Aus dem Kreistag 2021

Sitzung des Kreistags am 14. Dezember 2021 in Angelbachtal 

Die Verabschiedung des Kreishaushalts für das Jahr 2022, die Abfallwirtschaftssitzung sowie das neue Klimaschutzkonzept standen im Mittelpunkt der Kreistagssitzung. Die letzte Sitzung im Jahr 2021 fand erstmals seit Jahren nicht in Sinsheim, sondern in Angelbachtal statt. Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und -einwohner stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte einer Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses zu. Zudem wurde die Geschäftsordnung des Kreistags dahingehend geändert, dass in begründeten Fällen – etwa während einer Pandemie – der Landrat eine Maskenpflicht während der Sitzung anordnen darf. Außerdem stimmte der Kreistag dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz von der Großen Kreisstadt Hockenheim an den Rhein-Neckar-Kreis zu.

 

Neubau der Louise-Otto-Peters Schule

Der Kreistag hat auch die Schlussabrechnung für den Neubau der Louise-Otto-Peters Schule in Hockenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 9.413.345,38 Euro anerkannt. Der Kreistag hatte im März 2015 die Baufreigabe für den Neubau der Louise-Otto[1]Peters Schule in Hockenheim erteilt. Von Oktober 2015 bis Oktober 2017 wurde die Baumaßnahme umgesetzt. Das Architekturbüro Roth aus Schwetzingen hatte den Architektenwettbewerb gewonnen und einen Z-förmigen Baukörper mit zwei Geschossen erstellt, der 280 Schülerinnen und Schülern Raum bietet. Der Neubau wurde im Passivhausstandard gebaut und zertifiziert. Beim neuen Schulgebäude handelt es sich um ein „Energieeffizienzhaus Plus“. Seit der Inbetriebnahme hat das Gebäude 80.000 kWh an Energie mehr erzeugt, als es verbraucht hat. Das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat begleitet die Schule wissenschaftlich, indem die Energiedaten gesammelt, aufbereitet und für künftige Projekte analysiert und genutzt werden. In diesem Zusammenhang wurde der Neubau mit dem Zertifikat „Nachhaltiges Bauen“ ausgezeichnet. Die Gesamtmaßnahme war mit 9.470.000 € veranschlagt, die trotz des höheren energetischen Standards eingehalten wurden.

 

Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts

Angesichts der immer sichtbarer werdenden Veränderungen des Weltklimas sowie auch den Inhalten des 3. Klimaschutzpakts des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunalen Landesverbänden führt der Konzern Rhein-Neckar-Kreis seine Anstrengungen im Klimaschutz verstärkt fort. Deshalb wurde das Klimaschutzkonzept neu strukturiert und der zugrundeliegende Betrachtungsraum deutlich ausgeweitet. Grundlage der Klimaschutzaktivitäten im Rhein-Neckar-Kreis bleibt das etablierte 3-Säulen-Modell:

· Säule 1: eigene Liegenschaften,

· Säule 2: Kommunen

· Säule 3: Bürgerschaft

Der bereits erfolgreich eingeschlagene Weg in Säule 1 wird weiterhin konsequent fortgeführt werden, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Daneben rücken auch die Aktivitäten in Säule 2 und 3 anhand der gegebenen Zielvorgaben stärker in den Fokus. Außerdem ging es um den European Energie Award. Dieser ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das Kommunen und Kreise in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz unterstützt. Der Rhein-Neckar-Neckar-Kreis nimmt seit 2013 am eea-Programm teil und konnte sich im Dezember 2017 zum ersten Mal als eea-Landkreis zertifizieren. Eine Re-Zertifizierung ist alle vier Jahre erforderlich und erfolgt durch ein externes Audit. Voraussetzung für die Re-Zertifizierung ist – neben dem Erreichen einer Gesamtbewertung von mindestens 50 Prozent der erforderlichen Punkte – ein im Kreistag beschlossenes Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP).

Kreisrat John Ehret machte in seiner Stellungnahme zum Klimaschutzkonzept deutlich, dass ein „Weiter So“ ist für die Freien Wähler keine Option ist. Aus diesem Grund wolle er für die Freien Wähler natürlich auch der Fortschreibung des aktuellen Klimaschutzkonzeptes des Rhein-Neckar-Kreise durch die KLIBA zustimmen und freute sich über das nun vorliegende Ergebnis. Ein wichtiger Teilbereich der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sei die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz zwischen den Kommunen und dem Rhein-Neckar-Kreis. Sowohl der Aufgabenbereich des Rhein-Neckar-Kreises als auch der Bereich der Kommunen werde dabei weiterentwickelt. Angesichts der immer sichtbarer werdenden Veränderungen des Weltklimas sowie auch den Inhalten des 3. Klimaschutzpaktes des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunalen Landesverbänden führe der Konzern Rhein-Neckar-Kreis seine Anstrengungen im Klimaschutz zum Wohle der Bürgerschaft verstärkt fort. Die Verminderung von CO2 in unserer Atmosphäre, also die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, sei eine der kommenden Schlüsselaufgaben. Hierbei könne der Landkreis sehr gut mithelfen - mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien wie PV Anlagen, Elektromobilität, wo es Sinn macht, die Umsetzung der Wärmewende mit sinnvollen Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie mit einem umfangreichen Radwegeprogramm. Denn der Radwegebau inklusive der potentiellen Radschnellwege schreite nicht nur aus Mobiltäts- und Klimaschutzgründen voran, sondern auch aus touristischen Aspekten für die Bürgerschaft. Grundsätzlich sei die Fraktion der Freien Wähler mit dem Radwegeprogramm der nächsten Jahre zufrieden. Jetzt müsse nur noch das Land die restlichen Radwege in seiner Zuständigkeit vorantreiben. Dann hätten wir in den nächsten Jahren ein sehr gut entwickeltes Radnetz zum Wohle des Klimaschutzes und zum Wohle der Bürgerschaft geschaffen und aufgebaut. Klimaschutz und Nachhaltigkeitssteuerung - was ist zu tun und wie kann es weitergehen?! Mit dieser Aufgabe sehen die Freien Wähler die Geschäftsstelle Klimaschutz gut besetzt und finanziell gut ausgestattet, so John Ehret. Die Geschäftsstelle Klimaschutz war bisher im Eigenbetrieb, Bau und Vermögen und Informationstechnik als Stabsstelle geführt. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werde sie organisatorisch als Referat dem Büro des Landrats zugeordnet. Die Klimaschutzmittel von insgesamt 2,5 Millionen € würden künftig dort verwaltet Spätestens jetzt müsse allen Beteiligten deutlich geworden sein, dass das Nachweisen von nachhaltigem Handeln keine Frage der reinen Öffentlichkeitsarbeit mehr ist. Auch das Amt für Nahverkehr sei innerhalb des Klimaschutz- und Mobilitätsmanagements sehr wichtig. Neben den bereits seit Jahren mit der Aufgabe der Organisation um den kreisweiten ÖPNV beschäftigte Mitarbeiter, gebe es die noch junge Stabsstelle Mobilität und Luftreinhaltung. Hier werde unter anderem die zukunftsweisende Mobilitätsstrategie für den Rhein-Neckar-Kreis unter Einbeziehung aller Verkehrsträger und mit besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz und den kommunalen Anforderungen zur Luftreinhaltung getätigt. Hier würden konkrete Maßnahmen auf Grundlage der strategischen Mobilitätsplanung erarbeitet und initiiert. Auch dies sehe die Fraktion als sinnvoll und hilfreich im gemeinsamen Kampf gegen die Klimakatastrophe an. Grundlage der Klimaschutzaktivitäten im Rhein-Neckar-Kreis bleibe das etablierte 3- Säulen-Modell. Der bereits erfolgreich eingeschlagene Weg in Säule 1 - eigene Liegenschaften - werde konsequent fortgeführt, um die ambitionierte Zielsetzung zu erreichen. Daneben rückten auch die Aktivitäten in Säule 2 – Kommunen - und 3 – Bürgerschaft - anhand der gegebenen Zielvorgaben stärker in den Fokus. Unbestritten sei der direkte Einflussbereich des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis im inneren Bereich groß, außerhalb seines direkten Zuständigkeitsbereichs jedoch - vermutlich nicht nur nach unserer Einschätzung - ehrlicherweise eher als gering und begrenzt einzuschätzen, gab John Ehret zu bedenken. Die Umsetzung der Maßnahmen im eigenen Bereich werde durch die Geschäftsstelle Klimaschutz, die Dezernate und die beteiligten Eigengesellschaften vorangetrieben. In Bereichen, in denen der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften keinen direkten Zugriff haben, sei es wichtig, Impulse zu setzen, um ein Klimabewusstsein zu schaffen und mit den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren ins Gespräch zu kommen. Um dieses gesamtgesellschaftliche Ziel zu stärken, wurde auch die Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Neckar-Kreis und seinen Kommunen zum Klimaschutzkonzept fortgeschrieben. Zugleich sei bei der Reorganisation der Prozess-Struktur des Klimaschutzkonzeptes darauf geachtet worden, diese soweit als möglich mit der Prozess-Struktur des European Energy Awards zu verzahnen. Auch dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm zum European Energie Award (Eea) und der angedachten Finanzierung stimme die Fraktion der Freien Wähler zu. Hierbei handele es sich um ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das Kommunen und Kreise in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz unterstützt. Wie bei solchen Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren oft, werde dies wohl keine leichte und vermutlich personalintensive Aufgabe. Im Rahmen der Fortschreibung Klimaschutzkonzepts seien Gespräche mit allen betroffenen Dezernaten, Ämtern, den Eigengesellschaften, dem Eigenbetrieb sowie den Kommunen hinsichtlich der Fortschreibung Kooperationsvereinbarung geführt worden. Auch hätten Workshops mit Fraktionsvertreterinnen und -vertretern stattgefunden. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Konzerns seien evaluiert worden. Im Zuge dessen wurden bestehende Maßnahmen, die sich bewährt haben, auch für den neuen Maßnahmenkatalog wieder aufgegriffen und neue Maßnahmen für die Handlungsfelder entwickelt und hinzugefügt. Zudem wurde eine umfassende Bürgerbeteiligung mit anschließender Auswertung der eingebrachten Beiträge und deren Aufnahme teilweise in das Konzept vorgenommen. Abschließend erklärte John Ehret nochmals die klare Zustimmung der Freien Wähler-Fraktion für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts. Alle Informationen zum Klimaschutzkonzept gibt´s unter www.rhein-neckarkreis.de/klimaschutz

 

Abfallgebühren

Der Kreistag stimmte der Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – also die Abfallwirtschaftssatzung für den Rhein-Neckar-Kreis und den Abfallgebühren für 2022 und 2023 zu und wies den Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR an, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen. Die wichtigste Nachricht dabei für die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner ist, dass die Gebührensätze mit Ausnahme der Gebühren für die Anlieferungen von Erdaushub, asbesthaltiger Abfälle und Mineralfaserabfälle erneut unverändert bleiben. Als weitere gute Nachricht ist hervorzuheben, dass ab Januar 2022 das Mehrvolumen für die Grüne Tonne plus nicht mehr gebührenpflichtig sein wird und somit das Volumen der Grünen Tonne plus dem individuellen Bedarf gebührenfrei angepasst werden kann.

 

Haushalt 2022

Traditionell ist die Dezember-Sitzung die Stunde der Fraktionen, wenn es gilt, die Haushaltssatzung und den über 550 Seiten starken Haushaltsplan noch einmal intensiv zu diskutieren, zu beraten und zu verabschieden. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt im Jahr 2022 knapp 800 Millionen €, von denen rund 686 Millionen € auf den Kernhaushalt des Rhein-Neckar-Kreises, rund 112 Millionen € auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis sowie 270.000 € auf den Haushalt der Freiherr von Ulner‘schen Stiftung entfallen. Dass der Hebesatz der Kreisumlage 2022 auf 24,5 Prozent gesenkt werden soll, ist die wichtigste Nachricht für die Kommunen. Die Kreisumlage wird auf Basis der Steuerkraftsumme von den Städten und Gemeinden erhoben und stellt das wichtigste Finanzierungsinstrument des Kreises dar. Als Finanzziele für die kommenden vier Jahre nannte Landrat Stefan Dallinger bei der Einbringung des Haushalts im Oktober die Begrenzung der Verschuldung des Kernhaushalts und des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik auf 70 Millionen €, die Begrenzung des Kreisumlageaufkommens auf das erforderliche Maß unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und dauerhaft ausgeglichene Haushalte im ordentlichen Ergebnis. Wie in den letzten Jahren veröffentlichen wir hier die Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Hans Zellner im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Haushalt 2022 wollen wir nicht nur die Planzahlen für das nächste Jahr beschließen, sondern auch den Startschuss für ein Mega-Investition[1]programm der nächsten fünf Jahre mit Investitionen von über 145 Millionen € geben. „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“ sagte der Politiker Philip Rosenthal. Die Freien Wähler sagen, im Sinne unserer strategischen Ziele, wir wollen nicht nur gut, sondern viel besser werden! Dazu stellen wir mit dem Haushalt 2022 die finanziellen Weichen.

 

Schule, Kultur, Sport

Bildung ist ein besonders hohes und wichtiges Gut. Deshalb haben unsere „Beruflichen Schulen“ für die Freien Wähler einen besonders hohen Stellenwert. So ist die Aufrechterhaltung einer zukunftsfähigen und innovativen Bildungslandschaft auch als strategisches Ziel in den Haushaltsplan aufgenommen. Innovative Bildungslandschaft heißt, dass unsere beruflichen Schulen an Veränderungen im Fachkräftebedarf aber auch an veränderte Kompetenzanforderungen in der Berufswelt frühzeitig angepasst werden. Ein Beispiel ist die „Lernfabrik 4.0“. Außerdem werden jährlich neue Schularten eingerichtet, aber auch andere, die nicht mehr nachgefragt werden, wieder beendet. Aktuell sind es aber die Digitalisierung und die IT-Ausstattung, die in finanzieller Hinsicht besonders herausfordernd – aber auch notwendig – sind, wenn uns an einem zukunftsfähigen und innovativen Bildungsangebot liegt. Beeindruckend ist es schon, was wir für dieses Ziel 2022 veranschlagen: · für die Umsetzung der IT-Strategie 2 Millionen € · für die Erstattung an den Eigenbetrieb für Informationstechnik an Schulen 4,9 Millionen € · für IT-Verkabelungen 0,6 Millionen € · zusammen über 7,5 Millionen €. Davon werden 1,5 Millionen € über Landesmittel finanziert, aus Kreismitteln sind sechs Millionen € als Eigenmittel aufzubringen. Dabei ist bereits in den vergangenen vier Jahren viel passiert. Besonders eindrucksvoll ist die Entwicklung der Endgeräte. Allein die Zahl der Tablets ist von 300 auf 6.000 angestiegen. Die Administration und Betreuung erfordert natürlich auch eine entsprechende personelle Ausstattung. So müssen die Planstellen für die IT-Betreuung beim Eigenbetrieb von sechs auf 12,5 Vollstellen erhöht werden. Kosten die derzeit zwar teilweise vom Land erstattet werden, uns auf Dauer aber erhalten bleiben. Nicht nur die Ausstattung unserer Schulen, sondern auch die Schulgebäude können sich sehen lassen. Seit Jahren stellen wir jährlich pauschal drei Millionen € für die Unterhaltung der Gebäude zur Verfügung, was sich bewährt hat. Hinzu kommen investive Ausgaben, die 2022 9,3 Millionen € betragen. 5,4 Millionen € davon entfallen auf den Neubau der Steinsbergschule, womit allerdings lediglich ein Drittel der Gesamtinvestition gedeckt ist.

 

Sozialetat

Im Sozialhaushalt setzt sich die finanzielle negative Tendenz der letzten Jahre leider unvermindert fort: Steigende Fallzahlen durch den demographischen Wandel etwa im Bereich „Hilfe zur Pflege“ sorgen für einen weiterhin deutlichen Kostenanstieg, auf den der Landkreis jedoch keinerlei Einfluss hat. Stellschrauben zum Justieren fehlen auch im Bereich der Eingliederungsmaßnahmen. Nicht nur bei den Älteren, sondern auch bei den Jungen steigen die Unterstützungsbedarfe, die von uns zu tragen sind. Der Ansatz bei den Transferaufwendungen muss in Folge steigender Fallzahlen und höherer Entgelt- und Pflegesätze erneut deutlich angehoben werden. Diese fallen an für soziale Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen in Höhe von insgesamt rund 179 Millionen €. Gegenüber der Vorjahresplanung von 163 Millionen €), bedeutet dies eine Steigerung von 16 Millionen €. In dem verhältnismäßig kleinen Bereich, in dem wir selbst einen Gestaltungsspielraum haben, machen wir mit diesem Haushaltsentwurf allerdings auch in zunehmend kostspieligerer Weise von dieser Freiheit Gebrauch. Peter Riemensperger Kreisrat der Freien Wähler Scheffelstraße 15, Ilvesheim peter.riemensperger@fw-ilvesheim.de www.facebook.com/freiewaehler.rheinneckar 9 Hinter diesen Entscheidungen, etwa dem deutlichen Ausbau von Beratungsangeboten im Förderbereich der Schuldner- und Suchtberatung, Wohnberatung, Betreuungsvereine, Selbsthilfe und Liga der Freien Wohlfahrtspflege stehen wir aber als Fraktion. Gerade jetzt dienen sie dazu, um viele negative Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und Betroffene mit ihren Sorgen und Nöten nicht im Regen stehen zu lassen. Eine kleinere Verbesserung gibt es bei den Kosten der Unterkunft, für die das Jobcenter eine Reduzierung prognostiziert. Sie kann allerdings die Steigerungen in anderen Bereichen bei weitem nicht ausgleichen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird unterm Strich ein Defizit in Höhe von rd. -168 Millionen € - Vorjahr 152 Millionen € - prognostiziert. Damit dürfte sich weiterhin auch feststellen lassen, dass wir nach einem positiven „Ausreißer“ im Vorjahr durch weitere Kostenübernahmen des Bundes im Bereich der Kosten der Unterkunft wieder auf dem Vor-Vorjahresniveau angekommen sind und dies sogar übersteigen. 165 Millionen waren es damals. Geringere Erträge von 4,4 Millionen € und höhere ordentliche Aufwendungen von 11,7 Millionen € bedingen diese negative Entwicklung von rund 16,2 Millionen € im Vergleich zur Planung 2021. Wesentliche Veränderungen im Budget des Sozialamts im Vergleich zur Vorjahresplanung ergeben sich bei den Leistungen nach Teil 2 SGB IX Eingliederungshilferecht. Mit einem geplanten Ergebnis von rund 102 Millionen € ist dies die finanziell bedeutendste Schlüsselposition des Teilhaushalts 2.

 

Jugendamt

Im Bereich der Jugendhilfe sind im Ergebnishaushalt für das Jahr 2022 rund 88 Millionen € veranschlagt. 6,1 Millionen € mehr als im Vorjahr. Der steigende Zuschussbedarf beruht vor allem auf Mindererträgen von 2,4 Millionen € wegen geringerer Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländern sowie Mehraufwendungen von 3,8 Millionen € bei den Schlüsselpositionen „Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, aufgrund höherer Fallzahlen. Diese deutliche Steigerung des Zuschussbedarfs kann der Kreis nur geringfügig beeinflussen. Es handelt sich um Pflichtaufgaben nach SGB VIII. Dennoch muss der Kreis versuchen, den seit Jahren ansteigenden Zuschussbedarf einzudämmen. Wie wichtig diese Daueraufgabe ist, zeigt sich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Planansatz im Ergebnishaushalt 2017 noch ca. 68 Millionen € betrug. Wir haben also in fünf Jahren eine Steigerung von 20 Millionen € oder 30 Prozent. Gemäß unserem Leitsatz „Rhein-Neckar-Kreis - Mit Verantwortung in die Zukunft“ sollten wir daher bei jeder Entscheidung, die wir treffen, an die Kosten denken. Einsparpotential gibt es bei strikter Anwendung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, bei dem weiteren Ausbau und der Bereithaltung niederschwelliger, präventiv wirkender Erziehungshilfen und bei ständiger Überprüfung des Personalbedarfs, insbesondere der geplante Stellenzuwachs von 235 auf 241 Stellen.

 

Gesundheitszentren GRN

Gesundheit ist ein Grundbedürfnis und der Grundstein für eine erfüllte Zukunft. Unser Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit der Menschen - nicht erst sei der Corona - Pandemie. Die „GesundheitsZentren“ des Kreises versorgen die Bürger im medizinischen Bereich wohnortnah. Sie haben einen guten Ruf, was die hohen Belegungszahlen dokumentieren. Gerade Covid hat bewiesen, dass es wichtig und richtig war unsere Kreiskrankenhäuser dezentral zur Versorgungssicherheit zu erhalten. Der Vorteil kleinerer Einheiten ist dabei unbestritten. Die Leistungen von Belegschaft und Verwaltung sind auch dieses Jahr wieder bemerkenswert. Wir alle hoffen, dass eine schnelle Beendigung der Pandemie zu einer Entlastung des Pflegepersonals führen wird. Hut ab, wie Sie bisher – neben dem Alltagsgeschäft mit Operationen - die Versorgung der Covid-19-Schwerst- und Intensivfälle gemeistert haben. Leider löst das nicht das Problem der notorischen Unterfinanzierungen durch Bund, Land und wird von den Kostenerstattungsträger durch Corona noch verstärkt. Dies resultiert im Wesentlichen aus den schlechten Rahmenbedingungen von Krankenkassen und der Politik, wie z.B. das Land seiner Verpflichtung zur Finanzierung des Krankenhausbaus nur zu 50 Prozent nachkommt. Ein Skandal!

 

AVR

Die AVR sowie die Tochtergesellschaften der AVR-Gruppe entwickeln sich gut, und sind wirtschaftlich erfolgreich. Die AVR-Gruppe hat sich auch in der Corona-Pandemie bewährt, die Abfallwirtschaft hat ständig gut funktioniert. Wir sind im Sinne des Klimaschutzes voll im Trend der Zeit mit einer benutzer- und umweltfreundlichen Abfallwirtschaft im privaten und öffentlichen Bereich. Geordnete Stoffströme, eine hohe Verwertungsquote mit zusätzlich erzeugtem Biogas und grünem Strom sowie zusätzlich aus Photovoltaik, sind Vorzeigeprojekte unserer modernen Abfallwirtschaft und Beitrag zum Umweltschutz. Die Freien Wählern danken allen Beschäftigen für den großartigen Einsatz. Die Gründung der AÖR war ein guter Entschluss und hat sich bewährt. Wir sparen Steuern, was den Gebührenzahlern voll zugutekommt. Die Gebühren bleiben im Wesentlichen 2022 und auch 2023 stabil. Deshalb stimmen wir der Abfallsatzung mit der Kalkulation der Gebühren gerne zu.

 

Personal

 Im Stellenplan sind insgesamt 1.563 Stellen ausgewiesen – sage und schreibe 43,5 Stellen mehr als 2021. Hierbei handelt es sich um den saldierten Wert von Stellenmehrungen und Stellenabbau handelt. Ohne Berücksichtigung des Stellenabbaus, von dem das Gros erneut auf den Bereich „Flüchtlinge“ entfällt, sollen tatsächlich insgesamt 50 zusätzliche neue Stellen geschaffen werden. Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld intensiv mit dem Stellenplan auseinandergesetzt. Unser Dank gilt hier vor allem Herrn Dezernenten Bäuerlein, der uns die Notwendigkeiten jeder einzelnen neuen Stelle ausführlich und nachvollziehbar erläutert hat. Im Ergebnis tragen wir deshalb – schweren Herzens -den Stellenplan mit. Ein Trost ist immerhin, dass etwa zwei Drittel dieser neuen Stellen ganz oder teilweise von anderer Seite finanziert werden. Wir können allerdings nicht verhehlen, dass wir die Entwicklung des Stellenplans mit großer Sorge beobachten. Noch im Jahr 2011 wies der Stellenplan 1.200 Stellen aus, 2022 werden es dreißig Prozent mehr sein. Aus unserer Sicht muss das Wachstum beim Personalkörper gestoppt werden. Denn die Stellenmehrungen reduzieren die Investitionsrate und wir fragen? Wie sollen die vielen Stellen finanziert werden, wenn es zu einem anhaltenden wirtschaftlichen Einbruch mit niedrigem Steueraufkommen kommt? Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden erhalten! Aus Sicht der Freien Wähler ist dies der zentrale und der wichtigste Leitsatz des Rhein-Neckar-Kreises. Ohne den dauerhaften Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit des Kreises und seiner Kreisgemeinden wären die übrigen Leitsätze das Papier nicht wert, auf dem diese stehen – ohne Moos nix los!

In der zunächst vorgeschlagenen Formulierung der Verwaltung sollte die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden vom Landkreis „nur noch“ in angemessener Weise berücksichtigt werden. Man konnte dies durchaus als Einschränkung dieser Zusicherung verstehen, was kein gutes Signal an unsere Kreisgemeinden gewesen wäre. Deshalb hat unsere Fraktion ein Antrag gestellt und darauf beharrt, dass die bisherige Formulierung erhalten bleibt. In der nun vorliegenden Fassung der strategischen Ziele wird deutlich, dass der Landkreis die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wie bisher uneingeschränkt berücksichtigt. Dies freut uns sehr, denn es ist uns wichtig, dass die Solidarität des Rhein-Neckar[1]Kreises mit seinen Gemeinden dokumentiert und gelebt wird. Und: Mit dem vorliegenden Haushalt wird der Landkreis seiner Verantwortung sowohl für die Kreisfinanzen gerecht als auch seiner Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu erhalten. Die vorgeschlagene Senkung der Kreisumlage um weitere 0,5 Prozentpunkte auf 24,5 % bereits bei der Haushaltseinbringung waren von Beginn an ein starkes Signal an die Kreisgemeinden, sehr geehrter Herr Landrat. Zumal Sie dabei in Kauf nehmen, dass das Gesamtergebnis mit 16,1 Millionen € zum zweiten Mal in Folge negativ ist.

Investieren auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten….. Der Landkreis und der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik werden bis 2025 mehr als 145 Millionen € investieren! Ein absoluter Rekord! Dies unterstützen die Freien Wähler ausdrücklich, handelt es sich doch durchweg um Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Rhein-Neckar-Kreises, der Kommunen und der Bürger! Der verantwortungsvoll handelnde Konzern Rhein-Neckar-Kreis hat den Klimaschutz und die Energiewende schon seit Langem zur Maxime seines Handelns gemacht. Jetzt gilt es das Klimaschutzkonzept konzeptionell umzusetzen. Uns Freien Wählern ist bewusst, dass vieles nur mit klimafreundlichen Technologien geht. Es geht aber auch darum, dass es machbare und bezahlbare Lösungen, innovative und aufeinander abgestimmte Handlungskonzepte mit messbaren Fortschritten bedarf. Den populistischen Schnellschuss der Grünen mit zusätzlich 2 Millionen € Ansatz - ohne konkrete Vorstellungen und Maßnahmen –lehnen wir deshalb ab. Zuerst ist ein gemeinsames Konzept in 2022 zu erarbeiten. Die Wirtschaftsförderung feiert aktuell sein 10-jähriges Jubiläum. Das Portfolio der Wirtschaftsförderung als kompetenter Ansprechpartner seit Jahren ist breit: Von Fördermittelberatung und Investorenservice sowie Fachkräftesicherung bis hin zu Mobilitäts- und sogar Tourismusprojekten. Es freut uns, dass das bisherige Amt für Straßenbau nun unter dem richtigen Namen „Amt für Straßen und Radwegebau“ firmiert. Denn der Radwegebau inklusive der potentiellen Radschnellwege schreitet nicht nur aus Mobilitäts- und Klimaschutzgründen voran, sondern auch aus touristischen Aspekten und für die Bürgerschaft. Auch die Fortentwicklung des ÖPNV als Zukunftsaufgabe dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Wie allerdings der vom Land angekündigte Halbstundentakt in allen Kreisgemeinden – umgesetzt und finanziert werden soll, bleibt wohl eine Unbekannte. Ob es sich um den Erwerb, die Sanierung und die Erweiterung Polizeidirektion, den Neubau der GRN-Klinik in Sinsheim, den Neubau der Steinsbergschule Sinsheim mit integrativem Kindergarten oder die zahlreichen Maßnahmen zur Digitalisierung von  vergleichsweise moderate Schuldenzuwachs auf dann 91,9 Millionen € wird nur möglich, durch die überaus großzügige zugesagte Spende der Dietmar-Hopp[1]Stiftung für die GRN Klinik in Sinsheim von 25 Millionen €, für die sich die Freien Wähler herzlich bedanken! Schön dass es solche spendablen Mäzene gibt, die sich in der Region immer wieder unterstützend für das Allgemeinwohl einsetzen. Weiter zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, dass der Rhein-Neckar-Kreis durch gutes Wirtschaften in den zurückliegenden Jahren über ein finanzielles Polster verfügt, das nun als Eigenmittel für die Investitionen eingesetzt werden kann. Sonst wären diese Investitionen in dieser Höhe nicht zu finanzieren gewesen. Wermutstropfen dabei ist aus unserer Sicht, dass das strategische Ziel, die Gesamtverschuldung bis Ende 2026 auf 70 Millionen € zu begrenzen, nicht mehr zu erreichen sein wird. Allerdings werden nun auch Werte geschaffen, an die bei Festlegung dieses strategischen Ziels noch niemand gedacht hat und langfristig im Rahmen der Generationengerechtigkeit zu finanzieren sind. Ich darf Frau Marie von Ebner-Eschenbach zitieren: „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“ Deshalb stellen wir uns den Zukunftsaufgaben im Kontext mit den „Strategischen Zielen“ im Bewusstsein, die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben. Dies gilt auch für die Höhe der Kreisumlage. Mit dem Hebesatz von 24,5 Punkten ist er der niedrigste seit Jahren und entlastet die Kommunen für eigene Investitionen. Bei einer weiteren Reduzierung hätten wir die Liquidität des Kreises geschwächt, zumal auch 2023 und 2024 ein negatives Gesamtergebnis prognostiziert wird. So können wir von der Liquidität bei den Bauausgaben zehren. Für 2023 wird der Anstieg des Hebesatzes - voraussichtlich auf 26 Punkten - nicht so stark sein und zu einer Abflachung führen, Kontinuität wahren gemäß dem Leitsatz „Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden erhalten!“ In diesem Sinne tragen wir Verantwortung und stimmen dem Haushalt 2022 zu. Abschluss Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller politischen Unterschiede – und der dieses Jahr stattgefundenen Wahlkämpfe in Bund und Land - für das gute, konstruktive Miteinander im Kreistag. Wir meinen, es war nicht immer leicht und einfach im Sinne der Weiterentwicklung des Kreises einen Konsens zu finden. Ich finde, es ist mit den Megathemen „Investitionen mit Radwegekonzeption und Klimaschutzkonzept“ gut gelungen. Der Respekt vor einander ist wichtiger Bestandteil unserer Kultur und muss unbedingt bei allen sachlichen unterschiedlichen Meinungen an erster Stelle stehen. Insoweit war es trotz Pandemie ein erfolgreiches Jahr. Wir Freien Wähler danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und gute Arbeit. Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung, ihren Weitblick, Zielstrebigkeit und Führungswillen

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 9. November 2021 

 

Mit Radinfrastrukturmaßnahmen und Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr beschäftigte sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in seiner letzten öffentlichen Sitzung.

Kreisradwegeprogramm 2026

Der Ausschuss stimmte dem Programm zur Umsetzung von Radwegen in Baulast des Kreises - Kreisradwegeprogramm 2026 – zu und beauftragte die Verwaltung mit der Koordinierung und weiteren Planung zur Umsetzung des Kreisradwegeprogramms 2026. Dieses umfasst für Planung, Grunderwerb und Bau einen Kostenrahmen von insgesamt über 5,3 Millionen €, wobei die Brutto-Kosten durch Fördergelder netto vermutlich geringer ausfallen werden. Kreisrat John Ehret wies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler darauf hin, dass die Planung und Umsetzung von Radwegen in Baulast des Rhein-Neckar-Kreises sich auf das strategische Ziel „Mobilität – Ziel 2“ im Strategiebuch 2022 des Rhein-Neckar-Kreises bezieht: „Die Umsetzung einer durchgängigen Fahrradinfrastruktur, die Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit sowie eine zielgerichtete Kommunikation zum Mobilitätsverhalten fördern bis 2030 eine nachhaltige Radkultur und damit eine stetige Steigerung des Anteils an Fahrradnutzern im Alltags-, Berufs- und Freizeitverkehr im Rhein-Neckar-Kreis.“ Das Kreisradwegeprogramm 2026 umfasse für Planung, Grunderwerb und Bau einen kalkulierten Kostenrahmen von insgesamt 5.333.000 €. Die finanziellen Mittel würden im Zuge der operativen Umsetzung des Kreisradwegeprogramms bis 2026 durch das Amt für Straßen- und Radwegebau bei den künftigen Haushaltsplanungen der nächsten Jahre eingestellt.

Es sei damit zu rechnen, dass diese Brutto-Kosten durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes für den Rhein-Neckar-Kreis netto geringer ausfallen. Im Maßnahmenkatalog zur fortgeschriebenen Zielnetzkonzeption zum Mobilitätskonzept Radverkehr Rhein-Neckar-Kreis seien 21 Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur hinterlegt, die in potentieller Baulast des Kreises liegen und entsprechend im Zuge der Maßnahmenplausibilisierung und Kostenkonkretisierung zur Erstellung des Kreisradwegeprogramms 2026 tiefgehend betrachtet wurden, so John Ehret. Die Lösungsvorschläge zu den 21 Maßnahmen wurden seitens der Kreisverwaltung hinsichtlich ihrer Baulast, ihrer Finanzmittelbedarfe und ihrer Abschnittslängen in Abstimmung geprüft und konkretisiert. Im Zuge dessen seien auch die Maßnahmen in Bezug auf eine generelle Umsetzbarkeit, aber auch auf eine realistische zeitplanerische Umsetzung hin über[1]prüft worden. So seien nun sechs bis sieben Maßnahmen als Neubau zu Lückenschlüssen mit einer Kostenschätzung von 5,3 Millionen € innerhalb der vorgegebenen Zeit bis zum Jahr 2026 umzusetzen. Des Gleichen gilt es, vier Maßnahmen von bereits bestehenden Radverbindungen bis 2026 zu verbreitern. Hier liege die momentane Kostenschätzung bei rund 2,5 Millionen €. Leider könnten hier natürlich auch nicht alle, negativ beeinflussende Faktoren wie etwaige personelle Engpässe im zuständigen Amt für Straßen- und Radwegebau, mögliche Grunderwerbsverhandlungen sowie naturschutzrechtliche Hindernisse im Zuge des Genehmigungsprozesses endgültig berücksichtigt werden. Ebenso seien natürlich auch keine etwaigen jährlichen Kostensteigerungen oder gar Folgekosten erfasst. Was den Freien Wähler gefällt, sei, dass - ähnlich wie wir das schon beim Straßenprogramm der Verwaltung kennen - das Projekt endgültig nur vorbehaltlich der erfolgreichen Programmaufnahme zur Förderung umgesetzt wird.

Radschnellverbindung Heidelberg – Walldorf/Wiesloch

Anschließend beschäftigte sich der Ausschuss mit der Realisierung der Radschnellverbindung Heidelberg – Walldorf/Wiesloch. Der Rhein-Neckar-Kreis soll dabei die Planungsaufgaben zwischen Leimen/Kreisgrenze und Bahnhof Wiesloch/Walldorf übernehmen. Mit dem Land Baden-Württemberg als zukünftigem Baulastträger im Abschnitt Leimen/Kreisgrenze bis Bahnhof St. Ilgen/Sandhausen soll eine entsprechende Planungsvereinbarung geschlossen werden. Kreisrat John Ehret wies für die Freien Wähler darauf hin, dass Radschnellverbindungen Radfahrenden grundsätzlich eine attraktive Möglichkeit bieten, längere Strecken zügig und sicher zurückzulegen. Sie seien qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke interkommunale Radrouten. Sie verbinden wichtige Quell- und Zielbereiche des Alltagsverkehrs auf direkten Routenführungen ohne Umwege und zeichnen sich durch eine Gesamtstrecke von mindestens 5 km, einer Breite von überwiegend 4 m, durch große Radien, einer hohen Belagsqualität und einer geringen Steigung aus. Radfahrende erreichten somit schnellere durchschnittliche Reisegeschwindigkeiten. Diese werde durch eine in der Regel bevorrechtigte Führung für Radfahrende an Kreuzungen, einer möglichst geringen Anzahl an Kreuzungen sowie durch eine möglichst von anderen Verkehrsmitteln getrennte Führung gewährleistet. Durch das schnellere und sichere Radfahren, auch auf längeren Distanzen, seien Radschnellwege besonders für Berufs-Pendelnde attraktiv. Somit könnten Pendlerströme auf Straße und Schiene entlastet werden. Sie können einen Beitrag zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten. Durch die Realisierung von attraktiven und schnellen Radrouten könne der gesamtgesellschaftlich gesteigerten Bedeutung des Radverkehrs, insbesondere der Bedeutung der Nutzung von E-Bike und Pedelecs, Rechnung getragen werden. Ebenso könne die Relevanz des Radverkehrs auch bei bislang nicht radaffinen Personen gesteigert werden, so John Ehret. In den bisherigen Vorabstimmungen sei mit den beteiligten Kommunen ein Konsens gefunden worden, die Realisierung der in der Machbarkeitsstudie als RSV[1]Vorzugsvariante beschriebenen Trasse weiterzuverfolgen. Daher werde nun im folgenden Abschnitt der Trassenverlauf der 9.248 m langen Vorzugsvariante, von der Kreisgrenze bei Leimen bis zum Bahnhof Walldorf/Wiesloch, die ein Potential von 2.250 bis 2.750 Radfahrten pro Tag vorweist, skizziert. In einem ersten Arbeitsschritt wird der Rhein-Neckar-Kreis mit dem Land Baden-Württemberg eine Planungsvereinbarung schließen. Darüber hinaus ist geplant mit den beteiligten Städten Leimen, Wiesloch und Walldorf sowie den Gemeinden Sandhausen und Nußloch eine Kooperationsvereinbarung zu treffen. Aufgrund anderer prioritärer Aufgaben kann das Land Baden-Württemberg die Planung seines Teilabschnittes zwischen Leimen/Kreisgrenze bis zum Bahnhof St.Ilgen/Sandhausen nicht zeitnah aufnehmen. Der Rhein-Neckar-Kreis übernehme somit die Federführung für die Koordination und Abwicklung der Förderung, der Planung und des Baus der Radschnellverbindung von Leimen/Kreisgrenze bis zum Bahnhof Walldorf/Wiesloch. Als Grundlage der weiteren Abstimmung mit den Kommunen soll Anfang 2022 eine Kooperationsvereinbarung, zwischen den an der Vorzugsvariante gelegenen Kommunen Leimen, Sandhausen, Nußloch, Wiesloch und Walldorf und dem Rhein[1]Neckar-Kreis geschlossen werden. Die Freien Wähler begrüßten die Pläne zu dieser sinnvollen Radwegeverbindung. Der prognostizierte Kostenanteil von 4,5 Millionen € für die knapp 9,5 km lange Strecke sollte somit auch für den aktiven Klimaschutz gut angelegt sein, schloss John Ehret seine Ausführungen.

Förderung des ÖPNV

Das Gremium stimmte anschließend bei den Buslinien 34 und 35 über die Ausgleichssätze für 2022 und 2023 sowie bei den Straßenbahnlinien 22 und 23 über den Ausgleichssatz für 2022 und die Verlängerung des Konzessionsvertrags mit der RNV GmbH ab. Außerdem wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte in einem Sachstandsbericht im Rahmen der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar über die Stationsmaßnahme St. Ilgen-Sandhausen auf dem Streckenabschnitt Heidelberg – Bruchsal informiert und stimmten einer Investitionsförderung des Kreises in Höhe von 200.000 € zu.

Energiebericht 2020

Zum Schluss der Sitzung wurde dem Ausschuss der Energiebericht 2020 für die Liegenschaften des Rhein-Neckar-Kreises vorgestellt. Dieser ist die Fortschreibung der Verbrauchserfassung der Liegenschaften, die vom Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik bewirtschaftet werden. Kreisrat John Ehret wies für die Freien Wähler darauf hin, dass der Energiebericht 2020 die energetische Optimierung der Liegenschaften aufzeigt, die durch Bauunterhaltungsmittel und Klimaschutzmittel ermöglicht werden. In Folge sinken die Aufwendungen für Wärme, Strom und Wasser. Die Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz dienten der Erreichung des strategischen Ziels im Themenkomplex Klima- und Umweltschutz „Verringerung von klimaschädlichen Emissionen“. Die sparsame und rationelle Verwendung von Energie sei aufgrund knapper Ressourcen, steigender Energiekosten und zum Schutz der Umwelt eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Aufgabe. Die CO2-Emissionen sollen vermindert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Als Grundsatz gelte, dass die für den Gebäudebetrieb notwendige Energie in erforderlicher Qualität während der Nutzungszeit mit dem geringsten Energieansatz bereitzustellen ist. Der vorliegende Energiebericht umfasst sechs Berufsschulstandorte, vier Sonderschulstandorte, neun Verwaltungsgebäude und fünf Straßenmeistereien sowie eine Liegenschaft der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH. Beim Vergleich der Werte aus den Jahren 2020 mit den Vorjahreswerten seien maßgeblich die Auswirkungen der epidemischen Lage zu beachten. Auf der einen Seite führten Homeoffice und Online-Unterricht zu einer geringeren Nutzung der Liegenschaften, was vor allem am Wasserverbrauch deutlich werde. Auf der anderen Seite musste mehr gelüftet werden, technische Geräte mussten auch bei einer geringeren personellen Belegung zur Verfügung stehen - z.B. Drucker, Flurbeleuchtung oder Lüftungsanlagen - und auch eine Grundtemperatur in den Liegenschaften musste gewährleistet werden. Um weiterhin Einsparungen zu realisieren, werde die Arbeit des Energiemanagements weiterentwickelt. Folgende Entwicklungen würden weiter vorangetrieben:

· Durch Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen aus den vorliegenden Energieaudits und Sanierungsfahrplänen können weitere Einsparpotentiale realisiert werden.

· Durch Sanierungen von Liegenschaften unter Beachtung der Klimaschutzleitlinie des Rhein-Neckar-Kreises wird der energetische Standard erhöht.

· Mit der Umstellung auf klimafreundlichere Anlagen zur Wärmeversorgung kann der CO2-Ausstoß weiterhin reduziert werden.

· Durch Weiterentwicklung der Gebäudeleittechnik und der Verbrauchserfassung sollen Störungen im Betriebsablauf schneller erfasst und behoben werden.

· Der Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch PV, wird forciert.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 5. Oktober 2021 

Mit der Entwicklung des laufenden Haushalts und dem Wirtschaftsplan für 2022 der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA) befasste sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss neben anderen Themen bei seiner letzten Zusammenkunft.

Finanzielle Entwicklung 2021

Die finanzielle Entwicklung ist nach wie vor positiv. Statt des im Haushalt ausgewiesenen negativen Gesamtergebnis von 19,7 Millionen € zeichnet sich eine Verbesserung um 13,8 Millionen € ab, so dass sich das Defizit auf 5,9 Millionen € verringert.

Wahlen

Kreisrat Frank Werner wurde anstelle des verstorbenen Kreisrats Bruno Sauerzapf als weiterer beratender Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) gewählt. Außerdem wählte der Ausschuss ebenfalls anstelle von Bruno Sauerzapf Kreisrätin Jutta Schuster als weitere Vertreterin des Rhein-Neckar-Kreises in die Verbandsversammlung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

KLiBA

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Michel-Treuhand GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der KLiBA zu. Außerdem wurde Landrat Stefan Dallinger legitimiert werden, dem von der Geschäftsführung der KLiBA vorgelegten Wirtschaftsplan 2022 in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. September 2021 

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags befasste sich bei seiner letzten Sitzung unter anderem mit den Jahresberichten der Erziehungsberatungsstellen und Psychologischen Beratungsstellen und des Kreisjugendrings Rhein-Neckar e.V. sowie mit der Schulsozialarbeit im Landkreis.

Jahresberichte Beratungsstellen

Der Jugendhilfeausschuss nahm den Jahresbericht der Erziehungs- und Psychologischen Beratungsstellen für den Rhein-Neckar-Kreis sowie den Jahresbericht des Kinderschutz-Zentrums Heidelberg und Rhein-Neckar[1]Kreis für das Jahr 2020 zur Kenntnis. Der Landkreis fördert die Erziehungsberatungsstellen/ Psychologischen Beratungsstellen durch einen jährlichen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund 1,93 Millionen €. Das Kinderschutz-Zentrum erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von circa 134.000 €. Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich für die Freien Wähler für die aufschlussreiche, aber dennoch sehr kompakte Berichterstattung. Er wünschte den in den Beratungsstellen Tätigen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit, die gerade jetzt dringender gebraucht werde als zuvor, etwa was die geschilderten Herausforderungen der zunehmenden Mediensucht unter Kindern und Jugendlichen in der Pandemie betrifft. Man begrüße die künftig jährlich erfolgende Fortschreibung der Konzeption der Beratungsstellen und die geplante Berichterstattung im Ausschuss.

Kreisjugendring

Die Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. sieht eine jährliche Förderung in Höhe von 170.000 € vor. Davon verbleiben 40.000 € beim Kreisjugendring selbst. Mit diesem Betrag wird eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle bezuschusst. 2 Die restlichen 130.000 € verteilt der Kreisjugendring an seine Mitgliedsverbände und Mitgliedsvereine. Die Freien Wähler begrüßen, dass dem Kreisjugendring und seinen Mitgliedern die Flexibilität in der Mittelverteilung auch in diesem Jahr erneut eröffnet werden soll. Die Fraktion habe über die Betätigung des Kreisjugendrings im Bereich der Jugendbeteiligung und politischen Bildung diskutiert und dort ein positives Feedback aus den Gemeinden erhalten, bedankte sich Kreisrat Tobias Rehorst für diese Arbeit. Nachvollziehbar sei der Ansatz, in diesem Bereich vor allem mit nachhaltig interessierten Kommunen zu kooperieren, schließlich seien die Ressourcen begrenzt. Dennoch bat Tobias Rehorst darum, die Kreiskommunen in ihrer Breite im Blick zu behalten und immer wieder nachzuhaken, um auch in der Fläche präsent zu bleiben.

Ferienerholung im Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis fördert mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienprogramme und Familienerholungsangebote für Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis, die Durchführung von Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Kreisrat Tobias Rehorst bestätigte für die Freie Wähler-Fraktion die vorgeschlagene Mittelverwendung. Ebenso sei man mit dem Vorschlag einverstanden, auch für das nächste Jahr am „alten“, höheren Ansatz von rund 9.200 € festzuhalten, schließlich hoffen alle, dass die Pandemie im kommenden Jahr abebbt und geförderte Veranstaltungen wieder stattfinden können.

Schulsozialarbeit im Kreis

Anschließend befasste sich der Jugendhilfeausschuss mit der Konzeption zur Förderung und Planung der Schulsozialarbeit im Kreis und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung zum Schuljahr 2021/2022. Auf Grundlage dieser Konzeption verfolgt der Rhein-Neckar-Kreis das Ziel, die Kommunen beim Ausbau und der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Kreis in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu unterstützen. Aus Sicht der Freien Wähler ist die Schulsozialarbeit ist ein fundamentaler und elementarer Bestandteil des Angebots an den Schulen im Rhein-Neckar-Kreis, der einen hohen Stellenwert hat, sodass man eine Beteiligung des Rhein-Neckar-Kreises an den Kosten befürworte. „Im Grundsatz gehen wir d’accord mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise“, führte Kreisrat Tobias Rehorst aus, der entsprechende Grundsatzbeschluss sei ja bereits im Juni dieses Jahres erfolgt. Auf Nachfrage von Tobias Rehorst teilte die Verwaltung mit, dass man mit entsprechenden tariflichen Anpassungen von einem Anteil von 20 000 € pro Stelle rechnen müsse. Auch ist klargestellt worden, dass es sich bei den 1,5 Millionen €, die im Haushalt bereitstehen müssen, um den Betrag handelt, der diese Erhöhung bereits einschließt. Die Freien Wähler hoffen nun, dass das Land nachzieht und wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ebenfalls wieder zur Drittelfinanzierung übergeht.

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“

Die „Nummer gegen Kummer“ ist eine lange bewährte Einrichtung, die auf jeden Fall Unterstützung verdiene, so Kreisrat Tobias Rehorst. Die Freien Wähler seien insbesondere mit dem vorgeschlagenen Weg einverstanden, dem Kinderschutzbund bei der Mittelverwendung keine weiteren bürokratischen Hürden aufzuerlegen. Es handele sich bei den 5.000 €, die nun bereitgestellt werden, um eine sehr geringe Summe, zumal ein Großteil der Arbeit ja ehrenamtlich erfolgt. 

Kreistagssitzung am 20. Juli 2021 in Bammental 

 

Nachdem die im April geplante Sitzung Corona-bedingt ausfallen musste, tagte der Kreistag nun am 20. Juli ab 14 Uhr zum ersten Mal in 2021. Zu Beginn der Sitzung rückte Richard Bader aus Leimen für den leider verstorbenen Kreisrat Bruno Sauerzapf in den Kreistag nach. Zudem wurde CDU-Kreisrat Frank Werner zum neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags gewählt. Gleichzeitig wurde Kreisrat Dr. Wunder als neuer 7. stellvertretender Vorsitzender benannt. Außerdem musste durch Bruno Sauerzapfs Tod eine Neubesetzung der Ausschüsse, der Aufsichtsräte der kreiseigenen Gesellschaften sowie des Verwaltungsrats der AVR Kommunal AöR vorgenommen werden, was durchweg einvernehmlich erfolgte. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine Änderung in der Fraktion der Freien Wähler auch eine Änderung der Besetzung des Sozialausschusses vollzogen: Kreisrätin Doris Falter rückte für Kreisrat John Ehret nach, der nun als stellvertretendes Mitglied fungiert.

 

Erhöhung der Fraktionspauschalen

Anschließend änderte der Kreistag die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Nach Ansicht der Kreisverwaltung hatte sich gezeigt, dass die derzeitige Fraktionspauschale nicht ausreicht, um den Fraktionen in genügendem Umfang Mittel für ihre Fraktionsarbeit zur Verfügung zu stellen. Deshalb schlug die Verwaltung eine Erhöhung der Fraktionspauschalen ab 2022 vor. Diese waren mit Ausnahme einer geringen Anpassung im Rahmen der Umstellung auf den Euro seit 1992 nicht mehr erhöht worden. Durch die Erhöhung wird mit Mehrkosten in Höhe von bis zu knapp 27.000 € pro Jahr gerechnet.

 

Rückübertragung von Vermessungsaufgaben

Der Kreisrat stimmte auch der Rückübertragung der Vermessungsaufgaben von der Stadt Weinheim auf die Vermessungsbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zum 1. Juli 2022 zu.

 

Mobilitätskonzept Radverkehr

Gleich zu Beginn seiner Ausführungen signalisierte der eigens mit dem Fahrrad von Mauer angereiste Kreisrat John Ehret für die Fraktion der Freien Wähler Zustimmung zur Fortschreibung des Zielnetzes des Mobilitätskonzeptes Radverkehr. Schließlich sei es auch Ziel der Freien Wähler mit einer durchgängigen Fahrradinfrastruktur eine nachhaltige Radkultur im Rhein-Neckar-Kreis für viele Radnutzer im Alltag, Freizeit- aber auch Berufsverkehr zu schaffen bzw. zu erhalten. Kurz- und langfristig solle zum Erhalt der Natur und Umwelt, eine Verlagerung vom PKW-Verkehr auf das Fahrrad erfolgen. Mit dem Mobilitätskonzept Radverkehr habe der Landkreis bereits 2015 die konzeptionelle Grundlage zur Förderung des Radverkehrs gelegt. Es sei zunächst ein Startnetz erarbeitet und dieses soll nun mit qualitativ sinnvollen Ergänzungen mit Lückenschlüssen im Routenkonzept Radverkehr zum Zielnetz weiterentwickelt worden. Hierzu waren von der Verwaltung die Öffentlichkeit nach einem vorgegeben Verfahren beteiligt sowie die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden, Verbände und auch die Kreistagsfraktionen professionell eingebunden worden. Es liege in der Natur der Sache, dass nicht alle Hinweise und Anmerkungen oder gar Wünsche der Bevölkerung oder der Verbände in das nun vorliegende Zielnetz eingearbeitet werden konnten. John Ehret wies darauf hin, dass es selbstverständlich auch bei manch sinnvoll vorgeschlagenen Strecken vom Rhein-Neckar-Kreis in die benachbarten Gebiete wie in den Landkreis Karlsruhe oder Heilbronn oder ins Hessische noch Abstimmungen mit den dort zuständigen Behörden und den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Dies sei ein gutes Stichwort, ein großer Teil der Radwegkonzeption falle nämlich in die kommunale Baulastträgerschaft. Deswegen bat er um Unterstützung der Kommunen in deren Bautätigkeiten, sei es mit personeller Unterstützung bei planerischen Aktivitäten oder bei der Generierung von entsprechenden Fördergeldern von Bund, Land oder dem Landkreis. Alternativ aber auch gerne auf banale finanzielle Art - wie bereits auch schon geschehen - als Anreiz, um etwaige Maßnahmen anzugehen. Enttäuscht habe man feststellen müssen, dass die Evaluation des Startnetzes besser hätte sein können, wenn die Rücklaufquote von den Städten und Gemeinden über den aktuellen Erledigungsstand der Startnetzmaßnahmen nicht so gering gewesen wäre. Ein deswegen beauftragtes Ingenieurbüro habe dann festgestellt, dass lediglich 1/3 von den fast 300 Mängeln von den Städten und Gemeinden vollständig behoben waren. Der Rest müsse oder sollte noch gemacht, es gebe in diesem Zusammenhang noch viel zu tun, wandte sich John Ehret direkt an die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Hier zeige sich zudem wieder, dass die Radwege nicht nur von den Kommunen gebaut, sondern auch erhalten und unterhalten werden müssen, was John Ehret als kleine oder gar große Anregung an die Kreisverwaltung für eine weitere finanzielle Unterstützung an die Kommunen verstanden wissen wollte. Ganz besonders freue es ihn, dass die in zwei Anträgen gemachten Anregungen der Freien Wähler-Fraktion in das Zielnetz mit aufgenommen wurden. Hierbei handele es sich um zwei straßenbegleitende Radwege in der Nähe des Steinachtals und des badischen Odenwalds.

Jahresabschlüsse 2020 und Haushalt 2022

Der Kreistag stellte auch die Jahresabschlüsse 2020 des Rhein-Neckar-Kreises, der Freiherr von Ulner`sche Stiftung sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik fest. Außerdem wurden dem Kreistag die strategischen Ziele vorgestellt, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 berücksichtigt werden sollen. Das Haushaltsjahr 2020 schloss im Kernhaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 40 Millionen € ab. Im Vergleich zum Plan ergab sich insbesondere durch die höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen und bei der Grunderwerbsteuer eine Verbesserung um gut 39 Millionen €. Bei Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen von 3,2 Millionen € beträgt die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses fast 36 Millionen €. Dies könne sich wirklich sehen lassen, fasste Fraktionsvorsitzender Hans Zellner dieses erfreuliche Ergebnis in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler zusammen. Obwohl der nicht durch liquide Mittel gedeckte Teil der Rücklagen in Höhe von 13,9 Mio. € dem Basiskapital zugeschrieben wird, sei die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum Jahresende 2020 auf über 102 Millionen € angestiegen. Dies sei ein gutes Polster. Teile dieser Rücklage könnten insbesondere zum Ausgleich der für 2021 und 2022 prognostizierten negativen ordentlichen Ergebnisse verwendet werden. Aus heutiger Sicht könnte das Ergebnis 2021 aber durchaus auch positiv ausfallen. Die Liquidität stieg bis Ende 2020 auf € 80 Millionen €. Das sind 22 Millionen € mehr als ein Jahr zuvor. Im Haushaltsplan war man noch davon ausgegangen, dass die Liquidität im Laufe des Jahre 2020 um knapp 37 Millionen € abnimmt. Die freien liquiden Mittel lagen Ende 2020 bei gut 58 Millionen €. Dies sei eine sehr gute Grundlage, um einerseits die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie abzufedern und biete andererseits die Chance, auf die in der Finanzplanung vorgesehenen Erhöhungen des Kreisumlagehebesatzes ganz oder zumindest teilweise verzichten zu können, dachte Hans Zellner auch an die Kreisgemeinden. Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik schließt das Rechnungsjahr 2020 mit einem Überschuss von nahezu 1,6 Millionen € ab. Gegenüber der Planung sei dies eine erfreuliche Verbesserung von 958.000 €, so Hans Zellner. Ende 2020 lag die Verschuldung bei insgesamt 67,7 Millionen €. Davon entfielen 3,7 Millionen € auf den Kernhaushalt, die restlichen 64 Millionen € betrafen den Eigenbetrieb. Auch bei der Verschuldung habe es somit eine Verbesserung gegeben. Im Haushalt 2020 war diese noch auf 70,2 Millionen € prognostiziert worden, tatsächlich liege diese um 2,5 Millionen € unter diesem Betrag. Auch das ordentliche Ergebnis der Freiherr von Ulner’sche Stiftung ist mit 10.400 € positiv. Im Haushaltsplan für 2020 ging man noch von einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Zusammenfassend schließen die Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 aus Sicht der Freien Wähler mit sehr guten Ergebnissen ab, mit denen noch vor einem Jahr wegen der Coronabedingten höheren Aufwendungen und den Einbrüchen bei den Erträgen trotz finanziellen Unterstützungen von Bund und Land kaum zu rechnen war, fasste Hans Zellner die positiven Abschlüsse zusammen. Im Übrigen schließe man sich der Einschätzung des Rechnungsprüfungsamts an, dass die Jahresabschlüsse 2020 allen Grund zur Hoffnung geben, dass der Rhein[1]Neckar-Kreis, was die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte angeht, gut aus dieser Krise herauskommen wird. Nach seinem Dank an die Verwaltung stimmte Hans Zellner für die Fraktion der Freien Wähler der Feststellung der zu.

 

Strategische Ziele

 Bezugnehmend auf die im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorangegangene Diskussion wie Hans Zellner darauf hin, dass das Konzept der Strategischen Ziele vollkommen unter dem Gesichtspunkt einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten Umsetzung intensiv beleuchtet und insgesamt überarbeitet worden sei. Corona-bedingt habe dieses Jahr leider der bisher bewährte Strategieprozess unter Beteiligung und Präsenz der Fraktionen nicht erfolgen können. Dennoch fühle sich die Freie Wähler-Fraktion in den Prozess eingebunden und informiert. Man werde im Rahmen der Haushaltsberatungen genau hinschauen, inwieweit sich die Strategischen Ziele mit den Finanzen decken bzw. übereinstimmen und realisieren lassen. Positiv bewerten die Freien Wähler die Reduzierung der Strategischen Ziele um die eigentlich „operativen Ziele“ und sind sehr gespannt auf die interaktive Umsetzung auf der Homepage des Landkreises. Die Gestaltung und Visualisierung sei auf Anregung des – in der Arbeitsebene mit den Fraktionen zwischengeschalteten – Arbeitskreises zeitgerecht modernisiert worden. Das neuzeitliche Piktogramm symbolisiert die Schwerpunktthemen der künftigen Jahre. Die flexible Umsetzung sei Kernkompetenz des Kreistages. Ein Punkt war und sei den Freien Wählern wichtig: Zwar soll der Leitsatz zur nachhaltigen Finanzwirtschaft unverändert bleiben, nicht aber das zugehörige strategische Ziel. Lautet es bisher: „Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Rhein-Neckar-Kreises und der kreisangehörigen Gemein-den“ soll es nun geändert werden in: „Der Landkreis sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit des „Konzerns Rhein-Neckar“ im Sinne des Leitsatzes, indem die Zahlungsfähigkeit durch die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel bei begrenzter Verschuldung gewährleistet wird und berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.“ Sei bisher Ziel des Rhein-Neckar-Kreises gewesen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu erhalten, soll künftig die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden - nur noch - in angemessener Weise berücksichtigt werden. Dies habe – auf Anfrage und Hinweis der Freien Wähler - für Irritationen auch bei anderen Fraktionen bei den Aussprachen im Ausschuss gesorgt. Die Aussage des Kämmerers, dass man das Gegenteil zum Ausdruck bringen wollte, scheine mit dieser Formulierung nicht geglückt zu sein, so Hans Zellner. Dann hätte man es ja gleich so belassen können. Für die Freien Wähler gelte die Aussage von Landrat Stefan Dallinger im Verwaltungs- und Finanzausschuss, dass der Landkreis die Leistungsfähigkeit der Kommunen bei der Festsetzung der Kreisumlage wie bisher berücksichtigen und partnerschaftlich mit dem Kreistag festsetzen werde. Deshalb stimmten die Freien Wähler den strategischen Zielen letztendlich zu. Diese seien auch nicht in Stein gemeißelt und würden immer wieder aktuell im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angepasst werden

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 6. Juli 2021

Finanzielle Entwicklung

Im Haushalt des Landkreises zeichnen sich bislang positive Entwicklungen ab: beim Ergebnis wird „nur“ noch mit einem Defizit von 11,6 Millionen € gerechnet, was einer Verbesserung um 8,1 Millionen € entspricht. Und auch die liquiden Mittel werden zum Jahresende nun auf 44,4 Millionen € prognostiziert, 4,4 Millionen € als im Haushalt.

 

Zensus 2022 - Sachstandsbericht

Der Zensus 2022 ist ein Projekt der amtlichen Statistik des Bundes und der Länder zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. Der ursprüngliche Zensusstichtag war der 16. Mai 2021. Infolge der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Verschiebung des Zensusstichtags beschlossen und die Vorbereitungen für den Zensus 2021 entsprechend auf Ebene des Bundes, der Länder, der Landkreise und der Kommunen eingestellt. Mittlerweile steht der 15. Mai 2022 als neuer Zensusstichtag fest. Wie bereits 2011 wird auch der Zensus 2022 in Deutschland wieder als register- gestütztes Verfahren durchgeführt. Grundlage dafür sind die Einwohnermelderegister, zu deren Überprüfung eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis sowie eine Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen durchgeführt werden. Bestandteil des Zensus 2022 ist auch eine Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Stichprobenerhebungen werden in der Erhebungsphase, beginnend am Zensusstichtag für einen Zeitraum von zwölf Wochen durch kommunale Erhebungsbeauftragte vorgenommen.

 

 High-Speed-Netz Rhein-Neckar - Sachstandsbericht

Im Anschluss erfuhren die Ausschussmitglieder in einem Bericht des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar den aktuellen Stand der Ausbauaktivitäten des Zweckverbandes in Bezug auf eine zukunftsfähige Breitbandversorgung durch Glasfaser-Höchstgeschwindigkeitsnetze im Rhein-Neckar-Kreis. Um zeitnah eine technisch ausgereifte und zukunftsfähige Breitbandversorgung durch Glasfaser-Höchstgeschwindigkeits-netze zu gewährleisten, gründete der Rhein-Neckar[1]-Kreis gemeinsam mit seinen 54 Städten und Gemeinden Ende 2014 den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar – „Fibernet.rn“. Der Zweckverband fungiert als Komplett-Dienstleister in technischer und organisatorischer Hinsicht. Er übernimmt die Beratung, Planung, Akquisition von Fördermitteln sowie die Überwachung von Planungs- und Bauleistungen. Der Zweckverband wird Eigentümer der geschaffenen Glasfaserinfrastruktur und hat in seiner Rolle als Treuhänder die komplette Abwicklung für seine Mitglieder inne. Netzbetreiber ist die Firma NetCom BW GmbH, eine Tochter des EnBW-Konzerns. Der 2015 abgeschlossene Pachtvertrag sichert dem Zweckverband Einnahmen aus dem Netzbetrieb und läuft bis 2029. Der Backbone zur Verbindung aller 54 Städte und Gemeinden ist bis auf wenige Teil[1]strecken – Redundanztrassen - fertiggestellt und in Betrieb. Eine funktionierende „Datenautobahn“ ist die Voraussetzung für die Versorgung der einzelnen Kommunen. Aus diesem Grund war dies in den ersten Jahren der Schwerpunkt der Aktivitäten des Zweckverbands. Insgesamt führen nun ca. 400 km Backbone das Licht zu allen Verbandsmitgliedern. Zum Jahresende 2020 betrug das Investitionsvolumen für den Backbone 32,1 Millionen €. Die Backbone-Trasse wurde derart geplant, dass sowohl die 54 Städte und Gemeinden möglichst günstig erschlossen werden und auch die kreiseigenen Liegenschaften sowie die Standorte der Eigengesellschaften mit Glasfaseanschlüssen versorgt werden konnten. In Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis wurden bereits 28 Hausanschlüsse für kreiseigene Liegenschaften in Betrieb genommen. Damit können schrittweise die internen Verbindungen in Betrieb genommen und externe Leitungen gekündigt werden. Mit den Pachtzahlungen erwirtschaftet der Zweckverband Deckungsbeiträge für den Backbone. Die Pachterlöse im Jahr 2020 betragen insgesamt 226.000 € und gleichen bereits fast die Finanzkostenumlage des Kreises aus, die für die Finanzierung von Abschreibungen und Zinsen benötigt wird. Ein Schwerpunkt der Ausbauaktivitäten des Zweckverbandes ist die Erschließung von Gewerbegebieten, da dort der größte Bedarf insbesondere an symmetrischen, hoch-bitratigen Verbindungen besteht. Aktuell sind bereits elf Gewerbegebiete in Betrieb, mit der aktuellen Tranche werden weitere zwölf Gewerbegebiete bis Ende 2021 erschlossen. Da im Rahmen der bundesgeförderten Projekte die Hausanschlüsse kostenfrei vermarktet werden, erreicht der Zweckverband hier Anschlussquoten von im Durchschnitt über 80 %. In einer zweiten Tranche wurden für 2021/2022 weitere dreizehn Gewerbegebiete in die Planung aufgenommen. Da sich mittlerweile private Telekommunikationsunternehmen verstärkt im Glasfaserausbau engagieren, werden voraussichtlich einige dieser Gebiete aus dem Projektplan des Zweckverbandes herausfallen. Nach dem Inkrafttreten der neuen „Graue-Flecken-Förderung“ im April 2021, mit welcher der isolierte Ausbau von Gewerbegebieten nicht mehr möglich ist, arbeitet der Zweckverband an einer Anpassung der weiteren Ausbaustrategie. Grundsätzlich gilt, dass zukünftig größere Gebiete auf Gemeindeebene betrachtet werden müssen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Schulen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Aktuell werden siebzehn Schulprojekte bearbeitet. Da einige Schulen bereits mit einer gigabitfähigen Infrastruktur versorgt sind, erfolgt die Erschließung teilweise auch ohne Fördermittel. Die zweite geplante Tranche von Schulprojekten fällt ebenfalls bereits unter die neue „Graue-Flecken-Förderung“. Die genaue Vorgehensweise hängt von den noch nicht endgültig festgelegten Förderrichtlinien ab. Neben den genannten Schwerpunkten wurden auch einige innerörtliche Ausbaumaßnahmen gestartet. Zu nennen sind hier im Wesentlichen die Erschließung von Heiligkreuzsteinach-Eiterbach (Inbetriebnahme 2021), die kombinierte Erschließung der Schriesheimer Ortsteile Altenbach und Ursenbach (Inbetriebnahme 2021) sowie der flächendeckende von Wilhelmsfeld (Inbetriebnahme 2025). Zusätzlich werden nach Möglichkeit kommunale Tiefbaumaßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren genutzt. Ende 2020 bestanden im Bereich des Zweckverbands ca. 1.300 aktive Anschlussnehmer. Ende April 2021 waren ca. 950 Glasfaserhausanschlüsse fertiggestellt. Dazu bestanden über 1.700 weitere Aufträge für den Einzug von Glasfaserkabeln. Ständig befinden sich weit über 2.500 potenzielle Anschlussnehmer in Vermarktungsaktionen, überwiegend in Gewerbegebieten. Mit dem Netzbetreiber NetCom BW werden die aktuellen Projekte regelmäßig hinsichtlich der termingerechten Inbetriebnahme beleuchtet. Sowohl die Änderung der fördertechnischen Rahmenbedingungen als auch die immer häufigeren Ausbauprojekte von privaten Telekommunikationsunternehmen im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises erfordern eine Neujustierung der Ausbaustrategie des Zweckverbands. Dazu werden aktuell die neuen Förderbedingungen genau analysiert sowie die weitere Vorgehensweise mit dem neuen Projektträger PwC abgesprochen. Die neue Ausbaustrategie wird zusätzlich durch die Beratungssparte des Projektträgers PwC hinsichtlich Wirtschaftlichkeit geprüft werden. 

 

Haushaltsplanentwurf 2022: strategische Ziele

Auch der Haushaltsplanentwurf 2022 soll unter besonderer Berücksichtigung von strategischen Ziele aufgestellt werden. In der vorangegangenen Fraktionssitzung der Freien Wähler sorgte insbesondere die vorgesehene Neufassung eines strategischen Ziels im Themenbereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ für Diskussionen: „Der Landkreis sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit des „Konzerns Rhein-Neckar“ im Sinne des Leitsatzes, indem die Zahlungsfähigkeit durch die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel bei begrenzter Verschuldung gewährleistet wird und berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.“ Bisher lautete dieses strategische Ziel lapidar „Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Rhein-Neckar-Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden“. Ist bisher Ziel des Rhein-Neckar-Kreises die finanzielle Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu erhalten, soll künftig die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden - nur noch - in angemessener Weise berücksichtigt werden. Die Interessen der Kreisgemeinden sollen – so schien es zumindest - also künftig für den Landkreis eine geringere Priorität zu haben als bisher. In der jetzigen Zeit wäre dies aber das falsche Signal: die Städte und Gemeinden haben die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie längst nicht überwunden und mit der geplanten Einführung des Anspruchs auf Ganztages-Schulbetreuung kommt schon die nächste kostenträchtige Aufgabe auf die Kommunen zu. Umso wichtiger ist nun die fortwährende Solidarität des Landkreises. In der Sitzung des Ausschusses wies Finanzdezernent Ulrich Bäuerlein darauf hin, dass das Ziel wurde inhaltlich überarbeitet und die Formulierung wurde an die für die strategischen Ziele gültigen Kriterien angepasst worden sei. Bislang seien der Leitsatz und das strategische Ziele im Wesentlichen gleich formuliert gewesen. Die im Leitsatz festgelegte Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Kreises, seiner Gesellschaften und der kreisangehörigen Gemeinden werde nunmehr im strategischen Ziel durch die neue Formulierung hinsichtlich einer angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ergänzt. Damit wolle die Verwaltung noch deutlicher als bisher herausstellen, dass dem Kreis die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wichtig ist, versuchte er die Bedenken der Fraktion zu zerstreuen. Durch eine entsprechende Festsetzung der Kreisumlage trage der Kreis nach seinen Möglichkeiten dazu bei, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu erhalten, indem diese durch eine angemessene Kreisumlage nicht über Gebühr belastet werden. Abschließend betonte Landrat Dallinger, dass sich nichts an dem bewährten Vorgehen ändern werde, die Höhe des Kreisumlagehebesatzes stets partnerschaftlich und im gutem Einvernehmen mit den Kreistagsfraktionen festzulegen

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 29. Juni 2021 

Agentur für Arbeit: aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt in der Corona-Pandemie

Die Vertreterinnen der Agentur für Arbeit lobten zunächst die Unterstützung, die sie während der Pandemie seitens der Schulen erfahren durften. Dann gingen sie auf die Zahlen ein. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle ist bis Mai 2021 gegenüber den Vorjahreszahlen von 2.937 auf 2.730 zurückgegangen, weil sich mehr Schulabgänger für eine weiterführende Schule oder ein Studium entschieden hätten. Ein Grund dürften die fehlenden Praktikumsmöglichkeiten sein. Gleichzeitig ist das Angebot an Ausbildungsstellen von 2.247 auf 2.425 angestiegen. Der Rhein-Neckar-Kreis sei in dieser Hinsicht in einer komfortableren Situation als alle anderen Landkreise im Land. Allerdings ist es nach wie vor so, dass es beliebte Ausbildungsberufe gibt, welche die Nachfrage nicht decken und andere Ausbildungsstellen, die nur schwer zu besetzen sind. Oft läge es daran, dass diese Berufe zu wenig bekannt sind. Auch bei der Ausbildungsvermittlung war man vielfach auf digitale Beratungen angewiesen. Außerdem hätten viele Ausbildungsstellen Vorstellungsgespräche nur online angeboten, was vielen Jugendlichen schwergefallen sei.

Kreisrat Franz Schaidhammer wollte wissen, ob man damit rechnen muss, dass Ausbildungsbetriebe auch nach der Pandemie auf persönliche Vorstellungsgespräche verzichten, was dann beim Bewerbertraining berücksichtigt werden müsste. Die Vertreterinnen der Berufsberatung vermuten, dass viele Unternehmen an den zeitlichen Vorteilen und dem Verzicht auf Anreise Geschmack gefunden haben. Die Sprecher der Fraktionen bedankten sich für den aufschlussreichen Bericht.

 

Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2020/21

Anschließend hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport Kenntnis von der Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises genommen. Zudem informierte die Verwaltung über die Empfehlungen des Schulentwicklungsplans und die Regionale Schulentwicklung an den beruflichen Schulen. Während die Zahl der Schüler in den Berufsschulen landesweit um 2,0 % sank, stieg sie in den Berufsschulen des Rhein-Neckar-Kreises um 0,85 %. Kreisrat Franz Schaidhammer bat darum, die Schülerentwicklung bei den benachbarten Schulträgern Heidelberg und Mannheim zu vergleichen. Möglichereise entscheiden sich Schülerinnen und Schüler für die Kreisschulen, weil sie gut ausgestattet sind, über gepflegte Gebäude verfügen und erfolgreich arbeiten. Landrat Stefan Dallinger sagte zu, diese Zahlen schriftlich nachzureichen. Schaidhammer ging noch auf die Differenzen zwischen den Prognosen des Schulentwicklungsplanes aus 2014 und den tatsächlichen Entwicklungen ein. Während im Schulentwicklungsplan für 2020/21 ein Rückgang auf 8.607 Schülerinnen und Schüler prognostiziert wurde, liegt die tatsächliche Schülerzahl um über 1.600 höher. Er sah deshalb keinen Grund, auch künftig Gutachten mit langfristigen Entwicklungsprognosen in Auftrag zu geben. Weitaus wertvoller und hilfreicher sei die regionale Abstimmung und Planung.

 

Intensivkooperation an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Die Comenius-Schule in Schwetzingen beantragte, ab dem Schuljahr 2021/22 kooperative Organisationsformen - also sog. Außenklassen - an der Theodor-Heuss-Schule in Oftersheim und der Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule in Schwetzingen einzurichten. Kreisrat Franz Schaidhammer signalisierte die Zustimmung der Freien Wähler und verwies auf die langjährigen guten Erfahrungen mit diesem Konzept, das die Vorteile einer sonderpädagogischen und einer inklusiven Beschulung miteinander verbindet.

 

Kreiszuschüsse an die Jugendmusikschulen

Der Rhein-Neckar-Kreis unterstützt die Jugendmusikschulen mit einem Betrag von insgesamt 231.000 €. Das sind zwar lediglich 2,27 % der Personalkosten. Trotzdem ist es eine wertvolle Hilfe. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten der Freigabe zu.

 

Haushaltsplanentwurf 2022: Strategische Ziele

Auch der Haushaltsplanentwurf 2022 wird unter besonderer Berücksichtigung der in der Vorlage aufgeführten strategischen Ziele aufgestellt werden. Im Handlungsfeld Bildungslandschaft ist dazu als Leitsatz formuliert: Die weitere Stärkung unserer attraktiven und bedarfsgerechten Bildungslandschaft ist eine der Grundlagen für die Zukunftsfähigkeit des Kreises. Dies soll durch das strategische Ziel Bildungsportal „Bildungskompass Rhein-Neckar-Kreis“ erreicht werden. Hierfür sollen im Haushalt 2022 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss für die Umsetzung eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Daneben soll die Digitalisierungstrategie für die kreiseigenen Schulen weiter vorangetrieben werden. Außerdem wird der Landkreis die Kreiskommunen bei der Umsetzung der Digitalisierungstrategie für die Schulen in deren Schulträgerschaft unterstützen. Bisher kooperieren fünf Kommunen bereits mit dem Kreis, fünf weitere sollen noch hinzukommen.

 

Zustand der kreiseigenen Schulen

Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik berichtet jährlich über den Stand der Bauunterhaltungsmaßnahmen bei den Kreisschulen. Dabei wird zwischen kurzfristigem, mittelfristigem und langfristige Bauunterhaltungsbedarf unterschieden. Der Kreistag stellt jährlich 3 Millionen € für die Unterhaltung der Schulgebäude zur Verfügung. Kreisrätin Doris Falter führte für die Freien Wähler aus, dass sich dies mehr als bewährt hat. Die Schulen seien in einem sehr gepflegten Zustand. Und Unterhaltungsstau werde so vermieden, zumal für Grundsanierungen und Erneuerungsmaßnahmen zusätzlich Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

Hans-Freudenberg-Schule: Umbau des Werkstattgebäudes

Zum Schluss der Sitzung ging es noch um eine Millioneninvestition an der Hans-Freudenberg-Schule am Zentrum beruflicher Schulen Weinheim: den geplanten Umbau des Werkstattgebäudes A4. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 4,85 Millionen €. Kreisrätin Doris Falter signalisierte für die Fraktion der Freien Wähler Zustimmung, schließlich habe man bereits im Juli 2020 bekundet, mit der Sanierung der Schulgebäude wie auch mit der Umgestaltung von Werkstatt in Theorieräume, einverstanden zu sein. Die 3,1 Millionen €, die nach Abzug der Fördermittel für den Kreis verbleiben, seien nicht gerade eine kleine Summe. Dennoch müssten auch vom Kreis die Zeichen der Zeit erkannt werden und gerade im Hinblick auf die Jugend und künftige Generationen, müsse das Nötige getan werden. Nicht verhehlen könne sie in diesem Zusammenhang aber auch, dass uns die Erkenntnis, dass es immer weniger Auszubildende in Handwerksberufen bzw. Handwerkswillige gibt, was uns früher oder später bitter „aufstoßen“ werde. Das sei aber ein weiteres Thema, dem wir uns irgendwann werden widmen müssen.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft vom 22. Juni 

Wichtige Weichenstellungen, was den Klimaschutz im Rhein-Neckar-Kreis betrifft, standen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft an. Er befasste sich insbesondere mit dem Biodiversitätsmanagement im Landkreis und der Fortschreibung des Mobilitätskonzepts Radverkehr.

 

Biodiversität im Rhein-Neckar-Kreis

 Der Ausschuss nahm Kenntnis von den bisherigen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Rhein-Neckar-Kreis und stimmte dem Beitritt des Kreises zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zu. Zur Konzepterstellung, Planung und für die Umsetzung von Projekten im Bereich Biodiversität werden Klimaschutzmittel des Rhein-Neckar-Kreises in Höhe von 240.000 € jährlich verwendet. Biodiversitätsfördernde Maßnahmen werden ergänzend zu den durch andere Behördenstellen verpflichtenden Maßnahmen, auf freiwilliger Basis initiiert. Neben den drei Pilotprojekten befinden sich weitere Projekte für das Jahr 2021 in der Planung bzw. Umsetzung. Das Strategische Ziel des Biodiversitätsmanagements umfasst folgende Handlungsfelder: · Umsetzung von Biodiversitätsprojekten an den kreiseigenen Liegenschaften/ Grundstücken. · Etablierung eines biodiversitätsfördernden Pflegekonzeptes für die kreiseigenen Liegenschaften. · Erstellung einer Leitlinie „Biodiversitätsförderung im Rhein-Neckar-Kreis“ mit „Best-Practice“-Beispielen des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis, die der Nachahmung für Kommunen, Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürgern dient. Im Jahr 2020 wurden folgende Pilotprojekte wurden angegangen: · Berufsschulzentrum Sinsheim, · Verwaltungsgebäude Muthstraße 4, Sinsheim sowie · Freifläche nordöstlich der GRN Klinik in Sinsheim. Für die drei Projekte wurden unterschiedliche Herangehensweisen gewählt, um Erfahrungswerte für nachfolgende Projekte zu sammeln und weiterentwickeln zu können.

 

Berufsschulzentrum Sinsheim

Das vom Planungsbüro Palm entwickelte Konzept für die Umgestaltung des ca. 3, 5 ha großen Schulzentrums wurde geprüft und um zusätzliche Maßnahmen zur Biodiversitätsförderung ergänzt. Im nächsten Schritt wird der Detailplan für den ersten Bauabschnitt erstellt. Die Umsetzung des ersten Bauabschnitts ist ab Herbst 2021 geplant. Das Kostevolumen dieser Bauphase beträgt ca. 150.000 €. Weiterhin wird im Zusammenhang mit anstehenden Dachsanierungsarbeiten aktuell eine vorgezogene Dachbegrünung geprüft. Diese war ursprünglich für einen späteren Bauabschnitt angedacht, wird nun jedoch in Abhängigkeit von der Statik und der zeitlichen Umsetzung der Sanierungsarbeiten ggf. auf die erste Jahreshälfte 2022 vorgezogen. Darüber hinaus erfolgt projektbegleitend für den Neubau der Steinsbergschule (nördlich angrenzend an das Berufsschulzentrum) eine hausinterne Beratung über den Standort für die notwendigen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in den umliegenden Freiflächen.

 

Verwaltungsgebäude Muthstraße 4, Sinsheim

Insgesamt werden ca. 300 m² der Außenanlage des Verwaltungsgebäudes umgestaltet. Vorort werden drei verschiedenen Flächen angelegt. Sie werden mit heimischen Stauden und Ansaaten begrünt. Im Herbst 2021 erfolgt dann die Umgestaltung zur naturnahen, öffentlichen Grünfläche. Außerdem wird eine Infotafel Bürgerinnen und Bürger über die positiven Effekte der Umgestaltung für die Insekten, Kleinsäugetiere und Menschen informieren. Ziel ist es auch, durch ein erfolgreiches Projekt im direkten Stadtzentrum unterschiedliche Interessengruppen zu sensibilisieren und zur Nachahmung zu animieren.

 

Freifläche nordöstlich der GRN Klinik in Sinsheim

 Die Pflegemaßnahme der Wiese nordöstlich der GRN-Klinik wurde angepasst. Der Pächter wurde aufgefordert bei der jährlichen Mahd einen Altgrasstreifen der Wiese stehen zu lassen. Diese Maßnahme ist zunächst für die kommenden drei Jahre festgelegt. Anschließend erfolgt eine Evaluierung. Die Standortverhältnisse bieten bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensraumstrukturen. Daher wird auf eine flächige Umgestaltung verzichtet und die bestehenden Strukturen gefördert. Diese Herangehensweise wurde gewählt um aufzuzeigen, dass bereits kleine Anpassungen im Pflegemanagement positive ökologische Auswirkungen hervorrufen. Weitere Maßnahmen sind unter anderem:

 

Überarbeitung Pflegekonzept Außenanlagen des Rhein-Neckar-Kreises

Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik (EBVIT) verantwortet die Pflege der Außenanlagen von 21 Liegenschaften. Die neuen Pflegeverträge für das Jahr 2022 wurden unter Berücksichtigung ökologischer Belange Anfang Juli 2021 angepasst, um eine extensive, naturnahe Pflege umzusetzen. Durch bewusste Pflegeanpassung wird ein ökologisches Grünflächenmanagement erreicht.

 

Nachpflanzaktionen

Für künftige Nachpflanzungen von abgestorbenen Bäumen werden regionale, standortangepasste Laubbäume gewählt, die durch ihre Blüte und/oder ihre Früchte als Nahrungsgrundlage von Insekten oder Vögeln dienen. Bisher wurden für die Standorte „Martinsschule, Ladenburg“ und „Röntgen-straße 2, Weinheim“ entsprechende Nachpflanzungen beauftragt. Diese werden im Herbst 2021 umgesetzt, um ein gutes Anwachsen zu sichern.

 

Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Aktuell wird geprüft, ob in Abstimmung mit dem Straßenbauamt im Herbst 2021 ein Projekt zur Förderung des Nahrungsangebotes für Insekten im Frühjahr umgesetzt werden kann. Insgesamt sollen für 2.000 € etwa 10.000 Blumenzwiebeln sukzessive durch das Straßenbauamt gesetzt werden. Die Auswahl geeigneter Grünflächen erfolgte durch die Priorisierung ökologisch bedeutsamer Standorte anhand von Geofachdaten. Das Land Baden-Württemberg stellt für jede Kommune ein Zielartenkonzept bereit. Das Konzept beinhaltet alle natürlich vorkommenden Pflanzenarten und stellt deren Schutzstatus dar. Die Biodiversitätsmanagerin wählt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde standortspezifisch zu setzende Blumenzwiebeln aus.

 

Beratung zu Begrünungsmaßnahmen

Der Fachbereich Biodiversität unterstützt das Straßenbauamt in beratender Funktion bei der Auswahl von standortspezifischem, regio-zertifiziertem Saatgut für die Etablierung von extensiven Blühflächen im Außenbereich. Die Pilotprojekte dienen der Orientierung und Erfahrungssammlung für ein kreisweites Gesamtkonzept zur Förderung der Biodiversität. Wichtige Bestandteile sind: · Konzepte zur Förderung der biologischen Vielfalt müssen dynamisch, flexibel und vielfältig sein. · Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert und einbezogen werden, um naturnahe Umgestaltungen und weitere Projekte zu akzeptieren. · Akzeptanz für „ein neues Schön“ muss im urbanen Raum geschaffen werden. · Das Handlungsfeld „Biodiversität“ muss zukünftig in allen Gestaltungsprozessen des Kreises mitgedacht werden. Vom Neubau über die Umgestaltung und Sanierung bis hin zur Nutzungsaufgabe. · Eine Kooperation mit unterschiedlichen Behörden des Rhein-Neckar-Kreises ist entscheidend, um über die Pflichtaufgabe hinaus wirkungsvoll und zukunftsorientiert agieren zu können und das Strategische Ziel zu erreichen. Das Konzept wird fortlaufend entwickelt. Der erste Schritt ist die erfolgreiche Umsetzung der Pilotprojekte.

 

Fortschreibung des Mobilitätskonzepts Radverkehr

Ein entscheidender Faktor beim Klimaschutz ist die Förderung des Radverkehrs. Mit dem Mobilitätskonzept Radverkehr hat der Rhein-Neckar-Kreis bereits 2015 die konzeptionelle Grundlage zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur für den Landkreis und die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden gelegt. Nun hat der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft dem Kreistag empfohlen, folgende Punkte zu beschließen: · Der Fortschreibung des Zielnetzes des Mobilitätskonzeptes Radverkehr wird zugestimmt. · Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung sowie der Koordination der Maßnahmen aus der fortgeschriebenen Zielnetzkonzeption zum Mobilitätskonzept Radverkehr beauftragt. · Der Aufnahme der Planung für einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg an der Kreisstraße (K) 4283 zwischen Sinsheim-Steinsfurt und Sinsheim-Adersbach wird zugestimmt. · Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft im November 2021 ein bis zum Jahr 2026 laufendes Programm zur Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen in Baulast des Kreises aus dem fortgeschriebenen Mobilitätskonzept Radverkehr zu erstellen. Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler hatte in den vergangenen Monaten Anträge zur Aufnahme von zwei Radwegeverbindungen in das Mobilitätskonzept Radverkehr gestellt – wie hatten im Newsletter darüber berichtet. Beide Anträge wurden vom Lenkungskreis Mobilität als sinnvoll erachtet und befürwortet. Im Einzelnen:

 

Landstraßenbegleitenden Radwegeverbindung zwischen Schriesheim Altenbach über Wilhelmsfeld nach Altneudorf

Durch die Relation von Altneudorf über Wilhelmsfeld nach Altenbach bzw. Schriesheim wird das Steinachtal mit der Rheinebene verbunden. Die Anbindung von Wilhelmsfeld über Altenbach nach Schriesheim durch einen landesstraßenbegleitenden Radweg an der L596 und L596A ist bereits im Maßnahmenkonzept zum Zielnetz hinterlegt und wurde dem Land in der Bedarfsabfrage des Verkehrsministeriums gemeldet. Für den Abschnitt Wilhelmsfeld – Altneudorf wurde für die L536 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 2.687 Kfz/Tag ermittelt. Aufgrund des DTV-Wertes von größer 2.500 Kfz/Tag wurde die Herstellung eines landstraßenbegleitenden Radwegs entlang der L536 als sinnvoll erachtet und befürwortet. Die Maßnahme wird im Zuge der Fortschreibung in das Mobilitätskonzept Radverkehr aufgenommen.

 

Radwegeverbindung zwischen Wald-Michelbach – Heddesbach – Hirschhorn“

Die Relation von Hirschberg über Langenthal nach Heddesbach und weiter nach Wald-Michelbach ist Bestandteil des Startnetzes im Mobilitätskonzept Radverkehr. Die Startnetzkonzeption sieht jedoch aufgrund der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von weniger als 2.500 Kfz/Tag auf der L3105 die Führung des Radverkehrs als Mischverkehr auf der Landstraße vor. Im Zuge eines Flurneuordnungsverfahrens plant die Stadt Hirschhorn den Bau eines Radwegs zwischen Hirschhorn und Langenthal. Zum konkreten Verlauf der Radwegeführung wurde der Stabsstelle Mobilität und Luftreinhaltung seitens der zuständigen Stelle beim Amt für Bodenmanagement in Heppenheim noch keine Auskunft gegeben. Das Radverkehrskonzept des Landkreises Bergstraße sieht für die Verbindung zwischen Langenthal und Heddesbach die Erstellung eines landesstraßenbegleitenden Radweges bis zur Landesgrenze vor. Die Herstellung einer landesstraßenbegleitenden Radverkehrsanlage ab der Landesgrenze bis zum Ortseingang Heddesbach würde eine sichere und durchgängige Radverkehrsführung auf dieser länderverbindenden Relation ermöglichen. Nach der Beratung im Lenkungskreis Mobilität wird entsprechend des Antrags der Kreistagsfraktion der Freien Wähler „Verbesserung des Mobilitätskonzeptes: Radwegeverbindung zwischen Wald-Michelbach – Heddesbach – Hirschhorn“ die Maßnahme im Zuge der Fortschreibung in das Mobilitätskonzept Radverkehr aufgenommen. Die Stabsstelle Mobilität und Luftreinhaltung wird sich bei der Umsetzung mit dem beteiligten Kommunen, dem Kreis Bergstraße, HessenMobil sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe abstimmen. 

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 15. Juni 2021 

Mit zahlreichen sozialen Themen beschäftigte sich der Ausschuss für Soziales in seiner Sitzung am 15. Juni 2021.

 

Tätigkeitsbericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten

Anlässlich seiner fünfjährigen Tätigkeit hat der Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Patrick Alberti, über seine Tätigkeit berichtet. Seit 2016 gibt es kommunale Behindertenbeauftragte in den Stadt[1]und Landkreisen Baden-Württembergs. Die Aufgaben sind vielfältig und so war es Patrick Alberti ein Anliegen, den Ausschuss für Soziales über seine Tätigkeit in den letzten fünf Jahren zu informieren. Rund 2.000 Beratungsfälle seien bei ihm seit 2016 angefallen. Ein großer Teil davon drehte sich um die Themen Wohnen, Arbeit und Schule. Es gebe zu wenig erschwinglichen barrierefreien Wohnraum, der Zugang zum Arbeitsmarkt sei für Menschen mit Behinderungen deutlich erschwert und die schulische Inklusion bislang nur unzureichend umgesetzt. Viele Anfragen drehten sich auch um Hilfen im Antragsverfahren von Sozialleistungen oder das Finden von Unterstützungsangeboten in konkreten Problemlagen, so Alberti. Neben der Beratung von Menschen mit Behinderungen im gesamten Landkreis hat Patrick Alberti auch das Landratsamt sowie die 54 kreisangehörigen Städte und Gemeinden beraten, unterstützt und ist mit diesen gut vernetzt. Ein besonderes Highlight sei für ihn die Gründung des Inklusionsbeirats im vergangenen Jahr gewesen: Menschen mit und ohne Behinderung hätten sich hier zusammengefunden, um fachkundig die Verwaltung zu beraten. Nach dem Motto „nichts über uns ohne uns“ könne echte Inklusion langfristig nur mit einer echten Beteiligung auf Augenhöhe gelingen.

Kreisrat Tobias Rehorst dankte Herrn Alberti im Namen der Freien Wähler für den ausführlichen und positiven Bericht. Das Amt des kommunalen Behindertenbeauftragten sei seit 2016 verpflichtend, seit dieser Zeit fülle Alberti diese Aufgabe aus und habe zu Anfang vor der Herausforderung und Chance zugleich gestanden, ein ganz neues Amt mit Leben zu füllen. Das sei ihm in den vergangenen Jahren hervorragend gelungen. In allen Themenfeldern war geradezu omnipräsent aktiv und Ansprechpartner sowohl für die Kreisräte als auch für die Verwaltung und allen voran natürlich die Bürgerschaft. Der Bericht zeige eindrucksvoll diese Arbeit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf dem von ihm geschaffenen Inklusionsbeirat, der wichtige beratende Funktionen erfüllt. Daneben waren es Fortbildungen zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen, Workshops zur Leichten Sprache und zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie zahlreiche Veranstaltungen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeit des Behindertenbeauftragten prägten. Nun suche er eine neue berufliche Herausforderung – Alberti wird Leiter des Wahlkreisbüros von Staatssekretär Dr. André Baumann, überlasse seinem Nachfolger oder Nachfolgerin aber ein gut bestelltes Feld und Tobias Rehorst blieb nur „Danke“ zu sagen und Alberti alles Gute für die persönliche Zukunft zu wünschen.

 

Tätigkeitsbericht der Heimaufsichtsbehörde für das Jahr 2020

Kreisrat Frank Weiß stellte für die Fraktion der Freien Wähler zu dem umfangreichen Bericht der Heimaufsichtsbehörde fest, dass Corona auch in den Heimen die Arbeitswelt und die Herausforderungen grundlegend verändert hat. Besonders herauszustellen und äußerst positiv zu bewerten sei, das große Engagement und die Flexibilität, mit der die Heimsaufsicht auf diese Krise reagiert, sich den Aufgaben gestellt und die Handlungsfelder angepasst habe. Dieses werde in der enormen Steigerung der Beratungsleistungen, der beschriebenen Hilfestellung für die Heime und der Unterstützung des Gesundheitsamtes deutlich. So biete die Krise auch eine Chance in einer anderen Rolle, nämlich als positiver Helfer und Unterstützer und nicht als bedrohliche Kontrollinstanz und Kritiker wahrgenommen zu werden. Unabhängig vom Bericht müsse aber auf die schwierige Situation der Pflegeheime in der Pandemie hingewiesen werden, so Frank Weiß. Hier waren zahlreiche Einrichtungen von Corona betroffen und es seien etliche Bewohner verstorben. Außerdem bestehe derzeit eine verständliche Zurückhaltung der Bevölkerung, ältere Angehörige in der jetzigen Situation ins Pflegeheim zu geben. Die Auswirkungen auf die Belegungszahlen, deren weitere Entwicklung und die wirtschaftlichen Folgen sollten beobachtet und im weiteren Verlauf bewertet werden.

 

Eingliederungshilfe 2019: Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen

Im Anschluss nahm der Ausschuss für Soziales Kenntnis vom Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS - zu den Leistungen der Eingliederungshilfe 2019 mit Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen.

Kreisrat Tobias Rehorst dankte die FW-Fraktion für den ausführlichen Bericht, der den Kreisräten wie immer eine Standortbestimmung erlaube. Bei den meisten Werten liege man im Rhein-Neckar-Kreis unter dem Landesschnitt, was im Regelfall eine positive Nachricht ist, etwa was die Kosten für die Eingliederungshilfe pro 1.000 Einwohner betrifft. Betrachte man die Gesamtentwicklung der Eingliederungshilfe bei den Leistungsberechtigten Ende 2019 als auch beim Jahresnettoaufwand, so fällt der Zuwachs im Vergleich zum Landesdurchschnitt günstiger aus. Ob das an der Effizienz der Verwaltung und der Leistungsträger oder aber auch an einer Sparsamkeit im Rhein-Neckar-Kreis liegt, lasse sich nicht genau sagen. Er stimmte für die Freien Wähler dem Vorschlag zu, den Bericht im neuen Arbeitskreis Eingliederungshilfe ausführlich zu diskutieren, um dort die Sichtweise der Leistungserbringer in die Diskussion einzubringen. Erfreulich sei jedenfalls der Trend zur „Ambulantisierung“, ambulante Angebote steigen insgesamt stärker an als stationäre.

Die bedeutsamen Ergebnisse unter den Rubriken Wohnen als auch Arbeit, Beschäftigung, Förderung in der Berichterstattung des KVJS fielen für den Rhein-Neckar-Kreis durchweg positiv aus. Vereinzelte Ausreißer seien gut begründet. Tobias Rehorst kündigte an, dass die Freien Wähler die Entwicklung der Zahlen weiter im Auge behalten werden, vor allem was die Veränderungen durch das neue BTHG und das Angehörigenentlastungsgesetz betreffe.

 

Angehörigenentlastungsgesetz

Das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - Angehörigen-Entlastungsgesetz - ist in weiten Teilen Anfang 2020 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist eine umfassende und weitreichende Reform des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe und Einschränkung des sog. Nachranggrundsatzes. Der gesetzlich verankerte Nachranggrundsatz ist ein Grundprinzip des Sozialhilferechts und bedeutet eine grundsätzliche Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber einer möglichen Selbsthilfe der betroffenen Person oder gegenüber Leistungen von anderen, insbesondere von unterhaltspflichtigen Angehörigen. Dem liegt die Anschauung der Familie als Not- und Haftungsgemeinschaft und Subsidiarität staatlicher Fürsorge zugrunde. Das Sozialrecht korrespondiert insoweit auch mit dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat zum Ziel, den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe insbesondere bei ohnehin schon durch die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen belasteten Ange[1]hörigen einzuschränken und somit eine substantielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien zu erreichen und die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung zu nehmen. Eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzes war es somit, Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsberechtigten unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Die Inanspruchnahme unterhaltsverpflichteter Angehöriger wurde dadurch erheblich begrenzt.

Hierzu wurde die Heranziehung von Eltern und Kindern mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 € in der Sozialhilfe – mit Ausnahme von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt an minderjährige Kinder – ausgeschlossen. Im Rhein-Neckar-Kreis hatte dies folgende Auswirkungen: von 2.024 Leistungsfällen mit Unterhaltsansprüchen im Jahr 2019 sind nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastunggesetzes noch 81 Fälle mit einem Einnahme-Volumen von rund 140.000 € verblieben. Hierbei handelt es sich um Fälle oberhalb der Jahreseinkommensgrenze und um Fälle mit Ansprüchen auf Ehegatten- oder Getrenntlebenden-Unterhalt. Die Mindererträge durch den Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs volljähriger Leistungsberechtigter gegenüber Kindern und Eltern belaufen sich auf einen Jahreswert von etwa zwei Millionen €. Der Großteil dieser Mindereinnahmen entfällt je hälftig auf die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe. Die Reform führt zu nicht kompensierten finanziellen Einbußen bei gleichzeitig fortschreitenden Mehrbelastungen in den Haushalten der Landkreise. Im Bereich der Hilfe zur Pflege befürchtet die Kreisverwaltung, dass sich Angehörige aufgrund des entfallenen Unterhaltsrückgriffs schneller dafür entscheiden könnten, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben. Der Anstieg der Antragszahlen im Rhein-Neckar-Kreis könne dafür ein Signal sein. Dieser Effekt sollte im Interesse der pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich in der Häuslichkeit verbleiben zu können, vermieden werden. Kreisrat Tobias Rehorst nannte diese Zahlen alarmierend: Nach den aktuellen Hochrechnungen ist im Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2021 mit voraussichtlichen Mehraufwendungen der Hilfe zur Pflege in Höhe von 1,6 Millionen € und der Eingliederungshilfe in Höhe von 2,4 Millionen € zu rechnen. Ob und in welchem Umfang das aktuelle Reformvorhaben mit einem Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung zu einer Entlastung oder – vor dem Hintergrund steigender Tarife und Pflegekosten – zu einer weiteren Mehrbelastung der kommunalen Haushalte führt, könne noch nicht abgesehen werden. Tobias Rehorst wies aber auch darauf hin, dass man im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben keinerlei Gestaltungsmöglichkeit habe, aber mit der zusätzlichen finanziellen Belastung klarkommen müsse.

 

Psychosoziale Betreuung und allgemeine Lebensberatung

Um die Versorgung seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern, hat sich der Rhein-Neckar-Kreis zum Ziel gesetzt, ein umfassendes Beratungsangebot im Kreisgebiet zu schaffen, welches die psychosoziale Betreuung im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen und das offene Angebot der Ehe-, Familien[1]und Lebensberatung zusammenführt. Hierbei soll das in der Fläche vorgehaltene Angebot mit einer Lotsenfunktion ergänzt werden, welche bei spezifischen Problemlagen zu den spezialisierten Beratungsangeboten vermittelt. Kreisrat Tobias Rehorst stellte hierzu für die Kreistagsfraktion der Freien Wähler fest, dass wie bei der Schuldnerberatung der Kreis der Antragssteller erweitert wird. Künftig werde wie bei der Schuldnerberatung jeder und jede ohne weitere Berechtigungsscheine oder Ähnliches die Beratung der psychosozialen Beratungsstellen in Anspruch nehmen können. Gegenüber dem bisher schon in diesem Bereich veranschlagten Budget werden sich die jährlichen Kosten etwa verdoppeln. Er halte die Angebotserweiterung aber gerade in der aktuellen Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger von den psychischen Belastungen, die Corona mit sich bringt, betroffen sind, für sinnvoll. Gut finden die Freien Wähler, dass die allgemeine Beratung wieder dezentral in Eberbach, Sinsheim, Wiesloch, Weinheim sowie Schwetzingen/Hockenheim angeboten werden soll.

So sind diese gut für alle Betroffenen erreichbar, da oftmals bei von psychosozialen Problemlagen betroffenen Personen keine gute Mobilität gegeben sei. Die Freien Wähler befürworten auch, dass das Beratungsangebot um mobile Sprechzeiten, über den gesamten Einzugsbereich verteilt, ergänzt wird. Hierzu können Räumlichkeiten des Jobcenters oder anderweitige Räumlichkeiten als Standorte genutzt werden. Sollten sich bei der allgemeinen Lebensberatung in Einzelfällen Schwerpunkte ergeben, die eine Vermittlung zu spezialisierten Beratungsangeboten sinnvoll erscheinen lässt, werde eine fachgerechte Vermittlung seitens der Beratungsstelle sichergesellt. Die Beratungsstellen der allgemeinen Lebensberatung nehmen im Gesamtgefüge der Beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis eine Lotsenfunktion wahr und vermitteln Ratsuchende an die in dieser Konzeption beschriebenen spezialisierten Beratungsstellen, aber auch an Beratungsstellen für andere Zielgruppen, wie zum Beispiel die Schuldnerberatung, Beratung bei häuslicher Gewalt, Wohnungslosenfachberatung oder Suchtberatung. Auf diese Weise entstehe eine sehr sinnvolle, hoffentlich in sich gut funktionierende Angebotsstruktur, so Tobias Rehorst. Die Kosten, die hierfür aufzuwenden sind, sehe er auch als Präventionsleistung an.

 

Förderung der Betreuungsvereine

Die Kreisverwaltung hat ein Konzept zur Förderung der Betreuungsvereine im Rhein-Neckar- Kreis vorgelegt. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot der Betreuungsvereine. Diese nehmen die dem Land nach §1908 f BGB übertragenen Querschnittaufgaben wahr. Schwerpunkt der Arbeit der Betreuungsvereine bildet die Förderung, Stärkung und Ausbau der ehrenamtlichen Tätigkeit. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Beratung und die Bevollmächtigung sowie die planmäßige Information über Betreuungsverfügungen und die Vorsorgevollmacht zur Vermeidung von rechtlichen, in der Regel sehr kostenintensiven Betreuungen. Kreisrätin Gabi Horn stellte für die Kreistagsfraktion der Freien Wähler fest, dass die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Betreuer eines Betreuungsvereines mit ihrer Tätigkeit dafür sorgen, den Betreuten ein Leben in Würde zu ermöglichen. Die gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechts seien so ausgestaltet, dass die ehrenamtliche Betreuung gefördert werden soll und gefördert werden muss, denn die Realität zeige schon lange, dass die Betreuungsbedürftigkeit in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird und eine weitere Kostenexplosion unaufhaltsam ist. Der große Bereich der Betreuungstätigkeit werde bei der geltenden Gesetzeslage auf die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer angewiesen sein. Nur eine ausreichende öffentliche Förderung bzw. eine auskömmliche Finanzierung der Querschnittsarbeit garantiere die Festigung des Ehrenamtes. Diese soll durch Fördermittel des Landes und des Landkreises ermöglicht werden. Das Land Baden-Württemberg hat die maximal zu erreichende Grundförderung um 4.000 € von 7.500 € auf 11.500 € angehoben. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es zwei anerkannte, für den Kreis tätige und durch ihn geforderte Betreuungsvereine, den Katholischen Verein für Soziale Dienste Rhein-Neckar e.V. – SKM - und den Allgemeinen Rettungsverband Rhein-Neckar e.V. – ARV -. Der SKM ist zuständig für die Planungsräume Weinheim und Schwetzingen, Hockenheim[1]und der ARV für die Planungsräume Neckargemünd-Eberbach und Wiesloch-Leimen. Die Höhe der Mittel sei angebracht und die Freien Wähler unterstützen mit ihrer Zustimmung die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine, schloss Gabi Horn ihre Ausführungen.

 

Konzeptionen zur Wohnberatung

In der Verwaltungsvorlage zur Wohnberatung werden zwei strategische Ziele des Rhein-Neckar-Kreises zitiert: · Die Angebote und Versorgungsstrukturen für Seniorinnen und Senioren im Kreis sind bedarfsgerecht konzipiert, aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die Wünsche und Interessen der Seniorinnen und Senioren. · Die Angebote für Menschen mit Behinderung im RNK sind bedarfsgerecht konzipiert, aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die Wünsche und Interessen der Behinderten. Im Rahmen der Sozialen Agenda sind für 2021 28.000 € im Haushalt für institutionelle Unterstützung eingestellt, eine Veränderung im Stellenplan ist nicht vorgesehen. Kreisrat Ernst Hertinger führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Freien Wähler eine Wohnberatung mit „Alltagsunterstützenden Assistenz Lösungen“ durchaus für sinnvoll halten, um eine Steigerung der Lebensqualität im eigenen Wohnumfeld zu erreichen. Dafür eine gesonderte Einrichtung für eine qualifizierte Fachkraft für die Wohnberatungsstelle zu schaffen, halte man aber für überflüssig. Die Aufgabe auf dieser Stelle sei die notwendige Schaffung der Strukturen für die Realisierung der Wohnberatung einerseits und die Entwicklung einer Musterwohnung andererseits - seiner Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Die angeführten Beispiele aus Nordrhein-Westphalen, Stuttgart, Waiblingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis, bewiesen, dass es bereits Strukturen und Musterwohnungen gibt, an denen sich die Wohnungsberatung orientieren kann. Zur Einrichtung einer Wohnungsberatungsstelle sei es auch notwendig, Kooperationspartner zu finden. In unserem Kreis mit den fünf Planungsräumen werde Wohnungsberatung in verschiedenen Einrichtungen und Institutionen im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche bereits durchgeführt: von der Metropolregion Rhein-Neckar, der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, dem Sozialverband VdK, den Städten Mannheim und Heidelberg, sowie der Kommunalen Pflegekonferenz des Rhein-Neckar-Kreises. Auch Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, Fachkräfte der Sozialen Arbeit, kommunale Verwaltungen, Sozialversicherungsträger und niedergelassenen Ärzte, Architekten, Techniker, Handwerker und Mitarbeiter von Sanitätshäusern seien in dieser sehr heterogenen Zusammensetzung miteinzubeziehen, so Ernst Hertinger. Hauptzweck der Wohnberatung seien aber die individuelle Beratung und grundlegende Informationsgespräche. Dies erfordere auch Beratung vor Ort, in der Wohnung/Haus/Einrichtung – mit einer Analyse der jeweiligen Wohnsituation - wer außer den mobilen Pflegediensten, Sozialstationen, Pflegestützpunkten und betreuenden Hausärzten aber hat Zugang zum sozialen Umfeld und den baulichen Gegebenheiten vor Ort? Bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer Reha-Maßnahme seien Sozialdienste verpflichtet, sich um die Patienten zu kümmern. Der Medizinische Dienst sollte und müsste eine Beurteilung in der häuslichen Umgebung vornehmen, was oft auch nach Aktenlage geschieht. Wer also kann eine möglichst personen- und umgebungsgerechte Wohnberatung anbieten? Nicht jede noch so perfekte und optimale Beratung sei hier zielführend. Selbst nach einer allumfassenden Beratung stünden in der Praxis viele Hindernisse im Weg: · Wie sieht es mit der finanziellen Situation der Betroffenen aus? · Welche Unterstützungen kann man wo und mit welchen Vorgaben erhalten? · Findet man in angemessener Zeit den Architekten/ Installateur/Fachbetrieb? · Wann können die Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und technischen Veränderungen genutzt werden? Dabei sei die Unabhängigkeit des Angebots der Wohnberatung höchstes Ziel; Unternehmen sollten nicht erst ihre Produktpalette anpreisen. Insbesondere im ländlichen Bereich hält Ernst Hertinger die Verwirklichung der gesteckten Ziele für zu optimistisch. Die Freien Wähler seien davon überzeugt, dass die Überlappung der Wohnberatung verschiedener Organisationen vor Ort effektiver ausfällt als die durch eine zentrale Wohnberatung. Die Freien Wähler haben deshalb den Beschlussvorschlag abgelehnt

Aktuelle Neuigkeiten Mai 2021

Silvia Kempf neue Sozialdezernentin beim Landratsamt

Die Führungsmannschaft beim Landratsamt ist wieder komplett: Silvia Kempf ist die neue Dezernentin für Jugend und Soziales.

Sie komplettiert seit April die Dezernentenriege, nachdem bereits zum 1. Februar Dr. Christopher Leo seine Tätigkeit als neuer Dezernent für Umwelt und Technik aufgenommen hatte. Kempf folgt auf Stefanie Jansen, die als Bürgermeisterin zur Stadt Heidelberg wechselte.

Silvia Kempf, geboren in Miltenberg am Main und seit kurzem wohnhaft in Heidelberg, hat in Mannheim, Passau, Genf und München studiert. Nach der erfolgreich absolvierten zweiten juristischen Staatsprüfung trat sie 2006 als Volljuristin zunächst in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort durchlief sie verschiedene Stationen, unter anderem in der Finanzbehörde, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie der Justizbehörde bzw. dem Justizministerium. Als Referentin und Projektleiterin war sie im damaligen Amt für Bezirksverwaltung der Finanzbehörde Hamburg unter anderem für die Verwaltungsmodernisierung zuständig.

Auf eigenen Wunsch ließ sich Silvia Kempf 2013 nach Bayern versetzen. In Würzburg war sie zunächst stellvertretende Abteilungsleiterin Polizeiverwaltung und Leiterin des Justiziariats im Polizeipräsidium Unterfranken. Danach war Kempf Abteilungsleiterin der Zentralen Dienste der Staatlichen Museen und Sammlungen in München, bevor sie Ende 2017 in das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wechselte. Dort war sie zuletzt als stellvertretende Referatsleiterin im Referat Recht, Vergabestelle sowie als stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte tätig.

Ihren Dienstsitz hat die 44-Jährige nun in Heidelberg im Landratsamt in der Kurfürstenanlage. Neben dem Sozial- und Jugendamt sind im Dezernat II auch das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung sowie das Versorgungsamt angesiedelt.

 

Verbesserung des Mobilitätskonzeptes: Radwegeverbindung zwischen Wald-Michelbach - Heddesbach - Hirschhorn

Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich das Strategische Ziel gesetzt, im Rahmen des Klimaschutzkonzepts ein interkommunales Mobilitätskonzept für den Radverkehr zu erarbeiten.

Die im nördlichen Kreisgebiet gelegene kleinste Gemeinde Heddesbach bemüht sich seit Jahren, an das Radroutennetz angebunden zu werden. Dafür liegt seit längerem eine genehmigte Planung mit Kostenzusage des Landes Baden-Württemberg vor. Diese sieht den Bau eines kombinierten Geh- und Radwegs in Heddesbach vor: Leider scheiterte bisher der Ausbau des Radweges auf der Gemarkung Heddesbach an den erforderlichen Anschlussplanungen und Ausführungen der hessischen Nachbargemeinden Hirschhorn und Wald-Michelbach.

Inzwischen hat auch in Hessen die verstärkte Förderung des Radverkehres zu einem Umdenken geführt. Nun liegt nach Aussage des Hirschhorner Bürgermeisters Oliver Berthold eine Neuplanung auf hessischer Seite vor, so dass ein Radweg im Zuge der bereits laufenden Flurordnung in Langenthal vorgesehen ist. Damit wäre der Anschluss des Radwegenetzes von Heddesbach über Langenthal nach Hirschhorn zum Neckartalradweg jetzt möglich. In einem weiteren Schritt könnte die Fortführung des Radweges nach Wald-Michelbach fortgeführt werden.

Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler hat deshalb beantragt, die Radwegeverbindung zwischen Wald-Michelbach, Heddesbach und Hirschhorn ins Zielnetz des Radverkehrsplans des Rhein-Neckar-Kreises aufzunehmen.

 

Weiterer Einsatz der mobilen Impfteams in den Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises

Zufriedene Bürgerinnen und Bürger in den Kreiskommunen - Impfserie in den Kreiskommunen weiterführen..... So lautete der Antrag der Freien Wähler-Kreistagsfraktion vom 4. April 2021. Anlass war die „erste Impfserie“ in den Kommunen der mobilen Impfteams und deren Vor-Ort-Impfungen, die überall äußerst erfolgreich und ganz großartig verlaufen sind. Insbesondere bei den älteren Menschen und deren Angehörigen in den Städten und Gemeinden in der Altersgruppe Ü-80 Jahre fiel diese dezentrale Impfaktion auf eine äußerst positive Resonanz. Die große Dankbarkeit der Menschen, hatten wir auch den unmittelbaren Instanzen im Landratsamt weitergegeben. Vor Ort wurden wir mehrfach angefragt, ob Gleiches nochmals angeboten werden könnte.

Zum damaligen Zeitpunkt war man im Landratsamt Heidelberg noch abwartend und zurückhaltend. Grund waren der knappe Impfstoff und andere Prioritäten bei verschiedenen Gruppen. Dennoch haben wir den Antrag gestellt, begründete Fraktionsvorsitzender Hans Zellner, Bürgermeister a. D. aus Wilhelmsfeld, da es für viele Menschen einfacher ist im Ort geimpft zu werden - ohne weite Anfahrtswege, unbürokratisch durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

Und jetzt ging schneller als gedacht: Nun können die Freien Wähler einen Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein- Neckar-Kreises in den Kommunen verkünden: Die Impfserie „vor Ort“ in den Kommunen wird auf unseren Antrag hin fortgesetzt! Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzender John Ehret aus Mauer zeigte sich erfreut über diesen weiteren Service in den Gemeinden. Das komme den Menschen zugute, die bisher keinen Impftermin ergattern konnten.

Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass der erwähnten Personenkreise durch eine gezielte Vorabinformation durch verschiedene Akteure innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf die Vor-Ort-Impfungen aufmerksam gemacht werden. Das Landratsamt als Betreiber von drei Impfzentren vergibt die zentralen Termine an die Städte und Gemeinden und steuert die Einsätze der Mobilen Impfteams. Die Kommunen organisieren dabei die Termine vor Ort in Eigenregie. Vorbehaltlich der Zuverlässigkeit der Impfstofflieferungen plant das Landratsamt derzeit mit 1.500 Impfungen in jeder Großen Kreisstadt sowie 150 in den übrigen Kommunen des Kreises.

Los geht es im Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 3. Juni, in Schwetzingen, wo der Einsatz der mobilen Impfteams für fünf Tage vorgesehen ist. Dabei können bis zu 1500 Impfdosen verabreicht werden. „Um bei der Impfkampagne möglichst viele Menschen zu erreichen, brauchen wir niedrigschwellige und aufsuchende Angebote in ihrem direkten Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort“, wirbt Landrat Stefan Dallinger, für die Vor-Ort-Impfungen. Über die jeweiligen Details informieren die Kommunen“.

Dies ist ein weiterer Meilenstein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie! Der Dank der Freien Wähler gilt insbesondere den mobilen Impfteams für ihre wertvolle Arbeit sowie den Gemeindeverwaltungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den zusätzlichen Einsatz. Die Kreistagsfraktion hofft, dass bald ausreichend Impfstoffe für alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, bereitgestellt werden kann. Die Gemeinden werden über die Impftermine vor Ort rechtzeitig informieren.

 

Aktuelles von der AVR: große Auswirkungen von Corona auf die Abfallmengen

Die AVR Kommunal legte mit dem „Bericht über die abfallwirtschaftliche Entwicklung im Rhein- Neckar-Kreis im Jahr 2020“ erneut eine nsgesamt positive Abfallbilanz vor. Interessant sind insbesondere die großen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abfallbeseitigung.

Im Jahr 2020 sind im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 71.870 Tonnen an brennbaren Abfällen angefallen. Dazu gehören Restmüll, Sperrmüll, Wilder Müll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.

Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Menge um 2.932 t angestiegen. Die über die Sammlung erfasste Restmüllmenge ist hierbei auf 56.822 t angewachsen. Die Sperrmüllmenge ist um 900 t auf 10.158 t gestiegen, wovon 7.016 t auf die haushaltsnahe Sammlung und 3.142 t auf die Anlieferung bei den AVR Anlagen entfallen. Die auf den Abfallanlagen angelieferten hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sind um 11,5 t auf 4.399 t gestiegen. Der Wilde Müll ist gegenüber dem Vorjahr um 23 t gestiegen: von den Gemeinden wurden im Jahr 2020 insgesamt 491 t Wilder Müll eingesammelt!

Der Blick auf die obigen Zahlen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundene veränderte Lebensführung auch Auswirkungen auf das Abfallaufkommen haben. So machen sich das Arbeiten im Homeoffice, das Home[1]Schooling, andere Koch- und Essgewohnheiten in steigenden Abfallmengen  bemerkbar. Auch bei den Anlieferungen auf den Abfallanlagen zeigt Corona Auswirkungen. Viele Bürgerinnen und Bürgern nutzten die Zeit des Lockdown zum Entrümpeln von Kellern und Dachböden, was zu vermehrter Anlieferung von Sperrmüll auf den Anlagen führte. Viele haben hierbei von der bestehenden Möglichkeit der gebührenfreien Anlieferung von 4 cbm Sperrmüll pro Tag Gebrauch gemacht.

Wurden im Jahr 2019 noch 27.517 m³ bei den Außenanlagen angeliefert, so stiegen die Anlieferungen im Jahr 2020 auf 31.277 m³. Auch bei den Mengen der Grünen Tonne sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar. Das Gewicht hat sich aufgrund der „Leichtigkeit“ des Materials nur geringfügig geändert, die Mengen sind gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen.

Allerdings nahm das Volumen an verbrauchten Verpackungen, bedingt durch einen vermehrten häuslichen Konsum sowie einen umfassenden Lieferservice wegen geschlossener Restaurants deutlich zu. Die Mengensteigerung ist umso bemerkenswerter, da die Mengen seit dem Jahr 2016 jährlich um circa 1.000 Tonnen zurückgingen. Insbesondere weisen die gestiegenen Behälter- sowie Leerungszahlen deutlich auf die Mengensteigerung hin. Deutliche Mengenzuwächse sind auch im Bereich des Biomülls zu verzeichnen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 50.101 t Bioabfälle erfasst. Gegenüber 2019 sind dies über 2.798 t mehr, was einem Zuwachs von knapp 6 % entspricht.

Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Situation deutlich erkennbar. Zwar stieg die über die BioEnergieTonne erfasste Bioabfallmenge bereits in den vergangenen Jahren unverkennbar an. Zusätzlich führten die Pandemie und das damit verbundene vermehrte „Kochen zu Hause“ zu einem weiteren Anstieg der Bioabfallmenge.

Ein weiterer Einflussfaktor waren vermehrte Gartenarbeiten während des Lockdown durch die Bürgerinnen und Bürger. Diese führten zu einem stärkeren Anfall von Gartenabfällen und haben die Mengen des Biomülls weiter positiv beeinflusst.