Aus dem Kreistag 2022

Kreistagssitzung am 13. Dezember 2022 in Sinsheim

Im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Kreistags in diesem Jahr standen der  Kreishaushalt für das Jahr 2023, die Neubestellung von Naturschutzbeauftragten sowie die Einrichtung eines neuen Bildungsgangs an der Max-Weber-Schule Sinsheim.

 

Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte

Cindy Baumann für den Bereich Schwetzingen und Imme Freundner-Huneke - Bereich Sinsheim – wurden zu ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises bestellt. Die Amtszeiten beginnen am 1. Januar 2023 und enden zum 31. Dezember 2028.

 

Neuer Bildungsgang an Max-Weber-Schule

Im Anschluss stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte der Einrichtung eines neuen Bildungsgangs an der kreiseigenen Max-Weber-Schule Sinsheim zu. An der dortigen Berufsschule wird es künftig eine Fachklasse „Sport- und Fitnesskauffrau/-mann“ geben.

Unser Kreisrat Franz Schaidhammer nahm im Namen aller Fraktionen dazu Stellung. Die Schullandschaft sei - vor allem bei den beruflichen Schulen – einem steten Wandel unterworfen. Sie passe sich damit der gesellschaftlichen und vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Region an.

So habe der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport Jahr für Jahr von der Aufhebung von Bildungsgängen Kenntnis zu nehmen und über die Einrichtung neuer Bildungsgänge zu beraten und dem Kreistag eine Beschlussempfehlung zu geben.

Die Aufhebung von Bildungsgängen sei durch Verordnung geregelt. Wenn eine Mindestschülerzahl  unterschritten wird, müsse eine sogenannte „Regionale Schulentwicklung“ durchgeführt werden. Beteiligt seien dabei die regionalen Träger der beruflichen Schulen, also neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch der Neckar-Odenwald-Kreis, die Stadt Mannheim und die Stadt Heidelberg und außerdem die IHK und das Regierungspräsidium.

Damit solle erreicht werden, dass Bildungsgänge, die bei allen Schulträgern schwach nachgefragt sind, bei einem oder zwei Schulträgern konzentriert werden und somit wohnortnah auch weiterhin angeboten werden, so Franz Schaidhammer. Bei den anderen Schulträgern werde der Bildungsgang aufgehoben, wenn drei Jahre in Folge die Mindestschülerzahl unterschritten wird.

Dies habe nun auf den Bildungsgang 

 Industriemechaniker/in an der Theodor-Frey-Schule

 und die Fachklassen Fleischer/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk

Fleischerei an der Friedrich-Hecker-Schule zum Ende des vergangenen Schuljahrs zugetroffen. Zu den letzten beiden sei auch im Ausschuss viel diskutiert worden, so dass er auf weitere Anmerkungen verzichten könne.

Anders als bei der Aufhebung von Bildungsgängen müsse die Einrichtung neuer Bildungsgänge vom Kreistag beschlossen werden. Vorgeschlagen werde nun von der Verwaltung, mit Beginn des nächsten Schuljahrs an der Max-Weber-Schule in Sinsheim eine Berufsschul-Fachklasse „Sport- und Fitnesskauffrau/-mann“ einzurichten. Auszubildende könnten zum Beispiel in Fitnessstudios, bei großen Sportvereinen, bei Betreibern von Sportanlagen und in Wellness- und Gesundheitszentren eine Anstellung finden. Ein vergleichbares Bildungsangebot gebe es erst wieder in Karlsruhe, so dass zum Einzugsgebiet dieses Bildungsgangs auch der Neckar-Odenwald-Kreis und die Städte Mannheim und Heidelberg gehören.

Damit scheine es sehr wahrscheinlich, dass genügend Schülerinnen und Schüler das Angebot in Anspruch nehmen. Der Ausschuss habe daher dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Einrichtung dieses Bildungsganges zu beschließen, was dieser dann auch tat.

 

Beteiligungsbericht 2021

Seit 1991 legt die Verwaltung ihren Bericht zur jährlichen Information des Kreistags und der Einwohnerinnen und Einwohner vor. Der Beteiligungsbericht des Geschäftsjahrs 2021 enthalt Informationen über die Entwicklung und die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und Zweckverbande, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Beteiligungsbericht 2021 enthalte beeindruckende Zahlen, bemerkte Kreisrat Peter Riemensperger in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler: Ende 2021 habe die Bilanzsumme des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis beachtliche 1,3 Milliarden € betragen. Davon entfielen nicht einmal mehr die Hälfte, nämlich 593 Millionen €, auf die Konzern-Mutter Landkreis.

In den Beteiligungen des Landkreises seien 2021 über 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt gewesen. Der Umsatz der Beteiligungen habe sich im vergangenen Jahr auf über 443 Millionen € summiert. Außerdem hätten die Kreisunternehmen 2020 27 Millionen € investiert. Diese Zahlen zeigten, dass den Gesellschaften des Kreises nicht nur in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, sondern im gleichen Maß auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage unseres Landkreises enorme Bedeutung zukommt. Im an guten Nachrichten nicht armen Beteiligungsbericht blieben die GRN-Kliniken die finanziellen Sorgenkinder im Konzern Rhein-Neckar-Kreis, so Peter Riemensperger.

Noch im letzten Beteiligungsbericht sei die Verwaltung davon ausgegangen, dass bei den GRN-Kliniken in den kommenden Jahren mit ausgeglichenen bzw. positiven Ergebnissen gerechnet werden darf. Leider sei es anders gekommen: Die GRN gGmbH schloss das Jahr 2021 mit einem Defizit von 3,9 Millionen € ab. Zwar sei die Prognose eines Fehlbetrags von 5,5 Millionen € erfreulicherweise deutlich unterschritten worden. Von einem ausgeglichenen oder gar positiven Ergebnis sei man aber leider weit entfernt. Und die enormen Energiepreissteigerungen würden das Defizit weiter vergrößern. Inwieweit sich die Pflegebudgets im Entgeltbereich der Kliniken sowie die vergangene Woche vom Bundesgesundheitsminister angekündigte grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung positiv auf das Ergebnis auswirken werden, bleibe abzuwarten.

Die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung der AVR Kommunal sowie der AVR-Gesellschaften mit positiven Jahresergebnissen hat sich auch 2021 fortgesetzt, fuhr Peter Riemensperger fort. Die AVR Kommunal habe in ihrem zweiten Geschäftsjahr als Anstalt des öffentlichen Rechts einen Über-schuss von knapp sechs Millionen € erzielt. Das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von drei Millionen € - nach 3,6 Millionen € ein Jahr zuvor - sei mehr als zufriedenstellend.

Auch die AVR GewerbeService GmbH habe mit einem ausgesprochen guten Ergebnis von 910.000 € abgeschlossen. Im ersten Geschäftsjahr im Normalbetrieb der Bioabfallvergärungsanlage habe die AVR BioTerra GmbH & Co. KG einen Überschuss von nahezu 800.000 € erzielt - und das, obwohl die Gesellschaft nun die vollen Abschreibungen von 2,4 Millionen € erwirtschaften musste.

Durch den Gasverkauf aus der Bioabfallvergärungsanlage konnte die AVR BioGas GmbH mit regenerativer Energie einen Überschuss von 222.000 € erwirtschaften. Sowohl die AVR-Gesellschaften als auch die AVR kommunal als Anstalt des öffentlichen Rechts seien sehr gut aufgestellt. Deshalb seien die Freien Wähler sicher, dass diese sich auch künftig positiv entwickeln werden. Peter Riemensperger freute sich auch über die Fortschritte der Stift Sunnisheim gGmbH. Zwar habe diese auch 2021 ein negatives Ergebnis erzielt. Dieses sei jedoch mit 199.000 € niedriger als in den Jahren zuvor. Die Tendenz stimme also weiterhin!

Was die Aufgabenerfüllung angeht, leisten alle Kreisunternehmen sehr gute Arbeit. Die Einwohnerinne und Einwohner könnten sich auf eine hervorragende medizinische Versorgung wohnortnah in den Kreiskliniken genauso verlassen wie auf die zuverlässige und komfortable Müllentsorgung durch die AVR-Unternehmen bei weitgehender Gebührenstabilität. Und dies solle auch so bleiben, schloss Peter Riemensperger seine Ausführungen.

 

Haushalt 2023

Der Kreistag hat den Haushalt für das Jahr 2023 einstimmig verabschiedet. Er umfasst ein Gesamtvolumen von rund 868 Millionen €, von denen 753 Millionen € auf den Kernhaushalt, 114,1 Millionen € auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie 737.500 € auf die Freiherr von Ulner’sche Stiftung entfallen.

Die aus Sicht der Kreiskommunen wichtigste Nachricht: Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt wie im vergangenen Jahr bei 24,5 Prozent. Die Kreisumlage – also Geld, das der Kreis von seinen 54 Städten und Gemeinden nach deren Steuerkraft erhält – ist der größte Einnahmeposten im Kreishaushalt.

Wie in den letzten Jahren geben wir auch dieses Mal die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Kreisrat Hans Zellner im Wortlaut wieder:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leute!

Man hatte ja dieses Jahr öfters den Eindruck, dass „political correctnes“ in den Medien in Deutschland das alles überlagernde Thema sei. Tatsächlich bewegen die Menschen andere Themen, wie Gendern, quere Lebensformen, festklebende sogenannte Aktivisten oder mundhaltende Fußballer in Katar. Viele Herausforderungen stehen an!

Also lassen Sie mich auf die aktuellen Kreisprobleme mit dem Haushalt 2023 zurückkommen, oder wie es der Landrat bei der Einbringung formuliert hat – „Aufbruch in andere Zeiten“, was wohl bedeutet: die fetten Jahre sind vorbei! Die Freien Wähler hatten in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es wirtschaftlich so nicht weitergehen wird. Leider hatten wir Recht!

Lassen Sie mich unsere Anmerkungen zum Haushalt gliedern nach den Schlüsselpositionen:

 Berufliche Schulen

 Soziales

 Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und IT

 Eigene Gesellschaften

 Finanzen

Berufliche Schulen

Unsere siebzehn kreiseigenen Schulen lassen wir uns, nach Abzug aller Zuwendungen und Einnahmen und ohne Investitionen im kommenden Jahr 19,6 Millionen € kosten. Das sind durchschnittlich fast 1,2 Millionen € pro Schule. Der Nettoressourcenbedarf - also der Zuschussbedarf im laufenden Haushalt - hat damit innerhalb von zwei Jahren um fast ein Viertel zugenommen. Das ist zum Teil auch auf die ausgiebigen Digitalisierungsmaßnahmen zurückzuführen.

Ich sage das nicht als Kritik, sondern als Feststellung: Wir, die Freien Wähler, halten Bildung nach wie vor als eine der vordringlichsten Aufgaben des Kreises. Jährlich besuchen ca. 10.700 Schülern unsere Beruflichen Schulen, denen wir damit einen Schulabschluss ermöglichen. Eine Qualifikation für den Start ins Berufsleben und unser Beitrag zum Fachkräftemangel. Leider leben in Deutschland derzeit über 1,5 Millionen junge Menschen weder mit einen Studien-, Schul- noch Berufsabschluss. Schwer vermittelbar fehlen sie als Fachkräfte dem Arbeitsmarkt. Einige davon kann man im Parlament bewundern!

So stehen wir auch hinter den erheblichen Investitionen in Schulgebäude, die wir in den nächsten Jahren zu schultern haben. Sie sind gleichzeitig auch Beitrag zum Klimaschutz. Sorgen machen uns dabei die explodierenden Baukosten. So haben wir zum Beispiel 2020 den Neubau der Steinsberg-Schule in Sinsheim beschlossen und dabei ein recht großzügiges Budget von 14,9 Millionen € zur Verfügung gestellt. Ein Jahr später musste der Kostenrahmen um 1,8 Millionen € angehoben werden, inzwischen, wieder ein Jahr später müssen wir weitere 3,2 Millionen nachbeschließen und mit Baukosten in Höhe von 19,9 Millionen € rechnen. Das ist ein Drittel mehr als noch vor zwei Jahren prognostiziert. So können wir nur hoffen, dass die Baupreise für die Maßnahmen, für die wir im kommenden Jahr Planungsraten veranschlagen, nicht in ähnlicher Weise explodieren.

Sozialetat

Im Teilhaushalt „Soziales und Jugend“ wird insgesamt ein negatives Ergebnis von rund 283,6 Millionen € prognostiziert. Somit ergibt sich im Vergleich zur Vorjahresplanung ein Mehrbedarf von rd. 16,4 Millionen € davon im Sozialamt sieben Millionen € und Jugendamt acht Millionen €. Die Steigerungen der Aufwendungen für soziale Leistungen schießen überproportional in die Höhe und bringen unsere Finanzlage in ein Ungleichgewicht, das leider auch noch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. In nahezu allen von den Steigerungen betroffenen Bereichen sind es landes- und bundespolitische Entscheidungen, die die Mehraufwände verursachen, aber auch Fallzahlenerhöhungen, die letztlich dem immer stärker zu spürenden demografischen Wandel geschuldet sind. 

Der Dauerbrenner „Bundesteilhabegesetz“ mit seinen tiefgreifenden Reformansätzen sorgt für Verschiebungen im Leistungsbereich, aber auch in der Ämterstruktur. Vor allem bedingt durch diese Reformen wird bei der Eingliederungshilfe für 2023 eine Aufwandssteigerung von ca. 10 Prozent erwartet. Hinzu kommt eine deutliche BTHG-geschuldete Steigerung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit Mehraufwendungen von rund drei Millionen €. 

Einen kleinen Lichtblick stellt die Steigerung der Leistungen der Pflegekassen dar, die sich aufwandsreduzierend im Bereich der subsidiären Hilfe zur Pflege niederschlagen. Im Vergleich zur Planung 2022 reduziert sich das Defizit um 4,7 Millionen € auf 20,4 Millionen €.

Außer Appellen an Bund und Land, diese nicht absehbar sinkenden Kosten durch gesteigerte Zuweisungen an die Kreise auszugleichen, bleiben uns als Landkreis nur wenige Mittel, aus den roten Zahlen zu kommen. Auf Grundlage der „Leitsätze zur Integrierten Sozialplanung für den Rhein-Neckar-Kreis“ und dem „Förderkonzept für den sozialen Bereich“ haben wir für alle Förderungen im sozialen Bereich eine kreisweite Konzeption beschlossen. 

Somit orientieren sich nun alle Förderungen sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht an einheitliche Maßstäbe mit pauschalierten Abrechnungen. Jetzt wird erst sichtbar welche Mittel dazu bereitgestellt werden. Allein 2023 rund 2,2 Millionen € an Beratungsstellen für Wohnungslose, häuslicher Gewalt, und Schuldnerberatung, Psychologische Betreuung, Wohlfahrtspflege, und Selbsthilfegruppen, um nur die größten zu nennen.

Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und IT

Der Klimaschutz ist ein zentrales Zukunftsthema. Der Kreistag hat im Dezember 2021 das Klimaschutzkonzept fortgeschrieben, mit den Kommunen eine Kooperationsvereinbarung abgestimmt und für die „klimaneutrale Verwaltung“ Personalstellen geschaffen.

 

Im November wurde die Studie zu den „Ausbaupotenzialen der Erneuerbaren Energien“ im Kreisgebiet im Detail vorgestellt. Der Konzern Rhein-Neckar-Kreis setzt das Pariser Klimaschutzabkommen um und wirbt für ein gemeinsames Vorgehen bei Kommunen, Wirtschaft und Bürgerschaft. Ein sehr guter und professionell aufgearbeiteter Bericht, den die Freien Wähler unterstützen. Das gilt vor allem auch für die Klimasteckbriefe für die 54 Kreiskommunen. Um die lokale Umsetzung zu stärken, wird jeder Kommune eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Erreichung der energiepolitischen Strategie an die Hand gegeben. 

Die Potenzialdarstellung stellt damit aber keinen konkreten Umsetzungsplan dar, weil die Flächen nicht in der Zuständigkeit des Kreises liegen. Die Rolle des Kreises beschränkt sich darauf Förderer und Koordinator zu sein. Die Erkenntnisse der Studie sind nun wissenschaftlich belegt und lassen sich schnell zusammenfassen: 

Um die ambitionierten Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises zu erreichen, muss der Ausbau der regenerativen Energieträger bis zum Jahr 2040 deutlich beschleunigt werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz zu forcieren. 

Und dennoch: Es wird nicht reichen! Beim Strom vielleicht, bei der Wärme nicht. Allein die Vorstellung, dass dazu der achtfache Zubau von Solar-Dachflächen - was möglich ist, ein Zubau von Freiflächen-Solaranlagen auf 4.900 ha Fläche und rund 7.500 ha Fläche für 405 Windräder verplant würden – liebe grüne Freunde – ist so unrealistisch, wie die Vorstellung dass die Sonne immer scheint und ständig Wind weht.

Ich zitiere: „Bei ambitionierter Umsetzung auf Grundlage der zuvor beschriebenen Annahmen, kann im Jahr 2040 der Stromsektor bilanziell zu 100 % aus lokalen erneuerbaren Energien versorgt werden, der Wärmesektor zu 88 % und der Verkehrssektor zu 64 %.“

Also: Lassen Sie uns wohl überlegt weiter unseren Weg gehen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Der Masterplan dazu wird von der Verwaltung in 2023 vorgelegt. Der von den Grünen im Ausschuss - aus der Hüfte geschossene Antrag – einfach mal drei Millionen € zusätzliche Mittel für den Klimaschutz zu veranschlagen, ohne konkrete Maßnahmen – lehnen wir kategorisch ab.

Dabei ist schon jetzt festzuhalten, dass Bau- und Investitionsmaßnahmen die höchsten Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen ergeben werden. Neben der Umsetzung der Maßnahmen muss deren Erfolg und die Wirksamkeit regelmäßig überprüft und bewertet werden. Das Monitoring und die Evaluation sind daher weitere wesentliche Aufgabenpakete zur Zielerreichung „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis 2035. Dieser Prozesskreislauf wird nun mit erheblichen finanziellen Ressourcen im Jahr 2023 in Gang bzw. umgesetzt. Luftschlösser bauen – wird es mit den Freien Wählern nicht geben.

Ein weiteres trauriges Kapitel ist der ÖPNV! Ohne funktionierenden ÖPNV wird die Verkehrswende nicht gelingen. „Aufbruch in andere Zeiten“ hatten wir uns dabei anders vorgestellt. Die blumige Ankündigung der „Mobilitätswende“ von Verkehrsminister Herrmann mit dem Halbstundentakt im gesamten Kreis von früh bis spät war unausgegoren und scheint auch ein Rohrkrepierer zu werden. Dabei kürzt er noch die Regionalisierungsmittel. Wer soll das bezahlen, woher kommen die zusätzlichen Busse und Bahnen und das Personal?

Auch das vom 9 €-Ticket „umfirmierte“ 49 €- jetzt „Deutschlandticket“ – das ist eine stolze Preissteigerung von 544 %, war großmundig angekündigt und kann doch nicht vor Sommer, vielleicht Frühjahr eingeführt werden. Städtern wird’s vielleicht nützen – die große Mehrheit in den ländlichen Regionen hat keinen Mehrwert. Vielleicht hätte man die Fachleute dazu hören sollen. So wird das nix! Wer die Defizite trägt ist immer noch nicht geklärt. Besser wäre es nach unserer Auffassung gewesen das Geld in die Infrastruktur zu stecken, Gleise bauen, Busse und Züge zu kaufen, das Angebot verbessern, verlässlich den Fahrplan einhalten, dann wären auch mehr Fahrgäste umgestiegen. Es wird ohnehin schwer die Defizite im ÖPNV zu finanzieren bei explodierenden Energie- und Spritpreisen. Gut dass wir uns im Kreistag auf den ÖPNV-Verlustausgleich geeinigt haben. Zumindest darauf können sich die Gemeinden verlassen.

Bei der Radwegeplanung haben wir einen Schritt nach vorne gemacht. Unser zweites Strategisches Ziel sieht die Umsetzung einer durchgängigen Fahrradinfrastruktur, Gewährleistung hoher Verkehrssicherheit und damit eine stetige Steigerung der Fahrradnutzung im Alltags-, Beruf- und Freizeitverkehr im Rhein-Neckar-Kreis vor. Dass wir dabei ausgerechnet in Adersbach – dem Nabel der Welt mit 620 Einwohnern – beginnen, ist schon erstaunlich. Dort wird ein 4,1 Kilometer langer Radweg gebaut. Geplant für 2,4 Millionen €, schnellen die Kosten auf 4,75 Millionen € an.

Den Vogel, pardon die Kröten, schießt dabei die auf 800 Meter Länge zusätzlich zu bauende Amphibienleiteinrichtung für 650.000 € ab. Damit hätten wir sinnvolleres tun können. Das ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, auch wenn es dafür Zuschüsse gibt. Das sind auch Steuermittel! In Zeiten, in denen es Gemeinden gibt, die keine 20.000 € zusätzlich für die Anschaffung von Stromaggregaten für Stromausfälle in Krisenzeiten für den Bevölkerungsschutz haben. 

Eigengesellschaften

Die GRN-Kliniken leiden wegen politischer Vorgaben und mangelnder finanzieller Unterstützung der Politik und Krankenkassen unter dem System. Die Situation ist hinsichtlich der Defizite dramatisch. Das prognostizierte Defizit vom Sommer von 5,7 Millionen €, ist nach aktuellem Stand auf 12,6 Millionen € explodiert. Das Defizit der Krankenhäuser wird nach den auslaufenden Corona-Hilfen, negativ beeinflusst durch Energiepreisexplosionen und einer ausgeprägten Steigerung bei den Personalkosten hin zu Kosten für Leiharbeitsfirmen. Im Gegensatz zur allgemeinen Wahrnehmung, dass die Corona-Krise langsam auslaufe und ein abklingendes Problem sei, sind in den Kliniken die Fallzahlen mit Corona höher denn je. Entsprechend hoch ist der Aufwand, die Materialkosten, der Bedarf an Hygieneartikeln und Schutzkleidung. Zudem sind die Beschaffungspreise in allen Bereichen massiv gestiegen. Eine Fortführung der Corona-Hilfen ist nicht zu erwarten, sodass die Hilfen nur im ersten Teil des Jahres entlasten. Energiepreissteigerungen schlagen massiv zu Buche – plus 2,7 Millionen €. Bundespolitisch wurde versprochen, Energiepreissteigerungen für die Kliniken abzufedern. Es ist verschiedenes in Planung. Genaues weiß man nicht - wie so vieles verkündet die Bundesregierung vollmundig Entlastungen – hoffen wir dass es nicht nur heiße Luft ist, lieber Herr Gesundheitsminister Lauterbach. 

Zu viel wurde versprochen – zu wenig wurde gehalten. Die Kliniken der GRN stehen im Hinblick auf das Personal auch in Konkurrenz zu anderen Krankenhäusern, insbesondere den Uni-Kliniken. Dort können teilweise höhere Löhne gezahlt werden, was ebenfalls zu Abwanderungstendenzen führt.

Hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen im Kreiskrankenhaus Sinsheim sollen die weiteren Entwicklungen im Gesundheits- und Krankenhauswesen kritisch beobachtet werden. Der Bau wird derzeit nicht in Frage gestellt. Zumindest ist aber eine regelmäßige Einordnung und Neubewertung in Anbetracht der rasanten Entwicklungen sinnvoll und angebracht.

Im Rahmen der Neuordnung der Uni-Kliniken Mannheim und Heidelberg wird es zu Umstrukturierungen kommen. Hier müssen die GRN-Kliniken in die Planungen einbezogen werden. Der Patient GRN ist unverschuldet zum Pflegefall geworden. Ohne Hilfe wird er die Operation am offenen Herzen nicht überstehen. Die Freien Wähler bekennen sich nach wie vor zu unseren Kliniken. Sie dürfen aber nicht zum dauerhaften Sanierungsfall werden.

Die AVR sowie die Tochtergesellschaften der AVR-Gruppe entwickeln sich gut, und sind wirtschaftlich erfolgreich. Die AVR-Gruppe hat sich auch in der Corona-Pandemie bewährt, die Abfallwirtschaft hat ständig gut funktioniert. Die Verunsicherung im Energiesektor mit tsunamiartigen Wellenbewegungen ist ein unkalkulierbarer Unsicherheitsfaktor. Die Wirtschaftlichkeit ist belegt, auch wenn durch die Turbulenzen und Verwerfungen in der Wirtschaft die Abfallwirtschaft unter diesen Prämissen leidet. 

Die Wertstoffvermarktung gleicht einer Achterbahnfahrt mit hohen und niedrigen Erlösen, dennoch ist für 2023 keine Gebührenerhöhung notwendig. Im gewerblichen Bereich arbeiten wir erfolgreich am Markt. Wir sind im Sinne des Klimaschutzes voll im Trend der Zeit mit einer benutzer- und umweltfreundlichen Abfallwirtschaft im privaten und öffentlichen Bereich. Geordnete Stoffströme, eine hohe Verwertungsquote mit zusätzlich erzeugtem Biogas und Strom, sind Vorzeigeprojekte unserer modernen Abfallwirtschaft und Beitrag zum Umweltschutz. 

Ein Skandal ist nach unserer Auffassung, dass auf der Deponie in Sinsheim eine seit Sommer komplett auf Halde liegende Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2.000 kWp nicht installiert werden kann. Dies, weil sich die Behörde – das Regierungspräsidium - nicht festlegen konnte, ob die Genehmigung der Anlage im Planfeststellungsverfahren oder des Anzeigeverfahrens zu genehmigen ist. Unglaublich! Da frage ich mich, ob die in Karlsruhe auf der Höhe der Zeit leben. So wird das nix mit der Energiewende!

Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden erhalten!

Aus Sicht der Freien Wähler ist dies der zentrale und der wichtigste der Leitsätze des Rhein-Neckar-Kreises. Denn ohne den dauerhaften Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit des Kreises und seiner Kreisgemeinden bräuchten wir uns über die anderen Leitsätze und die zahlreichen strategischen Ziele keine Gedanken machen.

Sie wären schlichtweg nicht zu erreichen. Mit dem Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung der Kreisumlage liegt nun ein Haushalt vor, der diesem zentralen Leitsatz gerecht wird. Dies freut uns sehr, denn es ist wichtig, dass über die Solidarität des Rhein-Neckar-Kreises mit seinen Gemeinden nicht nur geredet, sondern dass diese auch tatsächlich gelebt wird. Zwar weist der Haushalt ein Gesamtergebnis aus, das mit 39 Millionen € ein weiteres Mal negativ ist. Doch der Rhein-Neckar-Kreis kann sich dies leisten!

Aufgrund des sehr guten Rechnungsergebnisses 2022 verfügt der Landkreis nach wie vor über eine hohe und mehr als ausreichende Liquidität. Mit diesem Haushalt wird der Landkreis erneut seiner Verantwortung sowohl für die Kreisfinanzen gerecht als auch seiner Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu erhalten. Dann wird es allerdings kritisch ab 2024!! Jeder kann sich die Belastungen ausrechnen, die sich aus einer vier bis fünf Prozentpunkten höhere Kreisumlage für die Gemeinden ergeben.

Investieren auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten…..

Der Landkreis und der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik werden bis 2026 insgesamt 180 Millionen € investieren. Dies unterstützen die Freien Wähler ausdrücklich, handelt es sich doch durchweg um Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Rhein-Neckar-Kreises!

Ob es sich um den Erwerb, die Sanierung und die Erweiterung Polizeidirektion, den Neubau der GRN-Klinik in Sinsheim, den Neubau im Stift Sunnisheim oder die zahlreichen Maßnahmen zur Digitalisierung von Verwaltung und Schulen handelt – alle diese Maßnahmen bringen den Landkreis voran. In Anbetracht dieses beachtlichen Investitionsvolumens lässt sich das strategische Ziel, die Verschuldung bis Ende 2026 auf 70 Millionen € zu begrenzen nicht länger halten. Vielmehr wird, Stand heute, die Gesamtverschuldung von Kernhaushalt und Eigenbetrieb auf 125 Millionen € steigen.

Dies ist ohne Zweifel ein Wermutstropfen. Allerdings werden auch Werte geschaffen, an die bei Festlegung dieses strategischen Ziels noch niemand gedacht hat. Und: Es handelt sich um Investitionen, die weit in die Zukunft reichen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist es durchaus sachgerecht, dass diese teilweise auch mit Krediten finanziert werden. Deshalb tragen wir die Änderung dieses strategischen Ziels mit.

Personal

Im Stellenplan 2023 sind insgesamt 1.618 Stellen ausgewiesen – sage und schreibe 55 Stellen mehr als 2022. Der Stellenplan entwickelt sich seit Jahren nur in eine Richtung: steil nach oben! Unsere Fraktion hat sich deshalb im Vorfeld erneut intensiv mit dem Stellenplan auseinandergesetzt. Unser Dank gilt hier vor allem Herrn Bäuerlein, der uns die Notwendigkeiten jeder einzelnen neuen Stelle ausführlich und nachvollziehbar erläutert hat. Ein kleiner Trost ist immerhin, dass knapp die Hälfte dieser Stellen ganz oder teilweise von anderer Seite finanziert wird. Dennoch sehen wir die Entwicklung des Stellenplans mit Sorge. Noch im Jahr 2011 wies der Stellenplan 1.200 Stellen aus, 2023 werden es 35 Prozent mehr sein.

Wir fragen uns: Wie sollen die vielen Stellen noch finanziert werden, sollte in Folge des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise es tatsächlich zu einer Rezession und einem anhaltenden wirtschaftlichen Einbruch mit niedrigem Steueraufkommen kommen?

Ein großes Problem ist dabei die uns von Bund und Land auferlegte ausufernde Bürokratie. Eine überbordende Bürokratie lähmt Wirtschaft und Verwaltung in einem nie da gewesenen Umfang. Das hat ein Ausmaß angenommen, dass die Bedenkenträger in Deutschland fast alle Genehmigungen in die Infrastruktur zeitlich in die Länge ziehen, wenn nicht ganz verhindern. Das Heer der Naturschutzbeauftragten, Klimamanager, Integrationsmanager, Flüchtlingshelfer, Biodiversitätsmanager, Sicherheits- und Gleichstellungsbeauftragten, Verkehrsmanager und Fahrradbeauftragten, freigestellte Personalräte, Schulsozialarbeiter und Streetworker werden sicherlich demnächst dann einen Mediator benötigen, der versucht alles wieder unter einen Hut zu bekommen. Alles Faktoren für einen zunehmenden Personalkörper!

Abschluss

Nach zwei Jahren der Entbehrungen, die durch dieCorona-Pandemie geprägt waren – mussten wir  schmerzlich feststellen, dass mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine – wieder Krieg in Europa ist. 77 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ist wieder Leid und Elend zurückgekehrt mit Folgen, die uns Alle berühren. Die neue Flüchtlingswelle stellt Kreis und Gemeinden vor extreme Herausforderungen. Gleichzeitig sind die Energiepreise explodiert, die Inflation in die Höhe geschnellt; viele Menschen können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Der Staat hat zwar Rettungsschirme gespannt, aber alles kann er finanziell nicht auffangen. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage wieder stabilisiert und normalisiert, die Energiereserven ausreichen und wir gemeinsam gut durch den Winter kommen.  Alan Kay, ein amerikanischer Informatiker, hat einmal gesagt:  „Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet“.  Dies tun wir in unserem Zuständigkeitsbereich mit dem Haushalt 2023.

Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller differenzierter Auffassungen und politischer Unterschiede – für das gute, konstruktive Miteinander im Kreistag.  Davon lebt die Demokratie!

Wir „Freien Wähler“ danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und dennoch gute Arbeit.

Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung. „Aufbruch in andere Zeiten“ mit allen Ungewissheiten und Unbekannten - uns wäre es lieber, wenn es heißen würde „Zurück in die Zukunft“!Da war auch nicht alles gut, aber vieles besser. Man könnte die im Rahmen der Gebietsreform 1973 zusammengeführten Teilkreise Mannheim/Heidelberg/Sinsheim ja auch als politische „Zwangsheirat“ bezeichnen.  2023 feiern wir dann nach fünfzig Jahren eine erfolgreiche „Goldene Hochzeit“ im Rhein-Neckar-Kreis. Die Freien Wähler stimmen dem Haushalt 2023 zu.“

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 29. November 2022

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte sich mit der finanziellen Entwicklung des laufenden Kreishaushalts, dem Kreiswald und der Erweiterung der Integrierten Leitstelle (ILS) am Standort Ladenburg und weiteren Themen.

Finanzielle Entwicklung des Haushalts 2022

Wie in jeder Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurde über die finanzielle Entwicklung des Haushalts informiert. Ergab die Hochrechnung statt des im Haushalt prognostizierten Defizits – nur – noch einen Fehlbetrag von 9,6 Millionen €, hatte sich die finanzielle Lage des Landkreises durch nicht eingeplante Erstattungen des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen nochmals auf ein Plus von 1,5 Millionen € verbessert.

Doch damit nicht genug: am Tag der Sitzung erhielt das Landratsamt die Nachricht, dass um vier Millionen € höhere Schlüsselzuweisungen den Haushalt weiter verbessern werden, so dass zum Jahresende mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von 5,5 Millionen € gerechnet werden kann.

Kreisrat Peter Riemensperger freute sich für die Freien Wähler über diese positiven Nachrichten und merkte an, dass Kreistag und Verwaltung bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr – mit der erneuten Senkung des Hebesatzes für die Kreisumlage – alles richtig gemacht hätten.

Kreiswald

Anschließend stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte dem Betriebsplan 2023 für den Kreiswald

des Rhein-Neckar-Kreises zu. Die Einnahmen und Ausgaben für den Kreiswald sind Bestandteil des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik und werden dort mitbeschlossen.

Den geplanten Ausgaben zur Durchführung der Betriebsarbeiten im Forstwirtschaftsjahr 2023 von 32.300 € stehen erwartete Erlöse von 40.800 € gegenüber – es wird also mit einem von Überschuss von 8.500 € kalkuliert.

Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar

Zudem wurde der Landrat legitimiert, in der Gesellschafterversammlung für den Kreis das Stimmrecht auszuüben. Dabei geht es um die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar sowie die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023.

Erweiterung des ILS-Standorts Ladenburg

Im Anschluss beschloss der Ausschuss die Aufnahme der Planung zur Erweiterung der Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar- Kreis am Standort Ladenburg und erteilte die Freigabe der Bauausführung zur Erweiterung mit Gesamtkosten von 648.000 €. Die ILS benötigt vor allem neue Umkleidebereiche. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde als möglicher Standort im Süden des Gebäudes eine Erweiterung vorgesehen. Dabei wird der

Zugang zur ILS neu geordnet, im Erdgeschoss ist der Umkleidebereich für die Damen vorgesehen, im 1. Obergeschoss der für die Herren. Die Erschließung soll über das bestehende Treppenhaus erfolgen.

Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim

Zwei Gebäude der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim sollten ursprünglich im Gebäudebestand saniert werden. Nun hat eine Machbarkeitsstudie allerdings gezeigt, dass die Kosten für die technische Gebäudeausstattung und die Ausstattung inklusive Fachausstattung für Küche und Bäckerei im Sanierungsfall nahezu gleich wie bei einem Neubau wären. Deshalb hat der Ausschuss beschlossen, die eines Neubaus voranzutreiben. Ein erster grob geschätzter Kostenrahmen für die Neubau-Variante beläuft sich auf knapp 10 Millionen Euro.

Comenius Schule Schwetzingen

Punktlandung bei der Schlussabrechnung für die Bestandssanierung der Comenius Schule in Schwetzingen, deren Gesamtkosten in Höhe von rund 2,62 Millionen € anerkannt wurden. Für die Bestandssanierung waren ursprünglich 2.850.000,00 € veranschlagt worden.

Neubau der Steinsbergschule

Beim Neubau der Steinsbergschule mit integrativem Kindergarten in Sinsheim zeichnet sich eine Kostensteigerung von 14,9 Millionen auf rund 19,9 Millionen € ab. Grund für die Verteuerung dieses Projekts sind die deutlich verschlechterten Baupreise. Zu nennen sind hier in erster Linie die gestiegenen Energiepreise, Schwierigkeiten in den Lieferketten und in der Beschaffung von Rohstoffen, die gestiegene Inflation sowie noch immer Auswirkungen der Corona-Pandemie. Kreisrat Peter Riemensperger bezeichnete diese Kostensteigerung in seinen Ausführungen für die Freien Wähler als alles andere als zufriedenstellend. Aber im jetzigen Stadium des Projekts – 98 % der Leistungen sind ausgeschrieben und überwiegend ausgeführt, habe man nahezu keine Einflussmöglichkeit auf die Kostenentwicklung mehr.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 22. November 2022

Mit der Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen sowie der Förderung desregionalen Sports beschäftigte der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport in seinerletzten Sitzung.

Zunächst stimmte der Ausschuss der Besetzung der Kreiskulturkommission mit demvon der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Kreisrat Matthias Renschler anstelle desausgeschiedenen Kreisrats Dr. Alexander Eger als Mitglied zu.

Einrichtung und Aufhebung von Bildungsgängen

Im Anschluss ging es um die Einrichtung und Aufhebungvon Bildungsgängen an kreiseigenen Schulen.Zunächst nahm der Ausschuss einen Sachstandsberichtüber die Aufhebung verschiedener Bildungsgänge an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises zur Kenntnis.

Außerdem wurde dem Kreistag empfohlen, derEinrichtung einer Fachklasse „Sport- und Fitnesskauffrau/-mann“ an der Max-Weber-Schule in Sinsheim zuzustimmen.

„DigitalPakt Schulen“

Danach informierte Rudolf Fickinger, Betriebsleiter Informationstechnik des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik, über den aktuellen Stand in Sachen „DigitalPakt Schulen“ und über bereits realisierte sowie geplante Projekte.

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten DigitalPakts Schule 2019 bis 2024werden die Schulen in einer Vielzahl von Bereichen entsprechend ihrer digitalen Anforderungen mit Medientechnik, Telekommunikation, Netzwerk/Verkabelung, Infrastruktur und WLAN ausgestattet.

Sportförderung

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport bestätigte den kürzlich gefassten Beschluss des Sportausschusses und stimmte dem Konzept der Sportkreise über die Verteilung der im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellten Mittel für die allgemeine Sportförderung und den Sportstättenzuschuss zu. Insgesamt unterstützte der Rhein-Neckar-Kreis über die Sportkreise den hiesigen Sport im Jahr 2021 mit 449.340 €.

Für dieses Jahr stehen wie auch im Vorjahr 451.000 € zur Verteilung durch die Sportkreise zur Verfügung.

Baumaßnahmen an Zentren beruflicher Schulen

Zum Schluss der Sitzung befasste sich der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport noch mit den Zentren beruflicher Schulen in Sinsheim, Wiesloch und Weinheim: Zum einen stimmte der Ausschuss der Aufnahme der Planung für die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes A des Zentrums beruflicher SchulenSinsheim die zu. Dort sind alle drei Schulen, also die Albert-Schweitzer-Schule, die Max-Weber-Schule und die Friedrich-Hecker-Schule, untergebracht.

Zum anderen haben die Meldungen der Schulleitungen des Zentrums beruflicher Schulen Wiesloch und die Prüfung des Raumprogramms durch das Regierungspräsidium Karlsruhe übereinstimmend ergeben, dass am Zentrum beruflicher Schulen Wiesloch ein akuter Raumbedarf gegeben ist.

Der zusätzliche Flächenbedarf beträgt 1.026 Quadratmeter – auch beschloss der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport die Aufnahme der Planung.

Helen-Keller-Schule in Weinheim: Errichtung von Skills Labs

Auch bei der Helen-Keller-Schule am Zentrum beruflicher Schulen in Weinheim stimmte der Ausschuss ebenfalls die Aufnahme der Planung beschließen, nachdem er sich vom Bedarf zur Errichtung von zwei Skills Labs mit Nebenräumen überzeugt hatte.

Skills Labs sind sogenannte Simulationsräume, um möglichst realitätsnahe Settings in allen Versorgungsbereichen der Generalistischen Pflegeausbildung widerspiegeln zu können. Kreisrätin Doris Falter übersetzte dies in ihren Ausführungen für die Freien Wähler mit Übungsräumen, die eingerichtet werden sollen.

Die Pflegeberufe würden mehr denn je benötigt und eine entsprechende Ausbildung sei der Grundstock dafür. Obwohl gerade heute die Kosten schwer kalkulierbar seien, würden die Freien Wähler der Freigabe von 600.000 € Euro zustimmen, auch in der Hoffnung, nicht allzu oft nachschaufeln zu müssen. Bei einem Kostenrahmen von ca. 750.000 € könne mit einem Zuschuss für Weinheim von 241 000 € gerechnet werden.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 15. November 2022

Der Ausschuss für Soziales befasste sich mit einer breiten Palette an sozialen Themen. Neben den Tätigkeitsberichten der Integrationsbeauftragten und der Betreuungsbehörde ging es zum Beispiel um die jährliche Förderung der Suchthilfe im Rhein-Neckar-Kreis und die Anzahl der erforderlichen Fachkraftstellen.

 

Bericht zur Arbeit der Integrationsbeauftragten

Kreisrat Tobias Rehorst stellte für die Freien Wähler fest, dass man im Bericht über die Arbeit der Stabstelle Integration viel von Netzwerkarbeit liest, eine Tätigkeit, die unverzichtbar für die Integrationsarbeit sei, sich aber dennoch auch verändert habe im Laufe der Zeit.

So sei Ziel nicht mehr in erster Linie das Kennenlernen der unterschiedlichen Strukturen untereinander, sondern die institutionalisierte Arbeitsteilung zwischen verschiedenen, bewährten Partnern.

Dabei müsse Ziel sein, das Rad nicht in jedem Ort des Rhein-Neckar-Kreises neu zu erfinden, zugleich aber auch Doppelstrukturen auf Kreisebene zu vermeiden. Dieser Spagat sei der Integrationsbeauftragten aus Sicht der Freien Wähler gelungen: Die Vernetzung der Akteure, die Beratung der Netzwerkpartner und die Ergänzung von Angeboten dort, wo Lücken bestehen, funktioniere, das zeigten vor allem die Praxisbeispiele.

Tobias Rehorst gratulierte zur erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme mit dem Biographie-Instrument „MoBio“. Auch den Sprachmittlerdienst halte er für eine gute Sache. Ein ähnliches Angebot habe zuvor zwischenzeitlich mit dem Dolmetscherpool des Diakonischen Werks existiert, der leider eingestellt worden sei. Es freue die Freien Wähler, dass der Kreis nun dieses Angebot federführend weiterführt.

Wie wichtig diese Arbeit ist, habe die Ukrainekrise in diesem Jahr gezeigt, bei der die Integrationsbeauftragte sehr schnell Angebote hochgefahren habe und auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden konnte.

 

Suchtberatungsstellen

Mit der Suchthilfeplanung 2021 bis 2025 hat sich der Rhein-Neckar-Kreis auf den Weg gemacht, die Versorgung von Suchterkrankten und ihren Angehörigen zu gewährleisten und zu verbessern. Ziel ist eine langfristige, ausreichende, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es aktuell vier Suchtberatungsstellen. Neben der Förderung durch den Kreis und das Land übernehmen auch die Träger der Suchtberatungsstellen einen nicht unerheblichen Eigenanteil, um Personal- und Betriebskosten aufzufangen.

Kreisrätin Doris Falter stellte in ihrer Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass der konzeptionelle Rahmen für Themenschwerpunkte, Handlungsfelder und Vorgehensweise der Suchtbeauftragten des Landkreises auf drei Punkte priorisiert werden soll: die Wartezeiten, das Angebot für Kinder süchtiger Eltern sowie der Ausbau präventiver Arbeit zur Frühintervention der Suchtkranken. Ihrer Meinung nach muss das Kinderangebot an erster Stelle stehen, da die Kinder immer die Leidtragenden seien und in den Bannkreis der Süchtigen hineingezogen würden.

Immens wichtig sei auch, dass alle Kommunen im Landkreis gleichmäßig versorgt werden. Dabei seien die Zusammenlegungen einerseits und die Aufstockungen andererseits gute erste Schritte. Ihre Finanzierung würden die Suchtberatungsstellen neben den Mittel von Kreis und Land zu einem nicht unerheblichen Teil selbst tragen. Insofern könne man der Erhöhung des Kreiszuschusses auf 60.000 € zustimmen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass es im Rhein-Neckar-Kreis mindestens 20.000 Kinder gibt, von denen mindestens ein Elternteil eine Suchterkrankung aufweist. Diese Zahl habe sie aufschrecken lassen. Dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht, könne niemand bezweifeln, so Doris Falter. Die Freien Wähler seien absolut dafür, das Kinderangebot auskömmlich zu finanzieren und hoffen, dass das zu erarbeitende Konzept seine Wirkung zeigen wird.

 

Soziale Beratungsangebote

Auch seine weiteren sozialen Beratungsangebote möchte der Rhein-Neckar-Kreis flächendeckend ausbauen. Bereits im vergangenen Jahr hat der Ausschuss für Soziales die Umsetzung der Konzeptionen für eine Schuldnerberatung und eine psychosoziale Betreuung und allgemeine Lebensberatung beschlossen. Landrat Stefan Dallinger bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte, der Fortschreibung der beiden Konzeptionen und deren Umsetzung zuzustimmen. Ziel der Konzeptionen sei ein flächendeckendes, wohnortsnahes und bedarfsgerechtes Angebot für alle Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, führte Kreisrat Ernst Hertinger in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler aus. Auch hilfesuchende, erwerbstätige Einzel- und Mehrpersonenhaushalte kämen in den Genuss der Schuldnerberatung, dies sollte aber nicht losgelöst von einer allgemeinen Ehe-, Familien– und Lebensberatung, sondern in Kombination geschehen.

Somit sei eine Frage, die sich die Freien Wähler gestellt hätten, wer denn außer den Leistungsbeziehern erreicht werden soll, beantwortet. Die Befürchtung, dass die Kommunen des Landkreises, die bisher freiwillig die kostenlose Schuldnerberatung gefördert und unterstützt haben, zurückziehen oder ihr Engagement beenden, sei glücklicher Weise nicht eingetreten. Seit der Umsetzung der Konzeption Schuldnerberatung konnte in allen Planungsräumen das erweiterte Angebot einer kostenlosen, sozialen Schuldnerberatung eingerichtet und etabliert werden. Mit der Umsetzung der beiden Konzeptionen befänden sich auch die Beratungsstellen des Diakonischen Werkes in Sinsheim mit überraschend hoher Nachfrage, des Caritasverbandes in Wiesloch und des Bürgerkreises am Standort Neckargemünd im Aufbau.

Im Juni 2022 habe ein Vernetzungstreffen mit allen Akteuren in der psychosozialen Betreuung und allgemeinen Lebensberatung stattgefunden. Die Fortschreibung der Konzeption beinhalte, die Erweiterung des spezialisierten Angebots von PLUS fest zu integrieren.

In Heidelberg gebe es nun sieben spezialisierte Angebote von der Psychologischen Lesben- und Schwulenberatung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung stehen. Die eingerichteten Beratungsstellen haben für das erste Halbjahr 2022 keine nennenswerten Wartezeiten festgestellt. Somit scheinen die genehmigten vier Vollzeitstellen sowohl in der Schuldnerberatung als auch in den Beratungsstellen der Psychosozialen Betreuung ausreichend zu sein. Die momentane Situation mit Inflationsrate, Energiepreisexplosion und Mietsteigerungen lasse allerdings vermuten, dass die Schuldnerberatung mit steigender Tendenz in Anspruch genommen werden wird, befürchtet Ernst Hertinger.

 

Förderung im sozialen Bereich

Auf Grundlage der „Leitsätze zur integrierten Sozialplanung für den Rhein-Neckar- Kreis“ und dem „Förderkonzept für den sozialen Bereich für den Rhein-Neckar-Kreis“ hat der Rhein-Neckar-Kreis für alle Förderungen im sozialen Bereich eine fachliche Konzeption erarbeitet. Jede Konzeption wurde im Ausschuss für Soziales verabschiedet und die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Somit orientieren sich nun alle Förderungen sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht an einheitlichen Maßstäben. Die jeweilige Konzeption beinhaltet die für das Angebot notwendigen und durch den Rhein-Neckar-Kreis zu finanzierenden Personalstellenanteile, wobei die Trägerin / der Träger des Angebots die Sach- und Gemeinkosten für das Angebot als Eigenanteil zu erbringen hat. Im Falle einer Finanzierung aufgrund eines öffentlichen Auftrags hat die Trägerin / der Träger keinen Eigenanteil zu erbringen. Diese Finanzierung beinhaltet neben den Personalkosten einen Zuschlag von 20 % für die Sach- und Gemeinkosten. Sieht eine Konzeption einen Sachkostenzuschuss vor, wird dieser in Form einer Pauschale gewährt. Beinhaltet eine Konzeption eine Förderung in Höhe der Förderung des Landes Baden-Württembergs, erfolgt die Förderung auf Grundlage der Parameter, die das Land Baden-Württemberg festlegt. Die erforderlichen finanziellen Mittel hierfür belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.185.000 €.

Kreisrat Tobias Rehorst stimmte dem für die Freien Wähler zu. Letztlich sei das, was hier vorliegt, im Maßgeblichen Ausfluss der vorangegangenen Entscheidungen des Sozialausschusses, was hier gewissermaßen nun in Zahlen übersetzt werde. Insbesondere die neuen Konzeptionen für verschiedene Sozialbereiche würden sich hier spiegelbildlich niederschlagen. Er stimme insbesondere auch der Anpassung der Personalkostensätze zu, ohne die die Angebote nicht mehr in der gewünschten Art und Weise zu erbringen wären. Für das Angebot von „PLUS“, das neu im „Förderkatalog“ des Landkreises enthalten ist, hätten sich die Freien Wähler ja bereits eine Evaluation anhand der Inanspruchnahme durch unsere Einwohnerschaft gewünscht, was zwischenzeitlich auch von einer der Verantwortlichen des Vereins zugesichert worden sei.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 8. November 2022

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft befasste sich unter anderem mit dem Klimaschutz, den Kreisstraßen und dem ÖPNV.

 

Klimaschutz im Rhein-Neckar-Kreis

Es ist ein großes Zukunftsthema: Der Klimaschutz und das angestrebte Ziel einer weitestgehend klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035. Mit der Erstellung der Studie zu den Ausbaupotenzialen der Erneuerbaren Energien im Kreisgebiet wurde im Jahr 2021 das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) beauftragt, das nun detailliert vorgestellt wurde.

Kreisrat John Ehret führte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler aus, dass die Erstellung der Potenzialanalyse „Erneuerbare Energien im und für den Rhein-NeckarKreis“ der Erreichung des ersten strategischen Ziels im Themenkomplex Klimaschutz „Der Konzern Rhein-Neckar-Kreis setzt das Pariser Klima-schutzabkommen um und wirbt für ein gemeinsames Vorgehen bei Kommunen, Wirtschaft und Bürgerschaft“ dient.

Insgesamt sei es ein sehr guter und professionell aufgearbeiteter Bericht, den die Freien Wähler unterstützten. Das gelte vor allem auch für die Klimasteckbriefe für die 54 Kreiskommunen, um das Potenzial eigenständig zu überprüfen bzw. als Umsetzungshilfe der darin beschriebenen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele von Paris.

Da die generelle Ausbauplanung Erneuerbarer-Energie-Anlagen in der Fläche des Kreisgebiets nicht in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, beruhe diese Potenzialanalyse auf der Rolle des Kreises, Förderer und Koordinator zu sein, und diene daher den nachfolgenden drei Zielstellungen: Gesamtbetrachtung: Die Potenzialanalyse ermögliche es, auf einer einheitlich methodisch-wissenschaftlichen Grundlage eine Gesamtbetrachtung der Ausbaupotenziale EE für das Gesamtgebiet des Kreises vorzunehmen und mache deutlich, welche Schlussfolgerungen für den Ausbau EE einerseits und andererseits für die Verringerung fossiler Energie für das Kreisgebiet daraus zu ziehen sind.

Regionalplanung: Dem Verband Region Rhein-Neckar könne als Träger der Regionalplanung auch für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises mit dieser Analyse wissenschaftlich ermittelte Daten zur Verfügung gestellt werden.

Kommunale Bauleitplanung: Auch den Kreiskommunen werden mit der Poteztialanalyse einheitlich methodisch-wissenschaftlich ermittelte Daten („Kommunen-Steckbriefe“) für deren weitere Planung zur Verfügung gestellt. Um die lokale Umsetzung zu stärken, werden die erhobenen Potenziale für jede der 54 Kreiskommunen in Form eines Steckbriefes ausgewiesen und somit jeder Kommune eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Erreichung der energiepolitischen Strategie an die Hand gegeben. Auch die entsprechenden GIS-Daten für die Potenzialflächen werden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Erkenntnisse der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Gesamtenergiebedarf des Rhein-Neckar-Kreises kann nach heutigen Stand auf ca. 13,5 Mio. MWh beziffert werden. Anteilig betrachtet verteilen sich diese mit rund 19 % auf den Gesamtstromverbrauch, 46 % auf den Gesamtwärmeverbrauch und 35 % auf Energieverbräuche im Sektor Verkehr und Transport. Der Anteil der regenerativen Energien liegt im Stromsektor aktuell (Stand 2020) bei 18 %, während der Wärmesektor zu ca. 15 % aus regenerativen Quellen gedeckt wird. Somit liegt die Erzeugungsrate für regenerativen Strom deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (33,1 %), gleichzeitig liegt der Anteil an regenerativer Wärme leicht über dem Bundesdurchschnitt (Bund 13,8 %). Der Verkehrssektor wird nahezu vollständig mit fossilen Energieträgern versorgt.

Die Ist-Analyse verdeutlicht die gegenwärtige Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Betrachtungsgebiet. Um die ambitionierten Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises zu erreichen, muss der Ausbau der regenerativen Energieträger bis zum Jahr 2040 deutlich beschleunigt werden.

Gleichzeitig ist es erforderlich, Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz zu forcieren. Bei der Ermittlung der Potenziale aus Erneuerbaren Energien werden Restriktionen berücksichtigt, die aus heutiger Sicht eine Flächenerschließung grundsätzlich verhindern (z. B. Topografie, Mindestabstände zur derzeitigen Bebauung oder Naturschutzgebiete). Flächen, die den Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus heutiger Sicht nicht grundsätzlich ausschließen, werden als energetisches Potenzial angesehen. Die Darstellung der Potenziale bildet demzufolge zunächst einen grundsätzlich-theoretischen, maximalen Rahmen der Möglichkeiten für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises ab.

Die lang- oder kurzfristige Umsetzung der Potenziale kann daher bedingt durch konkrete Einzelfallprüfungen auch in einem reduzierteren Umfang erfolgen. Die tatsächliche Höhe der Erschließung der Potenziale entscheidet sich letztlich also auf der Basis standortbezogener Detailuntersuchungen, etwa um die Wirtschaftlichkeit oder auch die Umweltauswirkungen zu bewerten, und daraus abgeleiteten Entscheidungen vor Ort. Die hier erfolgte Potenzialdarstellung stellt damit keinen konkreten Umsetzungsplan dar. Die Potenzialerhebung zeigt, dass auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises rund 9,8 Mio. MWh Strom und 625.000 MWh für den direkten Wärmeeinsatz aus regenerativen Energieträgern erzeugt werden könnten. Dem gegenüber besteht ein Gesamtstromverbrauch heute von 2,5 Mio. MWh und ein Gesamtwärmeverbrauch in Höhe von 6,2 Mio. MWh. Die größten Ausbaupotenziale liegen in der Photovoltaik (5,6 Mio. MWh) und Windkraft (4 Mio. MWh). Die sonstigen Potenziale nehmen im Stromsektor eine untergeordnete Rolle ein, sollten jedoch für einen ganzheitlichen und flexiblen Strommix ebenfalls weiter ausgebaut werden. Im Wärmebereich wird deutlich, dass nicht ausreichend Potenzial besteht, um Wärme unmittelbar aus regenerativen Quellen wie Biomasse und Solarthermie bereitzustellen. Beide Potenziale zusammen kommen auf einen Anteil von rund 10 % gemessen am Ist-Verbrauch.

Das regenerative Strompotenzial übersteigt knapp das Vierfache des gegenwärtigen Stromverbrauchs und bietet somit die Chance, die Sektoren Wärme und Verkehr bspw. durch die Umwandlung von Strom zu Wärme (Power-to-Heat), Wasserstoff oder auch als Treibstoff für Elektromobilität mitzuversorgen. Um die Zielerreichung quantifizieren und überprüfen zu können, wurde ein Szenario zum Ausbau der erneuerbaren Energien im RheinNeckar-Kreis erstellt. Bei der Szenarioentwicklung handelt es sich um eine bilanzielle Betrachtung. Dies bedeutet, es wird im Ergebnis die rechnerische Bedarfsdeckung pro Jahr aufgezeigt, die besagt, wie viel Prozent des Energiebedarfs im Betrachtungsgebiet durch eine Umsetzung der lokalen, erneuerbaren Energiepotenziale gedeckt werden kann – unabhängig davon, wo und wann im Zeitverlauf die erzeugte Energie verbraucht wird. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jede potenziell erzeugte Energiemenge auch verwendet wird.

Zur Erstellung des Szenarios Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 wurde angenommen, dass alle im Kreisgebiet vorhandenen regenerativen Energiepotenziale voll ausgeschöpft werden und auch im Bereich Energieeffizienz und -einsparung die prognostizierten Werte eingehalten werden. Auch die Sektorenkopplung zur Wärmeerzeugung und für Mobilitätszwecke wird dabei mitbetrachtet. In diesem Szenario kann im Stromsektor bis zum Jahr 2040 vollständig klimaneutral der Bedarf abgedeckt werden. Der darüberhinausgehende Stromanteil wird zur Deckung der Wärmebedarfe sowie für klimaneutrale Antriebsmöglichkeiten im Verkehr zur Verfügung gestellt.

Dennoch zeichnet sich dabei im Wärmesektor ab, dass die Bereitstellung von Wärme im Rhein-Neckar-Kreis nicht vollständig aus den regionalen Potenzialen bereitgestellt werden kann. Der Gesamtwärmebedarf kann zu etwa 88 % durch lokale Potenziale gedeckt werden.

Im Verkehrssektor kann der Anteil der regenerativen Energieträger auf 64 % ausgebaut werden.

Hinsichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) im Kreisgebiet bis 2040 zeigt sich: Unter Annahme des maximalen Zubaus Erneuerbarer Energien des Entwicklungsszenarios können die THG-Emissionen des Strombereichs bis 2040 vollständig vermieden werden. Bis zum Jahr 2040 wird im Wärmesektor eine THG-Einsparung von rund 90 % gegenüber 2017 erreicht und im Verkehrssektor wird bis zum Jahr 2040 eine THG-Einsparung von rund 89 % gegenüber 2017 erreicht.

Dabei ist zu beachten, dass die THG-Einsparung sowohl durch den Einsatz Erneuerbarer Energieträger (Erschließung der EE-Potenziale), als auch durch die Umsetzung von Energieeinspar- und Energieeffizienzmaßnahmen (Gebäudedämmung, Elektromobilität, Abwärmenutzung etc.) erzielt wird. Hinzu kommt: Je mehr der Energiebedarf reduziert werden kann, desto effektiver wirkt sich die Erschließung der EE-Potenziale hinsichtlich der THG-Einsparung aus. Insgesamt erreicht der Landkreis im Rahmen des Szenarios durch die Umsetzung aller ermittelten Potenziale eine THG-Einsparung von 93 % und verfehlt somit knapp das Ziel einer Klimaneutralität bis 2040.

 

Fazit:

Die Erhebung ist an Entwicklungsprognosen und Studien gebunden, die eine Klimaneutralität aus heutiger Sicht nicht möglich machen. Der Verkehrssektor stellt aufgrund der Vorgaben des Bilanzierungsstandards  (Einbezug des Pendlerverkehrs) eine große Herausforderung für den Rhein-Neckar-Kreis dar. Nicht-quantifizierbare Potenziale (z.B. Solarcarports, Solarwände, AgriPhotovoltaik, Tiefengeothermie) konnten aus methodischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

 

Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2035

Mit dem einstimmigen Beschluss des Kreistags im Dezember 2021 zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts hat sich der Rhein-Neckar-Kreis das Ziel einer weitgehend klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 gesetzt. Dazu gehören beispielsweise die stationäre Verbrennung in den Gebäuden sowie der Fuhrpark, die Emissionen aus dem Stromverbrauch der Liegenschaften und der Infrastruktur als auch die Emissionen aus den Vorketten der Energieträger. Die Sachstandsdarstellung zum Prozess zur Umsetzung des Ziels des Klimaschutzkonzepts einer weitgehend „Klimaneutralen Verwaltung“ bis 2035 für den Konzern Rhein-Neckar-Kreis diene zur Erreichung des zweiten strategischen Ziels im Themenkomplex „Klimaschutz“ und werde von den Freien Wählern wohlwollend zur Kenntnis genommen, führte Kreisrat John Ehret in seiner Stellungnahme aus. Grundsätzlich sei der Klimawandel nicht zu leugnen. Der Sommer sei Anfang November gerade erst mal - gefühlt - ein paar Wochen zu Ende und die Zahl der Hitzerekorde bzw. Hitzetage rekordverdächtig. Bis Ende August seien allein 23 Hitzetage schon gezählt worden, nur vier Tage weniger als das bisherige Hitzerekordjahr 2003.

Er gehe stark davon aus, dass aufgrund der sehr warmen Tage in den eigentlichen klassischen Herbst-Monate September und Oktober das neue Hitzerekordjahr 2022 lautet. Leider würden die Fachleute aufgrund der momentanen Klimaerwärmung noch mehr solcher Hitzesommer in den künftigen Jahren voraussagen. Und leider seien die Sommer nicht nur heiß, sondern auch sehr trocken, so John Ehret. Wochen oder gar monatelang führten auch die Flüsse und Bäche - nicht nur in unserer Region - Niedrigwasser. Das alles habe auch enorme negative Auswirkungen auf unser Grundwasser und sonstige ÖkoSysteme.

Die frühere typische Regenzeit im November, Dezember und im Januar der Schneefall, seien auch weniger geworden. Dies könne dann die Natur nicht mehr ausgleichen. So entwickle sich ein gefährlicher Kreislauf. Somit unterstütze die Fraktion der Freien Wähler grundsätzlich alle Maßnahmen, die schlüssig von der Verwaltung und als finanzierbar dargelegt werden. Auch die Zielanpassung von zuerst auf das Jahr 2040 nun auf das Jahr 2035 zu gehen.

Die Erreichung dieses Ziels erfordere die Erstellung eines konzeptionell umsetzungsorientierten Prozesses, der in Folge den Weg hin zur Zielerreichung transparent und nachvollziehbar darstellt. Allgemeine Grundlage des Prozesses ist der Leitfaden „Klimaneutrale Verwaltung“ des Landes Baden-Württemberg, der Ende Juni 2022 veröffentlicht wurde. In diesem Leitfaden ist generell festgelegt, dass bei der für diesen Prozess notwendigen Ermittlung von Treibhausgasemissionen all diejenigen Emissionen ermittelt werden sollen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung entstehen. Mit anderen Worten: Es solle keine für den Konzern in Gänze geltende Bilanzierung erstellt werden, sondern Kommunalverwaltung und die jeweiligen Tochtergesellschaften sollen eine eigene Bilanzierung vornehmen. Die Emissionen werden im Leitfaden in 3 Anwendungsbereiche (sogenannte Scopes) aufgeteilt.

 Scope 1 umfasst die stationäre Verbrennung in Gebäuden sowie den kommunalen Fuhrpark. Die stationäre Verbrennung beinhaltet fossile Energieträger und auch biogene Energieträger (Biomasse, Biogas). Die Bilanzierung des kommunalen Fuhrparks soll alle im kommunalen Eigentum befindlichen Fahrzeuge und auch alle geleasten Fahrzeuge umfassen.

 Scope 2 beinhaltet die Emissionen aus dem Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften sowie der kommunalen Infrastruktur (z.B. Anlagen zur Wasserversorgung und -aufbereitung). Ebenso werden in diesem Scope die Emissionen aus Fernwärme und -kälte erfasst.

 Scope 3 umfasst die Emissionen aus den Vorketten der Energieträger und beinhaltet sowohl die fossilen Brennstoffe wie auch die erneuerbaren Energieträger. Weiterhin sollen die Emissionen aus Dienstreisen bzw. allen dienstlich veranlassten Verkehren erhoben werden.

Ein Aufgabenpaket und der zentrale Startpunkt des Prozesses ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach den Vorgaben des Leitfadens „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“. Die Eröffnungsbilanz stellt damit in Gänze das „Emissionsbudget“ der Kernverwaltung dar, welches im Zuge des Prozesses „Klimaneutrale Verwaltung“ bis 2035 abzubauen ist.

Mit Blick auf die Ermittlung der Eröffnungsbilanz lässt sich sagen, dass für die Punkte stationäre Verbrennung in Gebäuden, Emissionen aus Stromverbrauch und Fernwärme/-kälte sowie Emissionen aus Vorketten der Energieträger mit den Energieberichten der Eigenbetriebsgesellschaften grundlegende Daten bereits vorhanden sind. Aufgabe hierbei wird es dennoch sein, einen Abgleich dieser Daten mit den Anforderungen des Leitfadens vorzunehmen und darauf aufbauend die Ergebnisse dieses Arbeitsschritts in die Bilanzierungsvorgaben des Leifadens zu übernehmen. Die Ermittlung des kommunalen Fuhrparks sowie des kompletten dienstlichen Verkehrs erfordert den Aufbau einer entsprechenden Erhebung und darauf aufbauender CO2-Bilanzierung.

Eine weitere Aufgabenstellung ist die Entwicklung von gezielten Maßnahmenpaketen und deren Umsetzung, die zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen und damit zur Zielerreichung „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis 2035 führen. Dabei ist schon jetzt festzuhalten, dass Bau- und Investitionsmaßnahmen die höchsten Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen ergeben werden. Neben der Umsetzung der Maßnahmen muss deren Erfolg und die Wirksamkeit regelmäßig überprüft und bewertet werden.

Das Monitoring und die Evaluation sind daher weitere wesentliche Aufgabenpakete zur Zielerreichung „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis 2035. Prozesskreislauf bis 2035 In einem ersten Arbeitsschritt musste ein Weg identifiziert werden, die zuvor erwähnten Arbeitspakete in einen Arbeitsprozess zu überführen, der diese Arbeitspakete in einen Umsetzungszusammenhang stellt. Dieser Prozesskreislauf wird im Jahr 2023 „in Gang gesetzt“ bzw. umgesetzt.

 

Kreisstraßen & ÖPNV

Um Baumaßnahmen an Kreisstraßen ging es im zweiten Teil der Sitzung. So wurden die Ausschussmitglieder um die Planungsfreigabe für eine Böschungssicherung an der Kreisstraße 4101 in Neckargemünd-Dilsberg gebeten, um die Baufreigabe für eine Amphibienleiteinrichtung an der K 4283 bei Sinsheim-Adersbach sowie die Baufreigabe für einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg im Zuge der K 4283 zwischen Sinsheim-Steinsfurt und -Adersbach.

Während die Freien Wähler im ersten Fall zustimmten, hat der überwiegende Teil der Fraktion die beiden Maßnahmen zwischen Steinsfurt und Adersbach abgelehnt oder sich der Stimme enthalten. Grund sind die hohen Kosten: für die Amphibienleiteinrichtung sind 650.000 € eingeplant, der Geh- und Radweg ist mit über 4,7 Millionen € veranschlagt – im Juli 2021 war man noch von 2,4 Millionen € ausgegangen. Gründe für die Kostenerhöhung sind nach Angaben der Verwaltung vorher nicht absehbare Probleme beim Grunderwerb, die zum Teil Stützkonstruktionen zur Flächen- reduzierung bzw. zur Mastabfangung an einer Hochspannungsleitung erfordern. Darüber hinaus sind aufwändige Ausgleichsmaßnahmen für wasser- und naturschutzrechtliche Eingriffe notwendig sowie die allgemeinen Kostensteigerungen infolge des Ukrainekrieges und der Pandemie tragen zur Erhöhung der Kosten bei.

Für den überwiegenden Teil der Freien Wähler passt eine solche – zugegebenermaßen wünschenswerte - Maßnahme mit Kosten von zusammen weit über 5,3 Millionen € nicht in diese Zeit. Auswirkungen hatte das Abstimmungsverhalten der Freien Wähler nicht – der Ausschuss beschloss mehrheitlich beide Maßnahmen.....

Sitzung des Sportausschusses am 27. Oktober 2022

Die Sitzung eröffnete ein Vortrag von Gerhard Schäfer, Vorsitzender des Sportkreises Heidelberg, zum Thema „Nach der Corona-Krise nun die Energiepreiskrise – Sportvereine brauchen dringend Entlastung“.

 

Sportförderung 2022
Danach stimmte der Ausschuss dem Vorschlag der drei Sportkreise über die Sportförderung
2022 zu. Dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wird nun vorgeschlagen, dem Konzept der

Sportkreise über die Verteilung der im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellten Mittel für die

allgemeine Sportförderung sowie den Sportstättenzuschuss zuzustimmen.

 

Insgesamt unterstützte der Rhein-Neckar-Kreis über die Sportkreise den regionalen Sport im Jahr 2021 mit 449.300 €. Für dieses Jahr stehen 451.000 € zur Verteilung durch die Sportkreise zur
Verfügung.

Sitzung des Kreistags am 11. Oktober 2022 in Altlußheim

Das Ausscheiden von sowie die Verpflichtung neuer Kreisräte und die Einbringung
des Haushaltsentwurfs durch Landrat Stefan Dallinger standen im Mittelpunkt der
Sitzung des Kreistags am 11. Oktober in Altlußheim.

 

Wechsel im Kreistag
Der Kreistag stellte fest, dass die Kreisräte Dr. Alexander Eger, FDP, Simon Michler, CDU und Jörg Junger, AfD wegen Wegzugs aus dem Rhein-Neckar-Kreis ihre Wählbarkeit verlieren und aus dem Kreistag ausscheiden.
Zugleich nahm das Gremium zur Kenntnis, dass für die frei werdenden Mandate Hartmut Kowalinski aus Hirschberg (FDP), Dr. Katharina Kohlbrenner aus Ilvesheim (CDU) und Dr. Andreas Geisenheiner aus Schriesheim (AfD) als Kreisräte nachrücken. Alle drei haben die Annahme der Wahl bereits erklärt. Deshalb mussten verschiedene Ausschüsse des Kreistags sowie Verwaltungs- und Aufsichtsratposten neu besetzt werden. Zudem wurde anstelle des ausgeschiedenen Kreisrats Dr. Eger Kreisrat Matthias Renschler als neuer sechster stellvertretender Vorsitzender des Kreistags gewählt.

 

Haushalt 2023
Zum Schluss der Sitzung erläuterte Landrat Stefan Dallinger den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr. Das Wichtigste vorab: Stand 11. Oktober sieht der Haushaltsentwurf eine Steigerung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt vor. In der Finanzplanung des Letzten Jahres war für 2023 eine Steigerung von noch 1,5 %-Punkten vorgesehen.

 

Anschließend wurde der Haushaltsplan ohne Aussprache an die Ausschüsse zur Vorberatung überwiesen. Die Verabschiedung des Haushalts ist in der Kreistagssitzung am 13. Dezember in Sinsheim vorgesehen.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 27. September 2022

In seiner letzten öffentlichen Sitzung beschäftigte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit der Entwicklung des laufenden Haushalts und dem Wirtschaftsplan für 2023 der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA).

 

Finanzielle Entwicklung

Zunächst wurde der Ausschuss über die finanzielle Entwicklung des laufenden Kernhaushalts sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik informiert.

Die Prognose zum Jahresende 2022 sieht ein Defizit im Gesamtergebnis von 23,5 Millionen € vor, eine Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan von 7,3 Millionen €. Demgegenüber hat sich bei der Liquidität eine Verbesserung gegenüber dem Plan von 8 Millionen € ergeben.

Kreisrat Peter Riemensperger wies in einem kurzen Statement für die Freien Wähler darauf hin, dass die Zahlen sowohl bei Gesamtergebnis als auch bei der Liquidität bei der Hochrechnung im Juli 2022 noch deutlich schlechter gewesen sind. Insofern stimme immerhin die Tendenz. Größere finanzielle Probleme für den Landkreis erwarte er erst in den kommenden Jahren.

 

KLiBA

Danach beschäftigte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit der KLiBA. Seit der Gründung im März 1997 leitet Dr. Klaus Keßler als Geschäftsführer die KLiBA. Zuletzt wurde Herr Dr. Keßler durch Beschluss der Gesellschafterversammlung 2017 für weitere fünf Jahre bis Juni 2023 als Geschäftsführer bestellt. Vereinbarungsgemäß teilen beide Parteien spätestens neun Monate vor Ablauf des Vertrags mit, ob eine Verlängerung angestrebt wird.

Herr Dr. Keßler kann Ende Oktober 2027 regulär in den Ruhestand gehen. Er hat jedoch die Bereitschaft geäußert, das Dienstverhältnis bis zum Ende 2027 fortzusetzen. Hiermit war der Ausschuss einverstanden und stimmte der Vertragsverlängerung von Herrn Dr. Klaus Keßler zu.

Neben der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 stimmte der Verwaltungs- und Finanzausschuss auch dem von der Geschäftsführung der KLiBA vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 zu. Er enthält als operative Ziele der Gesellschaft für die nächsten Jahre die Entwicklung und Pflege des Unternehmensprofils „neutral, unabhängig und kompetent“ sowie die Stabilisierung der Ertragslage.

Zur Erreichung dieser Ziele sollen im Jahr 2023 u.a. folgende Maßnahmen beitragen:

 Öffentlichkeitsarbeit in Tagespresse und Gemeindenachrichten,

 Fortsetzung der Zeitschrift „Energie vor Ort“ zur Projektvorstellung und zum Informationsaustausch,

 Entwicklung und Durchführung von Kampagnen

 Pflege des Energieberater-Netzwerks in den KLiBA-Kommunen,

 Fortführung und Weiterentwicklung des kommunalen Energiemanagements,

 Ausweitung dieser Dienstleistung auf weitere Kommunen,

 Entwicklung von neuen Dienstleistungen,

 Beteiligung an den landesweiten Ausschreibungen zu Klimaschutzprojekten

sowie

 Mitwirkung bei überregionalen Projekten.

Der Erfolgsplan 2023 weist ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenes Ergebnis aus.

Landrat Stefen Dallinger wurde zudem legitimiert, in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Rhein-Neckar-Kreis entsprechend der vorgenannten Beschlüsse auszuüben.

 

AVR-Unternehmen

Peter Mülbaier wurde von der Gesellschafterversammlung im Juli 2013 ab Juli 2014 zum Geschäftsführer der AVR UmweltService GmbH bestellt. Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag war zunächst bis Ende Juni 2019 befristet.

Durch einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung im Mai 2017 wurde die Verlängerung des Anstellungsvertrages bis September 2023 beschlossen. Im Geschäftsführervertrag ist ferner geregelt, dass Erklärungen über die Verlängerung oder Nichtverlängerung des Vertrags von beiden Seiten mit einem Vorlauf von achtzehn bis zwölf Monaten vor Vertragsende abzugeben sind.

Mitte des Jahres hatte Peter Mülbaier Landrat Stefan Dallinger als Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung mitgeteilt, dass er für eine Verlängerung des Geschäftsführervertrags ab Oktober 2023 nicht mehr zur Verfügung steht.

Um die Geschäftsführung der AVR UmweltService GmbH mit einer geeigneten Nachfolgerin bzw. einem geeigneten Nachfolger zu besetzen, wurde Landrat Stefan Dallinger nun beauftragt, zeitnah für den Besetzungsprozess geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen.

Zuständig für die spätere Bestellung ist die Gesellschafterversammlung. Alleiniger Gesellschafter der AVR UmweltService GmbH ist der Rhein-Neckar-Kreis. Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat. Dieser bedarf zur Entscheidung in der Gesellschafterversammlung nach der Hauptsatzung einer entsprechenden Legitimation des Verwaltungs- und Finanzausschusses als zuständiges Gremium des Kreises.

Der Kreistag hatte im Mai 2019 der Errichtung der AVR Kommunal AöR zugestimmt und die Anstaltssatzung beschlossen. Im November 2019 wurde Katja Deschner durch den Verwaltungsrat bis September 2023 zur Vorständin bestellt.

Die Bestellung der Vorständin der Kommunalanstalt durch den Verwaltungsrat auf Weisung des Trägers erfolgt auf 5 Jahre. Wiederholte Bestellungen sind zulässig.

Die Weisung des Trägers erfolgt nach der Hauptsatzung des Landkreises durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss. Im Anstellungsvertrag von Katja Deschner ist ferner geregelt, dass Erklärungen über die Verlängerung oder Nichtverlängerung des Vertrags von beiden Seiten mit einem Vorlauf von achtzehn bis zwölf Monaten vor Vertragsende abgegeben werden sollen. Frau Deschner hat bereits die Bereitschaft zur Verlängerung des Vertrags erklärt. Nun beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss eine entsprechende Weisung an den Verwaltungsrat der AVR Kommunal.

Sitzung des Kreistags am 19. Juli 2022 in Schriesheim

Die letzte öffentliche Sitzung des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises vor der Sommerpause fand vergangenen Dienstag in der Schriesheimer Mehrzweckhalle statt.

 

IT-Unterstützung für Kreis-Kommunen

Der Kreistag beschloss den Aufbau einer IT-Unterstützung kreisangehöriger Kommunen durch den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik. Im Kern geht es um die Unterstützung von interessierten Städten und Gemeinden des Landkreises bei der Umsetzung der Digitalisierung sowie bei Beschaffungsmaßnahmen.

Konkret wird der Eigenbetrieb Unterstützung in den Bereichen Kommunalnetz, Rathaus-IT, Schul-IT und Digitalisierungsberatung anbieten.

Bislang haben 37 der insgesamt 54 kreisangehörigen Kommunen Interesse an der Unterstützung in den genannten Bereichen bekundet. Der Rhein-Neckar-Kreis wird die von den Städten und Gemeinden gewünschte Unterstützung zum Selbstkostenpreis erbringen; es besteht keinerlei Gewinnerzielungsabsicht.

Gerade für kleinere Gemeinden, die nicht über das erforderliche Knowhow im Bereich der IT verfügen, sei dies eine wertvolle Unterstützung, stimmte Kreisrat John Ehret für die Freien Wähler gerne zu.

 

Landesweit gültiges Jugendticket

Der Kreistag stimmte auch der Einführung des landesweit gültigen Jugendtickets im Verkehrsverbund Rhein-Neckar zum 1. März 2023 und der Übernahme des auf den Kreis entfallenden kommunalen Finanzierungsanteils zu. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich auch das Land Baden-Württemberg im Rahmen seines Förderprogrammes und der ab 2026 vorgesehenen gesetzlichen Regelung mit mindestens 70 % an den zu erwartenden Mindereinnahmen im Verbund finanziell beteiligt.

Das bereits öffentlich angekündigte landesweit gültige Jugendticket soll zum 1. März 2023 zum Preis von 365 € pro Jahr in Baden-Württemberg eingeführt werden.

 

Reaktivierung der Krebsbachtalbahn

Anschließend ging es um die geplante Reaktivierung der Krebsbachtalbahn. Diese zweigt in Neckarbischofsheim Nord – Bernau - von der Schwarzbachtalbahn ab und verläuft über Neckarbischofsheim, Helmhof, Untergimpern, Obergimpern und Siegelsbach bis Hüffenhardt.

Der Linienverkehr auf der etwa 17 Kilometer langen nicht elektrifizierten Strecke wurde vor 13 Jahren eingestellt. Der Kreistag hat nun beschlossen, dass der Rhein-Neckar-Kreis den auf ihn entfallenden Teil der Investitionskosten zur Reaktivierung der Krebsbachtalbahn inklusive Durchbindung trägt. Voraussetzung für die Mitfinanzierung ist, dass auch die Stadt Bad Rappenau und der Landkreis Heilbronn die auf ihre Körperschaften entfallenden Mitfinanzierungsanteile tragen. Zudem müssen die Nachteile im Hinblick auf die schienenseitige Taktfrequenz auf der oberen Schwarzbachtalbahn für Helmstadt-Bargen und Aglasterhausen kompensiert werden.

 

Jahresabschlüsse 2021 und strategische Ziele für 2023

Mit Finanzen ging es weiter: Der Kreistag beschloss die Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 des Rhein-Neckar-Kreises, der Freiherr von Ulner`schen Stiftung sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik.

 

Kreisrat Peter Riemensperger stellte in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass der Kernhaushalt 2021 mit einem Ergebnis von nahezu 17 Millionen € abschließt. Im Vergleich zur Planung spreche man somit über eine Verbesserung von deutlich über 36 Millionen €.

Die Entscheidung, den Hebesatz für die Kreisumlage um 1,75 Prozentpunkte auf 25 % zu senken – seiner Zeit ein deutliches Signal des Landkreises, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu erhalten, obwohl damit das im Haushaltplan 2021 ausgewiesene Ergebnis mit knapp 20 Millionen € negativ war - erweise sich somit auch im Nachhinein als richtig!

Ursache der Verbesserung im Ergebnishaushalt seien vor allem Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen und bei der Grunderwerbsteuer sowie ein geringerer Verlustausgleich an die GRN als ursprünglich geplant. Die Liquidität des Landkreises betrug Ende 2021 34 Millionen € - 46 Millionen € weniger als ein Jahr zuvor.

Zurückzuführen sei dies auf die zögerliche Zahlungspraxis des Landes. Der Rhein- Neckar-Kreis habe Ende 2021 noch offene Forderungen für die vorläufige Unterbringung sowie aus Kostenerstattungen für die Impfzentren von zusammen über 37 Millionen € gehabt.

Zwischenzeitlich seien diese Gelder eingegangen und stärken die Liquidität wieder, so Peter Riemensperger. Die Gesamtverschuldung sank auf gut 62 Millionen € und damit um fast sechs Millionen € mehr als im Haushaltsplan angenommen. Auch der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik erzielte mit einem Überschuss von mehr als einer Million € ein Ergebnis, das um 272.000 € über dem Wirtschaftsplan lag. Und nicht zuletzt schließe die Freiherr von Ulner ́sche Stiftung das Jahr 2021 mit einer schwarzen Null ab.

Zusammenfassend sei festzustellen, dass 2021 finanziell ein sehr gutes Jahr für den Rhein-Neckar-Kreis war. Leider sei aber zu befürchten, dass 2021 unter finanziellen Aspekten bis auf weiteres das letzte sehr gute Jahr war, was den Blick auf die Haushaltsplanungen für 2023 lenke.

Nach einem Jahr Corona-bedingter Pause hätten in diesem Jahr erfreulicher Weise wieder zwei Workshops stattfinden können, in denen Vertreter aus Kreistag und Verwaltung über die Vorschläge für die strategischen Ziele für das nächste Jahr diskutierten. Anschließend folgten Aussprachen über die strategischen Ziele in den Fachausschüssen, ohne diese – wie in den vergangenen Jahren auch – sofort zu beschließen. Dies werde mit der Abstimmung über den Haushalt 2023 geschehen.

Es sei in Ordnung, dass die Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltungsspitze nochmals über das Verfahren der Erarbeitung der strategischen Ziele sprechen. Allerdings würden die Freien Wähler die jetzige Praxis, die strategischen Ziele erst zusammen mit dem Haushalt zu beschließen grundsätzlich für richtig halten, denn erst dann liegen die finanziellen Rahmenbedingungen vollständig auf dem Tisch. Und sei ist ja nicht auszuschließen, dass aus finanziellen Gründen nicht alles

Wünschenswerte im nächsten Jahr angegangen werden kann, sondern geschoben werden müsse. In Anbetracht der aktuell wirtschaftlich sehr unsicheren Lage sei dies – was keiner hoffe – auch kein undenkbares Szenario.

Ungeachtet dessen halten die Freien Wähler es auch für viel wichtiger und zielführender bei den strategischen Zielen ins Doing zu kommen, als über Verfahrensfragen zu diskutieren, schloss Peter Riemensperger seine Ausführungen.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 5. Juli 2022

Ein Dutzend Punkte waren auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Hier die Informationen zu den wichtigsten.....

 

Finanzielle Entwicklung

Wie stets zu Beginn des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte über die finanzielle Entwicklung des laufenden Kernhaushalts sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik informiert.

Wegen der Folgen des Ukraine-Kriegs zeichnet sich Stand Ende Mai 2022 eine Verschlechterung des Ergebnisses im Ergebnishaushalt von etwas zehn Millionen € ab. Die Verwaltung wies allerdings auch darauf hin, dass sämtliche Prognosen noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet sind.

 

Feststellung der Jahresabschlüsse 2021

Anschließend befasste sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit der Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises.

Im Einzelnen ging es um die AVR BioTerra GmbH & Co. KG, die AVR UmweltService GmbH, die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH sowie die KLiBA gGmbH.

Kreisrat Peter Riemensperger betonte in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler, dass die Jahresabschlüsse der AVR-Gesellschaften erneut sehr erfreulich sind.

Das positive Jahresergebnis der AVR BioTerra GmbH & Co. KG von 800.000 € in ihrem ersten Geschäftsjahr im Normalbetrieb zeige, dass der Kreistag vor fünf Jahren eine richtige Entscheidung getroffen hat. Es seien zudem beeindruckende 60.000 Tonnen Bioabfälle zu Biogas verarbeitet worden und die Reste zu wertvollem Kompost, der in der Landwirtschaft und im Gartenbau Verwendung findet.

Das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von knapp 3 Millionen € - nach 3,6 Millionen € ein Jahr zuvor - sei mehr als zufriedenstellend – zumal, wenn man berücksichtige, dass das Ergebnis 2020 mit Sondereffekten von über zwei Millionen € bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beeinflusst war.

Sorgen bereite den Freien Wählern das Ergebnis bei den GRN Gesundheitszentren mit einem Defizit von 3,9 Millionen €. 2020 sei ein Überschuss von 220.000 € erzielt worden und noch bei der Behandlung des Beteiligungsberichts im Oktober 2021 sei die Verwaltung davon ausgegangen, dass aufgrund der positiven Auswirkungen des neuen Pflegebudgets in den kommenden Jahren bei der GRN mit ausgeglichenen bzw. positiven Ergebnissen gerechnet werden kann.

Selbstverständlich sehe er, dass es 2021 deutlich erhöhte Aufwendungen und fehlende Erträge aufgrund der Pandemie gab. Und auch das strukturelle Defizit der Klinik Eberbach wirke sich negativ auf das Ergebnis aus. Beides hätte aber bereits auch das Ergebnis des Jahres 2020 beeinflusst, so dass es sich für uns nicht ohne weiteres erschließt, warum nicht erneut ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden konnte. Peter Riemensperger bat um erläuternde ergänzende Erläuterungen, die Landrat Stefan Dallinger teils bereits in seinen einleitenden Worten und im Übrigen direkt gab: noch nicht abgeschlossene Verhandlungen über das letztendliche Pflegebudget und ausstehende Zuweisungen von Bund und Land, deren genaue Höhe ebenfalls noch nicht feststehe, sei die Ursache für die Ergebnisverschlechterung 2021, die letztlich in den kommenden Jahren ausgeglichen werde, wenn die Zahlungen eingehen.

Peter Riemensperger wies ungeachtet des Ergebnisses darauf hin, dass über 1.000 Patienten Corona-bedingt in den Kreiskliniken behandelt und dabei vorbildliche Arbeit geleistet wurde – verbunden mit dem herzlichen Dank hierfür!

Auch wenn bei der Stift Sunnisheim gGmbH mit 200.000 € erneut ein negatives Ergebnis erzielt wurde, setze sich die erhoffte Konsolidierung der Jugendeinrichtung fort.

Nur drei Jahre zuvor sei noch ein Jahresfehlbetrag von 1,1 Millionen € entstanden. Insofern könne man feststellen, dass die Richtung stimmt. Abschließen bedankte sich Peter Riemensperger für die Freien Wähler bei den Geschäftsleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaften für die gute Arbeit im vergangenen Jahr und stimmte der Feststellung der Jahresabschlüsse zu.

Im Anschluss wurde außerdem – vorbehaltlich der Zustimmung des GRN- Aufsichtsrats – der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH gebilligt und Landrat Stefan Dallinger legitimiert, in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Rhein-Neckar-Kreis entsprechend des vorgenannten Beschlusses auszuüben.

Gleichfalls wurde der Landrat legitimiert, in der jeweiligen Gesellschafterversammlung dem jeweiligen Aufsichtsrat der AVR-Gesellschaften, der GRN Gesundheitszentren und der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim Entlastung zu erteilen.

 

KLiBA

Der Dienstleistungsvertrag mit der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH – KliBA – wurde um weitere fünf Jahre rückwirkend ab Januar 2022 verlängert. Außerdem wurde der Anpassung des Jahresbeitrags zugestimmt.

 

Martinsschule Ladenburg

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigte auch die Entwurfsplanung und erteilte die Freigabe der Ausführung zur Errichtung einer PV-Anlage am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Martinsschule Ladenburg mit Gesamtkosten von 609.000 €.

Eine Machbarkeitsstudie kam zuvor zum Ergebnis, dass auf der Dachfläche der Martinsschule unter Berücksichtigung der Leistung des bereits vorhandenen Blockheizkraftwerks eine PV-Anlagengröße zwischen 130 und 170 kWp möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Bei einer Anlagengröße von 166,95 kWp ergibt sich eine rechnerische Eigenverbrauchsquote von 63,5 %, d.h. rd. 101 kWh des erzeugten PV-Stroms können als Eigenverbrauch genutzt und rd. 58 kWh des PV-Stroms können in das Stromnetz eingespeist werden.

Die Kosten für diese PV-Anlage wurden in der Machbarkeitsstudie mit ca. 300.000 € angegeben.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30. Juni 2022

Unter anderem mit der Förderung der Jugendmusikschulen, dem Kulturprogramm 2023 und der Einrichtung von kooperativen Organisationsformen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren befasste sich der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport in seiner kürzlich stattgefundenen Sitzung.

 

School of Tomorrow - Future Classrooms

Vor Eintritt in die Sitzung stellte die Ehrhard-Schott-Schule im Berufsschulzentrum Schwetzingen ihr Projekt „School of Tomorrow - Future Classrooms“ vor. Das Projekt „School of Tomorrow – Future ClassESS“ folgt einer Empfehlung des Rats der Europäischen Union vom Mai 2018, mit der Schülerinnen und Schüler Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen erwerben sollen.

Herkömmliche Denkstrukturen sollen aufgebrochen und traditionelle Unterrichtsformen langfristig umgestaltet werden. Dazu sollen neue Lernräume entworfen und neue Lernmaterialien entwickelt werden. Hierunter gehören u.a.: digitale Medien, selbstgesteuertes Lernen, spezielle Vorgehensweisen zur Lösung sehr komplexer Probleme sowie der Erwerb notwendiger Schlüsselkompetenzen für das 21. Jahrhundert.

An der Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen wurden nun zwei Probeklassenräume nach einem Lernzonen-Prinzip mit optimaler digitaltechnischer Ausstattung eingerichtet. Die Ausschussmitglieder machten sich ein Bild von den Räumlichkeiten und hatten die Möglichkeit, sich sowohl mit der verantwortlichen Lehrerin als auch mit den Schülern zu unterhalten.

 

Kreiszuschüsse für die Jugendmusikschulen

Im Rahmen der Förderung der außerschulischen Jugendbildung stehen im Haushalt des Rhein-Neckar-Kreises 260.000 € für die zwanzig Jugendmusikschulen im Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschloss nun, diesen Betrag anteilsmäßig entsprechend den entstandenen Personalkosten auf die Musikschulen im Kreis zu verteilen. Die festgelegte Förderquote beträgt 2,5 %. Somit kommt für das Haushaltsjahr 2022 erstmals der Beschluss des Ausschusses vom November 2021 zur Anwendung.

Zuvor war ein feststehender Betrag auf die Musikschulen im Verhältnis ihrer Personalkosten verteilt worden - mit der Folge, dass die Zuschussquote von Jahr zu Jahr sank und für die Empfänger nicht berechenbar waren.

Kreisrat Franz Schaidhammer brachte die Befriedigung über die neue Form der Mittelvergabe zum Ausdruck. Die Freien Wähler hatten sich im Vorjahr sehr für die Änderung der Fördersystematik eingesetzt. Für 2022 erhalten die Musikschulen danach insgesamt 256.000 €, im Vorjahr waren es noch 231.000 €.

 

Kulturprogramm 2023

Die Verwaltung und Kreiskulturkommission haben in Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V. ein ansprechendes, qualitativ hochwertiges Kulturprogramm 2023 erarbeitet.

Turnusgemäß liegt der Schwerpunkt im kommenden Jahr auf der Bildenden Kunst – mit einer großen Besonderheit: Denn 2023 feiert der Rhein-Neckar-Kreis sein fünfzigjähriges Bestehen. Diesem Anlass möchte sich das Ausstellungskonzept „Radiale – Kunst im Kreis“ in besonderer Weise widmen und das Kreisjubiläum in den Fokus rücken.

Nicht im Kulturprogramm fehlen sollen allerdings auch traditionelle musikalische Highlights wie die Schlossparkserenade in Angelbachtal, das Adventskonzert der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar oder das Jahresabschlusskonzert des Rhein-Neckar Jazz-Orchesters.

Kreisrat Günther Rauchmann brachte für die Freien Wähler Genugtuung zum Ausdruck, dass trotz Pandemie im laufenden Jahr 2022 die geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden konnten.

Lediglich die Konzertreise nach Polen und Tschechien habe aufgrund des Ukrainekrieges abgesagt werden müssen. Dem Programm 2023, in dem das fünfzigjährige Bestehen des Rhein-Neckar-Kreises im Mittelpunkt steht, stimmte er, verbinden mit dem Dank an die Verwaltung, seitens der Fraktion zu.

 

Weitere „Außenklassen“

Im Rhein-Neckar-Kreis wird seit 1991 das Modell der Intensivkooperation zwischen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grund- und Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert. Die damit gewonnenen Erfahrungen werden von beiden Seiten positiv eingeschätzt. Auch die Schulaufsicht bestätigt die mit dem Kooperationsmodell gewonnenen Erkenntnisse und spricht von „außergewöhnlich positiven Rückmeldungen“ aller Beteiligten.

Die vier Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises haben bereits kooperative Organisationsformen - früher: „Außenklassen“ - an den verschiedensten Standorten umgesetzt. Nun sollen ab dem Schuljahr 2022/2023 weitere kooperative Organisationsformen eingerichtet werden: an der Comenius-Schule in Schwetzingen mit der Friedrich- Ebert-Schule in Eppelheim und der Theodor-Heuss-Schule in Oftersheim, an der Maria-Montessori-Schule in Weinheim mit der Hans-Joachim-Gelberg-Schule in Weinheim, an der Martinsschule in Ladenburg mit der Bertha-Hirsch-Schule in Mannheim und an der Steinsberg-Schule in Sinsheim mit der Schule am Großen Wald in Hoffenheim.

Kreisrat Franz Schaidhammer betonte, dass die Freien Wähler voll und ganz hinter dieser Form der Inklusion stehen, nachdem die Einzelinklusion meist nicht erfolgreich sei, weil lediglich zwei Stunden pro Woche eine Verstärkung durch Sonderschulpädagogen erfolgt. Außenklassen dagegen könnten durchgehend von sonderpädagogischen Kräften betreut werden.

 

Strategische Ziele

Zum Schluss der Sitzung ging es um die Strategischen Ziele, wie sie in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen werden sollen.

Kreisrat Franz Schaidhammer äußerte das Gefühl, dass es immer noch ungewohnt sei, über Ziele und nicht mehr über das Gewähren oder Vorenthalten von Haushaltsmitteln politisch zu steuern.

Er zeigte sich seitens der Freien Wähler zufrieden mit der Lösung, die Ziele vor der Haushaltsberatung in den Fachausschüssen zu behandeln. Fragen hinsichtlich des Aufbaus von eigenen Social- Media-Kanälen, zu den Kooperationsverträgen mit den Kreisgemeinden und zum Aufbau eines kreisweiten Schulnetzes wurden von der Verwaltung befriedigend beantwortet.

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar am 23. Juni 2022

Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter

Die Amtszeit des Verbandsvorsitzenden des Zweckverbands, Erster Bürgermeister Specht, und seiner vier Stellvertreter Landrat Dallinger, Landrat Dr. Brechtel, Landrat Engelhardt und Erster Kreisbeigeordneter Heß-Schmidt endet am 31. Oktober 2022.

Damit wurde eine Wahl für eine neue im November 2022 beginnende zweijährige Amtszeit erforderlich, bei der alle bisherigen Amtsinhaber bestätigt wurden.

 

Teilfortschreibung Gemeinsamer Nahverkehrsplan Rhein-Neckar

Der derzeitige Gemeinsame Nahverkehrsplan Rhein-Neckar datiert aus dem Jahr 2006. Dieser wurde zwischenzeitlich mehrfach um Teilaspekte ergänzt bzw. aktualisiert. Die letzte Teilfortschreibung erfolgte 2017. Eine grundlegende Fortschreibung soll in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Um dennoch den aktuellen Anforderungen Rechnung zu tragen, ist kurzfristig nochmals eine Teilfortschreibung erforderlich.

Diese beinhaltet folgende Punkte:

1. Linienbedarfsverkehr

Im August 2021 sind Änderungen im Personenbeförderungsrecht in Kraft getreten mit denen eine eigene Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote - „On- Demand-Verkehre“ - geschaffen wurde. Hierbei wird nun zwischen „Linienbedarfsverkehr“ als einem bedarfsgesteuerten Pooling-Angebot innerhalb des ÖPNV und „gebündeltem Bedarfsverkehr“ als entsprechendes Angebot außerhalb des ÖPNV differenziert.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich den Gemeinsamen Nahverkehrsplan um Regelungen zu diesen neuen Angebotsformen zu ergänzen. Neben allgemeinen angebotsseitigen Vorgaben soll auch die Möglichkeit für einen Qualitätszuschlag geschaffen werden.

2. Linienbündelliste

Die von den Aufgabenträgern beschlossenen Linienbündel bilden die Grundlage der Genehmigungs- und Vergabeverfahren im VRN. Eine Aktualisierung der Linienbündel erfolgte zuletzt 2017. Während der Stand der Linienbündelung auf der VRN-Homepage permanent aktualisiert wird, ist nun aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen umfangreichen Änderungen auch eine Aktualisierung im Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar erforderlich.

3. Haltestellenschildgestaltung

In einzelnen Nahverkehrsplänen sind bereits Standards für die Haltestellenschilder im VRN-Gebiet enthalten. Ein entsprechendes Kapitel soll im Zuge der Teilfortschreibung des Gemeinsamen Nahverkehrsplans ebenfalls aufgenommen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei auch neue

Anforderungen im Zusammenhang mit den „Linienbedarfsverkehren“. Hierzu zählt die Kennzeichnung dieser Verkehre an den bestehenden Haltestellen aber auch der Umgang mit „virtuellen“ Haltestellen.

4. Vorgaben zur Anwendung des Verbundtarifs

In einzelnen Nahverkehrsplänen sind bereits Vorgaben zur Anwendung des Verbundtarifs enthalten. Ein entsprechendes Kapitel soll im Zuge der Teilfortschreibung des Gemeinsamen Nahverkehrsplans ebenfalls aufgenommen werden.

Die Verbandsversammlung stimmte den Punkten zwei bis vier einstimmig zu. Bezüglich Punkt eins haben einige Verbandsmitglieder noch Erörterungsbedarf, so dass dieser zunächst vertagt wurde

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 28. Juni 2022

Mit einer breiten Palette wichtiger sozialer Themen – von Heimaufsicht über Hilfe zur Pflege, Wohnungslosenhilfe bis hin zur Prävention von häuslicher Gewalt befasste sich der Sozialausschuss bei seiner Sitzung am Dienstag, 28. Juni.

 

Bericht der Heimaufsicht

Wie jedes Jahr erstattete die Heimaufsichtsbehörde Bericht über ihre Tätigkeit, die sich auf 87 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.942 Plätzen im Landkreis erstreckt.

Die Heimaufsicht dient dem Schutz und der Wahrung von Interessen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen oder behinderten Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2021 daher 82 Regelprüfungen durchgeführt. Die Überwachungsquote lag 2021 somit bei 93%.

Zusätzlich fanden 2021 insgesamt 106 Anlassprüfungen statt. Diese hohe Zahl resultiert daraus, dass im Februar 2021 alle stationären Einrichtungen aufgesucht und hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Corona Verordnung, speziell der Hygienevorgaben, überprüft wurden.

Die Feststellungen der Heimaufsichtsbehörde wurden während der Begehung bereits vor Ort situationsbezogen mit den Anwesenden und beim gemeinsamen Abschlussgespräch mit allen an der Prüfung beteiligten Personen wie Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement und Geschäftsführung besprochen.

Von Seiten der Heimaufsichtsbehörde erfolgte bereits vor Ort eine Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Beseitigung festgestellter Mängel bzw. Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung.

 

Sachstand Teilhabechancengesetz

Von Januar 2019 bis März 2022 konnten insgesamt 439 Kundinnen und Kunden des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis von den neuen Instrumenten nach dem Teilhabechancengesetz profitieren. 325 Kundinnen und Kunden fanden eine neue Beschäftigung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und 114 Kundinnen und Kunden wurde die Förderung „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ zuteil.

Dabei wurden 268 Arbeitsstellen in der Privatwirtschaft, 141 in gemeinwohlorientierten Unternehmen und dreißig bei Kommunen und kommunalen Tochterunternehmen geschaffen. Ende März 2022 sind bereits 43 Absolventinnen und Absolventen nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen.

Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich für die Freien Wähler für die Vorlage des ausführlichen Berichts. In der eigenen Zuständigkeit des Landkreises seien die Instrumente, die das Teilhabechancengesetz bietet, sicher noch ausbaufähig, die schwierigen Rahmenbedingungen durch Corona seien allerdings als Ursache benannt.

Erwähnt worden sei, dass die Bedingungen, die der kreiseigene Vorläufer, die „soziale Beschäftigung“ geboten hat, leichter zu erfüllen waren. Für den Bereich des Jobcenters seien die Zahlen zunächst erfreulich. Dadurch, dass es sich um neue Instrumente handelt, sei ein Vergleich der Ergebnisse allerdings schwierig. Die Freien Wähler fragten sich deshalb, ob das Ergebnis den Erwartungen des Jobcenters entspricht, ob es Zielvorgaben gibt und ob ein Vergleich mit anderen Jobcentern möglich ist.

Weiterhin sei wichtig, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Instrumente näher zu kennen. Zwar sei klar, dass jeder Langzeitarbeitslose, der durch diese Instrumente nachhaltig in den Arbeitsmarkt vermittelt wird, ein Gewinn ist. Dennoch wollen die Freien Wähler den dafür erforderlichen Aufwand nicht aus dem Blick verlieren.

Hilfe zur Pflege 2020

Einen Kennzahlenvergleich der Hilfe zur Pflege 2020 in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs hatte der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg vorgelegt. Im Jahr 2020 betrug der Nettoaufwand für Leistungen an  Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg 446,4 Millionen €. Im Jahr 2019 waren es noch 386,1 Millionen. Dies entspricht einem Zuwachs von 15,8 Prozent.

Der Trend der letzten Jahre setzt sich wie zu erwarten ungebremst fort, stellte Kreisrat Tobias Rehorst für die Freien Wähler fest. Immer mehr ältere Menschen in unserer Gesellschaft sorgten für einen wachsenden Pflegeaufwand. Im Landesvergleich falle nach wie vor der Ausbaubedarf im Bereich der ambulanten Versorgung auf.

Weiterhin müsse er feststellen, dass die Folgen des Angehörigenentlastungsgesetzes leider wie befürchtet eingetreten sind, im Rhein-Neckar-Kreis gebe es in der Folge einen starken Sprung im Anstieg der Leistungsberechtigten um 17 %. In Relation zur Einwohnerzahl und zu den anderen Stadt- und Landkreisen lese sich der Bericht aber wiederum positiv.

 

Angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Grundsätzlich werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Soweit die Aufwendungen den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, als es den betroffenen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen durch Wohnungswechsel, Vermieten oder andere Weise zu senken, in der Regel längstens für sechs Monate. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unterliegt der Begriff der Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle. Angemessen ist eine Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist.

Die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Auftrag des Rhein- Neckar-Kreises vom Institut empirica Forschung und Beratung ermittelt. Über die Ergebnisse wurde nun der Sozialausschuss informiert. Mit diesem Konzept liege wieder ein rechtssicheres Instrument vor, um die Kosten für die Unterkunft zu ermitteln, stellte Kreisrat Tobias Rehorst für die Kreistagsfraktion der Freien Wähler fest.

Sinnvoll wäre es aus seiner Sicht, die Tabellen für die einzelnen räumlichen Bereiche des Landkreises auch online für Betroffene und andere Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Kreisverwaltung sagte zu, dem nachzukommen.

 

Konzeption zur Wohnungslosenhilfe

Um die Konzeption zur Wohnungslosenhilfe im Rhein-Neckar-Kreis ging es in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Gefahr eines Wohnungsverlustes ist nicht mehr ein gesellschaftliches und sozialpolitisches „Randphänomen“, sondern reicht bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Generelles und gemeinsames Ziel aller beteiligten Akteure im Rhein-Neckar-Kreis ist es deshalb, Wohnungslosigkeit so umfassend wie nur möglich zu vermeiden und nachhaltig zu beheben. In enger Kooperation zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis, den Vertretern und Experten der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege wurde eine Konzeption für Wohnungsnotfälle erarbeitet. Sie zeigt auf, wie ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot in den Städten und Gemeinden ausgestaltet werden könnte, aber auch, wie bereits vorhandene Strukturen ergänzt und weiterentwickelt werden könnten.

Kreisrat Ernst Hertinger bedankte sich für die Freien Wähler für den Vortrag und die Erläuterungen zur Konzeption zur Wohnungslosenhilfe. Das Menschenrecht Wohnen gehöre zu den elementaren Grundbedürfnissen und ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration.

Nach der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Kommunalisierung der Leistungen der Wohnungslosen- hilfe sei der KVJS beauftragt worden, eine Konzeption für die Förderrichtlinien für den Landkreis zu erstellen, die jetzt nach zweijährigem Planungsprozess vorliege.

Daraus ergäben sich zwei Handlungsempfehlungen:

 Überprüfung der Personalausstattung in den Beratungsangeboten bei geänderten Rahmenbedingungen, veränderten Klientelstrukturen und komplexeren Problemlagen sowie

 Unterstützungsbedarf in Form von niederschwelligen Beratungsmöglichkeiten. Hier bestehe in der Tat Handlungsbedarf, weil in den Planungsräumen Weinheim, Wiesloch/Leimen und Schwetzingen/Hockenheim eine ausreichende Versorgung gegeben sei, in den Planungsräumen Sinsheim und Neckargemünd/Eberbach aber eine Fachberaterstelle in Kombination mit einer Tagesstätte als grundlegender Basisbaustein fehle. Der Aufbau eines solchen Unterstützungsangebots könne für die beiden Planungsräume zusammengefasst werden, um ähnliche Einwohnerzahlen, vergleichbare kommunale Verteilung und eine erwartbare Zahl von Hilfesuchenden wie in den anderen Planungsräumen zu erhalten, so Ernst Hertinger.

Der Caritasverband in Weinheim und Schwetzingen und die Wiederein gliederungshilfe der evangelischen Stadtmission Heidelberg erbringen die Beratungsangebote.

Für die Jahre 2022 und 2023 seien vier Vollzeitstellen vorgesehen und im Haushalt festgeschrieben mit zurzeit jeweils 60.000 € Förderung. Die Freien Wähler sehen diesen Betrag als unterste Einstiegsfinanzierung und erwarten einen stetig steigenden Förderungsbetrag in den Folgejahren.

Die Konzeption beruhe in der Hauptsache auf ermittelten Werten aus dem Jahr 2019. Die Wohnungsnotfälle, also unmittelbar betroffene oder ehemals Wohnsitzlose mit erneuter bevorstehender Wohnsitzlosigkeit, gelte es aufzufangen. Dabei spielten die sozialen Schwierigkeiten die Rolle, die es zu entschärfen gilt. Der allgemeine Wohnungs- und Arbeitsmarkt, die Familie, Beziehungen und soziale Kontakte, Straffälligkeit, Sucht und vor allem psychische Probleme, gemischt mit fehlender ausreichender Wohnung, Gewalterfahrung und ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage machten den Handlungsbedarf mehr als notwendig.

Die ordnungsrechtliche Unterbringung sei gesetzliche Verpflichtung und obliege den Kommunen und unterscheide nicht zwischen freiwillig und unfreiwillig wohnsitzlos. Als Maßstab diene ein „zivilisatorisches Minimum“, das nicht nur in einer Übernachtungsmöglichkeit erschöpft sei.

Ende 2019 befanden sich 409 Haushalte mit 740 Personen in einer Obdachlosenunterbringung, von denen ca. 60 % länger als 24 Monate und 30 % zwischen sechs und 24 Monaten beherbergt wurden.

Im Landkreis gebe es zwei Tagesstätten, nämlich in Walldorf und Weinheim, in denen 2020 309 Wohnsitzlose beherbergt wurden, wovon 48 in eigene Wohnungen, dreizehn in stationäre Einrichtungen und 27 in Notunterkünfte vermittelt worden seien. Dabei sei festgestellt worden, dass sich die psychischen Auffälligkeiten dramatisch gesteigert haben.

Stationäres Wohnen sei im Talhof in Schriesheim mit 48 Wohnplätzen möglich - jährlich würden hundert Betroffene im Wechsel aufgenommen. Jüngeres Klientel, das teilweise bereits Maßnahmen der Jugendhilfe durchlaufen hat, werde im Wichern-Heim im Stadtkreis Heidelberg mit einer anderen konzeptionellen Ausrichtung unterstützt.

In Betreutem Wohnen werden dreißig Personen ambulant vom Landkreis, 21 von der Caritas und eine Person von der evangelischen Stadtmission Heidelberg versorgt. Im Begleiteten Wohnen befanden sich 2020 zwei Personen. Für die Freien Wähler sei Fazit der Vorlage, dass durch die Umsetzung der Konzeption mit vier Vollzeitstellen als institutionelle Förderung durch den Rhein- Neckar-Kreis ein Mehrwert für die Einwohner und Einwohnerinnen des Landkreises erreicht wird. Inhaltlich müsse natürlich die konzeptionelle Weiterentwicklung der Unterstützungssettings und Sozialleistungen betrieben werden.

Mit der erneuten Evaluation und Fortschreibung der Konzeption in zwei bis drei Jahren zeigte sich Ernst Hertinger einverstanden, die Empfehlung zur Finanzierung von bis zu zwei Vollzeitstellen für die Beratungsangebote pro Planungsraum würde zu gegebener Zeit diskutiert.

 

Prävention von häuslicher Gewalt

Bereits in einer Sitzung im März 2020 hatte der Ausschuss für Soziales eine Konzeption zur Prävention von häuslicher Gewalt und Hilfen für Betroffene im Rhein-Neckar-Kreis beschlossen, die nun fortgeschrieben werden soll.

Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, flächendeckend wirkungsvolle Präventions- und Hilfsangebote aufzubauen. Für die Realisierung konnten das Diakonische Werk für den Rhein-Neckar-Kreis, das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Mannheim e.V. und das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. gewonnen werden. Diese drei Einrichtungsträger haben eine gemeinsame Konzeption erstellt und sich die verschiedenen Handlungsfelder aufgeteilt: Das Diakonische Werk nimmt sich dem Thema Beratung und Prävention an, der DRK-Kreisverband Mannheim dem Aufbau eines Frauen- und Kinderschutzhauses sowie dezentraler Schutzwohnungen in den Planungsräumen Weinheim und Schwetzingen/Hockenheim, und der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg dem Aufbau dezentraler Schutzwohnungen in den

Planungsräumen Wiesloch/Leimen, Sinsheim und Neckargemünd/Eberbach. Nach der mittlerweile erfolgreichen Umsetzung und Etablierung der ersten Angebote im Sinne einer „Grundversorgung“ im Rhein-Neckar-Kreis wird mit der nun vorliegenden Konzeption der Ausbau der Angebote zu einer flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, dargestellt.

Nach Meinung der Freien Wähler sei die Umsetzung der Konzeption bisher gut angelaufen, von der Bedarfsermittlung bis zur Konzeptionierung und Umsetzung hätten viele Verbesserungen erreicht werden können und das in relativ kurzer Zeit, stellte Kreisrat Tobias Rehorst fest.

Nach anfänglichen Start- und Abstimmungsschwierigkeiten hätten sich die Angebote eingespielt und würden von den Betroffenen angenommen. Was nun mit der Fortschreibung der Konzeption vorgesehen ist, seien Feinjustierungen im Angebot, etwa im Bereich der Beratung bei sexualisierter Gewalt, die mit einer Personalerweiterung einhergehen, die wiederum im Rahmen der Haushaltsplanung zu diskutieren sei. Was das Konzept eines „offenen Frauenhauses“ in Ilvesheim betrifft, sehen die Freien Wähler darin einen spannenden Vorschlag. Den Sicherheitsbedenken aus anderen Fraktionen solle dabei natürlich nachgegangen werden. Sicherlich handele es sich dabei nicht um die erste Einrichtung dieser Art, sodass auf Erfahrungen anderer Institutionen zurückgegriffen werden kann und aus Sicht der Freien Wähler auch unbedingt sollte.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 21. Juni 2022

Erstmals seit langem tagte der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft wieder an gewohnter Stelle im Sitzungssaal des Landratsamts in Heidelberg.

 

Kreisbrandmeister

Der Ausschuss bestellte Patrick Janowski, Christian Römmer, Dr. Ingo Schmiedeberg und Matthias Splett mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für fünf Jahre als Ehrenbeamte des Rhein-Neckar-Kreises zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern.

 

Atemschutzübungsanlage

Anschließend befassten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit der geplanten Atemschutzübungsanlage und dem regionalen Ausbildungszentrum für Feuerwehrleute im Landkreis. Nachdem zunächst die Planungen für eine regionale Feuerwehr-Übungsanlage mit angeschlossener Atemschutzübungsanlage in Leimen vorangetrieben worden waren, haben die Erfahrungen der Corona-Pandemie zu einem Umdenken und Strategiewechsel geführt.

Mit Fortschreiten der Pandemie wurde wegen der Notwendigkeit der Übungen im Kreis übergangsweise ein Konzept umgesetzt, welches es ermöglicht, die geforderten Belastungsübungen am Standort der jeweiligen Feuerwehr als sogenannte „alternative Belastungsübungen“ durchführen zu können. Bei der Umsetzung dieses Übergangkonzepts wurden die Vorteile einer standortnahen Belastungsübung – wie beispielweise die flexible zeitliche Einteilung des Durchgangs sowie eine wesentliche Zeitersparnis durch entfallende Wegstrecken – deutlich.

Insoweit sollen die Planungen hinsichtlich der stationären Atemschutzübungsanlage in Leimen nunmehr so angepasst werden, dass dort eine mobile Einheit vorgehalten wird, die entweder vor Ort zu Übungszwecken zum Einsatz kommen kann oder in den jeweiligen Kommunen.

Die Überlegungen hinsichtlich der baulichen Erfordernisse am Standort Leimen müssen dieser neuen Nutzung angepasst werden. Neben einer Fahrzeughalle für die mobile Anlage wird auch weiterhin eine Werkstatt für die Aufbereitung der eingesetzten Geräte erforderlich sein. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft nahm die Anpassung des Planungskonzepts für die Atemschutzübungsanlage zur Kenntnis und stimmte der Fortsetzung der Planung auf der Grundlage des geänderten Konzepts zu.

 

Kauf eines Lkw

Danach beschloss das Gremium den Kauf eines Lkw mit Kipper-Aufbau und Ladekran für rund 523.000 €. Das neue 3-Achs-Fahrzeug wird den in der Straßenmeisterei Weinheim stationierten Lkw aus dem Jahr 2011 ersetzen, der stark reparaturbedürftig ist und nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

 

Zweite Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar

Im Anschluss beschäftigte sich der Ausschuss mit den Finanzierungsanteilen des Kreises zu der Stationsmaßnahme in Hemsbach im Rahmen der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar. Um am dortigen Bahnhof eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen, sind weitere finanzielle Investitionen nötig. Die Kreisverwaltung schlug vor, dass der kommunale Finanzierungsanteil für die Stationsmaßnahme Hemsbach zum aktualisierten Kostenstand – vorbehaltlich der Übernahme des Kostenanteiles durch die Stadt Hemsbach – im Rahmen der Investitionsförderung des Kreises übernommen wird. Dem folgte der Ausschuss.

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31. Mai in Rauenberg

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses fand an ungewohnter Stelle statt: der größte Ausschuss des Kreistags tagte in der Kleinen Mannaberghalle in Rauenberg,weil dort Abstände besser eingehalten werden konnten.

 

Projekt „Jugenddialog auf Landkreisebene

Zunächst wurde der Ausschuss über das Projekt „Jugenddialog auf Landkreisebene“ informiert.

Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich für die Freien Wähler beim Kreisjugendring für den interessanten Vortrag.

Er habe ja bereits bei der Vorstellung des Jahresberichts den Ausbau der Beteiligung von Jugendlichen angesprochen und hier darum gebeten, vor allem auch die Fläche des Rhein-Neckar-Kreises mit Kooperationsangeboten in Blick zu nehmen, das werde aus Sicht der Freien Wähler in der vorgelegten Konzeption berücksichtigt. Vor allem freue ihn, dass mit dem Angebot zur Jugendbeteiligung auch Kommunen im Fokus stehen, in denen konkrete Handlungsformen noch nicht etabliert sind.

 

Kommunale Kriminalprävention e.V. – Vorstellung

Der Vortrag des Vereins Kommunale Kriminalprävention e.V. deckte die ganze Bandbreite seiner Arbeit ab. Die Freien Wähler halten die Präsenz Ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit für sehr gut, vor allem über die Aktion „Beistehen statt Rumstehen“, die Zivilcourage ehren soll, werde immer wieder in der Presse berichtet.

Positiv fand Kreisrat Tobias Rehorst vor allem den Ansatz einer „Challenge“, der einen Wettbewerb für weitere Ideen zur Gewaltprävention beinhaltet.

 

Vollzeitpflege im Rhein-Neckar-Kreis – Sachstandsbericht

Anschließend nahm der Jugendhilfeausschuss den Sachstandsbericht über die Vollzeitpflege nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch im Rhein-Neckar-Kreis zur Kenntnis. Dem Kreisjugendamt stehen aktuell 371 Vollzeitpflegeplätze und zwanzig Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung. Die Plätze in Vollzeit- und Bereitschaftspflege sind nahezu durchgängig zu 100 Prozent belegt.

Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich für die Fraktion der Freien Wähler vor allem bei den Pflegeeltern, die eine immens wichtige Aufgabe für den Rhein-Neckar-Kreis übernehmen. Natürlich könnten diese nicht in allen Fällen eine adäquate Betreuung sicherstellen, sehr anspruchsvolle Kinder und Jugendliche seien häufig in stationären Einrichtungen besser aufgehoben.

Anhand der vorgelegten Zahlen lasse sich aber für die Jahre 2019 und 2020 feststellen, dass deutlich mehr Anfragen, als freie Platzkapazitäten vorhanden waren, sodass ein zusätzlicher Bedarf an Pflegefamilien zu erkennen ist. Tobias Rehorst regte an, die Werbung für Pflegefamilien auszubauen. Weiterhin wünsche er sich, dass der PKD verstärkt in Austausch mit den Pflegeeltern tritt und versucht, die Rahmenbedingungen gut auszugestalten.

Er selbst sei vor der Sitzung auch im Austausch mit Pflegeeltern gewesen. Geäußert worden sei hier zum Beispiel der Wunsch, sich auch außerhalb und ohne direkte Beteiligung von Mitarbeitern des Jugendamtes austauschen zu können. Er bat die Verwaltung, über ein solches Austauschformat nachzudenken. Kritisiert würde von Pflegeeltern, die als sozialpädagogische Pflegestelle besonders arbeitsintensive Kinder betreuen, dass die Analyse zur Bedürftigkeit als Voraussetzung für den erhöhten Pflegesatz sehr häufig aktualisiert werden muss, was einen großen Aufwand verursacht und für das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Kinder folgenreich ist, da ständig Defizite in den Blick genommen werden müssen, statt an Fortschritten zu arbeiten – er bat auch, die Häufigkeit dieser Überprüfungen zu evaluieren.

Interessant sei der Vorschlag, einen externen Träger in die Bewältigung der Aufgabe des Pflegekinderdienstes einzubeziehen. Hier müsse man sich noch gedulden, da die Verhandlungen mit einem Träger noch laufen. Die Freien Wähler wünschen sich aber eine zeitnahe Information über die Entwicklung.

 

Erziehungsberatung im Rhein-Neckar-Kreis – Konzeption

Die Erziehungsberatungsstellen haben eine sehr wichtige Funktion und werden rege konsultiert. Durch das planungsraumorientierte Vorgehen der Konzeption werden Erziehungsberatungsstellen in einem Gebiet, in dem eine Überversorgung eintritt, mittelfristig keine Unterstützung erhalten. Aus den Erfahrungen mit der Planung der Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt, bat Kreisrat Tobias Rehorst um ein rechtzeitiges und transparentes Vorgehen und eine vertrauensvolle Absprache mit den Trägern. Die Finanzierung der Personalstellen zu überdenken habe die Kreisverwaltung bereits zugesichert, diese Frage werde den Kreistag dann an anderer Stelle beschäftigen.

 

Strategische Ziele 2023 zum Handlungsfeld Soziale Verantwortung -Bereich Jugendhilfe

Die Freien Wähler aktiv in den Prozess der Zielentwicklung und –anpassung eingebracht. Kreisrat Tobias Rehorst bedankte sich für die fruchtbaren Diskussionen beim Workshop vor wenigen Wochen. Es sei immer wieder erfreulich zu sehen, wie der Prozess der Entwicklung der sehr abstrakten Ziele zu konkreten Maßnahmen im Landratsamt verläuft. Bereits hier auf der Ebene der Zielentwicklung habe man konkrete Maßnahmen ins Auge gefasst: Die Erarbeitung eines umfassenden Jugendhilfeplans sei bereits in vollem Gange, was die Berufsberatungsangebote für Jugendliche betrifft sind der Landkreis sei aus Sicht der Freien Wähler auf einem guten Weg.

Kreistagssitzung 3. Mai 2022 in Reilingen

Bürgermeister und Kreisrat der Freien Wähler Stefan Weisbrod als Gastgeber begrüßte Kreistag, Verwaltung und Besucher in Reilingen. Unterstützt von Erdbeer- und Spargel- prinzessin Kim I. und der taufrischen Rosenprinzessin Marina I. warb er für seine Gemeinde, dem „schönsten Platz der Erde“ mit dem „besten Spargel im ganzen Land“.

 

Kreisrätin Fadime Tuncer verabschiedet

Ein personeller Wechsel wurde zu Beginn der Sitzung des Kreistags vollzogen. Neu von Landrat Stefan Dallinger wurde Patrick Schönenberg, Grüne, als Kreisrat verpflichtet. Der Oftersheimer rückt für die Schriesheimerin Fadime Tuncer nach, die ihr Ausscheiden beantragt hatte, da sie für den verstorbenen Landtagsabgeordneten Uli Sckerl in den Landtag nachgerückt ist.

 

Erweiterung und Sanierung der ehemaligen Polizeidirektion

Der Kreistag genehmigte einstimmig die Entwurfsplanung und die Baufreigabe für die Renovierung der ehemaligen Polizeidirektion in der Römerstraße 2 bis 4 in Heidelberg.

Die Kostenberechnung sieht 12.460.000 € für Sanierung des Bestandsgebäudes sowie 17.080.000 € für den Neubau eines Verbindungsbaus zum Landratsamt vor. Die Planung berücksichtigt beim Neubau einen Passivhausstandard und bei der Sanierung der Technik des Bestandsgebäudes eine energetische Ertüchtigung.

Die Mittel für die Bauaufgabe von nahezu dreißig Millionen € werden in den Jahren 2023 bis 2026 benötigt und sind in den einzelnen Wirtschaftsplänen und der Finanzplanung darzustellen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, dass den bisherigen jährlichen Mietkosten für Büroflächen am Standort Heidelberg von rund 1,1 Millionen € eine Abschreibung von ca. 1,17 Millionen € aus Erwerb und Sanierung Bestandsgebäude und Erweiterung gegenübersteht.

Der Rhein-Neckar-Kreis wird die Polizeidirektion vorrausichtlich Ende September 2022 nach dem Auszug der Kriminalpolizei übernehmen. Bereits 2014 beschloss der Kreistag den Kauf der Polizeidirektion in Heidelberg zugestimmt. Der notarielle Kaufvertrag wurde Ende 2015 geschlossen. Im Juli 2020 stimmte der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Aufnahme der Planung.

Auf Grundlage des sich anschließenden Architektenwettbewerbs wurde die Entwurfsplanung erstellt. Die Planungen werden nun fortgesetzt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erstellt und die Bauleistungen, beginnend mit den Rückbau- und Abbrucharbeiten für die Sanierung, ausgeschrieben. Ziel ist es, nach der Übergabe des Gebäudes Ende September 2022 mit den Rückbau- und Abbrucharbeiten für die Bestandssanierung zu beginnen. Die eigentlichen Sanierungsarbeiten sollen ab Januar 2023 beginnen und voraussichtlich im Januar 2024 abgeschlossen werden. Die Errichtung des Erweiterungsbaus soll im Juli 2023 beginnen und im Juli 2025 abgeschlossen werden.

Kreisrat John Ehret betonte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler natürlich über die seit Beginn der Planungen eingetretenen Kostensteigerungen nicht erfreut sind. Aber diese seien einleuchtend erklärt worden und man erlebe dies leider auch in den Gemeinden bei Baumaßnahmen regelmäßig.

Der Kreis gebe fast 30 Millionen € für dieses Projekt aus, 17 Millionen. € für den Neubau als Bindeglied zwischen dem Gebäude der Polizei und dem Landratsamt und dann nochmals knapp 13 Millionen € für Instandhaltungsmaßnahmen des Bestandsgebäudes der Polizei. Das dahintersteckende Finanzierungskonzept sei schlüssig erklärt worden. Insgesamt seien auch knapp 4 Millionen € für bauliche Klimaschutzmaßnahmen wie technische Modernisierung und teilweise auch neue Verglasung eingerechnet. Zu den Ideen der Grünen für einen verbesserten baulichen Klimaschutz im Gesamtwert von 3,9 Millionen € führte John Ehret aus, dass sich die Freien Wähler diesen Themen bestimmt nicht verschließen. Doch hätten die Grünen dies früher thematisieren sollen, um eingehender darüber diskutieren zu können.

Natürlich könne man immer mehr machen. Und sinnvolle Ideen, die während der Bauphase an uns herangetragen werden und Synergieeffekte mit sich bringen, könnten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Fachausschüssen von der Verwaltung erläutert, geklärt und abgestimmt werden. Aber Stand heute sollten die berechneten 3,9 Millionen € zunächst in andere Gebäude, die einen deutlichen schlechteren Standard haben, als die Polizeidirektion aus den 1990-ern, investiert werden.

John Ehret dankte der Kreisverwaltung, die das Thema jederzeit transparent aufbereitet hat. Besonders hob er Jürgen Obländer als Kapitän der Mannschaft heraus, der leider Ende des Monats von der Brücke geht und das Steuer intern weitergibt. John Ehret dankte Herrn Obländer für die langjährige gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünschte ihm alles Gute für den Ruhestand, insbesondere viel Gesundheit.

 

Personal- und Sachmittelmehrbedarf aufgrund des Kriegs in der Ukraine

Im Anschluss beschäftigte sich der Kreistag mit dem Personal- und Sachmittelmehrbedarf für die Kreisver- waltung aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die vorerst zeitlich nicht absehbare und sehr dynamische Krisensituation bei der Asylbewerberaufnahme und Unterbringung erfordert eine flexible und kurzfristige Personaleinsatz- und Sachmittelsteuerung, die dem Terminen der Kreistagssitzungen und seiner Ausschüsse nicht im erforderlichen Umfang folgen kann.

Die Verwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, sie zu bevollmächtigen, die aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten und Sachmittel bedarfsorientiert und ohne weitere Haushaltsbeschlüsse der Kreisgremien aufzubauen bzw. zu beschaffen. Im Gegenzug verpflichtet die Kreisverwaltung sich, die Personalkapazitäten angepasst an den Bedarf zeitnah auch wieder zurückzuführen.

Aus dem Freie Wähler Kreisverbands Rhein-Neckar: Jahreshauptversammlung 2022

Am 9. April 2022 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Freie Wähler Kreisverbandes Rhein-Neckar e.V. mit Neuwahlen im Baden-Württemberg Center auf dem Hockenheimring statt. Der Vorsitzende des Kreisverbandes, Jürgen Schmitt, begrüßte die zahlreich anwesenden Mitglieder aus den Stadt- und Ortsverbänden des Rhein-Neckar-Kreises sowie Vorstand und Beiräte des Kreisverbandes.

Ein besonderer Gruß galt dem Oberbürgermeister der Stadt Hockenheim Marcus Zeitler. Dieser hieß in seinem Grußwort die anwesenden Freien Wähler herzlich in Hockenheim willkommen und gab einen kurzen Ausblick auf die aktuellen Themen in der Hockenheimer Kommunalpolitik sowie die anstehenden Aufgaben am Hockenheimring.

Die Stadträtin und Fraktionssprecherin der Hockenheimer Freien Wähler Gabi Horn gab in ihrem Grußwort einen kleinen Einblick in die aktuell wichtigsten Aufgaben der Gemeinde sowie in einige Kreisthemen aus ihrer Arbeit als Kreisrätin.

Kreisverbandsvorsitzender Jürgen Schmitt gab im Anschluss einen Überblick über die Arbeit des Vorstandes in den Jahren 2020 und 2021, der aufgrund der Einschränkungen durch Corona recht kurz ausfiel.

Stefan Weisbrod, Kreisrat und Bürgermeister in Reilingen, berichtete ebenso aus dem Kreistag. Er hob besonders die Arbeit der Kreiskliniken während der Pandemie hervor, deren Mitarbeiter bis zu 3⁄4 der erkrankten Personen betreuten. Das Pandemiemanagement sei im Kreis weitestgehend gut gelaufen.

Die nächste Krise mit dem Krieg in der Ukraine folgte dann sogleich, so Weisbrod. Der Rhein- Neckar-Kreis rechnet demnach aktuell mit 6000 Geflüchteten, die aufgenommen werden müssen. Hier sei es insbesondere für kleine Gemeinden schwierig, in kurzer Zeit geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Die Registrierung der Geflüchteten sei voraussichtlich erst in drei Monaten möglich, da sich die Software hierzu noch in Entwicklung befinde.

Heiner Rutsch, Mitglied der Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar berichtete, dass derzeit aufgrund des Ukraine-Krieges die Planungen für die erneuerbaren Energien wieder aufzunehmen sind. Hier ist eine besondere Schwierigkeit, dass in den drei beteiligten Ländern der MRN jeweils eigene Regeln gelten, die aktuell auch noch nicht mit den Zielen des Bundes übereinstimmen.

Weitere Schwerpunktthemen sind die Fortschreibung der Teilregionalpläne Wohnen und Gewerbe, der Ausbau der Bahntrasse Frankfurt – Karlsruhe mit dem Ausbau des Bahnknotens Mannheim, der regionale Mobilitätspakt sowie das Thema Smart Citys.

Vor den stattfindenden Neuwahlen informierte der Vorsitzende Jürgen Schmitt, dass die stellvertretende Vorsitzende Sabine Reißig aus Epfenbach sowie die Beisitzerin Cornelia Wesch aus Dossenheim sich aus dem Kreisvorstand zurückziehen möchten. Er dankte für die jeweils langjährige konstruktive Mitarbeit im Vorstand.Die Neuwahlen brachten unter der Leitung von Gabi Horn mit jeweils einstimmigem Ergebnis folgendes Ergebnis:

 Vorsitzender Jürgen Schmitt, Wiesloch

 stellvertretende Vorsitzende Katharina Becker, Schwetzíngen und Jochen Vetter, Hockenheim

 Schriftführerin Lona Burkert, Rauenberg

 Schatzmeister, Horst Lenz, Wilhelmsfeld

 Beiräte Friedrich Ewald, Schriesheim; Konrad Fleckenstein, Malsch; Udo Karoff, Wiesenbach,

Matthias Kurz, Leimen; Tobias Rehorst, St. Leon-Rot; Monika Springer, Weinheim und Raoul Schulz, Dossenheim

 Kassenprüferinnen Anita Kühner, Leimen und Andrea Ritz, Rauenberg.

Als Austragungsort für die nächste Jahreshauptversammlung wurde Rauenberg festgelegt.

Anschließend erfolgte noch eine lebhafte Diskussion zum Strategieprozess der Freien Wähler wegen des Umgangs mit der Freie Wähler Partei. Dies erfolgte auch im Hinblick auf den Freie Wähler Tag am 14. Mai 2022 in Karlsdorf-Neuthard. Zum Abschluss dankte Jürgen Schmitt den Freien Wähler Hockenheim als ausrichtenden Ortsverband und insbesondere dem Hockenheimer FWV-Stadtrat Jochen Vetter für die gute Vorbereitung und Organisation der Versammlung, bevor im Anschluss noch eine Besichtigung des Porsche-Experience-Center stattfand sowie die Möglichkeit mit den Emodrom-Elektrokarts unter der ehemaligen Mercedes-Tribüne ausgiebig das eigene Fahrkönnen unter Beweis zu stellen und sich mit den FWV-Kollegen zu messen.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12. April 2022

Auch die Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses fand in der Aula des Zentrums beruflicher Schulen Weinheim statt. Das Gremium beschäftigte sich unter anderem mit der Haushaltsentwicklung 2022 sowie mit Personal- und Sachmittelmehrbedarf der Verwaltung aufgrund der Folgen des Krieges in der Ukraine.

Vorläufiges Jahresergebnis 2021 und Haushaltsentwicklung 2022

Der Haushalt 2021 entwickelte sich von Anfang bis zum Ende ausgesprochen positiv. Letzten Endes schließt er mit einem ordentlichen Ergebnis von 11,4 Millionen € ab. Bei der Beschlussfassung im Dezember 2020 wies der Haushaltsplan noch ein negatives ordentliches Ergebnis von 19,7 Millionen € aus. Somit stellt das Ergebnis eine Verbesserung von 31,1 Millionen € dar.

Das laufende Haushaltsjahr ist in Folge des Angriffs auf die Ukraine von großen Unsicherheiten geprägt. Und aufgrund der wenige Tage vor der Sitzung von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen bei der Finanzierung der Leistungen für die Kriegsflüchtlinge ist im Moment eine seriöse Prognose über die weitere Haushaltsentwicklung 2022 nicht möglich.

Eine verlässliche Kennzahl stellt aber die Liquidität dar: hier zeigt sich in den letzten zwölf Monaten eine deutlich sinkende Tendenz. Auf Nachfrage von Kreisrat Peter Riemensperger von der Fraktion der Freien Wähler bestätigte die

Verwaltung allerdings, dass noch Erstattungen des Landes im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und den Kreisimpfzentren von zusammen über 40 Millionen € ausstehen. Der Ausgleich dieser offenen Forderungen wird sich positiv auf die Liquidität auswirken.

 

Zusätzlicher Personalbedarf

Anschließend berieten die Ausschussmitglieder über den Personal- und Sachmittelmehrbedarf aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die vorerst zeitlich nicht absehbare und sehr dynamische Krisensituation bei der Asylbewerberaufnahme und Unterbringung erfordert eine flexible und kurzfristige Personaleinsatz- und Sachmittelsteuerung, die dem Sitzungszyklus des Kreistags und seiner Ausschüsse nicht im erforderlichen Umfang folgen kann.

Die Verwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, sie zu bevollmächtigen, die aufgrund der Folgen des Krieges in der Ukraine zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten und Sachmittel bedarfsorientiert und ohne weitere Haushaltsbeschlüsse der Kreisgremien aufzubauen bzw. zu beschaffen.

Im Gegenzug verpflichtet die Kreisverwaltung sich, regelmäßig über die Entwicklungen zu berichten und die Personalkapazitäten entsprechend angepasst an den Bedarf auch wieder zurückzuführen.

Kreisrat Peter Riemensperger stimmte dem für die Freien Wähler zu. Schließlich habe man bereits bei der Flüchtlingskrise und erneut während der Pandemie gute Erfahrungen mit diesem pragmatischen Vertrauensvorschuss für die Kreisverwaltung gemacht.

 

Spenden

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte auch den 2021 und im laufenden Jahr eingegangenen Spenden zu. Der Gesamtwert der Zuwendungen liegt bei knapp 220.000 €.

 

AVR UmweltService GmbH, KLiBA und Eigenbetrieb

Zum Schluss der öffentlichen Sitzung wurde Landrat Stefan Dallinger legitimiert, in der Gesellschafterversammlung der AVR UmweltService GmbH einer neuen Geschäftsführung zuzustimmen sowie in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH für den Neuabschluss eines Mietvertrages zu votieren. Außerdem stimmte der Verwaltungs- und Finanzausschuss einer Neufassung der Geschäftsordnung des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik zu.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 29. März 2022

An einem neuen Sitzungsort Der Ausschuss für Soziales beschäftigte sich mit Themen wie dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm sowie Leistungen der Eingliederungshilfe.

Bericht des Jobcenters 2021

Der Ausschuss nahm Kenntnis vom Bericht des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zumZielerreichungsstand der im Jahr 2021 vereinbarten kommunalen Ziele. Die Ziele wurden in allen Bereichen verfehlt. Das sei nicht erfreulich, so Kreisrat Tobias Rehorst in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler, wenngleich das Jobcenter aktuell schwierige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu bewältigen habe. Er hoffe, künftig wieder bessere Ergebnisse hier im Ausschuss zur Kenntnis nehmen dürfen. Positiv sei den Freien Wählern aufgefallen, dass die Bedarfe insbesondere der Langzeitleistungsbezieher individualisierter in Blick genommen werden und dass insgesamt eine überwiegend nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu verzeichnen sei.

Mit Blick auf die neuen Ziele befürworten die Freien Wähler, dass in allen Bereichen Frauen und deren Vermittlung in den Arbeitsmarkt besonders in den Blick genommen werden. Alleine die geplante geschlechterspezifische Aufbereitung der Statistik dürfte neue Einblicke bringen und zu neuen Schlussfolgerungen führen. Dass insbesondere aber auch alleinerziehende Frauen und deren besondere Bedürfnisse stärker fokussiert werden, sei absolut zu begrüßen, schließlich sei leider mehr als jede vierte leistungsberechtigte Frau im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis alleinerziehend.

 

Landesförderprogrammes „Arbeit Inklusiv“

Der Ausschuss für Soziales wurde in einem Sachstandsbericht über die Umsetzung und Anpassung der Fördergrundsätze des Landesförderprogrammes „Arbeit Inklusiv“ informiert.

Bereits im März 2018 wurde die Umsetzung des Landesförderprogramms, ehemals Aktion „1000plus“, jetzt „Arbeit inklusiv“ für den Rhein-Neckar-Kreis beschlossen. Hauptsächlich geht es darum, Menschen aus den Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren und den Werkstätten für behinderte Menschen auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vermitteln.

Landesweit sind dies insgesamt 5.262 Vermittlungen. Dazu ist erforderlich, dass der Integrationsfachdienst zusammen mit dem KVJS für Entlastung der Arbeitgeber sorgt. Das Integrationsamt hat ohne eine rechtliche Verpflichtung durch die Ausgleichsabgabe und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber im Jahr 2020 deren Entlastung zu 83 % übernommen. Nun steht man vor der Situation, dass die steigende Zahl von Lohnkostenzuschüssen und verringerte Finanzierungsmittel des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe nicht mehr ausreichen.

Im ersten Teil des Förderprogramms werden Beschäftigte aus Werkstätten, die 30 % Lohnkosten selbständig erwirtschaften können, in Berufsvorbereitenden Einrichtungen und der Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Die Finanzierung ändert sich durch den Wegfall der Inklusionsprämien ab 2022, die bis zu 2.000 € ausgemacht hatten. Am Gesamtbruttoaufkommen trägt der Arbeitgeber 70 % und die Ausgleichsabgabe fällt 5 Jahre lang an. Deshalb bedarf es ab 2022 zusätzlich der Beteiligung des Trägers der Eingliederungshilfe bei neuen Vermittlungen. Die Agentur für Arbeit begrenzt die Finanzierung auf 12 bzw. 24 Monate und auch die wiederholte Förderung ist zeitliche begrenzt. In Abstimmung mit dem Sozialministerium reduziert das Integrationsamt ab dem 37. Monat seine Unterstützung von 40 % auf 30 %, was eine Erhöhung der Eingliederungshilfe von 30 % auf 40 % bedingt.

Im zweiten Teil 2 Förderprogramms geht es um den Rahmen des Budgets für Arbeit bei Menschen, die weniger als 30 % aber mehr als 5 % erarbeiten können. Erschwerend kommt bei diesen Menschen hinzu, dass ihre Einschränkung nicht kalkulierbar ist. Auch hier werden die Eingliederungshilfe und Integrationamt ihre prozentuale Beteiligung am Grundbetrag tauschen.

Die Umsetzung des Landesförderprogramms wurde durch die Unsicherheiten beim Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes 2019 und ganz erheblich seit 2020 durch Corona in den Vermittlungszahlen eingeschränkt. Von den 1.223 Förderungen landesweit in diesem Zeitraum entfallen auf den Rhein-Neckar-Kreis 57. Da diese Menschen bisher in Alten- und Pflegeheimen, Hotel- und Gastronomiebetrieben, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen als Helfer und Helferinnen in Hauswirtschaft, Haustechnik und Küchenhilfe Arbeitsplätze fanden, gibt es jetzt noch nicht einmal mehr Praktikumsplätze, geschweige denn Festanstellungen.

Lediglich im Einzelhandel besteht eine Vermittlungsmöglichkeit. Trotz dieser negativen Bedingungen ist es gelungen, zwei Vermittlungen in 2022 zu tätigen. Der finanzielle Aufwand für den erhöhten Zuschuss liegt unter den durchschnittlichen Kosten eines Werkstattplatzes. Waren dort die Verdienstmöglichkeiten bei etwas über 200 € monatlich können inklusiv beschäftigte Menschen in Baden-Württemberg einen durchschnittlichen Bruttolohn von 1.620 € bei 31,3 Wochenstunden erzielen. Der Mehrwert für Menschen mit Behinderung ist signifikant. Die Lebensqualität und das Selbstwertgefühl werden deutlich spürbar.

Kreisrat Ernst Hertinger bestätigte für die Freien Wähler, dass man die erforderlichen 135.000 € zunächst als auskömmlich nachvollziehen und hoffte auf einen positiven Aufwärtstrend.

 

Eingliederungshilfe

Danach nahm das Gremium Kenntnis vom Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu den Leistungen der Eingliederungshilfe 2020 und die Jahresstatistiken 2021 der kommunalen Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Eingliederungshilfe 2020 Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen Üblicherweise bieten die Kennzahlen zur Entwicklung der Eingliederungshilfe einen guten Einblick über die Entwicklung im Jahresvergleich.

Durch die strukturellen Änderungen im Rahmen der Reform des BTHG sei ein Vergleich nun nur eingeschränkt möglich, erst in den Folgejahren wird dies wieder besser gelingen, bedauerte Kreisrat Tobias Rehorst in seinen Ausführungen für die Freien Wähler. Im Vergleich zu den übrigen Stadtund Landkreisen in Baden-Württemberg finde sich der Rhein-Neckar-Kreis meist im Mittelfeld mit gelegentlichen Ausreißern nach oben, selten nach unten. Die Gründe dafür ließen sich meist gut nachvollziehen.

Nach wie vor problematisch sei die Tatsache, dass der Kreis in vielen Fällen für die Kosten der Schulbegleitung aufkommen muss, die daraus resultieren, dass die Schulen vom Land unzureichend für die Bewältigung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ausgestattet sind. Tobias Rehorst freute sich zu hören, dass dieses Thema auf der Agenda der kommunalen Spitzenverbände fest installiert ist und intensiv mit dem Land diskutiert wird. Entwicklung der kommunalen Eingliederungsleistungen im Jahr 2021 (Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung) Die Freien Wähler hätten sich zuerst gewundert, dass diese Aufschlüsselung weiterhin vorgelegt wurde, schließlich habe der Rhein-Neckar-Kreis nach Beschlüssen durch den Kreistag zumindest die Schuldnerberatung und die psychosoziale Beratung ohne weitere Zugangsvoraussetzungen für alle Interessierten geöffnet. Allerdings könne man dem Bericht entnehmen, dass die Abrechnung derjenigen Leistungen, die im Rahmen der Eingliederung mittels einer Beratungsscheins erfolgen, nach wie vor über die dafür zur Verfügung gestellten Mittel vorgenommen wird, so Tobias Rehorst. Dies mache auch Sinn, denn so können nach wie vor Entwicklungen am Arbeitsmarkt und den Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt nachvollzogen werden.

In diesem Jahr sei es wiederum schwierig, Schlussfolgerungen zu ziehen, denn zum einen dürfte der Bedarf durch die Implikationen der Pandemie deutlich gestiegen sein, zum anderen war die Beratung durch das Jobcenter durch die Kontaktbeschränkungen eingeschränkt. Es gelte, die Entwicklung weiter sorgfältig im Blick zu haben. Die Freien Wähler seien jedenfalls froh, dass es gerade in der aktuellen Situation diese Angebote gibt und diese von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden können.

 

Unterstützungsangebote im Alltag

Der Sozialausschuss stimmte der Konzeption zur Anerkennung, Förderung und Planung von Unterstützungsangeboten im Alltag im Rhein-Neckar-Kreis zu. Wie auch in anderen Bereichen begrüßte Kreisrat Tobias Rehorst für die Freien Wähler die konzeptionelle Herangehensweise der Sozialplanung im Rhein-NeckarKreis, die mit einer umfassenden Bestandsanalyse starte und sich darauf basierend vor allem eine flächendeckende Versorgung mit Angeboten in den jeweiligen Planungsräumen zum Ziel setze.

Im Rhein-Neckar-Kreis stünden unterschiedliche Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung. Diese reichten von Betreuungsgruppen, die sich die Betreuung von Menschen mit Demenz oder anderen Beeinträchtigungen zum Ziel gesetzt haben, über Einzelbetreuungen in der Häuslichkeit, anerkannten Nachbarschaftshilfen bis hin zu gewerblichen Serviceleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Ergänzt würden diese durch einzelne zum Teil kommunal unterstützte Initiativen des Ehrenamts in Form von Seniorennetzwerken, die Betreuung in der Häuslichkeit oder auch Fahrdienste, Tagesausflüge für Seniorinnen und Senioren oder Ausflugsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit anbieten.

Durch das Anerkennungsverfahren können diese Initiativen von der öffentlichen Förderung des Kreises und des Landes profitieren: Das Land Baden-Württemberg hat je ehrenamtlicher Betreuungsgruppe einen Förderbetrag von bis zu 2.500 € und je ehrenamtliches Betreuungs- und Entlastungsangebot in der Häuslichkeit einen Förderbetrag von bis zu 1.250 € vorgesehen. Der Rhein-Neckar-Kreis fördert aktuell 34 ehrenamtliche Unterstützungsangebote. Davon 27 ehrenamtliche Betreuungsgruppen, sechs ehrenamtliche Betreuungs- und Entlastungsangebote in der Häuslichkeit und ein Seniorennetzwerk aus einem ehemaligen Modellprojekt. Die aktuelle Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis beträgt für 27 ehrenamtliche Betreuungsgruppen insgesamt 67.500 € und für sechs ehrenamtliche Betreuungsund Entlastungsangebote in der Häuslichkeit insgesamt 7.500 €. Das Seniorennetzwerk aus einem ehemaligen Modellprojekt erhält eine Förderung von 1.000 €.

Vielfach dürfte diese Möglichkeit gar nicht bekannt sein, sodass eine gute Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises wichtig wäre, um weiteres zivilgesellschaftliches Engagement zu mobilisieren, schlug Tobias Rehorst vor. Oft entstünden solche Hilfsangebote ja aus einem konkreten Bedarf heraus und wachsen darüber hinaus, was häufig mit einer entsprechenden Professionalisierung einhergeht.

 

Förderung von Vereinen

Zum Schluss der Sitzung ging es um zwei Auszahlungen der in den Haushalt 2022 eingestellten Fördermittel: Im einen Fall in Höhe von 30.000 € an den Verein PLUS - Psychologische Lesbenund Schwulenberatung Rhein-Neckar e.V. - und im anderen Fall in Höhe von 10.000 € an den Verein Frauen helfen Frauen e.V. Ein weiteres Mal war über den Förderantrag des Verein PLUS e.V. zu entscheiden.

Nachdem die Freien Wähler sich im November noch gegen eine Bezuschussung ausgesprochen hatten, habe man mit Vertretern von PLUS e.V. ein sehr gutes und aufschlussreiches Gespräch geführt, führte Kreisrätin Gabi Horn in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler aus.

Grund für unsere damalige Ablehnung seien zum einen fehlende Fallzahlen gewesen. Hier sei den Freien Wählern erklärt worden, dass es zwar anzahlmäßig bisher nur rund hundert Beratungstermine pro Jahr gebe, die Arbeit von PLUS e.V. aber weit umfangreicher sei und über die tatsächlichen Termine hinausgehe. Ein weiterer Punkt war die Frage, ob nicht über die Schulsozialarbeit ein großer Teil der Beratungen abgedeckt werden. Hier wurde den Freien Wählern erklärt, dass vielen Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend geholfen werden könne, sie die Anonymität suchen und deshalb bevorzugt eine andere Beratungsstelle aufsuchen würden. Dies treffe auch auf ältere Ratsuchende zu, auch für sie sei Anonymität wichtig. Wichtig war auch die Aussage, dass es eine gute und künftig ausbaubare Vernetzung mit Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises gebe.

Die Fragen der Freien Wähler seien vollumfänglich geklärt und die Bedenken ausgeräumt worden. Die Freien Wähler seien nun von der Qualität der Beratungsleistungen überzeugt sind und stimmten daher jetzt der Auszahlung der Förderung zu. Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. sei bisher vom Landkreis bezuschusst worden und die dort geleistete Beratung sei von guter Qualität gewesen, ging Kreisrätin Gabi Horn nun auf diesen Antrag ein. Der Verein sollte aber von Anfang an nur so lange Zuschüsse erhalten, bis der Rhein-Neckar-Kreis eine eigene Beratungsstelle eingerichtet hat.

Nach der Begleitung und Beratung und Übergabe durch Frauen helfen Frauen e.V. sähen die Freien Wähler bei der Fachberatungsstelle bei häuslicher Gewalt „Lida“ des Diakonischen Werks im Rhein-Neckar-Kreis eine ausreichende und gute Beratung und Betreuung der Ratsuchenden. Es sei das Ziel, Doppelstrukturen zu vermeiden und aus diesem Grund halten die Freien Wähler eine Förderung des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. nicht mehr für erforderlich. Die Freien Wähler lehnten eine weitere Bezuschussung des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ab. Dies sah eine Mehrheit des Ausschusses zur Soziales genauso, so dass zu keiner weiteren Bezuschussung von Frauen helfen Frauen e.V. kommt.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 5. April 2022

Der Ausschuss befasste sich viel mit den kreiseigenen Schulen: auf der Tagesordnung standen unter anderem die Entwicklung der Schülerzahlen, die regionale Schulentwicklung und der bauliche Zustand der kreiseigenen Schulen. Zunächst wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte aber über die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises informiert.

Entwicklungen der Schülerzahlen

An den beruflichen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises werden im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 10.117 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Dies entspricht einem Rückgang um 162 Schülerinnen und Schüler und somit einem Minus von 1,58 %. Der landesweite Durchschnitt liegt bei einem Rückgang von 2,43 %. Von den 10.117 Schülerinnen und Schülern werden 3.936 in Teilzeit - 38,90 % - und 6.181 in Vollzeit - 61,10 % -unterrichtet.

Teilzeitbereich

Im Teilzeitbereich hat sich die Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr um 70 auf 3.936 Schülerinnen und Schüler verringert. Bei den Berufsschulen in Teilzeit ist im Landesdurchschnitt ein Rückgang von 2,9 % im Vergleich zu dem Vorjahres-niveau festzustellen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist von einem Rückgang in Höhe von 1,09 %, von 3.018 um 33 Personen auf 2.985 Schülerinnen und Schüler betroffen.

Vollzeitbereich

Im Vollzeitbereich ist die Schülerzahl von 6.273 um 92 Schülerinnen und Schüler auf 6.181 gesunken (-1,47 %).Im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf - VAB einschließlich VABO - verringerte sich die Teilnehmerzahl landesweit um 3,4 %. In der Trägerschaft des Rhein-Neckar- Kreises ist nur ein Rückgang von 245 auf 243 Teilnehmende, also um 0,82 %, zu verzeichnen.

Der Besuch der Berufsoberschulen an der Theodor-Frey-Schule in Eberbach – Wirtschaftsoberschule - und der Helen-Keller-Schule in Weinheim – Berufsoberschule für Sozialwesen - bleibt im Vergleich zu dem rückläufigen Landesdurchschnitt in diesem Jahr konstant bei 57 Schülerinnen und Schülern, wobei in Weinheim ein Zugang von 7 sowie in Eberbach ein Rückgang von 7 zu verzeichnen ist.

An den beruflichen Gymnasien ist landesweit ein Rückgang von 1,0 % zu verzeichnen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist bei einer Gesamtzahl von 1.389 mit einem Rückgang von 8 Schülerinnen und Schüler, das entspricht 0,57 %, betroffen. Die Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in dem Rhein-Neckar-Kreis sind tendenziell seit 2016/2017 leicht rückläufig, mit einer geringen Steigerung im Schuljahr 2020/2021. Sie liegen im zehnjährigen Rückblick, in dem die Schülerzahlen von 2010/2011 zur besseren Übersicht jeweils mit 100 % festgesetzt werden, stabil über dem Landesdurchschnitt.

Relevant für die konstanten Zahlen ist insbesondere der Anteil an geflüchteten Menschen, welcher sich ab dem Schuljahr 2015/2016 mit mehreren hundert Schülerinnen und Schülern durch den 2014/2015 eingeführten Bildungsgang VABO bis heute auswirkt. Derzeit besuchen 88 Schülerinnen und Schüler diesen Bildungsgang, welcher zu Spitzenzeiten im Jahr 2016/2017 von 476 Schülerinnen und Schülern besucht wurde.

Im Schuljahr 2021/2022 ist insgesamt ein Rückgang der Schülerzahlen bei den beruflichen Schulen zu verzeichnen. Ebenso sinkt landesweit die Schülerzahl um 2,43 % auf 328.745 Schülerinnen und Schüler. Auf Kreisebene verzeichnen die Schulstandorte Eberbach (+30), Wiesloch (+46) und Hockenheim (+34) einen Zuwachs an Schülerzahlen. Vom Schülerrückgang betroffen ist insbesondere das Zentrum Beruflicher Schulen in Sinsheim (-5,54 %), aber auch die Zentren Beruflicher Schulen in Schwetzingen (-3,36 %) und Weinheim (-2,6 %).

Kreisrat Franz Schaidhammer nutzte den Bericht der Verwaltung, um von einem Besuch einer Abordnung der Kreistagsfraktion der Freien Wähler der Johann-Philipp- Bronner-Schule in Wiesloch zu berichten. Die Schule verzeichnet in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen und ist an die Grenzen ihrer räumlichen Kapazitäten gestoßen.

Auch wären dort verschiedene Reparatur- und Sanierungsarbeiten von Nöten. Auf Franz Schaidhammers Nachfrage berichtete die Verwaltung, dass sie wegen einer Vergrößerung des Raumprogramms in guten Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe stehe. Im Zuge der Schaffung zusätzlicher Räume würden dann auch erforderliche Reparatur- und Sanierungsarbeiten ausgeführt.

Im laufenden Schuljahr 2021/2022 besuchen 560 Schülerinnen und Schüler die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Schulkindergärten in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Dies entspricht einem Zuwachs von 20 Schülerinnen und Schülern. Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler bei den aufnehmenden allgemeinbildenden Schulen statistisch geführt. Zuvor wurden diese bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gelistet. Die aufnehmenden Schulen erhalten hierbei den Schullastenausgleich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Das von den allgemeinbildenden Schulen angeforderte Lehrpersonal wird von den SBBZ bereitgestellt.

Die Schülerzahlen an den Schulen des Rhein-Neckar-Kreises sind rückblickend ab dem Schuljahr 2008/2009 insgesamt um 2,3 % gesunken und ergeben seit 2008 einen Rückgang von 251 Schülerinnen und Schülern. Im Vergleich zu dem Vorjahr ist ein Rückgang von 142 Schülerinnen und Schülern auf eine Gesamtschülerzahl von 10.677. Im Jahr 2021/2022 ist wie auch in den 3 von 4 Vorjahren mit Ausnahme des letzten Schuljahres ein Rückgang zu verzeichnen.

In dem Vergleich der Schülerzahlen mit den weiteren Schulen des Landes spiegelt sich der sinkende Landestrend der beruflichen Schulen (-2,43 %) in deutlich abgemilderter Form auch in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises wider (-1,58 %). Der Rhein-Neckar-Kreis hat im Vergleich zu den landesweiten Zahlen eine deutlich bessere Bilanz zu verzeichnen. Die Schülerzahlen der SBBZ in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises steigen bereits das dritte Jahr in Folge an.

Wie auch das Vorjahr ist dieses Schuljahr stark geprägt von der Corona-Pandemie. Zur Aufrechterhaltung des Unterrichts war der gesamte schulische Bereich vor große Herausforderungen gestellt. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit konnten die Schulen schnell an die veränderte Situation angepasst werden. Insbesondere Home-schooling, die Einführung und Neustrukturierung bestehender Angebote sowie neuer Unterrichtsformen haben dazu beigetragen, den Schülerinnen und Schülern durchgehend eine hohe Bildungsqualität zu ermöglichen. Förderprogramme wie der Digitalpakt Schule oder das Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte ermöglichten die Umsetzung der erforderlichen Digitalisierungsmaßnahmen.

Der Rhein-Neckar-Kreis wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um dem Rückgang der Schülerzahlen entgegenzu-wirken und möglichst viele Jugendliche zu motivieren, einen Bildungsabschluss zu erreichen und/oder eine Ausbildung abzuschließen. Den Jugendlichen soll unabhängig von den individuellen Voraussetzungen die gleiche Chance auf Bildung ermöglicht werden. Hierfür ist die enge Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren wie den Schulen vor Ort, den Schulaufsichtsbehörden, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Schulverwaltung und dem Jugendamt, der Handwerkskammer sowie der IHK erforderlich.

 

Förderung des Projekts „Lernort Kislau“

Anschließend stimmte der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport der Förderung des Projekts „Lernort Kislau“ von 20.000 € zu. Beim Projekt „Lernort Kislau“ handelt es sich um einen außerschulischen „Lernort- Standort“ zur „Demokratie-Erziehung“ des gemeinnützigen Vereins „Lernort Zivilcourage  & Widerstand“ im ehemaligen Konzentrationslager Kislau, in dem von 1933 bis 1939 mehr als 700 politische Gefangene aus dem nordbadischen Raum, ein Großteil aus dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises, interniert waren.

Die Aktivitäten und Veranstaltungen des Projekts „Lernort Kislau“, die seit 2018 vom Rhein-Neckar- Kreis mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von jeweils 20.000 € unterstützt werden, unterstreichen die Wichtigkeit dieses geschichts- und gesellschaftspolitischen Projekts, das sich direkt oder in Kooperation mit öffentlichen Bildungsträgern vor allem an die junge Generation richtet. Neben dem Stadt- und dem Landkreis Karlsruhe gehört der Rhein-Neckar-Kreis zu den drei großen kommunalen Unterstützern des Projekts, das vom Land jährlich mit 150.000 € gefördert wird. Weitere kommunale Förderer sind seit 2020 die Großen Kreisstädte Bretten, Bruchsal und Waghäusel sowie ab 2021 die Große Kreisstadt Stutensee. Seit Oktober 2020 ist der Rhein-Neckar-Kreis, vertreten durch Schul- und Verwaltungsdezernent Ulrich Bäuerlein, Mitglied des Förderbeirats.

Trotz Corona-Einschränkungen konnte der Verein im vergangenen Jahr verschiedene Projekte und Veranstaltungen durchführen und auch die Webseite überarbeiten. Zukünftig werden alle Aktivitäten mit einem „Lernort-Letter“ im Vorfeld breitenwirksam kommuniziert. Auch für dieses Jahr liegt bereits ein umfangreiches Programm auf. Hervorzuheben ist, dass der Landtag im Landeshaushalt 2022 750.000 € für den Bau des „Lernorts Kislau“ erneut eingestellt hat. Diese Mittel können nun aber – im Gegensatz zu den Vorjahren – unabhängig von einer möglichen Co-Finanzierung zur Auszahlung gelangen, wie dies in den Vorjahren noch als Auflage vorgesehen war. Damit verbessern sich nach Ansichten des Vereins die Chancen, die geplante Bildungsstätte doch noch zu bauen.

Um die Qualität und die Kontinuität der Projektarbeit weiterhin zu gewährleisten, stimmte der Ausschuss der weiteren Förderung des Projekts zu.

 

Zustand der kreiseigenen Schulen

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt berichtete die Verwaltung über die kurz-, mittel- und langfristigen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude des Rhein-Neckar-Kreises. Im Rahmen der strategischen Zielplanung wurde im Handlungsfeld Schulen als Ziel die dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude des Rhein- Neckar-Kreises aufgenommen.

Das zum Dezember 2020 fortgeschriebene Konzept dient als Grundlage für die jährliche Fortschreibung. Auf dieser Grundlage wurde ein Bauunterhaltungsvolumen für die Schulen von

 Bauunterhaltung – Erfolgsplan 15.981.000 €

 Ergänzungsleistungen - Vermögensplan 2.160.000 € ermittelt.

Für die Bauunterhaltung der Schulen wird jährlich ein Bauunterhaltungsbudget bereitgestellt, das in 2020 mit einem Volumen von

 Bauunterhaltungsrate - Erfolgsplan) 2.800.000 €

 Sondermittel für kurzfristige bauliche Veränderungen an Schulen - Erfolgsplan 200.000 €

veranschlagt wurde.

 

Bei dem Bauunterhaltungsvolumen von 2.800.000 €, mit dem ausschließlich Bau- unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass Stand heute durchschnittlich pro Jahr eine Million € für Reparaturarbeiten an allen Schulgebäuden benötigt werden. Darüber hinaus fallen im laufenden Jahr unvorhersehbare, kurzfristig notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen an, die ebenfalls mit dem Budget der Bauunterhaltung bestritten werden. Strukturelle Veränderungen in den Schulgebäuden sind als Umbaumaßnahmen separat anzumelden und zusätzlich zu den Bauunterhaltungsmitteln nach Bestätigung durch das Amt für Schulen, Kultur und Sport zu veranschlagen.

Im Vergleich zum Bericht Stand Ende 2020 hat sich der Bedarf Bauunterhaltungsmaßnahmen erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf einen Sanierungsbedarf am Zentrum beruflicher Schulen Weinheim zurückzuführen. Für den Verbindungsbau der Helen- Keller-Schule und Sanierungen in der Johann-Phillip- Reis-Schule werden eine Million € veranschlagt,

Weiterer Sanierungsbedarf wurde am Berufsschulzentrum Sinsheim ermittelt.

Zusammenfassend kann mit dem jährlich geplanten Bauunterhaltungsbudget von drei Millionen € unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Flächenentwicklungen derzeit die Substanzerhaltung der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises gewährleistet werden.

Die Sanierungsmaßnahmen in Schulen werden mittlerweile vom Land Baden- Württemberg gefördert. Insoweit wird es wie bereits beim Zentrum beruflicherSchulen Schwetzingen und der Commenius-Schule Schwetzingen praktiziert, inZukunft entscheidend sein, größere Sanierungspakete zu bilden und dafür Förderanträge zu stellen.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 22. März 2022

In einem neuen Raum findet die neue Sitzungsrunde der Ausschüsse des Kreistags statt: Bis April finden die Sitzungen in der Aula des Zentrums beruflicher Schulen in Weinheim statt.

Den Auftakt machte dort der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft.

 

Kreisstraßen: Sicherheits- und Deckenprogramm

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft stimmte der Durchführungfolgender Baumaßnahmen im Rahmen des Sicherheits- und Deckenprogramms 2022 mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Millionen € zu:

 K 4108; Schwanheim – Allemühl 270.000 €

 K 4146; Plankstadt – Kreisgrenze Heidelberg 340.000 €

 K 4187; Flinsbach – Kreisgrenze Neckar-Odenwald-Kreis 640.000 €

Die für 2022 beschlossenen Deckenerneuerungen ergeben sich aus der Priorisierung aufgrund des Straßenzustands, der Verkehrsbelastung und der Koordinierung mit anderen Baumaßnahmen im klassifizierten Straßennetz sowie innerörtlichen Leitungsverlegungen und aktuellen Straßenbaumaßnahmen der Gemeinden.

Für alle Baumaßnahmen ist der aktuelle Zustand durch Setzungen, Netzrisse und Ausmagerungen der Asphaltoberfläche, bereichsweise auch Spurrinnen gekennzeichnet. In die Risse kann ungehindert Wasser eindringen, sodass schon kurzfristig mit einer Verschlechterung der Situation gerechnet werden muss.

Um tiefergehende Schäden an der Bausubstanz zu verhindern, müssen die schadhaften Asphaltdeckschichten flächenhaft ersetzt sowie bereichsweise Binderund Tragschichten erneuert werden. Teilweise sind auch die Straßenbankette zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ertüchtigen und Schutzeinrichtungen wie z.B. Leitplanken höhenmäßig anzupassen.

 

Amphibienleiteinrichtung bei Sinsheim-Adersbach

Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Begleitplanung für den Radweg entlang der K 4283 zwischen Sinsheim-Steinsfurt und Sinsheim-Adersbach sieht die Verwaltung Bedarf für eine Amphibienleiteinrichtung, da im Bereich der Kläranlage bei Adersbach auf einer Strecke von rund 800 m eines der größten nachgewiesenen Amphibienaufkommen im Rhein-Neckar-Kreis mit ca. 4.000 Kröten existiere. Aufgrund der vielen in den vorangegangenen Jahren im Straßenverkehr getöteten Tiere werde seither durch den NABU Sinsheim mit ehrenamtlichen Kräften jedes Frühjahr ein mobiler Amphibienschutzzaun in diesem Bereich aufgestellt, an dem die Tiere aufgesammelt und dann über die Straße getragen werden. Die Straßenmeisterei Neckarbischofsheim müsse hierzu jedes Mal eine verkehrssichernde Beschilderung aufstellen, unterhalten und nach der Wanderzeit wieder abbauen. Mit der Amphibienschutzanlage würden Ökopunkt generiert, die zum Ausgleich der Eingriffe durch den neuen Radweg herangezogen werden können und dort zu einer entsprechenden Kostenreduzierung führen.

Neben den Vorteilen für die Amphibienpopulation würden vor allem auch die nicht unerheblichen Verkehrsgefahren für die freiwilligen Helferinnen und Helfer vermieden, denen diese während der Krötenwanderung vor allem in der Dunkelheit ausgesetzt sind. Ebenso entfiele dadurch auch der wiederkehrende Aufwand beim Straßenbetriebsdienst.

Der Haken an der Sache: Die erste grobe Kostenschätzung des Amtes für Straßenund Radwegebau geht von rund 600.000 € an Gesamtkosten aus. Nachdem es sich um eine förderfähige Maßnahme handelt, sei mit einem Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen. Aus Effizienzgründen solle die Amphibienschutzanlage zeitgleich mit dem Radweg gebaut werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stellt hier den Nutzen solch einer Amphibienschutzanlage nicht in Frage. Des Gleichen sind wir für den Erhalt der Krötenpopulation. Auch den dort geplanten Radweg halten wir für sinnvoll und soll gebaut werden. Allerdings stellen wir fest, dass die Höhe der Kosten solch einer Amphibienleitanlage in keinem angemessenen Verhältnis zu den Baukosten steht.

Zumal sich die „Krötensammlungen“ seit vielen Jahren bewährt haben und das Aufstellen und Entfernen der notwendigen Beschilderung nur einen überschaubaren Aufwand verursacht. Und nicht zuletzt handelt es sich bei diesem Straßenabschnitt auch nicht um eine übermäßig stark befahrene Straße. Eventuell wären temporäre Straßensperrungen ebenso denkbar. Vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch nicht, dass es im Kreisgebiet zahlreiche Stellen mit Krötenwanderungen im Frühjahr gibt. Es stellt sich also die Frage, ob diese mit vergleichbaren Kosten ebenso mit Amphibienschutzanlagen im Nachgang ausgestattet werden sollen oder zukünftig geplant werden müssen.

Zusammenfassend konnte die Kreistagsfraktion der Freien Wähler dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen – anders als alle anderen Fraktionen, so dass die Amphibienschutzanlage gebaut werden wird.

 

Anlegung eines Geh- und Radweges zwischen Heddesheim und Muckensturm

Der Schlussabrechnung des Vollausbaus mit gleichzeitiger Anlegung eines Geh- und Radweges zwischen Heddesheim und Muckensturm im Zuge der K 4134 von 2.461.270,25 € stimmte der Ausschuss zu. Im Februar 2018 erteilte der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft die Baufreigabe für diese Maßnahme.

Nach Vorlage der Zuwendungsbescheide nach dem LGVFG und Mitteln aus der Nationalen Klima-schutzinitiative wurden die Bauarbeiten im April 2019 vergeben. Die Verkehrsfreigabe und offizielle Einweihung des Geh- und Radwegs fand am 23. Oktober 2019 statt. Die gleichzeitig ausgeschrie-bene Ertüchtigung des straßenbegleitenden Entwässerungskanals konnte vom Bauunterneh-men aber aus zeitlichen Gründen erst 2020 erfolgen, sodass die werkvertragliche Abnahme erst Anfang September 2020 stattfinden konnte. Der Grunderwerb wurde im Dezember 2021 abgeschlossen.

Die Baumaßnahme war im Haushalt wie folgt veranschlagt:

 Bau- und Grunderwerbskosten 3.443.500,00 €

 abzgl. LGVFG-Zuschuss 336.600,00 €

 abzgl. Zuwendung nach KSI 350.000,00 €

 abzgl. Gemeindeanteil 46.000,00 €

 Nettoaufwand Kreis.710.900,00 €

Die Abrechnung stellt sich wie folgt dar:

 Bau- und Grunderwerbskosten 2.461.270,25 €

 abzgl. LGVFG-Zuschuss 336.600,00 €

 abzgl. Zuwendung nach KSI 225.407,65 €

 abzgl. Klimaschutzmittel EBVIT 100.000,00 €

 abzgl. Gemeindeanteil 79.058,49 €

 Nettoaufwand Kreis: 1.720.204,11 €

Die bereitgestellten Mittel wurden also um 990.695,89 € unterschritten. Ursache der Mittelunterschreitung sei, dass die Kostenberechnungen zur Sicherheit immer auf Mittelpreisen vergleichbarer Vergaben basieren, da das Preisniveau am Markt zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorher nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann. Nachdem die Baumaßnahme auf starkes Interesse bei den Baufirmen gestoßen ist - 10 Firmen haben Vergabeunterlagen angefordert -, konnten die Bauarbeiten weitaus günstiger vergeben und auch abgerechnet werden als geschätzt.

 

Ergebnisbericht 2021 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Zum Abschluss der Sitzung befasste sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Eine strategiegeleitete Wirtschaftsförderung sollte messbar sein und benötigt ein entsprechendes Ziel- und Kennzahlensystem, um die Erfolgskontrolle zu gewährleisten.

Im Februar 2018 wurde die Strategie der Wirtschaftsförderung einstimmig vom Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft beschlossen. Als Handlungsrahmen wurden – abgeleitet vom Leitsatz des Rhein-Neckar-Kreises – fünf strategische Ziele definiert und verabschiedet:

 Der Rhein-Neckar-Kreis ist ein attraktiver und intelligent vernetzter Wirtschaftsstandort, der sich auf Basis seiner Stärkefelder nachhaltig weiterentwickelt.

(Vernetzter Wirtschaftsstandort)

 Im Rhein-Neckar-Kreis sind regionale Disparitäten zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum abgebaut. (Gleichwertige Lebensverhältnisse)

 Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung und nutzt die Chancen der Digitalisierung zur Optimierung ihrer Strukturen und Prozesse. (Wirtschaftsfreundliche Verwaltung)

 Der Rhein-Neckar-Kreis ist ein aktiver Landkreis auf europäischer Ebene. (Europäische Integration)

 Der Rhein-Neckar-Kreis ist als ein lebenswerter Naherholungsraum mit attraktiven Tourismus- und Freizeitangeboten sichtbar und bekannt. (Attraktiver Naherholungsraum)

Zur Operationalisierung der strategischen Ziele wurden zwei weitere Zielebenen – Managementziele - eingeführt, die der operativen Steuerung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung dienen. Die Managementziele werden in Wirkungsziele und Leistungsziele unterschieden. Über Wirkungsziele wird die beabsichtigte Wirkung einzelner Aktivitäten der Wirtschaftsförderung bei den jeweiligen Zielgruppen ausgedrückt. Die Leistungsziele geben Aufschluss darüber, mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten die Wirtschaftsförderung die beabsichtigte Wirkung erreichen will.

In der Strategie ist vorgesehen, beide Managementziele über ein aussagekräftiges Kennzahlensystem im Rahmen einer periodisch durchzuführenden Erfolgskontrolle zu messen und zu überprüfen. Dadurch soll es den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern beim RheinNeckar-Kreis möglich sein, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Zielsetzung frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern. Kennzahlen dienen daher insbesondere der Steuerungsunterstützung und sind ein integraler Bestandteil des Zielsystems.

Im Ratsinformationssystem befindet sich ein Soll-Ist-Vergleich, der die Wirksamkeit aller Wirtschaftsförderungsaktivitäten dokumentiert und die Leistungsfähigkeit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung quantifiziert.

Direkt-Link: https://ratsinformation.rhein-neckarkreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVf1KhDWDIJMWz43qiu9DmI