Aus der Arbeit des Kreistags 2014-2020

Antrag der Freien Wähler zur Fortsetzung der Impfungen in kommunalen Impfzentren in den Kreisgemeinden - Zufriedene Bürger*innen in den Kreiskommunen - Impfserie in den Kreiskommunen weiterführen…..

So lautete der  Antrag der Freien Wähler-Kreistagsfraktion vom 4. April 2021, weil die „erste Impfserie“ in den Kommunen mittels der MIT (mobilen Impfteams) und deren Vor-Ort-Impfungen für Menschen überall äußerst erfolgreich und ganz großartig verlaufen ist.

 

Insbesondere bei den älteren Menschen und deren Angehörigen in den Städten und Gemeinden in der Altersgruppe Ü-80 Jahre fiel diese dezentrale Impfaktion auf eine äußerst positive Resonanz. Die große Dankbarkeit der Menschen, haben wir auch den unmittelbaren Instanzen im Landratsamt schon weitergegeben. Vor Ort wurden wir mehrfach angefragt, ob Gleiches nochmals angeboten werden könnte.

 

Zum damaligen Zeitpunkt war man im Landratsamt Heidelberg noch abwartend und zurückhaltend. Grund waren der knappe Impfstoff und andere Prioritäten bei verschiedenen Gruppen.

Dennoch haben wir den Antrag gestellt, begründete Fraktionsvorsitzender Hans Zellner Bürgermeister a. D. Wilhelmsfeld, da es für viele Menschen einfacher ist im Ort geimpft zu werden, ohne weite Anfahrtswege, unbürokratisch durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

 

Nun können die „Freien Wähler“ einen Erfolg für die Bürger*innen des Rhein-Neckar-Kreises in den Kommunen verkünden.

Die Impfserie  „vor Ort“ in den Kommunen wird auf unseren Antrag hin wieder vorgenommen und fortgesetzt!

 

Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzender John Ehret, Mauer, zeigte sich erfreut über diesen weiteren Service in den Gemeinden. Das kommt den Menschen zugute, die bisher keinen Impftermin ergattern konnten.

 

„Das Landratsamt hat nun mitgeteilt, dass der erwähnten Personenkreise durch eine gezielte Vorabinformation durch verschiedene Akteure innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf die Vor-Ort-Impfungen aufmerksam gemacht werden. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreiber von drei Impfzentren vergibt die zentralen Termine an die Städte und Gemeinden und steuert die Einsätze der Mobilen Impfteams. Die Kommunen organisieren dabei die Termine vor Ort in Eigenregie. Vorbehaltlich der Zuverlässigkeit der Impfstofflieferungen plant das Landratsamt derzeit mit 1.500 Impfungen in jeder Großen Kreisstadt sowie 150 in den übrigen Kommunen des Kreises.

 

Los geht es im Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 3. Juni, in Schwetzingen, wo der Einsatz der MIT für fünf Tage vorgesehen ist. Dabei können bis zu 1500 Impfdosen verabreicht werden. „Um bei der Impfkampagne möglichst viele Menschen zu erreichen, brauchen wir niedrigschwellige und aufsuchende Angebote in ihrem direkten Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort“, wirbt Landrat Stefan Dallinger, für die Vor-Ort-Impfungen. Über die jeweiligen Details informieren die Kommunen“

Ein weiterer Meilenstein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ein Dank an die mobilen Impfteams für ihre wertvolle Arbeit, ebenso großen Dank an die Gemeindeverwaltungen und ihre Mitarbeiter*innen  für den zusätzlichen Einsatz.

Hoffen wir, dass bald mehr Impfstoffe für alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, bereitgestellt werden kann.

Die Gemeinden werden über die Impftermine vor Ort rechtzeitig informieren.

 

 

Im Namen der FW-Kreistagsfraktion  

Hans Zellner Bürgermeister a. D.

Fraktionsvorsitzender Freie Wähler-Kreistag

Sitzung des Kreistags am 15. Dezember 2020

Aufgrund der aktuellen Lage hatten sich die Kreistagsfraktionen mit Landrat Stefan Dallinger darauf verständigt, die Kreistagssitzung mit reduzierter Teilnehmerzahl – unter Beachtung strenger Abstands- und Hygienemaßnahmen – durchzuführen. Es wurde ein sogenanntes Pairing-Verfahren vereinbart.

Außerdem wurde die Sitzung – erstmals - per Livestream auf dem Youtube Kanal des Rhein-Neckar-kreises übertragen!

Im Mittelpunkt der Sitzung standen eigentlich die Verabschiedung des Kreishaushalts für das Jahr 2021, eine geplante Kooperation des Rhein-Neckar-Kreises mit den kreisange-hörigen Städten und Gemeinden im Bereich der Digitalisierung der Schulen sowie das neue Klimaschutzkonzept.

Darüber hinaus stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte einer Änderung der Hauptsatzung (aufgrund derer unter bestimmten Voraussetzungen auch Sitzungen des Kreistags ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden können), einer Änderung der Anstaltssatzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der AVR Kommunal AöR sowie der Verbandssatzung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar zu.

Außerdem beschloss der Kreistag die Einrichtung des Schulversuchs „Duale Ausbildungsvorbereitung“ (AVdual) an der Johann-Philipp-Reis-Schule Weinheim ab dem Schuljahr 2021/22 und regelte die örtliche Zuständigkeit des Amtes für Ausbildungsförderung für Antragsstellende im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit Wohnsitz in der Stadt Heidelberg neu.

In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens wurde über die reduzierte Teilnehmerzahl hinaus vollständig auf Sachvortrage der Verwaltung und auf Stellungnahmen der Fraktionen – selbst zum Haushalt! - verzichtet. Diese wurden stattdessen zu Protokoll gegeben.

 

Kooperation des Rhein-Neckar-Kreises mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Bereich der Digitalisierung der Schulen

Der Geschäftsbereich IT des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik verfügt über besondere Kompetenz und Know-how im Bereich der Medienausstattung und der Konzeption und Umsetzung von IT-Netzwerken. Auf Basis dieser umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen wurde für den Rhein-Neckar-Kreis eine ganzheitliche Digitalisierungsstrategie entwickelt, um die sich ständig ändernden Anforderungen jetzt und in Zukunft bewältigen zu können.

Da nicht alle Städte und Gemeinden hierfür über Personal mit den erforderlichen IT-Fachkenntnissen verfügen, möchte der Rhein-Neckar-Kreis helfen und unterstützen, indem er diesen im Bereich der Digitalisierungsstrategie für die Schulen gegen Kostenerstattung eine öffentlich-öffentliche Zusam-menarbeit und Beteiligung anbietet.

Der angebotene mögliche Leistungs- umfang bein-haltet folgende Positionen:

• Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises und der Gemeinden in Abhängigkeit der Medienent-wicklungspläne der jeweiligen Schule.

• Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Medienausstattung abgeleitet von der Digitalisie-

rungsstrategie.

• Erstellung und Umsetzung eines Netzkonzepts inklusive WLAN abgeleitet von der Digitalisierungsstrategie.

• Erarbeitung einer Standardisierungslösung für die Ausstattung der Klassensäle mit stationären und mobilen Gerätschaften (PC, Pad usw.).

• Erarbeitung einer Standardisierungslösung einer pädagogischen Softwarelösung.

• Erarbeitung einer Strategie zur Sicherung des Supports und des nachhaltigen Betriebs der umgesetzten Lösungen aus der Digitalisierungsstrategie.

• Beratung und Umsetzung der erarbeiteten Lösungen, z.B. Konzeption der Netz-werkumgebung, Montage und Konfiguration der aktiven Netzwerkkomponenten wie Switches und WLAN-Access-Points.

• Installation und Konfiguration der pädagogischen Softwarelösung an den Schulen bzw. im Rechenzentrum des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich der Bereit-

stellung von Server- und Plattenkapazitäten inklusive Backup innerhalb des Rechenzentrums des Rhein-Neckar-Kreises.

• Beratung bezglüglich der Medienausstattung für die Vertragsparteien.

• Support und Weiterentwicklung der umgesetzten Lösungen sowie Beschaffung von Soft- und Hardware über gemeinsame Rahmenverträge innerhalb der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit.

Nach dem Verwaltungs- und Finanzausschuss hat nun auch der Kreistag dem Vorhaben des Rhein-Neckar-Kreises, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kooperation im Bereich der Digitalisierung der Schulen anzubieten, zugestimmt.

 

Haushalt 2021

Der Haushalt für das Jahr 2021 umfasst ein Gesamtvolumen von rund 722,8 Millionen Euro (2020: 713,7 Millionen Euro), von denen rund 645,2 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, circa 77,3 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informations-technik sowie circa 280.000 Euro auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen.

Die erfreulichste Nachricht hierbei für die Städte und Gemeinden im Landkreis: Der Hebesatz der Kreisum-lage, der momentan noch 26,75 Prozent der Steuerkraft-summen der Kommunen beträgt, wurde auf 25 Prozent gesenkt.

Im Folgenden geben wir die bereits verfasste, dann aber nicht vorgetragene Haushaltsrede des Fraktionsvor-sitzenden der Freien Wähler, Kreisrat Hans Zellner im Wortlaut wieder:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

unser Leitsatz „Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden erhalten“ hatte selten eine größere Bedeutung als bei der Aufstellung des Haushalts 2021. Die Corona-Pandemie kam, plötzlich war alles anders, ist alles anderes.

Mit dem vorliegenden Haushalt 2021 wird der Kreis seiner Verantwortung, sowohl für die Kreisfinanzen als auch seiner Verantwortung, für die Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erhalten, gerecht.

Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass für die meisten Gemeinden 2021 und später finanziell außerordentlich schwierige Jahre werden.

Die Mechanismen des Finanzausgleichs sorgen dafür, dass sie Umlagen aufgrund einer Steuerkraft zu zahlen haben, die längst weggebrochen ist. Hinzu kommen hohe pandemiebedingte Gebührenaus-fälle.

Weitere Hilfspakete wird es 2021 wohl nicht mehr geben, weil schlichtweg dafür die Mittel fehlen. Umso wichtiger ist das deutliche Signal, die Kreisumlage um 1,75 Prozentpunkte auf 25 % zu senken.

Dabei nehmen wir bewusst in Kauf, dass das Gesamtergebnis mit 20 Millionen € erstmals negativ ist. Das ist ein Novum. Dennoch haben wir viele Aufgaben zu erfüllen.

Sozialetat

Allein für den Sozial- und Jugendetat müssen wir für 2021 Mittel von rund 250 Millionen € einplanen.

Dabei ist erfreulich, dass sich das ordentliche Ergebnis im Vergleich zu 2020 um rd. 13,5 Millionen € verbessert. Diese ist insbesondere auf die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zurückzuführen. Eine sehr erfreuliche Entwicklung, wenngleich die Fallzahlen vermutlich durch steigende Arbeitslosenzahlen einen insgesamt höheren Bedarf verursachen werden.

Ebenfalls verbessert sich das Ergebnis bei der Leistung für Unterkunft und Heizung durch den höheren Soziallastenausgleichs um rund 12,3 Millionen €.

Sorge bereiten uns die stetig steigenden Fallzahlen im Bereich der individuellen Hilfe. Einen deutlichen Anstieg um 1, 5 Millionen € verzeichnet auch die Hilfe zur Pflege. Hier wirkt sich das Angehörigenentlastungsgesetz aus und der Landkreis bleibt auf Kosten sitzen, die teilweise zuvor von den Angehörigen übernommen werden mussten.

Negative Entwicklungen werden durch die Corona-Krise, die sich für viele Menschen zur Existenzkrise auswächst, noch befeuert. Daher unterstützen wir den flächendeckenden Ausbau der freiwilligen Aufgaben im Bereich der Schuldnerberatung und der Suchtberatung. Auch diese Maßnahmen sind für uns kostspielig – andererseits wären die Folgen ihres Abbaus aber langfristig immens. Das gleiche gilt für den deutlichen Ausbau der Arbeit des Kreises bei häuslicher Gewalt mit dem Aufbau einer eigenen Infrastruktur im Landkreis, wie etwa einem Frauenhaus.

Dies könnte eine Blaupause und beispielhaft für andere Bereiche sein wie Schuldnerberatung, Gewaltprävention und der Suchtberatung, deren höheren Bezuschussung wir 2021 zustimmen.

Jugendamt

Die Bedeutung des Jugendamtes - vor wenigen Tagen erfolgreich zertifiziert - lässt sich am stetig steigenden Zuschussbedarf erkennen. Betrug der Planansatz 2017 noch ca. 68 Millionen €, wird er für 2021 mit knapp 89 Millionen € veranschlagt. In fünf Jahren 21 Millionen € mehr, oder 30 % Steigerung.

Erhebliche Mehraufwendungen von 8,8 Millionen € entstehen allein bei den Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihrer Familien auf Grund von Fallzahlensteigerungen. Das Jugendamt hat gegen diese Entwicklung kaum eine Handhabe.

Die Freien Wähler hoffen, dass die Organisationsänderung und Bildung eines neuen Amts für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung die erhofften fachübergreifenden Synergieeffekte bringt und den stetig steigenden Personalaufwand zumindest für den Bereich Förderung zunächst stoppen kann.

Stellenzuwächse entstehen infolge des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung und dem Ausbau von Tageseinrichtungen, sowie für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Kinderschutzverfahren.

Der Kinderschutz ist uns, ein ganz wichtiges Anliegen. Das kann nur gelingen, wenn qualifizierte Mitarbeiter in ausreichender Zahl mit den Kinderschutzfällen betraut werden.

Wir sehen ebenso einen steigenden Bedarf für die Schulsozialarbeit. Hier ist das Land in der Pflicht seine Drittelfinanzierung wieder zu übernehmen. Dann sind auch wir bereit, unser Drittel neben den Gemeinden zu finanzieren.

Auch wenn das Jugendamt im Wesentlichen nur Pflichtaufgaben nach SGB VIII erfüllt, müssen wir den drastisch angestiegene Zuschussbedarf im Zaum halten und die wenigen Einsparpotentiale nutzen wie die strikte Anwendung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, der weitere Ausbau niederschwelliger, präventiv wirkender Erziehungshilfen und die ständige Überprüfung des Personalbedarfs.

Kreiseigene Schulen

Mit der Situation unserer „Beruflichen Schulen“ können wir mehr als zufrieden sein. Sowohl der bauliche Zustand als auch die Ausstattung kann ohne Übertreibung als vorbildlich bezeichnet werden. Auch für 2021 sind wieder 3,6 Millionen € für die Unterhaltung der Schulgebäude vorgesehen.

Hinzu kommen Investitionen in Höhe von 5,7 Millionen €, wovon allein 4 Millionen € auf eine erste Rate für den Neubau der Steinsbergschule in Sinsheim entfallen.

Wir unterstützen den Vorschlag der Verwaltung, anstelle der Sanierung des alten Schulgebäudes an neuem Standort neu zu bauen. So können energetische Ziele und Klimaschutz weitaus besser erreicht werden.

Neben der Substanzerhaltung der Immobilien und der Energieeinsparung liegt ein neuer großer Schwerpunkt in der IT-Ausstattung und Digitalisierung, und zwar nicht erst seit der Corona-Pandemie. Der Kreis hat schon früh die Notwendigkeit erkannt, technische Möglichkeiten zu nutzen, um die berufliche Ausbildung zukunftsfähig zu machen.

Wir verweisen nur auf das Projekt „Lernfabrik 4.0“, mit dem die vierte industrielle Revolution Einzug auch in das Bildungswesen erfährt. Dabei arbeiten gewerbliche und kaufmännische Schulen des Kreises Hand in Hand, wie es auch in der Praxis der Unternehmen mehr und mehr notwendig wird. Das Projekt wurde als bundesweit beispielgebend bezeichnet. Ein Grund auch für uns, stolz zu sein.

Der Digitalpakt von Bund und Land hilft in finanzieller Hinsicht bei der Umsetzung der Medienentwicklungspläne der Kreisschulen. 4,5 Millionen € können in den nächsten drei Jahren abgerufen werden. Andererseits sind, neben den bereits investierten 3,9 Millionen € bis 2024 auch noch 11,1 Millionen für die Umsetzung aufzubringen.

Es ist gut angelegtes Geld, wohl wissend, dass uns auch danach der Erhalt des dann erreichten Standards jährlich 3,5 Millionen € kosten wird, etwa der Betrag, den wir auch für die Gebäudeunterhaltung ausgeben.

Die Umsetzung einer so komplexen Maßnahme, die das berufliche Bildungswesen total verändern und modernisieren wird, erfordert aber nicht nur Geld. Notwendig sind vor allem auch die Bereitschaft und das Engagement der Schulleiter und Pädagogen vor Ort.

Deshalb danken wir „Allen“ an unseren Schulen, die sich auf diesen Veränderungsprozess einlassen und ihn vorantreiben.

Gesundheitszentren GRN

Die Gesundheit zu erhalten und fördern – ist nicht erst seit Corona - unser politisches Ziel. Gesundheit ist der Grundstein für eine erfüllte Zukunft.

Die „GesundheitsZentren“ des Kreises haben einen guten Ruf.

Die Belegungszahlen dokumentieren, dass sich die Bevölkerung in den Häusern medizinisch gut und wohnortnah versorgt fühlen.

Gerade Corona hat bewiesen, dass es wichtig und richtig war unsere Kreiskrankenhäuser dezentral beizubehalten.

Der Vorteil kleinerer Einheiten ist dabei unbestritten. Die Leistungen von Belegschaft und Verwaltung sind auch dieses Jahr wieder bemerkenswert. Hut ab, wie Sie bisher – neben dem Alltagsgeschäft mit Operationen - die Versorgung der Covid-19-Schwerst- und Intensivfälle gemeistert haben.

Das Problem der notorischen Unterfinanzierungen durch Bund, Land und den Kostenerstattungsträger wird durch Corona noch verstärkt.

Dies resultiert im Wesentlichen aus den schlechten Rahmenbedingungen von Krankenkassen und der Politik.

AVR

Die AVR AöR sowie die Tochtergesellschaften der AVR-Gruppe entwickeln sich gut, und sind auch wirtschaftlich erfolgreich. Wir haben eine gesicherte, benutzerfreundliche und umweltfreundliche Abfallwirtschaft im öffentlichen Bereich mit geordneten Stoffströmen und eine hohe Quote bei den verwertbaren Abfällen. Sie hat sich auch in Corona-Zeiten bewährt und ständig funktioniert. Ein besonderer Dank von uns an alle Mitarbeiter.

Erfreulich für uns, dass auch für 2021 die Abfallgebühren stabil blei-ben. Wir werden der Satzung zustim-men, wenn auch bei uns das Thema  „Beistellungen als Ordnungswidrigkeit“ viel diskutiert wurde.

Im Bereich AVR Energie wurde nach dem Biomasseheizkraftwerk mit der Inbetriebnahme der Bio-Vergärungsanlage ein weiteres Kapitel erfolgreicher Arbeit im Sinne der Verwertung von Biomasse und des Klimaschutzes mit der Produktion von Biogas und grünem Strom aufgeschlagen. Synergien entstehen, die Biotonne ist bereits heute ein Erfolgsmodell.

Die Beteiligung externer Partner – die ihr Knowhow einbringen, und die Einbindung der Stadtwerke Sinsheim als „politisches Zeichen“ werden von uns ausdrücklich begrüßt.

Investieren auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten…..

werden Kreis und Eigenbetrieb bis 2024 mehr als 130 Millionen € – trotz und gerade wegen des pandemiebedingten wirtschaftlichen Einbruchs ein wichtiges Signal.

2021 soll die Mobilität neben dem Bau und der Unterhaltung der Kreisstraßen mit Planungsraten für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Meckesheim und dem Fortsetzen des Radwegebaus weiter verbessert werden.

Ebenso freut es uns, dass der Mobilitäts-Manager durch das Land gefördert wird. Wir als Freie Wähler-Fraktion erhoffen uns dadurch eine Verbesserung des Nahverkehrs durch Überprüfung von etwaigen Doppelstrukturen. Hier sind auch gutachterliche ÖPNV-Untersuchungen und Untersuchungen nach alternativen Antriebsformen im ÖPNV geplant.

Leider müssen wir Aufgrund der Corona-Pandemie die Zuschüsse im Rahmen der ÖPNV-Förderung für 2021 um 300.000 € auf 1,5 Millionen € erhöhen.

Durch antizyklisches Handeln trägt also der Landkreis maßgeblich dazu bei, dass die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Dies unterstützen die Freien Wähler ausdrücklich! Gut, dass der Kreis in den letzten Jahren erfolgreich gewirtschaftet hat.

Aufgrund der hervorragenden Rechnungsergebnisse der letzten Jahre ist ein Finanzpolster vorhan-den und mehrfach wurden bereits Überschüsse dem Basiskapital zugeführt.

Aus unserer Sicht spräche deshalb auch nichts dagegen, den 2021 entstehenden Fehlbetrag durch eine Reduzierung des Basiskapitals auszugleichen, anstatt die Kreisumlage wieder um bis zu 27,75 % ansteigen zu lassen. Das wäre den Gemeinden schlecht zu vermitteln. Hier haben wir eine andere Auffassung als die Verwaltung.

Und da der Fehlbetrag von 2021 rein Corona-bedingt ist, ist der Ausgleich aus dem Basiskapital im Finanzplanungszeitraum unserer Meinung nach auch absolut vertretbar.

Aber dies können wir im nächsten Jahr noch ausführlich diskutieren.

Trotz des beachtlichen Investitionsvolumens wird die Verschuldung um gerade einmal 8,6 Millionen € auf dann 76,8 Millionen € steigen.

Hier zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, dass der Rhein-Neckar-Kreis durch gutes Wirtschaften in den zurückliegenden Jahren über ein großes finanzielles Polster verfügt, das nun als Eigenmittel für die Investitionen eingesetzt werden kann. Zu fast zwei Dritteln können die 130 Millionen durch eigene Mittel finanziert werden.

Damit ist aus unserer Sicht das strategische Ziel, die Gesamtverschuldung bis Ende 2026 auf 70 Millionen € zu begrenzen, trotz der vorgesehenen Kreditaufnahmen durchaus noch zu erreichen.

Personal

Im Stellenplan 2021 sind insgesamt 1.519,50 Stellen ausgewiesen – 18,6 Stellen mehr als 2020. Davon entfallen 12,5 Stellen auf den Wiedereintritt in den Kommunalen Arbeitgeberverband den wir mit beantragt hatten.

Die darüber hinausgehende Schaffung von 6,1 Stellen erscheint auf den ersten Blick als sehr moderat. Nicht übersehen werden darf aber in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen 6,1 Stellen um den Saldo zwischen Stellenmehrung und –abbau handelt.

Denn über 25 Stellen entfallen auch im Vergleich zu 2020, wovon das Gros auf den Bereich „Flüchtlinge“ und die Integrierte Leitstelle entfällt - während tatsächlich in anderen Bereichen insgesamt 31,4 zusätzliche Stellen geschaffen werden sollen.

Zusammen mit den 12,5 Stellen, die auf den Wiedereintritt in den KAV entfallen, ist das ist dann doch eine ganze Menge.

Ein Trost ist immerhin, dass 15 dieser Stellen ganz oder teilweise von anderer Seite finanziert werden.

Zudem wurden die Notwendigkeiten der neuen Stellen in den Ausschüssen ausführlich und nachvollziehbar erläutert, so dass wir den Stellenplan mittragen.

Abschluss

Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller politischer Unterschiede - für das gute, konstruktive Miteinander im Kreistag.

Wir „Freien Wähler“ danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und gute Arbeit.

Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung.

Die Freien Wähler stimmen dem Haushalt 2021 zu.“

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 1. Dezember 2020

Auch bei der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurde aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage wurde von den Fraktionen weitestgehend auf Stellungnahmen verzichtet, um die Sitzung so kurz wie möglich zu halten.

Dennoch wollen wir über die wesentlichen Themen der Sitzung berichten – in etwas anderer Form als gewohnt mit einer Zusammenfassung der Inhalte der Verwaltungsvorlagen, teilweise mit Ergänzungen der Fraktion….

 

Finanzielle Entwicklung des laufenden Kreishaushalts

Hochrechnung Gesamtergebnis zum 31. August 2020 22,3 Millionen €, zum 31. Oktober 2020 zeichnet sich eine weitere Verbesserung um 12,3 Millionen € ab; liquide Mittel 53,1 Millionen €, nun 65,2 Millionen €.

 

Kreiswald mit Zuschussbedarf

Die Einnahmen und Ausgaben für den Kreiswald sind Bestandteil des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik und werden dort mitbeschlossen.

Wegen betrieblicher, klimatischer und holzmarktbedingter Gründe weist der Forstbetriebsplan 2021 für den Kreiswald erhebliche Unsicherheiten auf und schließt voraussichtlich mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 17.200 €.

Kreisrätin Claudia Stauffer wies in der Fraktionssitzung der Freien Wähler darauf hin, dass bisher aufgrund der günstigen Altersstruktur des Kreiswalds Überschüsse aus dem Wald erwirtschaftet werden konnten. Doch führten die zu trockenen Vegetationszeiten der Jahre 2019 und 2020 zu unplanmäßigen Zwangsnutzungen von Dürr- und Käferholz, die rund 48 % des Holzeinschlags ausmachen.

Das führte wiederum im Jahr 2019 und auch noch im Jahr 2020 zu extremen Preisverfall für einzelne Holzarten wegen der historisch hohen Schadholzanfälle.

Wegen der höheren Einschläge der letzten beiden Jahre ist für 2021 ein niedrigerer Hiebssatz von nur 410 Festmeter Holz vorgesehen – zum Vergleich: 2016 wurde als Hiebssatz 472 Erntefestmeter festgelegt. Sollte sich der Klimastress für den Wald 2021 fortsetzen, muss jedoch wieder mit unplanmäßigen Nutzungen und damit einem ungewollten höheren Hiebssatz gerechnet werden.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nahm auch Kenntnis von der Öffentlichkeitsarbeit des Kreisforstamts in diesem Jahr sowie von der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Mannheim zum Holzverkauf durch die kommunale Holzverkaufsstelle im Kreis.

Aktivitäten der Öffentlichkeits-arbeit des Kreisforstamts im Jahr 2020 konnten wegen Corona zeitweise nicht stattfinden.

Neben der allgemeinen Pressearbeiten und Vorträgen bot das Kreisforstamt für die Bevölkerung Waldführungen, für Gemeinderäte der waldbesitzenden Gemeinden, Vertreter der Naturschutzverbände oder Forststudenten Waldbegänge oder für Kindergärten, Schulen, Familien, Senioren waldpädagogische Veranstaltungen an, wobei der thematische Schwerpunkt – wen wundert es - bei den klima-bedingten Schädigungen des Waldes durch die anhaltende Trockenheit lag.

Die Stadt Mannheim und der Kreis haben vereinbart, dass der Verkauf des Holzes aus dem Stadtwald Mannheim durch die Holzverkaufs-stelle des Rhein-Neckar-Kreises fort-geführt wird.

Die Kosten für die mit dem Holz-verkauf verbundenen Dienstleistun-gen werden von der Stadt Mannheim vollständig getragen und einmal jährlich abgerechnet.

Die Vereinbarung soll zunächst bis Ende 2024 gelten.

Vorausgegangen war der Umstand, dass die Stadt Mannheim aufgrund der Forstneuorganisation seit 2020 den Holzverkauf eigenständig wahrzunehmen hat.

Die Stadt Mannheim verspricht sich aber bei den geringen Holzmengen aus dem Stadtwald sich einen höheren Gewinn, wenn der Kreis den Verkauf übernimmt.

 

Schwetzinger SWR Festspiele, Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar und Integrierte Leitstelle

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte dem Wirtschaftsplan 2021 der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH, der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie dem Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar zu.

Außerdem wurde der Landrat legitimiert, in den jeweiligen Gremien für den Kreis das Stimmrecht entsprechend der vorgenannten Beschlusses auszuüben.

Gleiches gilt für die Geschäftsordnung für den Lenkungs-ausschuss der Integrierte Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (ILS), auch hier wurde der Landrat zur Zustimmung ermächtigt.

 

Vermietung von Büroflächen, Tiefgaragen- und Lagerflächen im Gebäude Römerstraße 2 bis 4

Der Kreistag hat 2014 dem Erwerb des Gebäudes der Polizeidirektion Heidelberg, Römerstraße 2 bis 4 zugestimmt.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb wurde vereinbart, dass eine Bürofläche von rund 1.200 qm des Gebäudes und eine Stellplatzfläche an das Land Baden-Württemberg zur Unterbringung des Polizeireviers Mitte vermietet werden. Hierfür war ein Mietpreis von rund 240.000 € pro Jahr genannt.

Mittlerweile wurden die Rahmenbedingungen des Mietvertrages festgelegt und die konkrete Mietfläche auf Bürofläche im Erdgeschoss von 1.657,36 qm und die Vermietung von Tief-garagen und Lagerfläche von 1.767,30 qm fixiert.

Mit dem Land Baden-Württemberg wurden im Jahr 2014 Mietpreise von 11 €/qm für die Bürofläche und 4 €/qm für die Garagen und Lagerflächen festgelegt.

Damit ergibt sich insgesamt ein Mietpreis in Höhe von monatlich rund 25.000 €, wobei die Miete an den Lebenshaltungsindex gekoppelt ist.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte dem Abschluss des Mietvertrags zu diesen Bedingungen zu.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 16.11.2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage wurde bei der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport von den Fraktionen weitestgehend auf Stellungnahmen verzichtet, um die Sitzung so kurz wie möglich zu halten.

Dennoch wollen wir über die wesentlichen Themen der Sitzung berichten – in etwas anderer Form als gewohnt mit einer Zusammenfassung der Inhalte der Verwaltungsvorlagen, teilweise mit Ergänzungen der Fraktion….

 

„School of Tomorrow – Future ClassESS“

Das Projekt „School of Tomorrow – Future ClassESS“ folgt einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus 2018, in dieser Schülerinnen und Schüler Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen erwerben sollen.

Herkömmliche Denkstrukturen sollen aufgebrochen und traditionelle Unterrichts- formen langfristig umgestaltet werden. Dazu sollen neue Lernräume entworfen und neue Lernmaterialien entwickelt werden. Hierunter gehören u.a. digitale Medien, selbstgesteuertes Lernen, spezielle Vorgehensweisen zur Lösung sehr komplexer Probleme sowie der Erwerb notwendiger Schlüsselkompetenzen für das 21. Jahrhundert.

An der Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen ist beabsichtigt, zu-nächst nur für eine bestimmte Anzahl an Klassen zwei Probe-klassenräume nach einem Lern-zonen-Prinzip mit optimaler digital-technischer Ausstattung einzurich-ten. Die dadurch fehlenden Klassenzimmer sollen übergangs-weise, mindestens für ein Jahr, mit den Containern, welche bisher dem mbau dienten, kompensiert werden.

Ziel wird sein, über ein Buchungs-system diese Räume allen Schularten und für alle Schulfächer zur Verfügung zu stellen.

Diese Modellräume und die getesteten Unterrichtsformen liefern Erkenntnisse für die allgemeine Entwicklung von Unterrichts- und Raumkonzepten.

Die Projektergebnisse werden auf einer OER-Plattform (Open Education Ressource) viersprachig für den europäischen Raum zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für die Zielgruppen: Bildungsbehörden, Einrichtungen für Schul- und Qualitätsentwicklung, Schulleitungen und Lehrkräften.

Unterstützung findet dieses Projekt auch auf internationaler Ebene. Zusammen mit zwei Projektpartner-schulen aus Italien und Spanien beläuft sich die Gesamtfördersumme auf 94.400 €.

Der Ehrhart-Schott-Schule liegt im Erasmus+-Pro-gramm der Europä-ischen Union eine Finanzhilfeverein-barung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 34.960 € vor. Zahlungsem-pfänger dieser Fördersumme ist der Förderverein der Ehrhart-Schott-Schule. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und startet ab dem Dezember 2020. Die gewährten Mittel sollen zweckgebunden im Rahmen der europäischen Völkerverständigung verwendet werden.

Vorgestellt wurde das Projekt übrigens auf sehr erfrischende Art und Weise von zwei Schülern der Ehrhart-Schott-Schule – der Applaus der Sitzungsteilnehmer für die Präsentation war mehr als verdient!

 

Umsetzung Digitalpakt

2018 hatte der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport dem IT-Strategiekonzept für die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises und den darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zugestimmt. Auf Basis dieses Beschlusses wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen.

Mittlerweile konnten eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht und zum Teil bereits abgeschlossen werden.

In der Sitzung wurde über den konkreten Sachstand bezüglich der Realisierung der Projekte informiert und der Ressourcenbedarf für das Voranbringen der Schul-Digitalisierung in den Folgejahren verdeutlicht:

Auf Grundlage des IT-Strategie-Feinkonzepts haben mittlerweile alle Schulen Medienentwicklungspläne erar-beitet, die als umfassendes Konzept für die Schuldigitalisierung sowohl pädago-gisch-didaktische als auch technische Anforderungen beschreiben und die hierzu erforderliche IT-Ausstattung auf-zeigen.

Diese Medienentwicklungspläne sind Grundvoraussetzung für eine Förderung der IT-Maßnahmen aus dem Digitalpakt Schulen. In Summe wird für die vollständige Umsetzung der Medienent-wicklungspläne aller Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises ein Finanzvolumen von rund 15 Millionen € benötigt. Zieht man hiervon die bereits in den Jahren 2018, 2019 und 2020 getätigten Investitionen ab, verbleibt ein erforderliches Finanzvolumen von ca. 11,1 Millionen €.

Nach der aktuellen Finanzplanung sollen in den Folgejahren von 2021 bis 2024 insgesamt rund 6,7 Millionen € Eigen- und Fördermittel investiert werden: Eigenmittel IT-Strategie   Fördermittel      Gesamt

2021      700.000 €             1.500.000 €         2.200.000 €

2022      1.500.000 €         1.500.000 €         2.000.000 €

2023      500.000 €             1.500.000 €         2.000.000 €

2024      1.500.000 €         -              500.000 €

Summe                2.200.000 €         4.500.000 €         6.700.000 €

Eine  vollständige  Umsetzung  der  Medienentwicklungspläne  aller  Schulen  ist  nach dieser  Planung  bis  2024  nicht  möglich,  da  eine  Finanzierungslücke  von  rund  4,4 Millionen€ besteht. Um  diese  zu  schließen,  würden  in  den  Jahren  2022,  2023  und  2024  zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 1,47 Millionen€ benötigt.

Will man  darüber  hinaus  den  damit  erreichten  Digitalisierungsstand  erhalten  und weiterentwickeln,  ist  ab  2025  mit  regelmäßigen  jährlichen  Aufwendungen  in  Höhe von ca. 3,5 Millionen€ zu rechnen.

 

Einrichtung des Schulversuchs „Duale Ausbildungsvorbereitung“(AVdual) an der Johann-Philipp-Reis-Schule Weinheim

Das  AV-Dual-System  wird  in  ausgesuchten  Modellregionen  erprobt  und  gilt  bis  jetzt als Erfolgsmodell. In  Weinheim  beantragte  nach der Helen-Keller-und der Hans-Freudenberg-Schule nun die Johann-Philipp-Reis-Schule dieses AV-Dual-System.Kreisrätin Doris Falterbetonte für die Freien Wähler,wie äußerst   wichtig   eine   Förderung   gerade   zugewanderter oder   defizitärer   Jugendlicher   im   Bereich   Sprache   und Ausbildung ist. Durch  erweiterte  Sprachkompetenz  und  Absolvieren  von Praktika könnedie nötige Ausbildungsreife erlangt werden, was bei Jugendlichen mit schwierigen Einstiegssituationen dann auch Zukunftsvisionen schaffen kann. Das  Ministerium  für Wirtschaft,  Arbeit  und  Wohnungsbau fördert die AVDual-Begleitung mit 60 %.40% werden von Kreis und Stadt Weinheim übernommen.Für  den Rhein-Neckar-Kreisbedeute  diesca.  6.000 €Mehraufwand  für  das  letzte  Quartal  von  September  bis Dezember 2021 bei einem Gesamtanteil von rund 104.000€.Diese  Beantragung  der Johann-Philipp-Reis-Schule stellefür die  Freien  Wähler ein weiteres    erfolgversprechendes    Jugend-AVDual-Modell    dar,    dessen    positive Auswirkungen  und  Ergebnisse man erst  in der  weiteren  Zukunft erfahren  werde, da manden  Jugendlichen  einen  guten  Start  in  die  Arbeits-und  Berufswelt  ermöglicht habe.Abschließend stimmte Doris Falter fürdie Freien Wähler zu.

 

Sportförderung 2020:

Verteilungsvorschläge der SportkreiseDer  seinerzeitigeAusschuss  für  Soziales,  Schulen  und  Kultur hatte  bereits 1997beschlossen,  dassdie  Sportkreise  über  die  Verwendung  der  bereitgestellten  Mittel eigenständig entscheiden und einen Verteilungsvorschlag erarbeiten.Auch für das Jahr 2020 haben dieSportkreise dies getan.Die Sportfördermittel sollen wie folgt verteilt werden:Zuschüsse an Sportkreise / Sportkreisbüros 20.000 € Förderung von Projekten der Sportkreise 10.000€ Förderung von nebenberuflichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern sowie Jugendleiterinnen und Jugendleitern 257.320 € Zuschüsse an Sportvereine und Jugendsportverbände zur Förderung des Jugendsports 90.118 € Förderung Bauunterhaltung 63.556 € Gesamt: 440.994 € Mit  den  Haushaltsmitteln  von  141.000  €  werden  Jugendsportmaßnahmen  vonOktoberdes Vorjahres bis Septemberdes laufenden Jahres mit insgesamt 111.000 €sowie   die   Sportkreisbüros mit 20.000  €und   ein   gemeinsames   Projekt   aller Sportkreise mit 10.000 €für das laufende Jahr finanziell gefördert. Die  Geschäftsstellen  der  Sportkreise  Mannheim  und  Heidelberg  erhalten  je  8.000 € für ihre Verwaltungen und das Sportkreisbüro des Sportkreises Sinsheim erhält 4.000 €. Seit  dem  Jahr  2015  werden außerdem 10.000 € für ein gemeinsames Projekt der Sportkreise Mannheim, Heidelberg und Sinsheim zur Verfügung gestellt. Im  Haushaltsjahr  2020  werden  für  die  geleisteten  Stunden  als  nebenberufliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Jahr 2019 insgesamt 2.341 Vereinsmitglieder -davon 46 Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter-bezuschusst,  hiervon  973  beim  Sportkreis  Heidelberg,  1.039  beim Sportkreis  Mannheim,  262  beim  Sportkreis  Sinsheim  sowie  67  Fluglehrerinnen  und Fluglehrer. Die  Pauschale für  nebenberufliche  Übungsleiterinnen  und  Übungsleiter  beträgt  1,50 € pro Stunde, wobei höchstens 80 Stunden pro Jahr  angerechnet  werden  können. Dies entspricht einem maximalen Förderbetrag von 120 €. Nachdem  im  Jahr  2013  das  Abrechnungsverfahren  verändert  und  in  elektronischer Form über die Sportkreise abgewickelt wurde, führte dies zu einer rückläufigen Zahl der eingereichten Anträge (-458).

Dieses Jahr  wurde  das  Verfahren  insofern  optimiert,  dass  die  Anträge  nun  digital über die Homepages der Sportkreise erfolgen. Die Verwaltung des Kreises erhofft sich aufgrund des damit verbundenen geringeren Verwaltungsaufwands, dass von den Vereinen wieder für alle anspruchsberechtigten nebenberuflichen  Übungsleiterinnen  und  Übungsleiter, Vereinsmanagerinnen  und Vereinsmanager sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter Anträge gestellt werden.Auchist  ein  leichter  Anstieg  der  vom  Badischen  Sportbund seit  2017  eingeführten Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager zu verzeichnen. Den Sportvereinen und Jugendsportverbänden soll zur Förderung des Jugendsports nach dem Vorschlag der Sportkreise in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 90.118€ zur Verfügung gestellt werden. Davon sollen 7.520 € für zentrale Maßnahmen der AG  Sportjugend, 15.990 € für Verbände und 66.608 € für Vereine zugeteilt werden. Aufgrund  der  Corona-Pandemie  liegt  der  Betrag  deutlich  unter  dem  veranschlagten Betrag in Höhe von 111.000 €. Der  Ausschuss  stimmte  einstimmig  zu,  dass  die  nicht  verbrauchten  Haushaltsmittel bei der Förderung des Jugendsports (20.882 €),für Mehraufwendungen von 7.320€ bei   der   Förderung   der   nebenberuflichen   Übungsleiterinnen   und   Übungsleiter, Vereinsmanagerinnen   und   Vereinsmanager,   Jugendleiterinnen   und   Jugendleiter sowie  bei  der  Bauunterhaltung  in  Höhe  von  13.556  €  verwendet  werden.  Die Haushaltsmittel der Sportförderung für 2020 werden somit vollständig ausgeschöpft. Die  Sanierungen  und  Erneuerungen  der  Sportstätten werdenebenfalls nach  dem Vorschlag der  Sportkreise bezuschusst.  Die  Baumaßnahmen  betreffen  das  Vorjahr und sind jeweils abgeschlossen

 

 

Sitzung des Sozialausschusses am 12. November 2020

Umsetzung der Erstellung der Kreisseniorenplanung im Rhein-Neckar-Kreis

Der Kreisseniorenplanung ging ein intensiver Beteiligungsprozess voraus. Im Juli 2020 konnte dieser Prozess abgeschlossen werden.

Von Beginn an war ein zentraler Bestandteil der Planung ein breit aufgestellter Beteiligungsprozess und die aktive Einbindung der Fachwelt.

Aktuell können die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises seit 12. Oktober noch bis zum 22. November 2020 unter www.beteiligung-im-kreis.de ihre persönliche Bewertung und Priorisierung der Handlungsempfehlungen des Kreisseniorenplanes für ihren Sozialraum vornehmen. Nach diesem Beteiligungsprozess soll der Plan im Sozialausschuss diskutiert und beschlossen werden und als Leitlinie für die weitere Seniorenarbeit des Kreises dienen.

Kreisrat Tobias Rehorst freute sich über die Entwicklung und lobte insbesondere die Online-Beteiligungsplattform. Aus der Fraktion trug der den Wunsch weiter, eine Rückmeldung über die Nutzung und die Erfolge der noch jungen Plattform zu erhalten.

 

Förderungen im sozialen Bereich

Dem Entwurf der Mittelverteilung 2021 im Rahmen der Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor stimmte Kreisrätin Gabi Horn für die Freien Wähler zu.

Der Arbeitskreis „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“ habe immer nur über einen kleinen Teil der Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis entschieden - momentan sind es etwas mehr als 300.000 € von insgesamt ca. 5 Millionen € an Fördermittel, die der Kreis gewährt.

Mit der neuen Stabsstelle Sozialplanung, Förderung und Vertragswesen werde das Gesamtkonzept „Förderung“ in den Focus genommen auch mit dem Ziel vermehrter Transparenz.

Bestimmte Anfragen wurden aus dem Förderentwurf genommen und direkt dem Sozialausschuss zur Beratung zugewiesen. Hier gehe es um eventuelle Mehrfach-förderungen, so Gabi Horn, die dem Arbeitskreis angehört.

Was der Antrag „Joblinge“ anbelangt, war der Arbeitskreis der Meinung, dass hier noch Informationen fehlen und wünschte sich, dass ein Vertreter dieses Konzept vorstellt und erläutert.

 

Förderkonzept für den sozialen Bereich für den Rhein-Neckar-Kreis

Künftig gebe anstelle des Arbeitskreises, der aufgelöst wird, ein Förderkonzept - das nicht starr sein soll, sondern auch die Belange der verschiedenen Regionen und die örtlichen Bedürfnisse im Blick hat. Die fünf Planungsräume werden vergleichbare Strukturen haben, aber natürlich mit der Möglichkeit der planungsübergreifenden Versorgung mit Angeboten.

Es werden Kriterien und Strukturen festgelegt, anhand derer eine Förderung vorzunehmen ist. Ferner wird es auch eine Nachschau geben - die Wirksamkeit in Bezug auf die Förderziele soll überprüft werden.

Die Freien Wähler stimmten dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Prävention von häuslicher Gewalt und Hilfen für Betroffene

Kreisrätin Gabi Horn führte in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler aus, dass zur Umsetzung der Hilfen zur Prävention von häuslicher Gewalt Konzepte eingereicht wurden und die verschiedenen Träger einzelne Bereiche zugewiesen bekommen haben:

Das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis biete eine Fachberatungsstelle für häusliche Gewalt mit Interventionsstelle an, das DRK Mannheim eine für das Frauen- und Kinderschutzhaus und das DRK Mannheim zusammen mit dem DRK Heidelberg eine Beratungsstelle für die dezentralen Schutzwohnungen.

Der Förderung hierfür stimmten der Freien Wähler zu.

 

Schuldnerberatung im Kreis

Die Gründe der Verschuldung sind vielfältig und aktueller als vor der Zeit der Corona-Pandemie mit all ihren Folgen für die Menschen im Rhein-Neckar-Kreis. Diese Erfahrungen bestätigen auch die Akteure des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes und des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung.

Ein Blick in den Schuldneratlas 2020 verzeichnet allerdings einen Rückgang der Schuldnerquote, der bereits in 2019 festgestellt wurde (7,89 %), bei uns auf aktuell 7,80 %.

Mit der Definition der Überschuldung aus dem Schuldneratlas vergibt das Jobcenter die Berechtigungsscheine und erfasst so die Arbeitssuchenden, die im SGB II im Leistungsbezug stehen.

Ähnliche sieht es mit der Personengruppe aus, die über SGB XII Sozialleistungen erhalten.

Für Kreisrat Ernst Hertinger von den Freien Wählern stellt sich die Frage, welche Bürger und Bürgerinnen außerhalb dieses Personenkreises noch eine kostenlose Schuldnerberatung erfahren sollen.

Die momentane wirtschaftliche Entwicklung und die Corona bedingten Pleiten würden manchen in eine Notsituation bringen. Fraglich sei, ob dies dauerhaft so bleibt. Hier lasse sich nichts verlässlich prognostizieren.

Ernst Hertinger sah auch eine Gefahr in der Beschlussvorlage: Die Kommunen, die bisher freiwillig die kostenlose Schuldnerberatung fördern und unterstützen, könnten sich eventuell zurückziehen und ihr Engagement beenden. Der Rhein-Neckar-Kreis werde ja künftig für die flächendeckende kostenlose Schuldnerberatung sorgen.

Mit Blick auf die rasant steigende Altersarmut könnte sich ein Personenkreis darstellen, der bisher nicht in seiner Gänze erfasst ist. Gerade eine Perspektive, sich in der jetzigen Lebensphase aus der schwierigen Situation herauszuarbeiten, ergebe sich für ältere Menschen so gut wie nicht. Mit Eintritt in den Ruhestand sinke die Chance drastisch, die ökonomische Lage noch einmal zu verbessern. Verschärft werde dieses Problem dadurch, dass die Betroffenen – in der Hauptsache Frauen – oft ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen. Diese Menschen unterliegen auch mit zunehmendem Alter immer größer werdender Einschränkungen in der Mobilität.

Deshalb stimmte er für die Fraktion der Freien Wähler zu.

 

Arbeit der Stabsstelle Integration und Fortschreibung des Integrationskonzepts - Sachstandsbericht

Auch im Bereich der Stabstelle Integration findet aktuell die Erneuerung der Konzeption statt, das Integrationskonzept des Landkreises soll fortgeschrieben werden. Auch hier läuft der Beteiligungsprozess. Neben dieser konzeptionellen Arbeit setzt die Stabstelle aber auch praktische Maßnahmen um, die die Vorlage erläuterte.

Kreisrat Tobias Rehorst hob als positives Beispiel unbürokratischer Unterstützung durch den Landkreis die Intensivsprachkurse für Azubis mit Fluchthintergrund während der Sommerferien hervor.

 

Entwicklung der kommunalen Eingliederungsleistungen im Jahr 2019

Die kommunalen Eingliederungsleistungen ergänzen die Leistungen des Jobcenters durch drei verschiedene Maßnahmen, die Vermittlungshemmnisse beheben sollen: Die Schuldnerberatung, die Suchtberatung und die psychosoziale Beratung. Das Jobcenter stellt Beratungsscheine aus, die die Berechtigten dann bei den Beratungsstellen abgeben können.

Kreisrat Tobias Rehorst betonte die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen und die gesamtheitliche Betrachtung der Leistungsbezieher. Oft würden sich auch verschiedene Probleme wechselseitig bedingen, so gehe Sucht häufig mit Schulden einher.

Positiv bewertete er die Einrichtung fester Präsenzzeiten in den Jobcentern für die Mitarbeiter der Beratungsstellen. So sinke die Hemmschwelle, eine Beratung aufzusuchen und zugleich könne ein besserer Austausch zwischen Beratungsstelle und Jobcenter gewährleistet werden.

Tobias Rehorst stellte fest, dass es immer gewisse Schwankungen in der Statistik gebe. Im Berichtsjahr 2019 wurden der Verwaltung zufolge insgesamt 562 Beratungsscheine durch das Jobcenter ausgestellt. Die Steigerung von ca. 11,5 % gegenüber dem Vorjahr lasse sich dabei hauptsächlich auf den Bedarf der psycho-sozialen Betreuung zurückführen. Eingelöst wurden im Jahr 2019 insgesamt 490 Beratungsscheine. Dies entspricht einer Einlösequote von ca. 87 %. Obwohl sie damit im Vergleich zum Jahr 2018 (95 %) gesunken ist, ist sie aus Sicht der Verwaltung immer noch positiv zu bewerten.

Insgesamt stehe der Steigerung an Beratungsscheinen leider eine geringere Einlösequote gegenüber, sodass sich die Freien Wähler im Ergebnis der Wertung der Verwaltung anschließen könne. Abzuwarten bleibe die Entwicklung, die die Corona-Pandemie auf den Bedarf der Unterstützung haben wird – dies sei derzeit noch nicht absehbar.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 10. November 2020

Förderung der Biodiversität und Stärkung der Artenvielfalt im Rhein-Neckar-Kreis

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag „Stärkung der Artenvielfalt im Rhein-Neckar-Kreis“ vom 24.Oktober 2019 wurden im Haushalt 2020 Mittel und Personal zur Umsetzung des Beschlusses bereitgestellt. Die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung der Biodiversität der Fachämter wurden in einer internen Arbeitsgruppe zusammengetragen und Ideen zu weitergehenden Projekten entwickelt. Die Ergebnisse wurden den „Biodiversitätsbeauftragen“ der Fraktionen präsentiert und nun dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft vorgestellt, welcher den Sachstandsbericht positiv zur Kenntnis nahm und der weiteren Vorgehensweise zustimmte. Die Pilotprojekte an den kreiseigenen Liegenschaften in Sinsheim sind in Bearbeitung. Mittlerweile konnte die Personalstelle „Fachkraft  für Biodiversitätsmanagement“ besetzt werden und die Arbeiten zu diesem wichtigen Themenfeld können 2021 intensiviert werden. Das Thema Biodiversität soll auch als strategisches Ziel im Haushalt 2022 aufgenommen werden.

Kreisrat Eric Grabenbauergratulierte im Namen der Freie Wähler-Fraktion der Kreisverwaltung  für  die Auszeichnung mit der „Goldenen Wildbiene“ für eine musterhafte Gestaltung einer Verkehrsinsel. Er freuesichauf viele weitere Blühflächen und insektenfreundliche Trittsteine.

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3. November 2020

Der Jugendhilfeausschuss befasste sich unter anderem mit dem aktuellen Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im Rhein-Neckar-Kreis, den getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt sowie der Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Landesvergleich.

 

Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote im Rhein-Neckar-Kreis

Jedes Jahr erhält der Jugendhilfeausschuss –mit zeitlicher Verzögerung von einem halben Jahr -eine Übersicht über den Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote in den Kommunen, Stand zum 1. März. Die jährlichen Berichte erstattet der Kreis, weil das Kreisjugendamt die Gewährleistungs-und  Planungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot trägt und die Kommunen,  die  die  Durchführungsverantwortung  tragen, hierbei unterstützt. Klagen von Eltern, die keinen oder nicht ausreichenden Platz für ihr Kind haben, richten sich gegen den Kreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Rhein-Neckar-Kreis existieren aktuell 419 Kindertageseinrichtungen mit ca. 4.500 pädagogischen Fachkräften. Festzustellen  ist,  dass  der  Ausbau  der  Kinderbetreuungsangebote weiter voranschreitet: Die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren ist von 34,2 % auf 35,8 % gestiegen, die Versorgungsquote von 36 % auf 37,4 %. Die Zielquotebei der Versorgung wurde vom Deutschen Jugendinstitut mit 42,6 % ermittelt. Entscheidend ist diese Quote wegen des einklagbaren Rechtsanspruchs der Kinder ab dem 1. Lebensjahr der Eltern, der stetig wächst. Der Ausbau der Krippenplätze konnte nur gelingen, weil die Zahl der Kinder unter drei Jahren von 2019 auf 2020 nahezu stagnierte. Die Betreuungssituation für Kinder über drei Jahre dürfte sich in den nächsten Jahren zunehmend verschärfen. Oftmals ist für die Kinder über drei Jahre, die nach dem 1. März einen Betreuungsplatz benötigen, kein Platz vorhanden. Anzustreben in dieser Altersgruppe ist daher eine Versorgungsquote von mehr als 100 %, was jedoch kostspielig ist –bedeutet es doch das Vorhalten von nicht besetzten Plätzen und nicht beschäftigtem Personal –und von den Kommunen kaum zu leisten ist. Aufgrund umfangreicheren Betreuungsbedarfen durch berufstätige Elternteile und Zunahme von Alleinerziehenden steigt die Zahl der zu betreuenden Kinder und damit die Nachfrage stetig an. Kreisrätin  Claudia  Stauffer bestätigte  in  Ihrer Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler, dass die Kommunen beim Ausbau der Angebote kaum Schritt mit dem  angemeldeten Bedarf halten können. Insbesondere der Bedarf an Ganztagesplätzen steige in allen Altersklassen unvermindert. Die geplante Vorverlegung des Einschulungsstichtags in Baden-Württemberg und die geplante Einführung des Rechtsanspruchs  auf  Schulkindbetreuung ab 2025 machten die Aufgabe einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in den nächsten  Jahren nahezu unlösbar. Eine aktuelle Herausforderung in der Kinderbetreuung sei der Fachkräftemangel, der sich durch den weiter wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen entwickelt: So werden bis 2025 in Baden-Württemberg 40.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt.

 

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) setzt den Gedanken der Inklusion, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention festschreibt, neben anderen Gesetzen in nationales Recht um.

In  der  Verwaltungspraxis  hat  dieses  Gesetz nun zur  Folge, dass zahlreiche Strukturen neu gestaltet werden müssen, was einen anderen Zuschnitt von Ämtern und Zuständigkeiten zur Folge hat. Kreisrat Tobias Rehorst wies für die Freien Wähler darauf  hin, dass man diesen Bereich bereits  im Sozialausschuss intensiv diskutiert habe, aber auch in der Jugendhilfe sorge das BTHG für Veränderungen, denn der Landkreis ist als Jugendhilfeträger auch für junge Menschen mit Behinderung verantwortlich. Hier müssen  die  Eingliederungsleistungen neu konzipiert werden. Die Freien Wähler unterstützen die vom Haupt- und Personalamt gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeitete Umsetzungskonzeption, die die Spezialisierung einzelner Fachkräfte vorsieht und diese in einem neuen Referat („Teilhabeleistungen der Jugendhilfe“) organisiert. Das  Referat  hat  inzwischen  seine  Arbeit  in  den Diensträumen im Pfaffengrund aufgenommen. Aufgrund steigender Fallzahlen sei für das nächste Jahr mit  einer  neuen Stellenbemessung zu rechnen. Diese wollen die Freien Wählerim Rahmen der Haushaltsberatung wohlwollend, aber wie gewohnt auch kritisch prüfen.

 

Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und weiterer Jugendhilfen im Landesvergleich 2019

Kreisrat Tobias Rehorst nahm für  die  Freien Wähler den  Bericht  über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und anderer individueller Hilfen zugunsten Kinder und Jugendlicher zur Kenntnis. Obwohl die Zahl der erfassten Hilfen im Land 2019 um 3 % gestiegen sind, ist der prozentuale Wert im Rhein-Neckar-Kreis deutlich höher und liegt bei 11 Prozent. Dabei stiegen im Kreis die stationären Fallzahlen um 7 %, während die nicht-stationären Fälle um 15 % angestiegen sind. Die  Gründe,  die  hierfür  angeführt  werden, seien zwar  einerseits  plausibel, andererseits handele es sich dabei um landesweit zu beobachtende Phänomene: So sei die  Gesellschaft insgesamt  sensibler geworden,  sodass  Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung schneller gemeldet werden (Steigerung um 50 % innerhalb der letzten dreiJahre) und das Jugendamt mit entsprechenden Hilfeleistungen auf den Plan rückt. Ein weiterer Grund sei die Zahl von Familien mit Fluchthintergrund, bei denen kulturelle Unterschiede oftmals einen Hilfebedarf auslösen. Weiterhin steige der Anteil sogenannter„multikomplexer Problemfamilien“, die gleich mehrere verschiedene Probleme aufweisen. Erfreulich sei an den gestiegenen Fallzahlen zwar, dass unser Jugendamt seiner Aufgabe nachkommt und dass es auch das Vertrauen der Bevölkerung  bzw. derjenigen hat, die in ihrem Beruf mit Kindeswohgefährdungen konfrontiert sind.

Dennoch macht sich Tobias Rehorst angesichts der starken Steigerung Sorgen und will die Entwicklung der Zahlen intensiv im Blick behalten. Der Bericht zeige aber, dass auch die Verwaltung selbst die steigende Zahl im Fokus ihrer Arbeit hat und versucht, gegenzusteuern.

 

Leitsätze zur integrierten Sozialplanung für den Rhein-Neckar-Kreis

Die Landkreisverwaltung plant, die Sozialplanung künftig noch stärker einem einheitlichen, integrierten Konzept zugrunde zu legen, das verschiedene örtlichePlanungsräume berücksichtigt und in diesen versucht, dieu nterschiedlichen  Interessen  von Kindern und Jugendlichen, Senioren und Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sowie die jeweiligen öffentlichen und privaten  Angebote  für  diese  Personengruppen zu koordinieren. Kreisrat Tobias Rehorst wies für die Freien Wähler darauf hin, dass die Leitsätze noch sehr abstrakt und kaum greifbar sind, sich aber voraussichtlich in der Zukunft zu konkreten Zielen und Handlungsempfehlungen  fortentwickelnwerden,  wie man das auch aus anderen Bereichen kenne. Sie sollen als Orientierung  und Handlungsmaxime für alle zukünftigen Planungsprozesse in den einzelnen Planungsbereichen im sozialen Bereich dienen und sind somit als übergeordnete strategische Ausrichtung zu verstehen. Die Freien Wähler begrüßen die Vorgehensweise und sind gespannt auf die weitere Feinplanung.

 

Sachstand des Kinderschutzverfahrens im Kreisjugendamt

Der aktuelle Sachstandsbericht über das Kinderschutzverfahren im Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis wa rein weiteres Thema der Sitzung. Der Jugendhilfeausschuss wurde über die Maßnahmen  unterrichtet, die das Kreisjugendamt gemäß den Empfehlungen des nach eingehender Qualitätsprüfung 2017 erstellten Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement zur Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes ergriffen hat. Kreisrätin Claudia Stauffer nahm für die Fraktion der Freien Wähler beruhigt zur Kenntnis und bedankte sich dafür beim Kreis, dass eine Vielzahl von Maßnahmen installiert worden sind, unter anderem folgende:

1. Personal: Schaffung einer 0,75 Stelle „Qualitätsmanagement im Kinderschutz“, um im Kinderschutz stet die aktuellen fachlichen Entwicklungen und Standards im Blick zu behalten und umzusetzen. Im Referat Allgemeiner Sozialer Dienst wurden 4,5 zusätzliche Gruppenleistungsstellen geschaffen, die als übergeordnete Leistung mit Beratungs-und  Controllingaufgaben  (Genehmigungs- bzw.  Mitzeichnungspflichten)  zur Qualitätssicherung in Kinderschutzfällen betraut und bei der Fallberatung und bei den Entscheidungen zum weiteren Vorgehen involviert sind.

2. Neukonzeption der Rufbereitschaft zum ab 2019:Statt einer Fachkraft durchgehende Besetzung mit zwei Fachkräften. Über 112 erreichbar.  Dienstwagen  mit  Kindersitzen  ermöglicht  sofortigen  Transport  von Kindern und Jugendlichen.

3. Dienstanweisung zum Kinderschutz wurde  überarbeitet, der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung  textlich beschrieben, Regelungen zur Zusammenarbeit mit Pflegkinderdienst, Amtsvormundschaft und ASD erarbeitet etc

.4. Fachkonzepte wurden erarbeitet zu den Themen Häusliche  Gewalt, Sexuelle  Gewalt, Vernachlässigung, Inobhutnahme Psychischer Erkrankungen und Suchterkrankung. Die  Konzepte  unterstützen  den  Allgemeinen  Sozialen  Dienst,  indem  sie  alle wesentlichen Informationen sowie Handlungsempfehlungen zusammenfassen

.5. Diagnose und Dokumentation - Einführung des „Stuttgarter Kinderschutzbogen“ zum 1.4.2019. So wurde ein Mitteilungsbogen bei Verdacht auf  Kindeswohlgefährdung auf der Homepage eingestellt und dafür gesorgt, dass das elektronische Postfach mehrmals täglich gesichtet wird

6. Qualifikation und Fortbildung - FünfVeranstaltungen mit Themen rund um den Kinderschutz, Qualitätskonzept für Supervisionen erarbeitet

7. KooperationKooperationsvereinbarung mit Polizei-präsidium  Mannheim,  mit  Familiengerichten,  geburtshilfliche Stationen der GRN Kliniken. Bestandteil: regionale Kooperationsgespräche zum Austausch.

8. Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“Ist nach § 8 a Abs. 4 SGB VIII bei Verdacht  auf  Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt zu gewährleisten. Die Funktion wird von Erziehungsberatungsstellen/Psychologische Beratungsstellen wahrgenommen.

9. Präventiver Kinderschutz im Rahmen der sog. Frühen Hilfen - in Zusammenarbeit mit selbständig tätigen Familienhebammen sowie Kinderkrankenschwestern ist gemäß den Empfehlungen im Gutachten noch weiter auszubauen.

10. Ausbau der Inobhutnahmeplätze - Die Zahl der Inobhutnahmeplätze wurde dem Bedarf angepasst: Insgesamt neun Plätze bei freien Trägern werden durchgehend finanziert.

Claudia Stauffer stimmte für die Freien Wähler zu, dass immer wieder Evaluierungen und Anpassungen im Kinderschutzverfahren erforderlich sind und eine qualitativ gute Aufgabenerfüllung auch das notwenige Personal benötigt. So wurde im Sommer 2019 im Rahmen eines Stellenbemessungsverfahrens ein Personalmehrbedarf von sechs Stellen festgestellt, den die Freien Wähler angesichts der Bedeutung des Kinderschutzverfahrens unterstützen werden.

Sitzung des Kreistags am 13. Oktober 2020 in Angelbachtal

Die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2021 und der Beteiligungsbericht 2019 standen im Fokus der Sitzung des Kreistags am 13. Oktober 2020.

Außerdem bestellte der Kreistag ohne weitere Aussprache den Naturschutz-beauftragten Klemens Bernecker rückwirkend zum 1. August 2020 für weitere fünf Jahre zum Naturschutzbeauftragten des Kreises und stimmte der hälftigen Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes für das Personal mit der neuen Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis gGmbH zu.

Beteiligungsbericht 2019

Jährlich wird der Kreistag im Beteiligungsbericht über alle wesentlichen Grundlagen und Entwicklungen der Unternehmen, an denen der Rhein-Neckar-Kreis beteiligt ist, informiert. So auch in diesem Jahr.

Kreisrat Peter Riemensperger nahm für die Fraktion der Freien Wähler dazu Stellung und ging auf bemerkenswerte Aspekte ein:

 Ende 2019 habe die Bilanzsumme des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis beachtliche 1,2 Milliarden € betragen. Davon seien knapp die Hälfte, nämlich 563 Millionen €, auf die Konzern-Mutter Landkreis entfallen.

 In den Beteiligungen des Landkreises waren 2019 über 4.200 Mitarbeiter beschäftigt. Der Stellenplan des Landkreises und des Eigenbetriebs hätten dagegen 2019 im Vergleich hierzu zusammen knapp 2.100 - also etwa halb so viele - Stellen ausgewiesen.

 Die Umsätze der Beteiligungen hätten sich im vergangenen Jahr auf über 360 Millionen€ summiert.

 Zudem hätten die Kreisunternehmen 2019 über 43 Millionen € investiert.

Diese Zahlen zeigten deutlich, dass den Gesellschaften des Kreises nicht nur in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, sondern im gleichen Maß auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage enorme Bedeutung zukommt, so Peter Riemensperger.

Was die Aufgabenerfüllung angehe, leisten die Kreisunter-nehmen gute Arbeit.

Die Kreiseinwohner könnten sich zum Beispiel auf eine hervorragende medizinische Versorgung in den Kreiskliniken genauso verlassen wie auf die zuverlässige und komfortable Müllentsorgung durch die AVR-Unternehmen bei weitgehender Gebührenstabilität. Und dies solle auch so bleiben!

Aber: die wirtschaftliche Entwicklung bei den GRN Gesundheitszentren bereite den Freien Wählern nach wie vor Sorgen.

Fast schon traditionell musste eine zu geringe Steigerung des Landesbasisfallwerts für Baden-Württemberg verzeichnet werden. Diese Steigerung reichte erneut nicht aus, um den tariflichen Anstieg der Gehälter der Klinikbeschäftigten und die höheren Sachkosten auszugleichen.

Hinzu komme, dass Lücken wegen fehlender Fachpflegekräfte mit dem Einsatz von externen Honorarkräften geschlossen werden mussten.

Das Delta zwischen Aufwendungen und Erträgen werde deshalb von Jahr zu Jahr größer. Die negativen Jahresergebnisse der GRN seien seit 2014 von 1,6 Millionen € kontinuierlich auf nunmehr über 6,5 Millionen € angewachsen.

Aber es gebe 2019 bei den GRN durchaus auch erfreuliche Entwicklungen: Aufgrund von Mehrleistungen konnten in Budgetverhandlungen für die GRN-Kliniken Sinsheim und Weinheim deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Die Geschäftsführung der GRN-Kliniken wolle weiterhin strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Erlös- und Kostensituation und damit zur Reduzierung der negativen Ergebnisse vornehmen.

Das begrüßen die Freien Wähler, auch wenn in den kommenden Jahren wohl trotzdem nicht mit signifikant besseren Ergebnissen gerechnet werden kann.

Im Hinblick auf die Erfahrungen mit Corona sei er gespannt, ob nun bei Bund und Land ein Umdenken stattfindet, was die finanzielle Ausstattung der Kliniken angeht. Schließlich sei man nach Ausbruch der Pandemie froh um jedes vorhandene Intensivbett.

Nichts Gutes verheiße aus Sicht der Freien Wähler allerdings die Äußerung von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zur Fusion der Mannheimer Universitätsmedizin mit dem Uniklinikum Heidelberg, dass man mit der Fusion die medizinischen Potenziale in der Rhein-Neckar-Region bündeln und stärken wolle.

Dies höre sich nicht gerade nach einer Stärkung der wohnortnahen Krankenhausversorgung an.

Umso mehr begrüßte Peter Riemensperger, dass der Landrat bei der Wissenschaftsministerin darauf drängt, dass der Rhein-Neckar-Kreis in die Überlegungen und Gespräche über die Fusion der beiden Unikliniken eingebunden wird.

Die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung der AVR-Gesellschaften mit positiven Jahresergebnissen habe sich auch 2019 fortgesetzt, so Peter Riemensperger weiter.

Der letzte Jahresabschluss der AVR Kommunalservice GmbH vor der Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts schließe mit einem Überschuss von 621.000 € ab, nach 1,2 Millionen € in 2018. Vor allem deutlich höhere Personalaufwendungen und gestiegene Abschreibungen hätten zu diesem geringeren Gewinn geführt.

Das Jahresergebnis der AVR BioTerra GmbH & Co. KG überrasche auf den ersten Blick – ein Gewinn von fast 1,8 Millionen € war im Vorfeld nicht zu erwarten.

Grund hierfür sei, dass die Anlage zum Jahreswechsel noch als Anlage im Bau im Probebetrieb lief und erstmals nach ihrer Abnahme Abschreibungen anfallen werden.

Ein Wermutstropfen in diesem Zusammenhang seien die Ertragssteuern, die deshalb gezahlt werden mussten.

Das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von 2,3 Millionen € - nach 1,8 Millionen € ein Jahr zuvor - sei mehr als zufriedenstellend, auch wenn zu berücksichtigen sei, dass diese Verbesserung auf im Vergleich zu 2018 um eine Million € geringere Abschreibungen zurückzuführen ist.

Die AVR-Gesellschaften und die neue AVR kommunal als Anstalt des öffentlichen Rechts sind gut aufgestellt.

Deshalb seien die Freien Wähler davon überzeugt, dass diese sich auch künftig positiv entwickeln werden.

Peter Riemensperger bedankte sich für seine Fraktion bei den Geschäftsleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebs und der Gesellschaften für die gute Arbeit im vergangenen Jahr. Der Kreisverwaltung dankte er für die Ausarbeitung des Beteiligungsberichts.

Download Beteiligungsbericht:

https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeyL0eF0qGfOikrk8BiOznQ

Landrat Dallinger bringt den Haushalt 2021 ein

Abschließend stellte Landrat Stefan Dallinger noch den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2021 vor und erläuterte die wesentlichen Entwicklungen.

Wichtigste Information für die Städte und Gemeinden im Kreis: der Haushaltsentwurf sieht eine Senkung der Kreisumlage um 0,75 Prozentpunkte auf 26, 0 v.H. vor.

Nach den Erläuterungen des Landrats, die dem Newsletter als Anhang beigefügt sind, wurde der Haushalt ohne weitere Aussprache an die Ausschüsse zur Vorberatung überwiesen

Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 ist in der Kreistagssitzung am 15. Dezember vorgesehen.

Weitere Informationen…..

Weitere Informationen zu allen Themen gibt es im Ratsinformationssystem des Kreises hier: http://93.122.78.25/sdnet/vorlagen

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 29. September 2020

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss befasste sich unter anderem mit der finanziellen Entwicklung des laufenden Kreishaushalts, dem Wirtschaftsplan der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KliBA) und geplanten baulichen Maßnahmen der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH.

 

Finanzielle Entwicklung des Kreis-Haushalts

Deutlich besser als geplant - und in Anbetracht von Corona zu erwarten – entwickelten sich in den ersten acht Monaten des Jahrs die Kreisfinanzen.

Statt einem ordentlichen Ergebnis von 900.000 €, wie es noch im Haushaltsplan veranschlagt war, geht die Verwaltung nun davon aus, dass der Ergebnishaushalt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Plus von 22,3 Millionen € abschließen wird.

Dies ist teilweise auf den Solidar- und Zukunftspakt von Bund und Land, zum größeren Teil aber darauf zurückzuführen, dass der Bund die Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 50 % auf 75 % erhöht hat.

Kreisrat Peter Riemensperger bezeichnete diesen Zwischenstand in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler als hervorragend.

Er begrüßte ausdrücklich die Aussage von Landrat Stefan Dallinger, dass das sich abzeichnende Ergebnis dem Landkreis die Möglichkeit gebe, den Kreisgemeinden ab 2021 beim Hebesatz für die Kreisumlage entgegenzukommen.

Denn gerade die Jahre 2021 und 2020 wird es nach Ansicht von Peter Riemensperger für die meisten Städte und Gemeinden im Kreis in Anbetracht der Mechanismen deskommunalen Finanzausgleichs besonders schwierig werden, ausgeglichene Haushalte aufzustellen.

 

Leuchtturmprojekt auf der Agenda: Wettbewerb „RegioWIN 2030“

In Baden-Württemberg wurde für die abgelaufene EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE = Europäische Fonds für regionale Entwicklung) erstmals der Wettbewerb „Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit – RegioWIN“ unter der Zielsetzung durchgeführt, Regionen bei der Entwicklung von Zukunftsstrategien und der Umsetzung von Leuchtturmprojekten zu unterstützen.

Anknüpfend an den Erfolg dieses Wettbewerbs legt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 erneut den Wettbewerb „RegioWIN 2030“ auf.

„RegioWIN 2030“ ist ein wesentliches strukturelles Element des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021 bis 2027. Dieses verfolgt das Ziel eines „Intelligenteren Europas durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels“ in Verbindung mit dem Ziel eines „grünen, CO2-armen Europas“. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, dass auch zukünftig in den funktionalen Räumen des Landes in regionalen Netzwerken eine strategiebasierte und zielgerichtete Regional-und Innovationspolitik als struktur- und regionalpolitische Daueraufgabe systematisch und aus einem Guss verfolgt wird. Innovations- und Nachhaltigkeitsorientierung stehen im Fokus des Wettbewerbs.

Seit dem Frühjahr 2020 sind alle relevanten Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung in bestehenden funktionalen Räumen - wie z.B. die Metropolregion Rhein-Neckar - aufgerufen, sich gemeinsam und unter Federführung eines „Lead-Partners“ mit Innovationen für nachhaltige Entwicklung auseinan-derzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Zukunfts-strategie für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten oder fortzuschreiben.

In der Metropolregion Rhein-Neckar wurde der Verband Region Rhein-Neckar von allen fünfzehn Stadt- und Landkreisen wie schon 2014 als Lead-Partner benannt und übernimmt damit die koordinierende Rolle im regionalen Entwicklungsprozess.

Der Rhein-Neckar-Kreis beteiligt sich über die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Rahmen des regionalen Lenkungskreises und fungiert als Initiator eines der Leuchtturmprojekte.

Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb ist die Fortschreibung des im Jahr 2014 erstmals eingereichten „Regionalen Entwicklungskonzepts“ in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren. Zudem sind durch den EFRE förderfähige und förderwürdige Projekte – „Leuchtturmprojekte“ - mit einer großen Hebelwirkung einzubringen, die gleichzeitig der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte dienen und auf mindestens eines der Zukunftsfelder in der Innovationsstrategie des Landes einzahlen müssen.

„RegioWIN“ ist dabei kein Einzelprojektförderprogramm, sondern ein Wettbewerb der besten Ideen zur Weiterentwicklung der Städte und Regionen im Sinne einer intelligenten, regionalen Spezialisierung.

Die von einer Jury im Wettbewerbsverfahren „RegioWIN 2030“ ausgewählten Regionen erhalten die Option auf eine Förderung von prämierten Leuchtturmprojekten zur Umsetzung ihrer Zukunftsstrategie.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die derzeit vorgesehene Zuwendung aus dem EFRE beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.

Zusätzlich ist geplant, einen Zuschuss aus Landesmitteln von 20 % der förderfähigen Kosten zu gewähren. Die Förderung aus dem EFRE kann maximal 5 Millionen € pro Projekt betragen.

Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, sich durch das Leuchtturmprojekt „Reallabor für vernetzte nachhaltige Pendlermobilität“ am Standort Wiesloch-Walldorf einzubringen.

Die Heidelberger Druckmaschinen AG plant die Umstrukturierung eines rund 28 ha großen Areals auf ihrem bestehenden Betriebsgelände zu einem neu entstehenden großen innovativen Gewerbequartier als „HDM Digital Campus of Things“ (DCoT). Durch die Neustrukturierung als DCoT ist potentiell die Ansiedlung von 5.000 bis 8.000 neuen Arbeitsplätzen am Standort Wiesloch-Walldorf möglich. Dadurch werden sich perspektivisch einerseits neue verkehrliche Belastungen für den Wirtschaftsraum ergeben. Andererseits besteht nun die Chance, nicht nur die verkehrliche Struktur am Standort durch ein Vorhalten neuer/innovativer Mobilitätsangebote zu verändern, sondern auch eine flexible und nutzerfreundliche Erreichbarkeit des Gewerbegebiets Walldorf durch die Bündelung zukunftsorientierter, intermodaler und vernetzter Mobilitätlösungen sicherzustellen, und damit eine nachhaltige Änderung des Mobilitätsverhaltens bei der Zielgruppe der Berufspendler zu erreichen. Das als Leuchtturmprojekt geplante „Reallabor für vernetze nachhaltige Pendlermobilität“ greift die Chancen der Quartiersentwicklung am Standort Wiesloch-Walldorf auf. Damit basiert das Projekt maßgeblich auf den Zielstellungen des Mobilitätspaktes Wiesloch-Walldorf.

Geplanter Projektträger des Reallabors ist der Zweckverband MetropolPark Wiesloch-Walldorf, dessen Beauftragung im Rahmen von Gemeinderatsbeschlüssen in Walldorf und Wiesloch erfolgen soll. Im Falle der Beauftragung plant der Rhein-Neckar-Kreis sich als Konsortialpartner im Projekt zu beteiligen.

Der 2018 verabschiedete Mobilitätspakt hat das Ziel, eine integrierte Verbesserung der Verkehrssituation im Wirtschaftsraum Wiesloch-Walldorf zu erreichen, um die Verkehrsbelastungen im Straßennetz (insbesondere L723) zu reduzieren und folglich die Lebensqualität zu verbessern.

Durch die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen (SAP SE, Heidelberger Druckmaschinen AG, MLP SE), Gebietskörperschaften (Städte Walldorf und Wiesloch, Rhein-Neckar-Kreis) und Verbände (Verband Region Rhein-Neckar, Verkehrsverbund Rhein-Neckar, IHK Rhein-Neckar) sollen Entlastungswirkungen für den motorisierten Individualverkehr gefördert werden.

Sowohl durch zielgerichtete Optimierungen des bestehenden Verkehrssystems bei ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, wie auch durch die Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements, die Chancen neuer Technologien und die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger untereinander.

Ziel des Reallabors für vernetzte Pendlermobilität ist die Entwicklung und Validierung von miteinander vernetzten Mobilitätsangeboten zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs von Pendlern in einem Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar bei einer gleichzeitigen Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit des Gewerbestandorts Wiesloch-Walldorf. Durch eine zielgerichtete Ausrichtung am Mobilitätsbedarf von Unternehmen und Beschäftigten sollen Pendelnde zum Umstieg auf nachhaltige, gemeinschaftlich genutzte Verkehrsmittel motiviert und damit eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Berufspendlern erreicht werden.

Im Ergebnis soll eine nachhaltige Veränderung des Modal Splits modellhaft für die gesamte Metropolregion erzielt werden.

Die geplanten Projektkosten belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf insgesamt 10,49 Millionen €. Abzüglich der Fördersumme in Höhe von 6,29 Millionen € (= 60 % Förderquote) verbleibt beim Projektkonsortium ein Eigenanteil in Höhe von 4,19 Millionen € (= 40 % Eigenanteils-quote). In der Planung liegt der kommunale gegenüber dem privatwirtschaftlichen Anteil an den Gesamtkosten bei rund 7 %. Vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse übernimmt der Zweckverband MetropolPark Wiesloch-Walldorf die Leitung des Projekts und steht dann einem Projektkonsortium vor, das aktuell aus neun Partnern besteht.

Ein automatisierter und vernetzter öffentlicher Nahverkehr gilt als zentrales Entwicklungsthema zur Gestaltung einer zukunftsorientierten Mobilität und im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr als enorme Chance einer nachhaltigen Angebotsverbesserung. Langfristig sollen in Ballungsräumen, aber gerade auch in ländlichen Regionen, bei bestehenden Versorgungslücken mit Hilfe von flexiblen Bedienformen durch Vernetzung und Automatisierung neue ÖPNV-Verbindungen geschaffen werden. Die Entwicklung und Erprobung von automatisierten Fahrzeugen ist dabei ein wesentliches Innovationsfeld.

Mittlerweile werden in Deutschland verschiedene elektrisch betriebene, autonome Shuttle-Bus-Projekte in Pilotprojekten und Reallaboren im vorwiegend öffentlichen Raum getestet. Beispiele hierfür sind das Bad Birnbach-Shuttle (Bad Birnbach), Franklin-Shuttle (Mannheim), EVA-Shuttle (Karlsruhe), EMMA-Shuttle (Mainz).

Im Zuge der Umstrukturierung des Werksgeländes der Heidelberger Druckmaschinen AG zu einem „Digital Campus of Things“ bieten sich ideale Rahmenbedingungen, um ein deutschlandweit einmaliges Forschungs- und Entwicklungsfeld für das Anwendungsfeld eines leitstandgeführten automatisierten Shuttle-Bussystems zu initiieren. Die Lage mit unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf sowie die Größe und Struktur des gesamten Privatgeländes machen eine Umsetzung eines Reallabors möglich, welche den Vorteilen angewandter Forschung entsprechen würde. Im Anwendungsfall können technische Entwicklungen vorangetrieben, Erfahrungen aus Nutzerperspektive analysiert und damit Grundlagen für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen erarbeitet.

Im Projektbaustein zum Aufbau eines Testfeldes zur Entwicklung und Erprobung eines leitstandgeführten automatisierten Shuttles als Bestandteil des Leuchtturmprojektes „Reallabor für vernetzte nachhaltige Pendlermobilität“ ergibt sich für den Rhein-Neckar-Kreis die Möglichkeit, sich im Zuge seiner Rolle als Aufgabenträger für den Öffentlichen Nahverkehr zu beteiligen und damit ein deutschlandweites einmaliges Innovationsprojekt zu unterstützen. Durch die direkte Beteiligung am Reallabor leistet der Rhein-Neckar-Kreis darüber hinaus auch im Rahmen seiner Einbindung in den Mobilitätspakt Wiesloch-Walldorf einen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation im Wirtschaftsraum Wiesloch-Walldorf. Inzwischen wurde ein Ergänzungsantrag für St. Leon-Rot gestellt um in den Projektraum aufgenommen zu werden.

Für die Freien Wähler sprach Kreisrat Peter Seithel die Zustimmung zum Gesamtprojekt aus. „Wenn man vor Augen hat, welche Verkehrssituation in unserer Raumschaft und speziell im Raum Walldorf-Wiesloch vorherrscht sind solche innovativen Ansätze sehr zu begrüßen. Durchaus positiv ist, dass es sich um ein gemeinsames Projekt von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und weiterer Partner handelt. Die Freien Wähler hoffen, dass nicht nur ein Hochglanzkonzept entwickelt wird, sondern eine praxistaugliche Lösung für die bestehende Problematik entsteht“, so Peter Seithel.

Vorbehaltlich positiver Beschlüsse in den Gemeinderäten Walldorf und Wiesloch stimmte der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Teilnahme des Rhein-Neckar-Kreises am Wettbewerb „RegioWIN 2030“ durch eine Beteiligung am Leuchtturmprojekt „Reallabor für eine vernetzte nachhaltige Pendlermobilität“ (2022 bis 2026) zu.

Die erforderlichen Beschlüsse in Walldorf und Wiesloch wurden inzwischen gefasst.

 

Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH

Kreisrat Joachim Locher stimmte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler der Aufnahme der Planung für die bauliche Umsetzung des Betriebskonzepts in Verbindung mit den Brandschutzmaßnahmen beim Stift Sunnisheim zu.

Um die strukturellen Probleme des Stifts Sunnisheim nachhaltig zu lösen, hatten sich der Aufsichtsrat und der Kreistag im letzten Jahr dazu entschlossen, die Betriebsleitung auf Herrn Gerbich-Demmer vom Pilgerhaus Weinheim zu übertragen.

Dass diese Entscheidung richtig war, zeigt bereits die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr.Mit der neuen Betriebsleitung wurde vereinbart, dass auch das Betriebskonzept neu aufgestellt werden soll. Das nun vorgelegte Betriebskonzept beinhaltet unter anderem notwendige bauliche Änderungen im Werkstattbereich. Es sei deshalb wichtig und richtig, dass diese baulichen Änderungen bereits bei den derzeit laufenden Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, so Joachim Locher.

Mit der Zustimmung zu der hierfür erforderlichen Planung gehe der Kreistag konsequent den nächsten Schritt, um das Stift Sunnisheim für die Zukunft neu aufzustellen.

Sitzung des Kreistags am 28. Juli 2020 in Ketsch

Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie musste die erste Sitzung des Kreistags im April ausfallen.

Mit der Rheinhalle in Ketsch wurde inzwischen ein Ort gefunden, an dem der Kreistag – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelungen und gängigen Hygienemaßnahmen – fast wie gewohnt tagen konnte.

Neu in unserer Fraktion: Ernst Hertinger

Ernst Hertinger aus Hemsbach wurde zu Beginn der Sitzung von Landrat Stefan Dallinger als Kreisrat verpflichtet. Er rückt für Daniel Pöstges, der aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen seine Kreistagstätigkeit aufgeben musste, in die Fraktion der Freien Wähler nach.

Ernst Hertinger ist nun Mitglied im Aus-schuss für Soziales sowie im Ausschuss für Schulen Kultur und Sport und stellver-tretendes Mitglied sowohl im Verwaltungs- und Finanzausschuss als auch im Aus-schuss für Umwelt, Verkehr und Wirt-schaft.

Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungs-richterinnen und -richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe

Überraschendes Ergebnis bei der Wahl der Vorschläge der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe:

Während die Vorschläge von CDU, Freie Wähler, SPD und FDP allesamt gewählt wurden, erreichte keiner der Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen, Linken und AfD das erforderliche Quorum von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

Vorausgegangen war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf geheime Wahl.

Wiedereintritt in den Arbeitgeberverband?

Die Fraktionen der CDU, der Freien Wähler und der FDP hatten im März 2020 gemeinsam beantragt, dass der Rhein-Neckar-Kreis ab Januar 2021 wieder in den Kommunalen Arbeitgeberverband eintreten und den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst vollumfänglich anwenden soll.

Der Rhein-Neckar-Kreis war 2005 aufgrund der damaligen schwierigen Finanzsituation aus dem kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Die Kreisbeschäftigten arbeiten danach 40 Stunden pro Woche. Im Übrigen wurde der TVöD durch Einzelvertragsregelung weiterhin angewandt. Die tarifliche Arbeitszeit betrug damals 38,5 Wochenstunden. Sie wurde mittlerweile auf 39 Stunden tarifvertraglich erhöht.

Zunächst drei Feststellungen zum Antrag:

 Die Bediensteten des Rhein-Neckar-Kreises leisten sehr gute Arbeit und zeigen großes Engagement.

 Gleichzeitig ist der Rhein-Neckar-Kreis ein attraktiver Arbeitgeber. Er bietet bessere Aufstiegsmöglichkeiten als die kreisangehörigen Gemeinden, so dass eine Einbahnstraße besteht, und zwar von den Gemeinden zum Kreis, wobei Gegenverkehr kaum stattfindet.

 Als zertifizierte familienfreundlicher Arbeitgeber bietet er mannigfache soziale Leistungen, wie z.B. Eltern-Kind Zimmer, Ferienbetreuung, Kontakthalteprogramm mit Beurlaubten, Freistellungen bei tätigkeitsbezogenen Fortbildungen, kostenlose Grippeimpfung und Telearbeit. Seit 2017 forciert der Kreis als attraktiver Arbeitgeber die großzügige Handhabung bei Teilzeitbeschäftigung, verschiedenste Teilzeitmodelle und eine sehr offene Regelung zum Abgleiten von ganzen Tagen, Jahresarbeitszeitkonten, Jobticket, um nur einige wenige zu benennen.

 Dadurch entsteht eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dennoch sei festzustellen, dass die Anforderungen an die Leistungsbereitschaft der Bediensteten stetig zunehmen, z. B. beim Coronar-Virus und der Aufnahme von Flüchtlingen und gleichzeitig die Gewinnung von Nachwuchskräften und die dauerhafte Bindung von Bediensteten an den Kreis immer schwieriger werden.

Aufgrund der Gespräche mit dem Personalrat unterstützen die Fraktionen von CDU, Freien Wählern und FDP mit dem Antrag den Wunsch auf Rückkehr zur 39-Stunden-Woche für die Beschäftigten des Rhein-Neckar-Kreises ab Januar 2021.

Dadurch werden nach den Berechnungen der Ver-waltung 26,6 Stellen mit einem jährlichen Mehraufwand von 1,3 Millionen € notwendig.

Die drei Fraktionen halten es allerdings für geboten, für den Stellenplan 2021 zunächst vierzehn Stellen dafür auszuweisen. Sollten mehr Stellen benötigt werden, wären diese gesondert nachzuweisen.

Kreisrat Stefan Weisbrod bekräftigte für die Freien Wähler in einer kurzen Stellungnahme die Richtigkeit der Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband.

Diese beschloss der Kreistag dann auch einstimmig.

Neubau der Steinbergschule Sinsheim mit integrativem Kindergarten

Vor drei Jahren hatte der Kreistag entschieden, die Steinsbergschule in Sinsheim nicht zu sanieren, sondern an anderer Stelle neu zu bauen.

Die guten Erfahrungen mit der Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim haben sicher zu dieser Entscheidung mit beigetragen.

Die Vorteile gegenüber einer Generalsanierung liegen hierfür für Kreisrat Franz Schaidhammer in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler auf der Hand:

 Man erspart sich und den Schülerinnen und Schülern während der Bauzeit unangenehme und teure Zwischenlösungen wie Auslagerungen in Schulcontainer. Die Kinder ziehen erst nach Fertigstellung der neuen Räume um.

 Das derzeitige Schulgelände liegt mitten in der Stadt und kann sinnvoll als Bauland vermarktet werden.

 Künftig befinden sich alle Kreisschulen in Sinsheim auf einem gemeinsamen Areal.

 Energetische Ziele können bei einem Neubau besser erreicht werden, als bei einer Sanierung.

Die Tatsache, dass mit der Schule auch ein integrativer Kindergarten errichtet wird, spreche für das gute Miteinander von Kreis und Stadt. Er soll an die Lebenshilfe bzw. die Stadt vermietet werden. So können Synergieeffekte genutzt werden.

Dass die Baukosten über 4.000 €/qm liegen zeige, dass der Kreis sich den Umwelt- und Klimaschutz etwas kosten lässt. Das sei eine Feststellung und keine Kritik, so Franz Schaidhammer. Die Freien Wähler stünden hinter den Umweltstandards, zumal die Entlastungswirkung nicht einmalig ist, sondern über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes eintritt.

Unabhängig davon habe ihn die Baupreisentwicklung überrascht, nicht nur im Vergleich zu den Prognosen in den Vorlagen von 2017 und 2019 und den Ansätzen im mittelfristigen Investitionsplan des Eigenbetriebes Bau, Vermögen und Informationstechnik in Höhe von sieben Millionen €, sondern auch im Vergleich mit der Louise-Otto-Peters-Schule, die ebenfalls in Passivhausbauweise errichtet wurde.

Dort lagen die Baukosten je Netto-Gesamtfläche unter 2.900 €/qm, die jetzige Kostenberechnung geht selbst ohne Außenanlagen, ohne Ausstattung und natürlich ohne Grundstück von 4.100 €/m² aus.

Weil die Freien Wähler die Maßnahme aber auf alle Fälle für sinnvoll halten, weil man wisse, dass Herr Obländer und sein Team umsichtig und pfleglich mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umgehen und man so die Hoffnung habe, dass die Schlussabrechnung günstiger ausfällt als die aktuelle Kostenberechnung, stimmte er für die Freien Wähler gerne der Baufreigabe zu.

Kreisfinanzen im Blickpunkt

Im Anschluss standen die Kreisfinanzen im Fokus: Der Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 des Rhein-Neckar-Kreises, der Freiherr von Ulner`schen Stiftung sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik folgte die Nachtragshaushaltssatzung des Kreises für das Haushaltsjahr 2020. Zudem wurde die Kreisverwaltung ermächtigt, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusätzlich erforderliche Personalkapazitäten und Sachmittel bedarfsorientiert und ohne weitere Haushaltsbeschlüsse der Kreisgremien aufzubauen bzw. zu beschaffen.

Jahresabschlüsse

Kreisrat Peter Riemensperger stellte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler zu den Jahresabschlüssen fest, dass das Haushaltsjahr 2019 im Kernhaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 24 Millionen € abschließt.

Im Vergleich zum Plan ist dies eine Verbesserung um knapp 15 Millionen € - bei Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen von 2,5 Millionen € beträgt die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses noch gut 12 Millionen €. Dies könne sich wirklich sehen lassen.

Die freien liquiden Mittel lagen Ende 2019 bei knapp 43 Millionen €.

Dies sei eine sehr gute Grundlage, um die wirtschaft-lichen und finanziellen Folgen der Pandemie abzu-federn, so Peter Riemensperger.

Auch das ordentliche Ergebnis der Freiherr von Ulner’sche Stiftung ist mit 6.400 € positiv. Im Haushaltsplan für 2019 sei man noch von einem Defizit von 25.000 € ausgegangen.

Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik schließt das Rechnungsjahr 2019 mit einem Überschuss von 264.000 € ab. Gegenüber der Planung sei dies eine Verschlechterung von knapp 3,5 Millionen €.

Zum einen blieben die Erlöse um gut eine Million unter Plan, zum anderen lagen die Aufwendungen um gut 2,4 Millionen darüber.

Die zahlreichen Ursachen hierfür seien aber im Jahresabschluss nachvollziehbar erläutert worden.

Erfreut wies Peter Riemensperger darauf hin, dass die um 2,6 Millionen € geringeren Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Anlagevermögen aller Voraussicht nach in diesem Jahr realisiert werden können und es sich somit nur um eine zeitliche Verschiebung handele.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmte anschließend der Feststellung der Jahresabschlüsse, der Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse bei der Abfallwirtschaft und der Entlastung der Betriebsleitung sowie der Verwendung des Jahresüberschusses des Eigenbetriebs zu.

Nachtragshaushalt und Covid-19-Konzeption.

„Wie Sie wissen, hinterfragt meine Fraktion Stellenmehrungen stets kritisch“, begann Kreisrat Peter Riemensperger seine Anmerkungen für die Fraktion der Freien Wähler zur vorgelegten Nachtragssatzung und der geplanten Covid-19-Konzeption.

Er müsse allerdings gestehen, dass er geradezu erleichtert war, dass nach dem konjunkturellen Einbruch und dem zurückgehenden Steueraufkommen aufgrund der Corona-Pandemie mit der Nachtrags-satzung „nur“ der Stellenplan, nicht aber der gesamte Haushalt geändert werden muss.

Sei dies doch ein deutliches Signal, dass der Rhein-Neckar-Kreis das Jahr 2020 finanziell wohl einiger-maßen unbeschadet überstehen wird.

Und nach der Einigung der gemeinsamen Finanzkommission auf den Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt eine Woche zuvor könne der Kreis sogar einigermaßen optimistisch nach vorne blicken.

Zudem seien die Änderungen im Stellenplan begründet und erforderlich.

Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes sei eine personelle Stärkung sogar unabdingbar.

Das Gesundheitsamt habe die Auswirkungen der Pandemie im Rhein-Neckar-Kreis bisher hervorragend gemeistert – die niedrigen Infizierten-Zahlen sprächen hier für sich.

Allerdings sei dies nur gelungen, weil alle anderen Aufgaben des Gesundheitsamts weitestgehend eingestellt waren und Personal aus allen Bereichen des Landratsamts zur Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde. Dies dürfe kein Dauerzustand sein.

Peter Riemensperger bezeichnete es auch als sinnvoll, die Verwaltung zu ermächtigen, zusätzlich erforderliche Personalkapazitäten und Sachmittel im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bedarfsorientiert und ohne weitere Beschlüsse des Kreistags aufzubauen bzw. zu beschaffen.

Mit einer Ermächtigung dieser Art hätte bereits bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gute Erfahrungen gemacht – weshalb solle man nun also anders verfahren?

Zumal die Verwaltung bereits regelmäßige Berichte zugesagt habe, inwieweit diese Ermächtigung in Anspruch genommen wurde.

Er stimmte deshalb für die Fraktion der Freien Wähler auch der Nachtragssatzung sowie der Covid-19-Konzeption zu.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Klimanotstand

Nach einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte unter anderem den Klimanotstand erklären.

Kreisrat Hans Zellner betonte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler hierzu, dass der Schutz der Umwelt und die Bewahrung der Natur bei uns Freien Wählern einen hohen Stellenwert haben.

Deshalb habe man sich intensiv mit dem Thema „Fortschreibung Klimaschutzkonzept“ beschäftigt.

Hier sähen die Freien Wähler in erster Linie die Handlungsschwerpunkte für die nächste Zeit, verbunden mit aktuellen Handlungsanweisungen und Schwerpunkten des Klimaschutzes.

Konkret hätten die Freien Wähler dazu Verbesserungen des ÖPNV auf der Agenda die. Dazu habe man bereits im Rahmen der Haushaltsdebatte Position bezogen, Vor-schläge erarbeitet wie Doppelstrukturen abzubauen und den 30-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit, damit möglichst viele Pendler zum Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ermuntert werden.

Auch andere Fraktionen hätten Anregungen gegeben und Anträge gestellt.

Der Landrat bat danach die Fraktionen um Zustimmun, dass die Fortschreibung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, weil Fortschreibungswünsche nicht klar definiert waren.

Dem hatten die Freien Wähler zugestimmt.

Ohnehin könne der Kreis selbst über das bereits veranlasste keine weiteren großen Akzente setzen, so Hans Zellner weiter. Dies sei aus dem Entwurf deutlich geworden und gehe nur im Schulterschluss mit den Kommunen. Dazu müsse vom Kreis ein starker Impuls ausgehen, den dann die Gemeinden im Rahmen ihrer Klimapläne umsetzen müssen.

Die Kommunen zur Zusammenarbeit zu ermuntern, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – auch jetzt und nach Corona – sei für die Freien Wähler der richtige Weg.

Vor diesem Hintergrund erscheine das Beharren der Grünen auf Behandlung ihres Antrags, „den Klimanotstand auszurufen“ offensichtlich: Formal in Ordnung, aber rein populistisch, weil wenig konkret.

Die Freien Wähler hielten nichts von solchen Schaufensteranträgen, um das eigene Klientel zu beruhigen.

Wie in der Vergangenheit werde auch künftig der Kreistag bei Entscheidungen den Klimaschutz berücksichtigen und einen hohen Stellenwert einräumen - siehe dazu auch dem Neubau der Steinsbergschule und anderer Maß-nahmen mit Passivhausstandart.

Das Dokumentations- und Berichts-wesen sei im Klimaschutzkonzept fest-gelegt.

Die Begründung im Antrag werde durch die Aktivitäten und Tätigkeiten des Kreises bereits erfüllt, so dass kein zwingender Grund besteht den Klimanotstand auszurufen.

Allein der Begriff „Notstand“ sei in der deutschen Geschichte äußert negativ belegt.

Die Freien Wähler seien nicht für plakative Symbolik, sondern für konkrete Maßnahmen, die dem Klima und der Umwelt konkret helfen.

Ganz konkret: Über die weiteren Punkte des Antrags könne man gerne im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes im Arbeitskreis diskutieren.

Aber die Ausrufung des Klimanotstandes sei nicht mit uns zu machen, schloss Hans Zellner seine Ausführungen.

Erhalt der Fleischerei-Verkäufer-Fachklasse an der Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim

Die Kreistagsfraktionen von CDU, Freien Wählern, SPD, FDP und Linke appellieren an Dr. Susanne Eisenmann, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, von der Schließung der Fleischerei-Verkäufer-Fachklasse an der Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim abzusehen.

Im Vorfeld der Kreistagssitzung unterzeichneten die fünf Fraktionsvorsitzenden das Schreiben an die Ministerin.

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 21. Juli 2020

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss befasste sich unter anderem mit der finanziellen Entwicklung des Kreishaushalts, dem Kreiswald und dem Kreisforstamt sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises.

 

Haushaltsentwicklung 2020: finanzielle Entwicklung und Corona-bedingte Auswirkungen

Zunächst wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte über die finanzielle Entwicklung und Corona-bedingte Auswirkungen des diesjährigen Haushalts informiert.

Nachdem sich die Gemeinsame Finanzkommission am Vortag der Sitzung auf den Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geeinigt hatte, wird der Rhein-Neckar-Kreis nach den aktuellen Prognosen das aktuelle Haushaltsjahr trotz des Corona-bedingten Konjunktureinbruchs wohl planmäßig abwickeln können.

 

Kreisforstamt und Kreiswald: Betriebsplan 2020

Der Wald im Eigentum des Rhein-Neckar-Kreises ist Körperschaftswald gemäß Landeswaldgesetz. Für die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes sind durch die untere Forstbehörde, das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises, jährliche Betriebspläne zu erstellen. Über den jährlichen Betriebsplan ist von der Körperschaft zu beschließen.

Der jährliche Betriebsplan basiert auf der Forsteinrichtung und umfasst auch einen Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben für den Kreiswald sind Bestandteil des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik und werden dort mitbeschlossen.

Im Kreiswald werden Waldbestände stets blockweise je nach Lage der verschiedenen Betriebsteile bewirtschaftet. Dadurch ergeben sich Veränderungen bei den jährlich genutzten Holzmengen und bei den jährlichen Betriebsergebnissen. Die eingeschlagene Holzmenge schwankt daher in den einzelnen Jahren.

Mit der Forsteinrichtung aus dem Jahr 2016 wurde ein nachhaltiger Hiebssatz für das kommende Jahrzehnt in Höhe von 4.720 EFm (Erntefestmeter) festgelegt. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Hiebssatz von 472 EFm als Orientierungswert für die Jahresplanung.

Außerdem wurden Pflegemaßnahmen in jüngeren Waldbeständen sowie die Anlage von Nadelbaumkulturen entsprechend der beschlossenen Zielsetzung für den Gesamtbetrieb vorgegeben.

Im Jahr 2020 sollen im südlichen Betriebsteil bei Gauangelloch 450 Festmeter Holz, überwiegend Nadelholz, in einem teilmechanisierten Verfahren eingeschlagen werden. Die Maßnahmen sind im „Hirschhorner Schlag“ und im „Eisenkeutel“ vorgesehen.

Diese Planung ist allerdings vor dem Hintergrund des nach wie vor gestörten Holzmarktes zu sehen und weist daher erhebliche Prognoseunsicherheit auf. Sollte sich die Kalamität auch im Jahr 2020 fortsetzen, müssten ggf. wieder unplanmäßige Nutzungen vollzogen und der planmäßige Einschlag zurückgestellt werden. Aufgrund der zum Teil höheren Einschläge der letzten Jahre soll die diesjährige Nutzung etwas unter dem von der Forsteinrichtung geplanten Hiebssatz liegen.

Des Weiteren sollen die durch die Kalamitätsnutzungen entstandenen Flächen in diesem Jahr wieder aufgeforstet werden.

Zur Durchführung der erforderlichen Betriebsarbeiten sind Ausgaben in Höhe von 28.800 € veranschlagt. Den Ausgaben stehen erwartete Erlöse in Höhe von 18.800 € gegenüber. Damit wird In diesem Jahr ein Zuschussbedarf von 10.000 € erwartet.

Kreisrat Peter Seithel führte dazu aus, dass der Betriebsplan von den Freien Wählern so mitgetragen werde, da die Waldbewirtschaftung nicht nur aus finanziellen Gesichtspunkten zu bewerten sei, sondern der Wald für die Bevölkerung weitere wichtige Funktionen erfülle.

 

Kreisforstamt und Kreiswald: Öffentlichkeitsarbeit im Kreisforstamt

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hattw beantragt die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisforstamts zu intensivieren und darüber jährlich dem Kreistag zu berichten.

Bereits in den vergangenen Jahren hat sich das Kreisforstamt in vielfältiger Weise dem Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ gewidmet. Arbeitsschwerpunkte waren hierbei Informationen über die Leistungen des Walds und der Forstwirtschaft sowie über die ökologischen und wirtschaftlichen Vorzüge des nachwachsenden Rohstoffs Holz aus heimischen Wäldern zu vermitteln. Themen wie Waldzustand, Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald, Schädlingsbefall etc. haben insbesondere in den vergangen beiden Jahren die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisforstamtes stark geprägt.

Anfang 2020 wurde die gesamte Forstverwaltung im Land Baden-Württemberg grundlegend umstrukturiert.

Neben vielen anderen Veränderungen wurde im Kreisforstamt das neue Referat „Wald und Gesellschaft“ eingerichtet. In diesem Referat sind aktuelle Schwerpunktthemen zusammengefasst, die eine breite Öffentlichkeitswirksamkeit entfalten. Da die Öffentlichkeitsarbeit somit einen hohen Stellenwert im neu strukturierten Kreisforstamt erhalten hat, sah Kreisrat Peter Seithel diesen Bereich aus Sicht der Freien Wähler derzeit ausreichend aufgestellt.

Das Kreisforstamt berichte weiterhin im Rahmen der jährlichen Beschlussvorlage zur Bewirtschaftung des Kreiswalds über die Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit im abgelaufenen Forstwirtschaftsjahr.

 

Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 der Kreis-Unternehmen

Ein Schwerpunkt der Tagesordnung war die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises - AVR KommunalService GmbH, AVR BioTerra GmbH & Co. KG, AVR UmweltService GmbH, GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH und KliBA gGmbH.

Kreisrat Peter Riemensperger wies in seiner für die Freien Wähler darauf hin, dass die Jahresabschlüsse der AVR-Gesellschaften erneut positiv sind.

Der letzte Jahresabschluss der AVR Kommunalservice GmbH vor der Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts schließt mit einem Überschuss von 621.000 € ab, nach 1,2 Millionen € in 2018.

Vor allem deutlich höhere Personalaufwendungen und gestiegene Abschreibungen führten zu diesem geringeren Gewinn.

Das Jahresergebnis der AVR BioTerra GmbH & Co. KG überrasche auf den ersten Blick, so Peter Riemensperger. Ein Gewinn von fast 1,8 Millionen € im ersten Geschäftsjahr sei im Vorfeld nicht zu erwarten gewesen.

Grund hierfür ist, dass die Anlage zum Jahreswechsel noch als Anlage im Bau im Probebetrieb lief und erstmals nach ihrer Abnahme Abschreibungen abfallen werden.

Ein Wermutstropfen in diesem Zusammenhang seien die Ertragssteuern, die deshalb gezahlt werden mussten.

Das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von 2,3 Millionen € - nach 1,8 Millionen € ein Jahr zuvor - sei mehr als zufriedenstellend, auch wenn zu berücksichtigen sei, dass diese Verbesserung auf im Vergleich zu 2018 um eine Million € geringere Abschreibungen zurückzuführen ist.

Unverändert bereite den Freien Wählern die wirtschaftliche Entwicklung bei den GRN Gesundheitszentren Sorgen.

Erneut musste eine zu geringe Steigerung des Landesbasisfallwerts für Baden-Württemberg verzeichnet werden. Die Steigerung reichte wieder nicht aus, um den tariflichen Anstieg der Gehälter der Klinikbeschäftigten und die höheren Sachkosten auszugleichen.

Hinzukomme, dass Lücken wegen fehlender Fachpflegekräfte mit dem Einsatz von externen Honorarkräften geschlossen werden mussten.

Das Delta zwischen Aufwendungen und Erträgen werde deshalb von Jahr zu Jahr größer, stellte Peter Riemensperger fest. Die negativen Jahresergebnisse der GRN steigen kontinuierlich und sind nunmehr auf über 6,5 Millionen € angewachsen.

Aber es habe 2019 bei den GRN durchaus auch erfreuliche Entwicklungen gegeben: Aufgrund von Mehrleistungen konnten in Budgetverhandlungen für die GRN-Kliniken Sinsheim und Weinheim deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Im Hinblick auf die Erfahrungen mit Corona seien die Freien Wähler gespannt, ob nun bei Bund und Land ein Umdenken stattfindet, was die finanzielle Ausstattung der Kliniken angeht. Schließlich sei man nach Ausbruch der Pandemie froh um jedes vorhandene Intensivbett.

Was die Stift Sunnisheim gGmbH angehe, freute sich Peter Riemensperger, dass mit dem Wechsel der Geschäftsführung offenbar die erhoffte Konsolidierung der Jugendeinrichtung einhergeht.

Zwar sei auch 2019 mit 583.000 € ein hoher Jahresfehlbetrag entstanden – nach Verlusten von 1,1 Millionen € in 2018 stimme aber die Tendenz.

Alle Jahresabschlüsse 2019 sind geprüft und es wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Deshalb stimmten die Freien Wähler gerne der Feststellung der Jahresabschlüsse zu.

 

Erweiterung Ärztehaus Weinheim: Aufnahme der Planungen

Das Ärztehaus bei der GRN Klinik in Weinheim wurde durch den Landkreis errichtet und die Flächen an die Nutzer vermietet. Bereits zum Zeitpunkt des Neubaus des Ärztehauses wurden Erweiterungsmöglichkeiten geprüft.

Kreisrat Peter Seithel wies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler darauf hin, dass die Praxisräume der GRN MVZ Weinheim gGmbH mittelfristig an die Klinik angebunden werden sollten. Dies erleichtere die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten des MVZ mit den Ärzten der Klinik und der in den Ärztehäusern I und II bereits angesiedelten Praxen.

Bei einem Neubau von Praxisräumen auf dem Klinikgelände für das MVZ können auch Räumlichkeiten für weitere Kooperationsärzte errichtet werden. Es gebe nach wie vor Anfragen von niedergelassenen Ärzten.

Für den Neubau des Ärztehauses wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der durch das Architekturbüro OHO Architekten aus Stuttgart gewonnen wurde. Insoweit habe dieses Büro ein Urheberrecht auf dieses Gebäude, so dass es naheliegt, bei einer Erweiterung des Gebäudes mit diesem Büro zusammen zu arbeiten, so Peter Seithel.

Die Freien Wähler begrüßten die Aufnahme der Planung für die Erweiterung des Ärztehauses in Weinheim.

 

Römerstraße 2 bis 4, Heidelberg - ehemalige Polizeidirektion: Aufnahme der Planungen

Der Rhein-Neckar-Kreis wird das Gebäude Römerstr. 2 bis 4 nach derzeitigem Kenntnisstand zum Frühjahr 2022 übernehmen.

Unter Federführung der Büros Drees und Sommer wurde mit Beteiligung aller Dezernate, Ämter und dem Personalrat des Rhein-Neckar-Kreises eine Immobilienkonzeption erarbeitet, die für den Standort Heidelberg im Jahre 2023 ca.

950 Arbeitsplätze mit den erforderlichen Flächen für Besprechungsräume, Sozialräume und Nebenflächen prognostiziert hat.

Nach dem heutigen Kenntnisstand sollten 50 Arbeitsplätze in angemieteten Flächen verbleiben, so dass sich ein Bedarf von ca. 900 Arbeitsplätzen für den Standort Kurfürsten-Anlage/Römerstraße ergibt.

In den Bestandsgebäuden Kurfürsten-Anlage 38 bis 40 und Römerstraße 2 bis 4 sind ca. 800 Arbeitsplätze vorhanden. Um die zusätzlich erforderliche Fläche für ca. 100 Arbeitsplätze bereitzustellen, wurden verschiedene Varianten auf ihre Machbarkeit geprüft.

Die Variante „Aufstockung des Südflügels des Gebäudes Römerstraße 2 bis 4 um ein drittes Geschoss und die Erstellung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen den 3 Gebäuden wurde als die wirtschaftlichste Lösung angesehen.

Für diese Variante wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt.

Das zu Investitionsvolumen beläuft sich nach einer Grobkostenschätzung auf 14,3 Millionen €. Hinsichtlich der Finanzierung ist zu erwähnen, dass die Unterbringung in eigenen Liegenschaften Mietaufwendungen reduziert, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen sind.

Kreisrat Peter Seithel wies darauf hin, dass bei den Planungen beachtet werden sollte, wie weit das Thema „Homeoffice“ zu Bedarfsänderungen führt und stimmte für die Freien Wähler der Aufnahme der weiteren Planungen zu.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 18. Juni 2020

„Hilfe zur Pflege – Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen“, Berichte des Sozialamts und der Arbeitsagentur zur aktuellen Situation aufgrund der CoronaPandemie sowie der Tätigkeitsbericht der Heimaufsichtsbehörde waren die Themen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales in seiner nächsten öffentlichen Sitzung beschäftigte.

 

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Zunächst dankte Kreisrat Frank Weiß für die Fraktion der Freien Wähler für den ausführlichen Bericht und die geleistete Arbeit durch die Heimaufsichtsbehörde. Die Heimaufsichtsbehörde ist derzeit für 84 stationäre Einrichtungen für Senioren,cPflegebedürftige und Behinderte, sowie 66 ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig. In beiden Bereichen seien zukünftig Zuwächse zu erwarten. Bei den statistischen Erhebungen des Berichts für die stationären Einrichtungen hält Frank Weiß insbesondere folgende Sachverhalte für interessant: · Der Anteil der Senioren mit 80 Jahren und darüber liegt bei 71 %. · Die Pflegestufen 3 und 4 sind mit zusammen 66 % am häufigsten vertreten. · Der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund steigt und liegt derzeit bei 5 %. · Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung müssen die Pflegeheime vollständig auf Einzelzimmer umgestellt werden. Die Einzelzimmerquote lag bei 68 %. Bei den stationären Einrichtungen werden einmal jährlich unangemeldete Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Die Prüfungen orientieren sich an einem Leitfaden des Landessozialministeriums und werden häufig koordiniert mit den Prüfungen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden direkt vor Ort besprochen und zusammen mit den Auswertungen der schriftlichen Unterlagen, z.B. Personalangelegenheiten, in einem Prüfbericht zusammengefasst. Nach dem Transparenzgebot muss der Bericht in den Heimen ausgehängt und zugänglich gemacht werden. Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben ein abgestuftes Prüfsystem, da die Verantwortlichkeit der Bewohner in der Regel höher liegt. Probleme seien hier eher in der Gründungsphase zu erwarten bis sich die Strukturen ausgebildet haben. Daher werde in den ersten drei Jahren Regelprüfungen, anschließend nur noch Anlassprüfungen durchgeführt, so Frank Weiß. Derzeit sind 15 Einrichtungen in der Phase der Regelprüfungen. Es gab nur wenige Beanstandungen. Die Prüfungen konnten in beiden Bereichen zu 100 % umgesetzt werden. Bei den stationären Einrichtungen waren 6 % ohne Beanstandungen. Insgesamt wurden 312 Mängel festgestellt. Trotz der hohen Zahl ist das ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Die meisten Mängel waren im Bereich der Pflege- und Betreuungsqualität zu verzeichnen. Hierzu gehören auch mit einem hohen Anteil Medikamentenfehler. Bei genauer Betrachtung werde deutlich, dass die Mehrzahl der Fehler im Bereich der Dokumentation, Beschriftung, Aufbewahrung, u.ä. liegen. Die Fehler mit realem Bezug zu den Patienten und Risiken für die Bewohner seien eher selten. Die festgestellten Mängel hatten in der Mehrzahl Beratungen und wenige Anordnungen zur Folge. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in weiteren zwei Fällen die Staatsanwaltschaft informiert. Der Bericht beschreibe eine intensive und effiziente Prüfstruktur, die auch vollumfänglich umgesetzt wird. Nach Frank Weiß´ Eindruck entfalten diese Prüfungen auch eine spürbare und nachhaltige Wirkung in den Pflegeheimen. Der Gedanke und Respekt vor den Prüfungen sei präsent. Die Heime seien bemüht, die Anforderungen zu erfüllen und auf die unangemeldeten Prüfungen vorbereitet zu sein. Ein Wermutstropfen scheint ihm dabei der Umstand, dass viel Arbeitskraft in der Dokumentationsarbeit gebunden wird. Da die Anforderungen hoch sind, seien hier häufig die Fachkräfte gefordert und eingespannt. Trotzdem wisse man, dass die Prüfungen notwendig sind, um die Qualität der Versorgung zu sichern und Negativbeispiele, wie man sie immer wieder aus der Presse erfährt zu vermeiden.

 

Hilfe zur Pflege 2018 - Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen

Wie zuvor schon im Fachbeirat Pflege (siehe die Information über die Sitzung des Fachbeirats Pflege am 19.5. hier auf der HP) wurde der Punkt Hilfe zur Pflege 2018 – Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreise ein weiteres Mal im Sozialausschuss behandelt.

Auf die Rückfrage des Kreistagskollegen Stefan Weisbrod in der Fraktionssitzung erkundigte sich Kreisrat Tobias Rehorst nach den prognostizierten Folgen des „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“. Der Bund hat damit die Bemessungsgrenze für die Möglichkeit des Rückgriffs auf Angehörige für entsprechende Kosten in der Sozialund Eingliederungshilfe angehoben, sodass Angehörige seltener „zur Kasse gebeten werden können.“ Sozialdezernentin Stefanie Jansen erklärte daraufhin, dass man mit erheblichen Folgen für die Kreisfinanzen rechne. Zum einen steige die Zahl der Anträge, vermutlich weil Pflegeberechtigte den Rückgriff auf die Angehörigen nicht mehr fürchten müssen und daher vorbehaltsloser Anträge stellen, zum anderen weil die fehlende Regressmöglichkeit des Kreises auf die Angehörigen dafür sorgt, dass der Kreis für diese ausbleibenden Kosten aufkommen muss.

 

Landesförderprogramm „Arbeit inklusiv“

Der Sozialausschuss wurde auch über den Zwischenstand der Umsetzung des erweiterten Landesförderprogramms „Arbeit inklusiv“ im Rhein-Neckar-Kreis informiert, das bis Programm bis Ende 2022 verlängert wurde. Kreisrätin Gabi Horn ging in ihren Ausführungen für die Freien Wähler darauf ein, dass es Ziel des Programms sei, wesentlich behinderten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, das heißt am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Das Förderprogramm unterteile sich in zwei Teile – diese unterscheiden sich im Grad der Leistungsfähigkeit der zu vermittelnden Person:

Teil 1 - beinhaltet die gemeinsame Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer durch seine eingeschränkte Tätigkeit mindestens 30 % der eigenen Lohnkosten erwirtschaften kann. Teil 2 – sind Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitnehmer weit weniger als 30 %, aber mehr als 5 % der Lohnkosten erarbeitet. Dies sind Arbeitsverhältnisse, bei denen es keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung gibt, weil der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen hat im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es geht hier um Menschen, denen eine Ausbildung nicht möglich ist. In diesen Teil aufgenommen ist das Budget für Arbeit – eine besondere Förderung für Arbeitgeber, die Personen beschäftigen, die nicht zu 100 % leistungsfähig sind und die chronisch psychisch und seelisch krank sind, die aber nicht die Schwerbehinderteneigenschaft aufweisen. Beinhaltet sind hiermit Förderzusagen, die für den Arbeitgeber aus Gründen der Planungssicherheit erforderlich sind.

Für beide Teile gelten gemeinsame Voraussetzungen:

· Es handelt sich um Personen mit wesentlicher Behinderung

· Den Arbeitnehmern ist der Zugang unter Wettbewerbsbedingungen zum Arbeitsmarkt nicht möglich

· Es ist eine besondere Förderung erforderlich

· Arbeitsverhältnisse werden speziell auf die Arbeitnehmer angepasst hinsichtlich Arbeitsbedingungen und einer persönlichen Unterstützung Schwierig sei oft die Zuordnung zu diesen beiden Teilen. Oft seien auch weitere Leistungen erforderlich, weil der Erwerb aus den Arbeitsverhältnissen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht.

Der KVJS konnte seit April 2019 seine Förderpraxis nicht mehr aufrechterhalten. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe wurde ab Juli 2019 nur noch ab dem 37. Monat gefördert. Das heiße aber auch, dass die Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe bezahlen für nicht belegte Arbeitsplätze für Schwerbehinderte, nun mehr Arbeitsplätze anbieten und belegen. Alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Das heißt, dass die Firmen mehr Personen mit einer Behinderung einstellen und dann folglich weniger Ausgleichsabgabe bezahlen. Die Agentur für Arbeit ist bereit, die ersten 36 Monate der Beschäftigungsverhältnisse bedarfsdeckend ohne die Leistungen des Integrationsamtes zu fördern, wenn die Arbeitsverhältnisse unbefristet sind und keine weiteren lebenssichernden Leistungen mehr erforderlich sind.

Die Arbeitsverhältnisse müssen auf Dauer angelegt sein, was unter Umständen für beide Parteien schwierig ist, aber nur dann bedeutet dies für den Arbeitnehmer eine Konstanz in seinem Leben mit festen Tagesstrukturen und Einbindung in ein regelmäßiges Arbeitsleben. Verständlich ist, dass dies unter Umständen eine personelle Betreuung erforderlich macht. Wichtig sei natürlich auch für die Arbeitgeber eine gewisse Sicherheit und da während der Abstimmungsprozesse den Arbeitgebern keine verbindlichen Zusagen gemacht werden konnten, kam es zu Verzögerungen bei den Abschlüssen der Arbeitsverhältnisse. Zu einigen Fragen gibt es noch Klärungsbedarf, weitere Treffen der Partner mussten aber immer wieder verschoben werden. Insgesamt konnten bis 2019 15 Arbeitsverhältnisse abgeschlossen werden, weitere fünf Personen haben eine feste Zusage für ein Arbeitsverhältnis. Arbeitsverhältnisse mit Personen, die Teil 2 des Förderprogramms zugeordnet sind, sind nicht zustande gekommen. Grund ist hier die schwierige persönliche Situation. Es war durch eine entsprechende Förderung aber auch möglich, die betreffenden Personen in die Leistungsgruppe des 1. Teiles zu bringen. Gabi Horn bedankte sich für den Bericht und stellte fest, dass schon viel erreicht worden ist.

Sitzung des Fachbeirats Pflege am 19. Mai 2020

Hilfe zur Pflege 2018 - Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen

Die Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen bieten eine gute Möglichkeit, um die Situation im Rhein-Neckar-Kreis mit der in anderen Kreisen zu vergleichen. Kreisrat Tobias Rehorst wies in seinen Ausführungen für die Freien Wähler darauf hin, dass sich in der Statistik die Trends wiederspiegeln, die man schon in den zurückliegenden Jahren beobachtet habe: Die Zahl der Hochaltrigen steige stetig an, inzwischen liege der Anteil der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg bei 5,9 %, im Rhein-NeckarKreis nur geringfügig höher bei 6,0 %. Mit dem Anteil der Hochaltrigen steige auch die Zahl er Pflegebedürftigen von Jahr zu Jahr. Tendenziell sei erfreulich, dass der Anteil der stationär Betreuten eher zurückgeht und in ambulanten Angeboten wie der Tagespflege dagegen Zuwächse festzustellen sind. Trotzdem liege der Rhein-NeckarKreis mit einem Anteil der in stationären Einrichtungen untergebrachten Pflegebedürftigen von 86,1 % 5 Prozentpunkte über dem Landesschnitt – zum Teil hänge das auch damit zusammen, dass in unserem Kreis ein gut ausgebautes Netz an Einrichtungen bestehe, die auch Personen aus anderen Kreisen mitversorgen, so Tobias Rehorst.

Mit Sorge betrachte er deutlichen Kostensteigerungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen: Um 12,8 Millionen sind diese im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (Steigerung von 9 %), während im Landesschnitt „nur“ eine Steigerung von 5,5 % festzustellen sei. Dieses Ergebnis wolle er hinterfragen. Positiv zu bemerken sei, dass der Nettoaufwand pro Einwohner im Rhein-NeckarKreis dennoch deutlich unter dem Landesschnitt liege, betrachtet auf die einzelnen Einwohner gibt der Rhein-Neckar-Kreis 23,30 € aus, im Landesschnitt sind es 32,50 €. Bezogen auf die einzelnen Leistungsempfänger sind es im Rhein-Neckar-Kreis 11.681 € gegenüber 13.094 € im Landesschnitt.

 

Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Kreisrat Tobias Rehorst nahm für die Freien Wähler von dem Bericht Kenntnis, der erfreulicherweise überwiegend positiv ausfalle. Dem Bericht zu Folge sei die Umstellung auf das neue System der Pflegegrade, die die Pflegestufen ersetzt haben, weitgehend geglückt; die mit der Reform erwünschten Ziele seien erreicht worden. Im Detail weise gerade auch die Verwaltungspraxis noch ihre Tücken auf, etwa in der Unterscheidung der einzelnen Kategorien oder in der Übergangsphase mit zahlreichen Altfällen, auch darauf gehe der Bericht ein.

 

Pflegeberatung – Einführung eines einheitlichen Versorgungsplanes

 Die Pflegestützpunkte arbeiten derzeit nicht nach einem festen Schema, die nun vorgeschlagene standardisierte Vorgehensweise durch einen einheitlichen Versorgungsplan soll gewährleisten, dass das Vorgehen besser vereinheitlicht wird. Für die Freien Wähler stelle dies eine Gratwanderung dar zwischen sinnvoller Unterstützung der Mitarbeiter durch Anleitungen und überbordenden Formalismus durch neue administrative Aufgaben, so Kreisrat Tobias Rehorst. Dadurch, dass den Mitarbeitern aber im Vorfeld bereits die Möglichkeit eingeräumt werde, auf die Gestaltung der Formulare Einfluss zu nehmen und so praxistaugliche Hilfen zu kreieren, sei er zuversichtlich, dass man zu guten Ergebnissen käme.

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. Mai 2020

Erziehungsberatungsstellen und Psychologische Beratungsstellen – Jahresbericht 2019

Kreisrätin Claudia Stauffer dankte im Namen der Freie Wähler-Fraktion den jeweiligen Trägern der Beratungsstellen und des Kinderschutzzentrums, insbesondere den Caritasverbänden, den Evangelischen Kirchenbezirken und dem Pilgerhaus sowie der AWO für die wichtige und wertvolle Arbeit, die sie für Kinder, Eltern, aber auch im erzieherischen Bereich tätigen Fachkräften leisten.

Zu den einzelnen Berichten merkte sie folgendes an:

Zwar hätten sich die Fallzahlen bei den psychologischen Beratungsstellen um 11 % gesteigert, nicht jedoch die Fälle mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, was man mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis nehme.

Die deutliche Steigerung der Nachfrage um 18 % im schulischen Bereich, vorwiegend in Grundschulen, zeige eine zunehmende Sensibilisierung für den Schutzauftrag.

Stabil seien die Zahlen der von den Gerichten und Jugendämtern überwiesenen getrennt lebenden Eltern, die bei den Beratungsstellen professionelle Unterstützungsleistung zur Bewältigung ihrer konkreten Konfliktsituation erhalten. Dies erkläre auch die höheren Fallzahlen vor allem in Weinheim und in Sinsheim, in denen sich jeweils Amtsgerichte befinden, die in Umgangs- und Sorgerechts-verfahren regelmäßig bei getrennt lebenden Eltern zur Konfliktbe-wältigung Beratungen bei den Psychologischen Beratungsstellen gerichtlich anordnen.

Sie nehme beruhigt zur Kenntnis, dass die neue Zuwendungsvereinbarung des Rhein-Neckar-Kreises mit den verschiedenen Träger der Beratungsstellen zu einer verbesserten Versorgungslage durch den Wegfall verschiedenen Zusatzaufgaben geführt hat und im Jahr 2019 mehr Anfragen zeitnah bearbeitet und die Bedarfe an Erziehungsberatung besser bedient werden konnten.

In dem Bericht werde ein gutes mittleres Ausstattungsniveau der Beratungsstellen mit insgesamt 24 Vollzeitstellen besetzt u.a. mit Psycholog/innen, Sozial- und Heilpädagog/-innen angegeben, das auch in Zukunft mindestens angestrebt werden sollte.

Betroffen seien die Fraktionsmitglieder der Freien Wähler über die von der Universität Ulm im Rahmen einer Studie getroffene Feststellung im Bericht des Kinderschutzzentrums, dass ein Drittel aller jungen Menschen in Deutschland eine Kindheit durchlaufen hat, die von Gewalterfahrung und entsprechenden Folgeerscheinungen geprägt ist. Das zeige, wie wichtig die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist, das die Beratungsangebote kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym anbietet. Auffallend sei bei den Zahlen, die im Jahresbericht des Kinderschutzzentrums zu lesen sind, dass die Fälle mit Gewalt und Gefährdung des Kindeswohls vornehmlich im innerfamiliären Bereich

Aufgrund der enormen psychischen Belastungen, den steigenden Fallzahlen und des zunehmenden bürokratischen Aufwands wünsche sich das Kinderschutzzentrum, das seit 20 Jahren mit einer unveränderten Stellenkapazität von 3,25 Stellen arbeitet, - für mich nachvollziehbar – für die Zukunft dringend eine Personalaufstockung. Soweit möglich, sollte der Rhein-Neckar-Kreis hierbei unterstützend tätig werden, schloss Claudia Stauffer ihre Ausführungen.

Kreisjugendring – Jahresbericht und Mittelverteilungsliste

Kreisrat Tobias Rehorst dankte für die Freien Wähler für den Jahresbericht 2019, brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die Strukturänderung im Kreisjugendring bewährt und wünschte dem neuen Geschäftsführer ein gutes Händchen für die Arbeit.

Aus eigener „Jugendarbeitserfahrung“ in der Vergangenheit wisse er, wie wertvoll und sinnvoll überregionale Vernetzung ist. Sie zeige mit ihren Unterstützungs-angeboten, dass sie nicht unnötige Parallelstrukturen schaffen, sondern dort ansetzen, wo die Vernetzung auch gewinnbringend ist, etwa bei Schulungen - im letzten Jahr verstärkt zum Thema Datenschutz und das Thema sexualisierte Gewalt.

So leisten sie dort Unterstützung wo der einzelne Mitgliedsverband oder die einzelne Ortsgruppe eines Verbands an ihre Grenzen stößt.

Zum ersten Mal segne man nicht im Vorfeld die Mittelverteilungsliste ab, sondern nehme quasi nur nachträglich davon Kenntnis – Nachteile in diesem neuen Vorgehen habe man bisher keine erkannt. Die gemeinsam erarbeiten Richtlinien für die Verteilung seien eine ausreichende Grundlage. Sicherlich mache allerdings der Vorschlag einer geänderten Corona-bedingte Mittelverteilung Sinn, weil vermutlich kaum überregionale Maßnahmen stattfinden werden. Tobias Rehorst signalisierte Zustimmung zu diesem

Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Kreisrätin Claudia Stauffer bedankte sich für die Fraktion der Freien Wähler für den Bericht über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017.

Dass die gesetzlichen Änderungen, der Wegfall der Bezugsgrenze von ursprünglich 72 Monaten und die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises von Kindern bis zum 12. Lebensjahr auf Kinder bis zum Eintritt der Volljährigkeit, zu einer deutlichen Mehrarbeit führen würde, verwundere nicht.

Sie hoffe, dass es bei der Verdoppelung der Zahl der Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistung und der Zahl der Leistungsfälle bis zum Jahr 2019 bleibt. Die Schaffung weiterer 7,2 Vollzeitstellen sollte zukünftig ausreichend sein.

Wichtig sei, der Rückgriff bei den leistungsfähigen Eltern, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, wieder verstärkt verfolgt wird und die Steigerung der im Jahr 2018 auf 14,77 % gesunkenen Rückgriffsquote auf das frühere Niveau von 26,4 % weiter verfolgt wird.

Die Freien Wähler verließen sich darauf, dass die angestrebten organisatorischen Maßnahmen des Jugendamts, das eine bedarfsgerechte Unterstützung und Anleitung der neuen Mitarbeiter im schwierigen Bereich des Unterhaltsrechts und ein geringere Führungsspanne plant, bald erfolgreich sein werden.

Umsetzung der neuen Förderrichtlinien „Ferienerholung“

Die Förderrichtlinien für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung waren ab 2019 erweitert worden. Neben den bisherigen mehrwöchigen Ferienfreizeiten können jetzt auch Maßnahmen ohne Übernachtung und kurzfristige Maßnahmen unter einer Woche gefördert werden. Die Änderungen wurden auch aufgrund der Abnahme der abgerufenen Fördermittel notwendig.

Kreisrat Frank Weiß teilte für die Freien Wähler die Schlussfolgerungen aus dem Bericht, dass die Anpassung der Förderrichtlinien an den tatsächlichen Förderbedarf und den gesellschaftlichen Wandel notwendig und richtig war.

Die vorgelegten Zahlen aus 2019 zeigten noch keine Trendwende bei der Inanspruchnahme der vorgesehenen Fördermittel an. Obwohl einige Kinder und Jugendliche gefördert wurden, die nach den alten Richtlinien nicht förderfähig gewesen wären, sei die Fördersumme insgesamt sogar etwas rückläufig gewesen.

Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Änderungen seien die vorliegenden Daten zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht geeignet. Der Zeitraum seit der Einführung sei zu kurz. Die Fallzahlen seien nicht so hoch, dass die wenigen Einzelwerte eine sichere Aussage zuließen.

Das Jahr 2020 werde aufgrund der aktuellen Gegebenheiten, die die Planung von Ferienerholungen derzeit nahezu unmöglich machen, ebenfalls keine zuverlässige Bewertung möglich machen.

Aus diesen Gründen sei es sinnvoll, die Förderrichtlinien in der bestehenden Form weiterzuführen und die weiteren Entwicklungen zu beobachten.

Die geplante Ausweitung der Werbemaßnahmen ergebe sich folgerichtig aus den sinkenden Zahlen und finde ebenfalls Zustimmung. Hierbei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Fördermaßnahmen weiterhin die wirklich Bedürftigen erreichen und nicht nur breite Streueffekte erzeugt werden.

Die Einführung eines angemessenen Eigenanteils sei ebenfalls richtig. Dieser stärke das Selbstwertgefühl in den Familien, erhöhe die Wertschätzung für die Maßnahme und wirke dem Fernbleiben aus geringfügigen Gründen entgegen.

Orientierungshilfe für die Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege

Kreisrat Tobias Rehorst begrüßte die Intention, über die Vorgaben des KVJS eine Vereinheitlichung zu erreichen.

Mitunter komme es bei der Akquise von neuen Pflegeeltern zu einer Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Jugendämtern, die man durch die Anwendung von einheitlichen Standards entschärfen könne. Die Unterschiede zu den benachbarten Bundesländern blieben natürlich dennoch erhalten.

Tobias Rehorst bedankte sich für die Freien Wähler bei allen, die in diesem Bereich tätig sind. Alle Pflegeeltern und auch diejenigen, die sie betreuen, leisten eine unverzichtbare Arbeit. Er könne aus der Anschauung aus seinem eigenen Familien- und Freundeskreis ganz gut einschätzen, welche großen Herausforderungen tagtäglich mit dem Anliegen bewältigt werden, Pflegekindern ein glückliches Aufwachsen zu ermöglichen.

 

Besuch der Klima Arena

Durch unser Mitglied Tobias Rehorst sind die Freien Wähler St. Leon-Rot auch in der Kreistagsfraktion der Freien Wähler Rhein-Neckar im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises präsent. Weitere Informationen über die Arbeit der Kreisräte auch auf der Facebookseite der Kreistagsfraktion.

Die Klima Arena behandelt auf technische und spielerische Weise das Thema Klimawandel. Sie umfasst auf einer Fläche von 26.000 Quadratmeter auch einen Themenpark im Freien von 13.000 Quadratmetern und richtet sich vorwiegend an Schüler, ist aber durchaus auch für Erwachsene interessant und sehenswert.

Der SAP-Mitgründer Dietmar Hopp begann 2014 mit den Planungen für die Klima Arena. Er macht sich seit Langem für Aufklärungsarbeit im Themenfeld des Klimawandels stark.

Finanziert wurde die Klima Arena durch die Dietmar-Hopp-Stiftung - federführend war die Klimastiftung für Bürger. Die Baukosten der Klima Arena betrugen 40 Millionen €. Der erste Spatenstich erfolgte im Jahr 2017. Am 7. Oktober 2019 wurde die Klima Arena in Anwesenheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann eröffnet.

Allein am Tag der Offenen Tür am 12. Oktober 2019 besuchten 3.600 Menschen die Klima Arena. Der reguläre Betrieb begann am 14. Oktober 2019. Die Betreiber rechnen mit rund 90.000 Besuchern pro Jahr.

Kreistagssitzung am 17. Dezember in Sinsheim

Es ist Tradition, dass die letzte Kreistagssitzung des Jahres in Sinsheim-Steinsfurt stattfindet: Bereits zum 20. Mal in Folge traf sich dort am Dienstag der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises.

Die Mitglieder des Kreistags befassen sich in der Schindwaldhalle unter anderem mit der Verabschiedung des Haushalts 2020 des Landkreises, mit der Umsetzung der´Forstreform sowie mit der Beteiligung des Kreises an der neu zu gründenden RheinNeckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG.

Zu Beginn der Sitzung beschloss der Kreistag eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, die moderate Erhöhungen vorsieht. Die derzeitigen Aufwandsentschädigungen waren seit dem 1. April 2014 in unveränderter Höhe gewährt worden.

 

Umsetzung der Forstreform

Der Kreistag beschäftigte sich auch mit der Umsetzung der Forstreform im RheinNeckar-Kreis und nahm von dieser Kenntnis. Der Landkreis wird kommunalen und privaten Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen auf vertraglicher Basis und gegen vollen Kostenersatz die Dienstleistung „Verkauf und Verwertung von Holz mit Fakturierung“ im bisherigen Umfang weiter anbieten. Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit den kommunalen Waldbesitzern öffentlichrechtliche Vereinbarungen zum Holzverkauf zu schließen und mit den privaten Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen die erforderlichen Verträge zum Holzverkauf abzuschließen. Zudem sollen die organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Fortführung der Holzverkaufsstelle über den 31. Dezember 2019 hinaus durchgeführt werden.

 

AVR Kommunal AöR

Der Kreistag hat den Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR außerdem angewiesen, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen. Die wohl wichtigste Nachricht in diesem Zusammenhang für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis: Die Gebührensätze für das Jahr 2020 bleiben unverändert! Wegen der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts, der AVR Kommunal AöR, stimmte der Kreistag auch der Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands für das gesamte Personal der AVR Kommunal AöR zu.

 

Haushalt wird verabschiedet

Traditionell befassten sich die Mitglieder des Kreistags in der letzten Sitzung des Jahres ganz zum Schluss mit der Verabschiedung des Haushaltsplans. Dieser umfasst für das Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von rund 713,75 Millionen €, von denen rund 640,6 Millionen € auf den Kernhaushalt, knapp 73 Millionen € auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie circa 283.000 € auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen.

Eine erfreuliche Nachricht für die Städte und Gemeinden im Landkreis: Der Hebesatz der Kreisumlage, der momentan noch 27,75 Prozent der Steuerkraftsummen der Kommunen beträgt, wird um einen Prozentpunkt auf dann 26,75 Prozent gesenkt!

Im Folgenden geben wir die Haushaltsrede des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler John Ehret wieder:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

traditionell, kurz vor Weihnachten, beschließen wir als Kreistag den Haushalt für das kommende Jahr. Diesmal sind es allein im Kernhaushalt 640 Millionen €. Die derzeitig noch guten wirtschaftlichen Rahmenbedingen schlagen sich auch im Haushalt des Kreises bei den Steigerungsraten der wichtigsten Einnahmepositionen positiv nieder. Wir spüren zwar überall die sich abkühlende Wirtschaft mit der Folge, dass die Einnahmen künftig nicht mehr so stark wachsen werden wie in den letzten Jahren. Wie uns aber die Wirtschaftsexperten sagen, ist es demnach aber eher eine Verschnaufpause der Wirtschaft. Eine Rezession mit erheblichen Folgen für die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte zeichnet sich derzeit - Gott sei Dank – zumindest „noch“ nicht ab.

Dennoch sehen wir zunehmend Wolken am Horizont aufziehen, mit sich eintrübenden Wirtschaftsdaten und einer niedrigeren Wirtschaftsprognose für 2020. Der Aufschwung verliert an Kraft und die Konjunktur droht abzuflachen. Wir sollten daher im Hinblick auf die Finanzplanungen künftiger Jahre vorsichtig agieren. Die Haushaltsberatungen in den einzelnen Ausschüssen waren geprägt durch die bereits im Sommer mit der Verwaltung in Workshops beschlossenen Leitsätze, Handlungsfelder und strategischen Ziele. Diese strategischen Ziele werden jedes Jahr aufs Neue evaluiert, fortgeschrieben und in den Gremien beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss des Haushaltsplans sind sie wieder ein Jahr bindend. So gelingt eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Gesamtstrategie im Rahmen eines Kreiskonzepts. Hier auch gleich zu Beginn zu einem Antrag der Linken, die über die strategischen Ziele gesondert abgestimmt haben wollen.

Meine Damen und Herren, ich persönlich hätte damit kein Problem. Das kann man von mir aus nächstes Jahr gerne tun. Ich möchte aber den anderen Fraktionsmitgliedern nicht vorgreifen. Bei uns kann jeder selbst entscheiden. Aber dem Antrag der Linken über das strategische Ziel, die Verschuldung des Kernhausaltes bis Ende 2026 auf 60 Millionen € zu begrenzen, erteilen wir als Fraktion gesamt eine Abfuhr. Wir alle sind grundsätzlich dafür, Schulden abzubauen. Das kann ich glaube ich für alle Fraktionen des Kreistages sagen. Aber warum sollen wir es mit einer konkreten Zahl – in diesem Fall mit 60 – aus unserer Sicht „willkürlich“ auf 2026 benennen? Die Begründung der Linken erschließt sich uns nicht.

Wir als Freie Wähler wollen in einer Balance dem Rhein-Neckar-Kreis sowie den kreisangehörigen Gemeinden die finanzielle Handlungsfähigkeit durch eine effiziente und nachhaltige Haushaltswirtschaft ermöglichen. Deshalb legen wir in den Beratungen das Hauptaugenmerk traditionell auf die wichtigen Stellschrauben, nämlich die Kreisumlage und den Stellenplan.

Erfreulich ist aus Sicht der Freien Wähler, dass sich die Eckdaten des Entwurfes noch einmal stark verbessert haben. So werden Mittel im Umfang von rd. 20 Millionen € und durch die kürzlich – nach intensiven und langwierigen Verhandlungen - erfolgten Zusagen von Land und Bund die Haushalte 2020 und 2021 zusätzlich verbessern. Nach der Devise der Freien Wähler, dass von Verbesserungen sowohl der Kreis als auch die Kommunen gleichermaßen profitieren sollen, halten wir eine Reduzierung der Kreisumlage von einem Punkt - das sind rd. 10,2 Millionen € - auf 26,75 % für angemessen. Der Kreis kann damit weiter seine Aufgaben erledigen und den Gemeinden entsteht ein weiterer Spielraum für Investitionen.

Die Personalentwicklung bereitet uns aber weiterhin große Sorge! Wie immer ist auch wieder die Mehrung der Stellen im Stellenplan ein Wermutstropfen für das kommende Jahr. In der Personalpolitik haben wir in den letzten Jahren immer auf die – für uns zumindest - zu hohen Stellenmehrungen hingewiesen. Es sind zwar diesmal faktisch für 2020 weniger Stellen ausgewiesen, aber letztendlich handelt es sich hierbei – wie wir alle wissen – lediglich um ein Verschieben von Personal u.a. zur kreiseigenen AVR bzw. AöR oder durch die neue Forstorganisation.

Wir sehen auch diesmal die neuen 28 Stellen für 2020 wieder als kritisch an. Im Übrigen auch die von uns bereits zugestimmten Stellen aus den bekanntenSachgründen heraus, wie zum Beispiel die vierzehn neuen Stellen im Sozialbereich oder die fünf neuen Stellen im Baurechtsamt. Aus unserer Sicht sind dies aber auch unmittelbare Folgen aus den neuen Aufgaben von Bund und Land. Die Stellen wurden uns auch wieder gut dargestellt. Es bleibt uns wenig übrig, als das entsprechende Personal nun auch zu bewilligen.

Eine schöne Entwicklung ist dagegen, dass faktisch wieder keine Kredite neu eingeplant sind und auch die geplante Verschuldung ebenso wie in den Vorjahren zuvor zurückgeführt werden kann. Hier wurde mehr getilgt als die ehemalige mittelfristige bzw. langfristige Planung vorsieht.

Da wir in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen auch mit dem Kauf und dem Umbau des Polizeigebäudes am Römerkreis in Heidelberg vor uns haben, ist der Rest als Puffer für die Liquidität aus unserer Sicht gerechtfertigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Freie Wähler sind die wesentlichen Themen im Haushalt 2020 abgebildet, sauber finanziert und klar dargestellt. Im Einzelnen komme ich nun auf:

Bildung verbessern

Die duale Berufsausbildung ist ein Garant der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine der beiden Säulen – neben der Ausbildung im Betrieb – sind die beruflichen Schulen. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Zukunftssicherung der beruflichen Schulen ein strategisches Ziel ist, ebenso wie die dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude. Dadurch wird nachhaltig ein Investitionsstau vermieden.

Was unsere Berufsschulen im Kreis angeht können wir mit Genugtuung feststellen, dass sie in technischer, in energetischer, in optischer und in didaktischer Hinsicht hervorragend unterhalten und ausgestattet sind – und weiterhin auch werden. Das ist unser Beitrag für einen gelingenden Start der Jugendlichen des Rhein-Neckar-Kreises in ihr Berufsleben. Bestehende Berufsausbildungsgänge müssen aber auch hier immer wieder überarbeitet und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Auch hier bestimmt das Angebot die Nachfrage. Man muss auch mal den Mut haben, einzelne Ausbildungsgänge einzustampfen und andere innovative, zeitgemäße zur Steigerung der Attraktivität einzurichten. Nachdem der Neubau der Louise-Otto-Peters-Schule Hockenheim erfolgreich abgeschlossen ist, steht in den kommenden Jahren der Neubau der  Steinsbergschule in Sinsheim an. 2020 ist eine erste Rate von einer Million € veranschlagt, der größte Teil ist im darauffolgenden Haushaltsjahr aufzubringen.

Eine große Herausforderung wird die Digitalisierung in unseren Schulen mit sich bringen. Dies aber weniger in finanzieller Hinsicht, denn es gibt erhebliche Zuschüsse von Bund und Land. Allein vom Bund dürfen wir in den nächsten sechs Jahren mit 4,6 Millionen € rechnen und vom Land werden wir bereits bis zum Ende diesen Jahres rund eine Million € für diese Zwecke vereinnahmen können. Die Herausforderung betrifft daher eher das Lehrpersonal in unseren Schulen, das sich auch bereit erklärt hat, an Pilotprojekten z.B. beim Einsatz von Tablets mitzuwirken.

So gilt unser Dank sowohl den Schulleiterinnen und Schulleitern, als auch den Lehrerinnen und Lehrern der kreiseigenen Schulen für ihr vorbildliches Engagement.

Zugestimmt haben wir im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport auch einer Anhebung der Zuschüsse an die Musikschulen. Das Erlernen eines Musikinstruments ist nicht nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, es fördert auch die persönliche Entwicklung unserer Kinder und ihre soziale Kompetenz. Dass wir als Kreis auch in der Förderung des Breitensports und im kulturellen Bereich überdurchschnittlich engagiert sind, haben wir der guten Finanzausstattung zu verdanken. Die Förderung kommt damit vielen Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern zu Gute.

Auch zu Gute kommt die Fortführung der Intensivkooperationen mit verschiedenen Schulen in Form von Außenklassen, die wir als äußerst positiv beurteilen. Dies trägt auch zu einer räumlichen Entspannung an den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren bei.

Nun ein paar Sätze zu: Soziale Verantwortung tragen

Rund 60 % seiner ordentlichen Aufwendungen wendet der Kreis allein schon im Teilhaushalt Jugend und Soziales auf. Die meisten Leistungen im Sozialbereich – fast 98 % - sind weisungsfreie Pflichtaufgaben und durch Landes- und Bundesgesetze fremdbestimmt. Der gesetzliche Versorgungsauftrag lässt nur wenige Möglichkeiten zu, diese Kosten und deren jährliche Steigerung zu beeinflussen. Für das Haushaltsjahr 2020 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 165,2 Millionen € prognostiziert. Durch die geringeren Erträge und die höheren ordentlichen Aufwendungen verschlechtert sich das noch im Vergleich zu 2019 um 14,4 Millionen €.

Bei der Weiterentwicklung der sozialen Ziele liegt der Schwerpunkt im kommenden Jahr auf den Themen „Alleinerziehende“ und „Junges Leben im Kreis“, beide Gruppen sollen im Rahmen der „Sozialen Agenda“ verstärkt gefördert werden. Die Lebenssituation insgesamt, aber insbesondere der beiden genannten Gesellschaftsgruppen soll sich deutlich verbessern.

Unbefriedigend – aber mit einem guten Ende - war auch aus unserer Sicht die politische Diskussion um die finanzielle Lastenverteilung hinsichtlich des BTHG – hier konnte nun eine Einigung mit dem Land mit Blick auf die Mehraufwendungen gefunden werden. Der zuvor „ungedeckte Scheck“ wie es unser Landrat im Sozialauschuss treffend betitelt hat, sorgte für fehlende Planungssicherheit und Risiken im Haushalt.

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, dass die Verwaltung nun ein Drittel der prognostizierten Kosten in den Haushalt 2020 einstellt, auf diese Weise ist das Risiko einer darüber hinausgehenden Kostentragungspflicht jedenfalls teilweise abgesichert, ohne zugleich übervorsichtig zu sein. Eine weitere Unwägbarkeit sind die finanziellen Folgen der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Auch hier wurde eine gute Lösung im Haushaltsansatz´gefunden. Gleiches gilt für die noch nicht absehbaren Folgen des AngehörigenEntlastungsgesetz, das aus unserer Sicht ebenfalls nicht auf Kosten der kommunalen Haushalte umgesetzt werden darf.

Trotz der umsichtigen Planung der Kreisverwaltung was die Stellenbesetzung betrifft und die Zusicherung, nur nach Bedarf auszuschreiben, ist eine Stellenmehrung von vierzehn Stellen im Sozialbereich vorgesehen, ein Großteil davon für besagte Änderung des BTHG.

Im Wahlkampf 2019 hatten wir uns für den Erhalt und Ausbau der Standorte des Pflegestützpunkts ausgesprochen und tragen die anvisierte Neustrukturierung daher gerne mit. Die Freien Wähler hatten bereits beim Start der Pflegestützpunkte im Jahr   2010 betont, dass zwei Standorte im großen RheinNeckar-Kreis mit 550 000 Einwohnern zu wenig sind. Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist eine anbieter- und trägerunabhängige sowie wettbewerbsneutrale Auskunft und Beratung zu allen Fragen der Pflege. Zunehmend werden Beratung und Koordination von kurativen und medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten nachgefragt. Die aktuelle Situation der Pflegestützpunkte mit den Außenstellen wurde ausführlich im Fachbeirat Pflege erläutert.

Der Bedarf wird komplexer, da die Betroffenen verschiedene Hilfen benötigen, die abgestimmt, organisiert und finanziert werden müssen. Oft sind zur Beurteilung auch Hausbesuche erforderlich. Damit erhöhten sich im letzten Jahr die Fallzahlen pro Beratungsstelle sehr deutlich. Für uns eine erfreuliche Entwicklung in der Pflegeberatung. Mit der Erweiterung der Standorte geht eine Personalsteigerung einher, die wir ebenfalls gerne mittragen.

Im Bereich der Jugendhilfe explodieren erstmals nach drei Jahren nicht weiter die Kosten und der Zuschussbedarf. Es reduziert sich sogar der Zuschussbedarf im Budget des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2020 im Vergleich zur Planung 2019 um rd. 1,1 Millionen €.

Bei der Schlüsselposition „Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ gibt es im Bereich der Unbegleiteten Minderjährigen Ausländer (UMA) noch Fälle, bei denen trotz intensiver Bemühungen des Fachbereiches, die Anerkennung der Kostenerstattungspflicht seitens des Landes bzw. des (KVJS) nach wie vor aussteht. Bislang sind dem Rhein-Neckar-Kreis in diesen Fällen Aufwendungen von 5,9 Millionen € entstanden. Ob bzw. wann - 2019 oder 2020 - und in welcher Höhe die  Kostenerstattungen tatsächlich erfolgen, ist derzeit noch offen. Insofern konnten diese Erträge bisher weder im unterjährigen Berichtswesen 2019 noch in der Planung 2020 entsprechende Berücksichtigung finden. Die wesentlichen Förderschwerpunkte der Jugendhilfe bleiben auch mit „Individuellen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, „Institutionelle Förderung der Jugendhilfe“ und „Förderung/Vermittlung von Kindern in Tagespflege“ sowie„Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ in 2020 unverändert.

Den Freien Wählern ist schon bewusst, dass durch den demographischen Wandel und höhere Standards in den verschiedensten Bereichen in Zukunft die Fallzahlen und die Kosten insbesondere im Sozialetat ansteigen werden. Wir fordern jedoch, dass die Sozialgesetzgebung von Bund und Land dabei die begrenzte Leistungsfähigkeit der Kreise und Kommunen beachtet, und nach dem Konnexitätsprinzip dafür die Kosten übernimmt. Die Freien Wähler werden aber weiterhin gemäß dem Motto „Mit Verantwortung in die Zukunft“ dafür eintreten, für die Menschen zu sorgen, die unserer Hilfe bedürfen, aber bei jeder Entscheidung auch an die Kosten zu denken und jegliches etwaiges Einsparpotential zu nutzen.

Nun komme ich zu: Gesundheit erhalten

Gesundheit gilt es zu erhalten und fördern! Sie ist der Grundstein für eine erfüllte Zukunft. Unsere Gesundheitszentren Rhein Neckar haben einen guten Ruf für ihre medizinischen Leistungen und leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit der Menschen im Kreis. Durch eine konsequente Fortschreibung der Investitionen in eine moderne medizintechnische und bauliche Ausstattung der Häuser, die glückliche Hand bei der Auswahl der ärztlichen Leitung und durch eine empathische Pflege haben die Häuser einen guten Ruf.

Aber nach wie vor kommt das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Krankenhausfinanzierung nicht nach. Das ist leider die Basis für künftige Defizite. Zweitens reichen die Erstattungen der Krankenkassen bei den Budgets nicht aus, um allein die Erhöhungen der Personalkosten aufzufangen. Mehr als die Hälfte des Defizits entfällt strukturbedingt auf den Standort Eberbach, zu dem wir uns aber eindeutig bekennen. So wird auf lange Sicht der Karren – also die Kliniken - vollkommen an die Wand gefahren.

Im Lokalvergleich mit unseren Nachbarn im Odenwald oder dem Klinikum in Mannheim sind wir dabei noch gut davongekommen. Das ist allerdings ein schwacher Trost. Alles in allem kann man Herrn Verwaltungsdirektor Rüdiger Burger und den über 3.000 Mitarbeitern nur sagen: Danke, für den großartigen Einsatz!

Zum Abschluss noch: Wirtschaft stärken

Die Tochtergesellschaften der AVR-Gruppe entwickeln sich gut und sind wirtschaftlich erfolgreich. Wir haben eine gesicherte, umweltfreundliche Abfallwirtschaft im öffentlichen Bereich mit geordneten Stoffströmen und eine hohe Quote bei den verwertbaren Abfällen. Im Bereich AVR Energie wird mit der Errichtung der Bio-Vergärungsanlage ein weiteres Kapitel erfolgreicher Arbeit aufgeschlagen. Synergien mit dem Biomassekraftwerk entstehen. Die Biotonne ist bereits heute ein Erfolgsmodell. Ähnlich steil aufwärts wird es vermutlich nun mit den Überlegungen zur PhosphorRückgewinnung beim Klärschlamm gehen.

Mit einem Satz beschrieben, unsere AVR-Unternehmen machen einen tollen Job und wir dürfen stolz sein auf unser Verwertungs-/Entsorgungs- und Abholsystem. Mit der beschlossenen Neustrukturierung werden wir auch alle zukünftigen Aufgaben und Probleme meistern und lösen können. Aber hier möchte ich nochmals auf unser letztjähriges Anliegen zurückkommen, sich dem Problem vieler Kommunen - gerade zum Jahresende hin - anzunehmen, die Kapazitäten von Erdaushub an den Deponien zu erhöhen.

Die Strategischen Ziele werden beharrlich von Bau und Vermögen weiterverfolgt. So sind die für die Bauunterhaltung unserer beruflichen Schulen sowie Sondermittel 3,9 Millionen € für 2020 eingeplant. Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung und der Klimaschutz.

Dabei sind es manchmal auch die Kleinigkeiten die für eine rasche Verbesserung des Klimaschutzes sorgen könnten. Damit meinen wir den raschen Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an unseren Garagen und Parkplätzen. Beispielsweise sind in der Tiefgarage im Landratsamt die beiden E-Ladesäulen den Dienstwagen vorbehalten. Es ist fast schon lustig wenn der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Dr. Göck, mit Verlängerungskabeln durch die Tiefgarage huscht, verzweifelt auf der Suche nach einer Steckdose, um seinen Hybrid während der Sitzungen aufzuladen.

Wir denken, es sollte so viel Reserve im Haushalt sein, dass zusätzliche Ladepunkte bei unseren Parkflächen installiert werden könnten. Insgesamt lässt sich aber nun sagen, der Rhein-Neckar-Kreis war und ist weiterhin auf einem guten Weg. Klimaschutzziele wurden erreicht und das Konzept wird für die Einrichtungen und Gesellschaften des Kreises fortgeschrieben. Wir formulieren gerne weitergehende Ziele und werden diese, Jahr für Jahr in unseren Verantwortungsbereichen abarbeiten.

Den fraktionsübergreifenden Antrag eine Stelle für die Biodiversität zu schaffen, haben wir gerne zugestimmt, da Klima- und Naturschutz eine verantwortungsvolle Zukunftsaufgabe ist, der sich Kreis und Gemeinden im Schulterschluss und gemeinsam auch stellen müssen.

Trotz der Friday-for-future Bewegung ist unseres Erachtens der Klimaschutz bei vielen Hauseigentümern aber noch gar nicht angekommen. Dies mag an vielen persönlichen Gründen liegen, die möglicherweise alle berechtigt sind, aber, wenn wir so weitermachen, kommen wir in 100 Jahren nicht an die gesteckten Ziele. Unseres Erachtens gehen Bund mit seinem Klimaschutzpaket und das Land hier selbst auch keine verantwortungsvollen und konsequenten Wege. Zum einen nicht bei ihren eigenen Einrichtungen und Gebäuden, zweitens auch nicht mit entsprechenden Anreizen gegenüber den Häuslebesitzern und letztendlich kann die Politik auch nicht der Bevölkerung glaubhaft und klarmachen, um was es eigentlich geht und sich jeder Einzelne an Klima- und Naturschutz beteiligen muss.

Letztendlich müssen Kreis und Kommunen wieder den Draht zu den Menschen finden, weil die „große“ Politik versagt. Beim Masterplan Mobilität ist es wichtig und richtig, dass alle Verkehre, vom Individualverkehr über den Radverkehr bis zur Schiene, in die Betrachtungen und Planungen mit einbezogen werden.

Der Ausbau und die Förderung des ÖPNV ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben des Kreises. Bei der derzeitigen aktuellen Diskussion überschlagen sich die Forderungen in den Medien zur Reduktion der CO2-Werte. Wir Freien Wähler stellen fest, dass der Rhein-Neckar-Kreis bereits seit Jahren, aktiv Klimaschutz betreibt. Die vom Kreistag aufgestellten und beschlossenen Klimaziele haben wir bereits in diesem Jahr, also einem Jahr früher als geplant erreicht.

Nun zum Antrag der „Grünen/Bündnis90“ für die Gemeinden fünf Millionen € als Zuschuss für Klimaziele im Haushalt festzulegen. Diesen lehnen wir – wie übrigens letztes Jahr – auch wieder ab. Es gibt für Kommunen auf Bundes -und Landesebene genügend Förderprogramme die die Kommunen nutzen können. Dazu würde bei Kreis weitere Bürokratie mit der Bearbeitung der Kriterien aufgebaut. Es würden wieder nur die ohnehin finanzstarken Kommunen davon profitieren, während die finanzschwachen mit der Kreisumlage dies mitfinanzieren müssten. Fazit: Dann lassen wir das Geld direkt bei den Gemeinden, dann kann jeder Gemeinderat selbst entscheiden was er investiert. Wir haben eine hohe Achtung vor der „kommunalen Selbstverwaltung“ und glauben, dass die Gemeinden am besten wissen, welche Mittel Sie örtlich für den Klimaschutz einsetzen wollen. Dazu werden derzeit überall Klimaschutzpläne erarbeitet.

Wir können uns gerne darüber unterhalten, ob wir für eigene Kreisprojekte die Mittel anheben wollen oder sollen. Wir wollen einen anderen Weg gehen. Wir sehen es als dringende Aufgabe an, den ÖPNV zu stärken in den öffentlichen Fokus zu nehmen. Dazu soll das Handlungsfeld Mobilität ausgebaut werden.

Eine zukunftsweisende Mobilitätsstrategie ist wichtig und notwendig. Die Mobilität der Zukunft im Kreis ist ein Strategisches Ziel, an dem wir weiterhin aktiv mitarbeiten werden. Um die Mobilität auch im ländlichen Raum gleichwertig zu entwickeln, hatten wir in einem ersten Schritt 2017 vorgeschlagen, die ÖPNV-Zuschüsse im Kreis gerechter zu verteilen.  Dies haben wir bereits 2019 erreicht!!! Die Stimmen der Freien Wähler für den Busverkehr im ländlichen Raum haben jedoch im letzten Jahr nicht ausgereicht, um das finanziell in Ungleichgewicht gefallene Stadt-Land-Gefälle zu verbessern.

Wir hatten versprochen: Wir werden an diesem Thema dranbleiben. Und so werden wir erneut dieses wichtige Thema aufgreifen und äußern den Wunsch, dass im Rahmen des Mobilitätspakts der Rhein-Neckar-Kreis auch die ländlichen Räume mit einem Halbstundentakt in den Kernzeiten verbindet. Auf der Schiene sind die Takte bereits jetzt erheblich kürzer. Nur so ist der Umstieg vom Pkw auf den klimafreundlichen ÖPNV möglich. Wir wollen dies auch teilweise mit Einsparungen aus den ÖPNV-Mitteln finanzieren. Es gibt heute teilweise Doppelverkehre von Bus und Schiene auf vielen Strecken. Wir möchten deshalb, dass ein unabhängiges Gutachten erstellt wird, das sich mit dem Abbau von Doppelstrukturen und den grundsätzlich optimalen Verkehren im verdichteten Ballungsraum aber auch, in der Anbindung des ländlichen Raumes befasst.

Herr Landrat, ich gehe davon aus, dass sie selbst hieran starkes Interesse haben und dies als Arbeitsauftrag an die Verwaltung weitergeben. Alternativ beantragen wir, dies im nächsten und zuständigen Ausschuss im Rahmen des Mobilitätspaktes zu beraten.

Abschluss

Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller politischer Unterschiede - für das gute, konstruktive Miteinander im Kreistag. Wir Freien Wähler danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und gute Arbeit. Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, frohe Weihnachten und uns allen, ein gutes, vor allem friedvolles und gesundes 2020, wünschen die Freien Wähler!“

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sportam 26. November 2019

Sportförderung

Für die Sportförderung stehen im Haushaltsplan 2019 insgesamt 441.000 € zur Verfügung. Die Fraktion der Freien Wähler stimmte dem Verteilungsvorschlag der Sportkreise zu. Danach werden von dem Gesamtbetrag 257.000 € als Übungsleiterpauschale von 1,50 € je Stunde, 104.000 € zur Förderung des Jugendsports und 50.000 € zur Förderung von baulichen Maßnahmen den Sportvereinen ausbezahlt.

Umsetzung des Digitalpakts

Die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises erhalten vom Bund im Zeitraum von 2021 bis 2023 einen Zuschuss von 4.572.000 €. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kreis weitere 20 %, also 1.143.000 € für Zwecke der Digitalisierung in den Schulen einsetzt. Vom Land werden 2019 weitere 1.025.000 € für diese Zwecke bezahlt. Die Verwaltung stellte die geplanten Maßnahmen und den jeweiligen Umsetzungszeitraum vor.

Tablet-Einsatz

Die Johann-Philipp-Bronner Schule hat sich darum beworben, an einem Pilotprojekt zum Einsatz von Tablets in den 2-jährigen Berufsfachschul-Klassen teilzunehmen und den Zuschlag erhalten. Das Land stellt von 2020 bis 2022 jährlich 15.000 € zur Verfügung und fordert eine Co-Finanzierung durch den

Rhein-Neckar-Kreis in gleicher Höhe. Der Ausschuss hat der Bereitstellung dieser Mittel zugestimmt. Kreisrat Franz Schaidhammer hat für die Fraktion der Freien Wähler lobend festgestellt, dass sich die Kreisberufsschulen mit großem Engagement den digitalen Entwicklungen stellen, trotz der Herausforderungen, die mit Pilotanwendungen verbunden seien.

Neubau der Steinsbergschule

Beim Architektenwettbewerb hat sich die Auswahlkommission, an der auch der Fraktionsvorsitzende Hans Zellner teilnahm, für das Büro „Rossmann + Partner, Architekten mbH, Karlsruhe“ entschieden. Der Ausschuss wurde hierüber informiert. Man rechnet mit Baukosten von 6,1 Millionen €.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr am 19. November 2019

Kreisstraße K 4170 Rauenberg - Dielheim

Bei der Kreisstraße 4170 Rauenberg – Dielheim im Bereich der Brückenüberführung der Autobahn A6 sind die Bauarbeiten zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass die zweite Brückenhälfte abgebrochen werden kann. Damit die hierdurch bedingte Vollsperrung nicht unnötig verlängert wird, sollen die Anpassungsarbeiten an der Kreisstraße gleichzeitig erfolgen und bis Herbst 2020 zum Abschluss kommen. Die Sinnhaftigkeit der Gesamtbaumaßnahme werde auch von den Freien Wählern festgestellt, bestätigte Kreisrat Eric Grabenbauer. Die Kostenerhöhungen seien nachvollziehbar und würden akzeptiert. Aus diesem Grund werde der Baufreigabe zur Durchführung der Anpassungsmaßnahmen sowie zur Anlegung von Geh- und Radwegen an der K 4170 zugestimmt.

Klimaschutzkonzept

Während der Konzern Rhein-Neckar-Kreis im bestehenden Klimaschutzkonzept vorwiegend in den eigenen Bereich tätig wird und sein Vorbildrolle gegenüber Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern betont, soll nun zukünftig der Landkreis auch als Koordinator, Initiator und Unterstützer in der Fläche stärker sichtbar werden.

Der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für die Einrichtungen und Gesellschaften des Rhein-Neckar-Kreis, inklusive der Erweiterung der zu betrachtenden Handlungsfelder, stimmte der Ausschuss zu.

Sitzung des Sozialausschusses am 12. November 2019

Angebote für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zur dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt

 Für sich genommen könne man meinen, dass die einzelnen Maßnahmen in ihrem Ertrag eher wenig Auswirkung auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes hätten, nahm Kreisrat Tobias Rehorst für die Freien Wähler zum Bericht über die Angebote für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zur dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt Stellung.

In ihrer Gesamtheit zeige sich aber, dass der Rhein- Neckar-Kreis in enger Kooperation mit dem Jobcenter einen ganzen Strauß von Maßnahmen bereithält, die für die unterschiedlichsten Vermittlungshemmnisse jeweils ein passendes Angebot bereit stellen. Sicherlich gebe es immer noch Optimierungsmöglichkeiten, man wisse aber aus der Erfahrung der Vorjahre, dass speziell die Zielgruppe dieser Programme eine große Herausforderung an die Vermittlung darstellt und jede erfolgreiche Vermittlung daher als Erfolg anzusehen ist.

Indem nun der Bundesgesetzgeber weitere Fördermöglichkeiten im „Teilhabe-chancengesetz“ eröffnet, würden einige unserer Maßnahmen obsolet, weil der Bund nun einige Förderungen übernimmt, die bisher auf bereits auf kommunaler Ebene erfolgreich umgesetzt wurden.

Zu den einzelnen Punkten hätten wir Freie Wähler noch folgende Anregungen: Die sozialgebundene Auftragsvergabe sollte die Verwaltung im Blick behalten und von den Möglichkeiten, die sie im Rahmen von Vergabeentscheidungen bietet, bei Bedarf Gebrauch machen. Für die Stromsparhelfer wollte Tobias Rehorst wissen, welche Stellenzahl nun in 2019 vorgesehen ist.

Außerdem interessierte ihn, ob eine Aufstockung geplant ist. Die Landesförderung „Passiv-Aktiv-Tausch“ sorge aktuell für dreizehn Beschäftigungsverhältnisse, einige davon bei öffentlichen Trägern, sodass die Grenze zur „sozialen Beschäftigung“ hier fließend sei, einige Verträge bestünden jedoch aber erfreulicherweise auch mit privaten Arbeitgebern. Sowohl der „Passiv-Aktiv-Tausch“ als auch das Vorhaben „soziale Beschäftigung“ würden künftig nach dem neuen „Teihabechancengesetz“ mit Fördermitteln des Bundes bestritten werden, was sehr zu begrüßen sei. Der Bund übernehme dann die finanzielle Förderung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen dieser beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Zwei Fragen blieben noch: Wer ist für die Zuweisung von Arbeitslosen zu interessierten Arbeitgebern verantwortlich, wie sie das neue Gesetz vorsieht - Antwort der Verwaltung: Jobcenter - und wird es Schutzlücken geben, weil das neue Gesetz statt an Vermittlungshemmnissen nur noch an eine Zeitspanne von zwei Jahren Arbeitslosigkeit als Fördervoraussetzung anknüpft - Antwort der Verwaltung: wohl nicht.

 

Häusliche Gewalt im Rhein-Neckar-Kreis:Handlungsfelder zu deren Vermeidung bzw. zur Verbesserung der Versorgungssituation von Betroffenen

„Das Hilfesystem ist nicht bedarfsgerecht.“, zu dieser Folgerung müsse man kommen, wenn man die Angebote im Rhein-Neckar-Kreis für Frauen oder Männer betrachtet, die sich mit häuslicher Gewalt konfrontiert sehen, findet Kreisrätin Gabi Horn in ihrer Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler deutliche Worte. Diese Aussagen kenne man von den Vertreterinnen und Vertretern der Institutionen wie Frauennotruf e.V., Frauen helfen Frauen e.V., Internat. Frauengesundheits-zentrum e.V., BIbeZ e.V. aus ihren Vorträgen bei der Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“. Deren spezielle Hilfeleistungen würden nur auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg angeboten und es kämen immer mehr Hilfesuchende aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dabei spiele auch die Problematik Flüchtlinge betreffend eine nicht unbeachtliche Rolle.

In der Arbeitsgemeinschaft habe man hierauf reagiert, indem man die Förderung der genannten Einrichtungen um 61 % erhöht hat. Aber es gehe nicht nur um die sofortige Hilfe wie beispielsweise die Unterbringung in einer Schutzwohnung oder in einem Frauenhaus, sondern um weitergehende, ganz spezielle, auf die persönliche Situation der hilfesuchenden Person abgestellte Maßnahmen und Angebote, was aber natürlich entsprechende Beratungsstellen mit Personal voraussetze. Diesen ganzen Anfragen könnten die genannten Institutionen nicht ausreichend und speziell auf die Bedürfnisse abgestellte Hilfe anbieten. Und wenn, dann würden auch nur die Personen erreicht, die im näheren Umfeld von Heidelberg leben. Für Teile des Rhein-Neckar-Kreises gebe es keine oder zu wenige Angebote und Einrichtungen mit entsprechendem Personal.

Im Rhein-Neckar-Kreis fehlten solche Beratungsstellen, so Gabi Horn. Auch auf Bundesebene habe man sich dieses Problems angenommen und am 1. Februar 2019 sei die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, genannt „Istanbul-Konvention“ in Kraft getreten. Danach sei pro 100.000 Einwohner ein Platz vorzuhalten, für den Rhein-Neckar-Kreis bedeute dies 50 Plätze in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Diese stünden nicht zur Verfügung, wie auch keine Unterstützung vorhanden sei bei weiteren, nach der Unterbringung benötigter Maßnahmen. Mit der Istanbul-Konvention und auch dem Versprechen von Landesseite solle ein Gesamtkonzept vorgelegt werden. Aber bis auf die Freiwilligkeitsleistungen gebe es kein Vorankommen - eine mit den Kommunen abgestimmte Strategie gebe es trotz Ankündigung seit März 2018 immer noch nicht. Deshalb sei der Beschlussvorschlag in Sinne der Freien Wähler, die unterstützten, dass sich die Verwaltung mit diesem Thema befasst und uns danach einen Vorschlag macht, wie wir dieses Problem häuslicher Gewalt angehen können.

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. November 2019

Ein Bericht über die Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen im Rhein-Neckar- Kreis sowie der aktuelle Ausbaustand der Kindertagesbetreuung waren zwei der Themen, mit denen sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung befasste.

 

Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in Baden- Württemberg 2018

Kreisrat Tobias Rehorst stellte für die Freien Wähler fest, dass die gesetzlichen Leistungen der „erzieherischen Hilfe“ in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern eine eher geringe Inanspruchnahme und vergleichsweise niedrige Ausgaben ausweisen. Angesichts zunehmender Brüchigkeit in der Verlässlichkeit familialer Strukturen, Auseinanderdriften sozialer Lebensverhältnisse und damit der Chancen auf soziale Teilhabe und Bildung müssten die Leistungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe gut abgesichert und rechtzeitig bei Schwachstellen nachgebessert werden. Die Freien Wähler sehen den Rhein-Neckar-Kreis auf Grundlage der vorgelegten Statistiken und Berichte gut positioniert. Besonders freue sie, dass der verstärkten Inanspruchnahme nicht-stationärer Hilfen beweist, dass die Stärkung der vorstationären Arbeit Früchte trägt, auch der Ausbaustand der Kinderbetreuung falle positiv ins Gewicht. Noch Luft nach oben gebe es im Bereich der offenen, verbandlichen und kommunalen Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit. Eine verstärkte Kooperation von Jugendhilfe und Schule und breite Bildung müsse aus Sicht der Freien Wähler gewährleistet sein.

 

Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V.: Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung 2019

Letztes Jahr wurde der Kreisjugendring aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses um Aktionen zur politischen Jugendbeteiligung im Hinblick auf die Europa- und Kommunalwahl 2019 gebeten. Kreisrat Tobias Rehorst freute sich für die Freien Wähler, dass dies in verschiedenen Projekten umgesetzt werden konnte. Außerdem begrüßte er es, dass auch eine Fortsetzung angestoßener Projekte in Rauenberg und Meckesheim geplant ist, auch im Hinblick auf 2021 stattfindende Landtagswahlen.

Für die Zukunft wäre wichtig, dass im Flächenkreis Rhein-Neckar möglichst viele Gebiete mit Aktionen abgedeckt werden können, die räumliche Verteilung der Aktionen im Kreisgebiet sollte daher bei der Planung berücksichtigt werden. Den Ansatz des Kreisjugendrings, kommunale Mitarbeiter oder Vereine und Verbände vor Ort mit in die Planung einzubeziehen, begrüßte er.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren: Bericht für das Jahr 2018 und Ausblick auf die Gesetzesreform

Kreisrat Tobias Rehorst dankte im Namen der Freien Wähler für den informativen Bericht. Die Zahlen belegten, dass viele, die von der Jugendhilfe im Strafverfahren betreut wurden, nicht vom Ersttäter zum Zweittäter wurden und unterstreichten damit den großen Wert dieser Einrichtung. Er begrüßte auch die wertvolle Präventionsarbeit, die die Jugendhilfe inzwischen anbietet. Den forcierten Ausbau in Folge gesetzlicher Verpflichtungen sähen die Freien Wähler ambivalent: Zwar resultierten daraus Mehrwaufwände vor allem für das Personal und eine entsprechende Stellensteigerung. Auf der anderen Seite könne eine intensivere und frühzeitigere Betreuung auch dem Präventionsgedanken Rechnung tragen und damit Kostenreduktionen an anderer Stelle zur Folge haben.

 

Kindertagesbetreuung im Rhein-Neckar-Kreis

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Kindertagesbetreuung im Kreis. Kreisrat Hans Zellner nahm für die Fraktion der Freien Wähler Stellung, die Kindertagesbetreuung habe im Rhein-Neckar-Kreis einen hohen Stellenwert. Ausbaustand der Kindertagesbetreuung Seit August 2013 bestehe ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Die Gewährleistungs- und Planungsverantwortung trage das Kreisjugendamt, gegen das auch etwaige Klagen von Eltern zu richten seien, die Durchführungsverantwortung trage die jeweilige Gemeinde. Der Ausbau schreite weiter voran, aber es gebe höhere Kinderzahlen, steigende Nachfragen und ein verändertes Nutzungsverhalten – zum Beispiel weniger Elternteile, Alleinerziehende und Familien die die Elternzeit von drei Jahren nicht voll ausnutzen.

Tendenziell gebe es eine Zunahme von Kindern, denen nicht zeitnah - im Wohnort – ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, die Folge seien Wartelisten. Feststellbar sei auch ein ansteigender Bedarf an Ganztagesplätzen sowie eine überwiegend angespannte Personalsituation wegen Fachkräftemangel. Bei den unter Dreijährigen sei die Betreuungsquote ist mit 34,2 % (Zahl betreuter Kinder ./. Zahl der Kinder) und die Versorgungsquote mit 36 % (Zahl genehmigter Betreuungsplätze zu Zahl der Kinder) gegenüber 2018 gestiegen. Wichtig seien weitere freie Plätze in den Kommunen und der Kindertagespflege. Bei den über Dreijährigen sei eine höhere Versorgungsquote als 115 % zur Vermeidung von Wartelisten anzustreben.

Aktuelle Themen seien:

 Inklusion in Kindertageseinrichtungen wird sehr unterschiedlich in Kommunen berücksichtigt, abhängig von Leitung, pädagogischen Fachkräften u.a.,

 Mangel an pädagogischen Fachkräften, wird in B.-W. mit praxisintegrierter Ausbildung (für Quereinsteiger) begegnet,

 Fortbildung wird durch Rhein-Neckar-Kreis mit breitgefächerten Themenangebot unterstützt

 Regionale Planungsgespräche

 Vorverlegung des Stichtags der Einschulung auf 30. Juni

 

Finanzielle Förderung der Kindertagespflege - Evaluation

Durch Beschluss des Kreistages im Juli 2018 wurde die Erhöhung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren von 5,50 € auf 6,50 € erhöht. Zusätzlich wurde beschlossen 1,00 € pro Betreuungsstunde bei Tagespflege in anderen geeigneten Räume (Sachkostenzuschlag für Miete, Nebenkosten, Ausstattung), weitere 1 € bei Betreuung in Randzeiten (6 – 8 Uhr und 17 bis 22 Uhr sowie Wochenende und Feiertag) zu gewähren.

Damit leiste der Kreis einen wichtigen freiwilligen Beitrag zur Entlastung der Eltern, stellte Hans Zellner fest. Nur zwei Gemeinden hätten ihre kommunale Förderung reduziert, alle anderen Gemeinden, die finanzielle Anreize geboten haben, hätten die Förderung von durchschnittlich 1,50 € pro Betreuungsstunde beibehalten. Dadurch würden die Eltern um ca. 1 € pro Betreuungsstunde entlastet, das seien ca.120 € im Monat.

Enttäuschend sei allerdings, dass nur 34 % der betroffenen Eltern an der Fragebogenaktion teilnahmen. Man könne da fast den Eindruck gewinnen, dass ihnen die finanzielle Unterstützung nicht so wichtig ist, wie wir denken.

 

Kindertagespflege - Gegenüberstellung der Aufgaben und Tätigkeiten des Rhein-Neckar-Kreises und der Kommunen

Hans Zellner bedankte sich für die Freien Wähler für die übersichtliche Aufstellung und Gegenüberstellung von Aufgaben des Rhein-Neckar-Kreises und der Kommunen im Bereich der Kindertagespflege. Damit werde deutlich, wer bei der in Baden-Württemberg derzeitigen Gesetzeslage für die Sicherstellung der Kinderbetreuung verantwortlich ist. Gut sei, dass diese Übersicht über die Aufgaben und Tätigkeiten in der Kindertagespflege nach der Sitzung allen Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

 

Verfahrensweise zur Übernahme von Kindertagesstätten-Beiträgen ab August 2019

Die Freien Wähler stimmten dem Vorschlag der Verwaltung zu, bei der Übernahme von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung ab August 2019 gemäß den  Empfehlungen des KVJS und des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend auch „sonstige Familien mit geringem Einkommen„ aus Gründen der Gleichbehandlung eine Kostenübernahme zu gewähren. Anscheinend sei das „Gute-KiTa-Gesetz“ von Ministerin Giffey doch nicht handwerklich so durchdacht wie in den Medien postuliert, gab Hans Zellner zu bedenken. Wie liese sich sonst erklären, dass neben fünf neu definierten Personengruppen, bei denen Kosten voll übernommen werden, keine Regelung wie früher enthalten sei, dass bei allen sonstigen Familien mit geringerem Einkommen nachindividueller Prüfung eine teilweise Kostenübernahme erfolgen kann. Er hoffte, dass die angedachte Gesetzeskorrektur zeitnah erfolgt und nicht so schlampig wie bisher formuliert wird. Bis zur Gesetzeskorrektur solle alte Regelung angewendet werden.

 

Vollzeitpflege - Pflegegeld für Kinder und Jugendliche

Es stehe die Entscheidung zur Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege an, bezog Kreisrat Frank Weiß zu diesem Tagesordnungspunkt für die Freien Wähler Stellung.

Es handle es sich letztendlich um die Umsetzung einer Empfehlung des deutschen Vereines. Die dahinter stehenden Fachgremien seien langjährig mit dem Auftrag der Erarbeitung dieser Pauschalen betraut und verfügten über die notwendigen Erfahrungen. Grundlagen seien Daten des statistischen Bundesamtes, die an die Preissteigerungen seit der letzten Veröffentlichung und an die erforderlichen Rahmenbedingungen für diese Pauschale angepasst wurden. Der Sachverhalt sei gut und nachvollziehbar dargestellt. Die Vorschläge im Beschlussvorschlag zur Unfallversicherung und Altersvorsorge seien ebenfalls sinnvoll. Die Freien Wähler würden dem Beschlussvorschlag zustimmen, kündigte Frank Weiß an.

 

Sonderaufwendungen bei vollstationären Hilfen zur Erziehung

Bei diesem Thema gehe es um Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – vollstationäre Hilfen. Diese würden zusätzlich neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltsleistungen für darin nicht abgebildete Bedarfe gezahlt, stellte Kreisrat Frank Weiß für die Fraktion der Freien Wähler fest. Auch hier ergebe sich der Beschluss aus einer Empfehlung, die vom KVJS in Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Fachgremien erarbeitet wurde. Bei der Fortschreibung stehe die Anpassung der Geldbeträge im Vordergrund. Die letzte Anpassung liege zwischenzeitlich zehn Jahre zurück. Daher sei eine Aktualisierung notwendig und angebracht. Die prognostizierten finanziellen Auswirkungen auf den Kreis schienen zudem moderat. Die Freien Wähler stimmen daher der Anwendung der dargestellten Empfehlung zu.

Kreistagssitzung am 22. Oktober 2019 in Schönau

Vierzehn Tagesordnungspunkte warteten auf den Kreistag in seiner ersten Sitzung

nach der Sommerpause.

Die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2020, die Konzeption des Pflegestützpunkts und die Neuorganisation der Integrierten Leitstelle im Rettungsdienstbereich Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis sind einige der Themen, mit denen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte beschäftigten.

 

Geschäftsordnung des Kreistags

Der Kreistag beschloss eine neue Fassung der Geschäftsordnung. Unter anderem wird künftig auch in den Ausschüssen des Kreistags eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner durchgeführt werde. Kreisrat Hans Zellner führte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler dazu aus, dass die Fraktion „Die Linke“ nach der Kommunalwahl eine Reihe von Anträgen gestellt hat, die sich mit der Hauptsatzung bzw. der Geschäftsordnung des Kreistags – also mit der inneren Organisation - befassen. Dabei gehe es im Wesentlichen und mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung. Wenig verwunderlich, da der Fraktionsvorsitzende Edgar Wunder auch gleichzeitig Mitglied im Landesvorstand „Mehr Demokratie“ sei und so seine Thesen im Kreistag implementieren möchte.

Die Freien Wähler seien damit einverstanden, dass der Antrag, wonach der Tagesordnungspunkt „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“ nicht nur im Kreistag sondern auch in den Ausschüssen durchgeführt werden soll, in die Geschäftsordnung aufgenommen wird. Bei den übrigen Anträgen seine sie jedoch anderer Meinung. Viele Bestimmungen der Gemeindeordnung hätten in den Gemeinden ihre politische Berechtigung. Dort sei der Bürger hautnah am Geschehen und viele Beschlüsse hätten direkte Auswirken auf das tägliche Leben. Dies sei im Landkreis ganz anders, so Hans Zellner. Dort hätten die Beschlüsse oft nur indirekte Auswirkungen über die Gemeinden und Städte. Zudem sei die Distanz bei unserem Flächenkreis enorm und auch die Sitzungstermine seien am frühen Nachmittag für Berufstätige kaum wahrnehmbar.. Der interessierte und betroffene Bürger spreche doch in erster Linie den „örtlichen“ Kreisrat oder Bürgermeister an oder wendet sich direkt an die Kreisverwaltung, wenn er ein Problem hat und warte nicht wochenlang auf die Ausschuss- oder Kreistagssitzung. Das sei doch weltfremd. Auch die Aufnahme der Verpflichtung in die Geschäftsordnung, dass alle Beratungspunkte öffentlich erfolgen sei aus Sicht der Freien Wähler nicht praktikabel. Die gesetzlichen Vorgaben seienhier sehr hoch. So liege es am Fingerspitzengefühl des Landrats, ob ein Punkt – wenn er kritisch ist - nichtöffentlich vorberaten werden soll. Ohnehin würden die Tagesordnungen mit dem Landrat und den Fraktionsvorsitzenden jeweils abgestimmt. Dort könnten dann die Details besprochen und erörtert werden.

Auch der Hinweis, dass dies im Heidelberger Gemeinderat so gehandhabt wird, sei wenig überzeugend. „Heidelberger Verhältnisse“ seien das letzte was die Freien Wähler sich im Kreistag wünschen. Ebenso lehnten die Freien Wähler die zufällige Einladung von dreißig Einwohnern aus der Gemeinde, in der die Kreistagssitzung jeweils stattfindet, ab. Das sei nicht praktikabel und eine Diskriminierung der übrigen Einwohner – „sind die dann Einwohner zweiter Klasse?“ Zumal die Öffentlichkeit immer eingeladen ist, da die Tagesordnung ortsüblich und rechtzeitig erfolge.

Zusammenfassend stimmten die Freien Wähler wie die große Kreistagsmehrheit nur zu, dass künftig auch in den Ausschüssen des Kreistags eine Fragestunde durchgeführt wird, alle weiteren lehnte sie ab.

 

Konzeption zum Ausbau der Pflegestützpunkte

Die Fraktion der Freien Wähler stimmte der von der Verwaltung vorgestellten Konzeption zum Ausbau des Pflegestützpunktes zu. Dieser Schritt steigere die Lebensqualität aller beteiligten Generationen, führte Kreisrat John Ehret für die Freien Wähler aus. Bei der täglichen Arbeit seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Dies liege zum einen in der Natur der Sache, nämlich der Pflegebedürftigkeit - aber auch an der Komplexität des Themas „Pflege allgemein“ bzw. auch an dem 2017 in Kraft getretenen 3. Pflegestärkungsgesetz.

Als ehrenamtlichem Aufsichtsratsvorsitzenden des ambulanten Pflegedienstes „Sozialstation Elsenztal“ in Meckesheim, seien ihm die Themen und deren Probleme sehr wohl bewusst, aber auch die Notwendigkeit, hier den Bürgern zu helfen und Unterstützungseinrichtungen wie eben den Pflegestützpunkt einzurichten bzw. weiter zu entwickeln. Rat- und Hilfesuchende wüssten oftmals nicht, welche unterschiedlichen Angebote es in ihrer Umgebung gibt, wie sie deren Leistungen in Anspruch nehmen können und welches Beratungsspektrum sie bei den jeweiligen Angeboten erhalten können. Aktuell gebe es im Rhein-Neckar-Kreis in kommunaler, freigemeinnütziger, kirchlicher oder privater Trägerschaft unterschiedliche, zum Teil auch ehrenamtliche Beratungsstrukturen, z.B. Seniorenbeauftragte, Seniorenbüros und Seniorenräte, die aber nur bedingt aufeinander abgestimmt seien. Abstimmung, Koordination und Kooperation zwischen den einzelnen pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangeboten müssten deutlich verbessert werden.

Da die Leistungen der Pflegekasse als „Teilkaskoversicherung“ vorgesehen seien und mit zunehmendem Pflegebedarf die eigenen finanziellen Mittel schnell erschöpft sein können, komme dem Aufbau und der Koordinierung bezahlbarer ambulanter und teilstationärer Hilfen künftig eine große Bedeutung zu, so John Ehret. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Aufgrund der großen Nachfrage durch die zunehmende Anzahl der Pflegebedürftigen im gesamten Landkreis kämen Termine oft erst mehrere Wochen später zu Stande. Zudem sei auch eine Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen nicht zeitnah möglich. Betroffene benötigen Hilfen, die angepasst, abgestimmt und ineinander übergreifend organisiert werden müssen und deren Finanzierung geregelt werden muss. Neben der fachlichen Beratung werde oftmals emotionale Unterstützung benötigt. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte zudem auch mit familiären Problemen, Ängsten und Verweigerungshaltungen, mangelnder Mobilität, ungeeigneten Wohnsituationen und fehlenden Versorgungsmöglichkeiten konfrontiert sind, könnten sie auch selbst an ihre Grenzen kommen.

Die Grenzen der Beratung zeigten sich auch, wenn z.B. kein bezahlbarer barrierefreier Wohnraum zu finden ist, kein Dienst für die hauswirtschaftliche Versorgung zur Verfügung steht, keine freien Plätze für eine Kurzzeit- oder Tagespflege vorhanden sind oder für junge Pflegebedürftige kein Heimplatz gefunden wird.

Als Fazit ergebe sich, dass für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen flexible, wohnortsnahe und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützungsangebote hilfreich sind. Eines müsse uns hier allen klar sein: durch den demografischen Wandel werde es künftig mehr Pflegebedürftige geben. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde getreu dem Motto „ambulant vor stationär“ auch ambulant betreut, wobei das eben auch dem Wunsch des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen entspricht. Zudem sei die Unterbringung in einem Pflege-Heim sehr teuer. Wichtig sei, dass die Pflegestützpunkte eine wohnortnahe Beratung anbieten können, damit im Falle einer Pflegebedürftigkeit schnelle Beratung erfolgen kann.

Der Rahmenvertrag sehe eine grundsätzliche Orientierungsgröße von 1 zu 60.000 Einwohner pro Vollzeitkraft vor. Für den Rhein-Neckar-Kreis sind demnach 10,43 Vollzeitkräfte denkbar. Der Rahmenvertrag ermögliche einen darüber hinaus gehenden Abruf von Vollzeitkräften auf der Grundlage einer durch Beschluss des Kreistags bestätigten Bedarfsfeststellung im Rahmen der örtlichen Sozialplanung. Für den Rhein-Neckar-Kreis ergeben sich auf Grundlage dieser Konzeption elf Vollzeitkräfte. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales im März 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption zur Errichtung des Pflegestützpunktes und Ausübung des Initiativrechtes zu erstellen. Im Rahmen der Konzeptionsentwicklung hat ein breiter Beteiligungsprozess stattgefunden. Der Entwurf der Konzeption wurde im Mai 2019 im Fachbeirat Pflege eingebracht. Im Juni 2019 fand eine Veranstaltung zur Vorstellung des Entwurfs für die Mitarbeitenden des Pflegestützpunkts sowie der kommunalen Akteure der Seniorenarbeit statt. Außerdem wurde der Konzeptentwurf den 54 Bürgermeistern der Rhein-Neckar-Kreis-Kommunen vorgestellt.

Die Ziele und die Rahmenbedingungen seien transparent mit den verschiedenen Akteuren kommuniziert und die Ergebnisse aus den verschiedenen Veranstaltungen in der Konzeption berücksichtigt worden. Auch wenn die Finanzierung der dann elf Vollzeitstellen zu insgesamt 2/3 von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, blieben beim Kreis bei der Aufstockung von fast sechs Vollzeitkräften ein jährlicher Mehrbedarf von ca. 164.000 € hängen.

Ebenso gebe es unterschiedliche Auffassungen zur Einteilung der Raumschaften für den Zuständigkeitsbereich. Sicher könne man darüber diskutieren und später evaluieren, aber nach seiner Meinung sei diese durchdacht und die Bürgerschaft könne damit gut leben. Es sei eine wohnortnahe Beratung, Information und Unterstützung möglichst aus einer Hand anzustreben, damit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weite und unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben.

Abschließend stimmte John Ehret der Konzeption für die Fraktion der Freien Wähler zu.

 

Umstrukturierung im Bereich der Abfallwirtschaft

Danach befasste sich der Kreistag mit der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts, der AVR Kommunal AöR. Der Kreistag hatte am 21. Mai 2019 beschlossen, dieser mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Aufgaben des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zu übertragen. Der Kreis ist Träger der Anstalt. Nun sollte die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der weiteren  Mitglieder des Verwaltungsrats und der Stellvertreter des Verwaltungsrats- vorsitzenden der AVR Kommunal AöR beschlossen werden.

Kreisrat Eric Grabenbauer verwies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler darauf, dass, hätte es bei Gründung der Abfall GmbH vor einigen Jahren bereits die Möglichkeit gegeben, eine AöR zu gründen, müssten man sich heute nicht mit dieser Thematik befassen und hätten viel Arbeit und Geld gespart. Es sei richtig gewesen, dass der Kreistag bereits im Mai 2019 den Beschluss gefasst hat der AVR Kommunal AöR ab 2020 seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zu übertragen. Das Regierungspräsidium habe die Satzung genehmigt und auch die Finanzämter hätten ihr „go“ gegeben. Heute gehe es lediglich noch darum der Rahmenvereinbarung und den weiteren Vereinbarungen aller Beteiligten zuzustimmen.

Es handele sich ja insgesamt um Töchter des Rhein-Neckar-Kreises, die neu strukturiert und die Aufgaben neu verteilt werden. Insofern bleibe ja fast alles unter dem großen Dach des Kreises zu regeln. In allen Aufsichtsräten wurden die Punkte diskutiert und Fragen beantwortet. Die vorgelegten und mit fachlicher Unterstützung ausgearbeiteten Vereinbarungen seien das Ergebnis der Verhandlungen. Eric Grabenbauer hoffte, dass die Vereinbarungen weiterhin im Sinne der Gesamtfamilie umgesetzt werden, wünschte viel Kraft und Erfolg in den neuen Aufgabengebieten.

Die Freien Wähler nahmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmten dem Beschlussvorschlag zur Rahmenvereinbarung sowie der Vereinbarung zur Vertragsübernahme zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und seiner Töchter zu. Außerdem stimmten sie der Zusammensetzung und Bestellung des neuen Verwaltungsrates der AVR Kommunal AöR wie vorgeschlagen zu.

 

Beteiligungsbericht 2018

Im Rahmen der Kreistagssitzung wurde der Beteiligungsbericht 2018 vorgelegt und zur Aussprache gestellt. Fraktionsvorsitzender Hans Zellner brachte für die Freien Wähler darüber seine Freude zum Ausdruck, unter anderem auch, weil das frühere Kreistagsmitglieder Freien Wähler Hans Freudenberg aus Weinheim 1990 den Antrag stellte, dass der Kreis über seine Beteiligungen und Gesellschaften jährlich berichten soll. Der Bericht sei sehr umfangreich mit seinen 115 Seiten und sehr informativ. Für alle Kreisräte, die nicht so tief in der Materie sind und für die vielen neu gewählten Kreisräte, enthalte der Beteiligungsbericht sehr viel Wissenswertes über die Kreisstruktur und seine Beteiligungen.

Er sei klar gegliedert und bietet viele Informationen die auch für die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises zur Verfügung stehen. So könne jeder sich über die Entwicklungen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Unternehmen des Kreises und Zweckverbände ein eigenes Bild machen. In vielen Bereichen der Daseinsvorsorge bediene sich der Kreis zur Erfüllung seiner vielfältigen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben kommunaler Unternehmen, führte Hans Zellner weiter aus. Bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes sei der Kreis verpflichtet, neben der verantwortungsvollen Unternehmensführung, die am Gemeinwohl orientiert sein soll, auch auf den wirtschaftlichen Erfolg zu achten. Dabei kämen auf die Kreisräte und Aufsichtsräte eine besondere Steuerungs- und Kontrollfunktion hinzu. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben habe der Kreistag die Grundsätze zu seiner Beteiligungsverwaltung in der Beteiligungsrichtlinie im Jahr 2015 beschlossen. So erhielten alle Mandatsträger rechtzeitig alle notwendigen Informationen, damit die angestrebten Ziele realisiert werden können. Unter Einbindung der Verwaltung und Steuerung durch das Rechnungsprüfungsamt ließen sich Synergien erzielen und die weiteren Vorgehensweisen besser abstimmen.

Alle Unternehmen des Kreises haben für 2018 geprüfte Jahresabschlüsse und die erforderlichen Prüfberichte vorgelegt. Damit sei die Zahlenbasis gelegt und Transparenz gewährleistet. Beachtlich sei die Zahl der Mitarbeiter im Konzern Kreis mit 4.060 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 342 Millionen €.

Auch die Investitionssumme von 64,4 Millionen € lasse aufhorchen, trägt sie doch zum Wohlstand und wirtschaftlicher Stabilität der Region in hohem Maße bei. Im Bereich von der AVR-Gruppe Kommunal sei weitgehend Stabilität eingetreten, sofern nicht der Gesetzgeber mit Gesetzen wieder einen Strich durch die Rechnung mache. Im Bereich AVR Gewerbe sei der Kreis auf einem wirtschaftlich besonders erfolgreichen Weg. Neben dem Erfolgsmodell „Grüne Tonne“ werde auch der wirtschaftliche Erfolg vom Biomasseheizkraftwerk und der vor wenigen Tagen eingeweihte Biovergärungsanlage Wirtschaftlichkeit durch steigende Erlöse generieren.

Noch wichtiger sei dabei, dass wir die eigenen Ressourcen nutzen, den Abfall nicht deponieren wie früher, sondern zur Erzeugung von Energie nutzen und damit einen wichtigen Beitrag für die Umwelt leisten.

Leider sei die Situation bei unseren Gesundheitseinrichtungen eine ganz andere. Die „GesundheitsZentren“ des Kreises hätten einen guten Ruf für ihre medizinischen Leistungen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit der Menschen im Kreis.

Die Belegungszahlen dokumentierten, dass sich die Bevölkerung in den Häusern gut aufgehoben fühlt. Neben der bewusst vom Kreistag akzeptierten strukturellen Problematik der vier GRN-Klinikstandorte sei es ein Ärgernis, dass trotzdem die Unterdeckung der GRN von 6,3 Millionen € für Kreis und Bürgern abzudecken sind. Dies resultiere im Wesentlichen aus den schlechten Rahmenbedingungen von Krankenkassen und der Politik. Der Kreis selbst habe dabei nur einen marginalen wirtschaftlichen Handlungsspielraum. Hier sehe die Zukunft eher düster mit weiterhin steigenden jährlichen Verlusten aus.

Mit dieser Wertung schloss Hans Zellner die Betrachtung der großen Gesellschaft. Er dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die im Konzern, den Unternehmungen und den Zweckverbänden so erfolgreich für die Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gearbeitet haben. Ihnen gebühre Respekt und Anerkennung.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 8. Oktober 2019

Zu Beginn wurden mit Frank Werner (CDU) und Dr. Malte Kaufmann (AFD) die zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungs- und Finanzausschusses gewählt. Außerdem benannten die Fraktionen ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), im Beirat der Freiherr von Ulner'schen Stiftung, in der Verbandsversammlung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales sowie im beratenden Ausschuss für Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge an, die allesamt gewählt wurden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Entsendung der Mitglieder desAufsichtsrats für die AVR BioGas GmbH und die AVR Gewerbe Service GmbH.

 

KliBA

Der Ausschuss stimmte der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MichelTreuhand GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg - Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KliBA) sowie dem von der Geschäftsführung der KliBA vorgelegten Wirtschaftsplan 2020 zu. Zudem wurde der Landrat legitimiert, in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Kreis entsprechend der vorgenannten Beschlüsse auszuüben.

 

Freiherr von Ulner‘schen Stiftung

Gleich zwei Anträge lagen zur Freiherr von Ulner‘schen Stiftung vor. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung hinsichtlich einer Auflösung der Freiherr von Ulner‘schen Stiftung und die Umwandlung in eine Bürgerstiftung informiert.

Das Regierungspräsidium kann eine Stiftung aufheben, wenn die Erfüllung des Stiftungs-zwecks unmöglich geworden ist oder sie das Gemeinwohl gefährdet. Dies wäre denkbar beim Rückgang der Anträge von hilfsbedürftigen Einwohnern auf Unterstützung gemäß der Satzung der Freiherr von Ulner`schen Stiftung gegen null. Die Voraussetzungen würden auch vorliegen, wenn keine Förderungen im Sinne der Satzung der Freiherr von Ulner`schen Stiftung mehr bewilligt werden könnten (Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Hilfen und Unterstützung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement) oder beim Untergang des Stiftungsvermögens. Diese Voraussetzungen sind bei der Freiherr von Ulner‘schen Stiftung aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben: An hilfebedürftige Einwohner wurden im Jahr 2018 in 20 Fällen Beihilfen in Höhe von rund 8.000 € gewährt.

Wegen der rückläufigen Beihilfeanträge wurden in den Gemeinde-/Amtsblättern der kreisangehörigen Kommunen Artikel geschaltet, um die Stiftung und deren Hilfswerk vorzustellen und die Kontakt-daten für die Antragstellung zu publizieren. Für Projektförderungen wurden rund 5.000 € aufgewendet. Das Stiftungsvermögen kann – trotz geringerer Zinserträge – erhalten werden. Beihilfen können hieraus auch weiterhin gewährt und Projekte – wenn auch in geringerem Umfang – gefördert werden. Die bestehenden Erbbauverträge werden regelmäßig überprüft und die Erbbauzinsen, wenn möglich, erhöht. Analog wird bei den Erträgen aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verfahren. Beide Wohnhäuser, die sich im Besitz der Stiftung befinden, sind vermietet. Es handelt sich um ein Wohnhaus in Sinsheim und um ein denkmalsgeschütztes Anwesen in Weinheim, welches von zwei Mietparteien bewohnt wird.

Unter Würdigung aller Umstände gelangte die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht unmöglich geworden ist. Die Erträge sind zwar geringer geworden, reichen aber dennoch aus, um Maßnahmen i.S. des Stiftungszwecks zu finanzieren. Damit ist keine rechtliche Voraussetzung geschaffen, die Freiherr von Ulner’sche Stiftung aufzulösen oder in eine andere Rechtsform zu überführen. Auch eine Übertragung der Aufgaben auf den Rhein-Neckar-Kreis führt nicht zu einer Verringerung der anfallenden Personal- und Sachkosten, da das Personal des Rhein-Neckar-Kreises bereits jetzt die Verwaltung der Stiftung neben den eigentlichen Tätigkeiten des Kernhaushaltes mit bearbeitet. Voraussetzung für die Gründung einer Bürgerstiftung wäre die Auflösung der bisherigen Stiftung. Diese ist jedoch wie dargestellt rechtlich nicht möglich.

Die Anträge aus dem Kreistag haben aber dazu geführt, dass sich die Verwaltung der Stiftung intensiv mit den Belangen und Abläufen in der Stiftungsarbeit auseinandergesetzt hat. Durch den Ausbau der Sozialsysteme erfahren bedürftige Menschen auf vielfältige Weise Hilfe, die es zum Gründungszeitpunkt der Stiftung nicht gab. Dennoch ist im Rhein-Neckar-Kreis zweifelsfrei ein Bedarf gegeben, der dem Stiftungszweck auch weiterhin entspricht. Die Stiftung blickt seit 1367 auf eine lange Geschichte zurück und wird seit 1998 in der bisherigen Form geführt. Derzeit sind aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsordnung sowohl das Kämmereiamt als auch das Dezernat II mit der Erfüllung des Stiftungszwecks befasst. Durch die Aufhebung dieser Überschneidung können Synergieeffekte genutzt werden, da eine effizientere Aufgabenerfüllung durch den Wegfall von Abstimmungs- und Koordinationsaufwand möglich ist. Die Hilfe kann auf diese Weise schnell und unbürokratisch denen zukommen, die sie benötigen. Zudem können durch die schlankere Führung Prozesse optimiert werden. Des Weiteren kann die Stiftung nach außen mit einem einheitlichen Ansprechpartner auftreten und agieren. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund die Übertragung der Zuständigkeit der Aufgaben insgesamt auf die Leitung des Kämmereiamtes vornehmen.

Kreisrat Peter Riemensperger bedankte sich für die Freien Wähler für die schlüssigen Ausführungen und begrüßte die organisatorischen Änderungen.

 

Haushaltsplanentwurf 2020 - strategische Ziele

Auch der Haushaltsplanentwurf 2020 wird unter besonderer Berücksichtigung verschiedener strategischer Ziele aufgestellt. Diese nahm der Verwaltungs- und Finanzausschuss nun zur Kenntnis.

Kreisrat Peter Riemensperger stellte in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass es bei den strategischen Zielen für das Jahr 2020 vergleichsweise wenige Änderungen im

Vergleich zu 2019 gibt. Alle bisherigen Themenkomplexe und Handlungsfelder würden beibehalten. Daraus zog er den Schluss, dass die bisher von Kreistag und Verwaltung verfolgten strategischen Ziele grundsätzlich die richtigen sind! Zu den bisher zehn Themenkomplexen komme nun als elfter der Themenkomplex Digitalisierung hinzu. Die Digitalisierung stelle den Landkreis und alle seiner Einrichtungen vor Herausforderungen, die Veränderungen mit sich bringen werden, die man sich heute womöglich noch gar nicht vorstellen könne.

Umso wichtiger sei es, sich diesen Herausforderungen offensiv zu stellen. Deshalb sei es nur folgerichtig, die Ziele, Vorhaben und Projekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu einem eigenen Themenkomplex zusammenzufassen und damit die strategische Bedeutung auch nach außen deutlich zu machen, so Peter Riemensperger.

Die Umsetzung der Projekte, die zum Erreichen aller strategischen Ziele beitragen sollen, verursachen im Vergleich zu diesem Jahr einen um knapp 2,9 Millionen € höheren Sachmittelaufwand. Im Gegenzug wird im Finanzhaushalt mit einem rund zwei Millionen € geringeren Aufwand gerechnet. Der zusätzliche Personalbedarf liegt bei 5,0 Stellen, von denen drei für befristete Projekte nur vorübergehend besetzt werden sollen. Der zusätzliche Sachmittelaufwand im Zusammenhang mit den strategischen Zielen sei Sicht der Freien Wähler leistbar. Und den zusätzliche Personalbedarf von 2,0 dauerhaften Stellen sei im Vergleich zu den Vorjahren eher moderat. Dennoch werden wir insbesondere dem Stellenplan und der Entwicklung der Personalausgaben wie in den Vorjahren besondere Aufmerksamkeit widmen, kündigte Peter Riemensperger an. Aus Sicht der Freien Wähler müsse es Ziel sein, dass es bei der Stellenzahl zumindest insgesamt keinen Zuwachs gibt.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 1. Oktober 2019

Bei der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 1. Oktober 2019 wurde ohne weitere Aussprache zunächst Kreisrat Franz Schaidhammer zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für die neu begonnene Legislaturperiode gewählt.

Danach entschied der Ausschuss über die Besetzung der Kreiskulturkommission. Von der Fraktion der Freien Wähler werden Gabi Horn, Hans Zellner und GüntherRauchmann als Mitglieder und Joachim Locher, Elisabeth Schröder und Claudia Stauffer als stellvertretende Mitglieder benannt.

 

Kultur im Kreis 2020

Die Kreisverwaltung stellte zunächst die Konzeption und das geplante Programm zur Kulturarbeit des Rhein-Neckar-Kreises im Jahre 2020 vor. Dabei geht es um folgende Bereiche:

 Bildende Kunst

 Musikalische Veranstaltungen

 Literarische Veranstaltungen

 Begegnungen mit europäischen Partnerregionen

 Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V.

 

Die beschlossenen Leitlinien, nämlich

 Qualität vor Quantität

 Nachwuchsarbeit

 Künstlerförderung

 

sollen auch 2020 Berücksichtigung finden. Bereits 2010 hatte der Ausschuss beschlossen, „Musik“ und „Bildende Kunst“ im jährlichen Wechsel zum Schwerpunkt zu machen. Im Jahre 2020 ist turnusgemäß die „Bildende Kunst“ an der Reihe.

2020 wird nach 2018 zum zweiten Mal das Projekt „Radiale – Kunst im Kreis“ aufgelegt. Dabei sollen die Erfahrungen aus 2018 einfließen Es werden 14 Künstlerinnen und Künstler teilnehmen. Gastgebende Orte werden Walldorf, Ladenburg, Dilsberg und Sinsheim sein.

Auch das Projekt „Radiale – Kunst am Grünen Hang“ beim Kommandantenhaus in Dilsberg soll im kommenden Jahr wieder realisiert werden.

Musikalischen Veranstaltungen wird es traditionell in Form der „Schlossparkserenade Angelbachtal“, des „Adventskonzerts der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar“ und des Jahresabschlusskonzerts“ des Rhein-Neckar Jazz-Orchester geben. Das RheinNeckar Jazz-Orchester ist 2020 an der Reihe, die jährliche Konzertreise zu bestreiten. Ziel sollen in diesem Jahr die portugiesischen Partnerstädte von Leimen und Wiesloch sein.

Im Ausschuss war es umstritten, ob die Anreise mit dem Flugzeug vertretbar ist. Da aufgrund der Entfernung sowohl bei der Hin- als auch der Rückreise zwei Zwischenübernachtungen erforderlich wären, stimmte die Mehrheit einer Flugreise zu.

Die Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. wird sichtbar, indem die Veranstaltungen der Kulturstiftung zu Rahmenveranstaltungen der jährlichen Kreiskulturwoche und in einem gemeinsamen Programmheft veröffentlicht werden.

Kreisrat Franz Schaidhammer lobte die Vielfalt und die Qualität der Kulturarbeit, die aufgrund der guten Finanzausstattung möglich ist. Sie ergänzt die unzähligen Veranstaltungen der Städte und Gemeinden. „Wir können uns glücklich schätzen, unseren Bürgerinnen und Bürgern und den Gästen aus nah und fern, ein so attraktives Kulturangebot unterbreiten zu können“, so Franz Schaidhammer. Ausdrücklich gelobt wurde von ihm auch die Förderung der Jugend und der heimischen Künstler. Kreiszuschüsse an Jugendmusikschulen Der Ausschuss bewilligte die Auszahlung der im Budget veranschlagten Zuschüsse an die Musikschulen in Höhe von insgesamt 220.000 €.

Kreisrat Franz Schaidhammer machte seitens der Freien Wähler darauf aufmerksam, dass die Zuschussquote an den Personalkosten jährlich sinkt, weil bei den Musikschulen mehr und mehr freie Mitarbeiter durch Tarifkräfte ersetzt werden  oder eine Festanstellung erhalten und damit die Summe der Personalaufwendungen steigt.

Bei der Haushaltsberatung soll daher über eine Anpassung des Budgets für 2020 entschieden werden.

 

Regionale Schulentwicklung

Der Ausschuss musste die Aufhebung von zwei Bildungsgängen zur Kenntnis nehmen, die aufgrund der Unterschreitung der Mindestschülerzahl vom Regierungspräsidium angeordnet wurde. Einführung und Umsetzung der „Generalistischen Pflegeausbildung“ Ein brennendes Problem in unserem Land ist der Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften. Mit dem auf Bundesebene im Juli 2017 beschlossenen Pflegeberufsreformgesetz sollen neue Anreize geschaffen werden, den Pflegeberuf zu ergreifen. Das Gesetz sieht eine totale Veränderung der Ausbildung vor. Die Alten- Kranken- und Kinderkrankenpflege soll zusammengeführt werden. Die ersten beiden Ausbildungsjahre sollen nach einheitlichem Lehrplan erfolgen. Im dritten Jahr haben die Auszubildenden drei Möglichkeiten, nämlich die Spezialisierung zur Altenpflege, die Spezialisierung zur Kinderkrankenpflege oder die Entscheidung für eine „generalistische Ausbildung“.

Da nur letztere europaweit anerkannt wird, muss damit gerechnet werden, dass sich die meisten Auszubildenden für diesen Weg entscheiden. Für die praktische Ausbildung bei verschiedenen Einrichtungsarten sind 2.500 Stunden vorgesehen. Die Koordination dieser Einsätze fällt vor allem kleineren der insgesamt 250 ambulanten und stationären Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis sehr schwer. Aus diesem Grunde wurde beim Rhein-NeckarKreis eine Koordinationsstelle eingerichtet und zum 1. Juni 2019 personell besetzt. Die Ausbildungsplanung wird von den drei Pflegeschulen des Rhein-Neckar-Kreises übernommen. Die Pflegeberufs-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt vor, dass auch beim praktischen Ausbildungsteil 10 % Praxisanleitung erfolgen muss. Die Befähigung der Praxisanleiterinnen und –anleiter soll ebenfalls bei den Kreispflegeschulen stattfinden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat dem im Rahmen eines Schulversuchs zugestimmt.

Kreisrat Franz Schaidhammer zeigte sich seitens der Freien Wähler erstaunt, dass es im Kreis nahezu 250 stationäre und ambulante Kranken- und Pflegeeinrichtungen gibt. Die meisten seien kleinere Einrichtungen, die mit Personalknappheit kämpfen und daher keine Reserven für die Ausbildung von Nachwuchskräften haben, was den Mangel an Pflegekräften weiter steigen lässt. Er bedankte sich bei der Kreisverwaltung für die Bereitschaft, bei der künftigen Ausbildung von Pflegekräften eine zentrale Koordinationsaufgabe zu übernehmen und auch die Träger der praktischen Ausbildung zu unterstützen.

 

Strategische Ziele 2020 zu den Themenkomplexen Schule, Kultur und Sport

Zum Ende der öffentlichen Sitzung nahm der Ausschuss von den strategischen Zielen Kenntnis, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 berücksichtigt werden sollen.

Seitens der Freien Wähler wurde erfreut festgestellt, dass die politische Steuerung durch das Neue kommunale Haushaltsrecht deutlich wirkungsvoller sei als früher. Beim alten Haushaltsaufstellungsverfahren war lediglich eine Steuerung durch das Gewähren oder Vorenthalten von Haushaltsansätzen möglich. Heute werden im Vorfeld strategische Ziele erarbeitet und beschlossen, die vorgeben, welche Wirkungen erreicht werden sollen.

Es sei positiv festzustellen, dass die Schulgebäude in einem guten Zustand seien und die technische und sächliche Ausstattung der Schulen vorbildlich. Befürwortet wurde auch die Absicht, ein Konzept zur Erleichterung des Übergangs von Schule in den Beruf aufzustellen. 

Sitzung des Sozialausschusses am 24. September 2019

Hilfe zur Pflege

Sowohl im Bund als auch im Landesvergleich ist die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 20 % gestiegen.

Kreisrat Tobias Rehorst ging in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler davon aus, dass sich eine entsprechende Erhöhung auch im Kreis niederschlagen wird. Natürlich hänge die Steigerung der Fallzahlen auch mit der Tatsache zusammen, dass das System der Pflegebedürftigkeit geändert wurde und die Systematik der Pflegegrade anstelle von Pflegestufen mehr Personen erfasst als zuvor. Aus der Arbeit im Sozialausschuss wisse man, dass die Zahl der hochaltrigen Menschen in unserer Gesellschaft rapide ansteigt. Während die jüngeren unter den Senioren noch einen geringeren durchschnittlichen Pflegebedarf aufweisen, ist er bei den über 90 Jährigen mit rund 70 % mit Abstand am höchsten. Erfreulich sei aus Sicht der Freien Wähler der Anstieg der Angehörigenpflege. Vermutlich hänge das aber auch damit zusammen, dass gerade psychische Erkrankungen wie die Demenz durch die neuen Pflegegrade bereits in einem früheren Stadium als bisher erfasst werden können und die tatsächlich auch zuvor schon pflegenden Angehörigen nun auch sozialversicherungsrechtlich als solche erfasst werden können.

Tobias Rehorst schloss sich dem Fazit der Verwaltung an, dass weiterhin verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, professionelle und ehrenamtliche Unterstützungsangebote zu initiieren. Der Ausbau der Pflegestützpunkte sei dabei einer der Punkte, der Beratung und Koordination einen Beitrag leisten kann.

 

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rhein-Neckar-Kreis

Der Ausschuss für Soziales nahm auch vom Sachstandsbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rhein-Neckar-Kreis Kenntnis. Kreisrat Tobias Rehorst verwies in seinen Ausführungen darauf, dass man die Vorboten der Reform bereits im Ausschuss vorberaten habe, jetzt gehe es an die konkrete Umsetzung. Dabei würden einige Fallstricke lauern.

Das hehre Ziel, die „gleichberechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ auch praktisch umzusetzen, stelle einige – oftmals auch bewährte – bestehende Strukturen deutlich in Frage. Rechtlich würden nun die sogenannten existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen streng getrennt - Komplexleistungen, die beides beinhalten, seien so nicht mehr möglich. Vorgesehen sei, dass schließlich die Menschen mit Behinderung, sofern sie entsprechende Wohnformen in Anspruch nehmen, diese mit Hilfe der erhaltenen Sozialleistungen decken und vertraglich organisieren. Das stelle vor allem die rechtlichen Betreuer vor die Herausforderung, diesen Umstellungsprozess zu moderieren, genauso aber die verwaltungsrechtliche Abwicklung und Verbescheidung der jeweiligen Sozialleistungen.

Die Freien Wähler unterstützen den Vorschlag, die künftige Bearbeitungszuständigkeit für die Leistungen nach dem 3. Kapitel und 4. Kapitel des SGB XII an Leistungsberechtigte, die in besonderen Wohnformen leben, ab 2020 dem Referat Wirtschaftliche Hilfen zu übertragen, wie es bisher auch die benachbarten Kreise anvisieren.

Tobias Rehorst dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sozialverwaltung, die diese großen rechtlichen und organisatorischen Umwälzungsvorgänge stemmen mussten. Spannend bleibe die Frage, welche Mehrkosten die gesetzliche Neuerung in der Verwaltung langfristig verursacht und wer sie letztlich trägt. Die Freien Wähler hoffen, dass die Verhandlungen zwischen Land und Kreisen bald Fortschritte erzielt, damit wir auch für die Haushaltsplanung des Kreises eine Planungssicherheit haben und dass sich das aktuell bestehende Haushaltsrisiko nicht bestätigt.

 

Langzeitarbeitslosigkeit im Rhein-Neckar-Kreis

Auch vom Bericht des Jobcenters zur Langzeitarbeits-losigkeit im Rhein-NeckarKreis nahm der Ausschuss Kenntnis. Der Bericht mache deutlich, wie wichtig eine auf Dauer angelegte Integration in den Arbeitsmarkt ist, stellte Kreisrätin Gabi Horn in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler fest. Hierauf habe man mit unterschiedlichen Fördermodellen reagiert, die mit einer intensiveren und individuelleren Beratung darauf ausgerichtet sind, Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Denn die Zahlen zeigten, dass eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt schwieriger wird, je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist mittlerweile deutlich gesunken – das sei sehr erfreulich und das Ergebnis der verschiedenen Fördermodelle. Man könne feststellen, dass es im Rahmen der Fördermodelle verschiedene Ansatzpunkte gibt, die darauf gerichtet sind, auf die einzelnen Personen näher einzugehen, sie individuell zu beraten und so eine bessere Hilfe sind, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und überhaupt zu ermöglichen.

 

Strategische Ziele 2020 zu den Themenkomplexen Jugend und Soziales

Auch der Haushaltsplanentwurf 2020 wird unter besonderer Berücksichtigung verschiedener strategischer Ziele aufgestellt, über die der Ausschuss beriet. Die „Inventur“ der bisherigen Ziele habe in einigen Fällen gezeigt, dass eine Weiterverfolgung nicht zweckmäßig ist, etwa weil die soziale Beschäftigung nun gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises geworden ist oder weil Ziele schlichtweg erreicht worden sind, so Kreisrat Tobias Rehorst in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler.

Im Bereich der Sozialen Agenda seien mit der Stärkung von Alleinerziehenden beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sowie der Verbesserung der „Aufwachsbedingungen“ von jungen Menschen wichtige Schwerpunkte und gute konkrete Maßnahmen dazugekommen. Im Bereich der Sozialplanung sehen man vor allem eine neue Dynamik bei der Planung von Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Tobias Rehorst hofft, dass - vor allem mit der anvisierten Planung von Kurzzeitbetreuungsplätzen - der tatsächlich bestehende Bedarf befriedigt werden kann.

Die Entwicklung der Inobhutnahmemöglichkeiten für Jugendliche sei positiv, ebenso wie die kontinuierlichen Arbeiten an der Kreisseniorenplanung, die im kommenden Jahr weitere Schritte passieren soll.

An der Neukonzeptionierung des Handlungsfeldes „Kindertagesbetreung“ freue die Freien Wähler, dass der Fokus rein von den Kindern mit Fluchterfahrung nun auch auf andere Kinder mit besonderem Belastungspotenzial genommen wird: Kinder, die in Familien aufwachsen, deren Eltern drogensüchtig sind. Diese oft vergessene Zielgruppe mehr in den Fokus zu nehmen, halte man für absolut sinnvoll.

Was den Bereich Übergang Schule/Beruf und die Unterstützung und besonders förderungsbedürftiger Schüler betreffe, sind die geringen Änderungen in der Zielsetzung auch der Tatsache geschuldet, dass diese immer noch aktuell sind bzw. eine Weiterentwicklung möglich war. Gleiches gelte für die Förderung der Integration von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Ergebnis stützen die Freien Wähler die Konzeption der Kreisverwaltung. Tobias Rehorst bedankte sich bei allen Verwaltungsmitarbeiterinnen, Mitarbeitern, sowie Kreistagsmitgliedern, Experten und Ehrenamtlichen, die an der Erstellung dieser Konzeption mitgewirkt haben und so die doch sehr abstrakten Ziele mit Leben füllen.

Kreistagssitzung am 23. Juli 2019

Vom neunten zum zehnten Kreistag gab es einen großen personellen Umbruch.

45 Kreisrätinnen und Kreisräte sind ausgeschieden, weil sie nicht mehr kandidiert

haben oder nicht mehr gewählt worden sind.

Für sie sind 41 neue Gesichter als Mitglieder des Kreistags – mit 60 bisherigen

Kreisräten – am bei seiner konstituierenden Sitzung in Mühlhausen verpflichtet

worden. Insgesamt gehören nun 101 Kreisrätinnen und Kreisräte dem neuen

Gremium an – statt bisher 105.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Besetzung der Ausschüsse der Ausschüsse und

sonstigen Gremien, in die im Wege der Einigung folgende Mitglieder der Fraktion der

Freien Wähler entsandt wurden:

Verbandsversammlung Region Rhein-Neckar

Hans Zellner (Wilhelmsfeld), Heiner Rutsch (Lobbach) und Jürgen Schmitt

(Wiesloch).

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Peter Riemensperger (Ilvesheim), Joachim Locher (Waibstadt), Hans Zellner

(Wilhelmsfeld), Claudia Stauffer (Brühl), Stefan Weisbrod (Reilingen) und Peter

Seithel (Rauenberg).

Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

Eric Grabenbauer (Wiesenbach), Frank Volk (Neckargemünd), Peter Reichert

(Eberbach), John Ehret (Mauer), Günther Rauchmann (Angelbachtal) und Daniel

Pöstges (Hemsbach).

Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

Franz Schaidhammer (Wiesloch), Stefan Weisbrod (Reilingen), Günther Rauchmann

(Angelbachtal), Daniel Pöstges (Hemsbach), Doris Falter (Weinheim) und Peter

Riemensperger (Ilvesheim).

Ausschuss für Soziales

Tobias Rehorst (St. Leon-Rot), Gabi Horn (Hockenheim), Elisabeth Schröder

(Dossenheim), John Ehret (Mauer), Frank Weiß (Oftersheim) und Hans Zellner

(Wilhelmsfeld).

Jugendhilfeausschuss

Claudia Stauffer (Brühl), Tobias Rehorst (St. Leon-Rot) und Frank Weiß

(Oftersheim).

Sportausschuss

Peter Riemensperger (Ilvesheim), Günther Rauchmann (Angelbachtal) und John

Ehret (Mauer).

Aufsichtsrat AVR Kommunal GmbH

Hans Zellner (Wilhelmsfeld), Gabi Horn (Hockenheim) und Eric Grabenbauer

(Wiesenbach).

Aufsichtsrat AVR BioTerra GmbH & Co. KG

Hans Zellner (Wilhelmsfeld) und Eric Grabenbauer (Wiesenbach).

Aufsichtsrat AVR UmweltService GmbH

Hans Zellner (Wilhelmsfeld), Gabi Horn (Hockenheim) und Eric Grabenbauer

(Wiesenbach).

Aufsichtsrat GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

Frank Weiß (Oftersheim), Peter Reichert (Eberbach) und Stefan Weisbrod

(Reilingen).

Aufsichtsrat Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH

Elisabeth Schröder (Dosseneim), Gabi Horn (Hockenheim) und Joachim Locher

(Waibstadt).

Was kann beim ÖPNV verbessert werden?

In der Geschäftsstelle des Postillions e. V. in Wilhelmsfeld führten die Fraktionsvorsitzenden Hans Zellner (Freie Wähler), Claudia Felden (FDP), Ralf Göck (SPD) und Bruno Sauerzapf (CDU) ein Informationsgespräch über über den weiteren Ausbau des ÖPNV.

Dabei unterbreitete der geschäftsführende Vorsitzende des Postillions Stefan Lenz sehr interessante Vorschläge über mögliche Verbesserungen der Mobilität im RheinNeckar-Kreis. Im Sommer 2018 hat der Postillion e. V. mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Berliner Planungsinstitut IGES ein Mobilitätskonzept für den Verein erstellt. Dabei ging es lediglich um die Frage, wie die Mobilität der Beschäftigten verbessert werden kann, da dies aktuell und verstärkt in Zukunft im Wettbewerb um gute Fachkräfte gerade im sozialen Erziehungsdienst ein entscheidender Baustein sein wird. Dabei sind auf Basis der Erkenntnisse dieser Befragung folgende Notwendigkeiten entstanden:

 

Senkung der Zugangshürden

Der Postillion e. V. würde es begrüßen, wenn (gerne auch modellartig) für eine befristete Zeit ganze Firmen die Möglichkeit erhalten, für ihre Mitarbeiter ein VRNGesamtnetzticket zu erwerben. Dieses Ticket müsste natürlich günstiger sein, als das derzeitige bzw. das sich in Planung befindlich Job-Ticket, da es auch viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben wird, die den öffentlichen Personen-nahverkehr trotzdem nicht nutzen wollen oder (nur eingeschränkt) können. Dieser Prozess sollte ausgewertet werden, mit der Zielrichtung, ob dadurch eine Verkehrsverlagerung vom Auto auf den öffentlichen Verkehr erfolgt.

Dennoch begrüßt der Postillion e. V. die Zwischenstufe, die auf Initiative der Kreistagsfraktion erfolgt ist. Das heißt, die Einführung des Job-Tickets auf neuer Basis, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der jetzt gültigen Lösung ist.

Im Sinn einer bundesweiten Mobilität wäre ferner zu begrüßen, wenn die Bahncard 100 als bundesweite Mobilitätskarte nicht nur in den Zügen, den Bussen von DBRhein-Neckar und im Citytarif Heidelberg/Mannheim, sondern im gesamten RheinNeckar-Kreis zugelassen wird.

 

Verbesserung der letzten Meile

Die S-Bahn Rhein-Neckar fährt nicht immer direkt dorthin, wo die Fahrgäste hinmüssen. Daher wünschen wir uns, dass von den S-Bahn-Stationen aus, das Konzept VRN-Nextbike intensiv vorangetrieben wird, sodass die letzte Meile dadurch noch attraktiver wird, da die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln aus Kapazitätsgründen vermutlich flächendecken kaum eine Lösung darstellt.

 

Verstärkte Kooperation mit Stadtmobil Rhein-Neckar

Um die Autodichte insgesamt zu reduzieren und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die derzeit ihren privaten Pkw kaum benötigen, eine Alternative anzubieten, wäre ein flächendeckendes Konzept für ein verstärktes Engagement von Stadtmobil im Rhein-Neckar-Kreis zielführend. Der Postillion e. V. ist mit Stadtmobilbereits im Gespräch. Wir werden, dort wo für uns und Stadtmobil gute Lösungen entstehen, diese auch verwirklichen.

 

Schaffung von Querverbindungen innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises

Die Verkehrsbeziehungen innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises sind sehr stark auf die Städte Heidelberg und Mannheim ausgerichtet, was sicherlich aufgrund der Vielzahl, der in diesen Städten angebotenen Arbeitsplätze bzw. Freizeitgelegenheiten nicht zu kritisieren ist.

Der Postillion e. V. ist jedoch als reiner Rhein-Neckar-Kreis-Träger darauf angewiesen, dass die Mobilität innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises sichergestellt wird. Die Querverbindungen, zum Beispiel von Wiesloch/Walldorf nach Hockenheim ist leider mit dem ÖPNV nicht attraktiv gestaltet bzw. nicht vorhanden, um nur ein Beispiel zu nennen.

Aus den Befragungen der Kolleginnen und Kollegen des Postillions e. V. lässt sich hier leider keine Aussage treffen, wo konkrete Defizite vorhanden sind, die über Einzelmeinungen hinausgehen. Hier müsste sicherlich die Kreisverwaltung jenseits von lokalen Einzellösungen ein Gesamtkonzept erarbeiten, damit eine Finanzierbarkeit und Inanspruchnahme gesichert ist.

 

Ausblick

Der Postillion e. V. wird sich in nächster Zeit stärker mit dem Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit beschäftigen. Es zeichnet sich insgesamt ab, dass sich durch die starken Einwohnerzuwächse im gesamten Rhein-Neckar-Kreis die Verkehrssituation für Berufstätige (zum Beispiel für die mobilen Dienste, wie Vertretungsdienst Kindertagesstätten und sozialpädagogische Familienhilfe) verschlechtert hat. Der Postillion e. V. bietet sich hier auf jeden Fall als Partner bei der Entwicklung neuer Modelle an.

Konstituierende Sitzung der neuen Kreistagsfraktion am 8.7.2019

Am 8. Juli 2019 traf sich die neue Kreistagsfraktion der Freien Wähler erstmals zu

einer Fraktionssitzung. Neben dem gegenteiligen Kennenlernen galt es, die Strukturen der Fraktion für die nächsten fünf Jahre festzulegen. Außerdem wurden die Vorschläge der Ausschüsse und sonstigen Gremien für die konstituierende Kreistagssitzung des zehnten Kreistags am 23. Juli 2019 einvernehmlich abgestimmt.

Zum Fraktionsvorsitzenden wurde erneut Hans Zellner (Wilhelmsfeld) gewählt, seine Stellvertreter sind John Ehret (Mauer) und Eric Grabenbauer (Wiesenbach).

Dem Fraktionsvorstand gehören außerdem an: Peter Riemensperger (Ilvesheim) als Sprecher im Verwaltungs- und Finanzausschuss, Eric Grabenbauer (Wiesenbach) als Sprecher im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft, Franz Schaidhammer (Wiesloch) als Sprecher im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport, Tobias Rehorst (St. Leon-Rot) als Sprecher im Ausschuss für Soziales sowie Claudia Stauffer (Brühl) als Sprecherin im Jugendhilfeausschuss.

  Sitzung des Kreistags am 9. Juli 2019

Feststellung von Hinderungsgründen

Der Kreistag hat einstimmig festgestellt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, aufgrund derer Dr. Uwe Buchmann die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat ablehnen kann.

Kreisrat und Fraktionsvorsitzender Hans Zellner führte dazu für die Freien Wähler aus, dass bei der ersten Vorlage für den Verwaltungs- und Finanzausschuss noch einige Fragezeiten hinter der Begründung haben. Sie sei nicht ausreichend und schlüssig genug gewesen.

Man habe sich deshalb Klarheit durch die Nachfrage der Verwaltung erhofft. Leider sei nun die Antwort für uns alles andere als eine plausible Erklärung. Ebenso entlarvend und unglücklich wie der Pressebericht in der Schwetzinger Zeitung.

Zunächst gelte der Grundsatz, dass jeder der sich dem Wahlamt stellt, damit rechnen muss auch gewählt zu werden.

Es gebe – nur im ganz engen rechtlichen Bereich – Möglichkeiten davon Abstand zu nehmen. Sonst wäre dem „Belieben“ Tür und Tor geöffnet und jede Liste könnte nach gutdüngen den Wählerwillen ignorieren.

Wer gewählt ist, habe neben den zahlreichen Rechten auch Pflichten zu beachten, so Hans Zellner.

Deshalb müssten die Argumente, die für den Antrag genannt wurden, eben rechtlich gewürdigt werden.

Dass die Pflege von nahen Angehörigen zeitraubend und belastend sein kann, hätten viele selbst bereits erfahren. Dass aber die Verabreichung von Tabletten am Abend und das zu Bett bringen der Mutter allein als Grund genannt wird, sei seiner Meinung nach nicht ausreichend für die Ablehnung der Kreistagstätigkeit. Auch die plötzlich auftretende bzw. sich drastisch verschlechternde „Krankheit“ der Mutter, die selbst noch für den Kreistag vor sechs Wochen kandidiert hat, spreche nicht für die Argumente des Antrags.

Es gebe genügend Möglichkeiten für einen „Freiberufler“ sein Zeitmanagement so zu ordnen und zu organisieren, dass es bewältigt werden kann. Die Zeiten der vier Kreistagssitzungen liegen am Nachmittag und begännen um 14 Uhr und seien meist zwischen 17 und 18 Uhr beendet, manchmal auch früher - je nach Umfang der Tagesordnung. Sie dürften damit „zumindest derzeit“ nicht das große Problem darstellen, wie es im Antrag geschildert wird. Die Verabreichung von Tabletten und das zu Bett bringen ist dann Beendigung der Sitzung sollte dann auch noch möglich sein, ohne die Kreistagsarbeit „ erheblich“ einzuschränken.

 

Ähnliche Probleme hätten auch andere Kreistagsmitglieder die neben Beruf, Familie und sonstigen Verpflichtungen mehrfachbelastet sind und dennoch der Verpflichtung zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Kreistag nachkommen.

Aus all dem folge, dass die Freien Wähler keine ausreichend genannten Gründe derzeit sehen, die als wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. der Landkreisordnung darstellen, auf das sich Herr Uwe Buchmann bei seinem Antrag berufen könnte.

Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Kreisrat Franz Schaidhammer gab als Vertreter der Freien Wähler die gemeinsame Stellungnahme für alle Fraktionen gemeinsam zum Tagesordnungs-punkt 4 ab mit dem etwas sperrigen Titel: „Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises – Einrichtung von kooperativen Organisationsformen“

Es sei vielleicht hilfreich, zunächst etwas zu den Begrifflichkeiten zu sagen: Mit der Änderung des Schulgesetzes vor vier Jahren wurden die früheren Sonder- oder Förderschulen zu „Sonderpäda-gogischen Bildungs- und Beratungszentren“.

Und was heute als „kooperative Organisationsform“ bezeichnet werde, nannte man bis vor einigen Jahren „Außenklassen“, was aber irreführend war, weil es ja nicht darum ging, lediglich Förderklassen in den Räumen von Regelschulen zu unterrichten, sondern um gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern oder wie man heute sagt: Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Vor fast genau zehn Jahren habe die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese eröffne Eltern von Kindern, mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogische Bildungsangebot zwei Möglichkeiten:

Entweder ihr Kind in einer Regelschule inklusiv beschulen zu lassen oder die Angebote der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Anspruch zu nehmen.

Beides habe aber Vor- und auch Nachteile.

Im Modell der Intensivkooperation werde dagegen der Vorteil der individuellen, bedarfsgerechten Förderung durch sonderpädagogisch geschulten Personal verbunden mit der gemeinsamen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Dies geschehe, indem weitgehend gemeinsam unterrichtet wird, aber halt auch nur soweit es der Entwicklung der Kinder förderlich ist.

So habe die Landesregierung entschieden, dass inklusive Bildungsangebote mit kooperativen Organisationsformen gleichberechtigt sind.

Das Modell der Intensivkooperation werde bereits seit 1991 im Rhein-Neckar-Kreis zwischen Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren und Grund- und Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert. Derzeit bestehen zehn dieser Intensivkooperationen. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport erhalte jährliche Erfahrungsberichte und sie seien durchweg positiv und zwar sowohl aus Sicht der Kinder mit als auch der Kindern ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Nun lägen gleich fünf neue Anträge auf intensivkooperative Organisationsformen vor:

Seitens der Steinbergschule in Sinsheim für die Klassenstufen 1 bis 4 mit der Grundschule am Großen Wald in Hoffenheim, seitens der Martinsschule in Ladenburg für die Klassenstufen 1 bis 4 mit der Bertha-Hirsch Grundschule in Mannheim, seitens der Maria-Montessori-Schule in Weinheim für die Klassenstufen 5 bis 10 mit der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (einer Grund-, Haupt- und Realschule) in Weinheim und seitens der Comeniusschule Schwetzingen für die Klassenstufe 1 bis 4 an der Schiller-Grundschule in Brühl und für die Klassenstufen 5 bis 9 an der Friedrich-von-Schiller-Gemeinschaftsschule in Reilingen.

Abgesehen von eventuellen veränderten Schülerbeförderungskosten entstünden dem Rhein-Neckar-Kreis keine zusätzlichen Aufwendungen. Im Gegenteil: die Intensivkooperationen führten sogar zu einer räumlichen Entlastung in unseren Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, so Franz Schaidhammer.

Lediglich von der Martinschule Ladenburg sei für den Stellenplan 2020 eine neue Pflege- und Betreuungskraft mit 30 Wochenstunden angemeldet worden. Die entsprechenden Gremien der beteiligten Schulen hätten sich auch dafür ausgesprochen.

Nachdem sich Intensivkooperationen in Form von „Außenklassen“ bewährt hätten und bei Eltern und Schülern eine hohe Akzeptanz finden, stimme der Kreistag den fünf Anträgen zu und signalisiere schon jetzt, dass auch dem Antrag auf eine neue Pflege- und Betreuungskraft mit 30 Wochenstunden positiv gegenübergestanden werde.

Feststellung Jahresabschlüsse 2018

In seiner Stellungnahme für die Freien Wähler zu den Jahresabschlüssen 2018 dankte Kreisrat und Fraktionsvorsitzender Hans Zellner zuerst bei Landrat Stefan Dallinger, der Verwaltung, bei den Betriebsleitungen und bei den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Vorjahr herzlich.

Ohne deren Einsatz wäre das gute Jahresergebnis nicht zustande gekommen.

Jahresabschluss des Rhein-Neckar-Kreises

Für das Haushaltsjahr 2018 wurde erneut ein sehr positiver Jahresabschluss mit einer Verbesserung von 42,3 Millionen € beim ordentlichen Ergebnis vorgelegt. Überwiegend sei das den Zuweisungen des Landes für die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern in Höhe von 44,8 Mio. € zu verdanken.

Das heiße aber auch im Klartext, dass diese Gelder bereits vom Kreis vorfinanziert und in den Haushalten 2015 bis 2018 verausgabt wurden. Dennoch sei beachtlich, dass das Land sich an seine Zusagen hält und die volle Kostenerstattung vornimmt.

Auch die Liquidität hab sich dadurch Ende 2018 auf 56,2 Millionen € (Vorjahr 12,5 Millionen €) verbessert.

Neuaufnahmen von Darlehen beim Kernhaushalt seien nicht geplant gewesen. Besonders erfreulich sei, dass die Gesamtverschuldung auf nunmehr 76,7 Millionen € zurückgeführt wurde.

Damit sei das ursprüngliche Strategische Ziel, die Gesamtverschuldung unter 100 Millionen € zu halten – auf Grund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in die Legislaturperiode – weit unterschritten.

Die Anregung der Freien Wähler in den Haushaltsberatungen zur weiteren Senkung der Kreisumlage auf 28,75 % seien damit richtig und angesichts des Ergebnisses sehr moderat gewesen.

Hans Zellner war auch einen Blick auf die Personalaufwendungen: Das Verhältnis Personalauf-wand/Ordentlicher Aufwand – also die Kennziffer der Belastung des Haushalts stieg von 2014 mit 14,93 % auf 2018 mit 15,32 %.

Das erscheine auf den ersten Blick recht wenig, bedeutet aber eine Steigerung der finanziellen Belastung von 28,7 Millionen € bzw. einen Anstieg von 71 Millionen € auf 91,4 Millionen €.

Hier werden die Freien Wähler auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die weitere Entwicklung legen und eine stringente Personalpolitik fordern.

Ebenso sehen die Freien Wähler mit großer Sorge, dass bei den Forderungen, also den Außenständen, ein Betrag von rd. 85 Millionen € in den Büchern steht.

Er wurde zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 11 Millionen € abgebaut und rund 45 Millionen € sind öffentliche Forderungen, zum größten Teil resultieren sie aus Gebühren, die weitgehend unstrittig sind.

Dennoch: 20 Millionen € aus Transferleistungen, davon 9 Millionen € aus Unterhaltsvorschussleistungen seien nicht tolerier- und hinnehmbar.

Die Freien Wähler stellten deshalb den Antrag, im zuständigen Ausschuss zu berichten, was die Verwaltung unternommen hat um die offenen Forderungen beizutreiben und inwieweit diese Bemühungen Früchte getragen haben.

Dies solle auch ein Appell an die Schuldner sein, dass der Landkreis hier härter durchgreift. Das notwendige Personal dazu hätte der Kreistag ja der Verwaltung auch wegen der Bemerkungen der GPA ja bereits genehmigt.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Bau und Vermögen

Der Eigenbetrieb konnte einen Gewinn in Höhe von rund 784.000 € verbuchen. Gegenüber der Planung ist dies eine Verbesserung von rund 1,8 Mio. €.

Abschließend signalisierte Hans Zellner die Zustimmung der Freien Wähler zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zum Abschluss 2018, zur Entlastung der Betriebsleitung und zur Gewinnverwendung.

Genehmigung von überplanmäßigen Aufwänden

Die Freien Wähler stimmten den außerplanmäßigen Übernahmen von Verlustausgleichen für die GRN Gesundheitszentren in Höhe von 1 Million € und die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim in Höhe von 568.179,24 € zu.

Dennoch könnten die Freien Wähler diese überplanmäßigen Ausgaben nicht einfach durchwinken. Denn die Verluste seien ja bedeutend höher, führte Hans Zellner aus.

Der Jahresfehlbetrag betrag beim GRN 6,3 Millionen €, davon 745.000 € bei der geriatrischen Klinik. Doch die Gründe seien klar und bekannt.

Ehrungen und Verabschiedungen

Die Ausführungen von Landrat Stefan Dallinger sind der beigefügten Pressemitteilung des Landratsamts zu entnehmen.

 

 

Verabschiedung unserer ausscheidenden Kreisräte am 5.7.2019

Am 5. Juli 2019 wurden die ausscheidenden Kreisrätinnen und Kreisräte Christa Ohligmacher, Christina Eitenmüller, Fritz Bletzer, Heiner Rutsch, Dr. Holger Bergdold, Konrad Fleckenstein, Jens Gredel und Gerhard Waldecker im Beisein von Landrat Stefan Dallinger im Hotel Krone in Großsachen in einem schönen Rahmen aus der Fraktion verabschiedet.

Vielen Dank für Euer jahrelanges Engagement für den Rhein-Neckar-Kreis und für die Freien Wähler!

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 2. Juli 2019

Mit den Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der Entlastung der Aufsichtsräte der konzerneigenen Gesellschaften und anderen Themen beschäftigte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung.

 

Jahresabschlüsse 2018 der Eigengesellschaften

Vorab bedankte sich Kreisrat Heiner Rutsch bei den Verwaltungen, den einzelnen Betriebsleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr.

AVR Kommunal

Mit dem Jahresergebnis sind wir sehr zufrieden, brachte Heiner Rutsch in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler zum Ausdruck. Nachdem beim letzten Abschluss Steuernachzahlungen wegen verdeckter Gewinnermittlung von 2 Millionen € anfielen, könne 2018 wieder ein Jahresüberschuss von rd. 1,25 Millionen € erzielt und ein Bilanzgewinn von rd. 1,95 Millionen € an den Rhein- Neckar-Kreis für die Gebührenausgleichsrückstellung Abfall ausgeschüttet werden.

AVR-Umweltservice

Der Jahresüberschuss betrug rund 1,5 Millionen €, die Eigenkapitalquote konnte von 48,9 %auf 52,3 % erhöht werden.

GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar

Es ist ein Fehlbetrag von rund 6,3 Millionen € entstanden. Als Bilanzverlust werden 4,4 Millionen € ausgewiesen.

Unzureichende Deckung der Tarif- und Sachkostensteigerungen sind Ursache des negativen Ergebnisses.

Zudem reichen die Entschädigungen nach den Landesbasisfallwerten nicht zur Deckung aus. An einer politischen Lösung müsse weiter gearbeitet werden, so Heiner Rutsch.

Keine der vier Kliniken, sowie der drei Reha-Kliniken konnte einen positiven Abschluss erreichen. Lediglich die Betreuungszentren Sinsheim und Weinheim schlossen positiv ab.

Die vorsorglich im Kreishaushalt 2019 eingesetzten Mittel von 5 Millionen € reichen nicht zur Verlustabdeckung aus.

Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim

Es ist ein Fehlbetrag von rund 1,1 Millionen € entstanden.

Weiterhin schwierig ist die Situation bei der Abteilung Ausbildung. Künftig wird nur noch im Bereich Bäckerei, Schreinerei und Gartenbau ausgebildet.

Schwetzinger Festspiele GmbH

Es wurde ein positives Ergebnis von 185.000 € erzielt. Mit einer Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage von 112.000 € ergibt sich eine Zuführung an Projektrücklage von 297.000 €.

KliBA

Der Jahresgewinn beträgt 30.000 € (Vorjahr 4.500 €). Die Gesellschaft habe gute Arbeit geleistet und hält regelmäßige Sprechstunden bei den einzelnen Bürgermeisterämtern ab, schloss Heiner Rutsch seine Ausführungen.

 

 

 

Lieferung und Implementierung eines Storage-Systems

Zum Schluss befasste sich das Gremium nochmit der Beschaffung eines Storage- Systems (Datenspeicher) für die IT des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis und stimmte

 

der Beauftragung der ITEOS zur Lieferung und Implementierung des Storage- Systems im Gesamtvolumen von knapp 1,69 Millionen € für die RNK-IT zu.

Planungsausschüsse der Regionen Rhein-Neckar und Südhessen am 14.6.2019

Am Freitag, 14. Juni 2019 fand in Frankfurt im Rathaus das erste gemeinsame Gespräch der Planungsausschüsse der Regionen Rhein-Neckar und Südhessen statt. Auslöser hierfür war der Antrag der Freie Wähler Fraktion in der Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar vom Juli 2018.

Besprochen wurden insbesondere die Themen Windenergie und Neubautrasse Frankfurt-Mannheim.

Gerade das Thema Windenergie war einer der Gründe für diese zukünftig jährlich stattfindenden Abstimmungsgespräche. Die derzeitige hessische Umzingelungs-planung badischer Kommunen im Steinachtal, zeigt schließlich deutlich auf wozu es führen kann, wenn einseitig gehandelt wird. Der Austausch der Planungsausschüsse führte zu der beidseitigen Zusage einer frühzeitigen und geordneten Beteiligung der angrenzenden Region. Gerade für die in Hessen noch einige Zeit vorhandenen „Weißflächen“, in denen noch Genehmigungen nach dem BIMSchG erteilt werden könnten, ist diese Zusage so wichtig.

Am Nachmittag hat dann die Regionalversammlung den Teilplan Erneuerbare Energien beschlossen und wir gehen davon aus, dass für die Weißflächen an der badisch-hessischen Grenze im Odenwald bei evtl. noch anfallenden Entscheidungen das RP Darmstadt fachliche Stellungnahmen aus baden-württembergischen Kommunen berücksichtigt.

Zur Neubautrasse der Bahn von Frankfurt nach Mannheim wurde jeweils der aktuelle Planungsstand besprochen. Hier wurde festgehalten, dass jede Region erst einmal auf ihrem Gebiet die jeweils beste Trassenführung etc. auswählt, bei Auswirkungen auf die Nachbarregion jedoch eine enge Abstimmung erfolgt. Ziel ist jedenfalls sich von der Bahn nicht auseinander dividieren zu lassen und insbesondere den Lärmschutz auch auf Bestandstrassen durchzusetzen.

Weitere Themen waren der Ausbau der Stromtrassen, die Fortschreibung der Regionalpläne sowie Planung und Bau von Radschnellwegen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Austausch sehr intensiv und gewinnbringend war, da das gemeinsame Gespräch zu einem besseren Verständnis unter den Verbandvertretern führte. Aus diesem Grund sollen diese Gespräche zukünftig einmal jährlich zu Regionsübergreifenden Themen stattfinden.

Sitzung des Kreistags am 21. Mai 2019

Der Kreistag befasste sich in der letzten Sitzung vor der Kreistagswahl unter anderem mit einem Grundstücksverkauf, Kostenfeststellungen, einem geplanten neuen „Inklusiven Schulkindergarten“ in Sinsheim sowie der Neustrukturierung der hoheitlichen Abfallwirtschaft.

Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte zunächst Änderungen der Satzung des Rhein-Neckar-Kreises bezüglich der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ab. Die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrleute für Fortbildungen wurden erhöht.

Außerdem nahm der Kreistag Kenntnis vom Abschluss der überörtlichen Prüfungen des Rhein-Neckar-Kreises und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen der Jahre 2008 bis 2010 und 2011 bis 2016 sowie der Freiherr von Ulner’schen Stiftung der Jahre 2011 bis 2016.

Kostenfeststellungen

Der Kreistag stimmte der Schlussabrechnung für die Erweiterung der Helen-Keller-Schule Weinheim mit Gesamtkosten von circa 6,6 Millionen € und der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Ärztehaus, Verwaltungsgebäude und Parkdeck in Weinheim mit rund 28 Millionen € zu.

Neustrukturierung der hoheitlichen Abfallwirtschaft

Die AVR ist seit ihrer Gründung vor 28 Jahren für die Abfallwirtschaft im Kreisgebiet zuständig. In diesem Zeitraum waren auch Anpassungen an gesetzliche Rahmen-bedingungen und geänderte Anforderungen notwendig, zuletzt 2013 mit der Umstrukturierung der früheren AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mit den daraus resultierenden Firmen AVR UmweltService GmbH und AVR Kommunal GmbH.

Diese Umstrukturierung war aufgrund der Vorgaben in Bezug auf sog. „Inhouse-Vergaben“ sowie aufgrund der Entwicklungen im Europäischen Beihilferecht rechtlich notwendig, um somit als Rhein-Neckar-Kreis die hoheitliche Abfallwirtschaft mit allen Tätigkeiten an die AVR Kommunal GmbH rechtssicher und dauerhaft vergeben zu können.

Die AVR Kommunal GmbH ist daher in ihrer Aufgabenstellung auf die Durchführung der hoheitlichen Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis sowie die Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen des Kreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsräger ausgerichtet. Auftraggeber ist dabei der Gesellschafter Rhein-Neckar-Kreis. Die Abrechnung der Kosten, die in Erfüllung des öffentlichen Auftrags entstehen, erfolgt auf Basis einer geprüften Selbstkostenfestpreisregelung.

Die Aufgaben der hoheitlichen Abfallwirtschaft, die von der AVR Kommunal GmbH erbracht werden, bestehen zurzeit insbesondere aus:

 > Vorbereitung und Berechnung der Abfallgebühren mit entsprechender Daten-verarbeitung,

 > umfassende Beratungsdienstleistungen zu allen Fragen der Abfallwirtschaft,

 > Durchführung der regelmäßigen Abfuhr von Rest-, Biomüll sowie der Wertstoffe der Grünen Tonne plus,

 > Durchführung von regelmäßigen Sammlungen für Grünschnitt, Elektrogeräte, Schrott, Sperrmüll/Altholz und Schadstoffe,

 S> ortierung der über das System Grüne Tonne plus erfassten Wertstoffe in der Sortieranlage in Sinsheim einschließlich deren Vermarktung,

 > Vorhalten eines Annahmesystems für die Abfallentsorgungsdienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises für die vorgenannten Abfallstoffe,

 > Betrieb der erforderlichen Deponien und Entsorgungszentren sowie

>  Durchführung der erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen sowie der not-wendigen Nachsorgemaßnahmen bei den Deponien.

Das Land Baden-Württemberg hat im Dezember 2015 die Gemeindeordnung geändert und die gesetzliche Grundlage für eine selbständige Kommunalanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen.

Um die Möglichkeiten einer Neustrukturierung der hoheitlichen Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis beurteilen zu können, war es notwendig, die gesellschafts-rechtlichen, steuerrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Aspekte des Umwandlungs-prozesses fachlich begleiten und aufarbeiten zu lassen.

Mit der Aufarbeitung dieser Fachfragen und externen Beratung wurden von der Geschäftsleitung die Beratungsunternehmen MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, BAKER TILLY Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stuttgart sowie ECONUM Unter-nehmensberatung GmbH, Ludwigs-burg beauftragt.

Im Rahmen der Prüfung, ob die Rechtsform einer Anstalt für die hoheitliche Abfall-wirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis sinnvoll und möglich ist, sollten insbesondere folgende Punkte für die Ausgestaltung der Neustrukturierung wie auch die Entscheidungsfindung maßgeblich betrachtet werden:

Auswirkungen der steuerlichen Be- und Entlastung auf die Abfallgebühren und somit die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises

 >Personal,

> Synergien,

> Bündelung von Fachkompetenz sowie

> politischer Einfluss des Kreistags auf die AöR.

Bei den konzeptionellen Überlegungen wurden die folgenden drei Ziele berücksichtigt:

  1. Im Hinblick auf die Vergütung und den erworbenen arbeitsrechtlichen Besitz-stand (Betriebszugehörigkeit, Anwartschaften etc.) sollen die Mitarbeitenden ihren bestehenden Status behalten.
  2. Für die Gebührenzahler sollen sich wirtschaftliche Vorteile, u.a. aufgrund von Einsparungen im Bereich der Umsatz-/Ertragssteuer, sowie organisatorische Synergien ergeben.
  3. Der Landkreis soll im Vergleich zum Status quo nicht schlechter gestellt werden.

Der wesentliche Unterschied der Kommunalanstalt zur GmbH besteht darin, dass die Kommunalanstalt hoheitliche Aufgaben erfüllen und Satzungen erlassen kann. Sie ist Träger der Aufgabe und somit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, kann aber auch gewerbliche Tätigkeiten ausführen.

Es werden dort alle Aufgaben der hoheitlichen Abfallwirtschaft gebündelt. Hierzu gehören dann auch die Erstellung der Gebührenbescheide, der Einzug der Abfall-gebühren und deren Beitreibung und Vollstreckung. Sie finanziert sich damit direkt aus den Gebühreneinnahmen. Insbesondere diese vorgenannten Aufgaben sind heute noch beim Landratsamt angesiedelt, da die Gebührenhoheit nicht auf eine GmbH übertragen werden kann.

Die Gründung der Kommunalanstalt mit der dargestellten Aufgabenübertragung bedeutet hinsichtlich der derzeit bei der AVR Kommunal GmbH beschäftigten Mitarbeiter personalrechtlich einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Das betroffene Personal genießt somit vollen Bestandsschutz.

Auch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung für die Nachsorge der Deponien und somit die Rekultivierungsrückstellung geht auf die Kommunalanstalt über.

Das Zusammenführen all dieser Aufgaben in eine Organisationseinheit führt zu bisher nicht vorhandenen Synergien und der Bündelung der Kompetenzen in einem Haus.

Ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich daraus, dass keine Abrechnung einer Gesellschaft mit dem Kreis für die Aufgabenerbringung mehr erfolgen wird. Bisher wurde die Leistung der AVR Kommunal GmbH im Rahmen einer Selbstkostenfestpreisabrechnung mit dem Kreis abgerechnet zzgl. Umsatzsteuer.

Diese entfällt künftig, da keine Leistungen mehr abgerechnet werden. Im Vergleich zum bisherigen Selbstkostenfestpreis, welcher mit entsprechendem Gewinnzuschlag und kalkulatorischen Zinsen berechnet werden musste, fallen diese Kosten ebenfalls nicht mehr an. Dies führt in Summe zu einer jährlichen Einsparung in Höhe von ca. fünf Millionen €, welche dem Gebührenhaushalt nicht mehr belastet werden bzw. darüber entsprechende Kostensteigerungen aufgefangen werden können.

Der Rhein-Neckar-Kreis und somit auch der Kreistag haben auch weiterhin großen Einfluss auf die hoheitliche Abfallwirtschaft. Die Themen Abfallwirtschaftskonzept, Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung berät und entscheidet weiterhin der Kreistag und erteilt entsprechende Weisungen an den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt.

Auf Grundlage der oben genannten Ziele und Prämissen für die Neuorganisation der hoheitlichen Abfallwirtschaft zeigt sich die Neugründung einer selbständigen Kommunalanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts als wirtschaftlichste und effizienteste Alternative. Der Rhein-Neckar-Kreis überträgt die Aufgabe der hoheitlichen Abfallwirtschaft an die AöR und sie wird öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Der Kreis ist Träger der Anstalt.

Um das Umsetzungskonzept im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen abzu-sichern, wurden bei den Finanzämtern in Sinsheim und Heidelberg entsprechende verbindliche Auskünfte eingeholt.

Die Neugründung der Kommunalanstalt kann nach Vorliegen der verbindlichen Aus-kunft bereits zum 01.10.2019 erfolgen. Damit ist sie bereits handlungsfähig und kann dann sowohl den Vorstand wie auch die Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertretungen (nach der Kreistagssitzung am 22.10.2019) bestellen sowie notwendige Verträge schließen.

Die Übertragung der Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wird zum 1. Januar 2020 erfolgen.

In seiner Stellungnahme für die Freien Wähler wies Kreisrat Hans Zellner darauf hin, dass sich der Kreistag zum wiederholten Mal mit Fragen der Abfallwirtschaft und damit mit Fragen der Umstrukturierung der richtigen Gesellschaftsform befasst. Erstaunlich werde sich der unbedarfte Betrachter denken, dass der Kreis nun schon wieder seine Gesellschaften umstrukturiert und schon wieder Anpassungen an die Rechtsform vornimmt. Hans Zellner erinnerte daran, dass zuletzt 2013, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert hatten und geänderte Anforderungen notwendig waren, die Umstrukturierung der früheren AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mit den daraus resultierenden Firmen AVR UmweltService (im gewerblichen Bereich) GmbH und AVR Kommunal GmbH (im hoheitlichen Bereich) beschlossen worden war. Das sei damals richtig und notwendig gewesen.

Nach wir vor könne man stolz sein auf eine geordnete Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis. Man hole den Abfall nicht nur ab, sondern ist inzwischen ein moderner Dienstleistungsbetrieb geworden, der alle Anforderungen des Abfallwirtschafts-kreislaufes mit hoher Verwertungsquote erfüllt. Die Kreiseinwohner haben uns schnell an das komfortable System der Durchführung der regelmäßigen Abfuhr von Rest-, Biomüll sowie der Wertstoffe der Grünen Tonne plus gewöhnt.

Regelmäßigen Sammlungen für Grünschnitt, Elektrogeräte, Schrott, Sperrmüll/Altholz und Schadstoffe finden ebenfalls bequem auf Abruf statt. Die Sortierung der über das System Grüne Tonne plus erfassten Wertstoffe in der Sortieranlage in Sinsheim einschließlich deren Vermarktung führe zu Einnahmen, die den Gebührenzahlern entlastet.

Die Abrechnung der Kosten, auf Basis einer geprüften Selbstkostenfestpreisregelung komme ebenfalls gebührensenkend den Gebührenzahlern zugute.

Warum nun die Neustrukturierung? In der Zwischenzeit haben sich Gesetzesänderungen zu Ungunsten der Gebührenzahler ergeben, so Hans Zellner. Das Steuerrecht behandle die AVR wie ein gewerbliches Unternehmen, das auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Das führe zu Kosten, die man an den Gebührenzahler weitergeben müsse. Durch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ergebe sich ein wesentlicher wirtschaftlicher (steuerlicher) Vorteil dadurch, dass keine Abrechnung einer Gesellschaft mit dem Kreis für die Aufgabenerbringung mehr erfolgen wird.

Bisher wurde die Leistung der AVR Kommunal GmbH im Rahmen einer Selbstkostenfestpreisabrechnung mit dem Kreis abgerechnet zzgl. Umsatzsteuer. Diese entfällt künftig, da keine Leistungen mehr abgerechnet werden. Im Vergleich zum bisherigen Selbstkostenfestpreis, welcher mit entsprechendem Gewinnzuschlag und kalkulatorischen Zinsen berechnet werden musste, fallen diese Kosten ebenfalls nicht mehr an. Dies führe zu prognostizierten jährlichen Einsparungen in Höhe von ca. 5 Millionen €. Ob man damit künftig die Gebühren leicht senken, oder auf weitere Jahre stabilisieren könne, müsse der neue Kreistag entscheiden.

Der Kreistag habe auch weiterhin – politisch - großen Einfluss auf die hoheitliche Abfallwirtschaft. Die Themen Abfallwirtschaftskonzept, Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung berät und entscheidet weiterhin der Kreistag und erteilt entsprechende Weisungen an den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt. Er habe das Heft des Handelns fest in der Hand. Alles Gründe für die Fraktion der Freien Wähler, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, schloss Hans Zellner.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14. Mai 2019

Ein verbessertes Brandschutzkonzept für das Gesamtareal des Stifts Sunnisheim sowie die geplante Bestellung eines neuen Geschäftsführers für die dort ansässige Jugendeinrichtung waren zwei der Themen, mit denen sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss am 14. Mai 2019 befasst hat.

Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH: Verbesserter Brandschutz

Für das gesamte Areal der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH soll der Brandschutz verbessert werden.

Der Ausschuss stimmte dem Gesamtkonzept über alle Bauabschnitte zu und nahm den Kostenrahmen der Vorplanung zur Kenntnis. Außerdem genehmigte der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung in Höhe von fast zwei Millionen € für den ersten Bauabschnitt sowie für dessen Baufreigabe.

Stift Sunnisheim gGmbH: Wechsel in der Geschäftsführung

Uwe Gerbich-Demmer soll mit Wirkung vom 1. Juni 2019 zum Geschäftsführer der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH bestellt werden. Der bisherige Geschäftsführer Bernhard Kovar soll zum gleichen Datum von diesem Amt abberufen und danach bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst am 30. September dieses Jahres mit der Beratung der Geschäftsführung beauftragt werden.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss legitimierte den Landrat, in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Rhein-Neckar-Kreis entsprechend auszuüben.

Zusätzliche Stellen im Baurechtsamt

Zum Schluss der Sitzung genehmigte der Verwaltungs- und Finanzausschuss fünf zu-sätzliche Stellen für das Bau-rechtsamt sowie die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel.

Das Baurechtsamt ist für nahe-zu 290.000 Einwohner in 38 Städten und Gemeinden des Kreises zuständige Untere Baurechtsbehörde.

Die personelle Situation im Baurechtsamt ist wegen der andauernden, sehr guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einer damit verbundenen entsprechenden Bautätigkeit

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 7. Mai 2019

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte unter anderem mit der Haushaltsentwicklung sowie einer geplanten Partnerschaft des Landkreises mit der chinesischen Stadt Taicang.

Jahresergebnis 2018 und Haushaltsentwicklung 2019

Der Ausschuss wurde über die Jahresergebnisse 2018 des Kernhaushalts und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen sowie den Haushaltsentwicklungen 2019 informiert.

Das Haushaltsjahr 2018 schließt im Kernhaushalt mit einem bereinigten ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42,5 Millionen € - unter Berücksichtigung der neu gebildeten Haushaltsermächtigungen von - 3,4 Millionen € - ab. 2019 zeichnet sich – Stand Mai 2019 – ein um gut fünf Millionen € besseres Ergebnis im Erfolgsplan des Kernhaushalts ab.

Partnerschaft mit Taicang

Landrat Stefan Dallinger informierte über die geplante kommunale Partnerschaft zwischen der chinesischen Stadt Taicang und dem Rhein-Neckar-Kreis. Taicang liegt rund 50 Kilometer nordwestlich der Metropole Shanghai in der baden-württembergischen Partnerprovinz Jiangsu.

Es ist angedacht, der am 7. Juli 2018 im Landratsamt von beiden Seiten unterzeichneten Absichtserklärung nun die Unterzeichnung einer kommunalen Partnerschaft bei einer Delegationsreise unter der Leitung von Landrat Stefan Dallinger nach Taicang vom 28. Mai bis 2. Juni dieses Jahres folgen zu lassen.

AVR BioTerra GmbH & Co. KG

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die AVR BioTerra GmbH & Co. KG in Höhe von 1,02 Millionen € im laufenden Haushaltsjahr zu.

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. April 2019

Der Jugenhilfeausschuss befasste sich unter anderem mit der Förderung der Erziehungsberatungsstellen, einem Kinderschutzzentrum, einer Fördervereinbarung für den Kreisjugendring und der Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis.

Förderung von Beratungsstellen

Die Erziehungsberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Baustein in der Jugendhilfe des Rhein-Neckar-Kreises. Durch die acht Beratungsstellen mit 23,5 Fachkräften gibt es ein gleichmäßig verteiltes Netzwerk im Landkreis. Die Beratungsstellen sind ein niederschwelliges Angebot ohne Antrag, ohne Kosten und ohne Bedarfsprüfung für die Ratsuchenden.

Die Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Beratung der Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. In turbulenten Zeiten müssen Familien ihren Weg finden. Gerade bei den Heranwachsenden tauchen mit den sozialen Netzwerken und Computerspielen neue Probleme auf. Dabei benötigen die Eltern eine qualifizierte und zuverlässige Beratung.

Kreisrätin Christa Ohligmacher betonte in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler, wie wichtig es ist, dass die Zugangsschwellen für die Eltern möglichst niedrig sind. Denn je früher eine Hilfe in Anspruch genommen wird umso leichter können nachhaltige Lösungen gefunden werden. Bei auftauchenden Problemen können 80 % der Eltern nach fünf oder weniger Gesprächen ihre Angelegenheiten wieder selbst regeln. Damit kann verhindert werden, dass kleine Probleme zu großen Problemen werden.

Interessant sei, dass Familiengerichte Elternpaare bei Trennung und Scheidung häufig an die Erziehungsberatungsstellen verweisen und es eine gute Kooperation zwischen Gericht, Erziehungsberatungsstellen und Jugendamt gibt. Die präventive Kurzberatung in Kindergärten und Schulen reduziere die Schwelle für eine Beratung und erreicht damit auch Eltern mit Migrationshintergrund und Eltern mit psychischen Erkrankungen. Gut gefalle den Freien Wählern der neue Elternkurs „Umgang mit Trotz und Frust im Kleinkindalter“. Er hilft den Eltern, die Entwicklung ihrer Kinder zu verstehen.

Kinderschutz-Zentrum

Das Kinderschutz-Zentrum der AWO Heidelberg e.V. ist eines von 27 Kinderschutz-Zentren bundesweit und Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinder-schutz-Zentren. Es befindet sich seit 30 Jahren in der Trägerschaft der AWO, Kreisverband Heidelberg e.V. und ist für den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg zuständig.

Das Kinderschutz-Zentrum erbringt Leistungen auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Bundeskinderschutzgesetzes. Es wendet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Bezugspersonen, die von Gewalt und deren Folgen betroffen sind.

Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist jede Form der direkten Beeinträchtigung der Grundbedürfnisse sowie der physischen und psychischen Unversehrtheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dies kann durch körperliche oder psychische Misshandlung, emotionale und körperliche Vernachlässigung, sexuelle Gewalt und Ausbeutung sowie häusliche Gewalt unter Erwachsenen (sog. Partnerschaftsgewalt) geschehen.

Das Kinderschutz-Zentrum und das Psychologische Zentrum für Diagnostik und Förderung von Schulleistungen (PZS) der AWO Heidelberg wurden bis Ende 2015 im Verbund mit den Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen an-derer Träger institutionell gefördert.

Sowohl das PZS, welches keine klassischen Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle wahrnimmt, als auch das Kinderschutz-Zentrum mit seinem Schwerpunktthema „Gewalt“ wurden aufgrund ihrer Besonderheiten ab 2016 aus dem Verbund der anderen Beratungsstellen herausgelöst. Das PZS erhält seit 2016 keine institutionelle Förderung mehr durch den Rhein-Neckar-Kreis. Das Kinderschutz-Zentrum hingegen erhält seit 2016 eine pauschale Zuwendung in Höhe von 101.000 €. Diese Summe basiert zum einen auf Fallpauschalen (700 € pro Fall bzw. maximal 91.000 € pro Jahr) sowie einer Pauschale für die Beratung von Fachkräften wie bspw. des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder die Familienhebammen (10.000€).

Die seit dem 2016 geltende Förderung für das Kinderschutz-Zentrum war bzw. ist eine Übergangslösung. Nachdem nun in längeren Verhandlungen mit den acht Trägern der klassischen Erziehungsberatungsstellen im Kreis eine neue Förderung ausgehandelt und vereinbart ist, soll das Kinderschutz-Zentrum zukünftig nach den gleichen Maßstäben bezuschusst werden. Im Jahr 2018 fanden hierzu mehrere Gespräche mit dem Kinderschutz-Zentrum statt. Das Kinderschutz-Zentrum ist ein wichtiger Partner des Jugendamtes im Bereich Kinderschutz. Durch seinen Beratungsschwerpunkt „Gewalt“ und mit seiner Vernetzung in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren ist es für Kinder, Jugendliche und Familien eine große Hilfe – auch in eventuellen Strafverfahren. Die acht Erziehungsberatungsstellen werden seit 2019 mit je 230.100 € pro Jahr gefördert.

Dieser Betrag wurde auf der Grundlage eines multiprofessionellen Teams (je 1 Vollzeitstellepsychologische, sozial-und heilpädagogische Fachkraft zuzüglich einer 0,5 Stelle Verwaltungskraft) anhand der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (=Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs-management) ermittelt.

Überträgt man diese Fördergrundsätze auf das Kinderschutz-Zentrum und berücksichtigt man, dass der Beratungsschwerpunkt des Kinderschutz-Zentrums einer anderen Ausstattung bei den Fachkräften bedarf (zwei Vollzeitstellen psychologische Fachkräfte und eine Vollzeitstelle sozialpädagogische Fachkraft), was auch den Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren entspricht, ergibt sich für die notwendigen 3,5 Stellen ein Zuwendungsbetrag von insgesamt 249.400 € für das Kinderschutz-Zentrum.

Für das Jahr 2020 ist zudem anlog zu den Erziehungsberatungsstellen/ Psychologischen Beratungsstellen die Anpassung um 2,5 % aufgrund der Personalkostensteigerungen zu berücksichtigen, so dass sich der Zuwendungsbetrag auf 255.635 € erhöht. Das Kinderschutz-Zentrum beriet entsprechend der Fallstatistik aus dem Jahr 2017 in ca. 51 % der Fälle Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, so dass sich für das Jahr 2020 ein Zuwendungsbetrag von 130.374 € ergibt.

 

Ab 2021 sollen Personalkostensteigerungen – ebenfalls analog der Erziehungs-beratungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen – ihre Berücksichtigung durch eine jährliche pauschale Erhöhung des Zuwendungsbetrages um 2,5 % finden. Ergänzend zu den dargestellten Beratungsleistungen, für die das Kinderschutz-Zentrum zukünftig institutionell stärker gefördert wird, wird das Kinderschutz-Zentrum für den Rhein-Neckar-Kreis noch Einzelfallhilfen gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII erbringen.

Hierzu wird mit dem Kinderschutz-Zentrum – wie mit anderen Leistungserbringern auch – nach den §§ 77 ff SGB VIII eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen.

Darüber hinaus ist und wird das Kinderschutz-Zentrum auch zukünftig mit seinen besonderen Kenntnissen für Fortbildungen und Supervisionen im Jugendamt gefragt sein, denn eine Aufgabe bei der Weiterentwicklung des hiesigen Kinderschutzverfahrens ist die regelmäßige und umfassende Fortbildung neuer und langjähriger Fachkräfte in den Sozialen Diensten.

Kreisrat Konrad Fleckenstein führte für die Freien Wähler aus, dass die jährliche Anpassung der institutionellen Förderung sachlich gerecht und begründbar ist. Es sei gut, so der Sprecher der Freien Wähler, dass der Zuwendungsbetrag auf der Grundlage je eines multiprofessionellen Teams für jede der acht Beratungsstellen kalkuliert wurde. Damit seien die entsprechend erforderlichen Voraussetzungen für die weitere gute Arbeit gegeben.

Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring e.V.

Der Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. ist der Zusammenschluss von 27 unterschiedlichen Jugendverbänden mit aktuell mehr als 111.000 Mitgliedern im Rhein-Neckar-Kreis.

Er vertritt die in Verbänden organisierten Kinder und Jugendlichen, sowie die dort ehrenamtlich Tätigen und setzt sich für die Schaffung und den Erhalt optimaler Rahmenbedingungen in der verbandlichen Jugendarbeit ein.

Zu seinen Aufgaben gehören die fachliche Beratung und Unterstützung der Mitgliedsverbände sowie die Information über aktuelle und ständige Themen in der Jugendarbeit. Zusätzlich setzen sich die Kreisjugendringe für die Belange der verbandlichen Jugendarbeit auf den verschiedenen politischen Ebenen ein.

Der Rhein-Neckar-Kreis fördert seit Jahren den Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. sowie die zugehörigen Verbände und Vereine mit insgesamt 140.000 € jährlich. Der Zuschuss für den Kreisjugendring selbst beträgt 22.000 € und ist seit vierzehn Jahren unverändert. Der Zuschuss an die Mitgliedsverbände über 118.000 € ist seit sechs Jahren gleich geblieben. Mit der Zuwendung des Rhein-Neckar-Kreises in Höhe von 22.000 €, weiteren Fördermitteln in Höhe von ca. 40.000 € (u.a. von der „Aktion Mensch“) und den Mitgliedsbeiträgen wurde in der Vergangenheit beim Kreisjugendring die Teilzeitstelle eines Geschäftsführers (0,7 Personalstelle) finanziert.

Für den bisher gewährten Zuschuss in Höhe von 22.000 € erarbeitete der Kreisjugendring jährlich für den Jugendhilfeausschuss einen Mittelverteilungs-vorschlag zugunsten seiner Verbände und Vereine, der die weiteren 118.000 € betraf.

Die Förderung an die Mitglieder des Kreisjugendrings wurde gemäß dem Mittelverteilungsvorschlag im Jugendhilfeausschuss beschlossen und das Jugendamt hat diesen Beschluss vollzogen.

Im Übrigen beriet und unterstützte er seine Mitgliedsverbände.Ansonsten bestand zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Kreisjugendring keine differenzierte Vereinbarung oder Absprache über die Verwendung des Zuschusses, die Aufgaben des Kreisjugendringes oder der Qualität seiner Arbeit.

Anfang 2019 endete beim Kreisjugendring die Förderung durch die „Aktion Mensch“. Dies führt zu einer bedeutenden Finanzlücke, die nur durch eine Erhöhung der Zu-wendung des Rhein-Neckar-Kreises oder durch eine Reduzierung der Geschäftsführerstelle zu schließen wäre.

Der Kreisjugendring hat deshalb im Jahr 2018 seinen Bedarf nach einer höheren Zuwendung bei den Kreistagsfraktionen zum Ausdruck gebracht. Am 6. November 2018 beschloss der Jugendhilfeausschuss den bisherigen Zuschuss des Kreisjugendrings von 140.000 € auf 165.000 € zu erhöhen. Er verband dies mit der Bedingung, dass mit dem Kreisjugendring Gespräche geführt und Konsens über die Verwendung des Zuschusses im Hinblick auf seine Arbeit und Tätigkeit hergestellt werden soll. Am 26.11. November 2018 entschied der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Förderung ab 2019 nochmals um 5.000 € auf insgesamt 170.000 € aufzustocken.

Der Zuschuss des Rhein-Neckar-Kreises in Höhe von 170.000 € an den Kreisjugendring bzw. seine Mitglieder wird wie folgt aufgeteilt: Der Kreisjugendring erhält ab 2019 40.000 € und die Mitgliedsverbände und -vereine erhalten 130.000 €. Von der Zuschusserhöhung profitieren damit sowohl der Kreisjugendring selbst als auch die Mitglieder unmittelbar. Die Verteilung des Zuschusses zwischen dem Kreisjugendring und seinen Mitgliedern ist zudem sachgerecht.

Kreisrat Konrad Fleckenstein erklärte für die Freien Wähler, dass seine Fraktion mit dem Kreisjugendring bereits im vorigen Jahr Gespräche über dessen angespannte finanzielle Situation geführt habe. Der Entfall der Förderung durch die „Aktion Mensch“ verursacht eine bedeutende Finanzierungslücke.

Angesichts der guten und engagierten Arbeit und des gestiegenen Aufwands stimmen die Freien Wähler dem Verwaltungsvorschlag zu, den Kreisjugendring ab 2019 mit 40.000 € und die Mitgliedsverbände mit 130.000 € zu fördern. Damit könne die Arbeit des Kreisjugendrings sach-und fachgerecht fortgesetzt werden, ohne erhebliche Abstriche an Qualität und Quantität machen zu müssen.
 

Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis

Der Kreistag hat am 10. Dezember 2013 beschlossen, die Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsjahr 2014 im Rhein-Neckar-Kreis zu fördern. Die Förderpauschale des Kreises entspricht derjenigen des Landes Baden-Württemberg und beträgt pro Vollzeitstelle 16.700 €.

Ziel der Förderung ist es, einen flächendeckenden Ausbau zu erreichen sowie die Qualität der Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis zusichern. Im Jugendhilfeaus-schuss wurde am 2014 und 2017 über die Entwicklungen in der Schulsozialarbeit im Kreis berichtet. Themen waren die Förderrichtlinien, der Ausbaustand, die Qualität der Schulsozialarbeit sowie das Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“.

Die Schulsozialarbeit wird im Rhein-Neckar-Kreis seit 2014 kontinuierlich ausgebaut. Der Anteil der Stellen ist seit dem ersten Förderzeitraum bis heute um fast 100 % gestiegen. Im ersten Förderzeitraum wurden 35,7 Stellen in 21 Gemeinden für 87 Schulen gefördert, aktuell sind es 70,3 Stellen in 35 Gemeinden für 132 Schulen (Stand: Oktober 2018).

Trotz dieser hohen Ausbaudynamik hat der Rhein-Neckar-Kreis noch nicht den Landesdurchschnitt erreicht. Die Erhebungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zum 31. Juli 2017 ergab, dass im Rhein-Neckar-Kreis für 1.000 Schülerinnen und Schüler 0,97 Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen. Dies ist eine deutliche Verbesserung zum Wert des Jahres 2014, der damals bei 0,62 Stellen lag. Der durchschnittliche Stellenanteil pro Schülerinnen und Schüler für das Land Baden-Württemberg beträgt jedoch im Jahre 2017 1,19 Vollzeitstellen pro 1.000 Schülerinnen und Schüler und hat sich damit seit 2014 (0,92 Stellen) ebenfalls fortentwickelt.
 

Umgerechnet kommen im Rhein-Neckar-Kreis aktuell auf eine Vollzeitstelle 818 Schülerinnen und Schüler. Der Landesdurchschnitt liegt bei 732 Schülerinnen und Schüler. Anzumerken ist, dass der bundesweite Kooperationsverbund Schulsozialarbeit empfiehlt, für 150 Schülerinnen und Schüler eine Fachkraft in der Schulsozialarbeit vorzusehen Wie im Jugendhilfeausschuss am 7. Juni 2016 berichtet, wurde zur Wirkungssicherung und -entwicklung von Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis u.a. das Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ im Jahr 2016 entwickelt und veröffentlicht.

Das Handbuch, welches die drei Ebenen der Qualitätssicherung (Struktur-, Prozess-und Ergebnisqualität) abbildet, ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses des Arbeitskreises Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis. Im Jahr2018 wurde das Handbuch vom Arbeitskreis überarbeitet und aktualisiert.

Die Förderrichtlinien des Rhein-Neckar-Kreises legen die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Rahmenbedingungen fest. Verlangt wird unter anderem die Beschäftigung einer Fachkraft mit mindestens 50 % Stellenanteil, die notwendige berufliche Qualifikation der Fachkraft, eine maximale Betreuung von drei Schulen durch eine Vollzeitkraft und die Sicherstellung des Kinderschutzes durch die Fachkraft.

Wurde zu Beginn der Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis das Ziel im flächendeckenden Ausbau gesehen, wird mittlerweile verstärkt die Qualität von Schulsozialarbeit in den Blick genommen. Dies hat zur Folge, dass die Einhaltung der Fördervoraussetzungen immer größere Bedeutung erlangt. Während in der Vergangenheit z.B. Stellen mit einem Umfang von 50 % gefördert wurden, die an bis zu drei Schulen tätig waren, wird jetzt darauf geachtet, dass eine 50 % Vollzeitstelle in der Regel nur an einer Schule tätig ist.

Auffällig ist, dass bei einigen wenigen Schularten Fachkräfte mit einem Stellenanteil von 50 % an mehreren Schulen tätig und für eine sehr große Anzahl von Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Aus diesem Grund wurde für den Förderzeitraum 2018/2019 besonders auf die Einhaltung der Förderrichtlinien geachtet und die Beratung der Träger intensiviert. Neben sehr vereinzelten zeitlich begrenzten Ausnahmen für den aktuellen Förderzeitraum konnten dadurch auch Stellenanteile erhöht oder die Anzahl der zu betreuenden Schulen verringert werden. Die Qualität der Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis konnte mit dieser Maßnahme deutlich vorangebracht werden.

Die Förderrichtlinien des Rhein-Neckar-Kreises legen zudem fest, dass die Träger von Schulsozialarbeit jeweils zum Schuljahresende (spätestens zum 30.09.) dem Kreisjugendamt für jede Schule einen Tätigkeitsbericht vorlegen müssen. Dieser Bericht ist die Voraussetzung für die Weiterbewilligung der Fördermittel und ermöglicht auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens, eine kreisweite und Träger-übergreifende Auswertung zu inhaltlichen und qualitativen Aspekten der Arbeit.

Schulsozialarbeit ist im Rhein-Neckar-Kreis überwiegend an Grundschulen mit 43 % vertreten, gefolgt von Gymnasien und Realschulen mit je 13 %. Der Anteil der weiteren Schulformen beträgt bei den Gemeinschaftsschulen 10,5 %, bei den Werkrealschulen 8,5 %, bei den Förderschulen 7 % und den Berufsschulen 4,5 %.

Für die Freien Wähler dankte Kreisrat Konrad Fleckenstein der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Der notwendige Ausbau, so Konrad Fleckenstein, enthalte zwei Aspekte: Zum einen sei es schon erschreckend, wie immer dringender Schulsozialarbeit – und das schon in der Grundschule – wird und andererseits, dass endlich erkannt wurde, dass Schulsozialarbeit mehr als notwendig ist. Denn unbestritten sei, dass Versäumnisse auf diesem Gebiet sich rächen werden und die Gesellschaft viel teurer kommen, wenn man heute nicht entsprechend investiert.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 26. März 2019

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises, die Freigabe der Fördermittel für den Lernort Kislau, der Bericht über den baulichen Zustand der Schulen, die Kostenfeststellung für eine Schulerweiterung und Umgestaltung, die Kosten für Amokalarmierungsmaßnahmen an den Schulen sowie die Langzeitarchivierung der digitalen Daten der Kommunen durch das Kreisarchiv.

Entwicklung der Schülerzahlen

An den beruflichen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises werden im Schuljahr 2018/19 insgesamt 10.408 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Dies entspricht einem Rückgang um 184 Schülerinnen und Schüler und somit einem Minus von 1,74 %. Der Rückgang der Schülerzahlen im Rhein-Neckar-Kreis liegt damit leicht unter dem landesweiten Durchschnitt. Von den 10.408 werden 3.869 Schüler/-innen in Teilzeit und 6.539 Schüler/-innen in Vollzeit unterrichtet.

Im Teilzeitbereich stieg die Schülerzahl nach drei Jahren erstmals wieder von 3.844 auf 3.869 Schülerinnen und Schüler, was einem Plus von 25 Schülerinnen und Schüler (+ 0,65 %) entspricht. Der Rückgang der Schülerzahlen im Teilzeitbereich, insbesondere bei den „Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen“ (- 40) sowie der „Meister-und Technikerschulen“ (- 34) wird durch den Zuwachs an den Berufsschulen (+ 107) aufgefangen.

Im Vollzeitbereich ist die Schülerzahl von 6.748 auf 6.539 Schülerinnen und Schüler (- 209/- 3,10 %) gefallen. Der Rückgang der Schülerzahlen fand im Wesentlichen 2 beim Berufskolleg (- 70), bei den beruflichen Gymnasien (- 20, trotz eines Zugangs beim Sozialwissenschaftlichen Gymnasium von + 25) und bei den berufsvorbereitenden Schularten VAB (- 186) statt. Davon entfallen - 115 Schülerinnen und Schüler auf die im Schulversuch eingeführte spezielle Form des Vorqualifizierungsjahres für Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse (VABO), welche insbesondere für die Aufnahme von schulpflichtigen Flüchtlingen eingerichtet wurde.

Die sinkenden Schülerzahlen bei den gewerblichen Schulen sind auf den Rückgang der VABO-Schüler (Vorqualifizierungsjahr für Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse), zurückzuführen. An den kaufmännischen Schulen des Kreises stagnieren die Schülerzahlen an mehreren Bildungsgängen, darunter auch die VABO-Schüler. An den hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Berufsschulen im Kreis machen die rückläufigen VABO-Schülerzahlen ebenfalls einen Teil des Schülerrückgangs aus. Darüber hinaus sind jedoch mehrere Bildungsgänge vom Schülerrückgang betroffen.

Entwicklung der Schülerzahlen an den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren (SBBZ)

Im laufenden Schuljahr 2018/19 besuchen 511 (- 8) Schülerinnen und Schüler die sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren und Schulkindergärten des Rhein-Neckar-Kreises.

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage ab dem Schuljahr 2015/16 wurde der zuvor stetig steigende Trend an Schülerzuwächsen an den SBBZ gewollt umgekehrt. Die Eltern hatten zunehmend von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht, ihre Kinder inklusiv an allgemeinbildenden Schulen unterrichten zu lassen. Die Schülerzahl hat sich nach Änderung des Schulgesetzes bezüglich der inklusiven Beschulung eingependelt. An den SBBZ ist aber auch der Gesamt-Schülerrückgang zu erkennen (- 8).Zwischenzeitlich gibt es jedoch auch Rückkehrer aus der Inklusion. So steigt beispielsweise an der Maria-Montessori Schule in Weinheim die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler um + 3. Die Gründe liegen offenbar darin, dass die Eltern eine Beschulung an einem SBBZ aufgrund der Entwicklung ihres Kindes für qualitativ besser erachten, als an einer allgemeinbildenden Schule. Insbesondere die Martinsschule Ladenburg genießt aufgrund ihrer hervorragenden Möglichkeiten, Menschen mit schweren, mehrfachen Behinderungen zu beschulen, weiterhin einen sehr guten, überregionalen Ruf. Trotz einer erneut leicht rückläufigen Belegung ist diese weiterhin voll ausgelastet, vor allem durch den gestiegenen Behinderungsgrad vieler Schülerinnen und Schüler. Diese Tatsache führt dazu, dass kleinere Gruppen und Einheiten gebildet werden müssen, um die Schüler überhaupt beschulen und

pflegerisch versorgen zu können. Weiter sind hierzu zusätzliche Hilfsmittel erforderlich, für die ebenfalls sehr viel Platzkapazität benötigt wird. Es wird daher stets nach weiteren Möglichkeiten gesucht, um insbesondere im stark beengten pflegerischen Bereich für räumliche Entlastung zu sorgen.

Im Vergleich der Zahlen spiegelt sich der sinkende Landestrend bei den beruflichen Schulen (- 1,8 %) auch in den Gesamt-Schülerzahlen - 1,73 % (incl. SBBZ) im Rhein-Neckar-Kreis wider. Die Schülerzahlen insgesamt an den Schulen des Kreises haben sich im zweiten Jahr infolge fallend entwickelt und schließen mit einem Minus von 192 Schülerinnen und Schüler und einer Gesamtschülerzahl von 10.919 ab.

Kreisrat Konrad Fleckenstein wies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler darauf hin, dass der Schülerrückgang im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl noch nicht besorgniserregend ist.

Nach wie vor verfüge der Kreis über hervorragend ausgestattete berufliche Schulen, die sich einer sehr guten Akzeptanz erfreuen. Wichtig sei auch die Abgleichung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplans.

Fördermittel für "Lernort Kislau"

Das Projekt „Lernort Kislau“ ist ein außerschulischer „Lernort-Standort“ zur „Demokratie-Erziehung“ des gemeinnützigen Vereins „Lernort Zivilcourage & Widerstand“ im ehemaligen Konzentrationslager Kislau, in dem von 1933 bis 1939 mehr als 700 politische Gefangene aus dem nordbadischen Raum (ein Großteil aus dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises) interniert waren.

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat nun beschlossen, das Projekt im Haushaltsjahr 2018 mit 20.000 € zu fördern. Zugleich wurde zugestimmt, für das Haushaltsjahr 2019 entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € in den Haushaltsplan einzustellen.

Im zurückliegenden Jahr hat der Verein eine Reihe von Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Raum durchgeführt, über die er regelmäßig in seinem Newsletter „LZW aktuell“ informiert. Für 2019 sind wiederum verschiedene Aktivitäten (Veranstaltungen, Publikationen, Vorträge und eine Wanderausstellung) im Rhein- Neckar-Kreis geplant. In Kooperation mit dem Wieslocher Ottheinrich-Gymnasium sowie dem Kulturforum Südliche Bergstraße bereitet das Team des Projekts „Lernort Kislau“ derzeit eine Veranstaltung vor, in deren Mittelpunkt das gesellschaftliche und publizistische Wirken des Heidelberger Mathematikers Emil Julius Gumbel stehen wird.

Die Projekt-Mitarbeiterinnen Luisa Lehnen und Dr. Andrea Hoffend werden darüber hinaus im Sommer eine 200 Seiten umfassende Buchpublikation sowie eine (in mehreren Sätzen verfügbare) Rollbanner-Ausstellung über „Kislau in der NS-Zeit“ vorlegen und damit zugleich eine Lücke in der Geschichte der Rhein-Neckar-Region füllen. Die beiden Historikerinnen haben hierfür die Häftlingsakten sämtlicher Kislauer Schutzhäftlinge‘ gesichtet und in eine Datensammlung überführt. Demnach waren im KZ Kislau deutlich mehr Männer inhaftiert als bisher vermutet – darunter mindestens 120 aus dem heutigen Rhein-Neckar-Kreis.

Noch vor den Sommerferien wird das Projekt-Team Schulen des Rhein-Neckar-Kreises sowie der Stadt- und Landkreise Karlsruhe gezielt auf die Möglichkeit aufmerksam machen, die Rollbanner-Ausstellung ab dem Herbst 2019 kostenlos auszuleihen. Hieran knüpft sich das Angebot, Schülerinnen und Schüler zu Teamern auszubilden, die andere Jugendliche durch die Schau führen.

Ebenso möchte das Projekt-Team in naher Zeit einen Motion Comic über den Plankstadter Pfarrer Franz Stattelmann realisieren, der wegen seiner (mutigen) Predigten im Sommer 1935 wochenlang in Kislau inhaftiert wurde.

Die bisherigen Veranstaltungen und die geplanten Aktivitäten unterstreichen die außerordentliche Wichtigkeit der Förderung dieses geschichts-und gesellschaftspädagogischen wichtigen Projekts, das sich gerade an die junge Generation richtet. Der Rhein-Neckar-Kreis gehört neben dem Stadt- und dem Landkreis Karlsruhe, die ebenfalls das Projekt jeweils mit 20.000 € im Jahr 2019 fördern und neben dem Land Baden-Württemberg, zu den drei großen kommunalen Unterstützern.

Für die Freien Wähler unterstrich Kreisrat Konrad Fleckenstein die Notwendigkeit, die schrecklichen Geschehnisse in der NS-Zeit nicht vergessen werden zu lassen. Zumal auch die Augenzeugen immer weniger werden. Auch im Hinblick auf die zunehmenden nationalistischen Tendenzen ist die Beschäftigung mit der damaligen Zeit wichtig. Er stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, 20.000 € in diesem und nächsten Jahr für dieses Projekt in den Haushalt einzustellen. 5

Baulicher Zustand der kreiseigenen Schulen

Im Rahmen der strategischen Zielplanung wurde im Handlungsfeld Schulen als Ziel die dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude des Rhein-Neckar-Kreises aufgenommen.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde ein Bauunterhaltungsvolumen für die Schulen - Stand 31.12.2018 – von Bauunterhaltung (Erfolgsplan) 14.496.000 € und Ergänzungsleistungen Vermögensplan 2.523.000 € ermittelt.

Für die Bauunterhaltung der Schulen wird jährlich ein Bauunterhaltungsbudget bereitgestellt, das in 2018 mit einem Volumen von Bauunterhaltungsrate (Erfolgsplan) 2.800.000 € und Sondermittel für kurzfristige bauliche Veränderungen an Schulen (Erfolgsplan) 200.000 € veranschlagt wurde.

Bei dem Bauunterhaltungsvolumen von 2.800.000 €, mit dem ausschließlich Bauunterhaltungs-maßnahmen durchgeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass Stand heute durchschnittlich pro Jahr rund 1.000.000 € für Reparaturarbeiten an allen Schulgebäuden benötigt werden. Darüber hinaus fallen im laufenden Jahr unvorhersehbare, kurzfristig notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen an, die ebenfalls mit dem Budget der Bauunterhaltung bestritten werden.

Zusammenfassend kann mit dem jährlich geplanten Bauunterhaltungsbudget von 3.000.000 € unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Flächenentwicklungen die Substanzerhaltung der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises gewährleistet werden.

Kreisrat Konrad Fleckenstein stellte für die Freien Wähler fest, dass der bauliche Zustand der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises sehr gut ist und mit den 3.000.000.-€ jährlich für Bauunterhaltungsmaßnahmen ein Sanierungsstau vermieden wird.

Kostenfeststellungen

Der Verwaltungs-und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 16.04.2013 die Baufreigabe für die Errichtung von Schulräumen in modularer Bauweise beim Zentrum beruflicher Schulen in Weinheim erteilt. Für die Maßnahme waren Finanzierungsmittel in Höhe von 1.170.000 € bereitgestellt.

Die verausgabten Baukosten belaufen sich unter Miteinbeziehung letzter Zahlungen im Jahr 2018 auf insgesamt 1.144.374,83 €, sodass die genehmigten Kosten eingehalten wurden.

Im Zeitraum August 2015 bis September 2016 wurde der Verwaltungsbereich im Zentrum beruflicher Schulen Schwetzingen umgestaltet und saniert. Die Gesamtmaßnahme war mit Kosten von 1.300.000 € veranschlagt. Die Kostenfeststellung für die Maßnahme ergibt eine Gesamtabrechnungssumme von 1.286.067,06 €. Die Abrechnungssumme liegt somit unter den genehmigten Kosten in Höhe von 1.300.000 €.

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wurde im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen an Schulen in seiner Sitzung vom 19.06.2012 von der vorgesehenen Installation eines kabelgebundenen Alarmierungssystems für die Schulen des Rhein-Neckar-Kreises in Kenntnis gesetzt. Die Bauzeit erstreckte sich über einen Zeitraum von August 2012 bis August 2014.

Die bis ins Jahr 2018 hinein angefallenen Baukosten belaufen sich auf insgesamt 1.381.882,79 €, sodass der veranschlagte Kostenrahmen von 1.400.000 € eingehalten werden konnte.

Für die Fraktion der Freien Wähler führte Kreisrat Konrad Fleckenstein aus, dass die vorgelegten Kostenfeststellungen alle unter dem veranschlagten Kostenrahmen blieben. Das ist ein absolut erfreuliches Ergebnis und spricht für die gute Planung des Eigenbetriebs Bau und Vermögen.

Langzeitarchivierung digitaler Daten

Seit mehreren Jahren wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände und im Einvernehmen mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalarchive beim Städtetag Baden-Württemberg an einem tragfähigen Konzept für ein Kommunales Digitales Langzeitarchiv (KDL) gearbeitet.

2015 konnte erstmals auf einer Klausurtagung der Arbeitsgemeinschaften E-Government/IT-Strategie und der IT-Leiterinnen und -Leiter der Landratsämter in Karlsruhe das beim Kreisarchiv Esslingen und beim Stadtarchiv Heilbronn ausgiebig getestete Programm DIMAG (Digitales Magazin) vorgestellt werden. Dieses wurde als praxistaugliche Lösung zur fachgerechten Aufbewahrung von digitalem Archivgut für die öffentliche kommunale Verwaltung auch vom Landkreistag Baden-Württemberg empfohlen.

Bei DIMAG handelt es sich um ein vom Landesarchiv Baden-Württemberg entwickeltes Archivierungssystem, das historisch wertvolle Informationen sicher importieren, technisch dokumentieren, authentisch erhalten und für die Benutzung ausgeben kann. Das System ist zur Archivierung sämtlicher denkbarer Typen digitaler Objekte geeignet (z.B. Datenbanken, Digitalfotos und E-Akten).

DIMAG wird seit 2018 von allen Archiven auf kommunaler Ebene benötigt, da in allen Verwaltungen vermehrt nur noch digitales Schriftgut (keine Papierakten mehr) anfällt, welches entweder aus rechtlichen oder historischen Gründen dauerhaft aufbewahrt werden muss.

Die Kosten für DIMAG setzen sich aus einer jährlichen Gebühr an das Landesarchiv Baden-Württemberg für die Nutzung des Programms DIMAG und einer jährlichen Betriebskostenabgabe an ITEOS für die Speicherung der Daten zusammen.

Für die Gemeinden bis 20.000 Einwohner entstehen beim Betrieb von DIMAG in Eigenregie jährliche Grundkosten in Höhe von 9.000 € (3.000 € an das Landesarchiv Baden-Württemberg und 6.000 € an ITEOS) bzw. für Gemeinden ab 20.001 bis 50.000 Einwohner Kosten in Höhe von 11.000 € (3.000 € an das Landesarchiv Baden-Württemberg und 8.000 € an ITEOS). In diesen Grundpreisen sind 500 GB Speicherplatz enthalten. Zusätzlich fallen Kosten für die Datenübernahme aus Fachverfahren an (einmalige Einrichtungskosten von 200 € und für jede Datenübernahme Kosten in Höhe von 50 € bzw. 70 € entsprechend der Einwohnerzahl). Für jedes weitere benötigte Terrabyte würden jährlich weitere Kosten anfallen. Der genaue Preis für zusätzliches Speichervolumen ist noch nicht bekannt.

Neben der Archivierung der digitalen Daten durch die Gemeinden selbst räumen ITEOS und das Landesarchiv Baden-Württemberg aber auch die Möglichkeit ein, dass die Kreisarchive die Daten der Gemeinden im Rahmen einer vertraglich geregelten Auftragsarchivierung (gegen Kostenerstattung) übernehmen und diese dauerhaft betreuen. Dies bietet den Gemeinden deutliche Vorteile gegenüber einer Archivierung der Daten in Eigenregie. Diese Archivverbundlösung wird derzeit schon von mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg praktiziert: Esslingen, Karlsruhe, Reutlingen und Tübingen. Zum einen werden im Kreisarchiv die Daten durch fachlich ausgebildetes und geschultes Personal betreut. Hierdurch und über das gute Netzwerk des Kreisarchivs zu anderen kommunalen Archiven, die im Bereich der digitalen Archivierung tätig sind, ist eine fachgerechte Archivierung der digitalen Daten der Gemeinden gewährleistet und es kann rasch auf technische Neuerungen reagiert werden. Ein weiterer Vorteil des digitalen Verbundsystems wären zum anderen die verminderten jährlichen Kosten für die Gemeinden.

Das Kreisarchiv besitzt seit Juli 2018 (Vertrag mit Landesarchiv und KIVBF bzw. ITEOS) einen eigenen Zugang zu DIMAG.

Ab dem 1. Quartal 2019 ging DIMAG in den Produktivbetrieb über und steht für die Archivierung digitalen Schriftguts des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises bereit. Den Gemeinden soll nun die Auftragsarchivierung der bei ITEOS liegenden digitalen Fachverfahrensdaten ab Herbst 2019 als Service im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreisarchiv angeboten werden.

Seitens des Kreisarchivs wurde – vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Gremien – ein an der Einwohnerzahl der Gemeinden orientiertes, vierstufig gegliedertes Kostenmodell vorgeschlagen:

Gesamtkosten pro Jahr(Pauschalbetrag):

• Gemeinden bis 5.000 Einwohner: 1.500 €

• Gemeinden ab 5.001 bis 10.000 Einwohner: 2.500 €

• Gemeinden ab 10.001 bis 20.000 Einwohner: 3.500 €

• Gemeinden ab 20.001 Einwohner: 4.500 €

Uneingeschränkte Zustimmung zur Auftragsarchivierung durch das Kreisarchiv für die Gemeinden signalisierte Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler. Die Vorteile seien offensichtlich: billiger und Betreuung durch Fachleute, die immer auf dem neuesten Stand sind.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 19. März 2019

Der Ausschuss für Soziales befasste sich unter anderem mit einer Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen, dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 sowie einem möglichen Ausbau der Pflegestützpunkte im Kreis.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2018

Die Kreisverwaltung schlug dem Ausschuss für Soziales vor, im Ergebnishaushalt für die „Soziale Beschäftigung“ Ansätze für Aufwendungen in Höhe von etwas über 175.000 € aus 2018 nach 2019 zu übertragen.

Kreisrätin Christa Ohligmacher führte hierzu für die Freien Wähler aus, dass der Kreistag sich im Rahmen der Sozialen Agenda für das Projekt „Soziale Beschäftigung“ ausgesprochen hatte. Den Freien Wählern sei dabei wichtig, Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshindernissen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Dieses Projekt lasse sich nicht in einem Haushaltsjahr abschließen, sodass wie im letzten Jahr Mittelübertragungen notwendig sind.

Die Freien Wähler finden, dass das Projekt bisher mit einer Erfolgsquote von 70 % sehr erfolgreich war und viele neue Beschäftigungsverhältnisse realisiert werden konnten.

Daher begrüßte Christa Ohligmacher, dass mit der Übertragung 2019 hierfür Mittel von rund 466.000 € zur Verfügung stehen und stimmte der Übertragung für die Freien Wähler zu.

Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten

Beim Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg geht es um eine erleichterte Antragsstellung beim Ausbau von Pflegestützpunkten im Landkreis. Der Ausschuss für Soziales nahm von der rahmenvertraglichen Ausgestaltung Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, eine Konzeption zur Ausübung des Initiativrechts zu erstellen.

Kreisrätin Christa Ohligmacher betonte, dass die Freien Wähler bereits beim Start der Pflegestützpunkte in 2010 betont hatten, dass zwei Pflegestützpunkte im großen Rhein-Neckar-Kreis mit 547.000 Einwohnern zu wenig sind.

Die Aufgabe der Pflegestützpunkte sei eine anbieter- und trägerunabhängige sowie wettbewerbsneutrale Auskunft und Beratung zu allen Fragen der Pflege. Zunehmend würden Beratung und Koordination von kurativen und medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungs-angeboten nachgefragt.

Die aktuelle Situation der Pflegestützpunkte mit den Außenstellen wurde ausführlich im Fachbeirat Pflege erläutert.

Der Bedarf werde komplexer, da die Betroffenen verschiedene Hilfen benötigen, die abgestimmt, organisiert und finanziert werden müssen. Oft seien zur Beurteilung auch Hausbesuche erforderlich. Damit erhöhten sich im letzten Jahr die Fallzahlen pro Beratungsstellesehr deutlich.

Die Freien Wähler begrüßten es, dass mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz von 2017 eine Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungstruktur ermöglicht wird. Danach erfolgte noch ein längerer Verwaltungsweg mit einem Initiativrecht im Landespflegegesetz Baden-Württemberg und dem Abschluss des Rahmenvertrages.

Da die Beratungen und Informationen wohnortnah angeboten werden sollen, sei die grundsätzliche Orientierungsgröße von 1:60.000 Einwohnern wichtig für die Feststellung des Bedarfes, so Christa Ohligmacher.

Denn somit sei fast eine Verdoppelung des jetzigen Personals von 5,23 auf 10,43 Vollzeitkräften möglich.

Positiv sei auch, dass jetzt die Aufwendungen für einen Pflegestützpunkt Pflegekassen, Kranken-kassen und Sozialhilfeträger zu gleichen Teilen tragen und zwar in einer Ist-Kostenabrechnung. Außerdem entfallen langwierige und umfangreiche Antragsverfahren, sodass der Ausbau von Pflegestützpunkten erleichtert wird.

Der Rhein-Neckar-Kreis habe die höchste Anzahl an Leistungsempfängern der Pflegeversicherung aller Stadt- und Landkreise. Etwa 75 % der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt und nach Prognosen wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Damit werde eine fachliche Information über Betreuungsangebote dringend erforderlich und der Beratungsbedarf wird weiter steigen.

Die Freien Wähler begrüßen deshalb, dass der Landkreis für eine bedarfsgerechte Pflegeberatung eine Konzeption für den Ausbau der Pflegestützpunkte erstellen will.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019

Der Ausschuss hat auch den Bericht des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zum Zielerreichungsstand der im Jahr 2018 vereinbarten kommunalen Ziele sowie vom Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 zur Kenntnis genommen. Jobcenter-Leiter Norbert Hölscher stellte Ziele, Planungen und operative Schwerpunkte für das laufende Jahr vor.

Die Ausschussmitglieder wurden zudem um Zustimmung zu einer neuen Zielvereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter gebeten. Die festgeschriebenen Ziele lauten erneut „bedarfsdeckende Beschäftigung“, „Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden“ sowie „Förderung von Menschen mit Behinderung“.

Kreisrätin Christa Ohligmacher ging in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler darauf ein, dass von den Zielen „bedarfsdeckende Beschäftigung“, „Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden“ und „Förderung von Menschen mit Behinderung“ die ersten beiden Ziele erreicht werden konnten. Das Ziel „Förderung von Menschen mit Behinderung“ konnte trotz positiven Trend nicht erreicht werden.

Es habe jedoch nicht viel gefehlt, deshalb sei dies für die Freien Wähler ein positives Ergebnis.

Durch die positive Wirtschaftslage steigerte sich die Anzahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten und die Arbeitslosenquote verringerte sich auf 3,4 %. Davon konnten wie im letzten Jahr auch die Langzeitarbeitslosen profitieren, deren Zahl sich nochmals um 472 reduzierte. So gingen die Zahlen sowohl für die Grundsicherung und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 4,6% und 6,2% zurück.

Vor den Ausführungen zum neuen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 stehe die Analyse des aktuellen Arbeitsmarktes.

Die Ausgangslage im Landkreis sei weiterhin noch gut: ein stabiler Arbeitsmarkt mit einer geringen Arbeitslosenquote und einem Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen.

So wird eine Zunahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung erwartet.

Die Vermittlungsarbeit werde jedoch erschwert, da es wenig Dynamik auf dem Arbeitsmarkt gibt und meist Personen mit einem hohen Ausbildungsniveau nachgefragt werden.

Die Zielgruppen 2019 unterscheiden sich nicht wesentlich von denen des letzten Jahres: es sind die Langzeitarbeitslosen, deren Zahl weiter gesunken ist und die Langzeitbezieher, deren Zahl durch die Flüchtlinge angestiegen ist.

Außerdem seien es die Alleinerziehende, bei denen sich die positive Entwicklung weiter fortsetzen lässt, brachte Christa Ohligmacher ihre Hoffnung zum Ausdruck.

Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arbeitskräften steige und damit auch die Chancen für Personen bis 35 Jahren im Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Die operativen Schwerpunkte für 2019 entsprächen den Zielgruppen. Sie seien sehr differenziert. Das Jobcenter besteht nun 8 Jahre.

Es sei gut gelungen, Netzwerke und Kooperationen für eine erfolgreiche Arbeit zu nutzen. Rückblickend könne wir festgestellt werden, dass die Entscheidung zu einer gemeinsamen Einrichtung richtig war.

Positiv sieht sie, dass mit den regionalen ESF-Maßnahmen, junge Erwachsene und Jugendliche gefördert werden sollen.

Die soziale Agenda des RNK und das neue Teilhabegesetz ermöglichen eine weitere Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen.

Für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Der Integration Point sei eine gelungene Einrichtung für eine zielgerichtete Vermittlung und Weiterqualifizierung.

Den Zielen der Arbeitsagentur für 2019 stimmten die Freien Wähler zu:

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, wobei zu Recht zwischen der Integrationsquote ohne Flucht Asyl und mit Flucht Asyl unterschieden wird sowie Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, auch hier ist durch die Flüchtlinge mit einem vorrübergehenden Anstieg zu rechnen..

Ebenso stimmten die Freien Wähler den Zielvereinbarungen mit dem Rhein-Neckar-Kreis zu.

Zur Erreichung dieser sicher ambitionierten Ziele stünden dem Jobcenter ausreichend Ressourcen zur Verfügung, da das Budget um 20,5 % auf 38,7 Millionen € steigt.

Der um 30,3 erhöhte Betrag von 17,9 Millionen € für Eingliederungsmaßnahmen ist sicher eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit in 2019.

Angebote für Menschen mit Vermittlungshemmnissen

Der Ausschuss für Soziales befasste sich auch mit Angeboten der Kreisverwaltung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zur dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Kreisräte nahmen Kenntnis von damit verbundenen Projekten. Ebenfalls wurde über das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt und vom Bericht der Verwaltung zu dessen Auswirkungen informiert.

Kreisrat Tobias Rehorst nahm für die Freien Wähler hierzu Stellung.

Für sich genommen könne man meinen, dass die einzelnen Maßnahmen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen eher wenig Auswirkung auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes haben. In ihrer Gesamtheit zeige sich aber, dass der Rhein-Neckar-Kreis in enger Kooperation mit dem Jobcenter einen

ganzen Strauß von Maßnahmen bereithält, die für die unterschiedlichsten Vermittlungshemmnisse jeweils ein passendes Angebot bereitstellen. Sicherlich gebe es immer noch Optimierungsmöglichkeiten, man wisse aber aus der Erfahrung der Vorjahre, dass speziell die Zielgruppe dieser Programme eine große Herausforderung an die Vermittlung darstellt und jede erfolgreiche Vermittlung daher als Erfolg anzusehen ist.

Indem nun der Bundesgesetzgeber weitere Fördermöglichkeiten im „Teilhabechancengesetz“ eröffnet, würden einige unserer Maßnahmen obsolet, weil der Bund nun einige Förderungen übernimmt, die bisher auf bereits auf kommunaler Ebene erfolgreich umgesetzt wurden.

Sowohl der „Passiv-Aktiv-Tausch“ als auch das Vorhaben „soziale Beschäftigung“ würden künftig nach dem neuen „Teihabechancengesetz“ mit Fördermitteln des Bundes bestritten werden, was sehr zu begrüßen sei. Der Bund übernehme dann die finanzielle Förderung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen dieser beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Die Organisation dieser Aufgabe sehen die Freien Wähler im Haupt- und Personalamt – wie vorgeschlagen – an richtiger Stelle verortet.

Frauen- und Kinderschutzhäuser: Bedarfsanalyse

Zum Schluss stand der Bericht zur „Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg“ auf der Tagesordnung. Der Ausschuss für Soziales nahm hiervon Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, eine kreisspezifische Analyse zum Angebot und Bedarf an Leistungen beziehungsweise Einrichtungen im Kontext der Gewalt an Frauen zu erstellen.

Kreisrätin Christina Eitenmüller beklagte für die Freien Wähler, dass das Thema Gewalt an Frauen und Kinder immer noch stiefmütterlich behandelt werde. Es sei höchste Zeit, dass das Land im Rahmen seines Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen das Institut für angewandte Sozialwissenschaften in Stuttgart mit einer Bedarfsanalyse beauftragt hat.

Die Analyse habe sich intensiv mit der Situation des stationären und ambulanten Versorgungssystems beschäftigt und ist sehr ausführlich und detailliert in der Anlage beschrieben und geht auf die verschiedenen hilfesuchenden Gruppierungen ein: Frauen mit und ohne Kinder, ältere Frauen, Migrantinnen,…..

Der Bericht zeige, dass der Bedarf an Plätzen in Frauen- und Kinderschutzhäusern nicht ausreichend gedeckt ist. Gerade die Fachberatungsstellen, Intensivstellen und Frauennotrufe bräuchten viel Zeit und es Bedarf eines großen Einsatzes, um sinnvolle und nachhaltige Hilfe zu gewähren.

Bedauerlich sei, dass es im größten Landkreis weder eine spezialisierte Fachberatungsstelle noch ein Frauenhaus gibt. Die ratsuchenden Frauen könnten sich allerdings an 5 Vereine, den Frauennotruf e.V. Heidelberg, Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg, das Internationales Frauenzentrum e.V. Heidelberg, das Frauengesundheitszentrum Heidelberg e.V. und an BiBeZ e.V. Heidelberg (Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behindert/chronisch erkrankter Frauen und Mädchen) wenden.

Diese Vereine werden vom Kreis - wie im letzten Ausschuss für Soziales besprochen und vom Kreistag beschlossen - mit 105.904 € gefördert.

Allerdings müsse man die Entwicklung dieser Vereine im Auge behalten und wenn nötig mit entsprechenden Mittel fördern. Denn die Beratungsstellen stünden vor stetig wachsender Inanspruchnahme durch die Einwohnerinnen des Kreises. Zusätzlich sorgten Migrantinnen oder geflüchtete Frauen durch eventuelle Sprachprobleme für Mehrarbeit.

Im Kreis bestehe durchaus Handlungsbedarf, denn die Hilfesysteme für Frauen und Kinder in Not sind unzureichend und müssen weiter ausgebaut werden.

Der Vorschlag der Verwaltung die Feststellungen des Berichtes aufzugreifen und als Grundlage zu verwenden, mache Sinn, so Christina Eitenmüller.

Den konkrete Bedarf im Landkreis gelte es zu analysieren, um dann zu sehen, was brauchen wir an Hilfen und an Plätzen, damit die nötigen Maßnahmen ergriffen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden können.

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 26. November 2018

Mit dem Wirtschaftsplan für die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH, der Entwicklung des laufenden Haushalts sowie vor allem mit dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar befasste sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26. November 2018.

 

Wirtschaftsplan für die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH

Der Ausschuss stimmte dem Wirtschaftsplan 2019 der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH zu und legitimierte Landrat Stefan Dallinger, in der Gesellschafter-versammlung für den Rhein-Neckar-Kreis entsprechend dem Beschluss zu votieren.

Der Landkreis ist neben der SWR Media Services GmbH und der Stadt Schwetzingen zu einem Drittel am Stammkapital der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH beteiligt.

 

Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar

Anschließend befasste sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar.

Der Ausschuss stellte das Jahreser-gebnis 2017 fest, erteilte dem Verbandsvorsitzenden, der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Hauptaus-schusses für das Jahr 2017 Entlastung und stimmte dem geänderten Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes zu.

Außerdem bewilligten die Ausschussmitglieder einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von rund 62.000 € an den Zweckverband und genehmigten den Wirtschaftsplan 2019.

Entwicklung des laufenden Haushalts

Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurden auch über die aktuelle Entwicklung des Haushalts 2018 des Rhein-Neckar-Kreises informiert.

Und diese ist ausgesprochen positiv!

Statt eines ordentlichen Ergebnisses von 3,6 Millionen €, wird nun mit einem Überschuss von 33, 4 Millionen € gerechnet.

Im Haushaltsplan wurde noch von einer Liquidität zum Jahresende 2018 von 13,5 Millionen € geplant, nun wurden die liquiden Mittel auf 33,6 Millionen € hochgerechnet.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 20. November 2018

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Sportförderung 2018.

 

Wie jedes Jahr hatten auch dieses Jahr die Sportkreise wieder Verteilungsvorschläge für die allgemeine Sportförderung sowie für einen Sportstättenzuschuss ausgearbeitet.

Vorschlag der Sportkreise vom 5. Oktober 2018:

 

Die allgemeinen Sportfördermittel sollen wie folgt verteilt werden:

 Zuschüsse an Sportkreise / Sportkreisbüros 10.000 €

 Förderung von Projekten der Sportkreise 10.000 €

 Förderung der nebenberuflichen Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter 231.174 €

 Zuschüsse an Sportvereine und Jugendsportverbände zur Förderung des Jugendsports 114.795 €

 Förderung Bauunterhaltung 65.000 €

 Gesamt: 430.969 €

 

Im Haushalt 2018 stehen hierfür beim Produkt: „Sportförderung“ für laufende Zwecke 131.000 €, für nebenberufliche Übungsleiter/Vereinsmanager/Jugendleiter 250.000 € und für Bauunterhaltung 50.000 €, insgesamt also 431.000 € bereit.

Bei den im Haushalt 2018 veranschlagten 137.000 € werden 6.000 € für Zuschüsse zu Sportveranstaltungen, Ehrungen, Ehrenpreisen etc. „gesperrt“. Die gesperrten Mittel werden vom Fachamt unmittelbar bewirtschaftet und stehen den Sportkreisen als „Verteilungsmasse“ nicht zur Verfügung.

Mit den Haushaltsmitteln in Höhe von 131.000 € werden der Jugendsport mit 111.000 €, die Sportkreisbüros mit 10.000 € sowie die Projektmaßnahmen mit 10.000 € finanziell gefördert.

Die Geschäftsstellen der Sportkreise Mannheim und Heidelberg werden in diesem Jahr mit je 4.000 € und die Geschäftsstelle des Sportkreises Sinsheim mit 2.000 € finanziell unterstützt.

Seit dem Jahr 2015 werden 10.000 € für je ein gemeinsames Projekt der Sportkreise Mannheim, Heidelberg und Sinsheim zur Verfügung gestellt. Diese Fördersumme soll im lfd. Jahr 2018 für den Bereich „Jugend“ eingesetzt werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 für die geleisteten Übungsleiter-stunden im Jahr 2017 2.078 Übungs-leiter bezuschusst, hiervon 777 beim Sportkreis Heidelberg, 962 beim Sportkreis Mannheim, 283 beim Sportkreis Sinsheim und 56 Segelflieger/Fallschirmspringer.

Die Übungsleiterpauschale beträgt 1,50 € pro Übungsleiterstunde, wobei maximal 80 Stunden im Jahr angerechnet werden, was einem Förderbetrag in Höhe von 120 € pro Übungsleiter entspricht.

Nachdem im Jahr 2013 das Abrechnungsverfahren verändert und erstmals in elektronischer Form über die Sportkreise abgewickelt wurde, führte dies zunächst zu einer rückläufigen Zahl der eingereichten Anträge und somit der geförderten Übungsleiter (minus 458). Seit drei Jahren sind jedoch wieder leicht steigende Zahlen erkennbar.

Insgesamt wurde jedoch die Zahl der geförderten Übungsleiter der Jahre zuvor (bis 2012 rund 2.400 Übungsleiter pro Jahr) nicht wieder erreicht.

Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, insbesondere auch die Auswirkungen der neu vom Badischen Sportbund ab 2017 erstmals angebotenen Ausbildung von Vereinsmanagern zur Stärkung von Führungskräften in den Vereinen.

Für diesen Bereich konnten erstmals vom Rhein-Neckar-Kreis in diesem Jahr ebenfalls Zuschüsse abgerufen werden. 36 Vereinsmanager/Jugendleiter können hier mit jeweils einem Pauschalbetrag in Höhe von 120 € gefördert werden. Davon entfallen auf den Sportkreis Heidelberg 17, den Sportkreis Mannheim 14 und den Sportkreis Sinsheim 5 geförderte Personen.

Den Sportvereinen und Jugendsportverbänden soll zur Förderung des Jugendsports nach dem Vorschlag der Sportkreise in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 114.795 € zur Verfügung gestellt werden.

Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel bei der Förderung der Übungsleiter von 18.826 € sollen für Mehraufwendungen bei der Förderung des Jugendsports in Höhe von 3.795 € und bei der Bauunterhaltung in Höhe von 15.000 € verwendet werden (interne „Anleihe“).

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der Sportförderung werden somit eingehalten und ausgeschöpft.

Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte für die Fraktion der Freien Wähler den Sportkreisen für die auch dieses Jahr wieder gewissenhafte Erarbeitung eines Verteilungsvorschlags. Er sprach die Hoffnung aus, dass sich die Zahl der geförderten Übungsleiter wieder erhöht und stimmte für die Fraktion den Verteilungsvorschlägen zu.

Verleihung der Staufermedaille an Hans Zellner am 22.11.2018

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dem Präsidenten des Verbandes Baden-Württembergischer Bürgermeister, Hans Zellner, die Staufermedaille überreicht und seine herausragenden Verdienste um Land und Gemeinwesen gewürdigt.

Hans Zellner habe er als einen geradlinigen, verlässlichen und sehr kompetenten Bürgermeister und Präsidenten des Bürgermeisterverbands kennen gelernt. Und solche Menschen finde man in der Politik nicht gerade an jeder Ecke, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag, den 22. November 2018 in Ditzingen anlässlich der Überreichung der Staufermedaille an Hans Zellner. Der Ministerpräsident dankte Hans Zellner herzlich für seine langjährige und erfolgreiche Arbeit an der Spitze des Verbands.

32 Jahre lang war Zellner Bürgermeister des Luftkurortes Wilhelmsfeld im Odenwald. In dieser Zeit habe er in seiner Gemeinde viel bewegt und gestaltet, betonte der Ministerpräsident.

Seit 1989 ist Zellner Mitglied im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises und hat sich außerdem in der Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar engagiert.

Außerdem stand er über zwei Jahrzehnte lang an der Spitze des Verbands Baden-Württembergischer Bürgermeister, zunächst als Vorsitzender, dann als Präsident.

Hans Zellner habe stets mehr als nur seine Pflicht getan. Das Amt des Präsidenten des Verbands Baden-Württembergischer Bürgermeister sei nur eines von vielen Ehrenämtern, die er in den zurückliegenden Jahrzehnten wahrgenommen hat – und zum Teil bis heute wahrnimmt, so Kretschmann.

Zu den Errungenschaften der Verbandspräsidentschaft von Zellner zähle unter anderem der Erhalt und die Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Einführung einer Zulage für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ab der dritten Amtszeit.

Für Hans Zellners herausragende Verdienste um unser Land und unser Gemeinwesen sowie für seine gute und kompetente Verbandspolitik verlieh ihm Ministerpräsident Winfried Kretschmann daraufhin die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.

Die Kreistagsfraktion gratuliert Hans Zellner zu dieser hohen Auszeichnung!

 Sitzung des Ausschuss für Soziales am 15. November 2018

Die Pflegeinfrastruktur im Rhein-Neckar-Kreis, Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor, Vermittlungserfolge des Integration Points im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis oder die Dokumentation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Baden-Württemberg – die Themen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung beschäftigt, waren breit gefächert.

 

Pflegeinfrastruktur im ambulanten Bereich

Zunächst nahm der Ausschuss Kenntnis von der Dokumentation des Gemeindespsychiatrischen Verbundes Baden-Württemberg 2015/16 (GPV) des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS). Die GPV-Dokumentation soll auf Stadt- und Landkreisebene einen Überblick über die Angebote und die Versorgungssituation für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der jeweiligen Kommune geben.

Kreisrat Tobias Rehorst dankte für den ausführlichen Vortrag und den vorgelegten Bericht, der in vielen Punkten sehr aufschlussreich sei. Das Fazit der Untersuchungen erkläre dass der Kreis über sehr gut ausgebaute Strukturen im Bereich der Psychiatrie verfügt, das besonders durch sehr differenzierte Angebote und einen hohen Vernetzungsgrad besticht. Bei Leistungen im Vor- und Umfeld der Eingliederungshilfe liege man im Durschnitt, der Anteil an betreutem Wohnen steigt moderat – darin spiegeln sich ja auch die politischen Tendenzen hier und im Bund wieder.

Als Manko nennt der Bericht die eher geringe Inanspruchnahme von Werkstätten sowie Tagesstätten. Hier sehen die Freien Wähler noch Optimierungsbedarf.

 

Bericht über Vermittlungserfolge des "Integration Points"

Der Ausschuss nahm auch Kenntnis vom Bericht des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis über die Vermittlungserfolge des Integration Points.

Nach 18 Monaten sei es Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und die falle eigentlich aus Sicht der Freien Wähler recht positiv aus. Die Zentralisierung des Integration Points in Heidelberg ermögliche es, dort genau auf die Personengruppe einzugehen, auf die der Integration Point abzielt. So sei es im Integration Point z.B. meist ohne Probleme möglich, mit Dolmetschern zu arbeiten, das gehe in den Außenstellen des Jobcenters nicht.

Die vom Integration Point betreute Kundengruppe des Jobcenters mache inzwischen 17,9 Prozent des Gesamtbestandes (bei nahezu gleich bleibenden Gesamtzahlen) aus, sodass die Arbeit des Integration Points zunehmend größeren Raum einnehmen muss und bereits jetzt eine wichtige Rolle spielt, so Kreisrat Tobias Rehorst.

Die Vermittlungszahlen seien bisher noch nicht allzu hoch, aber sie stiegen jetzt deutlich an – aus Sicht des Berichts zahlen sich die Sprachqualifizierungsmaßnahmen nun aus. Das sehe er auch so.

Obwohl wir im Kreis verhältnismäßig viele hochqualifizierte Berufe im naturwissenschaftlich-technischen Bereich haben und der Sektor der Hilfstätigkeiten eher geringer ausgeprägt sei, finden zahlreiche der erfolgreichen Integrationen dort statt.

Für die Zukunft wünschte sich Tobias Rehorst neben den absoluten Zahlen mehr gut nachvollziehbare Zahlen in Prozentangaben, um Entwicklungen besser beurteilen zu können. Zum Beispiel der Anteil derjenigen, die arbeitsfähig sind, die bereits erfolgreich vermittelt werden konnten – diesen Wert konnten wir durch die vorliegenden Zahlen selbst berechnen, er liege bei etwa 35 % und damit über dem Bundesschnitt.

 

Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“

Im Anschluss beschäftigten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor. Das Fördervolumen der Verbände und Institutionen für 2019 beträgt insgesamt exakt 377.207 €.

Kreisrätin Gabi Horn führte für die Fraktion der Freien Wähler aus, dass sich das Vergabevolumen um 21 % deutlich erhöht habe, nämlich von 64.648 € auf nun 377.207 €.

Auf Grund der Anträge und Vorträge der Institutionen habe man sich in der Arbeitsgemeinschaft auf die höheren Zuschläge geeinigt. Bewertet wurden die einzelnen Anträge daraufhin, wo der Tätigkeitsschwerpunkt der jeweiligen Institution liegt und welchen Nutzen die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner haben und ob es eventuell Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises gibt, die die speziellen Problemfelder schon abdecken.

Anzumerken sei, dass es sich um freiwillige Leistungen des Rhein-Neckar-Kreises handelt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmte daraufhin dem Vergabevorschlag der Arbeitsgemeinschaft zu.

 

Eingliederungsleistungen 2017

Um Langzeitarbeitslosen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sind meist sozialintegrative Leistungen erforderlich. Anders sind die persönlichen Problemlagen wie Schulden, Sucht oder psychosoziale Probleme oft nicht zu lösen.

Die Adressen der Beratungsstellen lassen erkennen, dass es im gesamten Kreis ein gutes wohnortnahes Angebot gibt, führte Kreisrätin Christa Ohligmacher für die Freien Wähler aus. Die kommunalen Träger hätten ein gutes Netzwerk und jahrelange Erfahrung.

Den Langzeitarbeitslosen werde eine umfassende Beratung angeboten. Da fast 90 % der Beratungsscheine eingelöst werden, würde das Angebot offensichtlich gut angenommen. Eine Ausnahme sei die Suchtberatung.

Die Freien Wähler begrüßen es, dass die Verwaltung in gemeinsamen Gesprächen die Problematik erörtern will genauso wie die Informationsveranstaltungen über die kommunalen Eingliederungsleistungen.

Die Erfolgsbilanz bei Schuldnerberatung, psychologischer Beratung und Suchtberatung sei unterschiedlich, mit 52 % jedoch meist positiv, so Kreisrätin Christa Ohligmacher.

Da es sich um ein schwieriges Klientel handelt, seien die überwiegend positiven Zahlen sind aus Sicht der Freien Wähler kein schlechtes Ergebnis,

Interessant wäre eine Aufstellung, wie hoch der Prozentsatz der Langzeitarbeitslosen mit erfolgreicher Beratung ist, die letztlich in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Und ob diese qIntegration nachhaltig war.

In jedem Fall könnten durch die Eingliederungsmaßnahmen die Arbeitsmarkt-chancen verbessert werden, auch wenn trotz guter Arbeitsmarktlage die Zahl der Langzeit-arbeitslosen nicht zurückgeht.

Aus Sicht der Freien Wähler sollten die Angebote der Eingliederungsleistungen weiterhin im gleichen Umfang angeboten werden, um bei einem Abschwung der Konjunktur die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu begrenzen.

Pflegeinfrastruktur

Es ist keine neue Information, so Kreisrätin Christa Ohligmacher: Durch den demographischen Wandel steige die Zahl der Pflegebedürftigen.

Es würden künftig vermehrt ambulante wie stationäre Angebote nachgefragt werden. Daher sei eine Fortschreibung des Kreispflegeplans bis 2025 notwendig.

Fast 75 % der Pflegebedürftigen werden ambulant versorgt. Dies entspreche dem Wunsch der Pflegebedürftigen, möglichst lange zu Hause zu bleiben. Außerdem sei eine Heimunterbringung sehr teuer und überfordere oft die Betroffenen.

Die Aufstellung zeige, dass es im Kreis die verschiedensten professionellen und ehrenamtlichen Angebote gibt. Die vorhandene Infrastruktur im ambulanten Pflegebereich sei sehr gut.

Wichtig sei, dass die Pflegestützpunkte und Beratungsstellen wohnortnah zur Verfügung stehen. Damit könne im Bedarfsfall aus den sehr umfangreichen Angeboten für die Betroffenen das passende Angebot ermittelt werden.

Künftig müsse der Bereich Wohnen im Alter mehr Berücksichtigung finden, so fehlten ausreichend barrierefreie und bezahlbare Wohnungen. Auch das Angebot von Betreutem Wohnen müsse erweitert werden.

Die Pflege der an Demenz Erkrankten sei eine neue Herausforderung. Nur durch Angebote von Tages- und Nachtpflege sei den Angehörigen eine ambulante Versorgung möglich.

Für die teilstationären und stationären Pflegeplätze seien die Bedarfseckwerte in den 15 Planungsräumen mit dem geschätzten Bedarf in der unteren und oberen Variante bis 2025 ausgewiesen.

In den einzelnen Kommunen gibt es im stationären und teilstationären Bereich Differenzen zwischen den Bestand und dem Bedarf der oberen Variante. Insgesamt wird zwar die untere Variante deutlich überschritten, aber die obere Variante noch nicht erreicht.

Auch wenn in den letzten zehn Jahren viele neue Einrichtungen geschaffen wurden, werde auch in Zukunft ein weiterer Ausbau notwendig sein.

Ein großes Problem seien weiterhin die fehlenden Kurzzeitpflegeplätze, da es sich meist um eingestreute Pflegeplätze handelt.

Es bleibe zu hoffen, dass das Landesprogramm Innovationsprogramm Pflege 2019 eine Verbesserung bringt.

Noch nicht abzuschätzen sei, wie sich die Landesheimbauverordnung mit der Einzelzimmerquote auswirkt. Erfreulich jedoch, dass der Bedarf der unteren Variante trotzdem erreicht wird.

 

Kennzahlen Eingliederungshilfe 2016

Der Rhein-Neckar-Kreis hat in der Behindertenhilfe einen gesetzlichen Versorgungsauftrag.

Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler, dass der KVJS jährlich mit der Datenerhebung und der Datenanalyse die Grundlage für eine sachgerechte Behindertenhilfe schafft. Die Kennzahlen aus 2016 zeigen den Vergleich der Zahlen des Kreises mit anderen Kreisen und zum Durchschnitt der Zahlen von Baden-Württemberg.

Damit erfolge eine Überprüfung der Sozial- und Teilhabeplanung. Dies gelte für die Angebotsstruktur und die möglichen Veränderungen. Der Anstieg der Leistungsempfänger liege unter dem Landesdurchschnitt. Die Zahlen seien zwar angestiegen, doch im Gegensatz zum Land nicht um 2,3 %, sondern nur um 1,5 %. Die Nettoausgaben lägen weiter unter dem Durchschnitt der Landkreise und des Landes. Fast alle Daten zeigen, dass der Kreis unter dem Landesdurchschnitt liege, teilweise sogar sehr deutlich.

Der landesweite Trend zur Betreuung in ambulanten Wohnformen zeige sich auch in unserem Landkreis. Es sei erfreulich, dass durch ein entsprechendes Angebot 50 % der Menschen mit seelischer Behinderung in ambulanten Wohnformen betreut werden können.

Die Übergangsquoten von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt seien trotz ergänzender Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber immer noch niedrig, so Christa Ohligmacher. Es sei jedoch erfreulich, dass der Trend zum Übergang der Abschlussklassen der SBBZ in die Werkstätten für behinderte Menschen wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten gebremst werden konnte.

Ausführlich werde auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im vorschulischen und schulischen Bereich eingegangen.

Durch die Schulgesetzänderung von 2015 bestehe nach Wegfall der Sonderschulpflicht im Rahmen der Inklusion ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an den Regelschulen.

Die Zahlen für Schulbegleitungen und ambulante Integrationshilfen steigen stark an. Durch kostenintensive Einzelfälle liege der Kreis weit über dem Landesdurchschnitt. Als Beispiel würden die Honorare der Gebärdendolmetscher und Gebärdensprachassistenten erwähnt. Dabei müsse gefragt werden, ob diese Betreuung das gleiche Ergebnis bringen kann, wie der Besuch einer Gehörlosenschule.

Vom Land gebe es zwar pauschalierte Ausgleichszahlungen, diese decken jedoch nur 29 % der Kosten.

Es bleibe abzuwarten, wie sich mit der 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes ab 2020 auswirkt.

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 13. November 2018

Unter anderem mit der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, den Kreisstraßen sowie dem Klimaschutzbericht für den Landkreis und seine Kommunen befasste sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in seiner letzten öffentlichen Sitzung.

 

Kreisstraßen

Der Ausschuss erkannte Schlussabrechnung für den Ausbau der Kreisstraße 4277 zwischen Sinsheim-Weiler und Sinsheim-Waldangelloch an.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmte außerdem dem Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG zur Beseitigung der Bahnübergänge in Meckesheim an der K4178 zu.

Kreisrat Eric Grabenbauer sah die Beseitigung als notwendige und zwingende Baumaßnahme an, deren Planung und Umsetzung mit Hochdruck durchgeführt werden sollte. Die Haltezeiten für den Individualverkehr seien oft so lang, dass sich der Verkehr manchmal bis zur Bundesstraße zurück staut.

 

Radverkehr

Die Fraktion der Freien Wähler unterstützt die Weiterentwicklung des Zielnetzes Radverkehr in vollem Umfang.

Es dürfe nicht sein, dass der Kreis sich nur noch auf den Neubau von Radwegen konzentrieren und die bestehenden Radwege zur „Stolperfalle“ werden, führte Kreisrat Eric Grabenbauer aus.

Wenn man nicht regelmäßig kontrolliere und Sanierungsprioritäten setze, würde man irgendwann vor großen finanziellen Sanierungsherausforderungen stehen. Für die Freien Wähler erinnerte er deshalb wie in unserer Haushaltsrede und in der Sitzung dieses Ausschusses im Februar 2018 erwähnt an das Substanzerhaltungskonzept für Kreis-Radwege. Es wäre unbefriedigend Radwege in einem Zielnetz zu definieren in dem Wissen, dass eine Umsetzung gar nicht in Frage kommt.

Er wisse, dass manchmal jahrelange Arbeit dahinter steckt und dabei dicke Bretter zu bohren sind. Es sollte aber auf keinen Fall zu einem Wunschkonzert werden. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, wenn alle Straßenbaulastträger, also auch Bund und Land, im Vorfeld beteiligt werden. Es sollte nicht so sein, dass der Rhein-Neckar-Kreis nur anregt wie in der Vorlage geschrieben, sondern mit seinem Mobilitätsmanager auch die im neu definierten Zielnetz befindlichen Radwege aktiv vorantreibt.

Landrat Stefan Dallinger betonte darauf hin, dass das Substanzerhaltungskonzept von der Kreisverwaltung zugesagt sei.

 

Klimaschutz- und Energiebericht

Zum Schluss der Sitzung nahm der Ausschuss vom Klimaschutzbericht 2016/2017 und vom Energiebericht 2017 Kenntnis. Der Klimaschutzbericht gibt einen Überblick über die aus Klimaschutzmitteln finanzierten Maßnahmen, während der Energiebericht die energetische Optimierung der Liegenschaften zeigt, die durch Bauunterhaltungsmittel und Klimaschutzmittel entstehen.

Ebenfalls Kenntnis genommen wurde von der Fortschreibung der Energie- und Treibhaus-gasbilanz (CO2-Bilanz) für den Rhein-Neckar-Kreis und seiner 54 Kommunen Kenntnis. Darin wird neben den CO2-Emissionen der Energieverbrauch nach Sektoren (z. B. Haushalte, Industrie, Verkehr) und nach Energieträgern (Strom, Gas, Öl etc.) beschrieben. Die Bilanzdaten werden auf der Internetseite www.klimaschutz-rnk.de dargestellt.

Kreisrat Eric Grabenbauer beglückwünschte den Landkreis zur Erreichung der gesteckten Ziele. Dass Klimaschutz als dauerhafter Prozess in den täglichen Ablauf integriert sein müsse, sei allen bewusst. Deshalb unterstützen die Freien Wähler auch die konsequente Weiterentwicklung.

Auch wenn die öffentliche Hand in der Gesamtbetrachtung nur einen vergleichsweise geringen Anteil Einsparpotentiale habe, sollten diese konsequent umgesetzt werden. Privathaushalte und Gewerbe vom aktiven Klimaschutz zu überzeugen sei ein langer und steiniger Weg, den die große und kleine Politik durch Vorbildfunktion und Überzeugungsarbeit begehen muss.

 

Besuch der Fachstelle Sucht durch die Kreistagsfraktion der Freien Wähler

Ende Juni 2018 war die Fraktion der Freien Wähler zu Gast bei der Fachstelle Sucht in Wiesloch.

Dabei stellte Laura Weiß, die Leiterin der Fachstelle, die Fachstelle vor. Die Fachstelle Sucht ist eine gemeinnützige GmbH, die Menschen, die Fragen oder Probleme in Bezug auf Substanzkonsum oder Sucht haben, berät und unterstützt. Das kann sowohl Menschen mit einer Suchterkrankung und einem Besorgnis erregenden Konsum betreffen als natürlich auch Angehörige, Freunde und Bekannte, die wissen oder ahnen, dass eine nahestehende Person Probleme mit ihrem Konsum hat.

Die Tür der Fachstelle steht auch anderen Interessierten offen, die Informationen und/oder Informationsmaterial zum Thema Sucht oder Substanzen wünschen.

Auf folgende Substanzen ist die Fachstelle spezialisiert: Alkohol, Nikotin, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel sowie problematische Medien- bzw. Internetnutzung.

Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Die Fachstelle finanziert sich etwa zur Hälfte aus Zuschüssen des Landkreises und einiger Städte und Gemeinden, wobei der Kreiszuschuss den Löwenanteil ausmacht.

Im Übrigen generiert die Fachstelle Einnahmen aus ihren Angeboten, wobei häufig keine Kostendeckung zu erreichen sei.

In den letzten Jahren seien regelmäßig Defizite entstanden, wies Laura Weiß auch auf die angespannte Situation der Fachstelle hin.

 

Sitzung des Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am 26. Juni 2018

Die Förderung der Kultur sowie die kreiseigenen Schulen stehen im Fokus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport.

„Kultur im Kreis 2019“

Das Programm von „Kultur im Kreis 2019“ gliedert sich in folgende Bereiche:

• Musikalische Veranstaltungen

• Bildende Kunst

• Literarische Veranstaltungen

• Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

• Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V.

Richtungsweisend für „Kultur im Kreis 2019“ sollen die Kulturleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises sein

• Qualität vor Quantität

• Nachwuchsarbeit

• Künstlerförderung

und die Strategie der Kulturvision Rhein-Neckar soll nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

Nach dem Beschluss des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport vom 23. November 2010 werden die Schwerpunkte „Musik“ und „Bildende Kunst“ im jährlichen Wechsel gesetzt. Im Jahr 2019 findet turnusgemäß ein Schwerpunktjahr „Musik“ statt.

Musikalische Veranstaltungen

Die Ausrichtung der Veranstaltungen im Schwerpunktjahr „Musik“ gilt in erster Linie der Nachwuchsarbeit.

Förderung erhalten junge und begabte Musiker der Region, u. a. indem sie im Rahmen der Möglichkeiten und eingebunden in die Kulturprogramme von Kreis und Kulturstiftung die Chance erhalten, in der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar und dem Rhein-Neckar Jazz-Orchester musikalische Erfahrungen in großen Ensembles auf hohem Niveau zu sammeln.

Es ist vorgesehen, im Jahr 2019 erstmals eine Konzertreise großangelegt in eine Fördermaßnahme der Europäischen Union - „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ - einzubetten. Turnusgemäß ist hierfür die Junge Philharmonie Rhein-Neckar vorgesehen, nachdem 2018 das Rhein-Neckar Jazz-Orchester nach Norditalien reist.

Angedacht ist, ein gemeinsames Projekt mit den schwedischen und französischen Partnern durchzuführen. Berücksichtigt werden soll dabei das bewährte Format, mit Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis und deren Partnergemeinden zusammen zu arbeiten.

So soll neben den Partnern des Kreises Motala/Schweden und Vichy/Frankreich, die Stadt Walldorf mit ihrer französischen Partnerkommune Saint-Max als Partner im Boot sein.

Vorgesehen sind gemeinsame Konzerte des Motala Kammarkör mit der Jungen Philharmonie, ergänzt um das städtische Musikschulorchester Motala, in Vichy, Nancy und Walldorf.

Die Nachwuchsarbeit ist auch ein Förderschwerpunkt der Veranstaltungen der Kulturstiftung, insbesondere bei einigen Konzertformaten im Kommandantenhaus Dilsberg und der Stiftskirche Sunnisheim sowie beim PopCamp Dilsberg.

Ein weiteres Förderinstrument werden auch im Jahr 2019 die Kreiszuschüsse an die Musikschulen im Rhein-Neckar-Kreis sein.

Bildende Kunst

Auch im Schwerpunktjahr „Musik“ wird die Bildende Kunst eine Rolle spielen.

Zum einen finden 2019 die umfassenden Vorbereitungen für das Schwerpunktjahr „Bildende Kunst“ 2020 statt. Zum anderen sollten die bisher jährlich stattfindenden Ausstellungen im Kreisarchiv Ladenburg und in der Galerie der GRN-Klinik Weinheim eine Fortsetzung finden. Seit dem Jahr 2018 steht auch das Foyer des Landratsamtes wieder für Ausstellungen ausgewählter Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung

Literarische Veranstaltungen

Der Auftakt mit der ersten gemeinsamen Literaturstipendiatin von Kulturstiftung und Stadt Heidelberg als UNESCO City of Literature, der britischen Autorin Pippa Goldschmidt, kann als voller Erfolg gewertet werden. Das Ziel, eine Verbindung zu schaffen von Netzwerk und Publikumsgenerierung durch die Stadt Heidelberg einerseits und den räumlichen und örtlichen Möglichkeiten des Kommandanten-hauses Dilsberg andererseits, ist zu 100 % erreicht worden.

Die Resonanz war durchweg positiv und auch die beiden Abschlusspräsentationen im Museum Haus Cajeth mit mehr als 50 Gästen und im Kommandantenhaus Dilsberg mit rund 30 Besuchern gibt Grund zur Zufriedenheit.

Positiv zu vermerken ist außerdem die außergewöhnlich gute und professionelle Zusammenarbeit mit der Stadt Heidelberg.

Der zeitliche Mehraufwand hat sich im Ergebnis gelohnt, so dass das Format im Einvernehmen mit der Stadt Heidelberg alle zwei Jahre fortgeführt werden soll. Das nächste Stipendium wird 2019 ausgeschrieben und im Frühjahr 2020 werden. Die nächsten Stipendiaten aus dem weltweiten UNESCO Cities of Literature Netzwerk erwartet.

Vortragsreihe Historische Themen

Die im Kreisarchiv Ladenburg seit Jahren erfolgreich laufende Vortragsreihe zu historischen Themen - mit ca. sechs Veranstaltungen pro Jahr - wird fortgesetzt.

Music & Poetry

Am 22. September 2018 findet erstmals das Nachwuchsformat „Music & Poetry“ statt, das Nachwuchsbands aus dem Kontext von PopCamp Dilsberg mit jungen Slammern aus der Region verbinden und hoffentlich auch eine junge Zielgruppe ansprechen wird. Auf Empfehlung aus dem Fachausschuss konnte der renommierte Veranstalter „WordUp!“ als Kooperationspartner gewonnen werden.

Nach Ende der Veranstaltung soll über eine mögliche Fortsetzung des Formats entschieden werden. Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

Europaprojekt Schweden-Frankreich-Deutschland

Gemeinsam mit dem schwedischen Motala und dem französischen Vichy wurde im Sommer 2017 die Idee eines gemeinsamen Europa-Projektes geboren. Erstmals sollen dazu EU-Fördermittel beantragt werden. Das Projekt soll dann im Sommer 2019 realisiert werden.

Erhöhung der Haushaltsmittel ab dem Jahr 2019

Die letzte Erhöhung der Haushaltsmittel für europäische Partnerschaften erfolgte im Jahr 2010.

Die Weiterentwicklung der Partnerschaften - Intensivierung mit Schweden, neue Formate mit Partnerkommunen des Kreises -, die Erweiterung des kulturellen Austausches mit weiteren europäischen Regionen – Italien - und die Begründung neuer partnerschaftlicher Verbindungen wie zu Griechenland, sowie die allgemeine Preissteigerung in den letzten neun Jahren veranlassten die Verwaltung, eine Erhöhung der Haushaltsmittel um 25.000 € - auf insgesamt 80.000 € - zu empfehlen.

In den letzten Jahren konnten die Partnerschaftsprojekte auf hohem Niveau realisiert werden, da jährlich Mittel übertragen werden konnten, z. B. im Jahr 2015 auf 2016 über 60.000 €, da sowohl die Konzertreise des Knabenchors Dubna aufgrund der damaligen Flüchtlingsproblematik - Unterkunft/Logistik - als auch die Konzertreise der Jungen Philharmonie bzw. der Jazz Big Band aufgrund der Ausnahmesituation durch die schwere Erkrankung des damaligen Amtsleiters Bernhard Haffner abgesagt werden mussten.

Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V.

Auch im Jahr 2019 sollen die Programminhalte der Kulturstiftung und des Landratsamtes zusammengeführt und in einem Programmheft veröffentlicht werden.

Die Kooperation hat sich sehr bewährt und fördert die kulturelle Reputaton des Kreises.

Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte für die Fraktion der Freien Wähler für die umfangreiche Verwaltungsvorlage.

Es werde wiederum ein breit gefächertes Programm präsentiert, das in den vergangenen Jahren immer eine breite Zustimmung und Akzeptanz erfahren hat.

Der Erhöhung der Haushaltsmittel für europäische Partnerschaftsprojekte konnte er zustimmen, sind doch solche Projekte wichtig, will man den europäischen Gedanken langfristig am Leben erhalten.

Förderung der außerschulischen Jugendbildung: Kreiszuschüsse an die Jugendmusikschulen im Jahr 2018

Die Auswertung der vorgelegten Verwendungsnachweise der Musikschulen im Rhein-Neckar-Kreis hat für das Rechnungsjahr 2017 einen leichten Rückgang der förderfähigen Personalkosten gegenüber den Ansätzen 2017 von 10.021.000 € auf 9.982.105 € ergeben.

Die Zuschussquote für 2017, die sich aus dem Verhältnis der tatsächlich entstandenen Personalkosten zu den verfügbaren Haushaltsmitteln ergibt, beträgt wie im Vorjahr 2,20 %.

Für das Rechnungsjahr 2018 stehen den verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 220.000 € Personalkosten nach den vorgelegten Haushaltsplänen der Musikschulen in Höhe von 10.089.000 € gegenüber. Die vorläufige Zuschussquote beträgt demnach 2,18 %.

Für die Freien Wähler stimmte Konrad Fleckenstein dem vorgelegten Verteilungsschlüssel zu.

IT-Strategie für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises

Zur Fortführung der Initiative zur Modernisierung, Standardisierung und Zentralisierung der vorhandenen IT-Infrastrukturen an den berufsbildenden Schulen und den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren des Kreises wurde die Fa. ACP mit der Erstellung eines Feinkonzepts beauftragt.

Dieses Konzept liegt nunmehr vor. Es enthält die erforderlichen Konkretisierungen und Schärfungen als Basis für die Festlegung der nächsten Schritte hin zu einer standardisierten schulübergreifenden IT-Infrastruktur und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen.

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die im Feinkonzept vorgeschlagene Umstellung auf eine zentrale IT-Infrastruktur belaufen sich innerhalb der nächsten fünf Jahre auf insgesamt 5.477.530 €. Zusätzlich fallen einmalige Initialkosten für die Migration in eine zentrale Infrastruktur von 302.000 € an.

Im Jahr 2019 werden zwei weitere Stellen benötigt. Diese sollen in den Stellenplan 2019 aufgenommen werden.

Die benötigten Mittel werden sukzessiv anteilig in die jeweiligen Haushalte eingestellt.

Das Feinkonzept stützt nach durchgeführter Ist-Analyse und Feinplanung weitestgehend die bereits im Grobkonzept dargelegten Erkenntnisse und Einschätzungen. Auch die bisherigen Investitions- und Betriebskostenschätzungen haben sich als valide erwiesen und keine wesentlichen Anpassungen erfordert. Leichte Kostenzuwächse ergaben sich lediglich in den Bereichen Clientinfrastruktur und Personalkosten. Ursache hierfür war im Clientbereich ein festgestellter erhöhter Endgerätebedarf und bei den Personalkosten eine inhaltliche Konkretisierung der Stelleninhalte mit Auswirkungen auf die Wertigkeit.

Der Aufbau einer zentralen IT-Infrastruktur ist für den Kreis zudem die deutlich kostengünstigere Alternative - Einsparvolumen 618.548 € in fünf Jahren - gegenüber der Fortführung des derzeitigen klassischen Ansatzes.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit der Fertigstellung des Feinkonzepts die planerische Grundlage für die Gestaltung des Change-Prozesses hin zu dem gewünschten standardisierten zentralen Soll-Zustand geschaffen wurde.

Die Umsetzung dieser Planung ist aus strategischer, wirtschaftlicher und technischer Sicht sinnvoll und erforderlich.

Für die Freien Wähler betonte Kreisrat Konrad Fleckenstein die Notwendigkeit einer Standardisierung und Zentralisierung der IT-Strukturen an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises.

Auch spiele die Digitalisierung eine überaus bedeutsame Rolle und nur durch entsprechende Strukturen kann das Potential des digitalen Wandels ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden auch Lehrkräfte vom zeitraubenden Betreuen der Hard-und Software entlastet und können sich vermehrt um ihre Kernaufgabe, der Pädagogik, kümmern.

Bauunterhaltung der Schulen

Ebenfalls um die kreiseigenen Schulen ging es am Schluss der Sitzung. Der Ausschuss nahm von der Fortschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude des Kreises Kenntnis.

Für die Bauunterhaltung der Schulen wird jährlich ein Bauunterhaltungsbudget bereitgestellt, das in diesem Jahr mit einem Volumen von 3 Millionen € veranschlagt wurde.

Davon entfallen 2,8 Millionen€ auf Bauunterhaltungsmaßnahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Stand heute durchschnittlich rund eine Million € pro Jahr für Reparaturarbeiten an allen Schulgebäuden benötigt werden.

Darüber hinaus fallen im laufenden Jahr unvorhersehbare, kurzfristig notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen an, die aus den restlichen 200.000 € bestritten werden.

Mit dem Bauunterhaltungsbudget von 3 Millionen € kann - unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Flächenentwicklungen - die Substanzerhaltung der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises gewährleistet werden.

Das jährliche Einstellen eines Bauunterhaltungsbudgets in den Haushalt bezeichnete Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler als gute und folgerichtige Maßnahme. Damit würden Sanierungsstaus vermieden und die dauerhafte Substanz-erhaltung und Verbesserung der Schulge-bäude des Kreises gewährleistet.

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 19. Juni 2018

Unter anderem mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Zwischenbericht über das Projekt „Intelligente Marktplätze im ländlichen Raum“ befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung.

Der Sprecher der Fraktion der Freien Wähler im Ausschuss, Kreisrat Eric Grabenbauer, berichtet.

Bestellung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeisters

Kurt Lenz aus Waibstadt wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2018 bis 11. November 2022 als Ehrenbeamter des Rhein-Neckar-Kreises erneut zum stellvertretenden Kreisbrandmeister bestellt.

Der Ausschuss bedankte sich für die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit und freute sich auf die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit zum Wohle der Kreiseinwohner.

Fahrplanausweitung auf der Buslinie 42

Der Antrag der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zur Aufnahme der Fahrplanausweitung auf der Buslinie 42 in das Förderprogramm des Kreises wurde einstimmig zugestimmt. Der jährliche Kreiszuschuss beläuft sich 2019 auf 2.500 € und ab 2020 auf 6.000 €. Förderung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Weinheim Hauptbahnhof

Dem Antrag der Stadt Weinheim zur Förderung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltelle Weinheim Hauptbahnhof - ehemals Haltestelle Luisenstraße der RNV-Stadtbahnlinie 5 - in Höhe von 50 Prozent, das sind 1,042 Millionen € wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Zwischenbericht über das Projekt „Intelligente Marktplätze im ländlichen Raum“

Dennis Guth von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung berichtete über den aktuellen Zwischenstand des Projekts „Intelligente Marktplätze im ländlichen Raum“.

Mit diesem Projekt sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung dafür genutzt werden können, die Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum zu verbessern, gleichzeitig aber auch das örtliche Gewerbe und soziale Räume in den Gemeinden zu stärken. Pilotprojekte sind in den Gemeinden Spechbach und Schönbrunn vorgesehen.

Manager für Mobilität und Luftreinhaltung

Eine zusätzliche Personalstelle für eine Managerin bzw. einen Manager für Mobilität und Luftreinhaltung wurde genehmigt. Das Land Baden-Württemberg übernimmt die Personalkosten für die ersten zwei Jahre.

 

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein- Neckar (VRN) am 19.6.2018

Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter

Bürgermeister Christian Specht (Mannheim) wurde genauso wie seine Stellvertreter Bürgermeisterin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt (Kaiserslauten) und die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Kreis Germersheim), Stefan Dallinger (Rhein-Neckar-Kreis) und Christian Engelhardt (Kreis Bergstraße) einstimmig für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

Barrierefreie Bushaltestellen

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hat das Thema Barrierefreiheit erheblich an Bedeutung gewonnen. Der VRN ist hier auf mehreren Ebenen aktiv. Neben der Behandlung in den Nahverkehrsplänen sowie der angestrebten Beauskunftung in Hinblick auf die Barrierefreiheit bildet die konkrete bauliche Umsetzung einen weiteren Schwerpunkt.

In den Nahverkehrsplänen erfolgt auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme zunächst eine verkehrliche Bewertung der Haltestellen. Darauf aufbauend werden Prioritäten bezüglich des Um-/Neubaus der Haltestellen in Abstimmung mit den Gemeinden gesetzt. Über das „Wie“ des Ausbaus werden jedoch keine Aussagen getroffen.

Hier setzt der im Juni 2016 von der Verbandsversammlung verabschiedete Leitfaden „Barrierefreie Bushaltestellen – Empfehlungen für den Aus- und Umbau im VRN“ an. Dieser fasst die Essenzen der einschlägigen Regelwerke zusammen und gibt dem Praktiker vor Ort komprimierte Informationen an die Hand. Zudem bilden sie die Grundlage für einen verbundweit einheitlichen Standard.

Es habe sich gezeigt, dass die Empfehlungen ein wichtiges Element zur Unterstützung der Kommunen und der planenden Ingenieure bilden, berichtete der VRN in der Versammlung.

Allzu häufig wurden in der Vergangenheit die bestehenden Regelwerke nicht oder nur unzureichend beachtet. Hier sei inzwischen eine zunehmende Sensibilisierung der Beteiligten erreicht worden. In zahlreichen Fällen werde die VRN GmbH auch selbst beratend aktiv. In weit über hundert Fällen habe die Verbundgesellschaft Kommunen und Planungsbüros direkt beraten.

Häufig seien dies Situationen, in denen Standardlösungen nicht anwendbar sind. Hier könne die Bedeutung einer möglichst frühzeitigen Beteiligung aller Betroffenen gar nicht hoch genug angesetzt werden. Nur so könne die bestmögliche Lösung entwickelt werden, bevor sich die Planungen verfestigt haben. Dies habe zwischenzeitlich beispielsweise auch das Land Rheinland-Pfalz als Zuschussgeber erkannt. Voraussetzung für einen Zuwendungsbescheid sei dort eine Bestätigung des VRN, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.

Nicht zuletzt hätten die praxisorientierte Ausarbeitung und die hochwertige Gestaltung des Leitfadens zum Erfolg beigetragen. Nach der Veröffentlichung der Broschüre sei diese von zahlreichen Institutionen aus dem ganzen Bundesgebiet angefordert worden. Der Leitfaden gelte mittlerweile weit über die Verbundgrenzen hinaus als gelungenes Beispiel und als Muster für den Ausbau von Haltestellen.

Den Leitfaden gibt´s hier als Download:

www.vrn.de/verbund/planung/barrierefreie-haltestellen/index.html

 

 

Sitzung des Sozialausschusses des Rhein-Neckar-Kreises am 12.6.2018

Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung

Zunächst nahm der Ausschuss Kenntnis vom Abschlussbericht zur Fortschreibung der Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung für den Rhein-Neckar-Kreis.

Kreisrat Tobias Rehorst führte für die Freien Wähler aus, dass Situationsanalyse einige Schwachstellen aufgedeckt, aber auch Positives aufgezeigt habe. Die Freien Wähler begrüßen die Kooperation zwischen Jugendamt und PZN zur Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern. Man verstehe dies ein Stück weit als Präventionsmaßnahme, damit diese Kinder und Jugendlichen nicht später auch Probleme bekommen. Beim Angebot in Neckargemünd hab sich ein Optimierungsbedarf gezeigt, etwa was die Öffnungszeiten betrifft. Die Analyse erlaube nun eine bedarfsgerechte Anpassung.

Die aus der Bestandsaufnahme resultierenden Handlungsempfehlungen könnten mittragen werden. Besonders betonte Tobias Rehorst die Werkstätten, die die Freien Wähler auch trotz der Inklusionsbestrebungen für wichtige Ergänzungen halten, weil viele der dort arbeitenden Personen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance hätten. Hier solle man die Entwicklung im Auge behalten.

Was die von ihnen angesprochene bessere Verteilung der Einrichtungen auf das Kreisgebiet betreffe, so halte man das für wünschenswert. Wo aber eine Umverteilung zu viel Aufwand verursache, könne diese nicht befürwortet werden. Oft handele es sich schließlich auch um gewachsene Versorgungsstrukturen, die Sinn machen.

Eine konkrete Frage sei noch, wie sichergestellt werden kann, dass die Kreiseinwohner tatsächlich auch die Angebote nutzen können und die Plätze nicht durch Bürger anderer Landkreise besetzt werden und ob sich dieses überhaupt umsetzen lasse. Nach Auskunft der Verwaltung sei dies durch Vereinbarungen mit den Trägern in gewissem Umfang möglich. Ziel sei weiterhin die politische Einflussnahme auf andere Landkreise, dort ausreichende Kapazitäten aufzubauen.

Kennzahlen des KVJS zur „Hilfe zur Pflege für das Jahr 2016“

Kreisrat Tobias Rehorst dankte für die Freien Wähler für die Kennzahlen. Neben viele Informationen, die bereits bekannt waren, gebe es nun auch einen Planungshorizont bis 2030. Dieser weise durchaus Neuerungen auf: So werde prognostiziert, dass bis 2030 der Anteil der über 80-jährigen an der Kreisbevölkerung um 39 % steigen wird. Das sei eine enorme Zahl und eine große Herausforderung.

In den Vergleichszahlen stehe der Rhein-Neckar-Kreis wie in den Vorjahren gegenüber den anderen Kreisen in Baden-Württemberg wieder gut da, allerdings zeigt sich, dass die Fallzahlen überall steigen.

Als Schlussfolgerung müssen die bestehenden Strukturen weiter ausgebaut und verbessert werden. Niederschwellige Angebote in der Pflege, neue Angebotsformen und die Unterstützung pflegender Angehöriger müssen weiter ausgebaut werden. Auch die Finanzierung der Angebote werde ein großes Thema sein.

„Soziale Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis“

Der Sozialausschuss beschäftigte sich auch mit den Angeboten für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zur dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In diesem Rahmen wurde über die Ergebnisse des Projekts „Soziale Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis“ in den Jahren 2015 bis 2017 berichtet.

Durch das Projekt wird versucht, Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und die betroffenen Personen wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Ziel war es, für zehn bis zwanzig langzeitarbeitslose Personen zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse einzurichten. Das ganze Projekt erstreckte sich von 2015 bis 2017.

Insgesamt gab es im Projektzeitraum 241 Bewerbungen.

Davon wurden nur 114 Personen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und 92 Personen wurden in eine Probebeschäftigung vermittelt.

54 Personen haben sich in einem Arbeitsverhältnis bewährt und wurden in befristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen. Zwanzig Personen wurden nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht arbeitslos.

Man könne unschwer erkennen, welche Bemühungen hinter diesen zwanzig zustandsgekommenen Arbeitsverhältnissen stehen und wie schwer es sei, die eingegangenen Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer aufrecht zu erhalten, bewertete Kreisrätin Gabi Horn die Ergebnisse für die Fraktion der Freien Wähler.

Angesichts der Tatsache, dass für diesen Personenkreis eine Vermittlung in eine Beschäftigung sehr schwierig ist, sei die Zahl der Vermittlungen mit sehr gut zu bewerten und ein Erfolg. Es sei ja nicht nur so, dass die Menschen eine Beschäftigung haben, sondern ihre persönliche Situation verändere sich und auch ihr Selbstbewusstsein werde gestärkt. Aber auch für die Personen, die nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden konnten, hätten sich die Chancen auf eine Beschäftigung auf jeden Fall verbessert

PAT-PLUS - Passiv-Aktiv-Tausch: Zwischenbericht

Das Landesprogramm PAT-PLUS - Passiv-Aktiv-Tausch, ersetzt das passive Element, das im Empfang von Arbeitslosengeld besteht, durch das aktive Element „Teilhabe am Arbeitsleben“.

Es geht um die Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Grundidee ist, Leistungen, die SGB II-Bezieherinnen und -bezieher sonst passiv für ihren Lebensunterhalt bekommen wie Regelsatz, Kosten für die Unterkunft und Heizung, in Zuschüsse für Arbeitgeber umzuwandeln. Damit soll Arbeit anstelle von Arbeitslosigkeit finanziert werden.

Arbeitgeber erhalten einen finanziellen Anreiz, Langzeitarbeitslose einzustellen. Das Projekt enthält mehrere Förder-elemente. Zum 1. August 2016 wurde die sozialpädagogische Betreuung über Mittel des Bundes finanziert. Landesmittel, die hierdurch frei geworden sind, konnten für Fortbildungs- und Qualifizierungs-maßnahmen eingesetzt werden. Gefördert wird durch Lohnkostenzuschüsse und soziale Begleitung plus finanzielle Förderung von benötigten Qualifizierungsmaßnahmen.

Im Zeitraum von 2012 bis 2016 nahmen 41 Personen am Projekt teil, elf Personen konnten beim Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden. Zum 1. Juli 2017 gab es beim Projekt zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Zuwendungsvertrag wurde verlängert bis Dezember 2019, die Platzzahl auf 15 erhöht, da es genügend Bewerber gab.

Insgesamt fallen für den Rhein-Neckar-Kreis von 07/2017 bis 12/2019 bei 15 Vollbeschäftigungsverhältnissen 27.000 € an, in deren Höhe Mittel im Haushalt bereitstehen.

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Die Heimaufsichtsbehörde berichtete über ihre Tätigkeit für das Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 120 Prüfungen in den insgesamt 84 Einrichtungen mit 6.021 Plätzen im gesamten Landkreis durchgeführt.

Ein Kernthema der Arbeit der Aufsichtsbehörde im Berichtszeitraum war die Umsetzung der Heimbauverordnung. Die Einzelzimmerquote ist auf 59,4 % gestiegen. Bei 17 Einrichtungen konnten Übergangslösungen für die Doppelzimmer gefunden werden, sodass insgesamt 134 Doppelzimmer weiter genutzt werden können.

Kreisrat Tobias Rehorst wies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler daraus hin, dass ein sehr wichtiger Indikator für die Qualität der Pflege im Kreis sind die Ergebnisse der Prüfungen sind. Insgesamt 120 Prüfungen seien erfolgt, 433 Mängel unterschiedlichster Natur konnten festgestellt werden. Auffällig wäre dabei die hohe Zahl der Mängel im Umgang mit den Medikamenten. Mit 81 Prozent betraf diese die überwiegende Mehrzahl aller Prüfungen. Er daher um ausführlichere Erläuterung dieses Punktes.

Die Zahl der Anordnungen in Folge der Mängel sei dennoch gering gewesen: Insgesamt vier Anordnungen mussten ausgesprochen werden, in drei Fällen konnte die Anordnung durch kooperatives Verhalten der Träger abgewendet werden.

Unerfreulich seien vier Ordnungswidrigkeiten und sogar die Einleitung eines Strafverfahrens. Hier zeige sich aber gerade die Notwendigkeit der Heimaufsichtsbehörde und ihrer Arbeit. Genauso wichtig seien auch die Beschwerden von Angehörigen oder Bewohnern, von denen sich immerhin 58 % als teilweise begründet erwiesen, so Tobias Rehorst weiter. Auch sie trügen ihren Teil dazu bei, dass Mängel behoben werden.

Wie im vorigen Jahr zeige sich, dass ein Hauptgrund für die Mängel die schwierige Personalsituation ist. Er brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass neue Maßnahmen der Bundesregierung hier Früchte tragen, wenngleich die Freien Wähler hier noch skeptisch seien. Gleiches gelte für die Ausbildungsinitiativen des Kreises selbst.

Er dankte der Heimaufsicht für die umfangreiche und sorgfältige Arbeit. Sie gewährleiste mit ihrer Arbeit, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sicher fühlen und Missstände schnell behoben werden können.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte für die Freien Wähler für den informativen Bericht des Jobcenters.

Er zeige, dass Sanktionen vom Jobcenter Rhein-Neckar auf eher unterdurchschnittlichen Niveau ausgesprochen wurden. Die unterschiedlichen Sanktionsquoten zwischen den Jobcentern sei aber verständlich erläutert.

Beim Jobcenter Rhein-Neckar sei der Grund der Sanktion in über 70 % der Fälle ein Meldeversäumnis, nur in 9,1% der Fälle die Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen.

Die Kürzung der Leistungen für Unterkunft und Heizung erfolge erst als letzte Maßnahme. Daher seien die Auswirkungen auf den Kreishaushalt wohl unbedeutend.

Die Wirkung von Sanktionen werde sehr unterschiedlich bewertet. Daher sei es verständlich, dass es keine Strategie des Jobcenters sein kann, viele Sanktionen auszusprechen und es keine Weisungsvorgaben gibt. Der Bericht sorge für Klarheit und widerlege manche Vorurteile.

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7.6.2018

Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen

Zunächst wurde der Jahresbericht 2017 der Erziehungsberatungsstellen und Psychologischen Beratungsstellen vorgestellt. Acht Beratungsstellen mit 24 Fachkräften stehen den im Rhein-Neckar-Kreis lebenden Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zur Verfügung. Im vergangenen Jahr haben die für den Landkreis und Heidelberg tätigen Anlaufstellen 4062 Fälle bearbeitet.

Die Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen sind gleichmäßig im Rhein-Neckar-Kreis verteilt.

Die Sprecherin der Freien Wähler im Jugendhilfeausschuss, Kreisrätin Claudia Stauffer, wies auf die große Bedeutung der präventiv wirkenden Beratungen der Beratungsstellen hin. Die von den Beratungsstellen angebotenen Beratungen erfüllen mehrere gesetzliche Aufträge, die sich im Bereich der niederschwelligen Hilfeangebote ansiedeln. Sie reichen von allgemeinen Erziehungsfragen über Gewalterfahrungen zu frühe Hilfen bei Säuglingen, Familientherapie, Bewältigung von Konflikten in Familie, Partnerschaften, bei strittigen Sorge- und Umgangsrechtsfragen oder niederschwellige Intervention in Kindertagesstätten und Schulen.

Der Jahresbericht der Beratungsstellen zeige die Spannbreite ihres Wirkens auf. Hinzu kommen spezielle Präventionsangebote. So werden im Jahresbericht 2017 das Selbstsicherheitstraining für Mädchen „Mut tut gut“ mit dem Ziel der Selbstwertsteigerung und Förderung der Selbstwahrnehmung für Mädchen im Alter von 9 bis 16 Jahren und die Spezialisierung der Beratung auf Digitalisierung und pathologischen Internetgebrauch für Eltern mit betroffenen Kindern vorgestellt.  Claudia Stauffer bat die Beratungsstellen darauf zu achten, Präventionsangebote rechtzeitig einzustellen - wie z.B. die E-Mail-Beratung -, wenn der Bedarf hierfür offenkundig nicht mehr bestehe, um die geringe Zahl an Fachkräften sinnvoller einsetzen zu können.

Die Beratungen werden sowohl aus Eigeninitiative wahrgenommen, als auch seitens des Allgemeinen Sozialen Dienstes, von Kindergärten, Schulen und Ärzten vermittelt. Claudia Stauffer lobte, dass auch durch das Jugendamt Beratungen von Eltern in Konfliktsituationen bezogen auf Umgangs- und Sorgerechte initiiert werden, da solche streitschlichtenden Beratungen letztendlich unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und letztendlich die Familiengerichte entlasten. Claudia Stauffer betonte, wie wichtig es ist, dass die Ratsuchenden zügig einen Termin erhalten, und begrüßte es, dass dem Jahresbericht zufolge sich die Wartezeiten für Erstgespräche stetig verkürzen und bei 36 % der Ratsuchenden innerhalb von 7 Tagen, bei mehr als 80 % innerhalb eines Monats bereits ein erstes Beratungsgespräch stattfindet.

Doch sollen auch Folgegespräche zeitnah angeboten werden können, wofür, wie der Fraktion der Freien Wähler klar ist, natürlich die Personalressourcen vorhanden sein müssen.

Wichtig sei den Freien Wählern deshalb, dass die Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Neckar-Kreises künftig weniger auf entgeltfinanzierte Zusatzleistungen angewiesen sind, um verstärkt die klassischen, durch das SGB VIII vorgeschriebenen Beratungsaufträge erfüllen zu können. Hierzu bedürfe es umfangreicherer Förderungsmaßnahmen durch den Kreis, so Stauffer, die Weichen hierfür seien ja bereits gestellt.

Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen

Danach beschloss der Jugendhilfeausschuss die Aufstellung und öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

Kreisrätin Claudia Stauffer wies vor der Abstimmung darauf hin, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Sie stellte die Frage, wie die Vorschlagslisten zustande kommen und welches Ausmaß die Überprüfung der Vorschläge hat. Die Vertreterin des Jugendamts erklärte, dass nur die Fakten, wie Alter, Anschrift und Beruf überprüft würden, mehr sei nicht möglich, doch könnte im Aufstellungsverfahren Einspruch eingelegt werden, der zu einer intensiven Prüfung des Wahlausschusses beim zuständigen Amtsgericht führe.
Draufhin stimmte die Fraktion der Freien Wähler dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, wonach die in den Anlagen aufgeführten Personen in die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen aufgenommen und die Verwaltung beauftragt wird, die öffentliche Auslegung zu veranlassen und die Vorschlaglisten den fünf zuständigen Amtsgerichten zuzuleiten.

Leistungen zum Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege

Die Freien Wähler stimmten der rück-wirkenden Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2018 zu. Die Haushaltsmittel sind bereits im Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt, die Verwaltung hat auch bereits zum 1. Januar 2018 die Empfehlungen umgesetzt.

Die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge beruht auf den Anstieg der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Die Leistungen zum Unterhalt von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien sind durch die Gewährung von Pauschalbeträgen zu decken, wie § 39 Abs. 2 SGB VIII vorschreibt.

Kriminalpräventive Angebote an den Schulen im Kreis

Die Fraktion der Freien Wähler nahm den Bericht des Jugendamts über die kriminalpräventiven Angebote an den Schulen im Rhein-Neckar-Kreis zur Kenntnis und lehnte den Antrag von Bündnis 90/Grünen auf Erweiterung des Präventionsangebotes durch Erhöhung der Personalmittel um ein Drittel ab.

Kreisrätin Claudia Stauffer betonte für die Freien Wähler die große Bedeutung aller Präventionsangebote, zu denen auch das vierstündige Angebot des Jugendamts in 8. Klassen an Haupt-, Werksreal- und Gemeinschaftsschulen gehört.

Dieses Angebot sei allerdings – so Stauffer - zuletzt im Schuljahr 2016/17 nur an elf Schulen mit 17 Klassen durchgeführt worden. Eine sehr geringe Zahl angesichts der 4 Tatsache, dass es aktuell über 300 Klassen der Jahrgangsstufen 7 und 8 im Rhein-Neckar-Kreis gibt.

Weitaus häufiger werden hingegen die Präventivprogramme der Polizei an Schulen in Anspruch genommen - im Rhein-Neckar-Kreis waren es 2016/17 insgesamt 273 Schulklassen.

Die Freien Wähler folgten deshalb der Ansicht des Jugendamts, das sein Präventionsangebot nur als Ergänzung des polizeilichen Präventivangebots sieht, und pflichteten dem Jugendamt bei, sich auf seine Kernaufgaben, nämlich den Kinderschutz und die Hilfen für Familien, zu konzentrieren und eine Ausweitung des Präventionsangebots nicht anzustreben.

 

Sitzung des Kreistags am 8. Mai 2018

Wechsel im Gremium

Kreisrat Winfried Schimpf (SPD) aus Neckargemünd hat aus gesundheitlichen Gründen sein Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrat beantragt. Nach Zustimmung hierzu nahm der Kreistag zur Kenntnis, dass für ihn Rüdiger Heigl aus Bammental in den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises nachrückt.

 

Gesamtzweckverband 4IT

Danach stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. Außerdem wurde der Landrat beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF dessen Organe zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu legitimieren.

 

Verwaltungs- und Schuldezernent

Der Kreistag stimmte auch dem Antrag des Verwaltungs- und Schuldezernenten

Hans Werner auf Versetzung in den Ruhestand zum 31. Dezember 2018.

 

Landrat Stefan Dallinger auf die zweite Amtszeit verpflichtet

Im Rahmen der Kreistagssitzung verpflichtete Regierungspräsidentin Nicolette Kressl den neuen und alten Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, in seinem

Amt.

Stefan Dallinger steht seit dem 1. Mai 2010 als Landrat an der Spitze der Landkreisverwaltung.

In einer kurzweiligen und würdevollen Feierstunde würdigte nicht nur Nicolette

Kressl Dallingers bisheriges – und künftiges – Wirken. Auch Hirschbergs Bürgermeister

Manuel Just, der Weinheimer Oberbürgermeister Heiner Bernhard als Vertreter der Fraktionen im Kreistag, Heddesheims Bürgermeister Michael Kessler als Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags Baden-Württemberg und der Vorsitzende des Personalrats des Landratsamts Martin Streib. Brachten in ihren Grußworten ihre Wertschätzung für den alten und neuen Landrat zum Ausdruck. Landrat Stefan Dallinger dankte in seinem Schlusswort allen Rednern für die stets gute Zusammenarbeit auf solider und guter Grundlage. Den Kreisrätinnen und Kreisräten dankte er für ihr Vertrauen, das sie ihm bei der Landratswahl am 13. März in Wiesloch ausgesprochen hätten. Er freue sich auf eine weiterhin partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen sowie mit den 54 Städten und Gemeinden des Kreises.

 

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19. April 2018

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte sich unter anderem mit der

Haushaltsentwicklung sowie der Neuordnung der IT im Konzern Rhein-

Neckar-Kreis in seiner Sitzung am 19. April 2018.

 

Enteignungsbehörde

Dr. Josef Doll (CDU), Dr. Ralf Göck (SPD), Jürgen Schmitt (Freie Wähler) und Winfried Glasbrenner (Bündnis 90/Die Grünen) werden als Beisitzer für die Enteignungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeschlagen.

 

Neuordnung der IT im Konzern Rhein-Neckar-Kreis

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nahm die Neuordnung der IT im Konzern Rhein-Neckar-Kreis und den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis.

Mit dem Ziel, den zunehmend verschiedenen Herausforderungen der IT-Branche insbesondere im kommunalen Sektor erfolgreich zu begegnen, haben sich das Landratsamt, der Eigenbetrieb Bau und Vermögen sowie die Gesellschaften des Kreises (- Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim, GRN und AVR - entschlossen, eine enge Partnerschaft im Bereich der IT einzugehen.

Kreisrat Hans Zellner begrüßte für die Fraktion der Freien Wähler die Bündelung der Kräfte im IT-Bereich.

 

Baumaßnahmen

In seiner Zuständigkeit als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Bau und Vermögen beschloss der der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Kostenfeststellungen für folgende Vorhaben beschließen: Umbau Außenstelle Ladenburg (Trajanstraße) mit Feuerwehrgarage, Gemeinschaftsunterkunft Bammental, Gemeinschaftsunterkunft Weinheim und Gemeinschaftsunterkunft Wiesloch. Außerdem stimmte der Ausschuss der Aufnahme der Planungen für die Sanierung des Straßenmeistereistützpunkts

Eberbach einschließlich Neubau einer Salzhalle mit Salzsilo und für verschiedene Brandschutzmaßnahmen beim Stift Sunnisheim zu.

 

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 17. April 2018

Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018

An den beruflichen Schulen (ohne Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZs) des Rhein-Neckar-Kreises werden im Schuljahr 2017/18 insgesamt 10.592 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Dies entspricht einem Rückgang um 200 Schülerinnen und Schüler und somit einem

Minus von 1,86 %. Der Rückgang der Schülerzahlen im Rhein-Neckar-Kreis liegt damit leicht über dem landesweiten Durchschnitt. Von den 10.592 werden 3.844 Schüler/-innen in Teilzeit und 6.748Schüler/-innen in Vollzeit unterrichtet. Im Vergleich der Zahlen spiegelt sich der sinkende Landestrend bei den beruflichen Schulen (-1,6 %) auch in den Gesamt Schülerzahlen -1,94 % (incl. SBBZs) im Rhein- Neckar-Kreis wider.

Die Schülerzahlen insgesamt an den Schulen des Kreises haben sich zum ersten Mal in den letzten Jahren wieder fallend entwickelt und schließen mit einem Minus von 219 Schülerinnen und Schüler und einer Gesamtschülerzahl von 11.111 Schüler/-innen ab.

Anzumerken ist jedoch, dass das letztjährige Plus von 263 Schülerinnen und Schüler alleine dem Zuwachs der VABO Schüler von + 239 Schüler/innen zu verdenken war. Ohne diese, hätte bereits im letzten Jahr die Gesamt-Schülerzahl nur mit einem geringen Plus von 24 Schüler/-innen und 10.091 Schülerinnen und Schülern abgeschlossen.

Werden die Ausführungen des von der Fa. Dr. Garbe & Lexis ausgearbeiteten Schulentwicklungsplans mit der heutigen „ist“-Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis verglichen, stimmt die rückläufig prognostizierte Schülerzahlveränderung im Verlauf insbesondere bei den Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und auch der Berufsschule mit den heutigen Gegebenheiten überein. Bei den beruflichen Gymnasien entwickeln sich die Zahlen jedoch im Verlauf positiv, im Gegensatz zu den Annahmen, was jedoch ausschließlich auf die Beliebtheit der sozialwissenschaftlichen Gymnasien zurückzuführen ist. Die für das Schuljahr 2017/18 im Gutachten angenommen Schülerzahl von 9.222 weicht jedoch von der tatsächlichen und derzeitigen Schülerzahl mit 10.592 Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen des RNK noch deutlich ab. Der Rückgang tritt somit verzögerter ein als erwartet. Weiter anzumerken sei, dass zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung die nun eingetretenen Veränderungen durch die beiden Neuen Schularten VABO und AVdual ebenso nicht absehbar waren, wie der Flüchtlingsstrom der vergangenen Jahre. Kreisrat Konrad Fleckenstein nahm für die Fraktion der Freien Wähler die Zahlen zur Kenntnis. Er bemerkte, dass der Schülerrückgang in erster Linie auf die doch große Abnahme der Schülerzahlen in den VOBAO – Klassen zurückzuführen ist, die ihre Ursache in den zurückgehenden Flüchtlingszahlen

hat.

Berufliche Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises -Sachstandsbericht über die Schulversuche

· Zusatzqualifikation CAD/CNC-Technik im Ausbildungsberuf

Zimmerer/Zimmerin an der Theodor-Frey-Schule Eberbach

Im Rahmen eines Schulversuchs, welcher durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ab dem Schuljahr 2017/2018 durchgeführt wird, haben Auszubildende im Zimmererhandwerk die Möglichkeit, eine landesweit abgestimmte Zusatzqualifikation CAD/CNC-Technik im Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin zu erwerben. Hierfür hat eine Arbeitsgruppe aus schulischen Vertretern der vier Regierungspräsidien im Auftrag des Kultusministeriums die Grundlagen für eine geplante schulische Zusatzqualifikation erarbeitet. Die freiwillige schulische Zusatzqualifikation ist ein Angebot für Auszubildende und wurde in Abstimmung mit den für die überbetrieblichen Ausbildungsanteile im Zimmererhandwerk zuständigen Ausbildungszentren Biberach und Bühl entwickelt. Sie kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an den beruflichen Schulen selbst oder im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung erfolgen. Die Zusatzqualifikation bildet für das rechnergestützte Konstruieren und Abbinden von Holzkonstruktionen erforderliche grundlegende Kompetenzen ab, die bei Teilnahme am Schulversuch innerhalb der geltenden Stundentafel für den Unterricht an der Berufsschule in drei Jahren erworben werden können An der Theodor-Frey-Schule läuft bereits seit dem Schuljahr 2016/2017 in einer schulinternen Testphase ein 20-stündiger CAD-Kurs in den beiden Klassen der Berufsfachschule Bautechnik.

Ab dem Schuljahr 2017/2018 wurde darauf aufbauend die Zusatzqualifikation CAD/CNC-Technik im Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin im Rahmen eines Schulversuchs nach § 22 Schulgesetz eingeführt. Hierfür hat die Schule im Schuljahr 2017/2018 in der Berufsfachschule Bautechnik – Zimmerer–und in der Fachstufe IZimmerer–das Wahlpflichtfach eingerichtet. Aktuell nehmen insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler teil. Die Theodor-Frey-Schule ist für alle Zimmerinnen und Zimmerer der Region Rhein- Neckar-Kreis, Mannheim, Heidelberg bis an die Grenzen des Landkreises Karlsruhe zuständig. Durch die Teilnahme an dem Schulversuch und dem Erwerb der Zusatzqualifikation wird das bereits bestehende qualitativ hochwertige berufsschulische und betriebliche Ausbildungsangebot erweitert  Für die Aufrüstung der Komponenten der datenverarbeitenden Systeme einschließlich der Programme, welche zur Durchführung des Schulversuchs „Zusatzqualifikation CAD/CNC-Technik im Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin“ an der Theodor-Frey-Schule erforderlich sind, werden Ausgaben in Höhe von 14.000 € erwartet. Die Finanzierung erfolgt über den bereits genehmigten laufenden Schuletat. Zusätzliche räumliche Ressourcen werden nicht benötigt.

· PIA - Praxisintegrierte Ausbildung an der Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim, Helen-Keller-Schule Weinheim und Louise- Otto-Peters-Schule Wiesloch

An den drei hauswirtschaftlichsozialpädagogischen Berufsfachschulen wurde zum Schuljahresbeginn 2013/14 flächendeckend die Praxisintegrierte Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik

als Schulversuch mit je einer Klasse eingeführt.

Die Ausbildung soll dazu befähigen, Erziehungs-, Bildungs-und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden. Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ erworben. Laut aktueller Schulstatistikliegen im Schuljahr 2017/2018 folgende Schülerzahlen vor:

· Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim 23 Schülerinnen und Schüler

· Helen-Keller-Schule Weinheim 47 Schülerinnen und Schüler

· Louise-Otto-Peters-Schule Wiesloch 100 Schülerinnen und Schüler

· Insgesamt also 170 Schülerinnen und Schüler

Am 28. Juni 2017 wurde die BKSPIT-VO erlassen. Damit wurde ein zunächst als Schulversuch gestarteter Ausbildungsweg der Praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erfolgreich dauerhaft verankert.

· Projekt „Niveaudifferenziertes Lernen digital gestalten“ in den Schulversuchen AVdual/BFPE zum Schuljahr 2018/2019 an der Theodor-Frey-Schule Eberbach und der Ehrhart-Schott SchuleSchwetzingen - Weiterführung

Im Dezember 2017 führte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Kooperation mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung die Ausschreibung zur Weiterführung eines Tablet-Projekts durch, um den pädagogischen Ansatz der Schulversuche auch im digitalen Umfeld zu erproben und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Wesentliche Auswahlkriterien waren unter anderem die bereits bestehende Teilnahme an einem der beiden oben genannten Schulversuche (AVdual oder BFPE) sowie eine vorhandene Netzwerkinfrastruktur und vorhandene Kompetenzen im Umgang mit mobilen Endgeräten und in der Verwendung von Moodle, einer Lernplattform, deren Software die Möglichkeiten zur Unterstützung kooperativer Lehr-und Lernmethoden in virtuellen Kursräumen bietet. Wichtigstes Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung des Unterrichts. Insbesondere soll niveaudifferenziertes Lernen mit mobilen Endgeräten unterstützt und getestet werden, die Selbststeuerung der Schülerinnen und Schüler angeregt werden,-das Lernangebot und das Management der Lerngruppe durch die Lehrkräfte mittels Moodle und dem Moodl-Plugin DAKORA, zur Auswahl von individuellen Lernmaterialen, unterstützt werden, und -projekt-, teamorientiertes und interaktives

Lernen unter Berücksichtigung des Internets unterstützt werden. Neben der erfolgreichen Bewerbung der Ehrhart-Schott-Schule zur Weiterführung des Projekts war in diesem Jahr die Theodor-Frey-Schule mit ihrer Erstbewerbung als weitere berufliche Schule des Rhein-Neckar-Kreises erfolgreich. Am Landesinstitut für Schulentwicklung wurden seit 2013 Kompetenzraster, Lernwegelisten und Lernmaterialien entwickelt, wodurch neben einer strukturierten Plattform zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterial auch die digitale Unterstützung individueller Lernwege bis zur differenzierten Leistungsrückmeldung technisch umgesetzt und gewährleistet ist. Deshalb werden auch bereits jetzt im laufenden Schuljahr 2017/2018 alle ausgewählten Schulen Baden-Württembergs zur Weiterentwicklung des niveaudifferenzierten Lernens mit mobilen digitalen Endgeräten ausgestattet und so auf deren Echteinsatz ab dem Schuljahr 2018/2019 vorbereitet.

 

Ebenso werden die am Projektteilnehmenden Lehrkräftezwischen April und Juli 2018 in insgesamt vier Workshops im Umgang mit den mobilen Endgeräten, deren didaktischem Nutzen und der Anwendung geschult und über wichtige Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts informiert. Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen wird in der Durchführungsphase ab dem Schuljahr 2018/2019 den Schulen neben einem Support in technischen, rechtlichen und pädagogischen Fragestellungen auch Gelegenheit zu einem Austausch gegeben. Um die Erkenntnisse und Wirkungen des Projekts strukturiert zu erfassen und auszuwerten, ist eine projektbegleitende Evaluierung vorgesehen. Der Schulträger hat sich im Rahmen der Bewerbungen für das Projekt gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württembergschriftlich bereit erklären müssen, die Schulen, sofern es erforderlich ist, bei der Umsetzung und Realisierung zu unterstützen. Sowohl an der Ehrhart-Schott-Schule als auch an der Theodor-Frey-Schule werden jeweils eine Lerngruppe mit ca. 20 Schülerinnen und Schülern an dem Projekt teilnehmen. Genaue Schülerzahlen liegen aktuell noch nicht vor. Nach Einschätzung des Schulträgers aus den Erfahrungen der Teilnahme der Ehrhart-Schott-Schule mit einer Lerngruppe an der ersten Tranche im Schuljahr 2017/2018 werden pro Schule für das Projekt Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 40.000 € anfallen, welche von der Ehrhart-Schott-Schule und der Theodor-Frey- Schule aus dem bereits genehmigten laufenden Schuletat bestritten werden.

Für die Freien Wähler erklärte Kreisrat Konrad Fleckenstein in seiner Stellungnahme, dass die Digitalisierung auch immer mehr das Handwerk erfasse und die Berufsschulen darauf vorbereitet sein müssen. Die Einrichtung einer Zusatzqualifikation CAD/CNC-Technik im Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin sei daher auch nur folgerichtig. In der Sache PIA – Ausbildung seien die nun doch nach anfänglich etwas geringeren Anmeldezahlen doch erfreulich gestiegenen Zahlen sehr positiv zu vermerken. Das sei auch ein Beleg für die Attraktivität dieser Ausbildung. Angesichts der immer größer werdenden Heterogenität der Schüler auch in den Berufsschulen, so Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler, führe kein Weg an einem niveaudifferenzierten Lernen vorbei. Die digitale Gestaltung des niveaudifferenzierten Lernens könne hierbei nur hilfreich und förderlich sein.

 

„Lernort Kislau“ - Entscheidung über zukünftige Förderung

Am 20. Dezember 2017 hat der Landtag mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2018/2019 die vom Finanzausschuss des Landtags am 22. November 2017 beschlossene jährliche Förderung des Projekts „Lernort Kislau“ in Höhe von 140.000 €genehmigt. Es handelt sich dabei um ein vom gemeinnützigen Verein „Lernort Zivilcourage & Widerstand“ 2014/2015 initiiertes Projekt, im ehemaligen Konzentrationslager Kislau, in dem von 1933 bis 1939 mehr als 700 politische Gefangene aus dem nordbadischen Raum – ein Großteil aus dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises - interniert waren, einen außerschulischen „Lernort-Standort“ zur „Demokratie-Erziehung“ einzurichten. Hierfür hat der Verein ein sehr gutes, umfassendes didaktisches Konzept entwickelt, das vor allem junge Leute mithilfe moderner medialer Techniken und Mittel an das Thema „Demokratie lernen aus Geschichte“ heranführen will. Im Mittelpunkt steht dabei die badische Landesgeschichte der Jahre 1918 bis 1945 und der politische und kirchliche Widerstand gegen den Nationalsozialismus.Nachdem das Land seit 2015 durch eine jährliche investive Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 € die erste Phase der Einrichtung des „Lernorts Kislau“ getragen hat, gilt es – unabhängig von der jährlichen Förderung des Landes ab 2018 in Höhe von 140.000 €– nun einerseits die inhaltlich-pädagogische Konzeption des Dokumentations-und Ausstellungszentrums weiter fortzuentwickeln und andererseits den Bestand bzw. die Nachhaltigkeit des „Lernorts Kislau“ zu gewährleisten bzw. zu

verstetigen. Hierfür sollen ab 2018 die nordbadischen Gebietskörperschaften regelmäßig einen finanziellen Komplementäranteil in Höhe von mindestens 60.000 € pro Jahr beisteuern, um die vom Land ab 2018 abgesenkten Mittel für den Dauerbetrieb auszugleichen. Von Seiten des Vereins wurde im November 2017 hierfür ein Entwurf vorgelegt, der für den kommunalen Komplementäranteil jährlich gestaffelte Förderbeiträge der Gebietskörperschaften vorsieht, die entsprechend der jeweiligen Einwohner-und Schülerzahl veranschlagt werden sollen. Für den Rhein- Neckar-Kreis sollte dieser in Höhe von 18.000 € bis 25.000 € liegen.

Für die Freien Wähler führte Kreisrat Konrad Fleckenstein aus, dass das Projekt zweifelsohne ein wichtiges und gutes Projekt ist. Er bejahte den von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschuss in Höhe von 20.000.-€, allerdings erst einmal für ein Jahr. Danach müsse nach einem Monitoring wieder neu über einen entsprechenden Zuschuss entschieden werden.

 

Kreistagssitzung am 13. März 2018

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat den Landrat des Rhein-Neckar-Kreises neu gewählt.

Im Kulturzentrum „Palatin“ stimmten 80 Kreisrätinnen und Kreisräte für Amtsinhaber  Stefan Dallinger, der damit am 1. Mai seine zweite Amtsperiode antritt. Die Entscheidung fiel bereits im ersten Wahlgang, nachdem Stefan Dallinger und sein Mitbewerber, Kreisrat Wilfried Weisbrod dem Gremium ihre Gedanken und Ideen für eine Amtsführung erläutert hatten. Auf Wilfried Weisbrod entfielen 17 Stimmen. Von den wahlberechtigten 104 Kreisräten waren 98 zur Wahl anwesend, eine Stimme war ungültig.

Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler hatte sich bereits im Vorfeld für Landrat Stefan

Dallinger ausgesprochen. Vor der Wahl hatte die Fraktion die beiden Kandidaten zu einem Gedankenaustausch eingeladen. Dabei ging es zum einen um die Frage, wer den politischen Zielen und Vorstellungen der Freien Wähler am Nächsten kommt, zum anderen aber auch darum, wem man von seiner Persönlichkeit her das Amt hinsichtlich der Außenwirkung, der Zusammenarbeit mit den Gremien und der Führungskompetenz am meisten zutraut. Wilfried Weisbrod sah seine Schwerpunkte in der Stärkung der Transparenz und des unmittelbaren Einflusses der politischen Gremien, in Themen der Ökologie wie dem Natur- und Landschaftsschutz, dem Klimaschutz und der umweltschonenden Mobilität und in sozialen Themen.

Die Bemühungen des Kreises zur energetischen Sanierung von Gebäuden sah er positiv, bemängelte jedoch, dass sich diese Maßnahmen allein auf kreiseigene Objekte beziehen. Den Bau von Radwegen, auch abseits von den Kreisstraßen, wolle er gerne finanziell unterstützen. Im sozialen Bereich sah er einen Schwerpunkt im Bau von bezahlbaren Wohnungen. Ihm sei bewusst, dass dies keine Kreisangelegenheit ist, er würde aber als Landrat die Kommunen und die Wohnungsbaugesellschaften dazu motivieren.

Stefan Dallinger hatte bei seiner Vorstellung vor allem durch seine umfangreichen Detailkenntnisse beeindruckt und durch seine klaren Zielvorstellungen. Jede der zahlreichen Fragen konnte er fundiert beantworten. Die Schwerpunkte der kommenden Wahlperiode sieht er im Ausbau der Mobilität mit all ihren Facetten, in den Anforderungen und Auswirkungen der Digitalisierung und in der Integration von Benachteiligten, seien es nun sozial Schwache, Behinderte oder Migranten. Bei der Frage nach der Stellenvermehrung verwies er darauf, dass der Rhein-Neckar- Kreis bezogen auf die Einwohnerzahl die geringsten Personalkosten aller Baden- Württembergischen Landkreise habe. Stefan Dallinger stellte aber auch klar, wo neue Stellen unumgänglich waren, um die gesetzlichen Aufgaben und Serviceleistungen für die Kreiseinwohner aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Aufgrund der guten Erfahrungen, der sehr guten Vertrauensbasis und der inhaltlichen Übereinstimmungen sprachen sich die Freien Wähler nach den beiden Vorstellungen dafür aus, Stefan Dallinger bei seiner Wiederwahl zu unterstützen.

http://www.rnf.de/mediathek/video/rhein-neckar-kreis-die-landratswahl-2018/

 

 

Kreistagssitzung am 12. Dezember 2017

Neuer Leiter des Medienzentrums

Robert Bittner wurde für die Dauer von sechs Jahren bis zum 11. Dezember 2023 zum Leiter des Medienzentrums bestellt.  Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hatte zuvor über die Neubestellung des Leiters des Kreismedienzentrums beraten und dem Kreistag einstimmig empfohlen, Robert Bittner zum Leiter des Medienzentrums zu bestellen.  Der bisherige Leiter Helmut Albrecht wurde wegen Erreichens der Regelaltersgrenze mit Ablauf des Schuljahres 2016/17 in den Ruhestand versetzt.

 

Energiepolitischen Arbeitsprogramm zum European Energie Award

Anschließend stimmte der Kreisrat dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm zum European Energie Award (EEA) zu. Der EEA ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das Kommunen und Kreise in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützt.

 

Verabschiedung des Haushaltsplans 2018

Traditionell befasst sich der Kreistag in der letzten Sitzung des Jahres mit der Verabschiedung des Haushaltsplans. Dieser umfasst für das Jahr 2018 ein Gesamtvolumen von mehr als 700 Millionen €, von denen über 660 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, 47,4 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau und Vermögen sowie 263.000 Euro auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen. Im Folgenden geben wir die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Hans Zellner wieder:

Sehr geehrter Herr Landrat,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr geehrten Damen und Herren,  heute beschließen wir den Haushalt des Kreises und des Eigenbetriebes Bau und Vermögen mit einem Volumen von rd. 708 Mio. €.

Auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage, hoher Steuereinnahmen und einer guten Wirtschaftsprognose für 2018 waren die Haushaltsberatungen geprägt durch die bereits im Sommer beschlossenen Leitsätze, Handlungsfelder und strategischen Ziele unter dem Leitmotiv „Mit Verantwortung in die Zukunft“.

Wir wollen dabei in einer Balance dem Rhein-Neckar-Kreis sowie den kreisangehörigen Gemeinden die finanzielle Handlungsfähigkeit durch eine effiziente und nachhaltige Haushaltswirtschaft ermöglichen.  Deshalb haben die Freien Wähler in den Beratungen das Hauptaugenmerk auf die wichtigen Stellschrauben Kreisumlage und Stellenplan gelegt.  Darauf werde ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal zurückkommen. Zunächst einige Anmerkungen der Freien Wähler zum Haushalt 2018.

Sozialbudget

Die meisten Leistungen im Sozialbereich - fast 98 % - sind weisungsfreie Pflichtaufgaben und durch Landes- und Bundesgesetze fremdbestimmt.  Der Kreis hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag und nur wenig Möglichkeiten, diese Kosten und deren jährliche Steigerung zu beeinflussen.  Durch ein gutes Controlling und regelmäßiges Berichtswesen sowie der Vergleich mit den Kennzahlen aus anderen Landkreisen wird die Leistungserbringung überprüft.  Die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege, für die Eingliederungshilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen durch die Zunahme der Fallzahlen und den Entgelt- und Pflegesätze. Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II und III mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Landesheimbauverordnung mit der geforderten Einzelzimmerquote lassen die Kosten weiter ansteigen.  Die finanziell bedeutendste Hilfe mit 81,2 Millionen € ist die Eingliederungshilfe.

Mit der Umsetzung der UN-Konvention zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule abgeschafft.  Die Eltern haben jetzt ein Wahlrecht und entscheiden sich immer häufiger zur inklusiven Beschulung ihrer Kinder. Die notwendige Schulbegleitung ist durch die Eingliederungshilfe zu finanzieren.

Beim neuen Bundesteilhabegesetz sind für 2018 weitere Umsetzungsschritte unter der Überschrift „mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe, mehr Mitsprache“ vorgesehen. Die Einführung einer neuen Bedarfsermittlung und der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung bedeutet jedoch neue Aufgaben und viele neue Leistungen.  Das Bundesteilhabegesetz definiert nur die Aufgaben, die der Kreis als Sozialhilfeträger zu erfüllen hat. Leider kann der Kreis keinen finanziellen Ausgleich dazu erwarten weder vom Bund noch vom Land.  Uns ist bewusst, dass der demographische Wandel der Gesellschaft und höhere Standards, Fallzahlen und Kosten weiter ansteigen lassen. Zusammen mit den Tarifsteigerungen steigt der Zuschussbedarf in 2018 auf 153 Millionen €.

Die Freien Wähler sehen jedoch die Notwendigkeit und Pflicht, für sozialschwache und behinderte Menschen gute Lebensverhältnisse im Rhein-Neckar-Kreis zu schaffen.

Jugendamt

Im Bereich des Jugendamts steigt der Bedarf drastisch an:

Für 2017 waren 68 Mio. € veranschlagt, für das Budget 2018 sind im Ergebnishaushalt 76,4 Millionen € veranschlagt. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf um 8,3 Millionen € um 12 %.

Der Anstieg betrug bereits im Jahr zuvor 5,2 Millionen €; binnen zwei Jahren somit 13,5 Mio. €, das ist ein beträchtlicher Betrag! Einsparungen sind kaum möglich, erfüllt das Jugendamt doch im Wesentlichen nur Pflichtaufgaben nach SGB VIII.  Im Wesentlichen ursächlich ist der Anstieg bei der Schlüsselposition „Individuelle Hilfen für Junge Menschen und ihre Familien“, dem Kernbereich der Jugendhilfe.  Weiterhin stark wachsende Fallzahlen, auch der Anstieg einzelner Fallkosten bei den stationären Hilfen auf bis zu 500 € je Tagessatz und vor allem die Erhöhung der Entgeltsätze von etwa 10 % in der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des neuen Rahmenvertrags nach § 78 f SGB VIII führen zu Mehraufwendungen von 6,4 Millionen €. Dies zeigt wie wichtig es ist, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch in diesem Bereich strikt zu verfolgen.  So sollte die Heimerziehung das letzte Mittel sein, auch bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, bei denen wir wissen, dass sie bei Pflegefamilien die besten Fortschritte der Integration machen.

Erfreulich ist, dass verschiedene Positionen, die im letzten Jahr stark gestiegen sind, dieses Jahr im Ansatz unverändert bleiben.  Kaum ins Gewicht fällt die Erhöhung der institutionellen Förderung der Erziehungsberatungsstellen um insgesamt 337.000 €, die aber eine große Signalwirkung hat.

Unserem Leitsatz „Rhein-Neckar-Kreis - Mit Verantwortung in die Zukunft“ getreu muss trotz der Tatsache, dass im Jugendamt im Wesentlichen Pflichtaufgaben erfüllt werden, jedes Einsparpotential genutzt werden.  Mit insgesamt 233,6 Stellen ist das Jugendamt mit großem Abstand das Amt mit der höchsten Zahl an Stellen. Weitere Erhöhungen der Personalstellen im Bereich des Jugendamts müssen deshalb gut überlegt und gerechtfertigt sein.

Wir betonen ausdrücklich: Nur die strikte Einhaltung unserer Grundsätze „ambulant vor stationär“, Ausbau und Bereithaltung niederschwelliger, präventiv wirkender Erziehungshilfen und die stetige Überprüfung des Personalbedarfs werden den Zuschussbedarf in der Zukunft im Zaum halten.

Berufliche Schulen

Von Benjamin Franklin stammt „Investition in Wissen bringt die höchsten Zinsen.“

Unser strategisches Ziel, das die Zukunftssicherung der beruflichen Schulen wie auch die dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude zum Inhalt hat, ist nur folgerichtig. Nach Ihrem Schulabgang beginnen ca. 60 % der Schulabgänger eine duale Ausbildung.  Durch das Angebot neuer Schularten, wird die Attraktivität des beruflichen Schulwesens im Kreis gestärkt.

Die Fortführung bzw. neue Intensivkooperationen mit verschiedenen Schulen werden äußerst positiv beurteilt. Sie tragen auch zu einer räumlichen Entspannung an den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren bei.  Die zukunftsfähige Medienausstattung unserer Schulen sowie die kontinuierliche Anpassung an neue Medien mit der Absicht der Implementierung künftiger Anforderungen, wie beispielsweise eine landeseinheitliche Schul-und Bildungscloud bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes, ist ein weiteres Ziel.

Die vorgesehenen Mittel dokumentieren, dass im Bereich Bauunterhaltung im Rahmen eines strukturierten Prozesses nicht nur die Substanz der Gebäude erhalten wird, damit kein Investitionsstau entsteht, der dann finanziell einen großen Kraftakt erfordert, sondern dass auch die Gebäude den Erfordernissen einer modernen pädagogischen Einrichtung, einschließlich des notwendigen Brandschutzes, entsprechen.

So sind für den Bereich der Schulgebäude für 2018 rund 3,9 Millionen € an Baumaßnahmen vorgesehen. Allein für die Generalsanierungen der Comenius-Schule und des Gebäudeteils C im Zentrum Beruflicher Schulen in Schwetzingen werden für 2018 als erste Rate jeweils eine Million € im Haushalt eingestellt.  Für die vorgesehenen Baumaßnahmen werden Zuweisungen in Höhe von rd. 1,1 Millionen € erwartet, so dass sich für 2018 ein Finanzierungsbedarf von rd. 2,8 Millionen € ergibt.

Die Restfinanzierung des Neubaus der Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim erfordert eine Bereitstellung von rd. 1,4 Millionen €.

Für Planungskosten für den Neubau der Sonderschule Steinsbergschule in Sinsheim müssen im Haushalt 2018 100.000 € eingestellt werden.

Die Ansätze im Bereich der Sportförderung sowie für die Förderung von Projektmaßnahmen werden von uns mitgetragen.  Nach einer rückläufigen Zahl der geförderten Übungsleiter, bleibt abzuwarten, wie sich die Auswirkungen der neu vom Badischen Sportbund angebotenen Ausbildung von Vereinsmanagern zur Stärkung von Führungskräften in den Vereinen in dieser Hinsicht entwickelt.

Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

Beim Themenkomplex Klima- und Umweltschutz sind die Investitionen in Millionenhöhe der letzten Jahre des Rhein-Neckar-Kreises für uns Freie Wähler, praktizierter Umweltschutz. Wir haben im Kreistag die richtigen Entscheidungen getroffen und vieles für den Klimaschutz getan. Manche denken sicher, der Kreis könnte in diesem Bereich noch mehr tun. Wir sind der Meinung, dass Personal- und Finanzmittel im Rhein-Neckar-Kreis ausgewogen zur Verfügung stehen.

Auch wenn der Einfluss unserer Investitionen auf die CO2-Bilanz sehr gering sind, da die kommunalen und kreiseigenen Liegenschaften einen Anteil von unter 2 % haben, ist die öffentliche Vorbildfunktion außerordentlich wichtig. Die fortgeschriebene CO2-Bilanz lässt uns erahnen, dass auch wir im Kreis unsere Klimaschutzziele bis 2020 nicht erreichen werden. Wir möchten hierzu aber erwähnen, dass dies überwiegend an äußeren, nicht von uns direkt beeinflussbaren Faktoren, liegt. Dass wir mit unseren kreiseigenen Liegenschaften auf dem richtigen Weg sind, wird im Energiebericht 2016 unter Beweis gestellt. Die Zertifizierung mit dem European Energy Award findet unsere volle Unterstützung. Das energiepolitische Arbeitsprogramm ist schlüssig und gibt den Klimaschutzmaßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis einen weiteren Vorschub.

Klimaschutz geht alle an! Wir bleiben mit dran! Aus diesem Grund stimmen wir einer Aufstockung um 500.000 € auf insgesamt 2,5 Millionen € Klimaschutzmittel zu.

Das neue Handlungsfeld Mobilität begrüßen wir sehr. Eine zukunftsweisende Mobilitätsstrategie ist wichtig und notwendig. Nachdem die Fortschreibung des Nahverkehrs-planes in der letzten Kreistagssitzung als Zwischen-schritt beschlossen wurde, soll dieser nun zeitnah weiterbearbeitet werden.  Die Mobilität der Zukunft im Kreis ist ein gesetztes Ziel an dem wir weiterhin aktiv mitarbeiten werden. Um die Mobilität auch im ländlichen Raum gleichwertig zu entwickeln, hatten wir in einem ersten Schritt den vorgeschlagen, die ÖPNV-Zuschüsse im Kreis gerechter zu verteilen. Die Stimmen der Freien Wähler für den Busverkehr im ländlichen Raum haben jedoch nicht ausgereicht, um das finanziell in Ungleichgewicht gefallene Stadt-Land-Gefälle zu verbessern.

Ich kann Ihnen versprechen: Wir werden an diesem Thema dranbleiben.

Was wir nicht mehr ändern können ist, dass für die Barrierefreiheit im Busverkehr keinerlei Kreiszuschüsse gezahlt werden, sich der Kreis aber weiterhin an 50 % der ungedeckten Kosten, für den barrierefreien Ausbau an den Schienen beteiligt.

Barrierefrei auf die Schiene, stolpernd in den Bus….  Hauptsache die Busse sind alle behindertengerecht, auch wenn man nicht reinkommt!!! Ja liebe Kollegen. Das habt Ihr so beschlossen!  Dass sich der neue Mobilitätsmanager auch intensiv um das Kreisradnetz kümmern wird, ist in unserem Sinne. Bereits im letzten Jahr haben wir zum diesem Thema den Finger in die Wunde gelegt. Wir haben auch nach einem weiteren Jahr das Gefühl „Still ruht der See“.  Wir haben die leise Befürchtung, dass sich derzeit alles nur noch um Radschnellwege dreht und das Startnetz des Rhein-Neckar-Kreises immer noch aus nicht aus den Startlöchern gekommen ist.  Ich verweise auf unsere Haushaltsrede 2017. Würde sich der Mobilitätsmanager nur um die Koordination von Straßenbauprojekten kümmern, hätten wir der Stelle nicht zugestimmt, auch wenn sich Bund und Land ihrer Straßenbauverantwortung derzeit bewusst sind und ein Verkehrschaos dem anderen folgt. Ausdrücklich unterstützen wir in diesem Zusammenhang die jährlichen Deckenprogramme für die verkehrssichere Erhaltung unserer Kreisstraßen. Wir empfehlen das System auch auf die Radwege des Kreises zu übertragen.  Erfreulich ist, dass für die Straße Brombach – Heddesbach sich eine Lösung abzeichnet.

GRN

Unsere Gesundheitszentren Rhein Neckar leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit der Menschen im Kreis. Durch eine konsequente Fortschreibung der Investitionen in eine moderne medizintechnische und bauliche Ausstattung der Häuser, die glückliche Hand bei der Auswahl der ärztlichen Leitung und durch eine empathische Pflege haben die Häuser einen guten Ruf.

Wegen des ungünstigen Landesbasisfallwertes resultiert auch für 2018 ein Gesamtdefizit beim GRN von ca. 4 Millionen €.  Mehr als die Hälfte des Defizits entfällt strukturbedingt auf den Standort Eberbach, zu dem wir uns aber eindeutig bekennen.

In diesem Zusammenhang ist es ein Skandal, dass das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Krankenhausfinanzierung nicht nachkommt. Der Landrat und die Fraktionen haben sich nach einer Sondersitzung deshalb an die Landesregierung gewandt, um diesen Missstand abzustellen.

Ohnehin reichen die Erstattungen der Krankenkassen bei den Budgets nicht aus, um allein die Erhöhungen der Personalkosten aufzufangen. So wird auf lange Sicht der Karren – also die Kliniken - vollkommen an die Wand gefahren.  Im Lokalvergleich mit unseren Nachbarn im Odenwald oder dem Klinikum in Mannheim sind wir dabei noch gut davongekommen. Das ist allerdings ein schwacher Trost.  Alles in allem kann man Herrn Verwaltungsdirektor Rüdiger Burger und den über 3.000 Mitarbeitern nur sagen: Danke, für den großartigen Einsatz!

AVR

Die Tochtergesellschaften der AVR-Gruppe entwickeln sich gut und sind wirtschaftlich erfolgreich.  Wir haben eine gesicherte, umweltfreundliche Abfallwirtschaft im öffentlichen Bereich mit geordneten Stoffströmen und eine hohe Quote bei den verwertbaren Abfällen.  Im Bereich AVR Energie wird mit der Errichtung der Bio-Vergärungsanlage ein weiteres Kapitel erfolgreicher Arbeit aufgeschlagen. Synergien mit dem Biomassekraftwerk entstehen. Die Biotonne ist bereits heute ein Erfolgsmodell.  Die Einbindung externer Partner – die ihr Knowhow einbringen, und die Einbindung der Stadtwerke Sinsheim als „politisches Zeichen“ wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Es ist auch ein positives Signal an unser AVR-Personal: Dadurch werden dauerhaft die Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut.  Ein Wermutstropfen ist das Ergebnis der Betriebsprüfung des Finanzamtes, das der Gebührenzahler spüren wird.  Nun müssen wir Gewinnzuschläge – ob gezahlt oder nicht - versteuern, was zu einer Überprüfung der Abfallgebühren ab 2019 führen wird.  Ein Problem für viele Kommunen ist gerade zum Jahresende, dass die Deponien aus Kapazitätsgründen oft keinen Erdaushub mehr annehmen.  Wir stellen deshalb den Antrag, dass sich der zuständige Ausschuss damit bald beschäftigt, damit dieses Problem zum Ende 2018 nicht wieder auftritt.  Die Anträge der Grünen/Bündnis 90 lehnen wir ab. Sie kommen zum wiederholten Mal zu spät. So konnten sie – die Themen warten ja bekannt – nicht in den Fachausschüssen vorberaten werden. Deshalb wollen wir sie dorthin verweisen.

Kreisumlage

Liebe Kolleginnen und Kollegen!  Der Kreis profitiert von der guten konjunkturellen Lage, die Wirtschaftsaussichten sind nach der Einschätzung der Wirtschaftsweisen weiterhin in Deutschland exzellent.  Erstaunlich trotz dem ungelösten BreXit, den Trumpschen Eskapaden und der weltweiten Krisen.  Wir hatten in den letzten Jahren stets eine erfreuliche Aufwärtsentwicklung und immer gute und letztendlich noch bessere Rechnungsabschlüsse.  So wird auch das 2017 als eines der Besten der letzten Jahrzehnte in die Annalen eingehen.  Aufgrund der gestiegenen Steuerkraftsummen der Gemeinden wäre im Vergleich mit 2017 und Beibehaltung des Kreisumlagesatzes von 29,5 % mit einer höheren Kreisumlage von rd. 7,7 Millionen zu rechnen gewesen.  Von der Verwaltung wurde bei der Einbringung des Haushaltes eine Senkung des Kreisumlagesatzes um 0,5 Punkte auf 29,0 % Umlagesatz vorgeschlagen.

Es ist ja ein immerwährender Spagat der Finanzen zwischen Gemeinden und Kreis.  Den Aussagen der Kreisverwaltung in der Haushaltsvorlage zu einer „Erholung“ der Gemeinden in Bezug auf die Investitionstätigkeit können wir so nicht zustimmen.  Die Baupreissteigerungen im Tiefbau sind explodiert. Das ist die Kehrseite der Konjunktur und dies spüren die Gemeinden ganz besonders.

Wir Freien Wähler sind der Ansicht, dass der Pendel des Kreisumlage-Hebesatzes für 2018 diesmal mehr zu Gunsten der Gemeinden ausschlagen sollte.  Dadurch wären Städte und Gemeinden zu höheren unabdingbaren Investitionen in der Lage.  Ohnehin sind sie besonders stark belastet durch Leistungsgesetze, wie der Inklusion, Kleinkindbetreuung, Kindergartenplätzen und jetzt auch durch die kommunale Unterbringung der Asylbewerber und deren Integration – für die keine ausreichende Erstattung der Kosten erfolgt.

Etliche Gemeinden sind 2018 in einer schlechteren finanziellen Position und können keine Zuführung erwirtschaften, da sie 2016 höhere Steuereinnahmen hatten, die sich nun auf die Finanzzuweisungen durchschlagen.  Daher hatte unsere Fraktion bereits bei den Haushaltsberatungen eine weitere Senkung des Hebesatzes ins Auge gefasst und dies der Verwaltung mit einem Prüfauftrag mitgeteilt.

Die Gespräche mit dem Landrat waren nun fruchtbar und erfolgreich!  Landrat Stefan Dallinger hat uns just am Nikolaustag eine weitere Absenkung von 0,25 Punkten in den „Schuh“ gelegt, ohne dass dafür die Aufgabenerfüllung in Frage und die strategischen Ziele verfehlt werden. Dem können wir zustimmen!

Stellenplan

Nach wie vor macht uns die Personalpolitik des Kreises große Sorgen. Wir haben darauf in den letzten Stellungnahmen zu den HH hingewiesen und tun dies auch dieses Jahr wieder.  In vier Jahren von 2014 bis 2017 wurden 330 neue Stellen geschaffen.  Zwar wurden durch den zahlenmäßigen Rückgang der Flüchtlinge bei der Unteren Aufnahmebehörde 72 wieder Stellen abgebaut.

Es wurden jedoch für 2018 41 neue Stellen aufgenommen, sodass sich die Stellenerhöhungen auf 299 in den letzten 5 Jahren belaufen.  Das sind bei rund 1.535 Stellen 19,50 % Steigerung!

Wir haben uns in zwei Sitzungen intensiv mit dem Stellenplan beschäftigt.  Ein Lob sprechen wir dem Dezernenten Hans Werner und seinen Mitarbeitern für die ausführliche Vorlage im Personalbereich aus. Es war uns sehr hilfreich.  Wir waren uns einig, dass viele Stellenmehrungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu vermehrten Leistungserbringungen führen.  Das kann so nicht weitergehen! Das führt zu einer immer größer werdenden „Verwaltung der Verwaltung“ durch Gesetze. Es ist auch zu berücksichtigen, dass vom Land die 72 wegfallenden Stellen für Asylbetreuung finanziert wurden. Die neu hinzugekommenen 41 Stellen mehrheitlich durch den Kreis zu finanzieren sind.  Außerdem sollten grundlegende Aufgaben der Dezernate und Ämter auch von den Verantwortlichen ausgeführt werden.  Wir werden die Personalpolitik auch weiterhin kritisch begleiten. Ein „Weiter so“ wird es mit uns nicht geben!

Verschuldung

Erfreulicherweise sind keine neuen Kredite vorgesehen. Ende 2018 wird sich Verschuldung auf 85,5 Millionen € belaufen.  Zur Erinnerung: Für Ende des Jahres 2017 waren wir noch von einer Verschuldung von 107,4 Millionen € ausgegangen.

Abschluss

Den Bürgschaftsübernahmen stimmen wir zu, versetzen wir doch unseren Unternehmen damit in die Lage günstigere Zinssätze zu erzielen.  Dem Haushalt 2018 des Kernhaushalts, der Freiherr von Ulner´schen Stiftung und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau- und Vermögen mit den vorgesehenen Beschlussanträgen stimmen die Freien Wähler zu.

Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller politischer Unterschiede - für das gute, konstruktive Miteinander im Kreistag.  Wir „Freien Wähler“ danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und gute Arbeit.  Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung. 

Hohes Haus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frohe Weihnachten und ein gutes, vor allem friedvolles und gesundes 2018 wünschen die Freien Wähler.

Hans Zellner, Fraktionsvorsitzender

 

Verleihung des Ehrenrings

Zum Schluss der letzten Sitzung des Jahres würdigte Landrat Stefan Dallinger wird das langjährige Engagement einer verdienten Kreisrätin, Frau Helena Moser mit einer nicht allzu häufig vergebenen

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 28. November 2017

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss befasste sich unter anderem mit dem Wirtschaftsplan für die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH, der Entwicklung des laufenden Haushalts sowie vor allem mit dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar.

 

ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigte den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 250.000 € für die Betriebskostenumlage des Rhein-Neckar-Kreises an den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Jahr 2017. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Entscheidung ist die geplante Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember. Außerdem erteilte der Verwaltungs- und Finanzausschuss dem Landrat als Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises in der Verbandsversammlung die notwendige Legitimation, dem Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes zuzustimmen.

 

Wirtschaftsplan der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH

Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH, dem der Landrat in der Gesellschafterversammlung ebenfalls zustimmen soll. Der Rhein-Neckar-Kreis ist neben der SWR Media Services GmbH und der Stadt Schwetzingen zu einem Drittel am Stammkapital der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH beteiligt.

 

Aktuelle Entwicklung des Haushalts 2017

Abschließend wurde der Ausschuss noch über die aktuelle Entwicklung des Haushalts 2017 des Rhein-Neckar-Kreises (Kernhaushalt sowie Eigenbetrieb Bau und Vermögen) informiert. Dieses ist außerordentlich erfreulich. Stand 24. November wird ein Gesamtergebnis von 28,0 Millionen € erwartet. Im Haushaltsplan war man nur von 4,1 Millionen € ausgegangen.

 

Wahl des Landrats

Die nächste Wahl des Landrats findet am 13. März 2018 in Wiesloch statt.

Die Bewerbungsfrist für die Wahl des Landrats endete am 27. November 2017, 24 Uhr.

Es sind bis dahin zwei Bewerbungen beim Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats eingegangen: der amtierende Landrat Stefan Dallinger, CDU und Kreisrat Wilfried Weisbrod, Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Bewerbung eingereicht.

Die Entscheidung über die Zulassung der Bewerber trifft der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats, dem für die Freien Wähler die Kreisräte Hans Zellner, Heiner Rutsch und Peter Riemensperger angehört, im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg.

 

Finanzierung der GRN-Kliniken

Der Landrat haben sich wegen der unzureichenden Finanzausstattung der Kreiskliniken an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt.

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 21. November 2017

Die Förderung des Sports sowie die Sanierungen zweier kreiseigener Schulgebäude in Schwetzingen standen Mittelpunkt der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport.

 

Vorstellung der neuen Schulleiterin der Maria-Montessori-Schule Weinheim

Die neue Schulleiterin der Maria-Montessori-Schule Weinheim, Frau Dr. Nicole Lamm, stellte sich dem Ausschuss vor und erläuterte ihre Vorstellungen und Sichtweise zur Führung der Schule.

 

Neubesetzung der Kreiskulturkommission

Das Programm von „Kultur im Kreis“ wird von der Verwaltung vorbereitet, in einer fachkundigen Kommission, der sogenannten Kreiskulturkommission, beraten und vom Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport beschlossen.

Die Zusammensetzung der Kreiskulturkommission erfolgt nicht nach Sainte Laguë/Schepers, sondern in freier Abstimmung. Die Kreiskulturkommission besteht entsprechend dem Beschluss des Schul-und Kulturausschusses vom 31. Mai 1988 aus Vertretern aller Fraktionen des Kreistags. Der Ausschuss stimmte ohne Aussprache der Besetzung der Kreiskulturkommission mit der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Kreisrätin Genia Ruland anstelle von Kreisrat Wilfried Weisbrod als Mitglied sowie Kreisrätin Ingrid Behner anstelle von Kreisrätin Monika-Brigitte Maier-Kuhn als stellvertretendes Mitglied zu.

 

Sportförderung 2017: Verteilungsvorschläge der Sportkreise

Mit den Zuschüssen an Sportvereine und Jugendsportverbände zur Förderung des Jugendsports und den übrigen allgemeinen Sportfördermitteln wird den Zielen „für Kinder und Jugendliche gute strukturelle Bedingungen für die Entwicklung und das Aufwachsen in allen Lebenslangen zu schaffen“ und „der Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung“, Rechnung getragen. Die Sportkreise unterbreiten dem Ausschuss für Soziales, Schulen und Kultur jährlich einen Verteilungsvorschlag.

 

Vorschlag der Sportkreise vom 06.09.2017

Die allgemeinen Sportfördermittel sollen wie folgt verteilt werden:

 Zuschüsse an Sportkreise / Sportkreisbüros 10.000 €

 Förderung von Projekten der Sportkreise 10.000 €

 Förderung der nebenberuflichen Übungsleiter 222.545 €

 Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung des Jugendsports 115.697 €

 Förderung Bauunterhaltung 54.450 €

 Gesamt: 412.692 €

 

Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte für die Fraktion der Freien Wähler den Sportkreisen für die Erarbeitung der Verteilungsvorschläge und stimmte diesen zu.

Mitgliedschaft des Rhein-Neckar-Kreises in der Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“

Durch die Mitgliedschaft des Rhein-Neckar-Kreises in der Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“ erhofft man sich eine unterstützende positive Wirkung bei der Umsetzung des strategischen Ziels „Zukunftssicherung der beruflichen Schulen durch Profilierung zu Kompetenzzentren zur weiteren Verbesserung der Qualität der Aus-, Fort-und Weiterbildung“. Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Rhein-Neckar-Kreises beläuft sich auf 8.000 €.

Die im Jahr 2007 in Weinheim gegründete Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“, ist ein bundesweiter Zusammenschluss engagierter Expertinnen und Experten aus Kommunen, Betrieben, Stiftungen, Verbänden und Instituten, der sich auf Anregung der Freudenberg Stiftung und unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zusammengefunden hat.

Das Hauptanliegen der Arbeitsgemeinschaft ist die Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für Bildung und Zukunftsperspektiven unter anderem durch lokale Verwaltungsgemeinschaften und Kommunale Koordinierung. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Rahmenbedingungen für die lokale Praxis zu unterstützen und zu verbessern.

Des Weiteren ist ein besonderes Ziel der Arbeitsgemeinschaft, Konzepte zur dauerhaften Sicherung von gelingenden Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt weiterzuentwickeln und zu verbreiten.

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für viele Schülerinnen und Schüler nicht selten von großer Unsicherheit geprägt. Vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen und gestiegener Anforderungen in Betrieben und Berufsschulen benötigen diese oftmals individuelle Förderung und gezielte Unterstützung. Durch den Beitritt des Rhein-Neckar-Kreises zur Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“ 2017 leistet der Rhein-Neckar-Kreis einen wichtigen Beitrag zur bildungspolitischen Weichenstellung in seiner Region. Vor dem Hintergrund des gegenseitigen Austausches über bildungs-und sozialpolitische Herausforderungen bietet sich im bestehenden Netzwerk der Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit, gemeinsam mit den bundesweit teilnehmenden Städten, Landkreisen und weiteren Bündnispartnern Veränderungen in der Bildungslandschaft aufzuzeigen, zu diskutieren und gemeinsam Lösungen für einen strukturierten und erfolgreichen Übergang der Jugendlichen in die Ausbildung und Arbeitswelt abzuleiten.

Dadurch wird das Gelingen beruflicher Integration unterstützt. Das frühzeitige und durch optimale Rahmenbedingungen unterstützte Auseinandersetzen mit den verschiedenen Berufs-, Bildungs-und Studiengängen im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ermöglicht es den jungen Menschen, selbstsicher eine zielgeführte Berufs-oder Weiterbildungswahl zu treffen. Die gute Qualität der Berufsausbildung und die erlangte Persönlichkeitsreife von jungen Menschen sind wiederum zentrale Potentiale für eine wirtschaftliche und soziale Zukunft der Kommunen und tragen dazu bei, den negativen Auswirkungen von demographischem Wandel und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Rhein-Neckar-Kreis möchte als neues Mitglied der Arbeitsgemeinschaft dazu beitragen, die Qualität und die Bedarfe gelingender Übergänge von der Schule in den Beruf zukunftsweisend mitzugestalten und hierdurch einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zur Stärkung seiner Bildungs-und Wirtschaftsregion erzielen.

Für die Freien Wähler erklärte Kreisrat Konrad Fleckenstein, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, die jungen Menschen helfen, dass diese zielgerichtet eine passende Berufs– oder Weiterbildungswahl treffen. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“ ist eine weitere Möglichkeit im Rahmen der schon bestehenden Unterstützungsmaßnahmen, Jugendliche beim Übergang Schule – Beruf bzw. Weiterbildung entsprechend zu unterstützen.

 

Berufsschulzentrum Schwetzingen: Sanierung

Im Zentrum beruflicher Schulen Schwetzingen befinden sich zwei Schulen:

 Carl-Theodor-Schule (CTS) –Kaufmännische Schule

 Ehrhart-Schott-Schule (ESS) –Gewerbliche Schule

Das Schulzentrum besteht aus 6 Gebäuden bzw. Gebäudeteilen.

 

Brandschutz

Bisher führt der erste bauliche Rettungsweg über das Kellergeschoss ins Freie. Zur Verbesserung der Fluchtwege wird daher im Erdgeschoss ein zusätzlicher Ausgang ins Freie hergestellt.

Das Gebäude wird mit einer automatischen Brandmeldeanlage Kategorie III ausgestattet. Die Brandmeldeanlage überwacht die Flucht-und Rettungswege und zusätzliche definierte Räume (z.B. Teeküchen, Technikräume, Aufzugsschächte). In den Flucht-und Rettungswegen wird eine Sicherheitsbeleuchtung eingebaut.

 

Gebäude

Alle Klassenzimmer erhalten neue Fußböden und zur Verbesserung der Raumakustik schallabsorbierende Rasterelementdecken. Die Systemtrennwände werden gestrichen, neue Trockenbauwände werden verspachtelt und gestrichen. Im Erdgeschoss wird das vorhandene Flächenpotential genutzt und optimiert. Durch das Öffnen von zwei innenliegende Räumen entsteht ein Schüleraufenthaltsbereich. Zwei bestehende Klassenzimmer werden mit einer mobilen Trennwand versehen, um bei Bedarf flexibel reagieren zu können. Ebenso soll im Erdgeschoss ein Raum für die Schülerfirma entstehen. Im Zuge der Verbesserung der Raumakustik und der damit einhergehenden Erneuerung der abgehängten Decke wird die auf der abgehängten Decke aufliegende künstliche Mineralfaser fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Gleiches gilt für die in den Decken und Schächten verbauten Faserzementrohre. Diese sind durch den Rückbau der alten abgehängten Decke zugänglich und werden fachgerecht zurückgebaut und entsorgt.

Gebäudetechnik

Die Elektroinstallation wird erneuert, die EDV-Verkabelungen an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Beleuchtung wird komplett erneuert und in LED-Technik hergestellt. Die alten Trinkwasserleitungen werden durch neue Leitungen ersetzt. Zur Verbesserung des Raumklimas wird eine Einzelraumregelung zur Steuerung der Raumheizung und der Oberlichter (Nachabkühlung im Sommer) eingebaut.

Bauablauf

Die Maßnahme soll in vier Bauabschnitten geschossweise ausgeführt werden. Insgesamt wird von einer Dauer von rund drei Jahren ausgegangen. In Abstimmung mit der Schulleitung soll dieMaßnahme beginnend ab den Sommerferien 2018 ausgeführt werden.

Für die Dauer der Baumaßnahme müssen geschossweise Klassenräume ausgelagert werden. Hierzu werden Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Schulzentrums geprüft und Klassenzimmer in Containerbauweise auf dem Schulgelände gestellt.

Für die Dauer der Bauzeit von ca. 3 Jahren werden Schulersatzflächen benötigt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass 8 Containerklassenzimmer ausreichend sind. Die Kosten für die Containerklassenzimmer werden bei rund 200.000 € liegen.

 

Kosten

Auf der Grundlage der bisherigen Planung liegt eine Kostenberechnung des Architekturbüros Maier vor, diese ist wie folgt gegliedert:

 Bauwerk - Baukonstruktion 1.900.000 €

 Bauwerk -Technische Anlagen 1.500.000 €

 Ausstattung 20.000 €

 Baunebenkosten 610.000 €

 Projektsteuerung 2% 80.000 €

 Kostenberechnung 4.110.000 €

 Kosten für Interimslösung 200.000 €

 Gesamt 4.310.000 €

 

Für die Maßnahme können Klimaschutzmittel des Rhein-Neckar-Kreises in Höhe von 172.000 € und Fördermittel des Landes eingesetzt werden. Das Land hat ein Förderprogramm „Kommunaler Sanierungsfond“ 2017 – 2019 für die Sanierung von Schulen aufgelegt, wobei die Verwaltungsvorschrift, in der die Förderbedingungen festgelegt werden, noch nicht verabschiedet ist. Überschlägig kann jedoch mit einer Förderung von rd. 1.300.000 € gerechnet werden.

 

Comeniusschule Schwetzingen: Sanierung

Das Bestandsschulgebäude entspricht in den Bereichen Brandschutz, technische Gebäudeausstattung und Sicherheitstechnik derzeit nicht dem aktuellen Stand der Technik. Auf der Grundlage eines vorhandenen Brandschutzkonzeptes besteht Handlungsbedarf in der Anpassung der Fluchtwege, der Brandmeldetechnik und der Sicherheitsbeleuchtung. Die wesentlichen Veränderungen entstehen in der Brandabschnittsbildung im gesamten Gebäude. Die Hauptaufgabe der baulichen Veränderung besteht daher im Sanierungs-, Umbau-und Modernisierungsbedarf derfolgenden Teilbereiche:

 Brandschutztechnik: Einbau von Brand-und Rauchschutztüren, Bildung von Brandabschnitten

 Elektroinstallation, Elektroausstattung: Neuinstallation Starkstrom, Schwachstrom, Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung in den Rettungswegen

 Modernisierung Innenräume: Boden, Decke, Wand, Beleuchtung LED, einschließlich Ausbau von Dämmstoffen aus künstlicher Mineralfaser

 

Die Gebäudehülle ist aus energetischer Sicht durch die Sanierungen im Jahr 2002, dem Stand der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 zuzuordnen. Aufgrund der Nutzungsdauer dieser Bauteile besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Im Zuge der Erweiterung wurden im Bestandsgebäude bereits Sanierungen an der Technikzentrale, Heiz-, Trinkwasser-sowie Abwasseranlage durchgeführt. Die Technikzentrale wurde komplett dem Stand der Technik angepasst.

 

Sanierungskonzept

Die Sanierungsmaßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb geplant, wobei Ersatzschulraum in Schulcontainern vorgesehen wird. Die zeitliche Realisierung ist in Bauabschnitten ab Sommer 2018 geplant. Die gesamten Sanierungsmaßnahmen sollen bis 2019 abgeschlossen sein. Im Zuge der Erweiterung wurden im Bestandsgebäude bereits Sanierungen an der Technikzentrale, Heiz-, Trinkwasser-sowie Abwasseranlage durchgeführt. Die Technikzentrale wurde komplett dem Stand der Technik angepasst.

 

Sanierungsablauf

Die Sanierungsmaßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb geplant, wobei Ersatzschulraum in Schulcontainern vorgesehen wird. Die zeitliche Realisierung ist in Bauabschnitten ab Sommer 2018 geplant. Die gesamten Sanierungsmaßnahmen sollen bis 2019 abgeschlossen sein.

Kosten:

 Baukonstruktion –Konstruktion 900.000 €

 Bauwerk-technische Anlagen 1.050.000 €

 Nebenkosten incl. Projektsteuerung 750.000 €

 Zwischensumme 2.700.000 €

 Miete Schulraumcontainer 150.000 €

 Gesamtsumme 2.850.000 €

 

Für die Finanzierung der Maßnahme sind unter anderem Klimaschutzmittel des Kreises in Höhe von 197.000 € und Fördermittel des Landes für die Sanierung von Schulen - Kommunaler Sanierungsfond 2017 –2019 vorgesehen, wobei die Förderbedingungen noch nicht abschließend festgelegt sind. Überschlägig ergibt sich ein Förderbetrag von rund 350.000 €.

Für die Fraktion der Freien Wähler erklärte Kreisrat Konrad Fleckenstein, dass die dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude des Kreises ein strategisches Ziel des Kreises ist. Auch gebe es gerade im Bereich des Brandschutzes keine Alternative. Wenn der Kreis weiter eine attraktive Schullandschaft sein und man nicht in einen Renovierungsstau kommen wolle, den man dann finanziell fast nicht mehr bewältigen kann, dann müsse man auch der vorgestellten Maßnahme zustimmen.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 14. November 2017

Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor, die Steuerung im Rahmen der Sozialhilfe, der Bericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten und die Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes standen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales.

 

 

 

Bericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten

Der hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Herr Patrick Alberti, stellte dem Gremium des Sozialausschusses in einem mündlichen Bericht seine vielfältigen Erfahrungen und Arbeitsergebnisse seines ersten Jahres vor. Gemäß den Aufgaben nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz liegt der Schwerpunkt bei Beratung, Koordination, Ansprechpartner und Vertrauensperson sowie Beteiligung an Maßnahmen der Gemeinden und des Kreises.  Konkret befasste sich Herr Alberti im ersten Jahr mit ca. 400 Beratungsfällen aus verschiedenen Bereichen des Alltags zur Hilfestellung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Hauptsächlich betrifft es die Themen aus dem Baurecht mit dem Stichwort "Barrierefreies Wohnen", Rechtsberatungen zu Sozialleistungen, dicht gefolgt von den Themen KiTa, Schule, Ausbildung, Arbeit sowie Ambulante/Stationäre Dienste.

Selbstverständlich ist das Amt aber auch sehr gut geeignet, weiterhin Netzwerke mittels Jahrestreffen und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kreis aufzubauen.

Zuletzt wurde Herr Alberti von der Fraktion der Freien Wähler gebeten, sich für den längst von der Deutschen Bahn (DB) versprochenen großflächigen Ausbau der Barrierefreiheit bei den S-Bahnhöfen in der Rhein- Neckar-Region stark zu machen.

Kreisrat John Ehret wünschte Herrn Alberti für die Fraktion der Freien Wähler weiterhin viel Erfolg in seinem wichtigen Amt und noch viel wichtiger, den hilfesuchenden Bürgern mit unterschiedlichen Behinderungen zahlreiche Lösungen und Unterstützung in ihren Problemlagen.

 

 

 

Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor

Kreisrätin Gabi Horn stimmte für die Freien Wähler den Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor mit einem Fördervolumen von rund 312.000 € zu. Die Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“ habe sich mit der Vergabe Anträgen der einzelnen Institutionen befasst und sei einstimmig zu dem vorgelegten Beschlussvorschlag gekommen.

Generell gehe es hier um freiwillige Leistungen des Rhein-Neckar-Kreises, die in vertretbarer Weise auf die Institutionen verteilt werden. Die Erhöhungen, die zu beschließen waren, beruhten in der Regel auf Tarifsteigerungen und allgemeinen Kostensteigerungen. Grundsätzlich man sich einig, dass die Institutionen, die von dem Förderbetrag in 2017 nicht abgewichen sind, auch nur in der beantragten Höhe Leistungen erhalten. Die anderen, die eine Erhöhung beantragt haben, erhalten 2,18 % mehr. Ausnahmsweise habe man einen erhöhten Förderbetrag angenommen, z.B. bei der AIDS-Hilfe. Dies sei der aktuellen Flüchtlingssituation geschuldet und diene vor allem auch der Prävention, so Gabi Horn.

 

 

 

Steuerung im Rahmen der Sozialhilfe

Die überwiegende Anzahl der Leistungen in der Sozialhilfe sind weisungsfreie Pflichtaufgaben, mit anderen Worten, der RNK hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. In den letzten Jahren sind die Kosten der Leistungen kontinuierlich angestiegen.

Kreisrätin Christa Ohligmacher bedankte sich für die Fraktion der Freien Wähler, dass die Verwaltung versucht, den Ressourcenverbrauch durch eine aktive Steuerung zu begrenzen. Wichtig sei den Freien Wählern, dass die Leistungen nicht nur möglichst wirtschaftlich, sondern auch bedarfsgerecht erbracht werden und der betroffene Mensch mit einbezogen wird. Dies sei durch das individuelle Fallmanagement gewährleistet.  Durch ein gutes Controlling, ein regelmäßiges Berichtswesen und ein Vergleich mit den Kennzahlen anderer Kreise lassen sich Abweichungen schneller erkennen. Es sei richtig, in einem weiteren Schritt die Qualität der Leistungen zu überprüfen so Christa Ohligmacher.  Im Fazit lasse sich jedoch erkennen, dass auch eine gute Steuerung nicht alle Kostensteigerungen verhindern kann. Tarifsteigerungen oder gesetzliche Änderungen wie der Wegfall der Pflicht zum Besuch einer Förderschule und der Umsetzung der Inklusion an Schulen ergäben höhere Kosten, die nicht zu steuern sind.

Begleitetes Wohnen für volljährige Menschen mit Behinderung in Familien

Die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung in Gastfamilien unterkommen besteht schon längere Zeit und kommt für allem für einen Personenkreis in Betracht, der einerseits durch Einschränkungen nicht zu einem selbständigen Wohnen in der Lage ist, aber auch keine vollstationäre Betreuung benötigt. Die in Frage kommenden Personen finden so Halt und Struktur in einer gewohnten, familiären Umgebung und finden oftmals zu größtmöglicher Selbstbestimmtheit und Stabilität.

Angesichts der Verantwortung für den Kreishaushalt dürfe auch nicht vergessen werden, dass dieses Angebot für den Kreis deutlich günstiger zu finanzieren ist als eine stationäre Unterbringung, ging Kreisrat Tobias Rehorst in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler auch auf die finanziellen Aspekte des begleiteten Wohnens ein. Dass dieses für beide Seiten positive Angebot zustande kommt, verdanke man letztlich nur dem Engagement und der Bereitschaft von Familien, Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen in ihren Alltag einzubeziehen, sie an ihrem eigenen Leben teilhaben zu lassen, diesen Menschen wollen wir an dieser Stelle ausdrücklich danken.  Damit es auch künftig Bürgerinnen und Bürger im Kreis gibt, die sich dieser Aufgabe annehmen, bedürfe es einer gewissen Honorierung – ein bloßer Händedruck und nette Worte reichen hier nicht. Letztlich gehe es daher zum einen darum, die bisherige Orientierung am Pflegestufensystem in das neue System der Pflegegrade zu überführen. Gleichzeitig schlage der KVJS eine Erhöhung des prozentualen Anteils auf 140 % des Pflegegrads 2 zu, sodass im Ergebnis statt 427 € 443 € ausbezahlt würden. Mit einer Erhöhung des konkreten Betrags für den jeweiligen Pflegegrad würden künftig auch die Sätze für die Gastfamilien dynamisch steigen, sodass eine regelmäßige Anpassung durch den Ausschuss nicht erforderlich sein wird.

Vor dem Hintergrund, dass Kurzzeitpflegeplätze im Falle eines Urlaubs knapp sind, sei auf jeden Fall auch eine Erhöhung des Zuschusses für Vertretungsgastfamilien sinnvoll.

Die Mehrkosten von jährlich 25.000 € kämen unmittelbar dem Einsatz der Familien zugute und seien eine sinnvolle Investition. Wichtig sei den Freien Wählern, das Angebot und den Bedarf nach Gastfamilien auch in der Bevölkerung bekannt zu machen.

 

 

 

Hilfe zur Pflege 2015

Der jährliche Bericht des KVJS ermöglicht eine Standortbestimmung über die demographische Entwicklung und die soziale Infrastruktur sowie einen Vergleich mit anderen Kreisen.

Seit dem letzten Bericht für 2014 haben sich keine nennenswerte Veränderung ergeben, stellte Kreisrätin Christa Ohligmacher für die Freien Wähler fest. Die Hilfe zur Pflege sei eine nachrangige Leistung, wenn z.B. die Pflegeversicherung oder eigene Mittel nicht ausreichen.

Die Hilfe zur Pflege werde unterschiedlich geleistet: Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei der ambulanten Pflege, Tages- und Nachtpflege bei der teilstationären Pflege sowie vollstationäre oder Kurzzeitpflege als stationäre Pflege.

Die Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmenden Alter an. Da die Zahl der Menschen über 65 Jahren und besonders die Zahl der Hochbetagten über 80 Jahren ansteigt, steige auch die Zahl der Leistungsempfänger an. Ebenso zeige sich mit zunehmenden Alter ein steigender Pflegebedarf.  Die Leistungen der Pflegeversicherung reichten bei Pflegestufe II nicht aus und damit steigen auch die Kosten der Hilfe zur Pflege.

Im Ausblick könne man feststellen, dass durch die demographische Entwicklung die Zahl der Personen über 80 Jahren ansteigen wird, Kostensteigerungen im Pflegebereich durch den Anstieg der Personalkosten und steigende Pflegesätze durch die Landesheimbauverordnung mit dem Umbau der Doppelzimmer zu erwarten sind, durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 1.1.2017 der Eigenanteil der Bewohner bei Pflegegrad 2 steigt und der Personenkreis der Leistungsberechtigten durch den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit z.B. Demenzkranke ansteigen wird.  Der Nettoaufwand 2015 für die vollstationäre Pflege habe 12,66 Millionen € betragen. Dieser schon recht hohe Betrag werde in den kommenden Jahren nicht ausreichen.  Interessant sei die Information, dass der Nettoaufwand pro Einwohner im Rhein- Neckar-Kreis bei 23,7 € liegt und bei den Landkreisen bei 29,0 €.

Auch beim Aufwand pro Leistungsempfänger liege der Landkreis mit 11.066 € unter den Landkreisen mit 12.094 €.

Die strategische Ausrichtung des Kreises werde helfen können, die Kosten zu begrenzen: Verbesserung der ambulanten Hilfen wie ambulante Pflegedienste, Kurzzeit-und Tagespflege.

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 7. November 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft befasste sich unter anderem mit der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis, dem Radschnellweg Heidelberg – Mannheim sowie dem Energiebericht für die kreiseigenen Gebäude.

Radschnellweg Heidelberg - Mannheim

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft wurde über den derzeitigen Sachstand des geplanten Radschnellwegs Heidelberg – Mannheim informiert informiert.  Weil sie darin ein Mobilitätskonzept der Zukunft sieht, hat die Landesregierung die drei Radschnellverbindungen als Leuchtturmprojekte ausgewählt, darunter auch den Radschnellweg Heidelberg-Mannheim. Die Bau- und Unterhaltungs-kosten dieses Radschnellwegs würde das Land tragen, der Landkreis musste lediglich eine Machbarkeitsstudie mit Kosten von 6.000 € finanzieren.  Die Studie liegt seit Anfang des Jahres vor und zeigt drei Varianten möglicher Verbindungen zwischen Mannheim und Heidelberg auf. Zwei Varianten verlaufen südlich, die dritte nördlich des Neckars. Bei diesem dritten Streckenverlauf würden von der Kurpfalzbrücke in Mannheim bis zum Neuenheimer Feld in Heidelberg Ilvesheim und Ladenburg direkt an den Radschnellweg angebunden. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft – wie auch zuvor der Planungsausschuss des Verbands Region Rhein-Neckar - präferierten diese Variante, da mit ihr möglichst viele potenzielle Pendler erreicht werden und entlang des Weges sich große Arbeitgeber, Schulen und Hochschulen befinden.

Förderung des ÖPNV

Ab dem Zuschussjahr 2018 fördert der Rhein-Neckar-Kreis die Aufwendungen der Städte und Gemeinden für den laufenden Betrieb mit Straßen- und Stadtbahnen mit 40 % und die Aufwendungen für den laufenden Betrieb mit Bussen mit 45 %.  Folgende Städte und Gemeinden hatten Anträge auf Kreisförderung gestellt: Epfenbach, Eschelbronn, Heiligkreuzsteinach, Neckarbischofsheim, Neckargemünd Schönau, Spechbach, Waibstadt sowie Wilhelmsfeld, die der Ausschuss genehmigte.

Sitzung des Kreistags am 10. Oktober 2017 in Laudenbach

Beteiligungsbericht 2016

Einmal jährlich erstellt die Kreisverwaltung einen Bericht über die Entwicklung der Beteiligung des Langkreises an wirtschaftlich selbständigen Unternehmen. Kreisrat Peter Riemensperger gab für die Freien Wähler eine Stellungnahme zum Beteiligungsbericht 2016 ab. Erneut habe die Bilanzsumme des Konzerns Rhein-Neckar- Kreis Ende 2016 die Grenze von einer Milliarde Euro überstiegen. Davon entfielen nicht einmal die Hälfte, nämlich gerade 481 Millionen Euro auf die Konzern-Mutter Landkreis, so Riemensperger.

Bei den Beteiligungsunternehmen des Landkreises waren 2016 knapp 4.000 Mitarbeiter beschäftigt. Der Stellenplan des Landkreises weise 2016 im Vergleich hierzu rund 1.600 Stellen aus. Der Umsatz der Beteiligungen summierte sich im vergangenen Jahr auf nahezu 300 Millionen Euro. Zudem hätten die Kreisunternehmen 2016 über 25 Millionen Euro investiert.

Diese Zahlen zeigten deutlich, dass den Gesellschaften des Kreises nicht nur in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, sondern im gleichen Maß auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage enorme Bedeutung zukommen. Was die Aufgabenerfüllung angehe, leisten alle Kreisunter-nehmen gute Arbeit, stellte Riemensperger fest. Unsere Einwohner könnten sich zum Beispiel auf eine hervorragende medizinische Versorgung in den Kreiskrankenhäusern genauso verlassen wie auf die zuverlässige und komfortable Müllentsorgung durch die AVR-Unternehmen bei langjähriger Gebührenstabilität. Und dies solle auch so bleiben! Nach wie vor bereite jedoch die wirtschaftliche Entwicklung bei den GRN Gesundheitszentren Sorgen. Erneut musste eine zu geringe Steigerung des Landesbasisfallwerts für Baden-Württemberg verzeichnet werden. Diese Steigerung reichte wieder nicht aus, um den tariflichen Anstieg der Gehälter der Klinikbeschäftigten und die höheren Sachkosten auszugleichen. Die Lücke zwischen Aufwendungen und Erträgen werde deshalb von Jahr zu Jahr größer. Die negativen Jahresergebnisse der GRN stiegen seit 2014 von 1,6 Millionen Euro über 2,8 Millionen Euro in 2015 auf nunmehr über 4,6 Millionen Euro. Zwar sei mittlerweile der Landesbasisfallwert 2017 vergleichsweise stark erhöht worden. Dennoch rechne die Geschäftsführung zunächst noch nicht mit positiveren Betriebsergebnissen. Trotzdem dürften sich die Ergebnisse aus unserer Sicht keinesfalls in dem Ausmaß weiter verschlechtern wie in den letzten drei Jahren, stellte Riemensperger klar. Deswegen begrüßten wir Freien Wähler auch, dass die Betriebsleitung der GRNKliniken strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Erlös- und Kostensituation und damit zur Reduzierung der negativen Ergebnisse ins Auge gefasst hat.

Unabhängig davon dürften aber alle - Landrat wie Fraktionen - nicht nachlassen, weiterhin bei den übergeordneten Stellen für eine ausreichende Finanzausstattung zu werben.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung der AVR-Gesellschaften mit positiven Jahresergebnissen habe sich auch 2016 fortgesetzt. Das Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH von nahezu 1,8 Millionen Euro - nach 840.000 € ein Jahr zuvor - sei mehr als zufriedenstellend, auch wenn man hierbei beachten müsse, dass dieses Ergebnis ein gutes Stück weit auf Sondereffekte wie Versicherungsentschädigungen und die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen ist. Der Bau einer hochmodernen Biovergärungsanlage wurde im April in Ilvesheim auf den Weg gebracht. Die Fertigstellung dieser Anlage sei im Jahr 2019 geplant. Damit könnten die im Vorfeld gegründeten AVR BioTerra und die AVR BioGas schon mittelfristig zu einer weiteren Ergebnisver-besserung beitragen.

Deshalb seien die Freien Wähler auch davon überzeugt, dass sich die AVRGesellschaften künftig weiterhin positiv entwickeln werden. Mit dem Dank an die Geschäftsleitungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs und der Gesellschaften für die gute Arbeit im vergangenen Jahr schloss Riemensperger seine Ausführungen.

 

Haushalt 2018

Landrat Stefan Dallinger brachte den Entwurf des Haushalts 2018 in den Kreistag ein. Der Entwurf sieht vor, dass die Kreisumlage um einen halben Prozentpunkt auf 29,0 Prozent gesenkt wird. Wie üblich wurde der Entwurf ohne Aussprache zur Vorberatung in die Ausschüsse verwiesen. Im Dezember soll der Haushalt vom Kreistag beschlossen werden.

 

Nahverkehrsplan und Förderung des ÖPNV

Dem Nahverkehrsplan stimmte die Fraktion der Freien Wähler zu. Dass die bestehende Lenkungsgruppe das Thema „Mobilität der Zukunft im Rhein- Neckar-Kreis“ zeitnah weiter bearbeitet, finde sinnvoll, da sich unser Mobilitätsverhalten nicht nur auf den Öffentlichen Personennahverkehr spezifizieren lässt und vor allem in unserer heutigen, schnelllebigen Zeit einem stetigen Wandel untersteht, stellte Kreisrat Eric Grabenbauer für die Freien Wähler fest. Besonders das Thema Barrierefreiheit würde im vorliegenden Nahverkehrsplan intensiv bearbeitet. Die rasche Umsetzung eines nahezu barrierefreien ÖPNV liege seiner Fraktion besonders am Herzen. Die Freien Wähler seien der Meinung, dass durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetz und der heutigen Zustimmung zum Nahverkehrsplan das Land und den Rhein-Neckar-Kreis das Konnexitätsprinzip ausgelöst haben – „Wer bestellt bezahlt“ – zumindest müssen beide einen finanziellen Beitrag dazu leisten.

Bezüglich der Förderung des ÖPNV gab es kontroverse Auffassungen im Kreistag, auch die Freie Wähler waren nicht dem Beschlussvorschlag zufrieden. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit die Stellungnahme von Kreisrat Eric Grabenbauer im Wortlaut:

„Wir waren uns fraktionsübergreifend einig, dass wir zur gerechteren Förderung und Finanzierung des ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis ein Gutachten in Auftrag geben, welches wir bereits vor elf Monaten nicht-öffentlich diskutiert haben. Damals konnten sich die Fraktionen noch nicht so richtig vorstellen eine andere Förderungssystematik einzuführen. Dennoch gab es gute Gedankengänge und Ideen im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft. Selbst der damalige Vorschlag des Gutachters und damit auch der Beschlussvorschlag der Verwaltung war weitaus gerechter als der heutige. Er besagte 40 % Schienen- und 50 % Busverkehr-Zuschüsse. Das Finanzierungsgutachten ist sehr gut ausgearbeitet und hat ein deutliches Ungleichgewicht in der ÖPNV-Förderung offenbart. Die Zwischenlösung des Gutachters war sehr gut, hätte aber zu bestimmten Ungerechtigkeiten im ländlichen Raum mit Tram-Anschluss geführt. Aus diesem Grund haben wir uns intensiv mit diesem Thema befasst und den Ihnen vorliegenden Antrag gestellt.

Bei den Einnahmen besteht im Kreis eine Gleichberechtigung über einen einheitlichen Kreisumlagehebesatz. Dass es bei den Ausgaben nicht immer und überall gleichberechtigt zugehen kann, ist uns allen klar. „Eine gerechte Lösung gibt es nicht“ wird Bruno Sauerzapf heute in der RNZ tituliert. Aber wir könnten uns heute bei der ÖPNV-Förderung etwas mehr der Gerechtigkeit nähern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn schon viele Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis nicht von der Schiene als wichtige Infrastrukturmaßnahme profitieren. Und gleichzeitig die schienengebundenen Gemeinden als Strukturachsen der Zukunft von Bund, Land und Regionalverband definiert werden. wenn schon diese Gemeinden ihrer Bevölkerung nur eine Busanbindung, meist nur im 60-Minuten-Takt anbieten können, die zudem sehr viel günstiger ist als die Schiene.·

Wenn schon die Gemeinden in der Randzone und im ländlichen Raum (auch mit Straßenbahn oder S-Bahn-Betrieb) zu den geringen Aufwanddeckungsfehlbeträgen beisteuern und dadurch der Kreis sehr viel weniger Zuschüsse dorthin zahlt.

 

Wenn schon in diesen Gemeinden 390.000 Menschen, das sind 72% der Kreiseinwohner, wohnen und 7,1 Mio. Fahrplankilometer, das sind 71% der ÖPNV-Kilometer im Rhein-Neckar-Kreis gefahren werden.

Und wenn schon viele Gemeinden im Verdichtungsraum mit Straßenbahnanschluss von den genannten Vorteilen profitieren, aber nur 28% der Kreiseinwohner und nur 29% der Fahrplankilometer mit einer sehr kurzen Vertaktung dort gefahren werden. Und gleichzeitig dazu mehr als die Hälfte der 6,3 Mio. € Kreiszuschüsse erhalten.

 

Dann, liebe Gremiumsmitglieder wird es Zeit für den Kreistag Entscheidungswillen zu zeigen und den Kuchen gerechter zu verteilen. Dass dieses Thema auch von allen anderen Fraktionen intensiv bearbeitet wurde, wissen wir. Dazu liegen uns heute drei Anträge der Fraktionen vor. Da alle drei schon heute Morgen mehrheitlich in der RNZ abgelehnt wurden, werden wir mit einem weiteren Antrag den Beschlussvorschlag der Verwaltung erweitern. Wir als Freie Wähler beantragen eine differenzierte Bezuschussung nach Raumkategorien. Um die Zuschüsse gerechter zu verteilen erhalten in unserem Antrag die Gemeinden im Verdichtungsraum mit Straßenbahnbetrieb zukünftig 40 % Zuschüsse für alle Verkehre dort. Diese Gemeinden haben alle sehr hohe Aufwanddeckungsfehlbeträge zu leisten, aber mit den vorhin angesprochenen strukturellen und finanziellen Vorteilen.

Alle anderen Gemeinden im Verdichtungsraum ohne Straßenbahnbetrieb plus der Randzone und ländlichen Raum mit und ohne Straßenbahnbetrieb auch die S-Bahn- Gemeinden in dieser Raumkategorie erhalten ab 1. Januar 2018 einen Zuschuss in Höhe von 50 % für den Busverkehr (nicht für die Schiene). Zum einen, damit mehr Zuschüsse für die Busse in den ländlichen und unterbezuschussten Raum fließen, aber gleichzeitig nicht in die Schiene, da auch die dortigen schienengebundenen Gemeinden von den vorhin genannten Vorteilen zum Teil profitieren. Den Antrag von „Bündnis 90/Die Grünen“ lehnen wir ab, da dieser im bisherigen System nichts ändert, sondern nur die Zuschüsse erhöht und die Ungleichverteilung nicht behoben wird.

Den Antrag von „Die Linke“ würden wir gerne näher kennenlernen und auch die Meinung eines außenstehenden Experten dazu hören. Ich frage mich aber folgendes. Bei einer Gemeinde im ländlichen Raum mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft und ohne Bahnanschluss erhält bereits aufgrund der Strukturschwäche 4 Bonuspunkte mit 8 % mehr Zuschuss. Das ist gerecht und vertretbar. Wie soll sich die Gemeinde aber jemals andere Bonuspunkte verdienen. Für ein Sozialticket fehlt das Geld, zum Verkauf von mehr Jahrestickets benötigt man einen attraktiveren ÖPNV, dieser müsste zunächst lange vorfinanziert werden. Und aufgrund der Geldknappheit wird eine solche Gemeinde, von denen es viele im RNK gibt, immer beim barrierefreien Ausbau hinterherhinken. Man müsste sich intensiver mit den Kriterien auseinandersetzen. Deshalb ist ihr Vorschlag für die Zukunft sicherlich ein gangbarer Weg. Für uns heute jedoch noch nicht entscheidungsreif. Bevor wir aber den bisherigen Weg weitergehen, möchten wir mit unserem Antrag versuchen der Gerechtigkeit auf die Sprünge zu helfen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung berücksichtigt zwar nicht die Teilräume des Kreises, was für uns sehr wichtig wäre, um die laufenden Zuschüsse etwas gerechter in der Fläche zu verteilen, aber er unterscheidet zumindest zwischen Bus und Bahn. Die vorgeschlagene 5%-ige Erhöhung für den Busbetrieb mildert das deutliche Ungleichgewicht aber nur sehr wenig ab. Das hat der Gutachter und auch die Verwaltung im November 2016 genauso gesehen und deshalb höhere Prozentsätze (und zwar 40 und 50 %), wenn auch bei einer anderen, aber gerechteren Verteilung als heute, vorgeschlagen.

Wir als Freie Wähler denken zwar immer noch, dass unser Antrag gerechter ist, könnten uns aber mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung als kleineren Gerechtigkeitsschritt anfreunden, falls die Förderquote für den Busverkehr um 10 % auf 50 % erhöht werden würde. Das würde zumindest das deutliche Ungleichgewicht zwischen Straße und Schiene im ÖPNV deutlicher verbessern und zwar um 5 % mehr als die Verwaltung vorsieht. Diesen weitergehenden Antrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung stellen wir hiermit zusätzlich. Finanziell gesehen bedeutet dies, dass weitere 386.000 € in den Haushalt eingestellt werden müssten. Wenn ich es richtig weiß, werden die Mittel aber nicht im Haushalt 2018 benötigt, da die Zuschüsse erst nachträglich ausgezahlt werden, also im Haushalt 2019 kassenwirksam werden.

Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte zeigen Sie Flagge für eine bessere Bezuschussung unserer Busverkehre, damit wir nicht nur finanziell gesehen den Anschluss nicht verpassen. Tragen Sie mit ihrer Zustimmung zu unserem ursprünglichen Antrag dazu bei, dass die Kreiszuschüsse im ÖPNV etwas gerechter verteilt werden. Und falls Sie mir nicht glauben können, dass unsere Verteilung gerechter ist als die der Kreisverwaltung, dann greifen Sie zumindest dem Busverkehr im gesamten Kreis mit 50 % unter die Arme. Ich glaube das können wir uns gerade noch leisten. Bevor Sie den zweiten Antrag der Freien Wähler ablehnen, stelle ich Ihnen vorab folgende Fragen:

 

· Wie erklären Sie Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, warum ein barrierefreier Zugang an die Schiene mit 50 % zu den nicht durch Bund und Land geförderten Kosten vom Kreis gefördert werden und die barrierefreien Bushaltestellen im Kreis keinerlei Kreisförderung erhalten sollen.

 

· Warum im Kreis jährlich zwei Millionen € in die Schiene investiert werden und der Busverkehr bei den Investitionen weiterhin leer ausgehen soll?

· Warum begreift man den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen nicht als Chance auch in der Investitionsförderung das deutliche Ungleichgewicht zwischen Schiene und ÖPNV-Straße auszugleichen?

 

 

 

Bei diesem Antrag geht es uns nicht darum in welche Raumkategorie oder in welche Gemeinde die Mittel des Kreises fließen, sondern, dass die barrierefreien Bushaltestellen für den Kreis genauso wichtig sind wie die barrierefreie Schiene und deshalb der Ausbau unterstützt und dadurch forciert wird. Wir beantragen deshalb, dass sämtliche Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen, bis zum Baubeginn Ende 2021, einen

 Zuschuss in Höhe von maximal 50 % zu den nicht durch Bund und Land geförderten Kosten erhalten. Die Obergrenze des Kreiszuschusses beträgt 10.000 € je Halteposition.

Finanziell gesehen, schreibt uns die Verwaltung, dass bei einer 50-prozentigen Förderung die Beteiligung des RNK bei ca. 8 Mio. € liegt. Das wären in den nächsten vier Jahren je zwei Mio. € für die Barrierefreiheit der Bushaltestellen. Wir haben zuvor die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beschlossen. Wir haben damit einem weitgehend barrierefreien ÖPNV zugestimmt, nicht nur im Schienenpersonennahverkehr, wo dies mit Mitteln des Kreises bis Ende 2020 ausgebaut sein wird, sondern auch im Busverkehr. Lassen Sie unseren Worten Taten folgen und stimmen Sie unserem zeitlich befristeten Antrag zu, denn Barrierefreiheit kommt einem großen Teil der Fahrgäste zu Gute und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Zuschüsse des Kreises sollten in Bus und Bahn gleichermaßen investiert werden.“ Trotz Unterstützung einiger Kreisräte aus anderen Fraktionen fanden die Anträge der Freien Wähler nicht die erforderlichen Mehrheiten. Die Kreistagsmehrheit stimmte für den Verwaltungsvorschlag. Danach beträgt im Jahr 2018 die die Förderquote für Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlinien 40 % und bei den Busverkehren 45 %.

 

Wahl des Landrats

Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats wurde ein besonderer beschließender

Ausschuss gebildet. Die Freien Wähler werden darin durch die Kreisräte Hans Zellner, Heiner Rutsch und Peter Riemensperger vertreten.

 

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschussesam 26. September 2017

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises befasste sich in seiner letzten Sitzung unter anderem mit dem Jahresabschluss des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar sowie der Aufstellung des Betriebsplans für den Kreiswald.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die AOK will durch Sponsoring die betriebliche Gesundheitsförderung des Rhein- Neckar-Kreises fördern. Der Ausschuss stimmte deshalb einer Kooperationsvereinbarung mit der AOK im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu. Außerdem genehmigte er vorab künftige Kooperationsvereinbarungen auch mit anderen Krankenversicherungen.

 

GRN Gesundheitszentren/Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim

Danach wurde der Zinssatz des Gesellschafterdarlehens der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH von bisher 4,6 % auf einem am Markt üblichen Zinssatz von 1,99 % angepasst. Außerdem nahmen die Ausschussmitglieder die aktuelle Entwicklung in der  Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH sowie der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gruppen und Bereiche zur Kenntnis.

 

Jahresabschluss des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar/Kliba

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigte auch den Jahresabschluss des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar und stimmte der Entlastung des Verbandsvorsitzenden, der Geschäftsführung und der Mitglieder des Hauptausschusses zu. Dazu legitimierte der Ausschuss den Landrat, die entsprechenden Beschlüsse in der Verbandsversammlung des Zweckverbands auszuüben. Bei der KliBA gGmbH wurde der Landrat bevollmächtigt, mehrere Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Zuerst soll Dr. Klaus Keßler als Geschäftsführer für weitere fünf Jahre bestellt werden. Außerdem soll der Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und dem vorgelegten Wirtschaftsplan zugestimmt werden.

 

 

Sitzung des Kreistags am 18. Juli in Leimen

Über ein Dutzend Tagesordnungspunkte, darunter das Nachrücken eines Mitglieds, die Bestellung von Naturschutzbeauftragten sowie der Haushalt des Rhein-Neckar- Kreises, standen auf der Agenda der letzten Sitzung des Kreistags vor der Sommerpause.

 

Verpflichtung einer Kreisrätin

Nach der Verabschiedung des langjährigen Kreisrats Hans-Ulrich Sckerl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der nach 33 Jahren sein Ausscheiden beantragt hatte, verpflichtete Landrat Stefan Dallinger Bärbel Seemann aus Nußloch als neue Kreisrätin für den verstorbenen FDP-Kreisrat Rudi Heger.

Bestellung von Naturschutzbeauftragten / Aufhebung einer Satzung

Dr. Wilfried Schweinfurth und Dr. Josef Klebes wurden für weitere fünf Jahre als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bestellt. Außerdem beschloss der Kreistag ohne Aussprache die Aufhebung der Satzung über die Durchführung von Aufgaben der Kriegsopferfürsorge im Landkreis Mannheim vom 2. Dezember 1963. Hintergrund war, dass die Große Kreisstadt Weinheim in diesem Bereich nur noch vier Fälle betreut, deren Bearbeitung zukünftig der Rhein-Neckar-Kreis übernehmen soll.

 

Aufhebung einer Schulart

Auf Empfehlung des Ausschlusses für Schulen, Kultur und Sport beschloss der Kreisrat zudem, aufgrund des Unterschreitens der Mindestschüler-zahl in drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schuljahren an allen Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises mit Ausnahme der Albert-Schweitzer-Schule in Sinsheim den Bildungsgang Berufseinstiegsjahr (BEJ) aufzuheben.

 

Betrauungsakt für die KliBA

Anschließend stimmte der Kreistag der Verlängerung des Betrauungsakts öffentlicher Vertrag für die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein- Neckar-Kreis gGmbH - KliBA gGmbH –

zu. Der Landkreis zahlt für Dienstleistungen der KliBA jährlich 315.000 €.

 

Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands zur Verlustabdeckung 2016 der GRN

„Die Abschlüsse bei der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH bereiten uns große Sorgen“, nach Kreisrat Heiner Rutsch für die Freien Wähler zur erforderlichen Verlustabdeckung Stellung. Bereits in den letzten Jahren seien nur negative Abschlüsse zu vermelden gewesen. Für das Jahr 2016 sei jetzt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,66 Mill. € ausgewiesen.

Im Wesentlichen sei dies auf die unzureichenden Deckungserlöse durch das Land zurückzuführen. Durch die Beiträge des Landes könnten nicht einmal die Personalkostensteigerungen aus Tariferhöhungen abgedeckt werden. Die Freien Wähler halten es unbedingt für erforderlich, dass die Landesbasisfallwerte kostendeckend erhöht werden, so Kreisrat Heiner Rutsch.

Er dankte Landrat Stefan Dallinger für die Zusage bei der letzten Finanzausschusssitzung, dass eine konzertierte Aktion mit den Landtagsabgeordneten und Krankenkassen dazu eingeleitet wird. Die weitere Verschlechterung der Finanzen könne von den Kreisen nicht hingenommen werden. Die Freien Wähler baten deshalb darum, bei der nächsten Kreistagssitzung das Thema „Perspektiven der Finanzentwicklung bei den GRN“ zu behandeln.

Der Bewilligung des überplanmäßigen Aufwands von 1,375 Mill. € zur Abdeckung des Jahresverlustes 2016 stimmte er zu.

 

Feststellung der Jahresabschlüsse

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde ein sehr positiver Jahresabschluss des Kreises mit einer Verbesserung von 21,4 Millionen € beim ordentlichen Ergebnis vorgelegt. Auch die Finanzrechnung hat sich positiv entwickelt, der Finanzmittelbestand verbesserte sich auf rd. 5 Millionen € - alle Investitionen und die Tilgung konnten 2016 vollständig damit finanziert werden. Die Liquidität stieg erfreulicherweise auf 46,2 Millionen €, auf die Neuaufnahme von Darlehen aus dem HH 2016 konnte verzichtet werden und die Verschuldung des Kernhaushaltes wurde auf rd. 10 Millionen € zurückgeführt.

Mit einer Gesamtverschuldung von rund 86 Millionen € bleibe man unterhalb des Zieles von 90 Millionen €, stellte Kreisrat Heiner Rutsch in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler erfreut fest. Die jetzige Rücklage aus Überschüssen gaukelte bislang eine hohe Rücklage von rund 148 Millionen € vor. Es sei daher Zeit geworden, dass die GemeindehaushaltsVO geändert wurde, so Heiner Rutsch. Durch die vorgeschlagene Umbuchung in Höhe von rd. 102 Millionen € beläuft sich die Rücklage dann noch auf rund 46 Millionen €, was dann auch der Liquiditätslage entspricht. Ein gutes Ergebnis könne man auch bei den Abfallgebühren verzeichnen. So wurden 2016 Mehreinnahmen von rund 1,7 Millionen € erwirtschaftet, wovon 430.000 € zur Verlustabdeckung aus Vorjahren und der Rest von rund 1,3 Millionen € der Gebührenüberschussrückstellung zugeführt wurden. Heiner Rutsch stimmte für die Freien Wähler dem Jahresabschluss, den gebührenrechtlichen Ergebnissen der Abfallwirtschaft und den Budgetüberschreitungen sowie den weiteren Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu. Beim Eigenbetrieb Bau- und Vermögen sei gute Arbeit geleistet, kommt Heiner Rutsch auf dessen Jahresabschluss zu sprechen. Hier kann mit einer Ausweisung von rund 856.000 € Jahresüberschuss aufgewartet werden. Das sind gegenüber der Planung Verbesserungen von rund 438.000 €.

Zu erwähnen seien hier die um 2 Millionen € höheren Unterhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude, die jedoch begründet sind. Heiner Rutsch dankte für die ausführlichen Vorlagen der einzelnen Abschlüsse und die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamts.

 

Strategische Ziele 2018

Seit dem Jahr 2012 sind die strategischen Ziele des Landkreises Bestandteil der Haushaltsplanung. Die strategischen Ziele orientieren sich an den Leitsätzen des Rhein-Neckar-Kreises, die wiederum die Grundwerte des politischen und verwaltungsmäßigen Handeln darstellen.

Kreisrat Peter Riemensperger bezeichnete in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler die Aussprache über die strategischen Ziele als die ersten

Schritte Richtung Haushalt 2018. Natürlich stünden im zweiten Halbjahr noch gewohnt intensive Haushaltsberatungen bevor. Dennoch würden bereits durch die Kenntnisnahme durch den Kreistag – und nur um diese ging es eigentlich - einige Parameter des nächsten Haushalts vorgegeben. Deswegen sei es nicht nur lohnend, sondern auch erforderlich, sich intensiv mit den vorgestellten strategischen Zielen 2018 zu befassen. Beschäftige man sich mit den strategischen Zielen für das Jahr 2018, so falle auf, dass es vergleichsweise wenige Änderungen im Vergleich zu 2017 gibt. Bemerkenswert sei auch, dass alle bisherigen Themenkomplexe und Handlungsfelder beibehalten werden. Für die Freien Wähler zog Peter Riemensperger daraus den Schluss, dass die bisher von Kreistag und Verwaltung verfolgten strategischen Ziele grundsätzlich die richtigen sind.

Zwei neue Handlungsfelder seien aber im Vorfeld erarbeitet worden: innerhalb des Themenkomplexes „Jugend und Soziales“ das Handlungsfeld „Soziale Agenda“ und im Rahmen des Themenkomplexes „Klima- und Umweltschutz“ das Handlungsfeld „Mobilität“.

Mit der „Sozialen Agenda“ sollen die soziale Infrastruktur des Kreises weiterentwickelt und für besondere Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und geflüchtete Menschen Angebote geschaffen werden, die deren Lebenssituation deutlich verbessern. Im Rahmen des Handlungsfelds „Mobilität“ sollen die Interessen des Rhein-Neckar- Kreises bei verkehrlichen Maßnahmen künftig verstärkt vertreten werden. Dabei gehe es zum einen um die Abstimmung anstehender Baumaßnahmen mit den Vorhabenträgern und um die frühzeitige Information der Betroffenen über zu erwartende baustellenbedingte Beeinträchtigungen, zum anderen um die verstärkte Vertretung der Interessen des Rhein-Neckar-Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden bei Verkehrsprojekten Dritter gleich welcher Art bereits in der Projektierungsphase. Außerdem sollen bis Ende 2018 die auf Grundlage der Radwegenetzkonzeption förderfähigen Maßnahmen umgesetzt werden.

Beide Themenkomplexe – „soziale Agenda“ wie auch „Mobilität“ - seien auch aus Sicht der Freien Wähler wichtige Aufgaben. Deshalb begrüße man, dass die Verwaltung hier besondere Schwerpunkte setzen möchte. Gerne berichtete Riemensperger, dass die Freien Wähler für den im vergangenen Jahr neu gebildeten Themenkomplex „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ und der in diesem Zusammenhang geschaffenen Stelle der Integrationsbeauftragten viele positive Rückmeldungen aus den Gemeinden und Ehrenamtskreisen erhalten. Dies zeige, wie notwendig es war, hier einen Schwerpunkt zu setzen. Und im Zuge der fortschreitenden Anschlussunter-bringungen werde dieses Thema gerade für die Kreisgemeinden weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Die Umsetzung der Projekte, die zum Erreichen der strategischen Ziele 2018 beitragen sollen, verursachen im Vergleich zu diesem Jahr einen um 4,6 Millionen € höheren Sachmittelaufwand. Der zusätzliche Personalbedarf liegt bei 2,75 Stellen. Beides führe dazu, dass man sich mit der Höhe des Kreisumlagehebesatzes zu beschäftigen muss, so Peter Riemensperger. Nach den bisherigen Prognosen geht die Verwaltung davon aus, dass der Hebesatz für die Kreisumlage 2018 um 0,5 Prozentpunkte von 29,5 v.H. auf 29 v.H. gesenkt werden kann.

Teilweise werde ja schon spekuliert, dass – wenn der Landrat 0,5 Prozentpunkte vorschlägt - auch eine stärkere Senkung des Hebesatzes möglich sein könnte. Hieran wollten sich die Freien Wähler nicht beteiligen. Denn dies werden die Haushaltsberatungen im Herbst ergeben. Sollte sich die Möglichkeit auftun, den Kreisumlagesatz stärker zu senken, würden die Freien Wähler dies aktiv unterstützen. Der zusätzliche Sachmittelaufwand im Zusammenhang mit den strategischen Zielen von 4,6 Millionen € sei aus Sicht der Freien Wähler leistbar. Und der zusätzliche Personalbedarf von 2,75 Stellen sei im Vergleich zu den Vorjahren moderat. Dennoch – und das kündigte Riemensperger an – werden die Freien Wähler insbesondere dem Stellenplan und der Entwicklung der Personalausgaben wie in den Vorjahren besondere Aufmerksamkeit widmen. Ziel müsse sein, dass es bei der Stellenzahl zumindest insgesamt keinen Zuwachs gibt. Denn allen im Kreistag müsse bewusst sein, dass es irgendwann wieder eine schwächere konjunkturelle Phase geben wird, in der die Steuern nicht mehr so fließen wir in den letzten Jahren. Die Kreisgemeinden stünden dann vor der Situation, dass sie mit ihren ohnehin schon geringeren Steuereinnahmen zusätzlich über eine zwangsläufig höhere Kreisumlage den Haushalt des Kreises ausgleichen müssen.

Bei vielen Sachmittelausgaben des Kreises sei es dann zwar nicht einfach, aber immerhin möglich sein, diese auch kurzfristig zu senken, um für eine gewisse Entlastung der Kreiskommunen zu sorgen. Bei den Personalausgaben sei dies zumindest kurzfristig deutlich schwieriger. Deshalb werden die Freien Wähler diese weiter besonders im Blick behalten. Denn letztlich sei auch die Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden ein strategisches Ziel des Rhein-Neckar-Kreises. Im Übrigen nahm die Fraktion der Freien Wähler zur Kenntnis, dass der Haushaltsplanentwurf 2018 unter Berücksichtigung der in der Vorlage aufgeführte strategischen Ziele aufgestellt wird.

 

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 4. Juli 2017

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte sich unter anderem mit den Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der Entlastung der Aufsichtsräte der konzerneigenen Gesellschaften.

Außerdem erhielten die Kreisräte einen Überblick über den bisherigen Verlauf des Haushaltsjahrs.

Personalien und Annahme von Spenden

Ohne Aussprache wurde beschlossen:

• Kreisrat Frank Werner (CDU) soll anstelle des ausgeschiedenen Kreisrats Horst Althoff zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des

Ausschusses gewählt.

• Im Beirat der Freiherr von Ulner'-schen Stiftung ersetzt künftig Kreisrätin Dr. Katharina Kohlbrenner (CDU) den ausgeschiedenen Kreisrat Hans-Dieter Weis als stellvertretendes Mitglied.

• Außerdem stimmten die Ausschussmitglieder der Annahme von Geldspenden und ähnlichen Zuwendungen in Höhe von rund 228.000 € für verschiedene Verwendungszweck zu.

Jahres- und Konzernabschlüsse der kreiseigenen Gesellschaften

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 der Eigengesellschaften des Kreises. Konkret handelt es sich dabei um die Jahresabschlüsse der AVR Kommunal GmbH, der AVR BioTerrra GmbH & Co. KG, der AVR UmweltService GmbH, der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH und der KliBA gGmbH. Die „großen“ Eigengesellschaften schlossen das Jahr 2016 mit folgenden Ergebnissen ab:

AVR Kommunal GmbH Jahresüberschuss: 275.262,12 €

AVR UmweltService GmbH Jahresüberschuss: 1.768.346,56 €

GRN Gesundheitszentren Rhein- NeckargGmbH Jahresfehlbetrag: 4.657.140,42 €

 

Kreisrat Heiner Rutsch brachte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler seine Freunde über die sehr guten Ergebnisse der AVRGesellschaften zum Ausdruck.

Anderseits bereitet die Entwicklung der Ergebnisse der GRN Gesundheitszentren Rhein-NeckargGmbH Sorgen.

Im Jahr 2016 haben zum höheren Jahresfehlbetrag der GRN Gesundheitszentren Rhein-NeckargGmbH hauptsächlich die negativen Ergebnisse der GRNKliniken beigetragen. Diese wiederum sind im Wesentlichen auf die unzureichende Deckung der Tarif- und Sachkostensteigerungen sowie der anteiligen leistungsbedingten Mehrkosten aus der erneut geringeren effektiven Steigerung des Landesbasisfallwerts zurückzuführen (Der Landesbasisfallwert ist die landesweit geltende Durchschnittsvergütung für eine Krankenhausleistung). Dies hat insbesondere bei den GRN-Kliniken Sinsheim und Eberbach bei einer ausgeglichenen Leistungsentwicklung zu einer noch höheren Unterdeckung gegenüber dem Vorjahr geführt. Bei der GRN-Klinik Schwetzingen ergaben sich zusätzlich besondere Belastungen durch die Rückstellungen bezüglich der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und besondere Instandhaltungsaufwendungen. Für sich betrachtet erzielt die GRN-Einrichtungen folgende Verluste:

Klinik Eberbach 1.755.461,97 €

Klinik Schwetzingen 1.099.028,79 €

Klinik Sinsheim 534.378,46 €

Klinik Weinheim 357.965,40 €

Summe Kliniken 3.746.834,62 €

GRN Klinik für Geriatrische Rehabilitation Sinsheim 256.454,07 €

GRN-Klinik für Geriatrische Rehabilitation Schwetzingen 162.028,58 €

GRN-Klinik für Geriatrische Rehabilitation Weinheim 328.358,28 €

Summe Geriatrische Einrichtungen 746.840,93 €

GRN-Betreuungszentrum Sinsheim 84.760,71 €

GRN-Betreuungszentrum Weinheim 30.305,47 €

GRN-Seniorenzentrum Schwetzingen 48.398,69 €

Summe Betreuungszentren 163.464,87 €

GRN gGmbH gesamt 4.657.140,42 €

Im Zusammnehang mit der Feststellung der Jahresabschlüsse wurde Landrat Stefan Dallinger bevollmächtigt, in der jeweiligen Gesellschafterversammlung für den Rhein- Neckar-Kreis die konsolidierten Jahresabschlüsse der AVR Kommunal GmbH und der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH zu billigen. Gleiches gilt für die Entlastung der jeweiligen Aufsichtsräte der AVR Kommunal GmbH, AVR BioTerra GmbH & Co. KG, AVR UmweltService GmbH, GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH und der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH.

Letztlich stimmte der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Verlängerung der Verträge von Katja Deschner als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der AVR Kommunal GmbH und von Peter Mülbaier als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der AVR UmweltService GmbH sollen jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 um fünf Jahre zu.

 

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 28. Juni 2017

Neubesetzung der Kreiskulturkommission

Das Programm von „Kultur im Kreis“ wird von der Verwaltung vorbereitet, in einer fachkundigen Kommission (Kreiskulturkommission) beraten und vom Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport beschlossen. Die Zusammensetzung der Kreiskulturkommission erfolgt nicht nach Sainte Laguë/Schepers, sondern in freier Abstimmung. Die Kreiskulturkommission besteht entsprechend dem Beschluss des Schul-und Kulturausschusses vom 31. Mai1988 aus Vertretern aller Fraktionen des Kreistags.

Der Ausschuss stimmte ohne Aussprache der Besetzung der Kreiskulturkommission mit dem von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Kreisrat Dr. Ralf Göck anstelle des verstorbenen Kreisrats Wolfgang Zahner als Mitglied sowie Kreisrat Rolf Sauer anstelle von Kreisrat Dr. Ralf Göck als stellvertretendes Mitglied zu. FDP-Kreisrätin Bärbel Seemann rückt anstelle des verstorbenen Kreisrats Rudi Heger als Mitglied nach.

Kultur im Kreis 2018

Das Programm von „Kultur im Kreis 2018“ gliedert sich in folgende Bereiche:

• Bildende Kunst

• Musikalische Veranstaltungen

• Literarische Veranstaltungen

• Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

• Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V.

 

Richtungsweisend für „Kultur im Kreis 2018“ sind die Kulturleitlinien des Rhein-

Neckar-Kreises:

• Qualität vor Quantität

• Nachwuchsarbeit

• Künstlerförderung

Die Strategie der Kulturvision Rhein-Neckar soll nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Für das alle zwei Jahre stattfindende Ausstellungsformat „Kunst am Grünen Hang“ werden im Haushalt 2018 turnusgemäß 25.000 € bereitgestellt.

 

Bildende Kunst

Am 01. Februar 2017 war der neue Name „Radiale“ von einer Jury, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Fachkuratoren und der Verwaltung, ausgewählt worden. Die Jury traf ihre Wahl aus insgesamt 30 Namensvorschlägen, die aus einem Kreis von sieben kreativen Köpfen aus der Metropolregion Rhein-Neckar - Werbetexter, Bildende Künstler, Literaten, externe Kuratoren - eingegangen waren. Der Beschluss des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport vom 22. November 2016 konnte somit erfolgreich umgesetzt werden. Die Wortschöpfung „Radiale“ kommt von „radial“, also vom Kreismittelpunkt aus strahlenförmig verlaufend und dem Verb „radiate“ (engl.), zu Deutsch: strahlen. Der Name sollte nach Auffassung der Namensgeber die Strahlkraft dieses Kunstprojektes und der Kunst im Allgemeinen evozieren. Radiale – das bezeichnet nicht nur den regionalen Kreis der Künstlerförderung des Rhein-Neckar-Kreises, sondern das verweist auch auf die Bewegung und die Impulse, mit der die aktuelle Kunstszene in die Gesellschaft der Region hineinzuwirken vermag, so begründeten die Juroren ihre Wahl.

Die Konzeption von „Radiale – Kunst im Kreis“ soll in den Grundzügen erhalten bleiben. Ergänzend bzw. als Weiterentwicklung sind folgende Neuerungen vorgesehen:

• Zu jeder Radiale können sich Alle Bildenden Künstlerinnen und Künstler aus der Metropolregion bewerben. Die bisherige Bewerbungseinschränkung, dass Künstlerinnen und Künstler nur alle sechs Jahre (bei jedem dritten Ausstellungsprojekt) teilnehmen können, entfällt bei Radiale.

• An jedem Ausstellungsort soll zusätzlich zur Vernissage eine Finissage

stattfinden, um neben Vernissage und Rundreise eine weitere Möglichkeit für den Kontakt zwischen Künstlern und Kunstinteressierten, aber auch der Künstler untereinander zu ermöglichen.

Um „Radiale – Kunst im Kreis“ auch 2018 an neuen Orten realisieren zu können, wurden im Sommer 2016 alle 54 Kreisgemeinden angeschrieben und um Vorschläge gebeten.

 

Musikalische Veranstaltungen

Der Bereich „Musik“ sollte auch im Schwerpunktjahr „Bildende Kunst“ durch die

bisher jährlich stattfindenden Konzertveranstaltungen

„Schlossparkserenade Angelbachtal“, „Adventskonzert“ der Jungen Philharmonie

Rhein-Neckar und „Jahresabschlusskonzert“ der Jazz Big Band Rhein-Neckar Rhythm & Brass vertreten sein.

Gleichzeitig wird 2018 die Vorbereitung des Schwerpunktjahres „Musik“ für 2019 stattfinden.

Die Ausrichtung der Veranstaltungen gilt in erster Linie der Nachwuchsarbeit. Förderung erhalten junge und begabte Musiker der Region, indem sie im Rahmen der Möglichkeiten und eingebunden in die Kulturprogramme von Kreis und Kulturstiftung die Chance erhalten, in der Jazz Big Band Rhein-Neckar Rhythm & Brass und der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar musikalische Erfahrungen in großen Ensembles auf hohem Niveau zu sammeln.

Kooperation mit der Popakademie Mannheim

Vom 25. Bis 27. Mai 2017 hat das zweite PopCamp Dilsberg stattgefunden. Nach einer wunderbaren Auftaktveranstaltung im Jahr 2015 fand das Format in diesem Jahr eine äußerst erfolgreiche Fortsetzung. Als Optimierungsmaßnahme hinsichtlich Außenwirkung aber auch Nachhaltigkeit gibt es vom diesjährigen PopCamp erstmals eine Dokumentation des Abschlusskonzertes in Bild und Ton. Das Medienzentrum Heidelberg ist uns hier ein idealer Partner. Außerdem soll über Social Media die Präsenz des PopCamp Dilsberg bei der Zielgruppe der Jugendlichen erhöht werden. Sowohl an einer eigenen Kultur-Homepage als auch an einem eigenen Twitter-Kanal wird derzeit verwaltungsintern gearbeitet.

Das nächste PopCamp Dilsberg ist turnusgemäß für das Schwerpunktjahr „Musik“ 2019 vorgesehen und damit auf dem besten Wege, sich im Bereich Nachwuchsarbeit zu einer festen Größe zu etablieren. Die Popakademie Baden- Württemberg hat bereits ihre Bereitschaft zu einer Fortsetzung dieser gelungenen Kooperation signalisiert.

 

Literarische Veranstaltungen

Open-Air Veranstaltung „Music & Poetry“

Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, das Wortkunst und Popmusik verbindet und den Leitgedanken der Nachwuchsarbeit erfüllt. Vorgesehener Termin für diese Open-Air- Veranstaltung im Pfarrgarten Dilsberg ist der 22. September 2018.

Vortragsreihe Historische Themen

Die im Kreisarchiv Ladenburg seit Jahren erfolgreich laufende Vortragsreihe zu historischen Themen, mit ca. sechs Veranstaltungen pro Jahr, wird fortgesetzt.

Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

Im Rahmen der Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen sind u.a. verschiedene Konzertreisen der Jungen Philharmonie nach Schweden und Italien geplant.

Der Knabenchor Dubna aus Russland ist vom 28.November bis 11. Dezember 2017 zu einer Konzertreise durch den Rhein-Neckar-Kreis zu Gast. Außer dem gemeinsamen Adventskonzert mit der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar, am 03. Dezember 2017 in der Evangelischen Christuskirche Sandhausen, sind weitere Konzerte des Knabenchors Dubna geplant:

• 01.12.: Mauer, Evangelische Kirche

• 02.12.: Schönau, Evangelische Kirche Altneudorf

• 05.12.: Weinheim, Peterskirche

• 06.12.: Wiesloch, Katholische Kirche St. Laurentius

• 07.12.: Edingen-Neckarhausen, Evangelische Lutherkirche

• 08.12.: Helmstadt-Bargen, Evangelische Kirche, Bargen

 

Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V.:

Gemeinsames Jahresprogramm

Auch im Jahr 2018 sollen die Programminhalte der Kulturstiftung und des Landratsamtes zusammengeführt und in einem Programmheft veröffentlicht werden. Die Kooperation hat sich sehr bewährt und fördert die kulturelle Reputation des Kreises. Dem Programmentwurf der Kulturstiftung für 2018 hat das Kuratorium der

Kulturstiftung in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 zugestimmt.

 

Open-Air Veranstaltung „Music & Poetry“

Mit diesem neuen Format wagt die Kulturstiftung ein Experiment, sowohl hinsichtlich des Formats (Crossover) als auch hinsichtlich der Location (Burgbühne, Pfarrgarten Dilsberg).

 

Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte im Namen der Fraktion der Freien Wähler den Verantwortlichen für die Ausarbeitung des qualitativ und auch quantitativ sehr breit aufgestellten Programms. Er begrüßte auch die Aufnahme neuer Programmpunkte, wie „Music und Poetry“, gerade auch im Hinblick auf die Akzeptanz des Programms für junge Leute. Auch betonte er den großen Stellenwert der „Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen“, besonders auch heute

in der Diskussion um Europa

.

Förderung der außerschulischen Jugendbildung:

Zuschüsse an die Jugendmusikschulen

An die Jugendmusikschulen im Rhein-Neckar-Kreis wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 220.000 € bewilligt. Die Zuschussquote für 2016, die sich aus dem Verhältnis der tatsächlich entstandenen Personalkosten zu den verfügbaren Haushaltsmitteln ergibt, beträgt 2,20 % (Vorjahr 2,04%). Der Ausschuss stimmte dem einstimmig zu.

 

Intensivkooperationen an den Sonderpädagogischen Bildungs-und

Beratungszentren in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises:

Einrichtung von kooperativen Organisationsformen

Im Rhein-Neckar-Kreis wird seit 1991das Modell der Intensivkooperation zwischen Sonderschulen und Grund- und Hauptschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert. Die damit gewonnenen Erfahrungen werden von beiden Seiten positiv eingeschätzt. Auch die Schulaufsicht bestätigt die mit dem Kooperationsmodell gewonnenen Erkenntnisse und spricht von „außergewöhnlich positiven Rückmeldungen“ aller Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern etc.). Im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 2015 sind diese Erfahrungen verankert. In § 15 SchG ist die Förderung von Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs-und Bildungsangebot an allgemeinen Schulen normiert. Abs. 6 regelt, dass die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einrichten kann. Der Ausschuss stimmte folgenden kooperativen Organisationsformen zu:

• Der Einrichtung einer neuen kooperativen Organisationsform mit Klassenstufe 1 an der Theodor-Heuss-Schule Oftersheim (GHWRS) ab dem Schuljahr 2017/2018 bis einschließlich Schuljahr 2025/2026 (Laufzeit 9 Jahre).

• Der Einrichtung einer neuen kooperativen Organisationsform mit Klassenstufe 5 an der Karl-Friedrich-Schimper Gemeinschaftsschule Schwetzingen ab dem Schuljahr 2017/2018 bis einschließlich Schuljahr 2022/2023 (Laufzeit 6 Jahre).

• Der Einrichtung einer neuen kooperativen Organisationsform mit Klassenstufe 3 an der Schiller-Grundschule Brühl ab dem Schuljahr 2017/2018 bis einschließlich Schuljahr 2018/2019 (Laufzeit 2 Jahre)

• Der Einrichtung einer neuen kooperativen Organisationsform mit Klassenstufe 5 an der Humbold- Realschule in Eppelheim ab dem Schuljahr 2017/2018 bis einschließlich Schuljahr 2022/2023 (Laufzeit 6 Jahre). In seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler bestätigte Kreisrat Konrad Fleckenstein die gemachten positiven Anmerkungen bezüglich der kooperativen Organisationsformen. Er wies darauf hin, dass diese Form im Schulgesetz der inklusiven Beschulung gleichgestellt ist und stimmte namens der Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Berufliche Schulen: Lernfabrik 4.0

Das Thema Digitalisierung hat zwischenzeitlich auch in der beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert eingenommen. Deshalb ist es wichtig, die Lernfabrik 4.0 als unverzichtbaren Teil der neuen Bildungs-und Digitalisierungskampagne des Kreises zu betrachten. Die langfristigen und vielfältigen Aufgaben sowie die neuen

Herausforderungen im Zusammenhang mit der Lernfabrik 4.0 bedeuten für den Rhein-Neckar- Kreis als Schulträger interessante und spannende

Betätigungsfelder. Die Investitions-und Sachausgaben belaufen sich auf derzeit 1.405.881,34 €, von welchen 205.893,51 € durch Unterstützer aus der Wirtschaft

abgedeckt werden. Abzüglich der Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Höhe von 500.000,00 € trägt der Rhein-Neckar-Kreis einen Eigenanteil von 699.987,83 €.

Zwischenzeitlich konnten alle technischen Anlagen geliefert und von den jeweiligen Fachlehrkräften vor Ort an den beruflichen Schulen in Betrieb genommen werden. Industrie 4.0 ist heute in weiten Teilen auf dem Vormarsch. „Der Vernetzung der Dinge“ kann sich niemand mehr entziehen, so Kreisrat Konrad Fleckenstein in der Stellungnahme für die Freie-Wähler-Fraktion. Deshalb sei es nur folgerichtig, die jungen Leute auch rechtzeitig entsprechend auszubilden. Die Maßnahme diene der weiteren Umsetzung des strategischen Ziels „Zukunftssicherung der beruflichen Schulen durch Profilierung zu Kompetenzzentren zur weiteren Verbesserung der Qualität der Aus-, Fort-und Weiterbildung bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes“.

 

Berufliche Schulen: Projekt „Niveaudifferenziertes Lernen digital

gestalten“

Es steht außer Frage, dass die Digitalisierung in allen Lebensbereichen auf dem Vormarsch ist. Umso wichtiger ist es, dass sich sowohl Schulen als auch Schulträger diesem Veränderungsprozess anpassen und ihren Schülerinnen und Schülern entsprechende pädagogische Konzepte anbieten können. Dabei sollte großen Wert daraufgelegt werden, die Vorbereitung auf die digitalisierte Arbeitswelt im Rahmen eines individuellen und kooperativen Lernmodells sicherzustellen.

 

Im November 2016 führte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg in Kooperation mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung die Ausschreibung eines Tablet-Projektes durch, um den pädagogischen Ansatz der Schulversuche auch im digitalen Umfeld zu erproben und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Wesentliche Auswahlkriterien waren unter anderem die bereits bestehende Teilnahme an einem der beiden oben genannten Schulversuche (AVdual oder BFPE) sowie eine vorhandene Netzwerkinfrastruktur und vorhandene Kompetenzen im Umgang mit mobilen Endgeräten und in der Verwendung von Moodle, einer Lernplattform, deren Software die Möglichkeiten zur Unterstützung kooperativer Lehr-und Lernmethoden in virtuellen Kursräumen bietet. Wichtigstes Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung des Unterrichts.

Insbesondere soll

• niveaudifferenziertes Lernen mit mobilen Endgeräten unterstützt und getestet

werden,

• die Selbststeuerung der Schülerinnen und Schüler angeregt werden,

• das Lernangebot und das Management der Lerngruppe durch die Lehrkräfte mittels Moodle bzw. Exabis, einem Software-Produkt zum Erstellen elektronischer Portfolios (sog. digitalen Lerntagebüchern), und DAKORA, zur Auswahl von individuellen Lernmaterialen, unterstützt werden,

• projekt-, teamorientiertes und interaktives Lernen unter Berücksichtigung des Internets unterstützt werden. Das Projekt wurde für den Zeitraum vom März 2017 bis Juli 2020 angelegt. Von den zwei interessierten Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein- Neckar-Kreises, die Ehrhart-Schott- Schule und die Hans-Freudenberg- Schule, konnte sich die Ehrhart-Schott- Schule erfolgreich mit ihrer Bewerbung durchsetzen und wurde in das Projekt für die Schuljahre 2017/2018 bis 2018/2019 aufgenommen.

Kreisrat Konrad Fleckenstein begrüßte für die Freien Wähler diese Maßnahme. Gerade der Individualisierung des Unterrichts aufgrund der Heterogenität der Schülerschaft ist zwingend geboten.

 

Berufliche Schulen: Einrichtung weiterer AVdual Klassen an der

Hans-Freudenberg-Schule Weinheim

Im Schuljahr 2017/2018 werden sich die Anmeldungen für den Schulversuch AVdual – insbesondere aus der Gruppe der zugewanderten Jugendlichen – wesentlich erhöhen. Der Grund liegt insbesondere an dem sehr guten Ruf, den der Bildungsgang bei Schülern, Eltern und den Werkrealschulen genießt. Die Schulart AVdual, die sich durch ihr neues, individuell auf Schüler und Schülerinnen mit unterschiedlichem Förderungsbedarf ausgerichtetes pädagogisches Konzept auszeichnet, wird von allen in Weinheim Beteiligten begrüßt und empfohlen. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/2018 ist eine Erweiterung der AVdual Klassen an der Hans-Freudenberg- Schule erforderlich. Die Klassenstärke einer AVdual Klasse beträgt bis zu 20 Schülerinnen und Schüler. Das Land Baden- Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von 1:40 für die AVdual Begleiter vor.

Die Einrichtung weiterer AVdual Klassen wird im Hinblick auf die Zusatzangebote im Rahmen der Sprachförderung ganz besonders auf die Schülergruppe der Geflüchteten nach Besuch des Bildungsganges „Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO)“ ausgerichtet werden. Die zugewanderten Jugendlichen können im Bildungsgang AVdual den Hauptschulabschluss erlangen, ihre Sprachkompetenz erweitern und durch das Absolvieren von Praktika die notwendige Ausbildungsreife gewinnen. Die Erfahrungen seit Einrichtung des Schulversuches zeigen, dass die Betreuung der Jugendlichen durch den AVdual-Begleiter ein wesentlicher Faktor für das erfolgreiche Absolvieren von AVdual ist. Die AVdual-Begleiter sind das Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Schüler. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie in der Anschlussvermittlung der Jugendlichen in Ausbildung. Die AVdual-Begleiter verfügen über die entsprechende pädagogische Qualifikation, die für die Betreuung der Jugendlichen notwendig ist. Durch ihren nicht selten über Jahre und mit hohem Engagement aufgebauten, individuellen Einfluss auf die Jugendlichen, konnten in der Vergangenheit bemerkenswerte Erfolge im Bereich der Ausbildungsvorbereitung, der tatsächlichen Ausbildung und nicht zuletzt in derPersönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen erzielt werden. Das Wirtschaftsministerium fördert die AV-Begleitung derzeit mit 60 % der anfallenden Personalkosten je Vollzeitstelle. Zudem werden aktuell 10 % der anfallenden Kosten über ESF-Fördermittel sowie vereinbarungsgemäß jeweils 15 % der Kosten vom Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Weinheim getragen. Die Einrichtung weiterer AVdual Klassen sei wichtig, soll die notwendige Integration der geflüchteten Minderjährigen gelingen, so Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler und stimmte der Maßnahme zu.

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 22. Juni 2017

Bericht zur Eingliederungshilfe

Der Kreis hat in der Behindertenhilfe einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler, dass der KVJS jährlich mit der Datenerhebung und der Datenanalyse die Grundlage für eine sachgerechte Behindertenhilfe schafft. Die Kennzahlen zeigen den Vergleich der Zahlen des Rhein-Neckar-Kreises mit anderen Kreisen und zum Durchschnitt der Zahlen von Baden-Württemberg. Damit erfolgt eine Überprüfung der Sozial- und Teilhabeplanung. Dies gilt für die Angebotsstruktur und die möglichen Veränderungen. Der Anstieg der Leistungsempfänger liegt unter dem Landesdurchschnitt Die Zahlen sind zwar angestiegen, doch im Gegensatz zum Land nicht um 2,4 %, sondern nur um 1,7 %. Die Nettoausgaben liegen weiter unter dem Durchschnitt der Landkreise und des Landes. Fast alle Daten zeigen, dass der Rhein-Neckar-Kreis unter dem Landesdurchschnitt liegt, teilweise sogar sehr deutlich. Erfreulich ist, dass der Trend zum Übergang der Abschlussklassen der SBBZ in die Werkstätten für behinderte Menschen wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten gebremst werden konnte, so Christa Ohligmacher. Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber sollten daher weiter verfolgt werden. Die positiven Auswirkungen zeigen sich besonders bei der geringen Anzahl von nur 23 % der seelisch behinderten Personen, die in einer Werkstatt gefördert werden. Der Bericht zeige diese Tendenz: Überall steigt die Zahl der geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen weiter an. Die Fallzahlen steigen und durch die Tarif- und Sachkostensteigerungen werden in Zukunft die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe weiter steigen. Da bisher 46 % der behinderten Menschen noch im Haushalt der Eltern wohnen, wird im ambulanten und stationären Bereich ein größeres Wohnangebot notwendig werden. Wie dringend die Schaffung neuer Angebote ist, zeigt die kurzfristige Schließung der Wohn-Oase.

2015 wurde das Schulgesetz geändert und seitdem entfällt die Sonderschulpflicht. Im Rahmen der Inklusion besteht ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an den Regelschulen. Die Zahlen für Schulbegleitungen und ambulante Integrationshilfen steigen stark an. Durch kostenintensive Einzelfälle liegt der Rhein-Neckar-Kreis mit 28 € weit über dem Landesdurchschnitt mit 13 €. Es bleibe abzuwarten, ob eine gemeinsame Inanspruchnahme von Integrationsleistungen oder eine Änderung der Rechtsgrundlagen ab 2020 eine finanzielle Entlastung bringt. Die Freien Wähler nahmen den Bericht zur Kenntnis, er ist eine gute Grundlage für die weitere Planung.

 

Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen 2016

Um Langzeitarbeitslosen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sind meist sozialintegrative Leistungen erforderlich. Anders sind die persönlichen Problemlagen oft nicht zu lösen. Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler, dass die Umsetzung von Schuldnerberatung, Psychosoziale Betreuung und Suchtberatungen an kommunale Träger übertragen sind. Die Adressen der Beratungsstellen lassen erkennen, dass es so im gesamten Kreis ein gutes wohnortnahes Angebot gibt. Die kommunalen Träger haben ein gutes Netzwerk und jahrelange Erfahrung. Die Rahmenvereinbarungen beschreiben die konkreten Leistungen und fordern ein Berichtswesen. Den Langzeitarbeitslosen wird eine umfassende Beratung angeboten. Da 85 % der Beratungsscheine eingelöst wurden, wird es offensichtlich gut angenommen, so Christa Ohligmacher.

Die Erfolgsbilanz ist bei Schuldnerberatung, psychologischer Beratung und Suchtberatung unterschiedlich, meist positiv bei der Schuldnerberatung und der psychologischen Beratung. Bei der Suchtberatung wurde in 56 % der Fälle die Beratung abgebrochen. Die überwiegend positiven Zahlen seien aus Sicht der Freien Wähler kein schlechtes Ergebnis, da es sich um eine schwierige Klientel handelt. So werde in der Vorlage darauf hingewiesen, dass oftmals keine Bereitschaft der Langzeitarbeitslosen besteht, ihre Probleme mit Hilfe der Angebote zu lösen. In jedem Fall können durch die Eingliederungsmaßnahmen die Arbeitsmarktchancen verbessert werden.

Der Bericht des Jobcenters erläutert den Rückgang der Beratungsscheine in 2016. Mit aufsuchender Sozialarbeit gelingt es wenigstens, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht weiter angestiegen ist. Es werde sich zeigen, wie es dem Integrationpoint gelingt, die anerkannten Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, schloss Christa Ohligmacher ihre Ausführungen.

 

Ausbau von Kurzzeitbetreuungsplätzen

Mit dem kurzzeitigen Wegfall der acht Kurzzeitbetreuungsplätzen der Wohnoase Wiesloch wurde deutlich, wie lückenhaft das Angebot der Betreuungsplätze für sehr schwer behinderte Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis ist. Die Nachfrage ist höher als das Angebot. Dabei sei dieses Angebot dringend erforderlich für die Eltern, die ihre schwer behinderten Kinder und Jugendlichen noch im Elternhaus betreuen, führte Kreisrätin Christa Ohligmacher für die Freien Wähler aus. Diese Eltern benötigten zuverlässige Unterstützung, Beratung und vor allem Entlastungsangebote. Nur mit einem ausreichenden Angebot könne der Grundsatz ambulant vor stationär umgesetzt werden. Im Rhein-Neckar-Kreis sei eine kurzfristige und eine langfristige Lösung notwendig. Christa Ohligmacher machte deutlich, dass die Freien Wähler es sehr begrüßen, dass die Verwaltung jetzt mit Nachdruck den Ausbau von Betreuungsplätzen vorantreibt. Der Weg mit den Trägern der Behindertenhilfe zügig für Ersatz zu sorgen, finde die volle Unterstützung. Die zwei neuen stationären Einrichtungen mit bis zu 24 Plätzen seien erforderlich, wie die geschätzten Zahlen zeigen.

Trotzdem ist den betroffenen Familien im Augenblick damit nicht geholfen. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sieht, den Weiterbetrieb noch über einige Monate aufrecht zu erhalten bis sich eine kurzfristige Lösung ergibt. Den Freien Wählern sei allerdings bekannt, dass die kurzfristige Schließung nicht zuerst aus finanziellen Gründen sondern wegen akuter Personalnot erfolgte. Selbstkritisch müsste man feststellen, dass der benötigte Bedarf im Kreis zu spät bemerkt wurde, um rechtzeitig ein ausreichendes Angebot zu schaffen.

 

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Zum Schluss der Sitzung berichtete die Heimaufsichtsbehörde über ihre Tätigkeit für das Jahr 2016. Im vergangenen Jahr wurden 112 Prüfungen in den insgesamt 84 Einrichtungen mit 5.971 Plätzen durchgeführt. Die Zahlen vermitteln den Eindruck, dass es bei der Heimaufsicht nun nach einem Personalengpass im vergangenen Jahr nun wieder rund laufe, nahm Kreisrat Tobias Rehorst für die Freien Wähler zu dem Bericht Stellung. Mit 83 Regelprüfungen wurden in diesem Jahr nahezu alle Einrichtungen abgedeckt, wie es den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Vorjahr 66), auch die Zahl der Anlassprüfungen ist von 18 auf 29 gestiegen. Weitaus erfreulicher sei, dass die Aufsicht bereits im eher kooperativen Bereich, also gewissermaßen in der Prävention von Missständen aktiv war: Sie wurden die Beratungen von 61 im Jahr 2015 auf 123 erhöht und sorgten so für einen regen Austausch zwischen den Einrichtungen und der Behörde. So wundere es nicht, dass die Zahl der tatsächlichen Sanktionen wie auch im Vorjahr trotz dieser hohen Prüfdichte gering war und sicher dann auch gerechtfertigt gewesen sein dürfen.

Erfreulich sei für die Freien Wähler weiterhin, dass im Bereich der Heimbauverordnung für die Pflegeeinrichtungen Möglichkeiten eröffnet wurden, den Übergang zur neuen Rechtslage etwas abzumildern. Sofern es sich hier um eine begrenzte Zahl von begründeten Ausnahmen handelt, sei dies vertretbar. Bei den Beschwerden und auch bei den im Rahmen der Prüfungen bemängelten Punkten sei eines auffällig: Hauptkritikpunkt ist entweder eine fehlende qualitative oder quantitative Personalausstattung. Sicher ist das in einigen Heimen auch dem Kostendruck geschuldet, viele finden aber schlichtweg kein Personal, wie es auch in der Vorlage erwähnt ist. Es stelle sich die Frage, ob es hier Maßnahmen des Kreises gibt, um diesem Missstand abzuhelfen. An der Altersstruktur sehe man, dass der Anteil Hochaltrigen stetig – wenn auch langsam - steigt und die Heime sich dieser Entwicklung auch durch entsprechend angepasste Angebote stellen werden müssen.

Mit dem Dank an die Heimaufsicht für die umfangreiche geleistete Arbeit, schloss Tobias Rehorst seine Ausführungen. Mit dieser Arbeit sei gewährleistet, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sicher fühlen können und Missstände schnell behoben werden können

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 20. Juni 2017

Rund um die Themen Mobilität und Kreisstraßen geht es in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft im Juni 2017.

 

Bestellung des stellvertretenden Kreisbrandmeisters

Nachdem sich Patrick Janowski, Unterkreisführer des Unterkreises Weinheim, persönlich vorgestellt hatte, haben die Fraktion der Freien Wähler sowie alle anderen Fraktionen der Bestellung von Herrn Janowski zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zugestimmt. Gleichzeitig wurde er als Unterkreisführer entpflichtet. Zuvor sprachen sich in der Kommandantendienstversammlung der Gemeindefeuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis die Feuerwehrkommandanten in geheimer Abstimmung für Herrn Janowski aus. Somit ist er für die nächsten fünf Jahre Ehrenbeamter auf Zeit.

 

Ortsdurchfahrt Sandhausen

Der Rhein-Neckar-Kreis beteiligt sich am Vollausbau der Kreisstraße 4153 mit pauschal 150.000 €. Es handelt sich um den letzten Bauabschnitt zwischen der Kreuzung Herchheimer Straße und Waldstraße. Dort werden die Ver- und Entsorgungsleitungen ausgetauscht und er Straßenraum umgestaltet. Die Baumaßnahme liegt in der Verantwortung der Gemeinde Sandhausen sowie dem Wasser- und Abwasserzweckverband. Da die Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind, benötigt die Kreisverwaltung das Votum des Ausschusses, um die Kostenteilungsvereinbarung noch in 2017 abschließen zu können. Die Ausschussmitglieder stimmten der Verpflichtungsermächtigung über den genannten Betrag geschlossen zu.

 

Entwurf des neuen Nahverkehrsplans
Die Verwaltung stellte den neuen Nahverkehrsplan in der Entwurfsfassung vor. Die Öffentlichkeit konnte auf der Internetplattform www.mobilitaet-im-kreis.de ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Der Planentwurf thematisiert neue Punkte, wie bspw. Mobilitätsmanagement und ergänzende Mobilität, Entwicklungspotentiale für Sharing-Angebote, Mitfahrangebote, Car-Pooling und Bürgerbusse. In mehreren Sitzungen hatte sich vorher eine Lenkungsgruppe auf dieses Werk geeinigt. Die Fraktion der Freien Wähler wurde durch Kreisrat Günther Rauchmann in der Lenkungsgruppe vertreten. In seiner Stellungahme im Ausschuss wies er darauf hin, dass es nsvor allem um die Beachtung der Belange der Kreisbewohner, die zum Teil auch mit eingebunden waren, geht. Wichtig seien zudem die Zukunftsthemen, ÖPVN künftig, Barrierefreiheit, Mobilität und Digitalisierung sowie umweltfreundliche Antriebstechnologien und Verknüpfung der Verkehrsträger. Die Freien Wähler nahmen den vorgelegten Nahverkehrsplan zur Kenntnis und stimmten zu.

 

Buslinie 794 und Linienbündel Ladenburg-Schriesheim

Der Ausschuss hat einem Antrag der Stadt Wiesloch zur Aufnahme der Kapazitätsausweitung auf der Buslinie 794 in das Förderprogramm des Kreises zugestimmt. Ab Wiesloch-Schatthausen fährt seit Januar 2017 morgens um 07:22 Uhr ein zusätzliches Fahrzeug, da die Kapazität des bisher verkehrenden Kleinbusses nach Berichten der Stadt Wiesloch nicht mehr ausreichend war.

Zum Schluss der Sitzung nahm der Ausschuss noch Kenntnis vom Bericht zum wettbewerblichen Vergabeverfahren für das für das Linienbündel Ladenburg –Schriesheim. Der Ausschuss wurde über die Neuvergabe und die Mehrqualitäten des besten Angebots von der Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN GmbH) informiert.

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. Mai 2017

Arbeit der Stabsstelle Integration

Anne Kathrin Wenk, Leiterin der Stabsstelle Integration, stellte in einem Kurzvortrag die Aufgaben der Stabsstelle Integration im Jobcenter vor, die sich auf die sechs Handlungsfelder Bildungsmanagement, gesellschaftliche Öffnung und Integration, interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Arbeitsmarktzugang, Vernetzung und Wohnraummanagement konzentriert.

Sie erläuterte beispielhaft die Tätigkeiten im Bereich des Bildungsmanagement, für das drei Mitarbeiter – eingeteilt nach örtlichen Gebieten - verantwortlich sind, die eine umfassende Bildungsdatenbank erstellt haben, in der die Lebensläufe der Betroffenen, die Maßnahmen nach Art, Finanzierbarkeit, Umsetzung u.a. aufgelistet sind.

Mithilfe von Social-Media-Plattformen und Vernetzung mit Ehren- und Hauptamtlichen soll die Integration erleichtert werden. Weitere Veranstaltungen – wie am 24. Juli 2017 die Veranstaltung „Ankommen“ in Lobbach, Gesprächsrunden mit Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte, Treffen mit ehrenamtlichen Asylarbeitskreisen u.a. – sind geplant.

 

Bericht über die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Der aktuelle Sachstandsbericht des Kreisjugendamts zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) und Flüchtlingsfamilien war zur Kenntnisnahme von der Leiterin des Kreisjugendamts Janssen dargestellt worden. Sie wies u.a. darauf hin, dass im Herbst wieder mit Zuweisungen von UMA zu rechnen sei, die zu einer weiteren Erhöhung der Zahlen im Rhein-Neckar-Kreis führen könnten. Der ausführliche Bericht kann nachgelesen werden auf der Internet-Seite des Rhein-Neckar-Kreises unter:

https://ratsinformation.rhein-neckarkreis.

de/sdnet/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZ

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IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Beschlussvorlage_51-2017.pdf

Die Sprecherin der Freie Wähler-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Kreisrätin Claudia Stauffer, dankte für den ausführlichen Bericht des Jugendamts und hob folgende Punkte des Berichts besonders hervor: Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher hat mit seinem Inkrafttreten im November 2015 dafür gesorgt, dass die UMA in der Bundesrepublik gerecht verteilt werden, auch wenn dies im Rhein-Neckar-Kreis zunächst zu einer Vervielfältigung der Zahlen von 30 auf 350 führte und seit September 2016 die Zahl der UMA konstant knapp unter 400 liegt.

Diese Kontinuität der Zahlen hat zu einer Umorientierung der Tätigkeit des Kreisjugendamts von der Sicherstellung der Erst- und Notversorgung in den Ausbau von Jugendhilfeangeboten und –einrichtungen geführt: Mehr als 300 UMA sind zwischenzeitlich in Jugendhilfeeinrichtungen verlegt, 31 in Pflegeheimen untergebracht, 44 in Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringungen. Stauffer bedauerte, dass einige UMA sich mit Eintritt der Volljährigkeit gegen den weiteren Aufenthalt in Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden. Sie wies auf die Ausführungen in dem Sachstandsbericht hin, wonach für diese jungen Volljährigen bundesweit nach „neuen Modellen“ gesucht werde, die insbesondere den jungen Volljährigen nach ihrem Austritt aus der Jugendhilfe angeboten werden könnten. Stauffer empfahl, nachdem solche „neuen Modelle“ noch nicht entwickelt sind, bereits in der Jugendhilfeeinrichtung die jungen Volljährigen für einen längeren Aufenthalt zu überzeugen. Das betreute Wohnen sei nur dann eine Alternative, wenn die Betreuung hinreichend gewährleistet sei, doch sei oftmals keine ausreichende Betreuung angeboten. Bezugnehmend auf den Bericht, in dem als beste Unterbringung wegen der höchsten Integrationswirkung (beruhend sowohl auf der Vermittlung von Deutschkenntnissen als auch hinsichtlich der Schul- und Berufsausbildung) die Unterbringung in Pflegefamilien dargestellt wird, regte Stauffer an, dass die Bemühungen des Kreisjugendamts, geeignete Pflegefamilien zu finden, unbedingt intensiviert werden müssten, auch wenn der Rhein-Neckar-Kreis bereits jetzt schon eine bundesweit überdurchschnittliche Unterbringungsrate von 10 % hat. Landrat Dallinger äußerte hierzu, dass eine noch höhere Unterbringungsrate den Bediensteten im Kreisjugendamt nicht zumutbar sei. Die Leiterin des Kreisjugendamts Janssen wies darauf hin, dass es seit den Vorfällen in Köln schwieriger geworden sei Pflegefamilien zu finden; es werde von den potentiellen Pflegeeltern viel umfangreicher nach den Aufgaben und Konsequenzen gefragt. Hinsichtlich der Personalentwicklung betonte Stauffer, dass sich die Freien Wähler darauf verlassen, dass der Kreis sich bei erforderlich werdenden Anpassungen des Personalbestands gewissenhaft am Bedarf orientiere – gerade im Hinblick darauf, dass die entstehenden Personalkosten nicht vom Land gedeckt werden.

 

Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

Die Freie Wähler-Fraktion nahm von den Auswertungen des Kommunalverbandes für Jugend- und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu den Ausgaben der Jugendämter in Baden- Württemberg für die Hilfen zur Erziehung und weiteren individuelle Jugendhilfeleistungen sowie zu den Fallzahlentwicklungen im Jahr 2015 und den ausgewählten Ausgaben- und Fallzahlentwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2016 Kenntnis. Kreisrätin Claudia Stauffer hob aus dem umfangreichen Auswertungsmaterial, nachzulesen unter https://ratsinformation.rhein-neckarkreis.

de/sdnet/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZ

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IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Beschlussvorlage_52-2017.pdf

hervor, dass die Transferaufwendungen im Kreis im Jahr 2015 wiederum gestiegen seien, was insbesondere auf den Mehraufwendungen für die Unterbringung von UMA mit 2,48 Mio. € und im Bereich der individuellen Hilfen für junge Menschen mit 424.000 € über dem Planansatz beruhte. Stauffer wies darauf hin, dass der starke Anstieg der Fallzahlen im ambulanten Bereich gewollt sei und die kostenintensiveren stationären Hilfen zur Erziehung vermeiden soll. Nach Stauffer zeige sich hier die positive Entwicklung „ambulant vor stationär“.

Wichtig sei für die FW-Fraktion das Fazit des Kreisjugendamts bei der Auswertung des Zahlenmaterials, dass die Entwicklung der Transferaufwendungen und der Inanspruchnahme der Erziehungshilfen im Landesvergleich nicht auffällig sei. Alle Kreise hätten mit der Zunahme von Transferaufwendungen verursacht durch die Mehraufwendungen für UMA zu kämpfen, so die Leiterin des Kreisjugendamts Janssen.

Pflegegeld für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege

Der Beschlussvorlage, die Übernahme der Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt – Pflegegeld - für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege rückwirkend zum Januar 2017, hat die FW-Fraktion zugestimmt. Das Pflegegeld, das Pflegefamilien zur Deckung der Unterhaltsleistungen für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege pauschal erhalten, wird vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg mit dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg als Empfehlungen erarbeitet. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2017 aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung in der Altersstufe von 0 bis 6 Jahren von 777 € auf 784 € zu erhöhen. Bei den anderen Altersstufen bleiben die Beträge unverändert.

Vereinbarungen mit Vereinen über erweiterte Führungszeugnisse

In dem Bericht über den Abschluss der Vereinbarungen zu erweiterten Führungszeugnissen stellte das Kreisjugendamt seine Bemühungen dar, sämtliche Vereine im Rhein-Neckar-Kreis auf die durch das Bundeskinderschutzgesetz geänderten Regelungen in § 72 a Achtes Sozialgesetzbuch hinzuweisen: Nach dieser Bestimmung sollen auch den neben- und ehrenamtlichen Tätigen im Verein – nicht mehr nur den Hauptamtlichen – die Einholung eines erweiterten Führungszeugnis auferlegt werden, was dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt dienen soll.

Der Kreis muss hierbei den Vereinen und Verbänden, wenn sie keine finanziellen Förderungen erhalten, lediglich den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt anbieten, die zum allgemeinen Ziel die Gewährleistung und Verbesserung des Schutzes vor Kindeswohlgefährdung hat. Wie in dem Bericht dargelegt wird, hat der Kreis nur dann die Möglichkeit, mittelbar Druck auszuüben, wenn Leistungen und Angebote von der öffentlichen Jugendhilfe (mit)finanziert werden.

Kreisrätin Claudia Stauffer bedauerte, dass von 1.335 vom Kreis angeschriebenen Vereinen nur 615 eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt abgeschlossen, 122 Vereine den Kinderschutz ohne Vereinbarung, jedoch mit einer Selbstverpflichtung wahrgenommen und 680 Vereine auf die immerhin insgesamt bis zu 4 Schreiben des Kreisjugendamts nicht reagiert haben.

Sie begrüßte, dass das Kreisjugendamt, obgleich es seine gesetzlichen Verpflichtungen mehr als notwendig erfüllt habe, weiterhin bemüht sei, die verbliebenen 680 Vereine hinsichtlich des Kinderschutzes durch Informations-Flyer und –veranstaltungen zu sensibilisieren und den Vereinen, die den Kinderschutz ernst nehmen und eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen haben, zu erlauben hiermit zu werben.

Schulsozialarbeit

Der Kreistag hatte am 10. Dezember 2013 beschlossen, die Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsjahr 2014 im Rhein-Neckar-Kreis zu fördern. Die Förderpauschale des Kreises entspricht derjenigen des Landes Baden-Württemberg. Ziel der Förderung ist, die Finanzierung zu sichern und einen flächendeckenden Ausbau zu erreichen. Die Schulsozialarbeit wird im Rhein-Neckar-Kreis seit 2014 kontinuierlich ausgebaut. Der Anteil der Stellen ist seit dem ersten Förderzeitraum bis heute um knapp 14,5 Stellen gestiegen. Im ersten Förderzeitraum wurden 35,68 Stellen in 21 Gemeinden für 87 Schulen gefördert, aktuell sind es 50 Stellen in 30 Gemeinden für 121 (von 163) Schulen. Zur Wirkungssicherung und -entwicklung von Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar- Kreis wurde u.a. das Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ entwickelt. Die Resonanz auf das Handbuch ist durchweg positiv. Es wird als sehr gute Arbeitshilfe angenommen.

Die Förderrichtlinien des Rhein-Neckar-Kreises legen fest, dass die Träger von Schulsozialarbeit jeweils zum Schuljahresende dem Kreisjugendamt für jede Schule einen Tätigkeitsbericht vorlegen müssen. Dieser Bericht ist die Voraussetzung für die Weiterbewilligung der Fördermittel. Wurde zu Beginn der Förderung die Berichtsform noch offen gestaltet, hat das Kreisjugendamt mittlerweile einen standardisierten Fragebogenentwickelt, um eine kreisweite und trägerübergreifende Auswertung zu inhaltlichen und qualitativen Aspekten vornehmen zu können. Schulsozialarbeit ist im Rhein-Neckar-Kreis überwiegend an Grundschulen (33 %) vertreten, gefolgt von Werkrealschulen und Realschulen (je 12 %). Der Anteil der weiteren Schulformen beträgt bei Förderschulen und Gymnasien je 9 %, bei Gemeinschaftsschulen und Berufsschulen je 8 % und Sonstiges 9 %.Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeit wird sehr gut angenommen.

Beraten werden Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte. Hauptbeweggründe für die Beratung sind Schul- und Ausbildungsprobleme (30 %) sowie Mobbing (15 %). Die Kooperation mit anderen sozialpädagogischen Einrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil der Schulsozialarbeit. Der Stellenwert der Netzwerkpartner wird mit 95 % als hoch bzw. sehr hoch bezeichnet.

Abgefragt wurde hier insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt, den Psychologischen Beratungsstellen, dem Kinderschutzzentrum, den Suchtberatungsstellen, anderen Schulen, der Arbeitsagentur, dem staatlichen Schulamt, der Polizei, den Jugendzentren, den Kinder-und Jugendpsychatrien, den Schülerhorten und den Vereinen und Verbänden.

Hervorzuheben ist die Zufriedenheit mit der Kooperation mit den Psychologischen Beratungsstellen (sehr zufrieden: 54 %, teils zufrieden: 40 %). Insgesamt bedeutet dies, dass zwischen Schulsozialarbeit und Mitarbeiter von anderen Einrichtungen eine gute bis sehr gute Kooperation und Vernetzung besteht, die jedoch noch weiter ausgebaut werden sollte.

Ein weiteres Indiz für eine gute Kooperation und Vernetzung ist die Zahl der Weitervermittlungen an andere Institutionen. Die diesbezügliche Abfrage hat ergeben, dass von 86 Schulen Beratungsfälle an eine Psychologische Beratungsstelle weitervermittelt wurden und von 81 Schulen an das Kreisjugendamt. Abgefragt wurde auch das Vorgehen und die Kooperation bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Von Interesse ist hier zum einen die Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit mit einer sog. „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ zur Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung und zum anderen die Weitervermittlung durch die Schulsozialarbeit an das Kreisjugendamt. 25 % der Schulen gaben an, dass sie eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen haben und 35 % haben an das Kreisjugendamt eine Meldung von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemacht. Die Abfrage nach der Einschätzung der Schulsozialarbeiter, ob die Ziele der Förderrichtlinien des Kreises erreicht bzw. umgesetzt wurden, wurde meist positiv bewertet.

Dass Förderziele, wie die Integration benachteiligter Schüler, das Hinführen und Befähigen zu gesellschaftlicher Verantwortung und sozialem Engagement sowie das Vorhalten genderspezifischer Angebote, als weniger erreicht eingeschätzt wurden, lag vor allem an den zeitlichen Ressourcen, die eine Priorisierung von Aufgaben zwingend notwendig machten. Nur wenn Schulsozialarbeit weiter ausgebaut wird, können auch diese Ziele intensiver verfolgt werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Schulsozialarbeit seit 2014 stetig ausgebaut wurde und sich im Rhein-Neckar-Kreis zu einem wichtigen Teil der Jugendhilfe entwickelt hat. Die vielfältigen Angebote werden angenommen und als hilfreich bewertet. Die Schwerpunkte Kooperation und Vernetzung, Beratung und Vermittlung, sowie Gruppen- und Projektangebote werden überwiegend als positiv angesehen und führen zu einem besseren Schulklima. Wesentliche Ziele, die mit der Förderung von Schulsozialarbeit erreicht werden sollen, werden überwiegend auch als (voll) erreicht angesehen.

Das Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ wurde sehr positiv angenommen und bietet große Unterstützung für die Praxis. Das Kreisjugendamt bietet den Schulsozialarbeiterinnnen und Sozialarbeitern zudem mit seiner Jahrestagung eine Plattform für den Austausch und zur Fortbildung an. Kreisrat Konrad Fleckenstein betonte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler, dass es an der Notwendigkeit und auch Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit

keine Diskussionen gebe. Im Gegenteil, aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wird Schulsozialarbeit noch weiter ausgebaut werden müssen. Nachdenklich muss aber machen, dass der größte Anteil von Schulsozialarbeit in den Grundschulen stattfindet. Versäumnisse in diesem Bereich wird aber die Gesellschaft teuer zu stehen kommen. Sehr begrüßenswert ist das Engagement des Kreisjugendamtes, durch verschiedene Maßnahmen die Qualität der Schulsozialarbeit zu sichern.

 

Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen

Die Erziehungsberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Baustein in der Jugendhilfe des Rhein-Neckar-Kreises. Sie sind ein niederschwelliges Angebot ohne Antrag, ohne Kosten und ohne Bedarfsprüfung für die Ratsuchenden. Die Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Beratung der Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. In turbulenten Zeiten müssen Familien ihren Weg finden. Erziehungsberatung kann ein Kind von der Geburt bis zum Erwachsenen begleiten. Die Nachfrage nach Beratung ist mit knapp 4.000 Beratungen weiterhin hoch. Es gibt ein gutes Netzwerk mit Kitas und Schulen, damit werden die Zugangsschwellen für Eltern deutlich verringert. Die Angebote der Erziehungsberatungsstellen soll bei auftauchenden Problemen den Familien Hilfestellung geben. So können 78 % der Eltern nach 5 oder weniger Gesprächen ihre Angelegenheiten wieder selbst regeln. Damit kann verhindert werden, dass kleine Probleme zu großen Problemen werden.

Die Wartezeit liegt bei 53 % der Fälle unter 14 Tagen, damit kann schnell geholfen werden. Die Altersverteilung und die Beratungsanliegen sind in ihrer Häufigkeit in etwa gleich geblieben. Es sind die Kinder und Jugendlichen in der Vorpubertät und in der Pubertät, die besonderer Betreuung und Beratung bedürfen. Bei 72 % der Fälle erfolgt eine Erziehungsberatung mit Familie oder Eltern, wobei in 54 % die Eltern zusammen leben. Nicht die Alleinerziehenden bilden, wie oft angenommen, die größte Gruppe der Ratsuchenden. Gut gefalle den Freien Wählern die aufsuchende Beratung in Kindertagesstätten und Schulen mit Elterngesprächsgruppen, führte Kreisrätin Christa Ohligmacher in ihrer Stellungnahme aus. Damit werde die Schwelle weiter reduziert und man erreicht vielleicht auch Eltern mit Migrationshintergrund, die zurzeit unterrepräsentiert sind.

Das Angebot der E-mail Beratung ist ein gutes, niederschwelliges Beratungsangebot für Jugendliche. Auch hier kann in 75 % der Fälle mit 3 E-Mails schnell

geholfen werden. Die Freien Wähler nahmen den Bericht der Erziehungsberatungsstellen mit Zustimmung zur Kenntnis und dankten für die gute Arbeit. Es sei wichtig, dass auch

künftig die erforderlichen Mittel für eine gute Beratung bereitgestellt werden.

 

 

Sitzung des Kreistags am 4. April 2017 in Ilvesheim

Über ein Dutzend Tagesordnungspunkte, darunter unter anderem eine Resolution zum Kartellverfahren Holzvermarktung, standen auf der Agenda der Sitzung des Kreistags Anfang April in Ilvesheim.

Personeller Wechsel im Kreistag

Mit gleich vier Wechseln in seinen Reihen hatte sich das Gremium zu beschäftigen: Die Kreisräte Hans-Dieter Weis, Horst Althoff (beide CDU) und Hans-Ulrich Sckerl (Bündnis 90/Die Grünen), die alle jeweils länger als zehn Jahre Mitglied des Kreistags waren, haben ihr Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrat beantragt. Landrat Stefan Dallinger verpflichtete deshalb für die CDU-Fraktion Klaus Jacobsen aus Mühlhausen und Jens Geiß aus Oftersheim sowie für die Grünen Dr. Andreas Marg aus Weinheim als neue Mitglieder des Kreistags. Für den am 4. Februar überraschend verstorbenen Kreisrat Wolfgang Zahner (SPD) rückte Rolf Sauer aus Ilvesheim nach.

Resolution zum Kartellverfahren Holzvermarktung

Im Anschluss beschloss das Gremium über eine Resolution an die Landesregierung Baden-Württemberg. In dieser wendet sich der Kreistag gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 15. März dieses Jahres. Das Gericht hatte entschieden, dass die langjährige Praxis der Forstverwaltung sowohl beim gebündelten Verkauf von Holz aus nichtstaatlichen Wäldern als auch die Übernahme von Dienstleistungen wie dem forstlichen Revierdienst für andere Waldbesitzer gegen das europäische Kartellrecht verstoße. Wegen der gravierenden Folgewirkungen für die Forstverwaltung im Land „unterstützt der Kreistag die Haltung des Ministeriums für Ländlichen Raum, wonach die Landesregierung beim Bundesgerichtshof zwingend Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf einlegen soll“, heißt es in der Beschlussvorlage. Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden soll eine Forstorganisation „aus einem Guss“ entwickelt werden.

Verkauf der Flüchtlingsunterkunft Weinheim

Anschließend beschloss der Kreistag den Verkauf der Flüchtlingsunterkunft in der Stettiner Straße in Weinheim. Weil der Kreis aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen die Liegenschaft nicht mehr für die Erstunterbringung benötigt, soll diese an die Stadt Weinheim veräußert werden. Der Kaufpreis beträgt 3 Millionen Euro.

Änderungen innerhalb des Unternehmensverbunds der AVR

Der Kreistag beschäftigte sich danach mit Änderungen innerhalb des Unternehmensverbunds der AVR, in den auch die 2015 neu gegründete AVR BioTerra GmbH & Co. KG organisatorisch eingebunden ist. Mit der geplanten Biomüllvergärungsanlage wurde unter anderem ein 45-Millionen-€- Projekt auf den Weg gebracht. Kreisrat und Fraktionsvorsitzender Hans Zellner bezog für die Freien Wähler Stellung zu diesen wichtigen Weichenstellungen für die Weiterentwicklung der AVR Töchterunternehmen.

Das von der AVR und der Verwaltung vorgelegte Konzept sei in sich schlüssig und werde von der Freien Wähler Fraktion ausdrücklich unterstützt und mitgetragen. Die AVR - Unternehmen hätten sich seit langem vom ehemaligen Müllsammelunternehmen zu einem modernen Dienstleister gewandelt. Dabei mussten Kreis und AVR leider immer wieder auf modifizierte Umweltstandards, neue Rahmenbedingungen und Gesetzesnovellen auf Bundes- und Europaebene reagieren. So seien wir auch in der jetzigen Situation gehalten, Bundes- und Landesgesetzliche Vorgaben zur „getrennten Sammlung von Biomüll“ umzusetzen und Biomüll zu verwerten. Diesem Ziel wolle man mit dem Bau einer Biovergärungsanlage zur Verwertung der Biomasse aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen Schritt näher kommen. Die Grundlagen dafür habe der Kreistag bereits durch Beschlüsse 2015 gelegt, als die Rahmenbedingungen und das Gesamtkonzept der gebührenfreien Bioenergietonne beschlossen wurden. Nun seien wir einen Schritt weiter, wenn wir nach Abschluss des Ergebnisses des Ausschreibungsverfahrens einem strategischen Partner an der AVR BioTerra GmbH & Co. KG beteiligen. Diese strategische Partnerschaft war ausdrücklicher Wunsch der Freie Wähler-Fraktion, so Hans Zellner. Wir realisierten dabei eine klassische Win- Win-Situation.

Der Rhein-Neckar-Kreis habe die Stoffströme aus der Biotonne, ein wichtiger Wertstoff, den wir verwerten müssen und unser Partner bringe das technische Knowhow ein, das einfach notwendig sei, um eine solche Anlage zu errichten, zu betreuen und zu steuern und zu unterhalten.

Die AVR bringe ihren Anteil über die AW Energie GmbH als Komplementärgesellschaft ein als persönlich haftende Gesellschafterin (mit 51 %), unser Partner, die Remondis GmbH, Region Südwest, sei jetzt mit 49 % beteiligt. Vorausgegangen war ein europaweites Ausschreibungsverfahren, das in vielen Schritten erarbeitet, abgestimmt und die Freien Wähler meinen, zu einem guten Ende geführt wurde.

Wir versprechen uns dadurch, dass die Stoffströme kaskadenförmig nachhaltig genutzt, zu einer Entlastung der Umwelt führen und gleichzeitig mit der Produktion erneuerbarer Energien zu einem wirtschaftlich nachhaltigen positiven Ergebnis führen. In einem weiteren Schritt werde dann, die bei der Biovergärung gewonnene Energie in Erdgas umgewandelt und mit den weiteren Partnern, der MVV Mannheim und der Stadtwerke Sinsheim in das Erdgasnetz eingespeist und könne so zu Marktpreisen vermarktet werden. Hierzu begrüße die FW-Fraktion ausdrücklich die Einbindung und die weitere regionale Partnerschaft mit der MVV und den Stadtwerken Sinsheim als kommunalem Partner. Mit der im Produktionsbetrieb gewonnenen Wärme lasse sich das Material im Biomasseheizkraftwerk vorzüglich trocknen und dadurch werden weitere Synergien erzielt. Eine technischer Verbesserung, ein Fortschritt, der dann im Produktionsprozess zu spürbaren Verbesserungen der wirtschaftlichen Ergebnisse führen wird. Wichtig sei für die Freien Wähler auch, dass bei der Vergärung keine flüssigen Stoffe zur Beseitigung entstehen. Wir hätten dafür nicht die Flächen um die „Gülle“ auszubringen. Mit dem vereinbarten jetzigen Verfahren bekämen man hochwertigen Kompost für den es aus der Landwirtschaft starke Nachfrage zur Düngung der Flächen gibt.

Die Freien Wähler hätten sich bereits frühzeitig mit dem Thema „Bio- Vergärungsanlage“ beschäftig und im Rahmen der jährlichen Informationsfahrten  Juli 2015 die Bio-Gasanlage der Remondis-Gruppe in Witten besichtigt. Es habe uns in unserer Meinung bestärkt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind und mit den heutigen Beschlüssen eine kluge Zukunftsentscheidung treffen, fasste Hans Zellner diese Erfahrung zusammen. Insgesamt gesehen beschlösse man ein Konstrukt, das die Umwelt nachhaltig entlastet, Ressourcen schützt und gleichzeitig „Erneuerbare Energien“ erzeugt. Es stärke weiterhin unsere AVR Unternehmen und sichere die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Sinsheim. Die mit dieser Umstrukturierung verbundenen Ergänzungen tragen die Freien Wähler mit, ebenso der Vereinbarung bezüglich der Geschäftsführerbestellung bei der AW Energie GmbH und AVR BioTerra GmbH & Co. KG. Zum Abschluss betonte Hans Zellner, dass die Freien Wähler ausdrücklich das äußerst transparente Verfahren begrüßen. Es seien sowohl die AVR-Aufsichtsräte als auch die Fraktionen frühzeitig in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess

eingebunden gewesen. Die Geschäftsführung der AVR habe die Fraktion eingehend in einer Sondersitzung über das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens und den Beschluss zum Beteiligungsverfahren informiert.

Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar – Änderung der Verbandssatzung

Zum Schluss der Sitzung entschied der Kreistag noch über eine Änderung der Satzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar. Da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern um eine Sache von grundsätzlicher Auswirkung für den Landkreis handelt, bedurfte der Landrat einer entsprechenden Legitimation durch den Kreistag. Kreisrat Eric Grabenbauer stimmte für die Fraktion der Freien Wähler den Beschlussvorschlägen zur Änderung der Zweckverbandssatzung High-Speed-Netz Rhein-Neckar zu.

Dies schließe die Beauftragung des Landrats mit ein, die vom Hauptausschuss des Zweckverbandes vorgeschlagene, in der Satzung zu regelnde Abgrenzung des innerörtlichen Breitbandnetzes, bezüglich der Kostentragung kommunal – privat gemeinsam mit den Mitgliedskommunen zu beraten. Dies solle dann mit einem Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung als neuer Satzungstext aufgenommen werden. Die Freien Wähler hätten dies im Verwaltungs- und Finanzausschuss beantragt, da wir noch Regelungsbedarf mit den Mitgliedskommunen sehen. Die in der Vorlage beschriebenen Ursachen hätten zu Verzögerungen im Netzausbau geführt. Wie schnell zukünftig der Netzausbau in den einzelnen Kommunen von statten geht, hänge nicht allein an den Kapazitäten des Zweckverbandes, sondern vorwiegend an dem Ausbauwillen der einzelnen

Mitgliedskommunen ab, zumal die derzeitige Ausbaustrategie der Deutschen Telekom über Vectoring mittelfristig höhere Übertragungsraten für die Endkunden biete. Daraus resultierend sei am wenigsten beeinflussbar, wie viele abgeschlossene Endkundenverträge wir in den nächsten Jahren haben werden. Aus diesem Grund stelle sich für die Freien Wähler die Frage, ob es sinnvoll ist, den Termin zur Verteilung der Verhältnisstimmen auf den 1. Januar 2021 in der Satzung festzulegen. Unsere Alternative dazu laute, dass die Mitgliederversammlung diesen Termin zum gegebenen Zeitpunkt beschließt.

Die Möglichkeit weitere Einlagen festzulegen und die Zinsen und Abschreibungen mittels Finanzkostenumlage von der Investitions- bzw. Betriebskostenumlage zu trennen sei nachvollziehbar und richtig. Gegen die Veröffentlichungen im Internet sei ebenfalls nichts einzuwenden.

Als Kreisräte nähmen wir zur Kenntnis, dass sich die Baukosten für den Ausbau des Backbone verdoppelt haben, die Nettobelastung des Kreises aber aufgrund der hohen Landeszuschüsse bei etwa 9 Mio. gleich bleibe. Die Freien Wähler befürchten, dass sich die Kosten für die Gemeinden in ähnlicher Weise entwickeln werden. Zumal sich aufgrund des Vectoringausbau die Übertragungsraten so weit erhöhen, dass viele Kommunen keine Zuschüsse mehr erhalten werden. Es seien deshalb alle politischen Anstrengungen wichtig, dass auch für den innerörtlichen Ausbau, des für alle Anbieter offenen Glasfasernetzes des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein- Neckar, weiterhin Zuschüsse von Bund und Land gewährt werden.

Eric Grabenbauer signalisierte für die Freien Wähler Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen, bat jedoch den festgelegten Termin 1. Januar 2021 aus den genannten Gründen zu überdenken, nicht dass wir in drei Jahren nochmals in allen Gremien der Zweckverbandsmitglieder, wegen einer geringfügigen Satzungsänderung, Beschluss fassen müsse. Dies griffen sowohl Landrat Stefan Dallinger als auch die anderen Fraktionen als berechtigten Hinweis gerne auf und änderten den Beschlussvorschlag ab.

 

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 16. März 2017

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport standen folgende Themen auf der Tagesordnung: Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2016; Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises; Übersicht über die Lehrerversorgung der beruflichen Schulen; Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Behandlungszentren; IT-Strategiekonzept an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises; Übersicht über den baulichen Zustand der Schulgebäude; Planung Neubau der Steinsbergschule Sinsheim.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wurde im Ergebnishaushalt für die Carl-Theodor-Schule in Schwetzingen die Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 200.000 € vorgeschlagen. Die beantragten Mittel sind für den Erwerb von geringwertigem Vermögen der Schulen vorgesehen. Durch bauliche Verzögerungen konnten diese bisher nicht beauftragt bzw. durchgeführt werden. In der Zuständigkeit der Verwaltung wurden für den konsumtiven Bereich im Ergebnishaushalt zusätzlich rund 259.000 € ins Jahr 2017 übertragen. Die jeweiligen Einzelfälle betragen hierbei unter 100.000 € oder es wurden bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen. In diesen Ermächtigungen sind 55.000 € enthalten, die gebildet werden konnten, weil die Schulen des Rhein-Neckar-Kreises im Jahr 2016 bewusst auf notwendige Beschaffungen im IT-Bereich im Hinblick auf die Umsetzung des IT-Konzeptes verzichteten.

Durch die Unterstützung der Schulen sind Haushaltsmittel für künftige Haushaltsjahre vorhanden und müssen nicht erneut eingestellt werden. Des Weiteren werden Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 300.000 € für die Ausstattung der Naturwissenschaften bei der Carl-Theodor-Schule Schwetzingen beantragt. Sollte im Laufe des Jahres 2017 bis Abschluss der Haushaltsplanungen 2018 nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb klar sein, dass die Maßnahme im Jahr 2017 nicht mehr fertig gestellt werden kann, verfallen die Sondermittel und werden für 2018 neu beantragt.

Für investive Maßnahmen im Finanzhaushalt werden zweckgebundene Investitionszuschüsse für das Projekt „Lernfabrik 4.0“ in Höhe von 500.000 € sowie von den noch nicht verbrauchten Mitteln 1,403 Mio. € übertragen. Für die Freien Wähler stimmte Kreisrat Konrad Fleckenstein ohne weitere Aussprache der beantragten Übertragung von Haushaltsermächtigungen zu.

Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017

Die Entwicklung der amtlichen Schülerzahlen der beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises stellt sich im aktuellen Schuljahr 2016/17 wie folgt dar:

Der Rhein-Neckar-Kreis verzeichnet an den beruflichen Schulen insgesamt einen Zugang von 263 Schülerinnen und Schüler und damit eine Steigerung von 2,46 %

Teilzeitbereich

Im Rhein-Neckar-Kreis werden 3.928 Schüler/-innen an beruflichen Schulen in Teilzeit und 6.864 Schüler und Schülerinnen in Vollzeit unterrichtet. Im Teilzeitbereich sank die Schülerzahl nach einer stetigen Steigerung der drei vorausgegangenen Jahre erstmals wieder von 3.934 auf 3.928 Schüler, was einem Minus von 6 Schülern (-0,15%) entspricht. Wesentliche Veränderungen in den einzelnen Schularten ergeben sich daher nicht.

Die Berufsschulen und Fachschulen erfahren in diesem Bereich ein Plus von 47 Schülern (+ 1,52 %) und somit einen Anstieg von 3.076 auf 3.123 Schülern. Bei den Berufsfachschulen und den Sonderberufsfachschulen im Teilzeitbereich sinkt die Schülerzahl um 12 (- 2,39 %) von 501 auf 489 Schüler.

Die Berufskollegs bleiben weiterhin konstant. Hier fällt die Zahl lediglich um einen Schüler von 281 auf 280 Schülerinnen und Schüler.

Vollzeitbereich

Der Vollzeitbereich hat sich hingegen erneut positiv entwickelt. Die Schülerzahlen stiegen hiervon 6.598 auf 6.864 Schülerinnen und Schüler (+ 4,03 %). Die stärkste Zunahme im Vollzeitbereich entfällt erstmals auf die berufsvorbereitenden Schularten, was der landesweiten Entwicklung entspricht.

Diese wachsen mit einem Zugang von 308 Schülern (+ 76,2 %) von 358 auf 666 an. Auf die im Schulversuch eingeführte spezielle Form des Vorqualifizierungsjahres für Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse (VABO), welche insbesondere für die Aufnahme von schulpflichtigen Flüchtlingen eingerichtet wurde, entfällt hiervon alleine ein Plus von 239 Schüler/-innen (+ 100,84 %). Somit stieg diese Schulart kreisweit erneut an und verdoppelte sich von 237 auf 476 Schülern.

Wirtschaftsgymnasien und Technische Gymnasien im Kreis verzeichnen erstmals leichte Schülerrückgänge. Einzig die Sozialwissenschaftlichen Gymnasien im Kreis verzeichnen ein Plus von 42 Schülern ( 8,4 %) auf insgesamt 542 Schüler. Im Bereich der Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen im Vollzeitbereich erfahren die Kreisschulen einen Rückgang um 27 Schülern von 1.399 auf 1.372 Schüler.

An den Berufskollegs im Vollzeitbereich entwickelt sich die Schülerzahl entsprechend der Signale auf Landesebene rückläufig im Vergleich zum Vorjahr um - 50 Schüler (- 2,56 %) von 1.959 auf 1.909 Schüler. Die Berufsoberschulen haben im Vergleich zum Vorjahr auch einen Rückgang von 82 auf 70 und damit um 12 Schüler zu verzeichnen.

Bei den Fachschulen in Vollzeit ergibt sich mit einer rückläufigen Schülerzahl von 188 auf 169 und damit um - 19 Schüler ein vergleichbares Bild wie beim Land Baden-Württemberg insgesamt. Die steigenden Schülerzahlen bei den gewerblichen Schulen sind u.a. auf eine massive Zunahme bei den berufsvorbereitenden Schularten mit einem Plus von 69 Schülerinnen und Schüler (23,46 %) auf nun 363 Schüler zurückzuführen. Hiervon ist alleine bei allen Arten des Vorbereitungsjahrs Arbeit und Beruf eine Zunahme von 84 (+ 31,57 %) und somit von 266 auf 350 Schüler festzustellen. Weiter zeigt sich eine erfreuliche Zunahme bei den gewerblichen Berufsschulen um 46 Schüler von 1.752 auf 1.798 Schüler und Schülerinnen.

An den kaufmännischen Schulendes Kreises stagnieren in diesem Jahr die Schülerzahlen trotz eines Zugangs von 105 Schülerinnen und Schülern im VABO und bleiben somit mit einem Plus von 4 Schülern und einer Zahl von 3.842 Schülerinnen und Schüler auf Vorjahresniveau. Zuletzt war hier im vergangenen Jahr eine Zunahme von 83 Schülern festzustellen.

Nach dem gering ausgefallenen Schülerzuwachs im vergangenen Jahr (+ 18 Schüler) erleben nun die hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Berufsschulen im Kreis eine neue Beliebtheit. Sie erfahren im aktuellen Schuljahr einen Anstieg von 129 Schülern, was + 4,91 % entspricht.

Dies ist fast ausschließlich auf einen massiven Anstieg bei den berufsvorbereitenden Schularten (+ 137 Schüler) zurückzuführen und der weiterhin steigenden Schülerzahlen der sozialwissenschaftlichen Gymnasien (+42 Schüler).

Fazit:

Im Schuljahr 2016/17 zeichnet sich ein kräftiger Anstieg der Schülerzahlen bei den beruflichen Schulen ab, verbunden mit einer Verschiebung von den kaufmännischen Schulen, hin zu den gewerblichen und hauswirtschaftlichen Schulen. Entwicklung der Schülerzahlen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Rhein-Neckar-Kreises

Im laufenden Schuljahr 2016/17 besuchen 538 (+3) Schülerinnen und Schüler die sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren und Schulkindergärten des Rhein-Neckar Kreises. Die Schülerzahl hat sich somit nach Änderung des Schulgesetzes (inklusive Beschulung) auf einem gleichbleibenden Niveau eingependelt.

Die Schülerzahlen insgesamt an den Schulen des Kreises haben sich weiterhin stark steigend entwickelt und schließen somit mit einem Plus von 263 Schülerinnen und Schüler und einer Gesamtschülerzahl von 11.330 Schülern ab. Anzumerken bleibt jedoch, dass sich die Schülerzahlen ohne den starken Zuwachs der VABO Schüler von +239 Schüler nur minimal positiv gegenüber dem Vorjahr entwickelt hätten und mit einer Zahl von 10.091 und einem leichten Plus von 24 Schülern abschließen würden.

Kreisrat Konrad Fleckenstein nahm für die Fraktion der Freien Wähler die Zahlen zur Kenntnis und wies darauf hin, dass die aktuellen Schülerzahlen aber immer mit den Zahlen des Schulentwicklungsplans abgeglichen werden müssen, um entsprechend zu reagieren, gerade was die Bereitstellung entsprechender Ausbildungsangebote betrifft.

Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen des Kreises

Im aktuellen Schuljahr werden an den beruflichen Schulen im RNK 10.792 Schülerinnen und Schüler in 520 Klassen unterrichtet und insgesamt 15.513,00 Lehrerwochenstunden (LWh) (etwa 620 Deputate) pro Woche gehalten. Die Unterrichtsversorgung im Rhein-Neckar-Kreis liegt somit insgesamt bei 97,79 %. Das Defizit beträgt 341,60 LWh - etwa 14 Deputate. Es wird festgestellt, dass sich die Lehrerversorgung insbesondere im fachpraktischen Bereich an den beruflichen Schulen des Kreises erneut verbessert hat von -0,94 % im Vorjahr auf nunmehr nur noch -0,20 %. Im wissenschaftlichen Unterrichtsbereich hat sich der Mangel im neuen Schuljahr ebenfalls jedoch nur gering reduziert und fällt von -2,57 % auf -2,51 %. Die aktuelle Bugwelle (Vorholstunden) betrug an den beruflichen Schulen des Kreises zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 1.613,88 LWh. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich mit 1.632,19 LWh um eine minimale Verbesserung von 18,31 Lehrerwochenstunden; das entspricht knapp einem Deputat.

Die Verbesserung der Lehrerversorgung insbesondere im fachpraktischen Bereich nahm Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler erfreut zur Kenntnis.

Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Im Rhein-Neckar-Kreis wird seit 1991 das Modell der Intensivkooperation zwischen Sonderschulen und Grund- und Hauptschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert. Die damit gewonnenen Erfahrungen werden von beiden Seiten positiv eingeschätzt. Auch die Schulaufsicht bestätigt die mit dem Kooperationsmodell gewonnenen Erkenntnisse und spricht von „außergewöhnlich positiven Rückmeldungen“ aller Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern etc.).

Im Schulgesetz für Baden-Württemberg sind diese Erfahrungen verankert. In § 15 SchG ist die Förderung von Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot an allgemeinen Schulen normiert. Abs. 6 regelt, dass die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren einrichten kann.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Intensivkooperation in Form der Außenklassen bzw. kooperativen Organisationsformen bewährt hat. Hinzu kommt, dass die Bildung von kooperativen Organisationsformen die räumlichen Engpässe an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wesentlich reduziert. Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU 2016 bis 2021 wird festgehalten, dass die inklusiven Bildungsangebote mit den kooperativen Organisationsformen (bisher Außenklassen) gleichberechtigt sind.

An der Häusel-Grundschule in Zuzenhausen ist derzeit bereits eine kooperative Organisationsform der Steinsbergschule Sinsheim installiert. Diese läuft zum Ende des Schuljahres 2016/2017 mit Abschluss der Klasse 4 aus. Aufgrund der positiven Erfahrungen an der Häusel-Grundschule soll nun zum Schuljahr 2017/2018 eine neue Klassenstufe 1 installiert werden, die alle 4 Schuljahre durchlaufen soll. Die Häusel-Grundschule zeigt sich aufgrund Ihrer hervorragenden Ausstattung sowie der Aufgeschlossenheit des Kollegiums für besonders geeignet zur Integration von Kindern mit Behinderung. Weiter soll zum kommenden Schuljahr 2017/2018 eine neue kooperative Organisationsform mit Klassenstufe 5 an der Kraichgau - Realschule in Sinsheim eingerichtet werden. Für eine Laufzeit von mindestens 4 bis maximal 5 Jahren soll diese bis zum Schuljahr 2020/2021 ggf. auch Schuljahr 2021/2022 dort installiert werden.

Über den Wechselzeitpunkt zurück ins Stammhaus im Schuljahr 8 bzw. 9 kann erst zu gegebener Zeit aufgrund des erreichten Leistungsstandes abschließend entschieden werden. Bei der Zusammenarbeit in einer bereits bestehenden kooperativen Organisationsform an der Kraichgau Realschule (Auslaufjahr 2016/17) konnten durchweg positive Erfahrungen gewonnen werden, daher soll diese Zusammenarbeit nun mit einer neuen Klasse fortgeführt werden. Die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus der Abschlussklasse der kooperativen Organisationsform der Häusel-Grundschule Zuzenhausen sollen dort weiter beschult werden.

Aufgrund der gemachten guten Erfahrungen konnte Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler den beantragten Intensivkooperationen nur zustimmen. Er zeigte sich überzeugt, dass auch diese Intensivkooperationen für die beteiligten Kinder vorteilhaft sind und freute sich, dass nun auch eine Realschule eine Intensivkooperation anbietet.

IT-Strategiekonzept an den Schulen in der Trägerschaft des Kreises

Nach Auswertung der an den Schulen des Rhein-Neckar-Kreises vorzufindenden uneinheitlichen und völlig unterschiedlichen IT-Strukturen, der bestehenden Sicherheitsrisiken wegen fehlenden Dokumentationen, des teilweise bereits fehlenden Fachwissens an den Schulen sowie im Hinblick auf eine rasante Entwicklung der Digitalisierung im Bildungsbereich sind eine Vereinheitlichung und Zentralisierung der IT-Infrastruktur im schulischen Bereich beim Rhein-Neckar-Kreis dringend erforderlich. Die dadurch entstehenden Vorteile und Synergie-Effekte für alle Beteiligten (Schulträger, Schulen, Netzwerkadministratoren, Lehrkräfte sowie vor allem Schülerinnen und Schüler) werden nachvollziehbar, transparent und plausibel in einem Gutachten dokumentiert. Dabei steht nicht nur ein künftiges Einsparpotential von Hard-und Software und den damit verbundenen Kostenreduzierungen im Vordergrund. Vielmehr werden die Vorteile einer zentralisierten und einheitlichen digitalisierten Bildungslandschaft aufgezeigt, die auch künftige Anforderungen berücksichtigt. Bei der Bereitstellung einer einheitlichen pädagogischen Schulnetzlösung wird im Gutachten besonders Wert darauf gelegt, dass durch vorhandene standardisierte Schnittstellen die Implementierung künftiger Anforderungen, wie zum Beispiel eine landeseinheitliche Schul-und Bildungscloud Baden-Württemberg, jederzeit möglich ist.

Grundlage dafür sollte ein klar strukturiertes Betriebskonzept bilden, gegliedert in die Bereiche:

· zentrale Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers sowie

· dezentrale Aufgaben, worunter zukünftig nur noch die klassischen schulspezifischen Aufgaben fallen, die bereits heute durch die Netzwerkberater/-innen der Schulen Vorort erledigt werden.

In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt im Ergebnis nochmals zum Ausdruck, dass auch unter rein finanziellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung neuer Personalressourcen eine zentral gesteuerte, einheitliche IT-Infrastruktur für die Schulen des Rhein-Neckar-Kreises in einem Betrachtungszeitraum von 5 Jahren als zukunftsweisendes umsetzbares Vorhaben angesehen wird.

Für die Umsetzung der Maßnahme im Handlungsfeld „IT-Ausstattung an den Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises wurden im Haushalt 2017 bereits erste Mittel in Höhe von 800.000 € eingestellt.

Um die gesetzten Ziele im Handlungsfeld „IT-Ausstattung an den Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises zu erreichen, schlug die Verwaltung dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport vor, entsprechend der Projektplanung, wie in dem Gutachten beschrieben, vorzugehen.

Kreisrat Konrad Fleckenstein bezeichnete in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler eine Vereinheitlichung und Zentralisierung der IT-Infrastruktur im schulischen Bereich beim Rhein-Neckar-Kreis als dringend erforderlich. Gerade jetzt, da durch die Verlegung des „Back-Bones“ die erforderlichen Voraussetzungen für eine notwendige schnelle Datenübertragung gelegt sind, ist der Zeitpunkt günstig. Außerdem werden durch diese Maßnahme auch Synergieeffekte frei, die entsprechend verwendet werden können. Bericht über den baulichen Zustand der Schulgebäude in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises

Im Rahmen der strategischen Zielplanung wurde im Handlungsfeld Schulen als Vorhaben V5 die Erstellung eines Konzepts zur dauerhaften Substanzerhaltung der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises aufgenommen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde ein Bauerhaltungsvolumen für die Schulen Stand 31.12.2015 von 12.885.000 € für die Bauunterhaltung (Erfolgsplan) und von 3.226.000 € für Ergänzungsleistungen (Vermögensplan), zusammen 16.111.000 € ermittelt.

Für die Bauunterhaltung der Schulen wird jährlich ein Budget bereitgestellt, das in 2017 ein Volumen von 2.600.000 € im Erfolgsplan und Sondermittel für kurzfristige bauliche Veränderungen an Schulen ein Volumen von 200.000 € bereitstellt. Bei dem Bauunterhaltungsvolumen von 2.600.000 €, mit dem ausschließlich Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass Stand heute durchschnittlich pro Jahr rd. 1.000.000 €, für Reparaturarbeiten an allen Schulgebäuden benötigt werden, Tendenz steigend. Darüber hinaus fallen im laufenden Jahr unvorhersehbare, kurzfristig notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen an, die ebenfalls mit dem Budget der Bauunterhaltung bestritten werden.

Kreisrat Konrad Fleckenstein begrüßte für die Fraktion der Freien Wähler das vorgestellte Konzept der Bauunterhaltungsmaßnahmen, die dem Ziel „Dauerhafte Substanzerhaltung und Verbesserung der Schulgebäude des Kreises“ dienen. Er wies darauf hin, dass die genannte Zahl von 3.000.000 € jährlich natürlich nicht starr sein kann, sondern je nachdem, was anfällt, variieren kann. Durch diese Maßnahme ist aber zumindest sichergestellt, dass - nach heutigem Wissenstand – die notwendigen Bauerhaltungsmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren abgebaut werden können und kein Investitionsstau anfällt, der dann finanziell nur sehr schwer gestemmt werden kann.

Sanierung der Steinsbergschule

Das Gebäude der Steinsbergschule und des Steinsbergkindergartens liegt im Süden von Sinsheim, umgeben von Wohnhäusern und angrenzend an die ZG Raiffeisen. Das eigentliche Grundstück ist ca. 3.571 m² groß. Im Bereich des Kindergartens ist eine Spielfläche. Weiterhin gehört der Spiel- und Sportplatz vor der Siedler-Schule dazu. Ursprünglich wurde das erste Gebäude vermutlich in den 50-er Jahren errichtet. Das Gebäude war bis 1966 als „Haus der Jugend“ im Eigentum der Stadt Sinsheim. Ab 1966 wurde das Gebäude von der Lebenshilfe Sinsheim als Schulgebäude genutzt. 1976 wurde die Schule vom Rhein- Neckar-Kreis übernommen und Gebäude einschließlich Grundstücke erworben, 1978 erhielt die Schule ihren heutigen Namen Steinsberg-Schule. Seit dem wurde die Schule in 3 Bauabschnitten umgebaut und erweitert: Der bauliche Zustand wurde analysiert. Das Gebäude entspricht in den Bereichen Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung und Sicherheit nicht dem Stand der Technik. Hier besteht notwendiger Handlungsbedarf. Auf der Grundlage der Bestandsanalyse, des Sanierungsfahrplans und gemeinsamer Gespräche zum Gebäudebestand wurde das Architekturbüro ERA mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts / Machbarkeitsstudie beauftragt. Weiterhin wurde dem Architekturbüro ERA mitgeteilt, dass in die Machbarkeitsstudie auch das Grundstück des stillgelegten Wohnhauses einbezogen werden kann. Im Falle einer Umsetzung der Modernisierung und Sanierung muss ein Teil des Kindergartens ausgelagert werden. Dies führte zur Alternative, das stillgelegte Wohnhaus abzubrechen und den Kindergarten neu zu errichten. Die Gegenüberstellung Kostenrahmen Sanierung/Modernisierung zu Neubau ergibt Folgendes:

Kostenrahmen:

· Modernisierung und Sanierung des Bestands sowohl Kindergarten als auch Schule: 4.359.880 €

· Abbruch und Neubau des Kindergartens, Modernisierung und Sanierung des Schulgebäudes: 4.331.915 €

· Abbruch und Neubau des Kindergartens, Modernisierung und Sanierung des Schulgebäudes einschließlich strukturelle Verbesserung: 4.891.739 €

· Neubau Vergleichsberechnung : 5.964.695 €

Fazit:

Im Bestand besteht dringender Sanierungsbedarf in den Bereichen Brandschutz, Gebäudetechnik, Sanierung der Dachflächen und der Sporthalle. Ein Grundsanierungsbedarf der Oberflächen und der Fassaden besteht ebenfalls. Darüber hinaus bestehen strukturelle Defizite aus funktionaler und architektonischer Sicht, deren Verbesserung die Strukturierung Schule –Kindergarten verbessert, die Orientierung im Gebäude und die funktionale Gliederung verbessert. Bei allen Sanierungen und Verbesserungen bleibt der Bestand des Gebäudes in Teilen noch immer erhalten.

Daher wurde im Vergleich zum Kostenrahmen von Sanierung und Modernisierung der Kostenrahmen für einen Neubau dargestellt. Ein Neubau könnte auf kreiseigenen Grundstücken am Zentrum Beruflicher Schulen in Sinsheim geplant werden, z.B. im Bereich des derzeitigen Parkplatzes. Dabei ist zu erwähnen, dass das Zusammenführen von Schulen an einem Standort auch hinsichtlich der Betriebskosten und der Nutzung von Einrichtungen wie z.B. der Sporthalle Vorteile bringt.

Nach Abbruch der alten Schulgebäude und -anlagen und des Wohnhauses könnten Grundstücke (5.507 m²), in Abstimmung mit der Stadt Sinsheim, die in der Nachbarschaft Eigentümer von Grundstücken ist, entwickelt und einer Vermarktung zugeführt werden. Der Erlös könnte als Finanzierungsmittel für den Neubau dienen. Die Verwaltung empfahl dem Ausschuss, der Aufnahme der Planung für den Neubau der Steinsbergschule einschließlich Steinsbergkindergarten zuzustimmen.

Für die Freien Wähler konnte Kreisrat Konrad Fleckenstein dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für einen Neubau auf kreiseigenem Grundstück folgen, zumal die Vorteile eines Neubaus gegenüber einer Sanierung deutlich überwiegen.

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 14. März 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft tagte am 14. März 2017. Die Stellungnahmen für die Fration der Freien Wähler haben die Kreisräte Eric Grabenbauer und Günther Rauchmann abgeben. Der Ausschuss stimmte der Übertragung von Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt 2016 in Höhe von insgesamt 420.000 Euro für den Bau des Geh- und Radweges zwischen Nußloch und Walldorf - 200.000 € und für Klimaschutzprojekte - 220.000 € - zu.

Ebenfalls wurde der Evaluationsbericht zum Substanzerhaltungskonzept für die Kreisstraßen 2014 bis 2016 zur Kenntnis genommen. Die Wichtigkeit, den Straßenzustand mit den Mitarbeiter der Straßenbauämter zu bewerten, wurde von allen Fraktionen als das richtige Vorgehen bestätigt. Im genannten Zeitraum werden Mittel in Höhe von insgesamt 3.752.500 € zur Verfügung gestellt.

Dem Sicherheits- und Deckenprogramm 2017 für die Kreisstraßen für sechs neue Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Millionen € wurdeebenfalls zugestimmt. Das Programm enthält folgende Maßnahmen:

· K 4125 / K 4126: Oberflockenbach – Gorxheimertal mit 250.000 €,

· K 4142: Dossenheim – L 531 mit 335.000 €;

· K 4147: Plankstadt – Kreisgrenze Heidelberg 250.000 €;

· K 4161; Ortsdurchfahrt Leimen-Gauangelloch 165.000 €;

· K 4178; Ortsdurchfahrt Meckesheim, 1. BA 100.000 € sowie

· K 4191; Neidenstein – Epfenbach 150.000 €.

Die Baufreigabe zur dringenden Böschungssicherung an der Kreisstraße 4118 bei Heiligkreuzsteinach mit Kosten von 1.015.000 € wurde erteilt. Der Ausschuss hat außerdem die Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz für den Rhein-Neckar-Kreis und seiner 54 Kommunen zur Kenntnis genommen.

Dr. Kessler von der KLIBA erläuterte das weitere Vorgehen ausführlich. Darin wird neben den CO2-Emissionen der Energieverbrauch nach Sektoren - z. B. Haushalte, Industrie, kommunale Einrichtungen - und nach Energieträgern - Erdgas, Heizöl, Kohle etc. - beschrieben. Die Bilanzdaten sind auf der Internetseite www.klimaschutz-rnk.de dargestellt.

Für die Straßenbahnlinien 22 und 23 - Leimen-Eppelheim - sowie die Stadtbahnlinien 5 und 5a - Heddesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Schriesheim, Hirschberg und Weinheim - wurden die Ausgleichsätze für den laufenden Betrieb für 2017 und 2018 neu berechnet.

Statt bisher 6,40 € pro Nutzzug-km ergab sich bei der Neuberechnung ein Betrag von 6,00 € für 2017 und von 5,76 € für 2018. Im Gegensatz dazu erhöhte sich der Beitragssatz pro Nutzzug-km bei den Stadtbahnlinien 5 und 5a von 3,93 € auf 4,45 € für 2017 und für 2018 auf 4,44 €. Der Kreis fördert hierbei 40%.

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 14. Februar 2017

Der Ausschuss für Soziales beschäftigte sich unter anderem mit dem Ausbau der Pflegestützpunkte im Landkreis, dem Bericht „Hilfe zur Pflege 2014“ sowie dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017. Außerdem berichtete die neue Integrationsbeauftragte des Landkreises Anne Kathrin Wenk über die Aktivitäten der neu eingerichteten Stabsstelle Integration.

Übertragung von Haushaltsresten

Im Rahmen der „Sozialen Agenda“ wurde im Jahr 2015 das Projekt „Soziale Beschäftigung“ initiiert. Das Projekt richtet sich an langzeitarbeitslose Personen, die derzeit keine oder nur geringe Chancen auf eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt haben. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wieder stärker an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Für die Umsetzung des Projektes wurden im Haushaltsplan 2015 im Budget des Sozialamtes 500.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 71.000 € verausgabt wurden. Insgesamt wurden 19 auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, die erst im 2. Halbjahr 2015 zustande kamen. Daher wurden die nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 428.400 € ins Folgejahr übertragen. Im Haushalt 2016 wurden weitere 500.000 € für die Fortsetzung des Projekts eingeplant, so dass 2016 insgesamt 928.400 € zur Verfügung standen. Die angefallenen Aufwendungen betrugen 361.000 €. Von den verbleibenden Mitteln wird ein Betrag von 567.000 € für noch bestehende und mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse benötigt und soll deshalb ins Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.

In Folge der 75 %-igen Beteiligung des Jobcenters an den Arbeitgeberkosten in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung fällt der wesentliche Teil der Aufwendungen für den Rhein-Neckar-Kreis erst in der 2. Hälfte des Beschäftigungszeitraums an, so dass die bereitgestellten Fördermittel nur zeitversetzt in Anspruch genommen werden können. Bei unterjährig beginnenden Arbeitsverhältnissen ist eine Übertragung der entsprechenden Mittel ins Folgejahr unvermeidbar. Unter Berücksichtigung des Planansatzes 2017 in Höhe von 100.000 € belaufen sich die im Jahr 2017 verfügbaren Mittel auf 667.000 €. Insgesamt konnten bis zum 31.12.2016 im Rahmen des Projekts 40 Beschäftigungsverhältnisse realisiert werden. Von den 19 inzwischen ausgelaufenen Arbeitsverhältnissen haben 7 Personen eine Anschlussbeschäftigung erreichen können.

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte für die Freien Wähler für die ausführlichen Erläuterungen über die Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2017. Haushaltsrelevant wird der Betrag erst in dem Jahr, wenn die Auszahlung erfolgt. Im Rahmen der Sozialen Agenda habe man sich für das Projekt soziale Beschäftigung ausgesprochen. Wichtig sei den Freien Wählern, Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshindernissen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieses Projekt lasse sich nicht in einem Haushaltsjahr abschließen, sodass Mittelübertragungen notwendig sind. Aus Sicht der Freien Wähler sei das Projekt bisher erfolgreich, da von 19 beendeten Beschäftigungsverhältnissen 7 Personen eine Anschlussbeschäftigung erreicht haben, das entspreche 37 %.

Bericht „Hilfe zur Pflege 2014“

Der Ausschuss für Soziales nahm auch Kenntnis vom Bericht „Hilfe zur Pflege“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) für das Jahr 2014. Der Nettoaufwand für die vollstationäre Hilfe zur Pflege lag im Rhein- Neckar-Kreis im Jahr 2014 bei 12,83 Millionen €. Laut Kreisrätin Christa Ohligmacher ermöglicht der Bericht des KVJS für 2014 den Kreisen eine Standortbestimmung über die demographische Entwicklung und die soziale Infrastruktur.

In allen Stadt- und Landkreisen steige die Zahl der Menschen über 65 Jahren, besonders die Zahl der Hochbetagten über 80 Jahren steige deutlich an. Aufgrund einer guten medizinischen Versorgung verschiebe sich die Pflegebedürftigkeit in ein höheres Alter.

Die steigende Zahl der Leistungsempfänger hänge stark mit der Zunahme der älteren Bevölkerung zusammen. Mit zunehmendem Alter steige nicht nur die Pflegebedürftigkeit, sondern vor allem der Pflegebedarf. Daher die Steigerungen bei der Pflegestufe 2 und 3. Die Hilfe zur Pflege wird unterschiedlich geleistet:

• Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei der ambulanten Pflege,

• Tages- und Nachtpflege bei der teilstationäre Pflege

• vollstationäre oder Kurzzeitpflege als stationäre Leistung

Alle Leistungen seien in Baden-Württemberg im Vergleich zu 2013 deutlich angestiegen. Der Kreisvergleich zeige deutliche Unterschiede, die Stadtkreise haben meist mehr Leistungsempfänger pro 1000 Einwohner als die Flächenkreise. Dies sei nicht nur abhängig vom Alter der Bevölkerung sondern auch vom Angebot an Pflegeplätzen, so Christa Ohligmacher. Eine interessante Kennziffer sei der Nettoaufwand für Leistungen zur vollstationären Pflege je Einwohner. In Baden-Württemberg liegt er bei den Landkreisen bei 29,80 €, im Rhein-Neckar- Kreis beträgt er 24,20 €. Bei den meisten Kennzahlen liege der Kreis unter dem Landesdurchschnitt. Trotzdem hatte der Nettogesamtaufwand für Pflege in stationären Einrichtungen im Rhein-Neckar- Kreis mit 12,83 Mio. € ein erhebliches Volumen. Für einen Anstieg des Nettoaufwandes gebe es verschiedene Gründe:

• die demographische Entwicklung

• sinkende Rentenansprüche im Alter, insbesondere bei Frauen

• Kostensteigerungen im Pflegebereich durch Tarifsteigerungen

• steigende Pflegesätze in Heimen durch Neubauten und Modernisierungen

Immer noch würden 2/3 der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. Das Pflegepotential in der Familie nehme jedoch durch die Berufstätigkeit der Frauen ab. Deshalb werde es in Zukunft eine steigende Nachfrage nach professionellen Angeboten geben. Die Freien Wähler stimmten dem Fazit der Verwaltung zu:

Das strategische Ziel des Kreises sollte eine Verbesserung der ambulanten Angebote sein mit niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten, barrierefreie Wohnmöglichkeiten, ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege sowie Tagespflege. So kann die Schwelle zur vollstationären Pflege herausgezögert und verkürzt werden. Dies entspricht dem Ziel: ambulant vor stationär. Die Pflegestützpunkte sind dabei wichtige Beratungsstellen für die Angehörigen. Trotzdem werden auf den Kreis und die Kommunen in Zukunft große finanzielle Lasten zukommen.

Änderungen in den Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz ab 1. Januar 2017 geändert. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – verbunden mit den Erhöhungen der Leistungen im Bereich der ambulanten Pflegesachleistungen – werden aller Voraussicht nach mehr ältere auf Pflege angewiesene Menschen länger zu Hause im vertrauten sozialen Umfeld leben können, heißt es in einer Einschätzung des Kreissozialamtes.

Kreisrat Tobias Rehorst begrüßte für die Fraktion der Freien Wähler die Ziele der Pflegereform, vor allem die stärkere Fokussierung auf psychische Erkrankungen wie etwa der Demenz - weg von der bloßen „Minutenzählerei“ hin zur Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs anhand der Alltagskompetenz. Was dies nun für Auswirkungen auf den Rhein-Neckar-Kreis hat, bleibe abzuwarten. Zwar rechne man einerseitsdamit, dass der frühere Einstieg in die neuen „Pflegegrade“ und weitere Neuerungen dafür Sorge tragen, dass vielePflegebedürftige länger zu Hause betreut werden können. Schon heute sind dies etwa 2/3 aller Pflegebedürftigen. Dadurch werden die stationären Einrichtungen entlastet.

Dadurch, dass es sich bei der Pflegeversicherung aber nicht um eine Vollversorgung handelt, werde vermutlich aber auch mit einem Anstieg der Sozialhilfe zu rechnen sein. Tobias Rehorst dankte der Kreisverwaltung für die frühzeitige und umfassende Information und bat, die Entwicklung im Auge zu behalten.

Ausbau der Pflegestützpunkte im Landkreis

Die Ausschussmitglieder befassten sich auch mit dem Sachstandsbericht zum Ausbau der Pflegestützpunkte im Rhein-Neckar-Kreis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte bieten seit Januar dieses Jahres in den neuen Beratungsstellen in Ladenburg und Ilvesheim sowie seit Februar 2017 in den weiteren Beratungsstellen in Helmstadt-Bargen und Plankstadt ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Aufgaben der Pflegestützpunkte sind die träger- und anbieterunabhängige, neutrale Auskunft und Beratung zu allen Fragen im Umfeld der Pflege sowie die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfeangeboten. Die Mitarbeiter sind auch gehalten, eventuelle Hausbesuche zu machen. Erforderlich ist auch die Vernetzung und Koordinierung aller Leistungs- und Beratungsangebote, mit dem Ziel, die Leistungen optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen auszurichten.

Kreisrat John Ehret bezeichnete den weiteren Ausbau der Pflegestützpunkte für die Fraktion der Freien Wähler für sinnvoll und gut. Durch die Erweiterung können künftig lange Fahrzeiten im Rahmen von Hausbesuchen, die bisher besonders im ländlichen Raum erhebliche Zeitressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden haben, vermieden werden. Die frei gewordenen Zeitanteile stehen in Zukunft für die Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zur Verfügung. Auch die Ratsuchenden selbst profitieren von „kürzeren Wegen“.

Die Kreisverwaltung und die Fraktion der Freien Wähler gehen davon aus, dass mit dem Ausbau der Beratungsstellen aufgrund einer besseren Vernetzung auch die Qualität der Beratung gesteigert werden kann und Ratsuchenden im Beratungsprozess mehr Transparenz und Vergleichbarkeit des lokalen pflegerischen Angebots vermittelt werden kann. Aufgrund des demographischen Wandels werde zukünftig die Pflege ein besonderes Augenmerk in der Gesellschaft haben müssen.

Die Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Rhein-Neckar-Kreis wurde Ende 2013 mit 16.570 Personen ermittelt und ist weiter ansteigend. Die Statistik weist damit für den Rhein-Neckar-Kreis die größte Anzahl pflegebedürftiger Personen in Baden- Württemberg aus. Mit der personellen Aufstockung und mit weiteren Beratungsstellen kann die gesetzliche Vorgabe der wohnortnahen Beratung besser erfüllt, die Qualität der Beratung verbessert und dem steigenden Beratungsbedarf aufgrund der Zunahme von Pflegebedürftigkeit entsprochen werden.

Die neuen Beratungsstandorte sowie die generellen Aufgaben und der Nutzen der Pflegestützpunkte in Helmstadt-Bargen sollten den Bürgerinnen und Bürgern und Hilfesuchenden aus Sicht der Freien Wähler durch Presse und Medien mehr bekanntgegeben werden. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn ab sofort Kranken- bzw. Pflegekassen sowie Krankenhäuser und Ärzte im Umkreis auf diesen zusätzlichen Beratungsstandort hinweisen.

Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor

Der Ausschuss für Soziales stimmte auch den Vergabeempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“ zu.

Kreisrätin Gabi Horn wies für die Freien Wähler darauf hin, dass man sich bereits in der Vorbesprechung im Ausschuss „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“ darauf verständigt hatte, die beantragten Förderbeträge um maximal 2,4 % zu erhöhen bzw. in der beantragten Höhe zu gewähren, falls der Antrag darunterlag. Dies wegen gestiegener Kosten, besonders im Personalbereich. Der Kreisseniorenrat und die Selbsthilfegruppen sollen ab 2017 ebenfalls mit Mitteln aus diesem Budget unterstützt werden.

Die Aids-Hilfe Heidelberg hat einen höheren Förderantrag gestellt, aufgrund der aktuellen Situation - Flüchtlingskrise - und dem wurde einmalig auch entsprochen. Die Argumente hierfür seitens der Aids- Hilfe waren nachvollziehbar und begründet. Es sei allerdings nicht sicher, ob diese Zusatzleistung dauerhaft notwendig ist.

Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenters

Abschließend beschäftigte sich der Sozialausschuss noch mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis. Dessen Leiter Norbert Hölscher konkretisierte in einem Bericht Ziele, Planungen und operativen Schwerpunkte für das laufende Jahr. So stehen in 2017 vor allem geflüchtete Menschen, Alleinerziehende sowie Langzeitkunden im Fokus der Arbeit des Jobcenters.

Zudem wurden die Ausschussmitglieder um Zustimmung zu einer Zielvereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter gebeten. Die festgeschriebenen Ziele lauten Nachhaltigkeit der Integration von Langzeitarbeitslosen, Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden und Reduzierung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher.

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte für die Freien Wähler für den informativen Bericht. Wie in jedem Jahr stünden die Analyse des Arbeitsmarktes vor den Ausführungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es einen stabilen Arbeitsmarkt mit einer geringen Arbeitslosenquote und einen Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen. Auf dem Ausbildungsmarkt gibt es in bestimmten Berufen einen Bewerberengpass. Der regionale Arbeitsmarkt bietet jedoch mit Ausnahme von saisonalen Arbeitsstellen wenig Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte, daher kann dieser Personenkreis nur bedingt von der gute Arbeitsnachfrage profitieren.

So sei es nicht überraschend, dass durch den Flüchtlingszustrom – den Fachkräften von übermorgen - mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet werden muss. Der deutliche Anstieg der Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen deute auf mehr asylberechtigte Menschen hin, so Christa Ohligmacher. Die Vermittlungsinitiative gegen Langzeitarbeitslosigkeit wirke sich positiv aus, trotzdem bleibt die Zahl der Langzeitbezieher bei über 10.000 Personen.

Den Schwerpunkten für 2017 stimmten die Freien Wähler zu:

• trotz der niedriger Arbeitslosenquote von 1,7% bei Jugendlichen diese in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln

• Qualifizierung von Arbeitslosen entsprechend der Nachfrage nach Fachkräften

• Alleinerziehende rechtzeitig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem bereits vor dem 3.Geburtstag des Kindes Kontakt aufgenommen wird

• durch eine intensive Betreuung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen diese langfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren

Eine besondere Herausforderung für das Jobcenter sei sicher die möglichst schnelle Integration der Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Freien Wähler hoffen, dass die rund 1.000 Plätze für verschiedenste Förderunggenutzt werden können.

Es sei erfreulich, dass für alle Maßnahmen ausreichend Personal zur Verfügung steht. Das Gesamtbudget von 30,8 Mio € sowie Sonderprogramme mit Co- Finanzierung sei sicher eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit in 2017. Da 2016 nicht alle Ziele erreicht werden konnten, sollten sie 2017 weiter verfolgt werden. Die Zielvereinbarung für 2017 bleibe daher unverändert:

• Ziel 1 ist nicht nur eine höhere Integrationsquote sondern eine Verbesserung der Nachhaltigkeit der Integration, d.h. auch nach 12 Monaten sollte die Person noch arbeiten.

• Ziel 2 ist die Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden, da mehr als jede 4. leistungsberechtigte Frau alleinerziehend ist. Wir denken, hier sollte die Integrationsquote deutlich verbessert werden. Dieser Personenkreis kann durch fehlende Berufstätigkeit nur geringe Rentenansprüche erwerben und ist somit im Alter erneut auf staatliche Leistungen angewiesen.

• Ziel 3 ist die Reduzierung des Langzeitbezuges. Hier handelt es sich um einen fast unveränderten Bestand von etwa 10.000 Personen, die meist nur gering qualifiziert oder älter sind oder die verschiedensten Vermittlungshindernisse aufweisen. Der geplant Rückgang des Bestandes von Langzeitbeziehern ist sehr ambitioniert und hoffentlich realistisch.

Zum Schluss dankte Christa Ohligmacher für die gute Arbeit des letzten Jahres und wünschte viel Erfolg für 2017.

 

Aktuelles aus Kreistag und Fraktion

Kreistagssitzung am 13. Dezember 2016

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises befasste sich in seiner letzten Sitzung 2016 unter anderem mit der Verabschiedung des Haushalts, dem Ausscheiden und Nachrücken eines Kreistagsmitglieds sowie der Einrichtung einer neuen Schulart an der Max-Weber-Schule in Sinsheim.

Ausscheiden und Nachrücken eines Kreistagsmitglieds

Die Kreisrätinnen und Kreisräte beschäftigten sich zu Beginn der Sitzung mit einem Wechsel in den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen. Kreisrat Hermann Katzenstein aus Neckargemünd hat aus beruflichen Gründen sein Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrat beantragt. Viele Termine, die er als Landtagsabgeordneter wahrnehmen muss, kollidieren mit Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse, so dass er seine Aufgabe als Kreisrat nicht angemessen wahrnehmen kann.

Für ihn rückte Ingrid Behner aus Bammental nach. Danach entschied der Kreistag über die Neubesetzung von verschiedenen Ausschüssen.

Neue Schulart an der Max-Weber-Schule Sinsheim

Das Gremium befasste sich auch mit der geplanten Einrichtung einer neuen Schulart an der kreiseigenen Max-Weber-Schule Sinsheim ab dem Schuljahr 2017/2018. Dort besteht bereits ein dreijähriges Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit dem Profil Wirtschaft (WGW).

Um das Bildungsangebot an der Schule in diesem Bereich zukunftsorientiert auszubauen, wird ein weiteres Profilfach namens „Internationale Wirtschaft“ mit dem Schwerpunkt Globalisierung und Sprachenerwerb eingerichtet.

Dieses Profil soll der immer stärkeren Internationalisierung und Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und einer international ausgerichteten Hochschulausbildung Rechnung tragen.

Abfallgebühren konstant!

Anschließend entschied der Kreistag über eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Die Gebührenstruktur und das Abfallwirtschaftssystem werden grundsätzlich beibehalten. Von der Änderung der Gebühren betroffen waren aufgrund veränderter Planmengen vor allem Erdaushub, Mineralfaserabfälle und voluminöse Abfälle.

Verabschiedung des Kreishaushalts

Traditionell befasste sich der Kreistag in der letzten Sitzung des Jahres mit der Verabschiedung des Haushaltsplans. Dieser umfasst für das Jahr 2017 ein Gesamtvolumen von etwa 726 Millionen €, von denen rund 664,6 Millionen € auf den Kernhaushalt, 61,2 Millionen € auf den Eigenbetrieb Bau und Vermögen sowie 272.000 € auf die Freiherr von Ullner'sche Stiftung entfallen.

Dass der Hebesatz der Kreisumlage mit 29,5 Prozentpunkten der Steuerkraftsummen der Kommunen im Vergleich zum Vorjahr stabil bleibt, ist die wichtigste Nachricht für die Städte und Gemeinden im Landkreis. Die Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler trug unser Fraktionsvorsitzender Hans Zellner vor, die wir hier in vollem Umfang wiedergeben:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Wir leben in einer äußerst spannenden Epoche, in der sich innerhalb kürzester Zeit die Rahmenbedingungen grundlegend ändern können. Dies erfahren wir aktuell mit dem Kreishaushalt 2017.

Noch vor zwei Monaten bei Einbringung des Haushaltsentwurfs, sprachen Sie Herr Landrat, von Unwägbarkeiten, Risiken bei der Erstattung von Flüchtlingskosten von rd. 12,6 Mio. € und Schätzungen im Finanzausgleich. Sie haben alle Einsparmöglichkeiten abgeklopft, um die Kreisumlage nur um einen Prozentpunkt zu erhöhen und erklärt: „Aber obwohl wir bei unseren Berechnungen der Erträge immer positive Annahmen zugrunde gelegthaben, über ein knappes positives Ergebnis werden wir in nächsten Jahr nicht hinauskommen“

Zwei Monate später sieht alles erfreulicher aus und wir können einen Haushalt verabschieden – ohne Steigerung des Hebesatzes. Das ist gut! Schlecht ist aus Sicht der Freien Wähler, dass weiterhin eben wegen der Unwägbarkeiten bei den Einnahmen künftig erhebliche Risiken bestehen. Ich werde zum Ende meiner Rede darauf noch einmal zurückkommen, doch zunächst Anmerkungen der Fraktion zu den Einzelbudgets.

Berufliche Schulen

„Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung – keine Bildung“ John F. Kennedy - Das erfolgreiche duale System der Berufsausbildung in Deutschland steht immer mehr im Focus anderer Länder. Theoretische Reflexion in den Berufsschulen wird mit praktischen Erfahrungen im Betrieb verknüpft. Dies garantiert der Wirtschaft nicht nur praxisnah ausgebildete Facharbeiter, sondern gilt auch als Erfolgsrezept für gelingende Übergänge in die Arbeitswelt.

Wir sind uns als Träger der beruflichen Schulen der Bedeutung der eingangs zitierten Aussage bewusst. Deswegen ist auch das Ziel „Zukunftssicherung der beruflichen Schulen durch Profilierung zu Kompetenzzentren zur weiteren Verbesserung der Qualität bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes“ nur folgerichtig. Ein Schritt in die richtige Richtung ist die professionelle und zentrale IT-Betreuung der Schulen. Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesamtstrategie für die Schul-IT, ist notwendig, um vorhandene Synergie-Effekte nutzen zu können.

Das Ziel „Zukunftssicherung der beruflichen Schulen“ beinhaltet auch die Implementierung der Lernfabrik 4.0. Wir unterstützen den Schulversuch „Einsatz von Tablets im Unterricht an beruflichen Schulen“. Wir wollen Erfahrungen sammeln, wie sich moderne Technik und pädagogische Konzepte so miteinander verbinden lassen, dass die Schüler maximal davon profitieren. Dafür werden sowohl vom Land als auch vom Kreis jeweils 15.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Einrichtung neuer Schularten und auch neuer Schulversuche trägt der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und auch demographischen Entwicklung Rechnung. So dient die Schulart „Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf“ mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen – (VABO) – der Unterstützung bei der Vermittlung benachteiligter Jugendlicher mit Migrationshintergrund.

Die Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren werden sehr positiv beurteilt. Es ist auch nur folgerichtig, dass diese Form der Kooperation einer inklusiv beschulten Maßnahme gleichgestellt ist. Für Schulgebäude werden Aufwendungen in Höhe von 17 Mio. € ausgewiesen, davon für Baumaßnahmen 6,4 Mio. €. Allein für den Neubau der Louise-Otto-Peters- Schule in Hockenheim sind 4 Mio. € bereitgestellt. Die dauerhafte Substanzerhaltung ist ein weiteres wichtiges Anliegen der Freien Wähler.

Für unsere Schulen stellen wir für die Bauunterhaltung 2017 Mittel in Höhe von 2,8 Mio. € bereit. Damit dokumentieren wir, dass im Bereich Bauunterhaltung im Rahmen eines strukturierten Prozesses die Substanz der Gebäude erhalten wird und kein Investitionsstau entsteht.

Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

Die gut erhaltenen Kreisstraßen basieren auf dem bis 2019 fortgeschriebenen Substanzerhaltungskonzept. Durch eine Bewertungsmatrix werden die Maßnahmen so priorisiert, dass es im Kreis zu keinem Straßensanierungsstau kommt.

Die Entscheidung die Kreisstraße Maisbach - Nußloch mit dem neuen LGVFGProgramm nach 2019 wieder auf die Tagesordnung zu nehmen ist richtig. Ebenso stehen wir hinter dem Beschluss die Autobahnbrücke der A 6 bei Dielheim auf der K4170 aufzuweiten. Die einzige Möglichkeit diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen und gleichzeitig Radfahrer und Fußgänger sicher zu leiten.

Trotz allem Substanzerhalt ist auch ein Vollausbau manchmal unumgänglich. Deshalb stehen wir Freie Wähler hinter den notwendigen Ansätzen für Straßenbauinvestitionen. Zur Instandsetzung der Ortsverbindungsstraße Heddesbach – Brombach – die mit keiner anderen Straße in Baden-Württemberg vergleichbar ist - wie der Petitionsausschuss feststellte - stellen wir zum Antrag der FDP-Fraktion einen Erweiterungsantrag.

Ziff. 1 können wir mit der Erweiterung mittragen, dass der Runde Tisch unter Leitung des Landratsamtes mit kompetentem Personal – aus der Verwaltungsspitze - bald zusammenkommt.

Dabei soll der Kreis seine Bereitschaft erklären sich an der Finanzierung zu beteiligen. Die Höhe soll, um die Verhandlungsposition gegenüber dem Land und Hessen-Mobil nicht zu schwächen nicht festgelegt werden. Kollege Peter Reichert wird aus seiner Sicht speziell zu diesem Antragspunkt noch eine stellungnahem abgeben.

Beim Mobilitätskonzept „Radverkehr“ legen wir den Finger in die Wunde. Über ein Jahr hat es nun gedauert bis die Gemeinden von dem beschlossenen Radwegekonzept des Kreises erfahren haben und Zuschüsse für Radwege des Startnetzes bewilligt werden. Für manche Gemeinde für den Haushalt 2017 vielleicht zu spät.

Die einheitliche Radwegbeschilderung ist auf den Weg gebracht. Ob die erkannten Sicherheitsmängel zwischenzeitlich behoben wurden oder gar Planungen der 1. Prioritätsstufe laufen, sind uns leider nicht bekannt. Über das uns wichtige Thema wurden wir 2016 im Dunkeln gelassen. Das RadnetzBW wurde zwischenzeitlich auch veröffentlicht. Inwiefern hier Synergieeffekte entstehen können, muss geprüft werden.

Der öffentliche Personennahverkehr ist ein wichtiger Erfolgsfaktor unserer vielfältigen Mobilitätswelt. Bereits vor drei Jahren – früher als alle anderen Fraktionen – haben die Freien Wähler, die Änderung der ÖPNV-Zuschusskriterien beantragt. Leider hat das Gutachten zur Förderung und Finanzierung des ÖPNV im RNK nicht die notwendige Mehrheit im Ausschuss erhalten. Nun warten wir ein weiteres Jahr, um die finanzielle Gerechtigkeitslücke zu schließen. Die dazu gestellten Anträge auf Änderung der ÖPNV-Zuschüsse der FDP und „Der Linken“ sind uns zu kurz gesprungen. Deshalb bitten wir abermals unseren Vorschlag, eine differenzierte Bezuschussung von Grundverkehren und optionalen – zusätzlichen – Angebotsverkehren, egal ob stadtnah oder im ländlichen Raum, zu prüfen und dem Kreistag nicht erst in seiner letzten Sitzung 2017 vorzulegen.

Die Barrierefreiheit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und Investitionszuschüsse für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen haben für uns einen hohen Stellenwert.

Das Backbone im Rhein-Neckar-Kreis soll in 2017 fertig gestellt sein. Viele Steine werden uns bei der wichtigsten Infrastrukturmaßnahme des Kreises von einem Telekommunikationsriesen in die Wege gelegt; teure Doppelstrukturen sind die Folge.

Wir hoffen alle sehr, dass uns das Stolpern nicht zum Fallen bringt. Aus Sicht eines Kreisrates wird dies für den Landkreis sicherlich nicht der Fall sein. Aus Reihen der Bürgermeister kommen diese Zweifel verstärkt.

Vom Klimawandel sind wir alle betroffen. Die für 2016 eingestellten Klimaschutzmittel, konnten von der Verwaltung zeitlich nicht umgesetzt werden. Deshalb sind hier Verantwortung und Weitblick gefragt. Aus diesem Grund ist es folgerichtig, dass die Investitionsmittel um 1/3 auf 1 Mio. € im Haushalt 2017 gekürzt wurden. Trotz der derzeit günstigen Kosten für Wärmebezug ist es wichtig und richtig, dass der öffentliche Bereich konsequent an diesem Thema weiterarbeitet und Mittel sinnvoll einsetzt. Begonnenes beenden und Aufgeschobenes aufarbeiten sollte beim Klimaschutz 2017 die Devise sein. Auch das ist Verantwortung für die Zukunft im Rhein-Neckar-Kreis.

Sozialbudget

Beim Sozialbudget muss weiter mit steigenden Kosten gerechnet werden. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen durch die Zunahme der Fallzahlen.

Die größten Mehrkosten mit 6,1 Mio. € gegenüber 2016 verursachen dabei die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe. Bei der Hilfe zur Pflege wirkt sich neben steigendem Pflegebedarf zusätzlich die Landesheimbauverordnung mit der geforderten Einzelzimmerquote aus. Die bedeutendste Hilfeart ist die Eingliederungshilfe mit 79,8 Mio. €. Die Umsetzung der UN-Konvention zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in eine inklusive, dezentrale und wohnortnahe Infrastruktur sind neue Herausforderungen. Das Pflegestärkungsgesetz II und III sowie das neue Bundesteilhabegesetz werden noch nicht absehbare finanzielle Auswirkungen haben.

Der demographische Wandel und höhere Standards werden künftig Fallzahlen und Kosten weiter ansteigen lassen. Dies bedeutet höhere Personal- und Sachkosten. Zusammen mit den jährlichen Tarifsteigerungen lassen sie 2017 den Zuschussbedarf des Sozialbudgets auf 151,8 Mio. € ansteigen. Der größte Teil der Leistungen sind weisungsfreie Pflichtaufgaben, die wir zu erfüllen haben und nicht steuern können.

Die Freien Wähler sehen die Notwendigkeit und die Pflicht, sozialschwachen und behinderten Menschen eine gute Lebensgrundlage zu schaffen. Das Sozialbudget ist weiter geprägt durch die zusätzlichen Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung. Die Asylverfahren werden jetzt deutlich schneller abgeschlossen. Somit wechseln die anerkannten Asylbewerber vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbezug des SGB II. Damit sind die Transferleistungen und die Kosten der Unterkunft für rd. 1.200 Bedarfsgemeinschaften mit 2.400 Leistungsberechtigten zu finanzieren. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung von 43,5 % auf 49,5 % verringern zwar die finanziellen Lasten, aber die erhöhten Personal- und Sachkosten verbleiben beim Kreis.

Trotz der jetzt rückläufigen Zahlen ist die Entwicklung der Flüchtlingszuwanderung ungewiss und kann zu neuen Herausforderungen führen. Für den Kreis entspannt sich die Lage zusehends. Dafür entstehen neue Probleme bei den Kreisgemeinden nun bei der Wohnungssuche für die Anschlussunterbringung und insbesondere bei der Integration.

Bereich Jugendamt

Keine Wahl und keinen politischen Spielraum besteht im Bereich des Jugendamts, dem nach SGB VIII eine Vielzahl von Pflichtaufgaben zugeteilt ist. Ein Steigerung von zusätzlich 5,2 Mio. € auf 65,2 Mio. € spricht für sich.

Hauptursachen für den Anstieg der Transferaufwendungen für „Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familie“ sind Tariferhöhungen, mehr Schulbegleiter, mehr Schulsozialarbeiter für unbegleitete minderjährige Ausländer und die steigenden Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen.

Letzteres betrachten wir mit Sorge - da wir eigentlich annahmen, dass bei strikter Einhaltung unserer Grundsätze „ambulant vor stationär“ der Zuschussbedarf im Zaum gehalten werden könnte. Ruft man sich in Erinnerung, dass der Ansatz für Individuelle Hilfen 2013 rd. 32 Mio. €, vier Jahre später über 10 Mio. € mehr beträgt, wächst die Sorge, wohin das alles führen mag. Die Ergänzung der bisherigen Leitsätze um den Slogan „Rhein-Neckar-Kreis mit Verantwortung in die Zukunft“ halten die Freien Wähler gerade in diesem Zusammenhang für erforderlich und nehmen sie sehr ernst.

Die Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen führen ebenso zu weiteren Kostensteigerungen. Ein stetig steigender Bedarf an KiTa-Plätzen und dem zunehmenden Ausbau der Kindertagesbetreuung im Kreis, was grundsätzlich sehr begrüßenswert ist, führt zu steigenden Ausgaben für die „Übernahme von Beiträgen“ auf 4,9 Mio. €

Der Rhein-Neckar-Kreis gehört erfreulicherweise zu den Landkreisen mit der höchsten Anzahl junger Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Sorge bereitet aber auch hier der stetige Anstieg der Kindertagesbetreuungskosten. Gegenüber 2015 ist nun eine Steigerung um 1,15 Mio. € erfolgt, gegenüber 2013 ein Anstieg um knapp das 2 ½ fache, eine schwindelerregende Erhöhung! Nur die strikte Einhaltung unserer Grundsätze „ambulant vor stationär“, Ausbau und Bereithaltung niederschwelliger, präventiv wirkender Erziehungshilfen und die stetige Überprüfung des Personalbedarfs werden den Zuschussbedarf in der Zukunft im Zaum halten.

Zu unseren Gesellschaften:

GRN

Unsere Gesundheitseinrichtungen beeindrucken unverändert durch eine hochwertige medizinische Versorgung in der Fläche, wie auch durch ein maßvolles Finanzmanagement und das trotz schwer kalkulierbarer Finanzen durch das neue Krankenhausstrukturgesetz.

Die Investitionen von 47 Millionen € für den Neubau des Betreuungszentrums in Weinheim halten wir für sinnvoll. Durch Kooperation mit der Gerontopsychiatrischen Abteilung des PZN Wiesloch wird eine neue Qualität der altersmedizinischen Versorgung für die Bevölkerung erreicht. Ebenso unstrittig ist das langfristige Bekenntnis zum Standort Eberbach. Aktuell bewiesen wird dies durch die Erweiterung und Modernisierung der dortigen urologischen Abteilung, welche allerdings erst durch die großzügige Spende der Dietmar-Hopp-Stiftung ermöglicht wurde. Hierfür unser ausdrücklicher Dank !

AVR

Mit der Neukonzeption der Abfallwirtschaft und der Weiterentwicklung unserer AVR-Unternehmen sind wir politisch und finanziell auf dem richtigen Weg. Wir haben mit der „AVR-Kommunal“ eine gut funktionierende und von der Bevölkerung akzeptierte Abfallwirtschaft mit hoher Wertschöpfungskette. Ein positives Signal an die Gebührenzahler sind Preis- und Gebührenstabilität.

Mit der „AVR-Umweltservice und Energie“ bieten wir sämtliche Dienstleistungen eines modernen und umweltfreundlichen Dienstleistungsunternehmens. Wir sind überzeugt, dass durch externen Sach- und Fachverstand mit Finanzbeteiligung Dritter und der Einbindung der Standortgemeinde Sinsheim der geplante Betrieb der Biovergärungsanlage erfolgreich sein wird. So wird „aus Müll grüne Energie“. Als Nebeneffekt ergibt sich beim Betrieb des Biomasseheizkraftwerkes eine finanzielle Verbesserung. Damit gestalten wir aktiv die Zukunft!

Nach der Betrachtung des Haushalts 2017 aus der Sicht der Ressorts komme ich nun zu der Finanzbetrachtung. Die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich „Gottseidank“ in den letzten zwei Monaten erheblich verbessert. Allerdings sind diese Verbesserungen ohne die Mitwirkung und Beeinflussung des Kreistags durch höhere Steuereinnahmen und weitere Bundeszuschüsse entstanden. Schön für uns!

Die FAG-Zuschüsse wären allerdings noch weit höher, wenn das Land – mit seinen klebrigen Fingern - nicht einen weiteren Millionenbetrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts einbehalten hätte. Leider habe ich da keinen Aufschrei der Fraktionen der CDU und Grünen gehört. Wir können da nur vermuten, dass es eine weitere geheime Absprache gibt.Nach der ungenügenden Krankenhausfinanzierung ein weiterer Eingriff in die Kreisfinanzmasse, den wir Freie Wähler massiv anprangern! So sind wir künftig immer stärker abhängig vom Wohlwollen des Landes bei den Zuweisungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Abhängigkeit bereitet uns große Sorgen. Seit Jahren haben wir immer weitere Ausgabensteigerungen. Die Wirtschaft kann nicht endlos wachsen. Evtl. neue Flüchtlingsströme - Erdogan lässt grüßen und bangen - lassen sich nicht steuern, mit finanziell unkalkulierbaren Risiken. Haben wir schon die Banken- und Eurokrise oder den Brexit überstanden? Hallo da war doch was?

Ein erbliches Risiko entsteht, wenn die Zinsen steigen oder bei einer Rezession. Selbst bei einem Schnupfen der SAP werden wir sehr schnell an unsere finanziellen Grenzen kommen. Im Kreis haben wir nun, was den Hebesatz anbetrifft, Konstanz. Maßgeblich dazu beigetragen haben die Kreiskommunen.

Das Aufkommen erfuhr eine enorme Steigerung: 2011 betrug die Umlage rd. 188 Mio. € 2016 betrug die Umlage rd. 258 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von (37 %) rd. 70 Mio. € Eine solche Erhöhung weckt natürlich Begehrlichkeiten. Der Kreisumlage-Hebesatz konnte nun in gleicher Höhe wie im Vorjahr bei 29,5 Punkten beibehalten werden, obwohl die Verwaltung ursprünglich von einer Erhöhung von 2 Punkten ausging. Auch dadurch und bedingt durch den nun noch einmal erheblich verbesserten Ergebnishaushalt 2016 mit rd. 17 Mio. € lehnen wir die beiden Anträge von Bündnis 90/Grüne und „Die Linke“ auf Erhöhung der Kreisumlage ab.

Sorgen macht uns nach wie vor die Personalpolitik des Kreises mit den Stellenmehrungen. Die Steigerungen sind in der Gesamtheit enorm! In den letzten drei Jahren erfolgte eine Steigerung von 240 Stellen, in 2017 folgen nun neue 90 Stellen. Somit verzeichnen wie in vier Jahren 330 neu geschaffene Stellen. Das sind bei rd. 1.500 Stellen 20 %. Dafür entstehen allein in 2017 zusätzliche Personalkosten von 6,5 Mio. €. Wir haben keine Probleme für neue Stellen in den Bereichen von Flüchtlingen, Asylanten, Sozial- und Jugendbereich und auch bei finanzierten Stellen. Trotzdem sind es in den anderen Bereichen noch viele Stellen.

Wir haben uns in zwei Sitzungen intensiv damit beschäftigt. Ein Lob sprechen wir dem Dezernenten Hans Werner und seinen Mitarbeitern für die gute Vorlage im Personalbereich aus. Dies war uns sehr hilfreich. Wir schreiben es als Erfolg unseren Bemühungen zu, dass deshalb rd. 20 Stellen weniger als noch im Entwurf vorgesehen, von der Verwaltung beantragt werden. Wir bewilligen die neuen Stellen nur, weil uns die Verwaltung zugesagt hat, regelmäßig über den Personalstand zu berichten. Nicht mehr benötigte Planstellen werden im Verhältnis des Personalschlüssels im Bereich „Flüchtlingswesen“ abgelöst. Dazu erhalten wir nach Zusage der Verwaltung im Ausschuss vierteljährlich eine Aufstellung. Das ist der Konsens zwischen Verwaltung und Kreistag, der auf Grund der Forderung der „Freien Wähler“ zustande kam.Für die künftigen Jahre sind Stellenmehrungen noch kritischer zu betrachten.

Den Kreditaufnahmen stimmen wir zu. Mit einer Begrenzung der Verschuldung auf 100 Mill. € im Rahmen der Finanzplanung sind wir einverstanden.

Nach unserer Einschätzung könnten auch einige Investitionen des Kreises zeitlich hinaus geschoben werden.

Bürgschaftsübernahmen

Die Bürgschaftsübernahmen für die Kreditgeschäfte der AVR Kommunal von 9,85 Mio. € und der GRN von 21,74 Mio. € werden von uns, vorbehaltlich der EU-rechtlichen Vorgaben, mitgetragen. Dem Antrag der Grünen/Bündnis 90 auf weitere 500.000 € für den Radverkehr stimmen wir nicht zu. Es wird vorgeschlagen, eine Bezuschussung aus den angesetzten Mitteln vorzunehmen.

Den Haushalten 2017 des Kernhaushalts, der Freiherr von Ulnerschen Stiftung und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau- und Vermögen mit den vorgesehenen Beschlussanträgen stimmen die Freien Wähler zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 „Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern auf die Zukunft

vorbereitet zu sein.“

Perikles 490 -429 v. Chr.

Für die Freien Wähler ist der Rhein-Neckar-Kreis gut vorbereitet!

Abschluss

Ich bedanke mich bei den Fraktionen – trotz aller politischer Unterschiede - für das gute,  konstruktive Miteinander im Kreistag. Wir Freien Wähler danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gesellschaften für ihre nicht immer einfache und gute Arbeit.

Ihnen Herr Landrat Stefan Dallinger für den vertrauensvollen, kollegialen Führungsstil und die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Entscheidungsfindung.

Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen: Frohe Weihnachten wünschen die Freien Wähler!“

 

Aus der Arbeit des Sozial-, Jugendhilfe und Verwaltungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft Oktober/Noember 2016

Sitzung des Jugenhilfeausschusses am 18. Oktober 2016

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses stand vor allem der Bericht zum Stand der Jugendberufshilfe im Rhein-Neckar-Kreis.

Stand der Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie hat die Aufgabe, benachteiligte Jugendliche in ihrer ungesicherten Situation zu unterstützen und ihre Lebensgestaltungs-und sozialen Kompetenzen zu fördern. Die Erhaltung der Gesundheit, Motivation und Fähigkeit zu eigenständigem Lernen, das Pflegen sozialer Kontakte bzw. die Integration in soziale Netzwerke werden mit eingeschlossen. Im Kontext schulischer Berufsvorbereitung unterstützt die Jugendberufshilfe die Schüler/-innen beim Übergang in den Beruf.

Es findet eine Einzelbetreuung von Schüler/-innen und deren Eltern statt. Hierbei wird der IST-Stand bei der Berufsfindung ermittelt und der gesamte Berufsorientierungsprozess begleitet. Die Schülerinnen werden sowohl bei der Praktikums-bzw. Ausbildungsplatzsuche als auch später im Bewerbungsverfahren unterstützt. Auch die Vernetzung zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit wird sichergestellt. Es gibt eine enge Kooperation mit den dortigen Kollegen.

Die Jugendberufshilfe im Rhein-Neckar-Kreis vermittelt die Jugendlichen, die intensive Unterstützung benötigen, auch zu anderen Projekten und Trägern, wie z.B. der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, dem ikubiz (Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim) oder auch dem Projekt jugendperspektive.rnk. Das bestehende differenzierte Angebot an Fördermaßnahmen soll auf den einzelnen Jugendlichen gebündelt, abgestimmt und weiterentwickelt und insgesamt ein effizientes Netzwerk hinsichtlich der Vermittlung von Ausbildungs- bzw.Arbeitsplätzen aufgebaut werden.

Die Jugendberufshilfe hat den Vorteil, dass sie an den Schulen vor Ort ist und agiert dadurch als eine Art Koordinierungsstelle zwischen den Schüler/-innen und den vorhandenen örtlichen Trägern. Neben diesen Einzelsettings finden Aktivitäten im Klassenverbund statt. Die Kooperation mit Lehrer/-innen und der Schulleitung ist sehr wichtig. In den VAB-Klassen (Vorausqualifizierung Arbeit und Beruf) sind die Problemlagen sehr vielseitig und die Jugendlichen benötigen dadurch eine intensive Einzelbetreuung. Die Schüler/-innen kommen von Förder-und Hauptschulen und haben entweder noch keinen Hauptschulabschluss erreicht oder keinen Ausbildungsplatz gefunden, sind aber noch schulpflichtig. Aufgrund des starken Zuzuges von Flüchtlingen wurden an beruflichen Schulen zusätzlich die so genannten VABO-Klassen (VAB ohne Deutschkenntnisse) eingerichtet. Im Vordergrund dieser Klassen liegt das Erlernen der deutschen Sprache, sodass zu Beginn keine Betreuung durch die Jugendberufshilfe möglich bzw. notwendig ist.

Erste Erfahrungen zeigen, dass die Jugendlichen eine intensive Begleitung bei allen Schritten benötigen, sowohl bei der beruflichen Orientierung mit all ihren Facetten, bei der Praktikumsplatzsuche als auch im Bewerbungsverfahren.

Personal und Finanzierung der Jugendberufshilfe

Die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beschäftigte Jugendberufshelferin deckt mit einer Vollzeitstelle fünf berufliche Schulen ab und sucht diese einmal wöchentlich auf. Das Projekt Jugendberufshelfer wird im Rhein-Neckar-Kreis vom Ministerium für Jugend, Kultur und Sport in Form eines Personalkostenzuschusses von 10.000 € für eine Vollzeitstelle gefördert. Die darüber hinausgehenden Personal- sowie Sachkosten trägt der Kreis. Die Höhe der Zuwendung hängt von den im Landeshaushalt für das Projekt vorgesehenen und im Rahmen des Haushaltsvollzugs hierfür letztlich verfügbaren Fördermitteln ab. Der Zuschuss muss jährlich unter Vorlage eines Kosten- und Finanzierungplanes neu beantragt werden.

Konzeptionelle Weiterentwicklung

Aufgrund der Größe des Kreises und der Vielzahl der Schulstandorte ist die Versorgung der beruflichen Schulen im Rhein-Neckar-Kreis durch die Jugendberufshilfe eine große Herausforderung. Insbesondere das Berufsschulzentrum Sinsheim ist nicht ausreichend durch die Jugendberufshilfe betreut.

Die Zahl der zu betreuenden Schüler/-innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird weiter ansteigen, da in den nächsten Jahren auch von den Regelschulen ein Wechsel an die Beruflichen Schulen stattfindet und der Familiennachzug eine große Rolle spielen wird. Die Arbeit in den VABO-Klassen ist, wie bereits dargestellt, sehr zeitintensiv und sollte möglichst individuell stattfinden. Eine Integration in den Ausbildungsmarkt ist ansonsten kaum möglich.

Um die gestiegene Anzahl von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen erfolgreich beraten und unterstützen zu können, soll die Jugendberufshilfe personell ausgebaut werden. Die Präsenzzeiten an den einzelnen Schulstandorten könnten erhöht werden. Die Schülerinnen und Schüler würden von der leichteren Erreichbarkeit durch die Jugendberufshilfe profitieren. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund eine weitere Stelle für die Wahrnehmung dieser Aufgabe für den Stellenplan 2017 beantragt. Die zusätzlich anfallenden Personalausgaben im Kreis könnten durch eine weitere Projektförderung des Landes verringert werden.

In seiner Stellungnahme für die Freien Wähler betonte Kreisrat Konrad Fleckenstein die Wichtigkeit der Arbeit der Jugendberufshilfe. Zu dieser präventiven Aufgabe gibt es keine Alternative, denn würde man jetzt keine Maßnahmen ergreifen, um diese Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, würde dieses Versäumnis die Gesellschaft später sehr viel teurer zu stehen kommen.

Zur Beantragung der Verwaltung zu einer zusätzlichen Stelle erklärte Fleckenstein, dass die Fraktion der Freien Wähler zeitnah ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Werner, über die Gesamtbeantragung der Verwaltung für zusätzliche Stellen führen werde und erst danach entscheiden werde.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 15. November 2016

Entpflichtung eines ehrenamtlichen Unterkreisführers und Bestellung eines Nachfolgers

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft entpflichtete Herrn Helmut Vogel, Neckarbischofsheim, mit Ablauf des Monats November 2016 von seinem Amt als ehrenamtlicher Unterkreisführer des Unterkreises Waibstadt. Für den Zeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2018 wurde Herr Oliver Kohlhepp, Epfenbach, zum ehrenamtlichen Unterkreisführer des Unterkreises Waibstadt bestellt.

K 4157; Sanierung zwischen Nußloch und Nußloch-Maisbach

 Die Straße zwischen Nußloch und Nußloch-Maisbach ist in einem mäßigen Zustand, wie man es von Kreisstraßen im Rhein-Neckar-Kreis sonst nicht kennt. Die geringe Belastung der Straße und die hohen Sanierungskosten rechtfertigen jedoch den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem sich Kreisrat Eric Grabenbauer für Fraktion der Freien Wähler anschloss, zumal der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Landes abgelehnt worden war. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft beschloss aber, dass für die Straßensanierung nach 2019 erneut ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm LGVFG gestellt wird.

ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis

Für die Stadtbahnlinie 5 und 5a wurde der Vertrag von 2005 mit der OEG aufgelöst. Der Kreis und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar einigten sich auf einen Konzessionsvertrag außerhalb der Stadtkreise Heidelberg und Mannheim, nach  die Nachteile aufgrund ungünstiger Gemarkungsverläufe in den Gemeinden Heidenheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Schriesheim, Hirschberg und Weinheim abgemildert werden. Bedingt durch das Ansteigen der Schülerzahlen seit 2013 musste eine Kapazitätserweiterung der Buslinie 718 von Altlußheim über Reinigen und Neulußheim nach Walldorf erfolgen.

Den Neuanträgen der Gemeinden zur Aufnahme in die Kreisförderung stimmte Kreisrat Günther Rauchmann für die Freien Wähler zu.

Die Krebsbachtalbahn von Neckarbischofsheim über Obergimpern nach Hüffenhardt führt über zwei

Kreisgrenzen. Es handelt sich bei der Bahn hauptsächlich um eine sogenannte Nostalgiebahn. Sie dient gleichzeitig aber auch der Beförderung von Fahrgästen der Anliegergemeinden. Eine Rentabilität der Bahn ist nicht gegeben. Dennoch sie ist sinnvoll für den Fremdenverkehr der Brunnenregion im Kraichgau. Von den Kosten der Krebsbachtalbahn tragen der Rhein-Neckar-Kreis 50 %, der Neckar-Odenwald-Kreis 7% und der Kreis Heilbronn 43 %. Die auf den Rhein- Neckar-Kreis anfallenden Finanzierungsanteile in Höhe von 70.000 € wurden in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales 17. November 2016

In der Sitzung stellten sich der neue Behindertenbeauftragte Herr Albert und die neue Integrationsbeauftragte Frau Wenk den Mitgliedern des Ausschusses vor. Außerdem ging es um folgende Themen:

Kennzahlen Eingliederungshilfe 2014

Der Rhein-Neckar-Kreis hat in der Behindertenhilfe einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler, dass der KVJS jährlich mit der Datenerhebung und der Datenanalyse die Grundlage für eine sachgerechte Behindertenhilfe schafft. Die Kennzahlen zeigen den Vergleich der Zahlen des Rhein-Neckar-Kreises mit anderen Kreisen und zum Durchschnitt der Zahlen von Baden-Württemberg. Damit erfolgt eine Überprüfung der Sozial- und Teilhabeplanung im Kreis. Obwohl der Anstieg der Leistungsempfänger dem Landesdurchschnitt entspricht, liegen die Nettoausgaben unter dem Durchschnitt der Landkreise. Fast alle Daten in den einzelnen Bereichen zeigen, dass der Rhein-Neckar-Kreis unter dem Landesdurchschnitt liegt, teilweise sogar sehr deutlich. Gibt es Gründe dafür?

Der Bericht zeigt die Tendenz: Überall steigt die Zahl der geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen weiter an. Die Fallzahlen steigen und durch die Tarif- und Sachkostensteigerungen werden in Zukunft die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe weiter steigen. Da bisher 46 % der behinderten Menschen noch im Haushalt der Eltern wohnen, wird in Zukunft im ambulanten und im stationären Bereich ein größeres Wohnangebot notwendig werden.

Neu aufgenommen sind die Integrationshilfen an Schulen bedingt durch die Änderung des Schulgesetzes und die Inklusion. Mit dem Wegfall der Sonderschulpflicht sind die sonderpädagogischen Maßnahmen an den Regelschulen deutlich angestiegen. Der Aufwand liegt mit 21 € im RNK deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 11 €. Dies wird mit kostenintensiven Einzelfällen erklärt. Es sind in diesem Bereich in Zukunft weitere Kostensteigerungen zu erwarten.

Die Freien Wähler nahmen den Bericht zur Kenntnis, er ist eine gute Grundlage für die weitere Planung.

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis: Stand der Zielerreichung 2016

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte Herrn Hölscher für die Freien Wähler für den informativen und erfreulichen Bericht. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv mit einer sinkenden Arbeitslosenquote von 2,5 %, d.h. fast Vollbeschäftigung und einer Steigerung der offenen Arbeitsstellen um 6,1 %. Auch Langzeitleistungsbezieher können endlich vom positiven Arbeitsmarkt profitieren.

Die Zielvereinbarung für 2016 umfasst drei Ziele:

• Verringerung der Hilfebedürftigkeit

• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Bereits im Juni 2016 hat Herr Hölscher auf die Risiken hingewiesen, die sich durch den Zuzug von Flüchtlingen ergeben. So werden die Ziele 1 und 3 wohl knapp bis Jahresende erreicht.

Überrascht hat die Freien Wähler, dass nach anfänglich guter Prognose im Juni die Integration von Alleinerziehenden nicht verbessert werden kann. Woran liegt es? Im gesamten Kreis gibt es inzwischen eine gute Kinderbetreuung, so dass sich die Beschäftigungsmöglichkeiten der Alleinerziehenden deutlich verbessert haben müssten. Es wäre wichtig, dass dieser Personenkreises Rentenansprüche erwerben kann, um nicht im Alter erneut auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.

Der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften bedingt durch die Flüchtlinge auf 12.614 Bedarfsgemeinschaften stellt eine große Herausforderung dar. Der neue Integrationpoint als zentrale Anlaufstelle für alle Flüchtlinge im Kreis ist sicher eine gute Möglichkeit, konzentriert die Probleme anzugehen. Wir haben beim 1. Integrationstag gesehen, dass es eine gute Vernetzung von allen Partnern in allen Bereichen gibt. Ein großes Problem bleibt die zu geringe Zahl an Deutschkursen. Gerade die Vertreter der Zeitarbeitsfirmen haben den Freien Wählern berichtet, dass es schwierig ist, Flüchtlinge ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln und stellen sich die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, hier eine Verbesserung zu erreichen. Schließlich haben rund 85 % keine Deutschkenntnisse.

Es ist erfreulich, dass die Kundenzufriedenheit weiter gesteigert werden konnte, über dem Index der benachbarten Jobcenter liegt und das drittbeste Ergebnis in Baden-Württemberg erzielt hat. Die Freien Wähler dankten für die gute Arbeit und wünschten weiterhin viel Erfolg.

Eingliederungsleistungen 2015

Um Langzeitarbeitslosen eine Wiedereingliederung in Arbeit zu ermöglichen sind oft sozialintegrative Leistungen erforderlich. Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler, dass die Umsetzung von Schuldnerberatung, Psychosoziale Betreuung und Suchtberatungen an kommunale Träger übertragen ist. Die Adressen der Beratungsstellen lassen erkennen, dass es im gesamten Kreis ein gutes wohnortnahes Angebot gibt. Die kommunalen Träger haben ein gutes Netzwerk und jahrelange Erfahrung. Die Rahmenvereinbarungen beschreiben die konkreten Leistungen und ein Berichtswesen. Die Langzeitarbeitslosen haben ein umfassendes, zeitnahes Beratungsangebot, welches gut angenommen wird. Ein positives Ergebnis in 67 % der Fälle ist aus Sicht der Freien Wähler kein schlechtes Ergebnis, da es sich um ein schwieriges Klientel handelt. Insbesondere der Anstieg der eingelösten Beratungsscheine von fast 90 % ist positiv.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu allen Themen gibt es im Ratsinformationssystem des Kreises hier: http://93.122.78.25/sdnet/vorlagen

Aktuelles aus Kreistag und Fraktion Juni/Juli 2016

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport

am 28. Juni 2016

 

Das Programm der 28. Kreiskulturwoche im kommenden Jahr, der Sachstandbericht über die Förderung einer Lernfabrik 4.0 an den kreiseigenen Beruflichen Schulen in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch sowie die Bauerhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude des Landkreises standen unter anderem im Fokus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport.

 

Kreiskulturwoche mit Schwerpunkt Musik

Die Kreiskulturwoche wird auch im Jahr 2017 fortgeführt. Dem von der Kreiskulturkommission und der Verwaltung in Abstimmung und Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. erarbeiteten Programm stimmte der Ausschuss zu. Richtungsweisend für die Realisierung des Programms ist weiterhin das hohe Niveau der Veranstaltungen - Qualität vor Quantität. Die Kreiskulturwoche sieht sich insbesondere der Nachwuchsförderung verpflichtet und soll in diese Richtung weiterentwickelt werden.

Die Kreiskulturkommission hat die nachfolgenden Programmvorschläge mit der Verwaltung erarbeitet und dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport empfohlen, diese zu beschließen.

Das Programm der Kreiskulturwoche 2017 gliedert sich in

folgende Schwerpunkte:

1. Musikalische Veranstaltungen

2. Bildende Kunst

3. Literarische Veranstaltungen

4. Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

5. Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V.

Gemäß einem Beschluss des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport von 2010 werden die Schwerpunkte „Musik“ und „Bildende Kunst“ im jährlichen Wechsel  gesetzt. Im Jahr 2017 findet turnusgemäß im Rahmen der 28. Kreiskulturwoche ein Schwerpunktjahr „Musik“ statt.

Förderung erhalten außerdem junge und begabte Musiker der Region, indem sie im Rahmen der Möglichkeiten und eingebunden in die Kulturprogramme von Kreis und Kulturstiftung die Chance erhalten, in der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar und der Jazz Big Band Rhein-Neckar Rhythm&Brass musikalische Erfahrungen in großen Ensembles auf hohem Niveau zu sammeln.

Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte für die Fraktion der Freien Wähler der Kreiskulturkommission und der Verwaltung für das erarbeitete und nun vorgelegte

Programm. Er betonte, dass der Grundsatz „Qualität vor Quantität“ absolut richtig sei und das Programm insbesondere auch durch seine vielseitigen Programmpunkte überzeuge. Gerade die „Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen“ sei in unserer heutigen Zeit wichtig, um nicht an irgendwelchen Vorurteilen fest zu halten.

Sehr positiv sei auch die weitere Kooperation mit der Popakademie Mannheim.

 

Förderung der außerschulischen Jugendbildung:

Kreiszuschüsse an die Jugendmusikschulen im Jahre 2016

Den Jugendmusikschulen im Rhein-Neckar-Kreis wurden erneut Kreiszuschüsse bewilligt. Dabei wurde der Zuschuss an die Jugendmusikschulen für das Haushaltsjahr 2016 von 199.400 € um 20.600 € auf insgesamt 220.000 € erhöht. Die Auswertung der vorgelegten Verwendungsnachweise der Musikschulen im Rhein-Neckar-Kreis hat für das Rechnungsjahr 2015 einen leichten Rückgang der förderfähigen Personalkosten gegenüber den Ansätzen 2015 von 9.935.000 € auf 9.797.050 € ergeben.

Die Zuschussquote für 2015, die sich aus dem Verhältnis der tatsächlich entstandenen Personalkosten zu den verfügbaren Haushaltsmitteln ergibt, beträgt 2,04 %. Für das Rechnungsjahr 2016 stehen den verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 220.000 € Personalkosten der Musikschulen von 10.080.000 € gegenüber. Die vorläufige Zuschussquote beträgt demnach 2,18 %.

Kreisrat Konrad Fleckenstein erklärte für die Freien Wähler, dass die Gelder für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung gut und sinnvoll angelegtes Geld sei.

 

Intensivkooperationen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Im Rhein-Neckar-Kreis wird seit 1991 das Modell der Intensivkooperation zwischen Sonderschulen und Grund- und Hauptschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert. Die damit gewonnenen Erfahrungen werden von allen Seiten positiv eingeschätzt.

Auch die Schulaufsicht bestätigt die mit dem Kooperationsmodell gewonnenen Erkenntnisse und spricht von „außergewöhnlich positiven Rückmeldungen“ aller Beteiligten wie Lehrkräften, Eltern etc. Im Schulgesetz ist die Förderung von Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot an allgemeinen Schulen normiert. Die Schulaufsichtsbehörde kann danach im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren einrichten.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Intensivkooperation in Form der Außenklassen bzw. kooperativen Organisationsformen bewährt hat. Hinzu kommt, dass die Bildung von kooperativen Organisationsformen die räumlichen Engpässe an den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren wesentlich reduziert. Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021 wird festgehalten, dass die inklusiven Bildungsangebote mit den kooperativen Organisationsformen – bisher Außenklassen - gleichberechtigt sind.

An Grundschule „am Großen Wald“ in Hoffenheim sind bereits mehrere kooperative Organisations-formen der benachbarten Steinsbergschule Sinsheim installiert. Die Zusammenarbeit verläuft dort reibungslos und soll daher nun mit einer neuen Klasse

fortgeführt werden.

Im kommenden Schuljahr steht an der Steinsbergschule Sinsheim die Einschulung von Kindern mit einer geistigen Behinderung an, deren Eltern eine Beschulung in einer Kooperativen Organisationsform wünschen. Die Grundschule „am Großen Wald“ in Hoffenheim ist bereit, Schüler mit Behinderungen aufzunehmen. Geeignete Räume sind dort ebenfalls vorhanden. Die Gespräche mit der Stadt Sinsheim verliefen laut der Steinsbergschule Sinsheim bisher positiv.

Da die Einrichtung einer kooperativen Organisationsform der Klassenstufe 5 der Martinsschule Ladenburg an der Neurott-Schule in Ketsch nicht zustande kommt, ist der Rhein-Neckar-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Mannheim bemüht, eine für alle Beteiligten geeignete Alternative zu finden.

Für die Freien Wähler erklärte Kreisrat Konrad Fleckenstein, dass die Intensivkooperation in Form der Außenklassen bzw. kooperativen Organisationsformen zweifelsohne eine sehr gute Sache ist. So haben die Eltern die Wahl zwischen einem inklusiven Bildungsangebot und der kooperativen Organisationsform. Die Freien Wähler stimmen der Einrichtung einer kooperativen Organisationsform (Außenklasse) uneingeschränkt zu.

 

„Lernfabrik 4.0“

Der Rhein-Neckar-Kreis wurde – neben 14 weiteren kommunalen Körperschaften – beim Wettbewerb Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Einrichtung einer „Lernfabrik 4.0“ an den Beruflichen Schulen für eine Förderung in Maximalhöhe 500.000 € ausgewählt.

Im Rahmen eines Festakts im Neuen Schloss in Stuttgart wurde Landrat Stefan Dallinger im Januar 2016 der Zuwendungsbescheid über die Projektförderung vom damaligen Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Schmid überreicht. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses und ist entsprechend dem Antrag zur Teilfinanzierung des Vorhabens „Implementierung einer offenen integrierten Lernfabrik 4.0“ bestimmt.

Bei der Bemessung der Zuwendung wurde der Ausgaben- und Finanzierungsplan des Rhein-Neckar-Kreises zugrunde gelegt. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben setzt sich aus Eigenmittel von rund 766.000 €, aus Drittmittel der Wirtschaft von 228.000 € sowie dem Zuschuss des Landes von 500.000 € zusammen. Insgesamt stehen also fast 1,5 Millionen € zur Verfügung.

Beim Förderaufruf des Ministeriums war eine Beteiligung seitens der Wirtschaft von rund 10 % der Investitionskosten erwartet worden. Aufgrund der bereits im Vorfeld zur Antragstellung erfolgten starken Einbindung der Unternehmen in der Region wurde diese Forderung im Rhein-Neckar-Kreis sogar übertroffen. Insgesamt 75 Verbände, Unternehmen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen unterstützen das Projekt. Davon beteiligen sich 20 Unternehmen und Banken mit rund 230.000 € finanziell Unterstützung oder durch die Zurverfügungstellung von Sach- und Dienstleistungen. Die Höhe der Geldspenden beträgt 32.000 €.  

Mit der Implementierung der Lernfabrik 4.0 werde das Strategische Ziel: „Erhalt einer attraktiven und bedarfsgerechten Bildungslandschaft“ erreicht, so Kreisrat Konrad

Fleckenstein für die Freien Wähler. Er führte weiter aus, dass mit der Einrichtung der Lernfabrik 4.0 auch eine gezielte Wirtschaftsförderung gerade der klein – und mittelständigen Unternehmen verbunden sein.

In einer Zeit, in der die Welt immer „smarter“ werde, alles mit allem vernetzt werde,

müsse auch die Ausbildung dem Rechnung tragen, will man nicht abgekoppelt

werden.

Er stimmte für die Freien Wähler der Errichtung der „Lernfabrik 4.0“ an den beruflichen Schulen des Kreises in Eberbach, Schwetzingen, Wiesloch, Sinsheim und Weinheim zu.

 

Bauunterhaltung der beruflichen Schulen

Im Rahmen der strategischen Zielplanung wurde im Handlungsfeld „Schulen“ unter anderem die Erstellung eines Konzepts zur dauerhaften Substanzerhaltung der Schulen des Kreises aufgenommen. Dieses Konzept dient als Grundlage für die jährliche Fortschreibung.

Auf dieser Grundlage wurde ein Volumen für die Schulen von 13,3 Millionen € für die Bauunterhaltung und von 2,6 Millionen € für investive Maßnahmen ermittelt.

Das Bauunterhaltungsbudget beträgt in diesem und im nächsten Jahr jeweils 2,6

Millionen €, wobei jeweils 200.000 € als Sondermittel für kurzfristige bauliche

Veränderungen veranschlagt sind.

Beim Bauunterhaltungsvolumen ist zu berücksichtigen, dass pro Jahr durchschnittlich rund 800.000 € für Reparaturarbeiten an allen Schulgebäuden benötigt werden. Darüber hinaus fallen auch immer unvorhersehbare, kurzfristig notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen an, die ebenfalls mit dem Budget der Bauunterhaltung bestritten werden.

Mit dem jährlich geplanten Budget kann unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Flächenentwicklungen die Substanzerhaltung der Schulen des Rhein-Neckar-Kreises gewährleistet werden.

Kreisrat Konrad Fleckenstein betonte für die Freien Wähler, dass die Einstellung einer jährlichen Bauunterhaltungsrate richtig und wichtig ist, denn somit könne ein Invetitionsstau verhindert werden. Gerade die Bauunterhaltung sei auch ein wichtiger Teil eines attraktiven beruflichen Schulwesens.

 

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 5. Juli 2016

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte sich unter anderem mit den Eigengesellschaften des Kreises und der Entwicklung des Haushalts im laufenden

Jahr.

Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat der Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 der Eigengesellschaften des Kreises ebenso zugestimmt wie der Verwendung der Überschüsse bzw. der Abdeckung der Fehlbeträge und der Entlastung der jeweiligen Aufsichtsräte. Im Einzelnen erzielten die Gesellschaften folgende Ergebnisse:

 

AVR Kommunal GmbH:

Jahresüberschuss in Höhe von 295.665 €,

AVR BioTerra GmbH & Co. KG:

Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.129 €,

AVR UmweltService GmbH: Jahresüberschuss in

Höhe von 840.069 €,

GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH:

Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.802.379 €,

Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH:

Jahresfehlbetrag in Höhe von 141.817 €,

Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH:

Jahresüberschuss in Höhe von 30.039 €,

Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur

Heidelberg - Rhein- Neckar-Kreis gGmbH:

Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.073 €

Kreisrat Peter Riemensperger brachte in seiner Stellungnahme zum Ausdruck, dass die AVR-Gesellschaften sich aus Sicht der Freien Wähler weiter gut entwickeln. Die Überschüsse von rund 300.000 € bei der AVR kommunal und 840.000 € bei der AVR UmweltService könnten sich sehen lassen.

Was die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH angeht, bereite den Freien Wählern die unzureichende Krankenhausfinanzierung durch Bund und Land nach wie vor Sorgen. So sei die hohe Unterdeckung des Jahres 2015 ist bei den Krankenhäusern im Wesentlichen auf die zu geringe Steigerung des sogenannten Landesbasisfallwertes für Baden-Württemberg zurückzuführen. Dies führte insbesondere dazu, dass der Fehlbetrag der Klinik in Eberbach nach 900.000 € in 2013 und 1,3 Mio. € in 2014 im vergangenen Jahr auf 1,5 Mio. € angestiegen ist. Aber auch bei der Klinik in Sinsheim ergab sich 2015 ein Fehlbetrag von 590.000 €, nachdem diese Klinik in den vergangenen Jahren noch Überschüsse erwirtschaftet hatte.

Dennoch und trotz dieser hohen Verluste stünden die Freien Wähler auch weiterhin zu einer kreisweit wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung durch die GRN Gesundheitszentren, so Riemensperger.

Die Entscheidung, das Seniorenzentrum in Nußloch zum 01.01.2016 an die Evangelische Heimstiftung Baden-Württemberg abzugeben, erweise sich einmal mehr als richtig. Denn auch im letzten Jahr unter der Obhut der GRN erwirtschaftete es einen Verlust von 830.000 €.

Die Stift Sunnisheim gGmbH und die Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH haben 2015 ihre Ergebnisse im Vergleich zu 2014 verbessert. Der geringe Verlust der KliBA erkläre sich durch den Wegfall der Anschubfinanzierung des Kreises.

 

Haushaltsentwicklung

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss befasste sich auch mit der Entwicklung des Haushalts im laufenden Jahr. Nach einer Hochrechnung geht die Kreisverwaltung Stand 31. Mai 2016 von einem Gesamtergebnis in Höhe von 1,1 Millionen € aus. Dies wären 2,6 Millionen € weniger als im Haushaltsplan 2016 vorgesehen. Demgegenüber sollen die freien liquiden Mittel zum 31. Dezember 2016 mit 17,9 Millionen € um 8,5 Millionen € höher ausfallen als geplant.

Der Eigenbetrieb Bau und Vermögen geht Stand Ende Mai 2016 von einem planmäßigen Verlauf des Wirtschaftsjahres aus.

 

Stellenplan

Kreisrat und Fraktionsvorsitzender Hans Zellner stimmte für die Fraktion der Freien Wähler Mehrungen beim Stellenplan zu. Insgesamt sollen 4,75 neue Stellen

geschaffen werden. Beim Baurechtsamt wird ein fünfter Baubezirk mit drei

zusätzlichen Stellen eingerichtet. Grund ist einerseits ein Anstieg der Zahl der Verfahren wegen der aktuellen Niedrigzinsphase, andererseits die faktische Aufgabe des Kenntnisgabeverfahrens durch das Land – wurden bislang 25 % der Fälle mit diesem vereinfachten Verfahren abgewickelt, sind es aktuell nur noch 3 %.

Folge waren zum Verdruss der Bauherren sehr lange Bearbeitungszeiten im

Baurechtsamt.

Durch den fünften Baubezirk soll dem nun abgeholfen werden. Beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutz sind 1,75 zusätzliche Stellen erforderlich.

Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Zahlstellenerlasses, der Vorortkontrollen durch die Kreisverwaltung jeweils zwischen Juli und November und ganzjährige Fachrechtskontrollen vorschreibt, die zudem nach dem Vier-Augenprinzip erfolgen

sollen.

Der zusätzliche Personalaufwand beim Baurechtsamt wird teilweise durch höhere Gebühreneinnahmen kompensiert, der beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutz zum Teil durch zusätzliche FAG-Zuweisungen. Im Übrigen sollen die Mehrkosten durch Personalkosteneinsparungen an anderer Stelle gedeckt werden.

 

Aufsichtsrat der AVR BioTerra GmbH & Co. KG

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte den Vergütungsregelungen für den Aufsichtsrat der im Oktober 2015 gegründeten AVR BioTerra GmbH & Co. KG zu. Die Aufwandsentschädigungen und Jahresvergütungen der Aufsichtsräte wurden analog zu denen der Aufsichtsräte der AVR Kommunal GmbH und AVR UmweltService GmbH festgelegt.

 

 

 

Nachruf

Die Freien Wähler verlieren mit Walter Saam einen erfahrenen und engagierten Kommunalpolitiker. In seiner Heimatgemeinde Neulußheim war er 33 Jahre lang Gemeinderat, über viele Jahre hinweg Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterstellvertreter. Er war in vielen Vereinen ein Aktivposten

und hat sich seit seines Lebens für die Menschen in und um Neulußheim eingesetzt.

Seine besondere Liebe galt dem „Sportsegelsport“.

Als Kreisrat war viele Jahre im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Ausschüsse für seinen Wahlkreis tätig.

Das Wohl und Wehe der Menschen lag ihm besonders am Herzen. Ihnen zu helfen war ihm stets ein besonders Anliegen.

Die Freien Wähler danken Walter Saam für seinen unermüdlichen Einsatz. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Hans Zellner

Fraktionsvorsitzender Freien Wähler

Rhein-Neckar-Kreis

Aktuelles aus Kreistag und Fraktion

Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses am 7. Juni 2016

 

Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis

Auf der Tagesordnung des Jugendhilfe-Ausschusses stand u.a. ein Bericht zum Ausbaustand der Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis. Die Jugendsozialarbeit soll in allen Schularten gefördert und mit Maßnahmen wie einer jährlichen Informationsveranstaltung für Schulsozialarbeiter/-innen und der Erstellung eines Handbuches „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ die Qualität der Schulsozialarbeit sichergestellt werden. Der Ausbau der Schulsozialarbeit ist auch Ausfluss der Leitsätze des Rhein-Neckar- Kreises, wonach für Kinder und Jugendliche gute strukturelle Bedingungen für deren Entwicklung und Aufwachsen in allen Lebenslagen geschaffen werden sollen. Für die Schulsozialarbeit ist ein Förderansatz im Haushaltsjahr 2016 von 800.000 € eingeplant. Hiermit übernimmt der Kreis ein Drittel der Kosten eines Schulsozialarbeiters von rund 16.700 €, ein Drittel der jeweilige Schulträger und ein Drittel das Land. Im aktuellen Schuljahr werden ca. 53 Stellen in 28 Gemeinden für 115 Schulen gefördert, das ist ein Anstieg bei den Stellen innerhalb von zwei Jahren um 33 %, bei den Schulen um 24 %. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es 163 Schulen. Differenziert nach der Schulart ist die Schulsozialarbeit wie folgt etabliert:

• 35 Grundschulen von 86

• 17 Grund-u. Werkrealschulen von 18

• 14 Realschulen von 15

• 7 Gemeinschaftsschulen von 11

• 14 Gymnasien von 18

• 9 Förderschulen von 10

• 5 Berufsschulzentren von 5

Insbesondere bei den weiterführenden Schulen ist ein hoher Versorgungsgrad erreicht worden.

Zur Qualitätssicherung und –entwicklung gibt es verschiedene Instrumente, wie

• Handbuch „ Qualitätssicherung Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“

• Trägerübergreifender Arbeitskreis

• Jahresveranstaltungen

• Lokale Kooperationen

• Fortbildungen

Für die Freien Wähler wies Kreisrat Konrad Fleckenstein in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Schulsozialarbeit heute auch als Qualitätsmerkmal für eine gute Schule gilt und eine wertvolle, notwendige Ergänzung zum Bildungs-und Erziehungsauftrag. Es sei wichtig, schon rechtzeitig präventiv zu wirken, um allen Jugendlichen entsprechende Chancen zu bieten. Schon allein wegen der Entwicklung der Gesellschaft ist Schulsozialarbeit wichtiger denn je. Sollte Schulsozialarbeit nicht der notwendige Raum geboten werden, würden die Folgen hieraus sicherlich weitaus spürbarer und schmerzlicher sein als die nun zu investierenden Kosten.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 14. Juni 2016

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft befasste sich unter anderem mit dem Klimaschutz, Bauprojekten auf Kreisstraßen sowie der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.

Klimaschutz im Rhein-Neckar-Kreis

Konkret ging es um die Verwendung von Klimaschutzmitteln aus dem Jahr 2015 in Höhe von knapp 400.000 €.

Kreisrat Eric Grabenbauer stimmte für die Fraktion der Freien Wähler der Verwendung der Klimaschutzmittel aus dem Jahr 2015 wurde für folgende Einzelmaßnahmen zu:

Dachsanierung GRN 270.000 €, Verbesserung

Radabstellanlagen 15.000 €, Radwegenetzkonzept 24.000

€, Energieaudits in den Eigengesellschaften 45.000 € und

Liegenschaft Wiesloch - Sanierungsfahrplan 41.700 €.

Außerdem wurde der Fortführung des Dienstleistungsvertrags mit der Klimaschutz- und EnergieBeratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH um weitere fünf Jahre ab dem 17. September 2017 mit einem Jahresaufwand von 315.000 € zugestimmt.

Die KliBA ist für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Einzelunternehmern sowie mittelständische Betriebe ein neutraler und unabhängiger Ansprechpartner im Bereich der energetischen Einsparmaßnahmen und des Einsatzes erneuerbarer Energien.

Kreisstraßen

Die K 4108 zwischen der L 595 in Schönbrunn-Allemühl und Waldrand soll auf einer Länge von etwas über einem Kilometer ausgebaut werden. Die Planungsaufnahme hierfür wurde genehmigt. Damit wurde der Startschuss für den letzten Bauabschnitt zwischen Schwanheim und Allemühl gegeben. Abzüglich von Zuschüssen wird die 1,1 km lange Strecke Kosten in Höhe von 902.000 € für den Rhein-Neckar-Kreis verursachen. Die Gemeinde Schönbrunn kann gleichzeitig innerhalb der Ortdurchfahrt Allemühl einen Gehweg anlegen. Auch die Planungsfreigabe für den Vollausbau der K 4134 zwischen der Einmündung K 4236 und der Einmündung K 4133 zwischen Heddesheim und Muckensturm mit gleichzeitiger Anlegung eines Geh- und Radweges auf einer Länge von rund 2,2 km wurde erteilt. Die Gesamtkosten in Höhe von 2.486.000 € werden in den Jahren 2016 bis 2018 finanziert.

Zuletzt stimmte der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft einer Aufweitung des Brückenbauwerks auf der K 4170 zwischen Dielheim und Rauenberg auf eine lichte Weite von 15 m mit geschätzten anteiligen Kosten des Rhein- Neckar-Kreises in Höhe von 900.000 € zu. Durch den Ausbau der BAB A6 bietet sich die einmalige Chance diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen und eine ordnungsgemäße Radwegverbindung herzustellen.

ÖPNV

Bereits im Jahre 2008 hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik der Förderung des Ausbaus der Bahnsteigverlängerungen von 140 auf 210 Meter bei Bahnstrecke Heidelberg - Bruchsal zugestimmt. Das Vorhaben soll bis 2019 fertiggestellt sein. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Land BW und der DB einigte man sich auf 24 % Planungskostenbeschränkung für den Kreis. Für den Rhein-Neckar-Kreis und den Gemeinden ergibt sich für die Stationen St. Ilgen-Sandhausen und Rot-Malsch ein Finanzierungsbeitrag von 1,326 Mio. €.

Kreisrat Günther Rauchmann stimmte für die Fraktion der Freien Wähler zu, dass im Rahmen der Investitionsförderung des Kreises 50 % hiervon übernommen werden. Die Städte Neckarbischofsheim und Waibstadt stellten den Antrag auf Bezuschussung durch den Kreis für die Durchbindung der Buslinie 782 zwischen Neckarbischofsheim und Bad Rappenau im Rahmen des ÖPNVFörderprogramms. Durch die Durchbindung auf der Relation Waibstadt-Bahnhof-Neckarbischofsheim-Bad Rappenau Bahnhof soll ein Lückenschluss der beiden Buslinien zwischen Untergimpern und Obergimpern hergestellt werden. Der Kreis Heilbronn übernimmt 60 % der Kosten. Der Übernahme der restlichen 40 % durch den Rhein-Neckar-Kreis, insgesamt 36.000 € pro Jahr, stimmte der Ausschuss zu.

„smart county Rhein-Neckar“

Der Ausschuss wurde auch über den Bearbeitungsstand des Projekts zur Implementierung einer „Digitalisierungsakademie“ im Rhein-Neckar-Kreis. Diese ist ein Projekt des „smart county Rhein-Neckar“ zur Standortstärkung und soll die digitale Transformation der Wirtschaft unterstützen. Hierzu sollen gezielte Maßnahmen, unter anderem im Bereich Weiterbildung, für Handwerksbetriebe, Einzelhändler sowie kleinere und mittlere Unternehmen – nicht nur im Bereich 4.0 – konzipiert und umgesetzt werden.

Der Weiterentwicklung dieses Projekts bis zur Umsetzungsreife für einen Beschluss im Kreistag wurde vom Ausschuss nach umfangreichen Erläuterungen und Diskussion mehrheitlich zugestimmt. Weitere Ausführungen hierzu können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises nachgelesen werden.

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 23. Juni 2016

 

Der Ausschuss für Soziales befasste sich unter anderem mit dem Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht, der Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte und dem aktuellen Stand der Zielerreichung des Jobcenters.

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die 84 Heime im RNK zu überwachen und Missstände rechtzeitig aufzudecken.

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte der Heimaufsicht für die Fraktion der Freien Wähler für den Tätigkeitsbericht, der einen guten Überblick über die Qualität der 84 stationären Einrichtungen mit über 6.000 Plätzen gibt. Seit Inkrafttreten des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz ist die Heimaufsicht auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig. Es sei richtig, dass auch dort die Qualität durch die Heimaufsicht gesichert wird. Es handelt sich immerhin um 541 Personen, deren Schutz gesichert werden kann. Da weitere stationäre Einrichtungen geplant sind, ist die Einbindung der Heimaufsicht in der Planungsphase eine wichtige Aufgabe. Die Heimbauverordnung schreibt bis Ablauf der Übergangsfrist Ende August 2019 eine Zimmerbelegung mit nur noch einer Person vor. Die Umsetzung der Einzelzimmerquote ist jedoch für einzelne Einrichtungen sehr schwierig zu erfüllen.

So weisen wie im letzten Jahr erst 19 Heimträger eine 100 % Quote auf. Meist sind es neue Einrichtungen, die entsprechend geplant werden. Die Bewohnerstruktur hat sich wenig verändert: Über 71 % der Bewohner sind 80 Jahre oder älter, der Anteil der Bewohner mit der Pflegestufe II oder III beträgt fast 60 %. Dies bedeutet eine große Belastung für das Pflegepersonal. Die Notwendigkeit einer kultursensiblen Pflege für Personen mit Migrationshintergrund ist eine weitere Herausforderung für das Pflegepersonal.

Die jährliche grundsätzlich unangekündigte Überprüfung der stationären Einrichtungen durch eine Pflegefachkraft und eine Verwaltungsfachkraft konnte nicht geleistet werden. Von den 84 Einrichtungen wurden nur 66 überprüft. Auch bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften erfolgte keine jährliche Überprüfung. Um nicht externe Pflegefachkräfte einzusetzen, wird zusätzliches Personal erforderlich sein.

Die Prüfungen der Pflege- und Betreuungsqualität erfolgen nach einheitlichen Prüfkriterien und aktuellem Leitfaden mit jährlich wechselnden Schwerpunkten. Es ist aber damit gewährleistet, dass alle Bereiche in gewissen Zeitanständen intensiver überwacht werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen zeigen eine angespannte Personalsituation. Die Mängel treten insbesondere bei Betreuungsdokumentation, Fallmanagement und Schichtbesetzung auf. Der Betreuungsschlüssel hat sich verschlechtert. Es fehlen ausreichen Pflegefachkräfte. Es sei zu hoffen, dass es bald eine Verbesserung gibt.

Die Freien Wähler begrüßen, dass der Prüfbericht in der Einrichtungen ausgehängt werden muss. Damit ist die Qualität der Einrichtung für Bewohner und Angehörige transparent.Die Freien Wähler dankten der Heimaufsicht für die umfangreiche geleistete Arbeit. Damit alle im RNK gut alt werden können.

Einrichtung einer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle

Durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - einem Landesgesetz - sollen Schutz und Hilfen für psychisch Kranke gewährleistet werden. Es sollen eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung gewährleistet werden und die Rechtsstellung psychisch Kranker oder behinderter Personen gestärkt werden. Das Gesetz bedeutet eine Verbesserung der Teilhabe psychisch kranker oder behinderter Personen am gesellschaftlichen Leben und eine verbesserte Chance auf Wiedereingliederung.

Für eine entsprechende Umsetzung soll die IBB-Stelle dienen. Diese Stelle gibt Auskunft über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote. Im § 9 des Gesetzes ist geregelt, dass Patientenfürsprecher und Angehörige mit den Betroffenen zusammen auf eine Problemlösung hinwirken sollen. Dabei sollen durch die Hilfen die Anordnung von Schutzmaßnahmen und insbesondere von Unterbringungen vermieden werden. Die Hilfen sollen gemeindenah vorgehalten werden. Sie sollen möglichst wenig in die gewohnten Lebensverhältnisse eingreifen; deshalb ist die Mitarbeit von Angehörigen wichtig. Eine stationäre Behandlung soll nur dann vermittelt werden, wenn das Ziel nicht auf anderem Weg erreicht werden kann. Die Prävention psychischer Erkrankungen hat einen hohen Stellenwert. Die Mittel zur Einrichtung dieser Stelle stehen bereit.

Die Freien Wähler nehmen die Einrichtung der IBB-Stelle zur Kenntnis. Kreisrätin Gabi Horn bekräftigte, dass Freien Wähler der Einrichtung dieser Stelle positiv gegenüberstehen.

Ausbau der Pflegestützpunkte

Um länger im eigenen Haushalt leben zu können, ist für pflegebedürftige und demenzkranke Menschen und ihre Angehörige eine ausreichende Beratung durch Pflegestützpunkte notwendig. Dort erhalten die Betroffenen eine anbieter- und trägerunabhängige sowie wettbewerbsneutrale Auskunft und Beratung zu allen Fragen der Pflege. Da 2/3 der Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, sind fachliche Informationen über Betreuungsangebote dringend erforderlich. Bereits 2014 war der Sozialausschuss überzeugt, dass zwei Pflegestützpunkte in Walldorf und Weinheim mit den sieben Außenstellen für eine wohnortnahe Beratung im großen Rhein-Neckar-Kreis mit 535.000 Einwohnern nicht ausreichend sind. Die Verwaltung und der Fachbeirat Pflege waren der Meinung, dass der Kreis insgesamt fünf Pflegestützpunkte für eine wohnortnahe Beratung benötigt. Die Empfehlung war sogar ein Pflegestützpunkt pro 50.000 Einwohner.

Wichtig war den Freien Wählern jedoch die finanzielle Beteiligung der Pflege- und Krankenkassen, die sich mit 2/3 an den Kosten eines Pflegestützpunktes beteiligen müssen. Die Konzeption, die zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden muss, zeigt deutlich die Notwendigkeit weiterer Pflegestützpunkte im Rhein- Neckar-Kreis. Die Prognose des Statistischen Landesamtes geht davon aus, dass sich bis 2030 nicht nur die Bevölkerungszahl im Kreis erhöht, auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt deutlich an. Damit verbunden ist ein steigender Beratungsbedarf. Mit einer guten Beratung vor Ort kann der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ besser umgesetzt werden.

Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte für die Freien Wähler daher die Einrichtung von neun weiteren Standorten in Eberbach, Helmstadt-Bargen und Ladenburg mit zusätzlichen Außenstellen. Leider werde nur ein Stützpunkt in die Dauerfinanzierung übernommen. Die Freien Wähler sind der Meinung, dass die Kassen künftig nicht aus der Mitfinanzierung entlassen werden sollten. Die Freien Wähler stimmten ausdrücklich der vorgelegten Konzeption mit besserer Erreichbarkeit und längeren Öffnungszeiten zur weiteren Planung zu.

„Integration Point“ beim Jobcenter

Die Kreisräte wurden auch über den aktuellen Stand der Zielerreichung des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis informiert. Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wird im laufenden Jahr ein Schwerpunktthema des Jobcenters sein. Zum Herbst soll ein zentraler „Integration Point“ eingerichtet werden.

Kreisrätin Christa Ohligmacher wies in ihrer Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler darauf hin, dass die Zielvereinbarung für 2016 im Vergleich zu 2015 etwas verändert ist:

• Verringerung der Hilfebedürftigkeit

• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Der vorliegende Bericht sei ein vorläufiger Rückblick auf das Jahr 2015 und ein Zwischenergebnis mit der Prognose, ob die vereinbarten Ziele in 2016 erreicht werden können. Erfreulich sei die deutliche Steigerung der Integrationsquote, besonders bei den Alleinerziehenden. Eine gesicherte Kinderbetreuung kann die Beschäftigungsmöglichkeiten dieses Personenkreises deutlich verbessern und es können Rentenansprüche erworben werden. Damit kann vermieden werden, dass im Alter erneut staatliche Leistungen notwendig sind.

Erfreulich sei auch die Steigerung bei den abgerechneten Beratungsscheinen zur psychosozialen Beratung. Bis auf die Nachhaltigkeit der Integration, die nur leicht verfehlt wurde, konnten 2015 alle Ziele erreicht werden. Die geringe Arbeitslosenquote und die Steigerung der gemeldeten Arbeitsstellen zeigten, dass sich der Arbeitsmarkt positiv entwickelt. Christa Ohligmacher brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der Kundenkreis des Jobcenters davon profitieren kann. Die Zahl der Langzeitleistungsbezieher steige leider jedes Jahr an. Es bleibe abzuwarten, ob das Projekt Vermittlungsoffensive eine Änderung bringt und der Zielwert für 2016 erreicht werden kann.

Beim Besuch der Freien Wähler-Fraktion im Jobcenter wurde der neue „Integration Point“ bereits vorgestellt. Dadurch sei das Jobcenter recht gut aufgestellt, um im 2. Halbjahr auf die steigende Zahl von Flüchtlingen zu reagieren. Die Kundenzufriedenheit konnte weiter gesteigert werden und liege über dem Index der benachbarten Jobcenter, so Christa Ohligmacher.

Projekt "Soziale Beschäftigung"

Der Rhein-Neckar-Kreis möchte im Rahmen des Projekts „soziale Beschäftigung“ als einer der größten Arbeitgeber in der Region seinen Beitrag zur Verringerung der Zahl der Langzeitarbeitslosen leisten. Daher wurde im vergangenen Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis das Projekt „Soziale Beschäftigung“ als eine von sechs weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Langzeitleistungsbezuges entwickelt. Der Rhein-Neckar-Kreis erklärte sich bereit, im Rahmen der „Sozialen Beschäftigung“ für 10 bis 20 langzeitarbeitslose Menschen zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse einzurichten, die nicht in den Stellenplan einfließen. Die Beschäftigung erfolgt für ein Jahr im Sinne einer Qualifikation und Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt. Bei Bedarf finanziert der Kreis zusätzlich eine sozialpädagogische Betreuung durch das Berufsbildungswerk Neckargemünd zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses. Die erste Zwischenbilanz des Projekts fällt laut Kreisverwaltung positiv aus.

Sozial schwache Menschen stehen im Mittelpunkt des sozialen Handelns des Rhein- Neckar-Kreises, so Kreisrat John Ehret in seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler. So hatte der Kreistag in den Vorjahren unter anderem beschlossen, dass der Rhein- Neckar-Kreis auch bei der Vergabe von Aufträgen künftig auch Integrationsbetriebeund Soziale Unternehmen berücksichtigen soll, um die Integrationschancen von benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. John Ehret betonte, dass dies wurde seitens der Fraktion der Freien Wähler sehr interessiert verfolgt wurde und letztendlich schließe man sich dem Fazit der Verwaltung voll umfänglich an.

Insbesondere in den Bereichen einfacher Arbeiten zur Pflege von Außenanlagen und in der Wäschepflege konnte im Rhein-Neckar-Kreis die sozialgebundene Auftragsvergabe an Integrationsbetriebe und Soziale Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden. Durch eine aktive Beschäftigungspolitik sei es darüber hinaus gelungen, benachteiligte Menschen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Beide Maßnahmen fördern zudem das Ziel, Sozialleistungen zu vermeiden.

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 hatte der Kreistag die Fortschreibung der „Sozialen Agenda“ unter dem Fokus „Soziale Beschäftigung“ beschlossen. Anlass für das Projekt „Soziale Beschäftigung“ war die Tatsache, dass die Fallzahlen der Bedarfsgemeinschaften im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten zwei Jahren angestiegen waren und die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht abgebaut werden konnte.

Im Jahr 2015 wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Rhein-Neckar- Kreis das Projekt „Soziale Beschäftigung“ als eine von sechs weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Langzeitleistungsbezuges entwickelt. Das Projekt richtet sich an langzeitarbeitslose Menschen, die derzeit keine oder nur geringe Chancen auf eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projektes beschäftigten Mitarbeiter war eine hohe Motivation und Einsatzbereitschaft sowie der Wille, sich in das Team zu integrieren, vorhanden.

Mit den im Rahmen des Jobcoaching vermittelten Strategien für eine bessere Darstellung der Fähigkeiten der Teilnehmer leistet das Projekt einen Beitrag zur Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Grundsätzlich begrüßen die Freien Wähler auch hier die Initiative und unterstützen diese Bemühungen seitens der Fraktion, so John Ehret. Er legte nochmals gesteigerten Wert darauf, dass die zum Schluss des Verfahrens allen geeigneten Bewerbern der Rhein-Neckar-Kreis auch die notwendigen Planstellen zur Verfügung stellt.

Dies wurde von Landrat Stefan Dalling bestätigt und eine positive Prüfung zugesagt.

Bericht über die öffentliche Sitzung des Kreistages vom 5.4.2016

Öffentliche Bekanntmachungen, Geschäftsordnung, Genehmigung

überplanmäßiger Mittel

In der öffentlichen Kreistagssitzung in Heiligkreuzsteinach beschäftigte sich das Gremium zunächst mit der Geschäftsordnung des Kreistags, die in einer neuen Fassung verabschiedet werden sollte. Die Änderungen hängen vor allem mit der Neufassung der Landkreisordnung für Baden-Württemberg zusammen. Ebenfalls geändert wurde die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen des Rhein- Neckar-Kreises. Diese sollen zukünftig auf der Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen verkündet werden. Weiterhin wird es möglich sein, die öffentlichen Bekanntmachungen im Landratsamt während der Öffnungszeiten kostenlos einzusehen werden und gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Zudem bat der Landrat darum, zur Finanzierung der Kreisverbindungsstraße Weinheim-Laudenbach K 4229 für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Mittel in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro zu genehmigen. Die Bereitstellung dieser Mittel habe ihre Begründung nicht in einer Kostenerhöhung, sondern in einem verzögerten Eingang der Investitionszuschüsse. Daher müsse der Rhein-Neckar-Kreis diesen Betrag vorfinanzieren. Kreisrat Heiner Rutsch stimmte in einer zusammengefassten Stellungnahme für die Freien Wähler allen drei Beschlussvorschlägen zu. Er freute sich, dass der Vorschlag der Freien Wähler, auf die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse trotz Änderung der Bekanntmachungssatzung auch weiterhin in den regionalen Tageszeitungen – künftig aber im redaktionellen Lokalteil – hinzuweisen. Wichtig war Heiner Rutsch auch, dass die Gesamtkosten der 4229 durch diese überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2015 insgesamt nicht überschritten, sondern eingehalten werden.

 

Medizinisches Versorgungszentrum an der GRN-Klinik Weinheim

Große „Bauchschmerzen“ bereitet der Fraktion der Freien Wähler die geplante Gründung der GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH. Und auch bei den niedergelassenen Ärzten sorgten die Pläne der GRN für Unmut, die Rhein- Neckar-Zeitung berichtete gar von einem Vertrauensbruch. Um was ging es konkret? Laut Beschlussvorlage der Kreisverwaltung sei die Neugründung die geplante Gründung der GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH die einzige rechtssichere Alternative, um einen möglichen Verlust der Chemotherapien in der Klinik, den damit verbundenen Patientenrückgang im stationären Bereich und den Erlöseinbruch der Klinikapotheke zu verhindern. Dennoch beantragte die Fraktion der Freien Wähler die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts und ergänzend, da absehbar war, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden würde, hilfsweise die Freien Wähler Änderung des Beschlusses: Der Gründung der „GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH“ sollte nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass Klage beim Sozialgericht gegen die Ermächtigungsentscheidung des Zulassungsausschusses der Krankenärztlichen Vereinigung oder gegen die Anordnung des Sofortvollzugs durch den Berufungsausschuss erhoben worden ist.

In Anbetracht der Komplexität des Sachverhalts geben wir die Stellungnahme der Kreistagsfraktion der Freien Wähler von Kreisrätin Claudia Stauffer im Wortlaut wieder.

„Der Kreistag hat als strategisches Ziel u.a. „die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung“ festgelegt. Medizinische Versorgung findet als stationäre Versorgung und als ambulante Versorgung statt. Die stationäre Versorgung erfolgt in den Kliniken. Die ambulante Versorgung erfolgt bei den niedergelassenen Ärzten. In den Kliniken dürfen grundsätzlich keine ambulanten Behandlungen durchgeführt werden. Das ist der Grundsatz, von dem es eine wesentliche Ausnahme gibt: Die Ermächtigung von Klinikärzten, die der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung erteilen kann, wenn bestimmte Leistungen von den niedergelassenen Ärzten nicht oder nicht im notwendigen Umfang angeboten werden. Diese Ermächtigung ist zeitlich begrenzt. Werden wie im Kreiskrankenhaus Weinheim ambulante Behandlungen durch einen Klinikarzt erbracht, werden diese Leistungen von der kassenärztlichen Vereinigung aus dem Gebührentopf der niedergelassenen Ärzte finanziert. Diese finanzielle Belastung der niedergelassenen Ärzte ist der Grund, weshalb bei einer Verlängerung der Ermächtigung auch die entsprechende Arztgruppe zustimmen muss. Die Leitung der Krankenhäuser sollte daher ambulanten Leistungen nur nach Absprache und in Kooperation mit der Ärzteschaft anbieten und auch nur, soweit sie für eine optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Bislang wurden derartige Ermächtigungen für ambulante Behandlungen bei der GRN-Klinik Weinheim lediglich für die Durchführung von Chemotherapien erteilt. Seit 2007 wurde erstmals 2016 gegen die Ermächtigungsentscheidung des Zulassungsausschusses Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde zwar vom Berufungsausschuss zurückgewiesen, doch besteht die Möglichkeit, dass entweder gegen die Ermächtigungsentscheidung oder gegen den Sofortvollzug Klage beim Sozialgericht erhoben wird. Gemäß der heutigen Beschlussvorlage soll es nur eine rechtssichere Alternative geben, den Verlust der Chemotherapien und den damit verbundenen Patientenrückgang und Erlöseinbruch der Klinikapotheke zu verhindern, die einzige Alternative soll die Gründung einer GmbH zum Betrieb eines MVZ sein.

Die Fraktion der Freie Wähler hat bereits 2007 bei der Gründung der gGmbH MVZ in Sinsheim betont, dass wir einen generellen Einstieg in die ambulante Versorgung als Konkurrenz zu den Niedergelassen ablehnen. Nach unserer Auffassung sollte das Hauptaugenmerk des Rhein-Neckar-Kreises auf der Sicherung der Qualität der stationären Behandlung gerichtet sein und der ambulante Versorgungsauftrag weiterhin klar bei den niedergelassenen Ärzten bleiben, solange sich keine Versorgungslücken auftun. Die Geschäftsleitung der GRN selbst ist an einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Niedergelassenen interessiert, wie sie immer wieder betont. Ganz anders liest sich der vorgeschlagene Gesellschaftsvertrag: Nach § 2 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags ist Unternehmensgegenstand der Betrieb eines Medizinischen Versorgungs-zentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten… § 95 SGB V regelt die vertragsärztliche Versorgung, die nach § 72 SGB V zum Ziel hat, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Krankenversicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse zu gewährleisten und im Übrigen auch, die ärztlichen Leistungen angemessen zu vergüten. Die GRNMVZ wäre der Einstieg des GRN in die ambulante Versorgung für den gesamten ärztlichen Bereich, nicht nur der Gynäkologie und Geburtshilfe, die MVZ würde „Hülle für alles“ sein. Der Erwerb eines Arztsitzes für Gynäkologie ist nur der Anfang, es können vom MVZ weitere Sitze erworben werden, z.B. ein internistischer Sitz. Mit dem MVZ kann der GRN einen entscheidenden Einfluss auf die ambulante Tätigkeit in allen Bereichen bekommen. Wen wundert es, dass der Vorstand der Ärztevereinigung regiomed Weinheim e.V., wie uns bekannt geworden ist, einstimmig die Einrichtung eines MVZ der GRN-Klinik in Weinheim ablehnt?

Während in den letzten Jahren die Geschäftsführung der GRN-Kliniken ein gutes Verhältnis mit den niedergelassenen Ärzten pflegte und dafür sorgte, dass das Angebot der stationären und ambulanten Versorgung sich ergänzte und nicht konkurrierte, droht diese bislang gute Zusammenarbeit auseinanderzubrechen. In der Kürze der Zeit ist es der Geschäftsleitung nicht gelungen, der Ärztevereinigung regiomed Weinheim e.V. zu übermitteln, dass die Gründung der GRN MVZWeinheim gGmbH nur dem Zweck dient, für den Fall einer erfolgreichen Klage beim Sozialgericht die Handlungsfähigkeit der GRN zu sichern. Wir, die Freien Wähler, sehen wohl, dass es heute nur um eine Art Vorratsbeschluss geht, doch haben wir große Sorge, dass das Vertrauen der Ärzteschaft nachhaltig gestört wird und sich negativ auf das Einweisungsverhalten auswirken wird. Wir sind deshalb Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt vertagt werden sollte. Bis zur nächsten Kreistagssitzung dürfte geklärt sein, ob Klage beim Sozialgericht erhoben oder die Ermächtigung rechtskräftig geworden ist. Ist keine Klage erhoben worden, haben wir schon dadurch die Rechtssicherheit gewonnen und bedarf es keiner Errichtung eines Medizinisches Versorgungszentrum in Form einer GmbH mehr. Für den Fall, dass unser Vertagungsantrag keine Mehrheit finden sollte, beantragen wir hilfsweise die Ergänzung des Satz 1 der Beschlussvorlage dahingehend, dass der Gründung der „GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH“ unter der Voraussetzung zugestimmt wird, dass Klage beim Sozialgericht gegen die Ermächtigungsentscheidung des ZA oder gegen die Anordnung des Sofortvollzugs durch den Berufungsausschuss erhoben worden ist.

Wenn mit der Gründung der GRN MVZ Weinheim gGmbH der GRN allein die ambulante ärztliche Versorgung, konkret die Durchführung von Chemotherapien durch die Chefärztin Dr. Bauer im Bereich der Onkologie sicherstellen will, sollte dies im heutigen Beschluss seinen Niederschlag finden. Dies würde den drohenden Vertrauensbruch mit den niedergelassenen Ärzten abfangen und zugleich für den Fall einer Klageerhebung kurzfristig die Gründung der erforderlichen GmbH ermöglichen. Beides sind wichtige Komponenten, um die Einnahmen der GRN-Klinik zu sichern.

Zum Schluss möchte ich nochmals betonen: Alle unsere Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung zwischen GRN und den niedergelassenen Ärzten soll der bestmöglichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung dienen, denen wir in besonderer Weise als Kreisräte verpflichtet sind.“ Erwartungsgemäß hatte der Vertagungsantrag keinen Erfolg und nach den Stellungnahmen der anderen Kreistagsfraktion war offensichtlich, dass auch der hilfsweise Antrag der Freien Wähler keine Mehrheit finden würde.

Dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Hans Zellner gelang es aber immerhin, dem Landrat das Ehrenwort abzuringen, dass die Zustimmung des Aufsichtsrats nur als „ultima ratio“ und erst dann erfolgt, wenn Rechtsmittel gegen die Ermächtigung eingelegt werden.

Auch werden die GRN unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss das Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten suchen. Nach dieser Zusage des Landrats stimmte auch die Kreisratsfraktion der Freien Wähler dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.

Weitere Informationen…..

Weitere Informationen zu allen Themen gibt es im Ratsinformationssystem des

Kreises hier: http://93.122.78.25/sdnet/vorlagen

Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport sowie des Finanzausschusses im März 2016

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 15. März 2016

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises sowie eine Übersicht über die Lehrerversorgung der beruflichen Schulen – jeweils bezogen auf das laufende Schuljahr – standen im Fokus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport.

Entwicklung der Schülerzahlen

• Teilzeitbereich

Hier stieg die Schülerzahl von 3.905 auf 3.934 Schüler/innen (37,35 %). Davon sind 2.403 männlich (22,82 %) und 1.531 weiblich (14,53 %). Das entspricht einem Plus von 29 Schüler/innen oder +0,74%. Bei den Berufsfachschulen und den Sonderberufsfachschulen im Teilzeitbereich stieg die Schülerzahl um 50 (+ 11,08 %) von 451 auf 501 Schüler/innen.

Die Berufsschulen und Fachschulen erfahren ein Plus von 9 Schüler/innen (+ 0,29 %) auf nun 501 Schüler/innen. Die Berufskollegs müssen einenRückgang von - 20 Schüler/innen (- 6,64 %) auf nun 281 Schüler/innen hinnehmen.

• Vollzeitbereich

Im Vollzeitbereich stiegen die Schülerzahlen von 6.400 auf 6.598 Schüler/innen (+3,09 %). Die stärkste Zunahme entfällt, wie bereits in den vergangenen Jahren, auf die beruflichen Gymnasien Hier stieg die Schülerzahl auf nun 2.613 Schüler/innen, was einer Zunahme von 84 Schüler/innen (+ 3,32 %) entspricht. Allerdings sind bei den Sozialwissenschaftlichen Gymnasien mit einem Plus von 30 Schüler/innen erstmals die Zahlen nur ähnlich steigend wie bei den Wirtschaftsgymnasien (+ 23) oder den technischen Gymnasien (+ 31).

Bei den Berufskollegs im Vollzeitbereich entwickelt sich die Schülerzahl deutlich rückläufig zum Vorjahr um - 73 Schüler/innen (- 3,59 %) auf nun 1.959 Schüler/innen. Auch die Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen im Vollzeitbereich erfahren einen Rückgang um - 34 Schüler/innen (- 2,37 %) auf nun 1.399 Schüler/innen. Die im Schulversuch eingeführte spezielle Form des Vorqualifizierungsjahres für Schüler/innen ohne deutsche Sprachkenntnisse (VABO), die insbesondere für die Aufnahme schulpflichtiger Flüchtlinge eingerichtet wurde, stieg um 206 Schüler/innen (+ 664,51 %) außerordentlich an. Es wird aber von einer Verdoppelung bis Verdreifachung der 237 zum Stichtag geführten Schüler/innen ausgegangen. Inzwischen wird an allen beruflichen Schulen des Kreises diese Schulart angeboten.

• Sonderschulen des Kreises

Im laufenden Schuljahr besuchten 535 (- 78) Schüler/innen die Sonderschulen und Schulkindergärten des Kreises. Der Rückgang der Schülerzahlen um 12,73 % ist auch eine Folge der inklusiven Beschulung.

Kreisrat Konrad Fleckenstein als Sprecher der Freien Wähler führte aus, dass die vorgelegten Zahlen ja auch ein gewisses Spiegelbild des Landestrends sind. Die enorme Zunahme beim Vorqualifizierungsjahr für Schüler/innen ohne Sprachkenntnisse ist nicht überraschend angesichts der sehr hohen Zahl an minderjährigen Flüchtlingen. Die Zahl wird sicherlich noch zunehmen. Wichtig ist aber, so Konrad Fleckenstein weiter, dass die jährlich erhobenen Zahlen der Statistik mit den prognostizierten Zahlen des Schulentwicklungsplans abgeglichen und diese überprüft werden. Das sicherte Landrat Dallinger für die Verwaltung zu.

Lehrerversorgung der beruflichen Schulen des Kreises

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport erhält schon seit einigen Jahren Kenntnis über die Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen des Kreises. Auch wenn er keinerlei Verantwortung für die Bereitstellung des pädagogischen Personals trägt. Erfreulich muss festgestellt werden, dass sich die Lehrerversorgung sowohl im fachpraktischen Bereich von - 1,97 % auf nun nur noch - 0,94 % und im wissenschaftlichen Bereich von - 4,26 % auf - 2,57 % wesentlich verbessert hat. Die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen des Kreises liegt bei insgesamt 97,5 % und somit fast genau im Durchschnitt des Regierungspräsidiums (97,6 %). Ein großer Bedarf an geeignetem Lehrpersonal ist natürlich für die VABO-Klassen, Vorqualifizierungsjahr für Schüler/innen ohne Sprachkenntnisse, vonnöten. Hier können erstmals die Schulen aber Nebenlehrerverträge als Jahresverträge abschließen. Kreisrat Konrad Fleckenstein nahm die positive Entwicklung der Lehrerversorgung für die Freien Wähler erfreut zur Kenntnis. Selbstverständlich sei dies aber kein Anlass sich nun selbstzufrieden zurück zu lehnen, sondern Basis für weitere Verbesserungen. Insbesondere im Bereich der Vorqualifizierung von Flüchtlingen ohne Deutschkenntnisse wird es schwer werden, geeignete Bewerber in der benötigten Anzahl zu finden. Bildung als Schlüsselqualifikation für eine entsprechende Teilnahme an Wirtschaft und Gesellschaft rechtfertigt aber entsprechende Anstrengungen.

 

 

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 22. März 2016

Neun Punkte umfasste die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistags.

Vorläufiges Jahresergebnis 2015

Den Kreisrätinnen und Kreisräten wurde das vorläufige Jahresergebnis des Haushalts 2015 und dessen Eckdaten vorgestellt. Das Gesamtergebnis hat sich von 14,9 Millionen € um knapp 10 Millionen € auf 22,5 Millionen € erhöht. Die freien liquiden Mittel zum 31. Dezember betragen 30,8 Millionen €. Und die Verschuldung hat sich – bei Investitionen von 45,8 Millionen € - von 99,8 Millionen € auf 80,7 Millionen € vermindert. Insgesamt also ein sehr erfreuliches Ergebnis, wie alle Fraktionen,wie auch Kreisrat Heiner Rutsch für die Fraktion der Freien Wähler zum Ausdruck brachte.

AVR BioTerra GmbH & Co. KG

Im Zusammenhang mit der Ende vergangenen Jahres gegründete AVR BioTerra GmbH & Co. KG im Fokus, einer hundertprozentigen Tochter des Rhein-Neckar- Kreises, beschloss der Ausschuss die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, dessen Vergütung und sowie ein Gesellschafterdarlehen von 5 Millionen €.

Bauangelegenheiten

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschäftigte sich in seiner Zuständigkeit als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen“ auch mit verschiedenen Bauangelegenheiten. Unter anderem stimmte der Ausschuss der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Weinheim-Sulzbach zu und erteilte die Baufreigabe. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 3,66 Millionen €. Die Planung für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Leimen wird zurückgestellt. Es wurde vielmehr ein Boarding-Haus für 350 Unterkunftsplätze angemietet. Der Kreis ist für die Unterbringung von Flüchtlingen auch auf den Kauf von Containeranlagen angewiesen. Diese sind jedoch momentan nicht einfach zu erhalten und dennoch müssen die Käufe oft in sehr kurzer Zeit realisiert werden. Daher soll die Betriebsleitung solche Containeranlagen, die aufgrund der Wertgrenzen in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen würden, eigenständig beschaffen können, sofern die Finanzierung im Wirtschaftsplan 2016 gesichert ist.

Schließlich haben die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses die Planung für die Erweiterung des Parkdecks am Standort der GRN-Klinik in Weinheim genehmigt und die Baufreigabe in Höhe von 900.000 € erteilt.

Weitere Informationen...

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Sozialausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags Februar/März 2016

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 23. Februar 2016

Unter anderem mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis, der Fortschreibung der gemeinsamen Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor beschäftigte sich neulich der Ausschuss für Soziales des Kreistags. Der Ausschuss befasste sich zunächst mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen. Im Zuge der „Sozialen Agenda“ wurde im vergangenen Jahr das Projekt „Soziale Beschäftigung“ eingeführt, das sich an langzeitarbeitslose Personen richtet und für das im Haushaltsplan 2015 im Budget des Sozialamtes eine halbe Million € eingeplant worden war. Weil die auf ein Jahr befristeten Arbeitsverträge aber erst im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen wurden und in diesem Jahr weitere Beschäftigungsverhältnisse folgen dürften, hat der Ausschuss 428.400 € ins Haushaltsjahr 2016 übertragen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis konkretisiert das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm alljährlich in einem Bericht seine Ziele, Planungen und operativen Schwerpunkte. 2016 stehen die Nutzung der Nähe zum Markt und der Marktchancen aller Kunden für eine nachhaltige Integration, das Projekt „Vermittlungsoffensive gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ sowie die Optimierung derProzess- und Dienstleistungsqualität im Fokus der Arbeit des Jobcenters. Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte Herrn Hölscher vom Jobcenter für die Freien Wähler seinen für den informativen Bericht. Wie in jedem Jahr stünden die Analyse des Arbeitsmarktes vor den Ausführungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Im Kreis gebe es einen stabilen Arbeitsmarkt mit einer geringen Arbeitslosenquote und einen Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen. Auf dem Ausbildungsmarkt gebe es in einigen Bereichen einen Mangel an Bewerbern. Der regionale Arbeitsmarkt biete jedoch wenige Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte, daher könne dieser Personenkreis nur bedingt von der gute Arbeitsnachfrage profitieren, so Christa Ohligmacher. So sei es nicht überraschend, dass durch den Flüchtlingszustrom - den Fachkräften von übermorgen mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote SGB II gerechnet werden muss. Der deutliche Anstieg der Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen um 13,5 % falle besonders auf. Die Ziele des Jobcenters ändern sich nur unwesentlich: die Integration von mehr Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt bleibe als dauerndes Ziel. Dabei helfen verschiedene Maßnahmen wie der soziale Arbeitsmarkt am Landratsamt, neue Projekte und ESF-Programme. Ziel sei aber nicht nur eine höhere Integrationsquote, sondern eine Verbesserung der Nachhaltigkeit der Integration. Hier wurde im Ausschuss die Frage gestellt: Wie sieht es nicht nur nach 3 Monaten, sondern nach 6 Monaten aus? Ziel 2 sei die Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden, da mehr als jede 4. leistungsberechtigte Frau alleinerziehend ist. Die Freien Wähler denken, hier sollte die Integrationsquote deutlich verbessert werden. Dieser Personenkreis kann durch fehlende Berufstätigkeit nur geringe Rentenansprüche erwerben und ist somit im Alter erneut auf staatliche Leistungen angewiesen. Ziel 3 sei die Reduzierung des Langzeitbezuges. Hier handele es sich um einen fast unveränderten Bestand von etwa 10.000 Personen, die meist nur gering qualifiziert oder älter sind oder die verschiedensten Vermittlungshindernisse aufweisen. Der geplante Rückgang des Bestandes von Langzeitbeziehern um 0,5 % ist aus Sicht der Freien Wähler sehr ambitioniert und hoffentlich realistisch. Eine neue Herausforderung für das Jobcenter werde 2016 die große Zahl der anerkannten Flüchtlinge mit Anspruch auf SGB II Leistungen sein. Dazu werden mehr Personal, mehr Raum und mehr Mittel erforderlich sein. Christa Ohligmacher hoffte, dass die bisherigen Planungen ausreichen. Inzwischen gebe es die verschiedensten Förderprogramme und Maßnahmen von Bund und Land, um die anerkannten Flüchtlinge zügig zu integrieren. Der Bericht über die vorhandenen Ressourcen klinge positiv. Damit ist auch sichergestellt, dass das bisherige Klientel des Jobcenters keine Benachteiligung erfahre.

Sozial- und Teilhabeplanung für behinderte Menschen

In der Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“ hat der Ausschuss für Soziales über die Anträge der verschiedenen Institutionen beraten und kam zu der einstimmigen Meinung, die Fördersummen um 3 % zu erhöhen. Damit abgedeckt werden allgemeine Preissteigerungen und Tariferhöhungen. Im Haushalt 2016 wurden 290.00 € für diese freiwilligen Leistungen eingestellt; dieser Betrag ist nicht aufgebraucht worden durch die Erhöhung und deshalb hat der Ausschuss beschlossen, der Aids-Hilfe einmalig 5.000 € zukommen zu lassen, die vorwiegend in Präventivmaßnahmen fließen sollen. Kreisrätin Gabi Horn stimmte für Fraktion der Freien Wähler dem Vergabevorschlag zu.

Fördermaßnahmen

Anschließend werden Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor behandelt. Das Fördervolumen beträgt in diesem Jahr 289.855 Euro. Zudem nahmen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales Kenntnis von einer Vereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt Heidelberg.

Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist eine kommunale Dienstleisterin für Personen, die bei Anhaltspunkten für einen betreuungsrechtlichen Bedarf Beratung benötigen, einschließlich Vermittlung anderer betreuungsvermeidender Hilfen. Des Weiteren ist die Betreuungsbehörde Ansprechpartnerin bei allgemeinen Fragen der rechtlichen Vorsorge wie zum Beispiel Vollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügung. Im Rhein-Neckar-Kreis stehen 1,27 Personen pro 1000 Einwohner unter Betreuung und damit etwas mehr als im Landesdurchschnitt (1,13 pro 1000 Einwohner).Der Grund für die massiv steigende Zahl der Betreuungen sei die Änderung des Betreuungsbehördengesetzes ab Juli 2014 mit neuen zusätzlichen Aufgaben, bezog Kreisrätin Christa Ohligmacher für die Freien Wähler Stellung zum Bericht. Der obligatorische Sozialbericht und eine Beratung vor Bestellung eines Betreuers sowie die Vermittlung von anderen Hilfen sei eine Aufwertung der Betreuungsbehörde. Bei zunehmender Alterung der Gesellschaft sei es richtig, bei der Beratung ein größeres Gewicht auf die Erstellung von Vorsorgevollmachten und ehrenamtlichen Betreuern zu legen. Denn die Zahlen würden weiter steigen. Die Freien Wähler begrüßen daher die Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen und die Bildung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften. Sie können mithelfen, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen - die Auswahl trifft der Richter – und fortzubilden. Diese Aktivitäten zeigen sich in der hohen Anzahl von ehrenamtlichen Betreuungen im Kreis, die über dem Landesdurchschnitt liegt. Dieser Mehraufwand könne aber nur mit zusätzlichem Personal gewährleistet werden, so Christa Ohligmacher. Inzwischen wurden weitere Fachkräfte eingestellt. Die Mehrkosten müssen vom Kreis getragen werden, ein finanzieller Ausgleich durch das Land sei leider nicht vorgesehen. Gut ist der neue Schwerpunkt Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. In diesem Bereich gebe es viele offene Fragen.

 

 

 

Sitzung des Auschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am1. März 2016

Mit den Kreisstraßen, einer Übergangstarifregelung im Öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Neckar-Kreis und der Ertüchtigung der Integrierten Leitstelle mit Anbindung an das Digitalfunknetz befasste sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags in seiner letzten Sitzung.

Verkehrstagfahrt

Vor Beginn der Sitzung lud Landrat Stefan Dallinger zur jährlichen Verkehrstagfahrt ein. Erster Stopp war die Besichtigung des neuen Radweges zwischen Neckargemünd und Rainbach. Die Kostenüberschreitung in Höhe von rund 200.000 € wurde dargelegt. Die Kreisstraßen durch Bammental und Gauangelloch bis zum MLP-Kreisel wurden durchfahren und der schlechte Zustand der Straßen begutachtet und erläutert. Im Rahmen des Substanzerhaltungsprogramms werden diese Straßen erneuert. Die Taumittelsprühanlage auf der Brücke der Nordumgehung Leimen wurde besichtigt, bevor es durch Leimen auf die B3 Richtung Wiesloch ging, um fachlich über die grünpflegerischen Maßnahmen der Straßenmeisterei aufgeklärt zu werden. Die Verkehrstagfahrt bietet jedes Jahr gute Erkenntnisse für anstehende Entscheidungen. Kreisrat Eric Grabenbauer bedankte sich in der Sitzung für die Fraktion der Freien Wähler für die interessante Fahrt.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft beschäftigten sich zunächst mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen. Circa 298.000 Euro sind es im Budget des Straßenbauamtes. Mit der Übertragung der Haushaltsermächtigungen im Budget „Allgemeine Finanzwirtschaft“ in Höhe von rund 396.000 Euro soll das Ziel „Verringerung von klimaschädlichen Emissionen, insbesondere des CO2-Ausstoßes, im Rhein-Neckar-Kreis“ weiter verfolgt werden. Der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in Höhe von 297.900 € für den Straßenbau und 395.695 € für weitere Klimaschutzkonzepte wurde zugestimmt. In der nächsten Sitzung wird die Verwaltung die weiteren Klimaschutzkonzepte vorstellen.

Vollausbau der Kreisstraße 4149

Die Baufreigabe zum Vollausbau der K4149 zwischen Leonie-Wild-Straße in Eppelheim und der Heidelberger Gemarkungsgrenze wurde erteilt. Die Planungen sollen bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen sein, sodass die Arbeiten vor Ort im Juli dieses Jahres beginnen können. Die anschließende Heidelberger Kreisstraße 9707 (Stückerweg) wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Auf Nachfrage von Kreisrat Eric Grabenbauer bestätigte die Verwaltung, dass die eingestellten Kosten in Höhe von 820.000 € ausreichen.

Radweges zwischen Neckargemünd und Rainbach

Der zuvor besichtigte Radweg Neckargemünd-Rainbach verursacht Mehrkosten in Höhe von 196.000 €. Stromleitungen mussten verlegt werden, da diese nicht in der Lage aufzufinden waren, wie zuvor von den Versorgungsunternehmen mitgeteilt. Dadurch kam es auch zu erheblichen Bauverzögerungen. Den überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt. Insgesamt rund 1,2 Mio. € hat der Radweg den Kreis gekostet und schließt somit eine weitere Lücke des Neckartalradweges. Aufgrund der Vollsperrung derOrtsdurchfahrt Wiesenbach in 2016 kann die Kreisstraße selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt saniert werden. „Vor der Schippe ist es dunkler als dahinter“ stellt sich auch bei dieser Baumaßnahme wieder als treffender Ausspruch heraus.

Substanzerhaltungskonzept für die Kreisstraßen

In diesem Jahr steht der letzte Abschnitt des Substanzerhaltungskonzept 2014 bis 2016 auf der Tagesordnung. Hierfür stehen 1,25 Mio. € zur Verfügung. Das diesjährige Deckenprogramm sieht Deckenerneuerungen auf folgenden Straßen vor: K 4136 Heddesheim – Kreisgrenze Mannheim K 4161 Gauangelloch – L600 bei Gaiberg K 4250 Ketsch – Schwetzingen

Oberflächenbehandlungen werden durchgeführt:

K 4101 Dilsberg – Mückenloch

K 4102 Mückenloch – Neckarhäuser Hof

Weiterhin stehen für die Erneuerung von Verkehrssignalanlagen und Fußgängerfurten 160.000 € zur Verfügung. Den Maßnahmen wurden einstimmig zugestimmt. Das nun bewährte Straßenerhaltungskonzept soll für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben werden. Von den Straßenmeistereien wurden wieder sämtliche Kreisstraßen einzeln begutachtet und beurteilt. Es werden wieder jährlich 1,25 Mio. € benötigt, um den Instandhaltungsrückstau der Kreisstraßen in den nächsten drei Jahren aufzulösen. 20 Maßnahmen wurden dem Ausschuss umfangreich begründet und erhielten einstimmig Zustimmung. Die Maßnahmenliste für die nächsten drei Jahre ist im Ratsinfosystem des Kreistags veröffentlicht worden: https://ratsinformation.rhein-neckarkreis.de/sdnet/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGawIWr8Uv5Ui3Mi5GJ

Übergangstarifregelung VRN / KVV

Vom Sachstandsbericht zum Übergangstarif vom VRN zum Karlsruher Verkehrsverbund (AboPlus) sowie dem erforderlichen Zuschussbedarf für den Rhein- Neckar-Kreis wurde Kenntnis genommen. Dem Neuantrag der Stadt Eberbach auf Angebotsverbesserung auf der Linie 822 zwischen Eberbach-Pleutersbach und dem Bahnhof Eberbach durch eine zusätzliche Fahrt in den Morgenstunden und einem Kostenaufwand für den Kreis in Höhe von 3.870 € wurde zugestimmt.

Haushalt 2016

Der Haushaltsplan 2016 des Rhein-Neckar-Kreises steht inzwischen auf der Homepage

zum Download bereit:

http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/Startseite/Landratsamt/Finanzen.html

Weitere Informationen…..

Weitere Informationen zu allen Themen gibt es im Ratsinformationssystem des

Kreises hier: http://93.122.78.25/sdnet/vorlagen

Aktuelles aus Kreistag und Fraktion November 2015

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 24. November 2015

Mit der Radwegekonzeption, der Ausrichtung der Wirtschaftsförderung, der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und dem öffentlichen Personennahverkehr befasste sich neulich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft.

Mobilitätskonzept für den Radverkehr

Im Rahmen der Entwicklung der Radwegekonzeption beschäftigte sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft mit dem Mobilitätskonzept „Radverkehr“. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist es, bei Alltagswegen den PKW-Verkehr auf das Fahrrad zu verlagern. Das Radwegenetz mit einer Länge von 1.376 km wurde in ein kurzfristig befahrbares Startnetz und ein mittel- bis langfristig

herzustellendes Zielnetz unterteilt, um möglichst früh eine spürbare Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu erreichen. Das Startnetz mit einer Länge von 776 km kann bis auf wenige Lückenschlüsse, die noch hergestellt werden müssen, unmittelbar genutzt werden. Das langfristig angelegte Zielnetz mit einer Länge von 846 km muss noch hergestellt werden.

Kreisrat Eric Grabenbauer erinnerte in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler daran, dass der Kreistag in den letzten Jahren wichtige Entscheidungen für eine gute Infrastruktur der

Kreiskommunen und damit des Rhein-Neckar-Kreises getroffen hat. Beispielhaft nannte er die Gründung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar, der für den

Kreis und seine Kommunen den Glasfaserausbau plant und organisiert. Auch der Landschafserhaltungsverband erhält Aufgaben von seinen Mitgliedskommunen und organisiert

dazu alles von A-Z. Dieses Vorgehen wünschen sich die Freien Wähler auch beim Thema Radwegekonzeption und deren Umsetzung. Eric Grabenbauer wies ausdrücklich darauf hin, dass das vorliegende Radwegekonzept von Anfang an zu grobmaschig war und heute noch ist. Gerade im

Zusammenhang mit dem Strategiekonzept Freizeitmanagement könne es nicht sein, dass lediglich großräumige Verbindungen zu wichtigen Zielen, möglichst auf bereits bestehenden Wegeverbindungen, geplant und hergestellt werden. Die Freien Wähler wünschen sich ein kreisweites Radwegekonzept, das nicht nur die Verbindungen der zentralen Orte enthält, sondern die Vision hat, bestehende Wegverbindungen zwischen den Gemeinden zu Radwegen auszubauen und neue sinnvolle Verbindungen zu schaffen. Verbindungen zur S-Bahn sind richtig und wichtig. Deshalb müsse man auch mal den Mut zeigen, eine neue Strecke aufzunehmen, wie z.B. entlang der Landesstraße zwischen Schatthausen und Mauer zur S-Bahn. Denn wenn solche sinnvollen

Strecken nicht in das Radwegkonzept aufgenommen werden, haben sie nie eine

Chance zur Verwirklichung. Solche Beispiele ließen sich für das gesamte Kreisgebiet

finden. Die Freien Wähler wünschten sich deshalb, dass der Kreis eine vertiefte Planungs- und

Koordinationsfunktion übernimmt, welche in enger Abstimmung mit allen Kreisgemeinden ein engmaschigeres „Radwegkonzept 2“ entwirft. Außerdem die Aufgabe hierfür übernimmt, Radwege zu planen, Fördermittel zu beantragen und ggf. auch zu bauen. Nur mit einer sehr gut ausgebauten Radwegeinfrastruktur könne man das Rad als alltagstaugliches Verkehrsmittel etablieren.

Doch nicht nur Kritik: die Datenbank, das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, die Wegweisung und auch das Betriebs- und Erhaltungskonzept des Radewegekonzepts finde die volle Unterstützung der Freien Wähler. Als erster Schritt werde das Konzept deshalb auch akzeptiert. Ergänzend beantragten sie aber, dass die vorliegenden regionalen Radverkehrsverbindungen nicht das Ende der Mobilitätsplanung Radverkehr im Rhein-Neckar-Kreis sind, sondern, unverzüglich beginnend und

darauf aufbauend, um die kommunalen Radwegeverbindungen ergänzt und

verfeinert werden. Diesem Antrag ist der Ausschuss gefolgt.

Bündelung der Tourismusangebote

In den nächsten Jahren soll sich die Wirtschaftsförderung im Rhein-Neckar-Kreis neu ausrichten und sich mit den Themen Digitalisierung, Gewinnung von Fachkräften, Unterstützung des Handels, Existenzgründungen und Standortmarketing beschäftigen. Darüber hinaus soll sie mit einem effektiven Freizeit-  und Tourismusstrategiekonzept die Lebensqualität in der Region erhöhen und dadurch die positive Wahrnehmung des Rhein-Neckar-Kreises über die Kreisgrenzen hinaus

zu fördern. Ziel ist es, die bereits vorhanden vielfältigen Freizeit- und Tourismusangebote zu bündeln und zu „inszenieren“. Kreisrat Eric Grabenbauer zeigte sich für die Freien Wähler überzeugt, dass die

Wirtschaftsförderung den richtigen Weg einschlägt, um die Schönheit unseres Kreises viel besser als bisher zu präsentieren. So erreiche die eigene Bevölkerung für die Naherholung, denn viele wüssten wahrscheinlich gar nicht, was es um die Ecke alles gibt. Mit der Umsetzung des Konzepts werde man mittelfristig auch für den Tourismus, Tagesausflügler und Eventsuchende interessanter. Die Freien

Wähler stimmten dem Konzept zu, aber verbunden mit der Bitte, die Themen „Streuobstwiesen“ als Naherholungsschwerpunkt und „Obst“ im allgemeinen mit seiner Vielzahl an Hofläden mit hervorragenden Produkten in fester wie auch flüssiger Form noch in das Konzept mitaufzunehmen.

Frauen als Fachkräfte gewinnen

Eine wichtige Zielgruppe der Allianz für Fachkräfte in Baden-Württemberg sind die noch nicht vollständig ausgeschöpften Potentiale von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb hat es sich die Wirtschaftsförderung des Kreises zum Ziel gesetzt, insbesondere Frauen in der Region als Fachkräfte zu gewinnen und will hierzu mit der Kontaktstelle Frau und Beruf in Mannheim kooperieren. Aufgabe wird es sein, die erforderliche berufliche Integration und Entwicklung von Frauen durch ein

niederschwelliges, trägerneutrales und ganzheitliches Beratungs- und Informationsangebot

wie beispielsweise im Bereich Existenzgründung zu unterstützen. Der Ausschuss stimmte der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung und der Kooperationsvereinbarung mit der Kontaktstelle Frau und Beruf in Mannheim zu.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Der Nahverkehrsplan ist Grundlage für die Ausgestaltung und Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Mit der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Nahverkehrsplans 2004 hat der Verkehrsverbund Rhein-Neckar die sehr gute Qualität des ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis gesteigert. Dieser Plan wurde jetzt evaluiert und soll nun in den Themenfeldern ÖPNV-Konzept, Mobilitätsmanagement/innovative Maßnahmen, Barrierefreiheit und Finanzierung des ÖPNV durch den Kreis fortgeschrieben werden. Der Rhein-Neckar-Kreis bezuschusst seit 1998 die entstehenden

Aufwandsdeckungsfehlbeträge aller Linienbusverkehre der Gemeinden des vorangegangenen Jahres. Anfangs waren die Kreiszuschüsse auf die Höhe des im Haushaltsplan vorgesehen Ansatzes gedeckelt. Seit 2012 wird die Höhe des Zuschusses jeweils im Rahmen der Haushaltsberatung prozentual jährlich ohne Begrenzung neu festgelegt. Im Haushaltsplan 2016 ist wie im aktuellen Jahr eine Förderung von 40 % vorgesehen.

Kreisrat Eric Grabenbauer wies in seiner Stellungnahme für die Freien Wähler darauf hin, dass wegen der ÖPNV-Finanzierung nicht nur die in der Presse stehenden Gemeinden stöhnen. Die auslaufenden eigenwirtschaftlichen Linienbündel belasten alle betroffenen Gemeinden massiv und schlagen in den

kommenden Jahren über den 40 %-igen Aufwanddeckungsfehlbetrag auch beim Kreis auf. Die Gemeinden ohne S-Bahn-Anschluss hätten keine andere Möglichkeit, als den ÖPNV über Busverbindungen sicherzustellen. Ein Stundentakt sei nur mit großen finanziellen Bürden zu stemmen. Dieser sei für diese Gemeinden jedoch ein Mindeststandard, denn sonst verlören diese insgesamt den Anschluss in Sachen Attraktivität und Infrastruktur. Gerade beim ÖPNV gebe es ein starkes Stadt-/Land-Gefälle, so Eric Grabenbauer weiter. Hier sehen die Freien Wähler den Rhein-Neckar-Kreis in der Verantwortung. Bereits im Januar 2014 hatte die Fraktion der Freien Wähler beantragt, eine

differenzierte Bezuschussung von Grundverkehren und optionalen Angebotsverkehren im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu diskutieren. Zu diesem Antrag stünden die Freien Wähler nach wie vor. Im stimmte die FW-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales am 26. November 2015

Themen der Sitzung des Ausschusses für Soziales waren das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, der Zwischenbericht zur Umsetzung der „Sozialen Agenda“ sowie Änderungen in den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf Anfrage der SPD-Fraktion informierte der Landrat die Kreistagsmitglieder

außerdem darüber, welche Konzepte aktuell im Rhein-Neckar-Kreis bestehen, um den Übergang behinderter Menschen aus Beschützenden Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Berufliche Teilhabe behinderter Menschen

Ein Ziel der Sozialen Agenda ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. die inklusive berufliche Teilnahme. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion geleistet. Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte der Verwaltung für die umfangreiche Darstellung der verschiedenen, vielfältigen Maßnahmen und stimmte zu, dass der Übergang in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis schwierig ist. Es sei daher richtig, durch verschiedene unterschiedlich bezuschusste Projekte die Chancen der Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Es müssten viele Stellen

vernetzt zusammen arbeiten und es sind viele Einzelschritte notwendig, damit die Integration

erfolgreich ist. Gut gefalle den Freien Wählern, dass man dem Übergang Schule Beruf mehr

Aufmerksamkeit schenkt. Bereits in den Sonderschulen können durch gezielte Förderung und Projekte der fast automatische Übergang in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung gesteuert werden. Denn für jeden Menschen mit Behinderung bedeute die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt einen wichtigen Schritt in ein normales Leben. Der Rhein- Neckar-Kreis ist auf dem richtigen Weg.

Pflegestärkengesetz

Mit dem Pflegestärkengesetz 1 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben, was zu Verbesserungen für die betroffenen Menschen führt, weil es einen längeren Verbleib im häuslichen Bereich ermöglicht. Gerade das wünschen sich viele Pflegebedürftige.

Kreisrätin Christa Ohligmacher wies in ihrer Stellungnahme für die Freien Wähler darauf hin, dass der Kreis als Träger der Sozialhilfe bei der Hilfe zur Pflege dadurch finanziell entlastet wird. Inzwischen sei das 2. Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, welches ab 2017 die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Insbesondere seien bessere Leistungen für Demenzkranke geplant. Die Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade übergeleitet, wobei den Pflegebedürftigen ein Bestandsschutz zugesichert wird. Es werde sich zeigen, wie sich die erhöhten Leistungen der Pflegekassen bei

ansteigenden Fallzahlen und ansteigenden Pflegekosten letztlich auf den Bereich

der Hilfe zur Pflege für den Kreis auswirken wird.

 

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 1. Dezember 2015

Der Bericht über die Spenden 2015 und der jährliche Betriebsplan 2016 für den Wald des Rhein-Neckar-Kreis, die barrierefreie Erschließung der Gebäude A und C des Zentrums beruflicher Schulen Schwetzingen sowie der Ausbau des 3. Obergeschosses des Ärztehauses Weinheim standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Nach der Landkreis- und Gemeindeordnung hat die Kreisverwaltung die erhaltenen Geld- und Sachspenden dem Verwaltungs- und Finanzausschuss vorzulegen und dieser die Annahme zu beschließen. Der Wert der Sachspenden beläuft sich auf 920 €. Dabei handelt es sich um Spenden für das Rhein-Neckar-Kreis-Quiz, das das Amt für Flurneuordnung im Rahmen des Tages der offenen Tür in der Außenstelle Sinsheim veranstaltet hat, für die beruflichen Schulen in Weinheim und den Steinsberg-Kindergarten. Einstimmige Zustimmung. Der Rhein-Neckar-Kreis ist Eigentümer von 62,1 Hektar Kreiswald. Dieser wird nach Betriebsplänen bewirtschaftet, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Das Forstamt des Rhein-Neckar-Kreises stellt hierfür einen jährlichen Betriebsplan auf, der auch einen Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben umfasst, die in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen aufgenommen werden. Im Jahr 2016 ist geplant, im Kreiswald 440 Festmeter Holz

einzuschlagen, um auf einer Fläche von 1 Hektar Jungbestandspflege durchzuführen. Hierfür sind

Ausgaben von 18.800 € veranschlagt. Der Holzerlös wird voraussichtlich 23.000 € betragen, so dass ein Überschuss von rund 4.200 € zu erwarten ist. Auch der Betriebsplan wurde einstimmig beschlossen. Gebäude A und C des Zentrums beruflicher Schulen in Schwetzingen soll barrierefrei

erschlossen werden. Diese Maßnahme wird voraussichtlich 1,5 Millionen € kosten. Im Vermögensplan 2014 des Kreises standen hierfür bereits 200.000 € zur Verfügung, weitere 1,3 Millionen € sind in den Vermögensplan 2016 aufgenommen. Um mit dem Bau bereits Mitte 2016 beginnen zu können, beschloss der Ausschuss einstimmig die Baufreigabe für die barrierefreie Erschließung des Zentrums beruflicher Schulen in Schwetzingen vorbehaltlich der Mittelbewirtschaftung im Rahmen des Wirtschaftsplans 2016. Gleiches gilt die Entwurfsplanung für den Ausbau des 3. Obergeschosses des Ärztehauses Weinheim, Röntgenstraße zur Aufnahme einer Bettenstation für die GRN Klinik Weinheim mit Gesamtkosten von 1,6 Millionen € und deren Baufreigabe vorbehaltlich der Mittelbewirtschaftung im Wirtschaftsplan 2016. Die Planung sieht vor, dass auf einer Grundrissfläche von 460 Quadratmetern zwei Einbettzimmer und sieben Doppelzimmer mit Nebenräumen entstehen und an die GRN gGmbH vermietet werden.

Berichte über die Ausschussarbeit Oktober/November '15

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Oktober 2015

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Oktober 2015 standen folgende

Themen auf der Tagesordnung: Auswertung zu den Ausgaben für die Hilfen zur

Erziehung und weitere individuelle Hilfeleistungen; Projekt „Laienhelferinnen für

kultursensible Familien“, Kindertagesstätten-Bericht des Jugendamtes; Förderung

von Kindern in der Tagespflege; Jahresbericht der Jugendgerichtshilfe; Förderung

der Jugendarbeit - Mittelverteilung.

Projekt Laienhelferinnen für kultursensible Familien

Die Freien Wähler haben 2013 das interkulturelle Projekt Laienhelferinnen zur

Förderung der Integration von Familien mit Migrationshintergrund begrüßt und waren

dankbar für die Spende der Fred-Joachim-Schoeps-Stiftung. In Kooperation mit dem

Heidelberger Zentrum für Migrationsforschung und transkultureller Pädagogik wurde

ein niederschwelliges präventives Angebot zur frühen Hilfestellung für diese Familien

geschaffen. Die stärkste Bevölkerungsgruppe mit ausländischem Pass sind die 14.000 Türken, daher der Start mit türkisch-sprachigen Laienhelferinnen. Bei Migrantenfamilien aus einem anderen Kulturkreis treten häufiger als in anderen Bevölkerungsgruppen familiäre Schwierigkeiten auf. Der Ablauf des Projektes ist deutlich strukturiert und verläuft in verschiedenen Schritten. Das Ergebnis der

Evaluation ist positiv. Die aufsuchende Hilfe durch die geschulten Laienhelferinnen türkischer Herkunft kann Hemmschwellen abbauen und Vertrauen schaffen.

Ohne Sprachschwierigkeiten mit Kenntnis beider Kulturkreise sind diese Laienhelferinnen echte Brückenbauerinnen. So können sie beratend auf die

verschiedenen Hilfsangebote des RNK hinweisen.

Kreisrätin Christa Ohligmacher für aus, dass es den Freien Wählern wichtig ist, dass die Laienhelferinnen während ihres Einsatzes professionell begleitet und

unterstützt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ambulanten sozialen Dienstes des Jugendamtes bekommen durch das Projekt Einsicht in die unterschiedlichen kulturellen und religiösen Werte- und Normvorstellungen. Besonders für die aufsuchende Sozialpädagogische Familienhilfe ist diese Kenntnis wichtig. Damit kann es gelingen, den Hilfebedarf dieser Familien richtig einzuschätzen. Nicht nur die betroffenen Familien profitieren. Auch die Familienhelferinnen können sich die Qualifikation als zertifizierte Weiterbildung anerkennen lassen und damit einen Berufseinstieg erleichtern.

Die massive Zunahme von Flüchtlingen bedeutet für das Jugendamt neue

Herausforderungen. Es ist gut, dass es mit dem Laienhelfer-Projekt bereits ein

niedrigschwelliges und gezielt eingesetztes Unterstützungsmodell für die Migrantenfamilien gibt. Kreisrätin Christa Ohligmacher begrüßte daher für die Freien

Wähler die Fortführung und Weiterentwicklung dieses Projektes auf andere

Migrantengruppen. Jetzt seien zunehmend arabisch sprechende Personen gesucht.

Das Projekt schließt als präventiver Baustein eine Lücke zu den bestehenden Hilfen.

 

Kindertagesstätten – Bericht des Jugendamts

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem Alter von drei Jahren

besteht seit 1996. Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen

Betreuungsplatz auch für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten

dritten Lebensjahr. Auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses berichtete jetzt das Jugendamt über die Entwicklungen im U3- Bereich.

Laut Angaben der Gemeinden gibt es im Rhein-Neckar-Kreis zum Stichtag

01.03.2015 insgesamt 47.923 Kinder, davon 14.183 Kinder unter 3 Jahren, 16.944

Kinder von 3 bis 6 Jahren und 16.796 Kinder zwischen 6,5 und 10 Jahren.

Die Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren ist im Rhein-Neckar-Kreis weiter gestiegen.

Zum Stichtag befinden sich 30,42 % aller Kinder unter 3 Jahren in Betreuung.

Interessant auch die Betreuungszeiten: So befinden sich 31 % der Kinder unter 3

Jahren über 39 bis 44 Stunden in der Woche in Betreuung, 20 % werden zwischen

34 und 39 Stunden betreut.

Für Kinder über 3 Jahren gibt es deutlich weniger Ganztagesplätze. So werden im

Bereich von mehr als 34 Stunden pro Woche nur 38 % der Plätze angeboten. Deutlich wird das in der Zusammenstellung der Zahlen: Für insgesamt 51 % der

Kinder unter 3 Jahren (U3) können mehr als 34 Stunden in der Woche Betreuung in

Anspruch genommen werden, für Kinder über 3 Jahren (Ü3) dagegen nur 38 %.

Das bedeutet, dass Eltern, deren Krippenkind einen Ganztagesplatz (GT) hatte und

die nun im Anschluss einen GT-Platz im Kindergarten suchen, vor Schwierigkeiten

gestellt werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass vor allem nach Mitteilung der Gemeinden

Ganztages- und Plätze für Kinder unter 3 Jahren weiter stark nachgefragt werden.

Die Gemeinden sind aber, was den bedarfsgerechten Ausbau angeht, auf einem

guten Weg.

Neue Herausforderungen stellen aber die steigende Zahl von Flüchtlingskindern dar,

die ebenfalls ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der

Kindertagesbetreuung haben. Ein weiteres großes Thema ist die Gewinnung und Sicherung von pädagogischen Fachkräften in den Tageseinrichtungen.

Auch das Thema Inklusion ist ein weiteres Thema, das es zu bearbeiten gilt.

Kreisrat Konrad Fleckenstein betonte für die Freien Wähler, dass man die Aussage, dass die Gemeinden auf einem guten Wege seien, was den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsplätze anbetrifft, sehr positiv

zur Kenntnis nehme. Liegt der bedarfsgerechte Ausbau doch auch im originären Interesse der Gemeinden, denn ein solcher ist eine ganz wichtige Voraussetzung für

Zuzug von jungen Familien. Auch die vielbeschworene Forderung nach Vereinbarkeit

von Familie und Beruf setzt ein bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen voraus.

 

Förderung von Kindern in der Tagespflege

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen

Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder

Kindertagespflege. Während die Kommunen die Platzkapazitäten in Tageseinrichtungen ausbauten, hat das Jugendamt seinen Beitrag durch Akquise und Qualifizierung von Tagespflegepersonen geleistet. In der Folge ist die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder deutlich angestiegen und die Zahl der zu bearbeitenden Förderanträge hat sich vervielfacht. Mit den im Jahr 2013 dem Jugendamt zur Verfügung stehenden zwei Stellen konnten die entsprechenden Anträge nicht mehr zeitnah bearbeitet werden. Dies führte zu vielfachen Beschwerden, vor allem wegen der langen Bearbeitungsdauer. So mussten Tagespflegepersonen 3 bis 4 Monate auf ihre Auszahlung warten. Inzwischen wurde das Abrechnungsverfahren weniger aufwändig gestaltet und das Sachgebiet personell verstärkt. Die Förderanträge können nun zügig bearbeitet werden und es gibt keinen Anlass mehr zu Beschwerden.

Für die Freien Wähler nahm Kreisrat Konrad Fleckenstein diese Aussagen positiv

zur Kenntnis, Er ergänzte, dass es wichtig sei, wenn man qualifizierte Tagespflegepersonen gewinnen will, diesen auch zeitnah die Auszahlung zugutekommen lässt. Er freute sich außerdem über die Aussage, dass das Sachgebiet mit den nun 5,5 Stellen auskömmlich ausgestattet sei.

 

Jahresberichte der Jugendgerichtshilfe 2013 und 2014

Die Jugendgerichtshilfe nimmt entsprechend § 52 Achtes Sozialgesetzbuch die

Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz wahr.

Das Jugendgerichtsgesetz verfolgt im Wesentlichen einen erzieherischen Zweck.

Die Jugendgerichtshilfe bringt deshalb die erzieherischen, sozialen und

fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten dadurch zur

Geltung, dass sie die beteiligten Behörden (Staatsanwalt und Gerichte) durch

Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten

unterstützt und sich zu Maßnahmen äußert, die dem Ziel des Jugendgerichtsgesetzes dienen.

Gerade im Bereich der ambulanten Maßnahmen aus dem Bereich des

Jugendgerichtsgesetzes kann die Jugendgerichtshilfe Rhein-Neckar-Kreis aus einem

relativ breiten Angebot schöpfen. Neben der klassischen Arbeitsauflage, der am häufigsten verhängten Sanktion, können Täter-Opfer-Ausgleiche wie auch soziale Trainingskurse durchgeführt werden.

Interessant ist auch die sogenannte Leseweisung: Jugendliche müssen ein

entsprechendes Buch lesen und sich dann in Gesprächen mit dem Inhalt und den

Personen auseinandersetzen, um dann ihr eigenes Handeln entsprechend zu

reflektieren.

Positiv wurde vom Ausschuss vernommen, dass die Fallzahlen seit 2009

kontinuierlich zurückgegangen sind. Allerdings hat die Zahl der Straffälligen, die mehr als zwei Mal vorbelastet sind, von 2013 auf 2014 um 15 auf 70 zugenommen. Gerade diese Klientel bedarf aber aufgrund des höheren Betreuungsbedarfs ein deutlich stärkeres Engagement.

Kreisrat Konrad Fleckenstein betonte für die Freien Wähler, dass gerade

präventive Maßnahmen immer noch besser und auch für die Gesellschaft günstiger

seien, als nichts zu tun. Positiv bewertete er auch die von Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe durchgeführten Präventionsangebote in den 8. Klassen in Werkrealschulen, in denen den Schülern schon sehr frühzeitig die Folgen von Rechtsmissbräuchen aufgezeigt werden.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport

am 17. November 2015

Mit der Einrichtung von so genannten „Lernfabriken“ an beruflichen Schulen, der

Sportförderung und baulichen Maßnahmen am Berufsschulzentrum Schwetzingen

befasste sich der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport.

Verteilung der Sportfördermittel

Zur Verteilung der Sportfördermittel, für die im Haushalt des Rhein-Neckar-Kreises 412.700 € bereitstehen, haben die Sportkreise Mannheim, Heidelberg und

Sinsheim einen Verteilungsvorschlag unterbreitet.

Danach sollen die Sportkreise 10.000 €, die nebenberuflichen Übungsleiter 233.682 € sowie die Sportvereine und Jugendsport-verbände zur Förderung der Jugendarbeit 110.510 € erhalten. Für die Förderung der Bauunterhaltung bei den Sportstätten teilt sich der Betrag von 48.450 € auf insgesamt 34 Vereine auf.

Kreisrat Franz Schaidhammer, der in Vertretung des erkrankten Ausschusssprechers Konrad Fleckenstein die Stellungnahmen der Fraktion abgab, begrüßte diese Form der Verteilung und verwies darauf, dass neben den originären Zuschüssen für den Jugendsport in Höhe von 110.510 € auch die die

Förderung der nebenberuflichen Übungsleiter in Höhe von 233.682 € überwiegend

auf die Jugendarbeit entfallen und damit mit den Kreismitteln in erster Linie auch

Jugendförderung betrieben wird.

Lernfabrik 4.0

Um Fach- und Nachwuchskräfte auf die Anforderungen der Industrie 4.0

vorzubereiten, fördert das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Einrichtung

von Lernfabriken 4.0 an beruflichen Schulen im Land mit insgesamt bis zu 4 Millionen

Euro.

Unter Lernfabriken sind verkettete Maschinensysteme zu verstehen, an denen

Produktionsprozesse auf der Basis realer Industriestandards trainiert und selbst

gesteuert werden können. Die Stadt- und Landkreise als Träger der beruflichen

Schulen waren aufgerufen, in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Projektvorschläge einzureichen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich gemeinsam mit seinen fünf gewerblichen Schulen um eine Förderung beworben. Die Gesamtkosten von knapp 1,5 Millionen € werden vom Land mit 500.000 € bezuschusst. Außerdem wird

eine Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 230.000 € erwartet, so dass vom Kreis

eine Ko-Finanzierung von 770.000 € aufzubringen ist.

Trotz dieses stolzen Betrages sprachen sich alle Fraktionen für dieses Projekt aus.

Kreisrat Franz Schaidhammer verwies bei seinen Ausführung darauf, dass wir in

einem Land leben, dessen Zukunft von seiner Innovationskraft abhängt und wir auf

dem Weltmarkt trotz des überdurchschnittlichen Lohnniveaus nur dann

konkurrenzfähig bleiben können, wenn unsere Produktionsmethoden im höchsten

Maße rationalisiert sind. Die intelligente Fabrik der Zukunft nutze sog. „Cyber-

Physical-Systems (CPS). Diese verknüpften die reale mit der virtuellen Welt und

tauschten im „Internet der Dinge“ Daten über die Grenzen der Systeme aus, in die

sie eingebaut sind. „Mit anderen Worten“, so Franz Schaidhammer,

„Produktionsanlagen kommunizieren miteinander. Betroffen ist dabei der gesamte

Wertschöpfungsprozess, von der Bestellung über die Arbeitsvorbereitung, die

Fertigung, die Lagerhaltung bis zur Auslieferung und Fakturierung.“ Die Bedeutung

von „Industrie 4.0“ gehe aber über die Produktion hinaus, sie betreffe auch viele

andere Lebensbereiche bis hin zum autonomen Fahren“.

Insofern sprach auch er sich im Namen der Fraktion der Freien Wähler für die

Bewerbung um das Förderprojekt aus.

Barrierefreie Erschließung des Berufsschulzentrums Schwetzingen

Befürwortet wurde des Weiteren ebenfalls geschlossen die barrierefreie Erschließung

des Zentrums beruflicher Schulen in Schwetzingen über einen gemeinsamen Verbindungsbau. Es wird mit Investitionen von 1,5 Millionen € gerechnet. Die geplante Baumaßnahme dauert rund Jahr und soll Mitte 2016 starten.

Weitere Informationen aus den Ausschüssen des Kreistags - Juni/Jui '15

Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

Mit dem Klimaschutz im Rhein-Neckar-Kreis, dem Landschaftserhaltungsverband

Rhein-Neckar e.V. sowie der Anerkennung einer Schlussabrechnung für den Gehund

Radweg zwischen Spechbach und Eschelbronn befasste sich der Ausschuss für

Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 30. Juni 2015.

Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.

Der Geschäftsführer des Landschaftserhaltungsverbandes Rhein-Neckar e.V. (LEV)

Martin Schaarschmidt berichtete über die bisherigen Aktionen des Vereins seit seiner

Gründung am 28. Februar 2013. Der Verein ist ein Zusammenschluss des Rhein-Neckar-Kreis und 40 seiner Städte und Gemeinden.

Neben den vielfältigen Tätigkeiten der Offenhaltung der Landschaft, Entbuschung

und Beweidung von Brachflächen geht es auch darum, verschiedene Akteure zusammenzubringen und Maßnahmen zu organisieren. In der kurzen Zeit wurden bereits viele Maßnahmen umgesetzt die in einer eindrucksvollen Präsentation

vorgestellt wurden. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband für Obstbau, Garten und Landschaft Heidelberg e.V., dessen Vorsitzender unser Kreisrat Eric Grabenbauer ist und weiteren Akteuren an der Aus- und Fortbildung von LOGL-geprüften Fachwarten für Obst und Garten, Fachwarte

vor Ort, Streuobstwiesenpfleger und Streuobstpädagogen gearbeitet.

Das Thema Streuobst, verwilderte Streuobstwiesen und ungepflegte Bäume war auch ein wichtiger Bestandteil bei den Gesprächen, die der LEV mit seinen Mitgliedskommunen intensiv in seinen ersten Kennlerngesprächen erfahren hat.

Alle Fraktionen hatten nur lobende Worte für die bisherigen Leistungen des LEV.

Radweg zwischen Spechbach und Eschelbronn

Die Schlussabrechnung für den 4 km langen Radweg zwischen Spechbach und

Eschelbronn in Höhe von 1.157.393,41 € wurde anerkannt.

Die bereitgestellten Mittel wurden eingehalten.

Klimaschutz im Rhein-Neckar-Kreis

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft nahm den Tätigkeitsbericht der

Kliba, von Dr. Keßler vorgetragen, zur Kenntnis.

Kreisrat Eric Grabenbauer erkundigte sich, wie viele Gemeinden bereits auf dem Weg zu einem Klimaschutzkonzept sind. Zehn Gemeinden im Kreis haben bereits ein Konzept, vier haben Zuschüsse beantragt und neun weitere sind in den Planungen, so die Antwort. Auch die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für den Rhein-

Neckar-Kreis, vorgetragen von Isabel Schonath, wurde zustimmend zur Kenntnis

genommen.

Kreisrat Grabenbauer zollte den Klimaschutzmanagern Respekt und ist gespannt auf

den Fördermittelratgeber für die Gemeinden. Unter dem gleichen Tagesordnungspunkt wurde auch vom Wärmeatlas für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Kommunen Kenntnis genommen. Die Daten stehen

ab sofort den Kreisgemeinden zur Verfügung.

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Mit den Jahresabschlüssen der Eigengesellschaften des Rhein-Neckar-Kreises und

den Kennzahlen zur finanziellen Entwicklung 2015 befasste sich der Verwaltungsund

Finanzausschuss am 7. Juli 2015.

In seiner Zuständigkeit als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Bau und Vermögen

Rhein-Neckar-Kreis beschäftigte sich das Gremium darüber hinaus mit der

Baufreigabe zur Erweiterung der Comeniusschule Schwetzingen sowie mit der

Entwurfsplanung zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Weinheim und den

Erwerb eines Grundstücks in Leimen.

Jahresabschlüsse der Gesellschaften

Der Ausschuss stellte die Jahresabschlüsse 2014 der AVR Kommunal GmbH, der AVR UmweltService GmbH, der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, der Schwetzinger SWR Festspiele

gGmbH sowie der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH fest. Sorgen bereitet die unzureichende Krankenhausfinanzierung durch Bund und Land, wie Kreisrat Heiner Rutsch für die Fraktion der Freien Wähler zum Ausdruck brachte.

Baufreigabe für die Erweiterung der Comeniusschule

Die Baufreigabe für die Erweiterung der Comeniusschule Schwetzingen mit Gesamtkosten von 3.033.900 € wurde erteilt. Als Zeitpunkt für den Baubeginn ist Frühjahr 2016 vorgesehen.

Gemeinschaftsunterkünfte in Wiesloch, Weinheim und Leimen

Für den Rhein-Neckar-Kreis besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an

Wohnheimplätzen für Asylbewerber. Allein im Juli müssen 487 Flüchtlinge zusätzlich

untergebracht werden, informierte Landrat Stefan Dallinger in der Sitzung.

Vor diesem Hintergrund beschäftigten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte in der

Ausschusssitzung mit anstehenden Maßnahmen in Verbindung mit Gemeinschaftsunterkünften (GUK) in Wiesloch, Weinheim und Leimen. Im Süd-Westen der bestehenden GUK in der Walldorfer Straße in Wiesloch ist ein weiteres Wohngebäude geplant. Durch die anstehende Änderung der gesetzlichen

Mindestwohnfläche zum 1. Januar 2016 wird sich die Kapazität der GUK Wiesloch ohne das zusätzliche Wohngebäude von 240 auf 160 Plätze verringern. Der Ausschuss genehmigte daher über die Baufreigabe für eine Erweiterung mit Gesamtkosten von 2,2 Millionen €. Diese umfasst 80 zusätzliche Plätze, sodass nach

deren Fertigstellung eine Unterbringungskapazität von 240 Plätzen erreicht werden

kann.

In der Stettiner Straße in Weinheim soll eine Gemeinschaftsunterkunft, bestehend

aus drei Wohngebäuden und mit Gesamtkosten von 3,5 Millionen € errichtet werden.

Auch hier erteilte der Ausschuss die Baufreigabe. Insgesamt sollen in Weinheim 80

Plätze für Asylbewerber entstehen.

Auch in Leimen gibt es Planungen für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft.

Der Ausschluss beschloss dazu den Erwerb eines Grundstücks in Leimen, das sich

in der Nähe eines Beherbergungsbetriebs und von Sportanlagen befindet. Die

Grundstückskosten inklusive Grunderwerbssteuer belaufen sich auf rund 420.000 €.

Baumaßnahme im Ärztehaus Weinheim

Eine weitere Baumaßnahme ist im Ärztehaus Weinheim, Röntgenstraße, vorgesehen. Dort soll das 3. Obergeschoss ausgebaut und vor dem Hintergrund der

Sanierung der Nasszellen bei der GRN-Klinik Weinheim als Bettenstation für das

Krankenhaus genutzt werden. In seiner Zuständigkeit als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Bau und Vermögen beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Aufnahme der Planung. Nach einer ersten Überprüfung könnte auf der zur Verfügung stehenden Fläche eine Station mit 16 Betten entstehen

Aktuelles aus der Ausschussarbeit - Juni 2015

Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport tagt am 16. Juni

Mit der Kreiskulturwoche 2016, der Förderung der außerschulischen Jugendbildung

sowie der Erweiterung der Comeniusschule Schwetzingen befasste sich der

Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport des Kreistages des Rhein-Neckar-Kreises

am 16. Juni 2015. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen außerdem der Zustandsbericht zur Barrierefreiheit der Schulgebäude in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises und Bauerhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude des Kreises.

 

27. Kreiskulturwoche 2016

Das Programm der Kreiskulturwoche wird sich in 2016 in folgende Schwerpunkte

gliedern:

Bildende Kunst

Musikalische Veranstaltungen

Literarische Veranstaltungen

Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V.

Im Jahr 2016 wird im Rahmen der 27. Kreiskulturwoche ein Schwerpunkt „Bildend Kunst“ sein. Auch sieht sich die Kreiskulturwoche insbesondere der Nachwuchsförderung verpflichtet. Ein weiterer Grundsatz ist „Qualität vor Quantität“. Damit soll weiterhin das hohe Niveau der Veranstaltungen gesichert werden.

 

Bildende Kunst

Die Programminhalte in diesem Bereich reichen von Kunstausstellungen mit

entsprechenden Künstlern über Rundreisen zu den Ausstellungsorten, bei denen

man an einem Tag alle Künstler und ihre Werke besichtigen kann, weiter zur

Möglichkeit von Atelierbesuchen und natürlich der Auflage eines Katalogs, in dem die

Werke der beteiligten Künstler und die Künstler selbst vorgestellt werden.

Angedacht ist die Realisierung eines „Skulpturengartens Dilsberg“ im Rahmen des

Programmpunkts“ „Kunst am Grünen Hang“ Daneben gibt es auch weitere

Ausstellungen im Kreisarchiv Ladenburg und in der GRN-Klinik Weinheim.

 

Musikalische Veranstaltungen

Die Ausrichtung dieser Veranstaltungen gilt in erster Linie der Nachwuchsförderung.

Junge, begabte Musiker der Region erhalten die Chance, in der „Jungen

Philharmonie Rhein-Neckar“ und der „Jazz Big Band Rhein-Neckar“ musikalische Erfahrungen auf hohem Niveau zu sammeln. Die bisher jährlich stattfindenden

Konzertveranstaltungen „Schlossparkserenade Angelbachtal“, „Adventskonzert der Jungen Philharmonie“ und „Jahresabschluss-konzert der Jazz Big Band“ werden beibehalten. Die Kooperation mit der Pop-Akademie Baden-Württemberg wird fortgesetzt.

 

Literarische Veranstaltungen

Hier sind Lesungen u.a. mit den Literatur-Stipendiaten der Kulturstiftung Rhein.-

Neckar e.V. sowie eine Vortragsreihe zu historischen Themen im Kreisarchiv

Ladenburg vorgesehen.

 

Begegnungen mit den europäischen Partnerregionen

Hier reichen die Inhalte von Sport-und Kulturstipendien über Kooperationen im

Bereich des kulturellen Sektors bis zum Austausch im Bereich Jugendsport. Die

Kooperationen erfolgen vor allem mit Schweden, Italien und Frankreich. Aber auch

der Knabenchor Dubna aus Russland ist schon seit Jahren mit seiner Konzertreise

durch den Rhein-Neckar-Kreis fester Bestandteil dieses Programmpunktes.

 

Kooperation mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V.

Das Programm ist sehr vielfältig und reicht von Klaviertagen über Kammermusiktage

bis zu Liederabenden. Die Kooperation hat sich bewährt und fördert die kulturelle

Reputation des Kreises. Für die Fraktion der Freien Wähler dankte Kreisrat Konrad Fleckenstein der verantwortlichen Jury für die Zusammenstellung dieses nicht nur sehenswerten, sondern auch hörenswerten Programms.

Wie bereits in den Jahren zuvor setzt der Rhein-Neckar-Kreis damit auch wieder

Highlights, was die kulturelle Vielfalt angeht.

 

Förderung der außerschulischen Jugendbildung:

Kreiszuschüsse an die Jugendmusikschulen des Kreises

An die Jugendmusikschulen des Kreises wurden Kreiszuschüsse in Höhe von

199.400.-€ bewilligt werden.

Konrad Fleckenstein erteilte für die Fraktion der Freien Wähler die grundsätzliche

Zustimmung hierzu und dankte den Verantwortlichen für die übersichtliche und

genaue Aufstellung der Personalkosten.

 

Erweiterung der Comeniusschule Schwetzingen:

Genehmigung der Entwurfsplanung

Der Ausschuss hatte bereits in seiner Sitzung im Februar 2014 der Aufnahme der

Planung zur Erweiterung der Comeniusschule mit einer Programmfläche von 407 m²

zugestimmt. Die nun vorliegende Entwurfsplanung wird mit Gesamtkosten

von 3.033.900 € angegeben. Aufgrund begrenzter Grundstückskapazitäten ist ein

zweigeschossiger Neubau vorgesehen, bei dem die Vorgaben des Klimaschutzkonzeptes des Rhein-Neckar-Kreises beachtet werden.

Die Wärmeversorgung erfolgt, wie bisher, über einen Fernwärmeanschluss.

Der Eigenfinanzierungsanteil des Kreises wird, nach Abzug des Landeszuschusses,

bei ca. 2.633.900 € liegen. Die Notwendigkeit einer Erweiterung ist unstrittig. Konrad Fleckenstein stimmte für die Freien Wähler der Entwurfsplanung zu und verband damit den Wunsch, dass die Zeit- und Kostenplanung auch eingehalten werden kann.

 

Bericht über den baulichen Zustand der Schulgebäude in der

Trägerschaft des Kreises

Im Rahmen der strategischen Zielplanung wurde im Handlungsfeld Schulen u.a. die

Erstellung eines Konzeptes zur dauerhaften Substanzerhaltung der Schulen des

Kreises aufgenommen. So werden nach dem Stand vom 31. Dezember 2014 innerhalb der nächsten fünf Jahre Kosten von rund 16 Mill. Euro fällig, um die Substanzerhaltung zu gewährleisten. Damit ist aber auch sichergestellt, dass ein Investitionsstau vermieden wird. Die Erstellung eines Konzeptes zur dauerhaften

Substanzerhaltung der Schulen des Kreises deckt sich auch mit einer entsprechenden Forderung der Freien Wähler. Konrad Fleckenstein dankte dem Eigenbetrieb Bau und Vermögen, hier Herrn Jürgen Obländer, für die

übersichtliche und genaue Aufstellung der notwendigen Investitionen. Fleckenstein wies darauf hin, dass dieses Konzept immer wieder weiter geschrieben werden müsse, also nicht statisch sei und immer wieder auch neue

Maßnahmen hinzukommen.

Barrierefreiheit der Schulen in der Trägerschaft des Kreises

Der Rhein-Neckar-Kreis ist Träger von dreizehn beruflichen Schulen und vier

Sonderschulen. Die Schulen sind verteilt auf die Standorte Eberbach, Hockenheim,

Ladenburg, Schwetzingen, Sinsheim und Wiesloch.

Bereits 2013 empfahl der Ausschuss, durch kontinuierliche Einzelmaßnahmen die

Barrierefreiheit zu verwirklichen. So sind heute die meisten der Schulen durch Realisierung von Aufzügen barrierefrei.

Konrad Fleckenstein erklärte für die Freien Wähler, dass sich das Konzept der

Realisierung kontinuierlicher Einzelmaßnahmen bewährt hat und deshalb fortgesetzt

werden soll. Auch muss beachtet werden, inwieweit aufgrund notwendiger Maßnahmen zur Realisierung der Inklusion immer eine vollständige Barrierefreiheit vorhanden sein muss.

 

 

Ausschuss für Soziales

Mit der Betreuungssituation und der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen im

Rhein-Neckar-Kreis, dem Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht und Kennzahlen der

Hilfe zur Pflege befasste sich der Ausschuss für Soziales des Kreistags am 23. Juni

2015. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen zudem Informationen zum

Gemeindepsychiatrischen Verbund im Rhein-Neckar-Kreis, dem Projekt

„Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten“ sowie die Inanspruchnahme

des Bildungs- und Teilhabepakets in den Jahren 2013 und 2014.

 

Überblick über die Flüchtlingsunterbringung

Die Ausschussmitglieder erhielten zunächst einen Überblick über die allgemeine

Situation der Flüchtlingsunterbringung im Rhein-Neckar-Kreis.

Derzeit betreuen 16 Flüchtlingssozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen rund 2.100

Flüchtlinge, die an insgesamt 26 Standorten im Landkreis zentral in

Gemeinschaftsunterkünften und dezentral in Wohnungen untergebracht sind.

Landrat Stefan Dallinger erläutert dem Ausschuss unter anderem die konkreten Ziele

und Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit, die verschiedenen Angebote für besonders

schutzbedürftige Personen, Gesundheit und medizinische Versorgung sowie die

Schul- und Bildungsangebote für Flüchtlinge.

Weiterhin gab es detaillierte Informationen über die aktuellen Belegungszahlen an

den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, die gesetzlichen Regelungen zur

Unterbringung sowie zur Entwicklung der Asylantragszahlen und Zuweisungen im

Rhein-Neckar-Kreis. John Ehret dankte für die Kreistagsfraktion der Freien Wähler den Mitarbeitern des zuständigen Referates von Herrn Becker im Landratsamt für deren gute Arbeit. Gemeinsam waren sich alle Fraktionen einig, dass zum

einen die herausragende Arbeit von Ehrenamtlichen ein großes Lob bedarf und die von der Verwaltung geforderten insgesamt 31 Stellen als Mehrbedarf gerechtfertigt und sinnvoll sind. Auch die Freien Wähler stimmten den überplanmäßigen

Ausgaben zu. John Ehret wies auf die besondere Problematik hin, dass

man an den Grenzen angekommen, qualifizierte Sozialarbeiter zu finden, was die Verwaltung bestätigte. John Ehret schlug deshalb im Namen der Freien Wähler

vor, einfache Beratungstätigkeiten, wie etwa die Informationen zu den

Gemeinschaftsunterkünften oder den wichtigsten Einrichtungen von Polizei bis hin zu

den Krankenhäusern, von speziell geschultem Personal vornehmen zu lassen und

damit die Sozialarbeiter zu entlasten.

 

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die

85 Heime im RNK zu überwachen und Missstände rechtzeitig aufzudecken.

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte für die Freien Wähler für den

Tätigkeitsbericht, der einen Überblick über die Qualität der 85 stationären

Einrichtungen mit über 6.000 Plätzen gibt. Neu ist seit dem Inkrafttreten des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die Heimaufsicht über ambulant betreute Wohngemeinschaften mit inzwischen 388 Plätzen. Während die jährliche grundsätzlich unangekündigte Überprüfung der stationären Einrichtungen geleistet werden konnte, war dies bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht der Fall. Daher wird 2016 zusätzliches Personal erforderlich sein.

Sorgen bereitet den Heimen die Einzelzimmerquote. Die Heimbauverordnung

schreibt bis Ablauf der Übergangsfrist am 31. August 2019 eine Zimmerbelegung mit

nur noch einer Person vor. Die Einzelzimmerquote ist mit jetzt 61,5 %

erfreulicherweise weiter gestiegen. Die Umsetzung der Einzelzimmerquote ist jedoch

für einzelne Einrichtungen schwierig zu erfüllen, erst 19 Heimträger weisen die 100 %-Quote auf. Meist sind es neue Einrichtungen, die entsprechen geplant sind. Es ist

zu hoffen, dass in allen Einrichtungen die 100 %-Quote erfüllt werden kann.

Die Bewohnerstruktur hat sich wenig verändert: Über 71 % der Bewohner sind 80

Jahre oder älter, der Anteil der Bewohner mit der Pflegestufe II oder III beträgt jetzt

60 %. Dies bedeutet eine große Belastung für das Pflegepersonal. Neu ist die

Notwendigkeit einer kultursensiblen Pflege für Personen mit Migrationshintergrund.

Dies erfordert eine besondere Schulung des Personals.

Neu ist für die Freien Wähler, dass die Heimprüfungen nicht nur von einer

Pflegefachkraft und Verwaltungsfachkraft durchgeführt werden, sondern die untere

Gesundheitsbehörde beteiligt sein sollte. Die Prüfungen der Pflege- und Betreuungsqualität erfolgen mit jährlich wechselnden Schwerpunkten, daher können die Ergebnisse nicht mit den Vorjahresergebnissen verglichen werden. Es ist aber

damit gewährleistet, dass alle Bereiche in gewissen Zeitanständen intensiver überwacht werden. Die Freien Wähler denken, die Bewohnerzufriedenheit

wird die Heimaufsicht weiter beobachten. Der Umgang mit Freiheitseinschränkenden Maßnahmen war schon im letzten Jahr ein Schwerpunkt des Berichts.

Es ist erfreulich, dass nach einer zusätzlichen Mängelnachschau keine weiteren Zwangsmaßnahmen oder Untersagungsverfahren notwendig wurden. In

dem einen erwähnten Fall wurde der Betrieb aufgegeben. Die Personalausstattung

und die Fachkraftquote sind konstant geblieben. Bei der Einhaltung der

Mitwirkungsmöglichkeiten der Heimbewohner gab es kaum Beanstandungen.

Positiv bewerten die Freien Wähler, dass die Heimaufsicht ihrem Informations- und

Beratungsauftrag in großem Umfang nachkommt. Damit erhalten Planer sowie

Angehörige und Betreuer wichtige Auskünfte und Informationen.

Christa Ohligmacher dankte für die Freien Wähler der Heimaufsicht für die

umfangreiche geleistete Arbeit für die immer klaren und deutlichen Berichte sowie die

engagierte Arbeit.

 

Hilfe zur Pflege

Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte für den informativen Bericht des KVJS mit

den Kennzahlen aus Baden-Württemberg. Die Zahlen ermöglichen den Kreisen eine erste Standortbestimmung über die demographische Entwicklung und die soziale

Infrastruktur. Die Hilfe zur Pflege wird für ambulante, teilstationäre oder stationäre Leistungen erbracht. Wichtig ist der Überblick über die Leistungsempfänger

und die Nettoaufwendungen. Drei Viertel der Leistungsempfänger erhalten Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. 83 % der Aufwendungen mussten für die vollstationäre Pflege aufgewendet werden. Alle Leistungen sind in Baden-Württemberg im Vergleich zu 2012 deutlich angestiegen. Die steigende Zahl der Leistungsempfänger hängt stark mit der Alterung der Gesellschaft zusammen. Die Zahl der Menschen über 65 Jahren und besonders die Zahl der Hochbetagten über 80 Jahren steigt deutlich an. Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegebedürftigkeit an. Außerdem steigen die Heimentgelte bedingt durch Einzelzimmerquote, verbesserter Personalschlüssel schneller als die Leistungen der Pflegeversicherung.

Ein gutes Angebot an ambulanten Hilfen für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf

kann die Schwelle zur vollstationären Pflegebedürftigkeit herauszögern und

verkürzen. Dies entspricht dem Ziel: ambulant vor stationär.

Aus der Bevölkerungsentwicklung lässt sich daher ableiten, dass sich der Anstieg der

Pflegebedürftigen und damit der Aufwendungen in den nächsten Jahren fortsetzen

wird. Diese dynamische Steigerung lässt sich leider nicht steuern. Immer noch werden zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt.

Christa Ohligmacher stimmte für die Freien Wähler dem Fazit zu:

Das strategische Ziel des Kreises sollte eine Verbesserung der ambulanten

Angebote sein wie ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege sowie Tagespflege. Die

Pflegestützpunkte sind daher wichtige Beratungsstellen für die Angehörigen.

Trotzdem werden auf den Kreis und die Kommunen in Zukunft große finanzielle

Lasten zukommen.

 

Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2013 und 2014

Die Freien Wähler denken, der Ansatz dieser Leistung zur Verbesserung der

Chancengleichheit benachteiligter Kinder und Jugendlicher ist richtig.

Mit den aufgeführten Leistungen wie Kostenübernahme von Schulausflügen, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen kann die Teilhabe am sozialen und kulturellen

Leben gesteigert werden.

Leider war das Programm zunächst zu wenig bekannt und die Quoten der

Inanspruchnahme der Leistungen waren 2011 und 2012 sehr niedrig. Es war daher

eine intensivere Information notwendig. Dem ist die Verwaltung mit verschiedenen

Maßnahmen und Aktionen nachgekommen. In den letzten zwei Jahren konnte die Inanspruchnahme sehr deutlich gesteigert werden. Die Gesamtausgaben betrugen 1,658 Mio €. Zu der Höhe der Verwaltungskosten teilt der Sozialdezernent Herr Schulz auf Nachfrage von Kreisrätin Christa Ohligmacher mit, dass diese leider sehr hoch seien.

Wichtig ist den Freien Wählern aber, dass von den eingesetzten Mitteln möglichst

viel bei den Betroffenen ankommt und die Verwaltungskosten möglichst gering sind.

 

Evaluation des Projekts „Energiesparen in einkommensschwachen

Haushalten“

Das Modellprojekt „Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten“ hatte

verschiedene Ziele:

Kostenentlastung der betroffenen Haushalte

Co2-Einsparung aus Gründen des Klimaschutzes

Kostenentlastung der Kommunen, die die Wohnnebenkosten bei ALG II- und

Sozialhilfeempfängern zu tragen haben

Es waren eine aufsuchende kostenlose Beratung in 50 Modellhaushalten geplant

und Soforthilfen mit Einbau von Energiesparmitteln in Höhe von 100 €/Haushalt.

Die Freien Wähler waren vor der Einführung skeptisch, ob sich die 50

einkommensschwachen Haushalte freiwilligen melden werden. Es war in der Tat ein

gehöriger Aufwand erforderlich, um aus 1338 angeschriebenen Haushalten die

notwendigen 50 Haushalte zu gewinnen. Diese Haushalte hatten schon bisher einen

überwiegend sparsamen Energieverbrauch und die Ausstattung der Wohnungen war

relativ gut. Fazit: Der Aufwand war sehr hoch und der Erfolg nicht so groß wie

erwartet.

Trotzdem konnten durchschnittlich pro Jahr und Haushalt 246 kg CO2 und 106 €

eingespart werden. Bei einer langfristigen Betrachtung, d.h. der Lebensdauer der

installierten Soforthilfen ergeben sich 3.629 kg CO2-Einsparung und Entlastung der

Haushalte von 653 € und der Kommunen von 369 €. Bei allen 44 Haushalten ergibt

sich eine Kosteneinsparung von ca. 45.000 €.

Von den Gesamtkosten des Projekts sind nach Abzug des Landeszuschusses die

restlichen 28.500 € durch Klimaschutzmittel des RNK gedeckt. Insgesamt ist dieses

Projekt ein Beitrag zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele.

Die Freien Wähler begrüßten daher die Weiterführung des Projektes in geänderter

Form: mit Teilnahme am Bundesprojekt Stromspar-Check des ead und der Caritas,

die fachlich unterstützt wird durch die Klimaagentur. Die Kosten der Soforthilfen

übernimmt das Bundesprojekt. Die Langzeitarbeitslosen werden durch die

Beschäftigungsförderung qualifiziert und mit einem 75 % Zuschuss als

Stromsparhelfer beim Wohlfahrtsverband angestellt. Die restlichen Lohnkosten von

25 % sind durch Klimaschutzmittel des RNK finanziert. Die 8 Stromsparhelfer sind

bereits eingestellt. Das Projekt ist bis zum 31. Dezember 2015 geplant. Danach

erfolgt eine erneute Evaluation.

 

Aktuelles aus der Kreistagsarbeit im Mai 2015

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. Mai 2015
Im Mittelpunkt der Sitzung des Jugendhilfeausschusses standen das erweiterte
Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendhilfe,
der Jahresbericht 2014 und der Sachstand über Förderung der Erziehungsberatungsstellen,
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Kreis sowie die
Vollzeitpflege nach SGB VIII.


Erweitertes Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich tätige
Personen in der Jugendhilfe

Im SGB VIII ist geregelt, dass die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht von neben- oder ehrenamtliche tätigen Personen durchgeführt werden dürfen, die wegen bestimmten Straftaten rechtskräftig
verurteilt worden sind. Dies gilt sowohl für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch für die Träger der
freien Jugendhilfe und Vereine, die durch entsprechende Vereinbarungen hierzu verpflichtet werden sollen.
Die Überprüfung erfolgt durch ein sog. „Erweitertes Führungszeugnis“, das die zu beschäftigende Person bei der Meldebehörde der Gemeinde unter Vorlage eines entsprechenden Schreibens des jeweiligen Trägers
gebührenfrei beantragt und vor Beginn ihrer Tätigkeit dem jeweiligen Träger vorlegt. Ist die Vorlage des
Führungszeugnisses bei spontanen oder kurzfristig entstehenden Tätigkeiten nicht möglich, ist eine
Selbstverpflichtungserklärung von der betreffenden Person abzugeben.
Das SGB VIII gibt vor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Vereinen durch Vereinbarungen die Einhaltung dieser Regelung sicherstellen. Zu diesem Zweck haben der Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. und das Kreisjugendamt eine „Arbeitshilfe“ zur Informierung der
Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings erarbeitet, die bei einer Informationsveranstaltung
am 10. Juni 2015 an die Verbände überreicht werden soll.
In der Arbeitshilfe werden umfassend die gesetzlichen Grundlagen des Ausschlusses von einschlägig vorbestraften Personen im Rahmen von Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und das Verfahren bei der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beschrieben. Außerdem sind verschiedene Mustertexte, u.a. auch für die Selbstverpflichtungserklärung angehängt.
Die Fraktion der Freien Wähler sieht dem zeitnahen Abschluss der Vereinbarungen mit den Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinen entgegen, nachdem das Bundeskinderschutzgesetz und mit ihm der § 72 a SGB VIII seit 2012 bereits in Kraft getreten ist. Bei der Benennung der Tätigkeiten, aufgrund derer wegen Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen das erweitere Führungszeugnis vorzulegen ist, sollte seitens des Kreisjugendamts Hilfe angeboten werden, da das Prüfschema nur sehr allgemein verfasst ist.

Die von Kreisrätin Claudia Stauffer vorgeschlagene Unterstützung wie auch ihre weiteren Vorschläge den Wortlaut der Arbeitshilfe betreffend wurden vom Landrat sofort angenommen.


Erziehungsberatungsstellen / Psychologische Beratungsstellen:
Jahresbericht 2014 und Sachstand über Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Die Hauptangebote der Erziehungsberatungsstellen sind ein einzelfallbezogenen Beratungen von Eltern, präventive Angebot zur Sicherung elterlicher Erziehungskompetenzen in Form von Gruppen und Vorträge zu aktuellen pädagogischen Themen. Alle Aktivitäten dienen der Verhinderung krank machender Strukturen und
der Bewältigung konkreter Problemsituationen. Voraussetzung sind die leichte Erreichbarkeit, gute Bekanntheit und eine zeitnahe Terminvergabe, so dass einleuchtet, dass in den Orten, in denen die Beratungsstellen angesiedelt sind, die Zugangsschwelle am niedrigen sind und die Stellen besonders häufig aufgesucht
werden.
Die Beratungsstellen sehen sich in der Pflicht, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten, die Qualität zu dokumentieren, zu prüfen und weiter zu entwickeln, die Standards ihres fachlichen Handelns zu reflektieren und gegenüber dem Kreisjugendamt zu kommunizieren. In dem Jahresbericht werden neben der Beschreibung der Aufgabengebiete und der Statistik die Projekte „Kinder im Blick“ und „Heidelberger Kooperationsmodell HEIKO“
näher beschrieben. Ganz klar wird seitens der Beratungsstellen um „Veränderungen“ bei der Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis gebeten, die sich seit 2004 aus einem festen Betrag von derzeit 1.204.000 € und einem entgeltfinanzierten Betrag von im Jahr 2013 € 393.000 zusammensetzt. Grundlage für die Festlegung der Förderung 2004 war die Übernahme eine institutionellen Förderung von damals 1.050.000 €, damit von 75 % der Gesamtkosten und einer entgeltfinanzierten Betrag in Höhe von ca. 350.000 €, damit von 25 % der Gesamtkosten für die Erbringung bestimmter Zusatzleistungen aus dem Leistungsangebot der Hilfen zur Erziehung (z.B. Schulbegleitung, betreuter Umgang, aufsuchende Familientherapie und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie Lese- und Mathematikförderung).
Die Fraktion der Freien Wähler bedankte für die Bemühungen des Kreisjugendamts, das sich seit 2013 mit dem Problem der Leistungserbringung und Finanzierung der Beratungsstellen befasst. Nach Ansicht der Fraktion liegt die Schwierigkeit bei derSuche nach einer einheitlichen gerechten Lösung und Erarbeitung einer von allen
Beratungsstellen getragenen neuen Vereinbarung offenkundig in der Tatsache, dass die Beratungsstellen sehr unterschiedlich im personellen und finanziellen Bereich strukturiert sind und auch teilweise der Anteil an Psychologenstellen vergleichsweise hoch ist, wie die Bestandsaufnahme des Jugendamts ergeben hat.
Beruhigend ist, dass nach der Statistik die Zahl der Vollzeitkräfte mit 0,26 je 1000 der 0- bis 21-jährigen nur knapp über dem Landesdurchschnitt der Landkreise von 0,24 % liegt. Der Fraktion der FW ist klar, dass die grundlegende Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung bei diesen äußerst unterschiedlichen Strukturen der Beratungsstellen noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.

Kreisrätin Claudia Stauffer wünschte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisjugendamts gutes Gelingen bei der Erarbeitung der einzelnen vorgesehenen Punkte der Kooperationsvereinbarung, die ja von allen Trägern der Beratungsstellen unterzeichnet werden sollte.


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:Entwicklung im Rhein-Neckar-Kreis
Immer mehr Flüchtlinge drängen nach Baden-Württemberg: Unter ihnen auch Kinder ohne Eltern.
Dies nimmt die Fraktion der Freien Wähler aufmerksam mit Sorge zur Kenntnis. Kreisrat Konrad Fleckenstein dankte der Verwaltung für die ausführliche Beschreibung der Situation im Rhein- Neckar-Kreis, in dem sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seit Juni 2014 stetig erhöht. Die Fraktion der Freien Wähler nimmt zur Kenntnis, dass der Rhein-Neckar-Kreis schnell auf dieses Flüchtlingsproblem reagiert und die Erweiterung der Inobhutnahme-Plätze, der Wohngruppen und der Plätze in Regelgruppen zeitnah
anstrebt. Dass vor allem die kreiseigene Jugendhilfeeinrichtung Stift Sunnisheim solche Plätze
schaffen wird, hat hoffentlich Vorbildfunktion für die verschiedenen weiteren Jugendhilfe-einrichtungen im
Kreis. Die Freien Wähler werden sich den weiteren benötigten Personalstellen nicht entgegenstellen, bittet dann aber bei den entsprechenden Haushaltsanträgen wiegewohnt um klare Umschreibung des erhöhten Stundenaufwands und um Berücksichtigung dessen, dass ggf. die Flüchtlingszahlen auch wieder fallen könnten
mit der Folge, dass der erhöhte Arbeitsaufwand entfällt.
Auf Nachfrage Konrad Fleckensteins erklärte der Landrat, dass nach Eintritt der Volljährigkeit das Asylgesetz uneingeschränkt in Kraft tritt.


Vollzeitpflege nach SGB VIII: Pflegegeld für Kinder und Jugendliche
Die Fraktion der Freien Wähler stimmte der rückwirkenden Erhöhung gemäß der Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden- Württemberg, des Landkreis- und des Städtetags Baden-Württemberg zu. Kreisrätin Claudia Stauffer bedauerte, dass es trotz Beschlussfassung im September 2014 der genannten Gremien bis 12. November 2014 dauerte, bis die Empfehlungen bekannt gegeben worden sind, und lobte das Landratsamt, dass es diese Empfehlungen dennoch bereits ab Januar 2015 umgesetzt hat, um finanzielle Nachteile der Betroffenen zu vermeiden.
Auf ihre Frage, weshalb die Empfehlung der vorbezeichneten Gremien mit einem Betrag von insgesamt € 777 monatlich 32 € über den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. liegen, wies Herr Scholz, Leiter des Kreisjugendamts, darauf hin, dass dies an den erhöhten Lebenshaltungskosten in
Baden-Württemberg liege.

 

Einweihung der Kreisverbindungsstraße Weinheim - Laudenbach
Mit der Kreisstraße 4229 zwischen Weinheim und Laudenbach, der so
genannten Kreisverbindungsstraße (KVS), wurde am 22. Mai 2015 eines
der größten Straßeninfrastrukturprojekte in der Geschichte des Rhein-Neckar-
Kreises mit einem Festakt für den Verkehr freigegeben.

Vorausgegangen war eine Bauzeit von rund acht Jahren, verbunden mit vielen
Diskussionen über das Für und Wider der Straße, drei umfangreichen Bauabschnitten mit einer Gesamtlänge von circa 6,1 Kilometern und Gesamtkosten von etwa 43 Millionen €.
Doch das Projekt hat eine viel längere Geschichte: Erstmals ins Gespräch gebracht wurde eine
Kreisstraße zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Weinheim- Sulzbach, Hemsbach und
Laudenbach bereits in den 1970er Jahren. Mitte des Jahres 1978 griff der Rhein-Neckar-Kreis schließlich eine Initiative der Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach-Laudenbach auf, woraufhin eine langjährige
Planungs- und Trassenfindungsphase folgte. Während die Hauptbelastung der Planungsarbeiten
das frühere Straßenbauamt Heidelberg trug, beschäftigten sich darüber hinaus sowohl die Verwaltungen der Gemeinden, des Kreises und des Regierungspräsidiums, wie auch die Gemeinderäte und der Kreistag als politische Gremien mit der Planung, die schließlich im April 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe
genehmigt wurde. Im Oktober 2007 erfolgte der erste Spatenstich im 1. Bauabschnitt bei Weinheim-Sulzbach.
Insgesamt vier Straßen- und eine Eisenbahnbrücke, zahlreiche Geh-, Rad- und Wirtschaftswegunterführungen sowie eine Gewässerunterführung, eine beeindruckende Grundwasserwanne, rund zwei Kilometer Lärmschutzwände und -wälle sowie umfangreiche Naturschutzmaßnahmen zeugen nun vom enormen Aufwand,
der seither betrieben wurde, um die Kreisverbindungsstraße letztendlich zurealisieren.

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 17.3.2015

Mit den Kreisstraßen und dem öffentlichen Personennahverkehr befasste sich der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags 17. März 2015. Außerdem ging es um die Übertragung von Haushaltsmitteln von 472.300 €, die im Jahr 2015 für Klimaschutzprojekte zur Verfügung stehen sollen.

 

Planung für den Vollausbau der K 4149 Eppelheim
Der Ausschuss hat die Planung zum Vollausbau der Kreisstraße 4149 in Eppelheim zwischen der Leonie-Wild-Straße und der Kreisgrenze Heidelberg freigegeben. Für die Planung im Jahr 2015 sind dabei 152.000 Euro, für Bau- und Grunderwerb im Jahr 2016 insgesamt 562.000 Euro vorgesehen.

 

Verkehrsfreigabe für die Kreisverbindungsstraße Weinheim -Laudenbach
Die Kreisrätinnen und Kreisräte nahmen den Sachstand sowie die Kosten- und Finanzierungssituation des Neubaus der Kreisverbindungsstraße Weinheim - Laudenbach im Zuge der K 4229 zur. Die Verkehrsfreigabe der
Gesamtstrecke ist für den 22. Mai 2015 geplant. Zuvor sollen noch Lärmschutzelemente eingebaut,
Schutzplangen geschlagen, die Beschilderung aufgestellt und Markierungen aufgebracht werden.
Kreisrat Eric Grabenbauer bemängelte für die Freien Wähler, dass die unzureichende Aufnahme von
Leitungstrassen dem Kreis bei der Glasfaserverlegung noch „viel Freude bereiten wird“.

 

Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen
Bereits 2013 hatte der damalige Ausschuss für Umwelt und Technik dem Konzept zur Substanzerhaltung der Kreisstraßen für die Jahre 2014 bis 2016 zugestimmt. Für das laufende Jahr 2015 stehen daher verschiedene Baumaßnahmen im Rahmen des Sicherheits- und Deckenprogramms an, über die der Ausschuss nun entschied.
Dabei handelt es sich um Deckenerneuerungen und Oberflächenbehandlungen mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Millionen €. Im Einzelnen geht es um Deckenerneuerungen der K 4105 Moosbrunn – Hirschhorn, der K 4105 Ortsdurchfahrt Moosbrunn, der K 4116 Ortsdurchfahrt Schönau und der K 4238 Ortsdurchfahrt Ladenburg sowie um Oberflächenbehandlungen der K 4158 Maisbach – Schatthausen und der K 4159; Ochsenbach – Schatthausen. Kreisrat Eric Grabenbauer bat darum, bei den Ortsdurchfahrten daran zu denken, dass in den Gehwegen teilweise kein Platz mehr für Glasfaserleerrohre ist. Es wäre ärgerlich, wenn nach der Deckensanierung die Straße hierfür wieder geöffnet werden müsste.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wurde die Fahrbahndecke der K 4157 zwischen Nußloch und dem Ortsteil
Maisbach im Jahr 2012 punktuell saniert sowie deren Oberfläche behandelt, um vorhandene Risse zu überbrücken und das Eindringen von Oberflächenwasser in den Unterbau zu verhindern. Rund zweieinhalb Jahre nach diesen Maßnahmen entscheidet der Ausschus nun nochmals grundsätzlich über den
Ausbau der Straße und das weitere Vorgehen. Da es in der Fraktion der Freien Wähler keine einheitliche Meinung zum weiteren Vorgehen gibt. Deswegen stimmte die Fraktion der Freien Wähler auch der
Vorgehensweise zu, zunächst die Fördermöglichkeiten abzuklären und danach eine Grundsatzentscheidung
herbeizuführen.

 

Förderung des ÖPNV
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft stimmte den Ausgleichssätzen für die Jahre 2015 und 2016 bei den Straßenbahn-Linien 22 und 23 sowie bei den Stadtbahn-Linien 4 und 5 zu. Diese Ausgleichssätze sind Bestandteil des Konzessionsvertrags und wichtige Grundlage für die Finanzierung des ÖPNV auf den
jeweiligen Strecken. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses Mit dem Bericht über Spenden, die Abrechnungen von Baumaßnahmen sowie über die Baufreigabe für die Umgestaltung des Verwaltungsbereichs am Zentrum beruflicher Schulen in Schwetzingen befasste sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags am 24. März 2015.

 

Annahme von Spenden
Nach der Hauptsatzung des Rhein-Neckar-Kreises entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Geldspenden aus den Jahren 2014 und 2015, denen die Kreisrätinnen und Kreisräte in der Sitzung zustimmten, belaufen sich in der Summe auf 23.850 €, die Sachspenden auf 215 €.

 

Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen
Außerdem ging es in der Sitzung um die Anerkennung von Schlussabrechnungen für die Errichtung von
Schulräumen beim Zentrum beruflicher Schulen in Sinsheim mit Gesamtkosten von rund 895.000 € sowie
für die Restaurierung der Stiftskirche beim Stift Sunnisheim und den Umbau zu einem Kulturzentrum mit Gesamtkosten von gut 1,8 Millionen €. Hinsichtlich der Baukosten beim Stift Sunnisheim ergibt
sich damit eine Kostenüberschreitung von 35.000 €, die nach Empfehlung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis aus der Gewinnrücklage finanziert werden
soll.

 

Umbaumaßnahme am Berufsschulzentrum Schwetzingen
Ein weiteres Bauprojekt steht am Zentrum beruflicher Schulen in Schwetzingen an. Am 26. Februar 2015 hatte der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport des Rhein- Neckar-Kreises die Planung für die Umgestaltung des dortigen Verwaltungsgebäudes genehmigt. Nun erteilte der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Baufreigabe für die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Millionen €. Durch den Umbau in Schwetzingen werden der Flächenbedarf im Lehrer- und Verwaltungsbereich gedeckt sowie schadstoffbelastete Parkettböden ausgetauscht.


Erwerb der ehemaligen Polizeidirektion in Heidelberg
Zum Schluss der Sitzung teilte Landrat Stefan Dallinger mit, dass der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags Baden-Württemberg grünes Licht für den Verkauf des Gebäudes der ehemaligen Heidelberg Polizeidirektion an den Rhein- Neckar-Kreis gegeben hat.
Weitere Infos zum Erwerb finden Sie hier: http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/Rhein-Neckar-Kreis+beim+Erwerb+der+ehemaligen+Polizeidirektion+Heidelberg+
auf+der+Zielgeraden.html

 

Aktuelles aus der Arbeit der Ausschüsse Januar/Februar 2015

Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport


In seiner Sitzung am 26. Februar 2015 befasste sich der Ausschuss für Schulen und
Kultur mit der Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen und den
Sonderschulen, der Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen, der regionalen
Schulentwicklung der allgemeinbildenden Schulen in Zusammenarbeit mit dem
Staatlichen Schulamt Mannheim, der Neugestaltung des Übergangs Schule – Beruf,
der Planung für die Umgestaltung des Verwaltungsbereichs des Zentrums beruflicher
Schulen in Schwetzingen und der Entwurfsplanung für den Neubau der Louise-Otto-
Peters-Schule in Hockenheim.


Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015
….. an den beruflichen Schulen

Im Teilzeitbereich sank die Schülerzahl deutlich von 4.026 auf 3.905 Schüler/innen. Das entspricht einem Minus von 121 Schüler/innen oder - 3,01%. Wesentliche Veränderungen ergeben sich in den folgenden Schularten:
• In den Berufsschulen und Fachschulen erfolgt ein Rückgang von 164
Schüler/innen (-5,07 %) auf nun 3.067 Schüler/innen.
• Bei den Berufsfachschulen und den Sonderberufsfachschulen im Teilzeitbereich sank die Schülerzahl um 39 (-7,95 %) auf 451 Schüler/innen.
• Die Berufskollegs im Teilzeitbereich erfahren einen Zugang von 51 Schüler/innen und steigen auf 301 Schüler/innen.
• Im Vollzeitbereich haben sich die Schülerzahlen leicht positiv entwickelt und steigen auf nun 6.400 Schüler/innen. Das entspricht einem Plus von 0,85 %.
• Die stärkste Zunahme im Vollzeitbereich entfällt auf die beruflichen Gymnasien. Diese werden von 2.529 Schüler/innen besucht, das sind im Vergleich zum Vorjahr 71 Schüler/innen mehr oder + 2,88 %. Dabei haben innerhalb der beruflichen Gymnasien die sozialwissenschaftlichen Gymnasien mit einem
Zuwachs von 52 Schüler/innen die deutlichste Zunahme zu verzeichnen.

Im Bereich der Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen entwickelten
sich die Schülerzahlen auch rückläufig auf nun 1.393 Schüler/innen. Das ist ein
Rückgang um 5,19 %.
• Bei den Berufskollegs im Vollzeitbereich stieg die Anzahl der Schüler/innen um 59
(+2,99 %) auf 2.032 Schüler/innen.
• Das flächendeckend eingeführte Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VAB) wird von 154 Schüler/innen besucht. Darin sind 31 Schüler/innen enthalten, die das im Schulversuch eingeführte Vorqualifizierungsjahr für Schüler/innen ohne Sprachkenntnisse besuchen.
• Sowohl die hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Berufsschulen als auch die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/innen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
• Erstmals sind auch bei den gewerblichen Berufsschulen deutlich rückläufige
Schülerzahlen zu erkennen. Hier sank die Schülerzahl um 104 Schüler/innen.


….. an den Sonderschulen
Im laufenden Schuljahr besuchen 613 (+16) Schüler/innen die Sonderschulen und Schulkindergärten des Rhein-Neckar-Kreises. Angestiegen ist auch die Zahl der inklusiv beschulten Schüler/innen gegenüber dem
Vorjahr auf nun 82 Schüler/innen. (+34,42 %). Insbesondere die Martinschule Ladenburg weist
aufgrund ihrer Möglichkeiten, auch Menschen mit schweren mehrfachen Behinderungen zu
beschulen, deutliche Steigerungen auf und genießt einen sehr guten überregionalen Ruf.
In seiner Stellungnahme für die Fraktion der Freien Wähler erklärte Kreisrat Konrad
Fleckenstein, dass die Abnahme der Schülerzahlen in den Schulen unter der
Trägerschaft des Kreises noch nicht besorgniserregend sei. Gleichwohl muss man die Entwicklung im Auge behalten, sollte sich ein Trend bestätigen, muss dies auch seinen Niederschlag im Schulentwicklungsplan finden. So zeichnet sich ein leichter Rückgang der Schülerzahlen bei den beruflichen Schulen ab, verbunden mit einer Verschiebung von den gewerblichen und kaufmännischen hin zu den hauswirtschaftlichen Schulen.
Die Zunahme bei den beruflichen Gymnasien ist keine Überraschung, der Trend zu höherer Bildung setzt sich fort. Durch die Einführung der Gemeinschaftsschulen wird sich auch die Schülerzahl an den Berufsfachschulen weiter verringern. Auch im Kreis spiegelt sich der Landestrend bei den Schülerzahlen wieder. Nach der positiven
Zunahme im vergangenen Jahr schließt dieses Schuljahr mit einem Minus von 51 Schüler/innen . So besuchen nun 10.918 Schüler/innen die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises.
Lehrerversorgung der beruflichen Schulen des Kreises Der Rhein-Neckar-Kreis trägt keinerlei Verantwortung für die Bereitstellung des pädagogischen Personals. Gleichwohl wird der Ausschuss für Schulen, Kultur und
Sport jährlich über die Lehrerversorgung, die sogenannte Lehrerbedarfsanalyse, informiert. Es ist festzuhalten, dass sich die Lehrerversorgung im fachpraktischen Bereich an den beruflichen Schulen des Kreises verbessert hat, von -2,45 % auf nun -1,97 %. Im wissenschaftlichen Bereich dagegen hat sich der Bedarf im neuen
Schuljahr von -4,09 % auf -4,26 % erhöht.
Kreisrat Konrad Fleckenstein erklärte für die Freien Wähler, dass für das Minus gerade im wissenschaftlichen Bereich der sehr späte Einstellungstermin in Baden-Württemberg sicherlich mit eine Rolle spielt, denn bis dahin sind schon viele Bewerber in andere Bundesländer abgewandert, wo sie schon sehr viel früher eine Einstellungszusage bekommen. Zum anderen ist es eine bekannte Tatsache, dass gut
ausgebildete Leute bei einer guten Wirtschaftslage sich primär in der Privatwirtschaft orientieren. Gleichwohl muss man aber auf eine gute Lehrerversorgung achten, auch im Interesse einer gerechten und guten Bildungspolitik.


Schulentwicklung der allgemeinbildenden Schulen im Kreis
Die regionale Schulentwicklung dient der nachhaltigen Sicherung eines regional ausgewogenen, alle Bildungsabschlüsse umfassenden Bildungsangebots in zumutbarer Erreichbarkeit. Sie dient außerdem der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsdeckenden sonderpädagogischen Beratungs-,
Unterstützungs- und Bildungsangebots und unterstützt notwendige Entwicklungen bei den allgemein beruflichen Schulen. Dieser gesetzliche Beratungsauftrag und die Vorgabe, die Beteiligung der Berührten
darauf auszurichten, einen Konsens über die schulorganisatorische Maßnahme zu erreichen, sowie das Ziel einer nachhaltigen Sicherung eines regional ausgewogenen, alle Bildungsabschlüsse umfassenden Bildungsangebots in zumutbarerErreichbarkeit, ist das Ziel der Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt
Mannheim.
Wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sind der Gesamtblick auf den Rhein-Neckar-Kreis, die Koordinierung und Steuerung, die Belange der Schülerbeförderung, die Beratung und Begleitung der Kommunen z.B. bei der Festlegung der Raumschaft bzw. der Berührten oder beim weiteren Vorgehen. Dazu wurde ein
abgestuftes, von den Beteiligten einzuhaltendes Verfahren entwickelt.
Im ersten Augenblick sei man über die Vorlage erstaunt gewesen, so Kreisrat Konrad Fleckenstein für die Freien Wähler. Denn die allgemeinbildenden Schulen sind ja nicht in der Trägerschaft des Kreises. Auf den zweiten Blick macht die Zusammenarbeit aber Sinn. So tangiert beispielsweise die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ja nicht nur die eigene Gemeinde, sondern hat darüber hinaus auch Einfluss auf die schulischen Entwicklungen in anderen Gemeinden. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer regionalen Schulentwicklung kann aber wertfrei
entscheiden. Mit den drei Schlagworten – Beratung, Überblick, Koordination – sind die Aufgaben und Inhalte der Zusammenarbeit eigentlich kurz und bündig beschrieben.


Neugestaltung des Übergangs Schule – Beruf: Schulversuch Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)
Der Schulversuch „AV dual“ wurde mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 an der Helen-Keller-Schule Weinheim und der Hans-Freudenberg-Schule Weinheim eingerichtet. Die Schüler/innen dieses Schulversuches haben vielfältige und komplexe Problemlagen. So haben über 60 % der Teilnehmer keinen Schulabschluss, diesen zu
erreichen, ist für viele Jugendliche ein ganz wichtiges Ziel. Die zentrale Stärke von AV dual ist sicherlich die sehr individuelle Förderung, die jedoch alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.
Der Empfehlung der Verwaltung, zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Schulversuche zum Thema Übergang Schule – Beruf einzurichten, konnte auch Konrad Fleckenstein als Sprecher der Fraktion der Freien Wähler folgen. So bestehen in Weinheim ideale Startvoraussetzungen, auch ein notwendiges Netzwerk, um die
erforderlichen Kraftanstrengungen zu erbringen. Das alles aber ist in der Fläche nicht vorhanden. Auch muss man Überlegungen anstellen, welche Anschlussperspektiven den AV dual Absolventen geboten werden können, die den Übergang in eine Berufsausbildung nicht schaffen, bevor man ein solches Modell in der Fläche
verankert.

 

Zentrum beruflicher Schulen Schwetzingen
Die notwendige Umgestaltung des Verwaltungsbereichs im Zentrum beruflicher Schulen in Schwetzingen wurde vom Ausschuss genehmigt. Im Zuge des Umbaus werden auch die Bodenbeläge entfernt, da sie mit einem schadstoffbehafteten Kleber mit dem Estrich verbunden sind. Die Umbaumaßnahme ist mit einem Kostenrahmen
von rd. 1,6 Mill. Euro veranschlagt.

 

Neubau Louise-Otto-Peters-Schule Hockenheim
Der Entwurfsplanung für den Neubau der Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim stimmte der Ausschuss
zu. Der Neubau wird im Passivhausstandard erfolgen und bei einer Bruttogrundrissfläche von 4.190 qm eine
Nettogrundrissfläche von 3.680 qm und einen umbauten Raum von 17.050 cbm umfassen. Die
Wärmeversorgung wird über ein Blockheizkraftwerk der Stadtwerke Hockenheim
erfolgen. Die Kosten des Neubaus werden rd. 9,5 Mill. Euro betragen.


Sitzung des Ausschusses für Soziales
Mit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, Kennzahlen der Eingliederungshilfe, den Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor, der Fortschreibung der Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie der Entwicklung der Eingliederungsleistungen befasste sich der Ausschuss für Soziales
bei seiner Sitzung am 3. März 2015.


Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis enthält die Ziele, die Planungen und die operativen Aktivitäten des Jobcenters und dient darüber hinaus auch der Steuerung und Kontrolle der Entwicklungen im Verlauf des Haushaltsjahrs.
Kreisrätin Christa Ohligmacher dankte Herrn Hölscher vom Jobcenter namens der Fraktion der Freien Wähler für seinen informativen Bericht.Es gebe zwar einen stabilen Arbeitsmarkt mit einer geringen Arbeitslosenquote im Kreis.
Der regionale Arbeitsmarkt mit dem umkämpften Helfermarkt sei jedoch ungünstig,
daher könne dieser Personenkreis nur bedingt von der gute Arbeitsnach-frage profitieren. Im Bereich Gesundheitswesen, Altenpflege sowie Erziehung sei der Bedarf unverändert hoch, so Christa
Ohligmacher. Doch benötigten die Bewerber dazu eine entsprechende Qualifizierung, die meist fehle.
Mit den verschiedensten ESF-Programmen und Projekten wie „Aktiv-Passiv-Tausch“ sowie Initiative „Junge Erwachsene“ werde versucht, die Ziele zu erreichen. Da vier von zehn Alleinerziehenden auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, sei es richtig, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende zu verbessern, stimmte Christa Ohligmacher zu. Die Kinderbetreuung sollte krisenfest möglich sein
und Ausnahmesituationen wie Krankheit der Kinder, Ferien und besondere Freizeiten
in der Schule erfassen. Dieser Personenkreis könne durch fehlende Berufstätigkeit nur gering