  Frau Jung ja selbst erfreulich selbstkritisch erklärt habe. Dieser selbstkritische Ansatz sei gut, um sich zu verbessern und Schwächen zu erkennen. Teilweise lasse sich die Zielverfehlung durch die Umwälzungen infolge des Ukrainekriegs und damit einhergehende Migrationsbewegungen begründen, teilweise war die Zielerreichung davon weniger tangiert. Positiv bewerten die Freien Wähler die gute Integrationsquote von Frauen und die neue geschlechterspezifische Betrachtung, die wiederum auch mit unseren kommunalen Zielen korreliert, verstärkt Alleinerziehende zu fördern.

Tobias Rehorst bedankte sich auch für das vorgelegte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Dem Arbeitsmarkt im Rhein-Neckar-Kreis werde darin erfreulicherweise attestiert, überraschend robust und krisensicher zu sein. Weder der Krieg in der Ukraine noch die damit in Verbindung stehende Energiekrise und Inflationssteigerung hätten bisher zu größeren Verwerfungen am Arbeitsmarkt geführt.

Gleichzeit zeige das Programm auf, dass das Jobcenter auch von anderer Seite größere Herausforderungen zu bewältigen hatte und immer noch hat: so sei die Einführung des Bürgergelds und die Überführung der ukrainischen Geflüchteten eine große Herausforderung gewesen, die weitgehend ohne große Schwierigkeiten bewältigt worden ist.

Herausforderungen berge auch der Fachkräftemangel, der den Arbeitsmarkt immer mehr zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt und neue Konzepte für die Vermittlung erfordert. Gleichzeitig hätten Personen ohne formale Ausbildung weiterhin wenig Chancen an unserem sehr spezifizierten Arbeitsmarkt im Rhein-Neckar-Kreis, sodass die Freien Wähler die angestrebte Weiterbildung und Weiterqualifizierung von Arbeitslosen, insbesondere was digitale Fähigkeiten betrifft, sehr befürworten. Was die Weiterentwicklung der Ziele betrifft, finde der Verwaltungsvorschlag seine Zustimmung. Die Konkretisierung des Ziels 1 bezwecke, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht nur beraten werden, sondern dass die Beratung zumindest in Teilen auch einen Erfolg aufweist, wenn das Ziel als erreicht gelten soll – ein ehrgeizigerer Ansatz als zuvor also, den man als Fraktion bereits in vergangenen Diskussionen mitangeregt hatte.

Mit dem Dank für die Umsetzung und auch für die skizzierte Weiterentwicklung in den kommenden Jahren, schloss Tobias Rehorst seine Ausführungen. Man sollte keine zu ehrgeizigen Ziele setzen, die ohnehin nicht erreicht werden können, sodass man perspektivisch mit solchen schrittweisen Zielanpassungen hoffentlich gut fahren werde.

 

Leistungen der Eingliederungshilfe

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg verfasst seit 2005 jährlich den Bericht zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Baden- Württemberg. Der Bericht stellt die aktuellen Entwicklungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe im Kreisvergleich und auf Landesebene dar. Mit Hilfe der Daten können die Stadt- und Landkreise eine erste Standortbestimmung vornehmen. Durch die mit dem Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebrachten Reformschritte ist die Eingliederungshilfe weiterhin erheblichen Veränderungen unterworfen. Im Vorjahr 2020 wurden die Daten erstmals nach einer neuen Systematik ermittelt.

Kreisrat Ernst Hertinger freute sich für die Freien Wähler über den Bericht, da der Rhein-Neckar-Kreis im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Eingliederungshilfe bei den Kennzahlen zu den Leistungsberechtigten und beim Jahresnettoaufwand eine günstigere Entwicklung aufwies. Immerhin wende der Kreis 96,8 Millionen € auf, was zu einer Aufwandsdichte von 177 € bei 3.541 Leistungsberechtigten im Gegensatz zu 188 € bei 80.589 Leistungsberechtigten auf Landesebene führt. In den Leistungsgruppen medizinische Rehabilitation gebe es wegen zu geringer Fallzahlen im Land keine Angaben, bei der Sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben stelle sich die Datenlage positiv dar. Die negativen Abweichungen im Teilbereich Bildung hätten sich abgeschwächt.

Da übersteige der Aufwand von 30 € pro Einwohner den Mittelwert aller Stadt-und Landkreise von 24 €. Den größten Anteil des Pro-Kopfbetrages werde durch die Kindertagesbetreuung und das vorhandene Angebot an privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren aufgezehrt.

Der besondere individuelle, behinderungsbedingte Bedarf müsse beim Ressourcenverbrauch der Kindertageseinrichtungen durch Eingliederungshilfen oder über eine Inklusionsassistenz gewährt werden. Dabei stünden besonders die Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung im Blickpunkt. Hier sei es im Kreis zu einem Rückgang der Leistungsberechtigten um 5 % gekommen. Bei den integrativen Leistungen liege der Kreis mit 38 Leistungsberechtigten pro 10.000 Einwohnern deutlich unter dem Landeswert von 68. Mit dem Wahlrecht der Eltern seit dem Schuljahr 2015/16 zwischen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und allgemeinen Schulen gab es einen landesweiten Anstieg der inklusiven Leistungen um 14 %, auf Kreisebene von 37 %, was mit der Anzahl der Leistungsberechtigten mit einer sonstigen Leistung außerhalb des Unterrichts zusammenhängt und durch die Corona-Einschränkungen von 13 Leistungsberechtigten in 2020 auf 60 Leistungsberechtigten in 2021 anstieg. Der Landesdurchschnitt beträgt in 2021 19.990 € pro Leistungsberechtigten, im Rhein-Neckar-Kreis aber 25.200 €. Grund dafür seien die erhöhten Personalkosten, die Zunahme der Erforderlichkeit von professioneller Hilfe und kostenintensive Einzelfälle wie Begleitung durch Gebärdendolmetscher, was sich mit zunehmendem Bildungsfortschritt der Schüler potenziert. Komplexere Lerninhalte erforderten den gleichzeitigen Einsatz von mehreren Gebärdendolmetschern zur Vermittlung der Lerninhalte. Das Land beteiligt sich lediglich mit 390.366 € bei einem Auswand im Kreis von 1,6 Millionen € für Fallkonstellationen mit den jetzigen pauschalierten Regelungen, führt Ernst Hertinger weiter aus.

Für 2023 stehe noch eine Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe an. Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages entwickle sich komplizierter und sei zeitaufwändiger als prognostiziert: man konnte sich nicht auf ein einheitliches Leistungs- und Vergütungsmodel einigen. Deshalb müsse die Übergangsvereinbarung bis Ende 2023 verlängert werden. Die Kostensteigerungen in Folge der Umsetzung des BTHG sowie des Landesrahmenvertrages seien derzeit nicht abschätzbar. Deshalb seien die Freien Wähler sehr gespannt, welche Bedarfe auf den Landkreis zukommen.

 

Einrichtung eines Energiefonds

Anschließend stimmte der Ausschuss über die Einrichtung eines Energiefonds im Rhein-Neckar-Kreis ab. Dieser soll unbürokratische, finanzielle Unterstützung für Einwohnerinnen und Einwohner – sowohl Familien als auch Einzelpersonen – bieten, die in Folge steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten, Nachzahlungen, inflationärer Preisentwicklung etc. in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Unterstützung soll nachrangig zu den gesetzlichen Leistungen auf Grundlage der Regularien der Energiefonds der evangelischen und katholischen Kirchen erbracht werden. Sie soll als Ergänzung des bestehenden Sozialleistungssystems dienen und stellt laut Beschlussvorlage der Kreisverwaltung keinen Ersatz für eventuelle Sozialleistungsansprüche dar.

Kreisrätin Doris Falter begrüßte für die Freien Wähler grundsätzlich jede Hilfeleistung an sozial schwache Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Vorlage zum Energiefonds habe allerdings in der Fraktion die eine oder andere Frage aufgeworfen: Wie soll der praktische Ablauf sein? Insbesondere: Wie wird die Nachrangigkeit der Leistung sichergestellt? Man lese nur, dass es eine Checkliste geben wird. Beruht diese nur auf Angaben der Antragsteller? Der unbürokratische Weg über die beiden Kirchenverbände Caritas und Diakonie sei grundsätzlich zwar zu begrüßen, aber wie sieht eine etwaige Kontrolle aus? Gibt  es die Möglichkeit einer Abfrage bei den Sozialleistungsträgern für Caritas und Diakonie oder gibt es eine Art Selbstverpflichtungserklärung der Antragsteller, dass sie keine anderen Leistungen beziehen?

Die nächste Frage sei, ob es überhaupt noch einen Personenkreis gibt, der aus dem üblichen sozialen Hilfekatalog fällt, aber nachrangig bedacht werden müsste? Als der Antrag gestellt wurde, habe es vielleicht noch eine größere Gruppe gegeben, die ein gewisses finanzielles Polster hatte, aber auf einmal mit sehr hohen Kosten konfrontiert ist. Wegen des geringen Schonvermögens bei den Sozialleistungen hätten diese Personen keine staatliche Unterstützung erhalten. Das Schonvermögen wurde aber mit dem neuen Bürgergeld deutlich angehoben. Gleichzeitig habe der Bundesgesetzgeber ja auch reagiert, so Doris Falter: Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzesentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15.Dezember 2022. Er hat zusätzlich die Voraussetzung für Härtefallhilfen geschaffen für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Zu einer befürchteten Gasmangellage kam es nicht. Die Freien Wähler sähen daher nicht so recht, welcher Personenkreis nun immer noch im Regen stehen könnte und einen zusätzlichen Schutzschirm benötigt. Als der Vorstoß vom Landrat angeregt wurde, hätten die Rahmenbedingungen noch ganz anders ausgesehen und ein Bedarf sei besser nachzuvollziehen gewesen. Und falls es doch einen Bedarf gebe, der nicht von den bisherigen Sozialleistungen abgedeckt wird, wie weit reichen dann da 100 000 €? Das klinge nach viel, sei aber bei 500.000 Kreiseinwohnern wenig. Wenn das Geld wiederum an allen Geschäftsstellen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege beantragt werden könnte, dürfte wohl letztlich das Windhund-Prinzip gelten, das wiederum ebenfalls schwer kontrollierbar ist, bei so vielen Akteuren. Dann wiederum würde den Ausschuss vor der Frage stehen, ob die Mittel sogar aufstockt werden müssen. Es habe ja nach dem Verständnis der Freien Wähler aber eine einmalige, der schwierigen Zeit geschuldete, Zuwendung sein sollen. Man begrüße den Vorstoß und vor allem auch den Ansatz, unbürokratisch und schnell zu helfen - Bürokratie diene aber in erster Linie auch dazu, das Handeln der Verwaltung rechtssicher zu machen.

Da die Freien Wähler nicht erwarteten, dass die Fragen ad hoc beantwortet werden können, werde man sich enthalten. Wenn es wirklich einen Bedarf gibe, dann wäre diesen Leuten nicht geholfen, wenn wir die Debatte vertagen um zunächst alle offenen Fragen klären. Die Bedenken seien aber zu groß, um sie einfach beiseite zu wischen.